Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung
BOOK
Cite BOOK
Style
Kracht, H. (2002). Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung. Verwaltungsakte zur präventiven Regelung, Konkretisierung und Durchsetzung gesetzlicher Rechte und Pflichten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50761-0
Kracht, Harald. Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung: Verwaltungsakte zur präventiven Regelung, Konkretisierung und Durchsetzung gesetzlicher Rechte und Pflichten. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50761-0
Kracht, H (2002): Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung: Verwaltungsakte zur präventiven Regelung, Konkretisierung und Durchsetzung gesetzlicher Rechte und Pflichten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50761-0
Format
Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung
Verwaltungsakte zur präventiven Regelung, Konkretisierung und Durchsetzung gesetzlicher Rechte und Pflichten
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 898
(2002)
Additional Information
Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 9 | ||
Inhaltsübersicht | 11 | ||
Inhaltsverzeichnis | 13 | ||
Teil 1: Einführung und Problemaufriß | 13 | ||
A. Gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für die Handlungsform Verwaltungsakt? - Kein Konsens über eine dogmatische Kernfrage | 31 | ||
B. Zur Notwendigkeit einer Analyse des Verwaltungsaktes als verbindlicher Regelung und der Einteilung der Verwaltungsakte nach ihrem Regelungsinhalt | 34 | ||
C. Der Verwaltungsakt in dem durch Grundgesetz und einfache Gesetze geschaffenen System der Gewaltenteilung | 35 | ||
Teil 2: Tatbestandsmerkmal, Rechtsfolgen und Funktionen der „Regelung" bei gestaltenden, feststellenden und befehlenden Verwaltungsakten | 38 | ||
A. Die gebräuchlichen Definitionen und ihre Kritik | 38 | ||
I. Die Mehrdeutigkeit des Begriffs der „Regelung" | 38 | ||
II. Die Einteilung der Verwaltungsakte nach ihren Regelungsinhalten | 44 | ||
III. Der feststellende und zugleich verbindliche Verwaltungsakt: eine in sich widersprüchliche Begriffsbildung? | 48 | ||
1. Funktion und Kritik der Begriffsbildung | 48 | ||
2. Rechtsanwendung durch feststellenden Verwaltungsakt | 49 | ||
3. Verbindlichkeit der feststellenden Verwaltungsakte | 53 | ||
B. Die Unterscheidung zwischen gestaltenden und feststellenden Regelungen | 59 | ||
I. Rechtstheoretische, semantische und kommunikationstheoretische Vorüberlegungen | 59 | ||
II. Ein rechtswissenschaftliches Grundproblem: Das Verhältnis des Regelungsaktes zum materiellen Rechtsverhältnis | 63 | ||
III. Urteilswirkungen und Urteilsarten im Zivilprozeßrecht | 67 | ||
1. Die Bindung des erlassenden Gerichts (§318 ZPO) | 67 | ||
2. Die formelle Rechtskraft (§ 705 ZPO) | 68 | ||
3. Die formelle Rechtskraft als Voraussetzung der materiellen Rechtskraft, Gestaltungswirkung und Vollstreckbarkeit | 68 | ||
4. Das Problem der materiellen Rechtskraft: Verbindlichkeit durch Gestaltung des materiellen Rechts | 69 | ||
a) Die materielle Rechtskraft im Spannungsverhältnis zwischen materiellem und Verfahrensrecht | 69 | ||
b) Die materiellen Rechtskrafttheorien | 70 | ||
c) Die prozessualen Rechtskrafttheorien | 71 | ||
d) Die Vermutungs- und Konkretisierungslehren | 73 | ||
5. Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsurteile | 74 | ||
IV. Das materielle Rechtsverhältnis als Bezugsobjekt der Begriffe Rechtsfeststellung und Rechtsgestaltung | 77 | ||
V. Die Wirkung feststellender und gestaltender Verwaltungsakte auf das materielle Verwaltungsrechtsverhältnis | 79 | ||
1. Die verbindliche Konkretisierung des materiellen Rechts als Funktion und Wirkung aller Verwaltungsakte | 79 | ||
a) Der Verwaltungsakt als Mittel zur Überwindung der dem abstraktgenerellen Gesetz immanenten Rechtsungewißheit | 79 | ||
b) Die Definition der Verbindlichkeit als Abweichungsverbot | 89 | ||
c) Die Ergänzung der Konkretisierungs- durch die Stabilisierungsfunktion: Aufhebungsbeschränkungen des VwVfG und der VwGO... | 91 | ||
d) Die Verbindlichkeit als Rechtsfolge einer Erklärung mit Anspruch auf Verbindlichkeit | 92 | ||
e) Ergebnis | 96 | ||
2. Die Begründung, Änderung und Beendigung von Verwaltungsrechtsverhältnissen oder verwaltungsrechtlichen Rechten und Pflichten durch Verwaltungsakt oder durch Gesetz | 96 | ||
a) Das Verwaltungsrechtsverhältnis | 96 | ||
b) Die Begründung aufgrund eines Gesetzes | 97 | ||
c) Die Begründung durch Gesetz | 100 | ||
d) Anspruchs-, Pflicht-, Kompetenz- und Zuständigkeitsnormen | 103 | ||
e) Die Begründung ohne gesetzliche Grundlage | 104 | ||
f) Die Veränderung oder Beendigung | 104 | ||
3. Die Unterscheidung zwischen feststellenden und gestaltenden Regelungsgehalten | 105 | ||
a) Der feststellende Verwaltungsakt | 105 | ||
aa) Feststellungen der materiellen Rechtslage | 105 | ||
bb) Ablehnungsbescheide | 111 | ||
b) Der gestaltende Verwaltungsakt | 115 | ||
c) Der gestaltende Verwaltungsakt mit feststellenden Regelungselementen | 119 | ||
aa) Ausdrückliche Tenorierung gestaltender und feststellender Regelungen | 120 | ||
bb) Unterschiedliche Rechtswirkungen einer einzelnen Regelung | 120 | ||
cc) Gestaltende Verwaltungsakte mit verbindlichen Inzidentfeststellungen | 121 | ||
dd) Ergebnis | 124 | ||
C. Der befehlende Verwaltungsakt | 125 | ||
I. Die Definition | 125 | ||
II. Vollstreckungsrechtliche Titelfunktion und Leistungsbefehl | 125 | ||
1. Die Titel- als Ergänzung der Regelungsfunktion | 125 | ||
2. Die Verpflichtung des Adressaten | 126 | ||
3. Die Vollstreckbarkeit | 127 | ||
4. Ergebnis | 128 | ||
III. Rechtsgestaltung und -feststellung durch befehlende Verwaltungsakte | 128 | ||
1. Die Anwendbarkeit der Unterscheidungskriterien | 128 | ||
2. Die konkretisierende Verfügung | 129 | ||
3. Die pflichtenbegründende Verfügung | 133 | ||
D. Lediglich feststellende Verwaltungsakte und Verwaltungsakte mit unterschiedlichen Regelungselementen | 134 | ||
E. Der feststellende Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid | 135 | ||
I. Vorbescheide in gestuften Genehmigungsverfahren | 136 | ||
II. Grundverwaltungsakte im Enteignungsrecht | 140 | ||
III. Steuerrechtliche Grundlagen- und Folgenbescheide | 140 | ||
IV. Weitere Grundlagenbescheide, deren Regelungen nicht nur für die erlassende Behörde verbindlich sind | 141 | ||
V. Ergebnis | 144 | ||
F. Feststellende und gestaltende Verwaltungsakte als unterschiedliche Mittel des Gesetzgebers zur Verwirklichung der Zwecke seiner abstrakt-generellen Normen | 145 | ||
I. Die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit und ihre Grenzen | 145 | ||
II. Beispiel: Verwaltungsakte im Denkmalrecht | 150 | ||
1. Begriff des zu schützenden Denkmals | 150 | ||
2. Schutz der Baudenkmäler | 152 | ||
a) Eintragungsprinzip (Classement-System) | 152 | ||
b) Unterschutzstellung ipso lege mit nachrichtlichen Listen | 154 | ||
c) Gemischte Schutzsysteme | 158 | ||
3. Schutz der Bodendenkmäler | 159 | ||
G. Rechtsgrund und Grenzen der Verbindlichkeit von befehlenden, gestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten | 160 | ||
I. Die Suche nach einem dogmatischen System im Labyrinth der Meinungen und Begriffe | 160 | ||
II. Regelungswirkung, Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit befehlender Verwaltungsakte | 162 | ||
III. Regelungswirkung, Verbindlichkeit und Selbstbindung bei Verwaltungsakten, die einen Anspruch gegen eine Behörde begründen oder feststellen | 164 | ||
IV. Regelungswirkung, Verbindlichkeit und Bindungswirkung bei (auch) belastender Rechtsfeststellung oder -gestaltung | 164 | ||
1. Die Lehre von der Verbindlichkeit aller wirksamen Verwaltungsakte | 165 | ||
2. Die Lehre von der materiellen Bestandskraft als allgemeinem Geltungsgrund auch gegenüber fremden Behörden | 165 | ||
3. Die Kombination der Lehre von der materiellen Bestandskraft für die erlassende Behörde mit einer bestandskrafhinabhängigen Gestaltungsoder Tatbestandswirkung | 166 | ||
a) Die herrschende Lehre von der materiellen Bestandskraft | 167 | ||
b) Die lückenschließende Funktion der bestandskrafhinabhängigen Abweichungsverbote | 168 | ||
aa) Tatbestandswirkung i.e.S.: Der Verwaltungsakt als Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm | 168 | ||
bb) Tatbestands Wirkung und Gestaltungswirkung als Bindung an Existenz und Inhalt von wirksamen Verwaltungsakten | 172 | ||
(1) Bindung an den Regelungsinhalt | 172 | ||
(2) Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung als Rechtsfolge der gestaltenden Verwaltungsakte | 172 | ||
(3) Tatbestandswirkung i.w.S. als Element der Verbindlichkeit aller wirksamen Verwaltungsakte | 173 | ||
4. Kritische Bewertung des Nebeneinanders von materieller Bestandskraft und bestandskraftunabhängiger Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung | 174 | ||
5. Konsequenzen für die Bestimmung der objektiven und subjektiven Grenzen der Bindungswirkung gesetzlich geregelter Verwaltungsakte | 176 | ||
6. Die Bindungswirkung nicht normierter Feststellungsbescheide | 180 | ||
7. Ergebnis | 180 | ||
V. Die zeitlichen Grenzen der Verbindlichkeit | 181 | ||
1. Die Regelungen der Wirksamkeit, Vollziehbarkeit und Bestandskraft in VwVfG und VwGO | 181 | ||
2. Verfassungskonforme Begründung der Verbindlichkeit nur durch Prätentionsverzicht und materielle Bestandskraft? | 183 | ||
a) J. Martens Lehre vom Verwaltungsakt als zweiseitiger Regelung | 183 | ||
b) Richterliches Urteil und Verwaltungsakt als einseitige Regelungen | 184 | ||
3. Schlußfolgerung | 185 | ||
VI. Ergebnis | 188 | ||
H. Nicht normierte Feststellungsbescheide und konkretisierende Verfügungen als Gegenstand der weiteren Untersuchung rechtsformspezifischer Fragen | 188 | ||
Teil 3: Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Untersuchung behördlicher Regelungskompetenzen | 192 | ||
A. Artikel 92 GG | 192 | ||
I. Die These eines Richtervorbehalts zur verbindlichen Rechtsfeststellung oder Streitentscheidung | 192 | ||
II. Die unter dem Vorbehalt gerichtlicher Nachprüfung stehenden Verwaltungsakte der rechtsanwendenden und -vollziehenden Gewalt | 195 | ||
B. Der Vorrang des Gesetzes | 208 | ||
C. Der Vorbehalt des Gesetzes | 211 | ||
I. Fragestellung | 211 | ||
II. Die Wesentlichkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 212 | ||
1. Die Strafvollzugsentscheidung (BVerfGE 40, 237) | 212 | ||
2. Kritik der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 214 | ||
III. Der rechtsstaatliche Eingriffsvorbehalt als Teil der allgemeinen Grundrechtslehre | 219 | ||
IV. Kein allgemeiner demokratisch-funktionaler Parlamentsvorbehalt | 228 | ||
V. Die Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsakten gegen Hoheitsträger - keine Frage des allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes | 230 | ||
Teil 4: Grundpositionen und Fallgruppen im Streit um die Befugnis zur Regelung durch Verwaltungsakt | 235 | ||
A. Verfassungsrechtliche Grundsatzpositionen zur Reichweite des Vorbehalts des Gesetzes und den Eingriffswirkungen des Verwaltungsakts | 235 | ||
I. Zur Regelungsbefugnis | 235 | ||
1. Regelungsbefugnis bei unbestimmten Rechtsbegriffen oder hinreichend konkret bestimmten Pflichten? | 235 | ||
2. Die Begründung einer allgemeinen Regelungsbefugnis mit Gewohnheitsrecht und verfassungsrechtlichem Vollziehungsauftrag der Verwaltung | 236 | ||
3. Weder „Gewohnheitsrecht" noch „Hausgut" | 241 | ||
II. Zum Eingriffstatbestand | 242 | ||
1. Mögliche Eingriffs Wirkungen und betroffene Grundrechte | 242 | ||
2. Final intendierter Eingriff oder bloße Folgewirkung? | 244 | ||
III. Zur Interpretation der §§ 35 und 43 VwVfG | 245 | ||
B. Fallgruppen und Differenzierungen der Rechtsprechung zum Subordinationsverhältnis | 248 | ||
I. Verwaltungsakte zur Regelung von Rechtsverhältnissen, in denen die Behörde zum Erlaß anderer Verwaltungsakte ermächtigt ist | 254 | ||
1. Verwaltungsakte im Beamten- und Soldatenverhältnis | 254 | ||
2. Leistungs- und Erstattungsbescheide gegenüber Erben eines Beamten oder Soldaten | 257 | ||
3. Besonderes Gewaltverhältnis und Verwaltungsakt | 258 | ||
4. Regelung der (Un-)Wirksamkeit eines Verwaltungsakts oder einer sonstigen Beendigung eines Rechtsverhältnisses und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen | 259 | ||
a) Kehrseitentheorie | 259 | ||
b) Regelung der sonstigen Beendigung eines Rechtsverhältnisses | 260 | ||
c) Verfahrenseinheitliche Gestaltung der durch Verwaltungsakt gestalteten Verwaltungsrechtsverhältnisse | 261 | ||
II. Verwaltungsakte zur Durchsetzung oder Feststellung verwaltungsrechtlicher Zahlungsansprüche | 262 | ||
III. Keine Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen | 263 | ||
IV. Keine Durchsetzung vertraglicher Pflichten | 264 | ||
V. Hausverbote und Verwaltungsakte in einem durch Satzung oder Benutzungsordnung geregelten Rechtsverhältnis | 265 | ||
VI. Zwischenergebnis | 268 | ||
C. Verwaltungsakte zur Durchsetzung und zur vorbeugenden Regelung allgemeiner gesetzlicher Pflichten | 268 | ||
I. Beschreibung der Fallgruppe | 268 | ||
II. Konkretisierende Verfügungen und feststellende Verwaltungsakte, die von Amts wegen erlassen werden | 269 | ||
1. Geltung des Vorbehalts des Gesetzes | 269 | ||
2. Konkretisierende Verfügungen | 271 | ||
a) Pflichtnormen als alleinige gesetzliche Grundlage unselbständiger Verfügungen | 271 | ||
b) Erfordernis einer besonderen Befugnisnorm für konkretisierende Verfügungen | 272 | ||
3. Befugnisnormen für Verfügungen als Ermächtigung zu feststellenden Verwaltungsakten | 275 | ||
4. Die Konkretisierung einer Anzeige- oder Genehmigungspflicht | 277 | ||
a) Allgemeine Befugnisse der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden | 277 | ||
b) Die Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit als Abschluß eines Anzeigeverfahrens | 278 | ||
aa) Genehmigungsbedürftigkeit eines angezeigten Gewerbes (§ 34c GewO | 278 | ||
bb) Änderungen des Flughafenbetriebs (§ 6 Abs. 4 Satz 2, § 31 Nr. 17 LuftVG; § 45 Abs. 2 Satz 1 LuftVZO | 279 | ||
5. Pflicht- und Vollstreckungsnormen als gesetzliche Grundlage für konkretisierende Verfügungen und Zwangsmittelfestsetzungen | 279 | ||
6. Zur Aufgabenerfüllung notwendige Befugnisse eines Beliehenen oder einer Fachbehörde | 282 | ||
III. Feststellungsbescheide in einem auf Antrag eingeleiteten Verwaltungsverfahren | 286 | ||
1. Vorbescheide | 286 | ||
2. Negativatteste | 289 | ||
3. Duldungsbescheide | 289 | ||
4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Feststellungen des Bestehens oder Nichtbestehens eines pflichtnormrelevanten Rechtsverhältnisses | 290 | ||
5. Befugnis nur zur Bestätigung dessen, was der Antragsteller für Rechtens hält? | 294 | ||
D. Entscheidungen einer beurkundenden oder registerführenden Behörde | 297 | ||
E. Gang der weiteren Untersuchung | 298 | ||
Teil 5: Die Eingriffswirkungen konkretisierender Verfügungen und belastender Feststellungsbescheide | 299 | ||
A. Die Merkmale des Eingriffstatbestandes | 299 | ||
B. Der belastende Verwaltungsakt als Eingriff in das von der Regelung betroffene Grundrecht | 304 | ||
I. Konkretisierende Verfügungen | 304 | ||
II. Feststellende Verwaltungsakte: Differenzierung nach dem Regelungsinhalt | 316 | ||
1. Abhängigkeit der Wirkungen der Regelungsform Verwaltungsakt vom Regelungsinhalt | 316 | ||
2. Den Adressaten rein begünstigende Feststellungsbescheide ohne belastende Drittwirkung | 324 | ||
3. Den Adressaten (auch) belastende Feststellungsbescheide | 326 | ||
a) Die Feststellung von Tatbestands- oder Rechtsfolgenelementen einer Norm mit einer belastenden Rechtsfolge | 326 | ||
b) Ausdrückliche oder inzident in Ablehnungsbescheiden enthaltene Feststellungen, daß ein Leistungsanspruch nicht, nur in bestimmter Höhe oder nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht | 327 | ||
4. Den Adressaten begünstigende Bescheide mit rechtlich belastender Drittwirkung | 329 | ||
5. Ergebnis | 329 | ||
III. Berücksichtigung der Klagemöglichkeit und der möglichen Vorteile einer Klärung der Rechtslage durch Verwaltungsakt | 330 | ||
C. Die Anfechtungslast als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit | 332 | ||
I. Anfechtungslast und Anfechtungsrisiko | 332 | ||
II. Keine spezifische Eingriffswirkung gerade durch den Einsatz der Regelungsform Verwaltungsakt? | 336 | ||
III. Faktische Folgewirkung oder final intendierte Eingriffswirkung? | 339 | ||
D. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und der Vorbehalt des Gesetzes | 342 | ||
I. Die Ausgestaltung des Zugangs zu den Gerichten durch §§ 68 ff. VwGO | 342 | ||
II. Der Vorbehalt des verhältnismäßigen Gesetzes im Lichte der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes | 344 | ||
E. Die veijährungsunterbrechende Wirkung | 348 | ||
F. Die Eingriffswirkungen der konkretisierenden Verfügung als Vollstreckungstitel | 350 | ||
Teil 6: Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung für konkretisierende Verfügungen und belastende Feststellungsbescheide | 354 | ||
A. Materielle Rechtsnormen, Aufgaben und Befugnisse im Perspektivenwechsel zwischen Art. 20 Abs. 3 GG und fachgesetzlicher Regelung | 354 | ||
B. Eingriffe durch bürgeradressierte Pflichtnormen oder aufgrund von verwaltungsadressierten Kompetenznormen | 357 | ||
I. Zum Begriff der gesetzlichen Ermächtigung | 357 | ||
II. Die Pflichtnorm als stillschweigende Ermächtigung? | 361 | ||
C. Der Verwaltungsakt im System der Gewaltenteilung des GG | 362 | ||
I. Keine gewohnheitsrechtliche Anerkennung einer Befugnis zur verbindlichen Regelung | 362 | ||
II. Die Abhängigkeit der Reichweite des Vorbehaltes des Gesetzes von der verfassungsrechtlichen Legitimation der Staatsgewalt | 369 | ||
III. Das Rechtsprinzip der Gewaltenteilung des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG | 373 | ||
1. Gewaltenteilung und allgemeines Gewaltverhältnis | 373 | ||
2. Die verfassungsrechtliche Konstituierung und Legitimation der Organe der vollziehenden Gewalt | 375 | ||
3. Gleichrangigkeit der verfassungsrechtlichen Legitimation der rechtsprechenden und vollziehenden Gewalt | 376 | ||
4. Kein verfassungsrechtlicher Verwaltungsvorbehalt für die verbindliche Regelung öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse im Einzelfall | 377 | ||
5. Die Gewaltenteilung in der Verwaltung | 379 | ||
6. Subordinationsrechtlicher Verwaltungsakt und verwaltungsrechtliche Subordinationstheorie | 379 | ||
7. Ergebnis | 382 | ||
D. Die Erstreckung der Gesetzesvorbehalte auf die kompetenzbegründende Zuordnung von Aufgaben und Befugnissen | 383 | ||
E. Ermächtigung zum Verwaltungsakt nur bei Aufgaben- und Befugniszuweisung | 385 | ||
F. Doppelte Deckung durch Ermächtigung und Rechte und Pflichten begründende Normen | 389 | ||
G. Kompetenz und Zuständigkeit | 390 | ||
H. Der Vorrang der gesetzlichen Kompetenz- und Zuständigkeitsordnung | 393 | ||
I. Die Feststellung der geltenden Rechtslage und der Vorrang künftiger Gesetze | 396 | ||
Teil 7: Regelungskompetenz ohne ausdrückliche Ermächtigung? - Eine fallgruppenspeziflsche Untersuchung | 401 | ||
A. Die das Verwaltungshandeln nicht ausdrücklich als „Verwaltungsakt" bezeichnenden Ermächtigungsnormen | 401 | ||
B. Verwaltungsakte, die von Amts wegen zur Durchsetzung und zur vorbeugenden Regelung allgemeiner gesetzlicher Pflichten ergehen | 402 | ||
I. Durch Auslegung zu schließende „Kompetenzlücken" - Ein Widerspruch zur Funktion der Generalklauseln des Polizei- und Ordnungsrechts? | 402 | ||
II. Bestehende Vorschriften über die Durchsetzung gesetzlicher Pflichten | 406 | ||
1. Die Ahndung, der Entzug von Vorteilen, Appelle und andere alternative Reaktionen auf eine Verletzung gesetzlicher Pflichten | 406 | ||
2. Die Generalklauseln und das Subsidiaritäts- und Spezialitätsprinzip des Polizei- und Ordnungsrechts | 407 | ||
3. Freiheitssichernde Funktion der Kompetenz- und Zuständigkeitsordnung | 411 | ||
III. Vorbeugender Rechtsschutz durch die Gerichte und die Verwaltung | 412 | ||
1. Die konkrete Gefahr als Eingriffsvoraussetzung der Generalklauseln | 412 | ||
2. Urteile und Verwaltungsakte zur vorbeugenden Regelung gesetzlicher Rechte und Pflichten | 413 | ||
3. Das rechtliche Interesse an einer alsbaldigen Feststellung und die drohende (Wiederholungs-)Gefahr als Voraussetzungen einer vorbeugenden Regelung durch die Gerichte | 416 | ||
4. Das öffentliche Interesse an einer vorbeugenden Regelung und deren Eingriffswirkungen als Zweck-Mittel-Relation | 418 | ||
IV. Die Regelungen der §§ 35 und 43 VwVfG | 424 | ||
1. § 35 VwVfG i.V.m. der gesetzlichen Pflichtnorm als Handlungsformermächtigung (C. Fischer)? | 425 | ||
2. § 43 VwVfG als implizite Ermächtigung zur Auferlegung der Anfechtungslast (Druschel)? | 425 | ||
V. Bestehende Kompetenznormen als Ermächtigung zu gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Verwaltungsakten | 428 | ||
1. Notwendigkeit und Grenzen der Auslegung | 428 | ||
2. Befugnisnormen für Verfügungen als Ermächtigung zu feststellenden Verwaltungsakten | 429 | ||
a) Feststellende Verwaltungsakte als „Maßnahmen" der Gefahrenabwehr | 429 | ||
b) Feststellungsbefugnis per argumentum a maiore ad minus | 431 | ||
aa) Vorweggenommene Teilregelungen (Grundlagenbescheide) | 431 | ||
bb) Die Feststellung des Genehmigungsinhalts durch die Überwachungsbehörde | 437 | ||
3. Die Konkretisierung einer Anzeige- oder Genehmigungspflicht | 440 | ||
a) Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige | 440 | ||
b) Allgemeine Befugnisse der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden | 441 | ||
c) Entscheidung über die Genehmigungsbedürftigkeit als Abschluß eines Anzeigeverfahrens | 442 | ||
aa) Teleologische Interpretation des Anzeigeverfahrens | 442 | ||
bb) Beispiele | 444 | ||
(1) Gewerbeuntersagung und Feststellung einer Erlaubnispflicht nach der Gewerbeanmeldung (§ 15 Abs. 2 i. V.m. §§30, 33a - 34c GewO oder anderen Zulassungsvorschriften) | 444 | ||
(2) Änderungen des Flughafenbetriebs (§ 6 Abs. 4 Satz 2, § 31 Abs. 2 Nr. 17 i.V.m. Nr. 4 LufitVG; § 45 Abs. 2 Satz 1 LuftVZO) | 447 | ||
4. Pflicht- und Vollstreckungsnormen als gesetzliche Grundlage für konkretisierende Verfügungen und Zwangsmittelfestsetzungen | 451 | ||
a) Befugnisnormen für die Vollstreckung von Verwaltungsakten | 451 | ||
b) Teleologisch-systematische Interpretation eines Gesetzes, das Pflicht- und Vollstreckungsnormen enthält | 452 | ||
c) Die Ermächtigung zur Anwendung als Grundlage für die Festsetzung eines Zwangsmittels | 455 | ||
5. Zur Aufgabenerfüllung notwendige Befugnisse eines Beliehenen oder einer Fachbehörde | 458 | ||
C. Verwaltungsakte, die in einem auf Antrag eingeleiteten Verwaltungsverfahren das Bestehen oder Nichtbestehen allgemeiner gesetzlicher Pflichten oder pflichtenrelevanter Eigenschaften feststellen | 462 | ||
I. Rechtsfolgen eines Antrags auf Erlaß eines Feststellungsbescheids | 462 | ||
II. Mögliche Verfahrens- und materiellrechtliche Wirkungen von Anträgen | 463 | ||
1. Mitwirkungs- und zustimmungsbedürftige Verwaltungsakte | 463 | ||
2. Verfahrensrechtliche Antragsfolgen und -funktionen | 464 | ||
3. Materiellrechtliche Antragsfolgen und -funktionen | 467 | ||
III. Verfahrensrechtliche, aber keine materiellrechtlichen Wirkungen des Antrags auf Erlaß eines Feststellungsbescheids | 467 | ||
IV. Kann eine Einwilligung das Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung beseitigen? | 468 | ||
1. Die Einwilligung: kein „Grundrechtsverzicht" | 468 | ||
2. Die legitimierende Wirkung einer Einwilligung: eine Frage des Vorbehalts oder Vorrangs des Gesetzes? | 469 | ||
3. Formulierung und Funktion der Grundrechte | 473 | ||
a) Ausdrückliche Regelungen über die Einwilligung | 473 | ||
b) Die Einwilligung als Mittel zur Verwirklichung grundrechtlich geschützter Interessen | 473 | ||
4. Freiwilligkeit, Kopplungsverbot und weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen | 477 | ||
V. Die begünstigende Feststellung ohne belastende Drittwirkung | 480 | ||
VI. Die begünstigende, den Antrag aber teilweise ablehnende Regelung | 483 | ||
1. Vorbescheide mit Vorbehalten und Nebenbestimmungen | 483 | ||
2. Negativatteste und ähnliche Grundlagenbescheide | 487 | ||
3. Duldungsbescheide | 488 | ||
VII. Die Feststellung des kontradiktorischen Gegenteils der gewünschten Regelung | 489 | ||
1. Fragestellung und Gang der Untersuchung | 489 | ||
2. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtsschutzzone der vorbeugenden Feststellungsklage und des feststellenden Verwaltungsakts | 491 | ||
a) Die Rechtsprechung zur Feststellungsklage | 491 | ||
b) Die Rechtsprechung zum Feststellungsbescheid | 496 | ||
aa) Wahlrecht zwischen Verpflichtungs- und Feststellungsklage nach Abschluß eines Verwaltungsverfahrens | 496 | ||
bb) Ermessen über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens | 497 | ||
c) Kritik der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts | 498 | ||
3. Der Feststellungsantrag als Schlüssel zum präventiven Rechtsschutz | 502 | ||
a) Auslegung des Feststellungsantrags vor Eröffnung des Verwaltungsverfahrens (ex ante-Betrachtung) | 502 | ||
b) Das Verwaltungsverfahren als Kompensation für die Unbestimmtheit der gesetzlichen Pflichtnorm | 505 | ||
c) Das Verfahrensermessen und sein Zweck (§§ 22, 40 VwVfG) | 513 | ||
d) Die begünstigende Feststellung als Orientierungsmaßstab für ein rechtmäßiges Verhalten | 515 | ||
e) Privates und öffentliches Interesse an der Begrenzung der Eingriffswirkung der Pflichtnormen | 516 | ||
f) Freiheit und Verantwortung des Bürgers - Mitverantwortung des Staates | 517 | ||
g) Berücksichtigung anderer Rechtsschutzmöglichkeiten | 520 | ||
aa) Beratung durch Rechtsanwälte, Sachverständige, Kammern oder Berufsverbände | 520 | ||
bb) Behördliche Auskunft | 522 | ||
cc) Nachträglicher und vorläufiger Rechtsschutz | 526 | ||
h) Berücksichtigung des Grundsatzes der Verwaltungseffizienz im Rahmen des Opportunitätsprinzips | 528 | ||
aa) Effiziente Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Verwaltungsrechtsverhältnisses | 529 | ||
(1) Öffentliches Interesse an der verbindlichen Regelung gesetzlicher Pflichten | 529 | ||
(2) Öffentliches Interesse an der Vermeidung überflüssiger oder ineffizienter Verfahren | 529 | ||
bb) Effiziente Verwirklichung aller Verwaltungsaufgaben: Rechtsschutzauftrag und Gefahrenabwehr im Lichte des Opportunitäts- und Effizienzprinzips | 531 | ||
cc) Keine Verletzung des Kopplungsverbots | 533 | ||
4. Der Antrag auf behördliche Feststellung bei Zulässigkeit einer Feststellungsklage | 535 | ||
5. Ergebnis: Kein Anspruch auf Rechtsschutz durch Verfahren ohne Mitwirkungs- und Anfechtungslast | 537 | ||
VIII. Der Antrag auf Erlaß eines begünstigenden Bescheids mit belastender Drittwirkung | 538 | ||
1. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung | 538 | ||
2. Der Vorbescheid | 541 | ||
IX. Auslegung des Antrags und Beratungspflicht der Behörde (§ 25 VwVfG). | 542 | ||
X. Die Rechtsschutzzone des feststellenden Verwaltungsaktes im Vergleich zur Feststellungsklage | 545 | ||
XI. Sachgerechte Verteilung der Rechtsanwendungspflichten und -risiken zwischen Bürger und Verwaltung | 549 | ||
D. Verwaltungsakte zur Regelung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen | 551 | ||
I. Die Kompetenz zur Geltendmachung falliger Zahlungsansprüche | 551 | ||
II. Klage oder Verwaltungsakt? | 552 | ||
III. Die Feststellung von Zahlungsansprüchen dem Grunde nach | 553 | ||
IV. Keine Ermächtigung durch §§ 1 und 3 VwVG und landesrechtliche Parallelbestimmungen | 556 | ||
V. Keine gewohnheitsrechtliche Anerkennung der Verwaltungsaktbefugnis | 557 | ||
VI. Teleologisch-systematische Interpretation eines Gesetzes, das gesetzliche Zahlungspflichten und Vollstreckungsnormen enthält | 557 | ||
VII. Keine Ermächtigung durch § 53 VwVfG | 558 | ||
VIII. Befugnis zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen entsprechend der KehrseitentheorieVIII. Befugnis zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen entsprechend der Kehrseitentheorie | 559 | ||
1. Die drei in § 49a Abs. 1 Satz 2 VwVfG geregelten Erstattungstatbestände | 559 | ||
2. Erstattungsansprüche, auf die § 49a VwVfG wegen der Subsidiaritätsklauseln des § 1 VwVfG keine Anwendung finde | 562 | ||
a) Spezialgesetzliche Regelungen von Rücknahme, Widerruf und öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch | 562 | ||
b) Kein Grundsatz einer verfahrenseinheitlichen Gestaltung aller durch Verwaltungsakt begründeten und gestalteten Verwaltungsrechtsverhältnisse | 564 | ||
c) Annexkompetenz zur Geltendmachung des durch die Aufhebung eines Verwaltungsakts entstandenen Erstattungsanspruchs | 567 | ||
3. Erstattungsansprüche bei einer von § 49a VwVfG nicht erfaßten Unwirksamkeit des leistungsgewährenden Bescheids | 569 | ||
a) Keine abschließende Regelung der Erstattungsansprüche in § 49a VwVfG | 569 | ||
b) Fälle einer ursprünglichen Unwirksamkeit des leistungsgewährenden Verwaltungsakts | 570 | ||
aa) Unterschiedliche Rechtsfolgen des allgemeinen Erstattungsanspruchs und einer analogen Anwendung des § 49a VwVfG | 570 | ||
bb) Analogievoraussetzungen nicht erfüllt | 571 | ||
cc) Leistung zur Erfüllung eines nichtigen Verwaltungsakts | 573 | ||
dd) Endgültiger Nichteintritt einer aufschiebenden Bedingung | 574 | ||
c) Fälle einer nachträglichen, aber nicht rückwirkenden Unwirksamkeit des leistungsgewährenden Verwaltungsakts | 575 | ||
aa) Aufhebung im Verwaltungsprozeß | 575 | ||
bb) Aufhebung im Vorverfahren | 575 | ||
cc) Erledigung eines vorläufigen Verwaltungsakts | 576 | ||
dd) Rücknahme oder Widerruf mit Wirkung für die Zukunft | 577 | ||
d) Schlichte Überzahlungen | 581 | ||
E. Fortentwicklung der Kehrseitentheorie: Regelungen der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts, der Beendigung eines Rechtsverhältnisses und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen | 582 | ||
I. §52 VwVfG | 582 | ||
II. § 44 Abs. 5 VwVfG | 582 | ||
III. Die Feststellung der sonstigen Unwirksamkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes oder einer Zusicherung | 583 | ||
1. Keine Feststellung der ursprünglichen (Un-)Wirksamkeit, Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes analog § 44 Abs. 5 VwVfG | 583 | ||
2. Die Feststellung der nachträglichen Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes oder einer Zusicherung | 584 | ||
a) Aufhebung und andere Formen der Beendigung der Regelungswirkung eines Verwaltungsaktes | 584 | ||
b) Verwaltungsaktbefiignis bei einem normativen Stufenverhältnis zwischen Aufhebungs- und gesetzlichen Beendigungstatbeständen | 586 | ||
c) Beispiele | 589 | ||
aa) Erlöschen eines alten Rechts oder einer alten Befugnis zur Gewässerbenutzung (§ 15 WHG) | 589 | ||
bb) Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei strafgerichtlicher Verurteilung (§ 24 Abs. 1 BRRG, § 48 BBG | 592 | ||
cc) Wegfall der Bindungswirkung einer Zusicherung (§38 Abs. 3 VwVfG) | 595 | ||
d) Die Feststellung des Eintritts einer auflösenden Bedingung | 596 | ||
IV. Rücknahme oder Widerruf eines unwirksamen Verwaltungsaktes | 600 | ||
V. Ergebnis | 604 | ||
F. Verwaltungsakte im Beamten- und Soldaten Verhältnis | 605 | ||
I. Begründung und Zulässigkeit einer Gesamtanalogie im Beamten- und Soldatenrecht | 605 | ||
1. Analyse der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts | 605 | ||
2. Zulässigkeit und Grenzen einer belastenden Analogie | 609 | ||
a) Uneinheitliche Rechtsprechung und Lehre | 609 | ||
b) Keine freie Rechtsschöpfung, sondern Rechtsnormergänzung durch Analogie | 614 | ||
c) Analoge Anwendung nur innerhalb des gleichen Rechtsverhältnisses oder sonstigen Regelungszusammenhangs | 617 | ||
d) Die planwidrige Regelungslücke im Beamten- und Soldatenrecht | 619 | ||
3. Zwischenergebnis | 620 | ||
II. Anwendungsbereich und Grenzen der dienstrechtlichen Gesamtanalogie | 621 | ||
1. Erstattungs- und Leistungsbescheide | 621 | ||
a) Erstattungsbescheide bei Leistung aufgrund eines Verwaltungsakts | 621 | ||
b) Nicht auf eine Annexkompetenz zu stützende Erstattungs- und Leistungsbescheide | 622 | ||
c) Keine Leistungsbescheide zur Geltendmachung von Regreßansprüchen des Dienstherrn (Art. 34 Satz 2 GG) | 623 | ||
d) Leistungs- und Erstattungsbescheide nur durch den Dienstherrn | 625 | ||
2. Die Festsetzung eines Dienstalters analog § 28 Abs. 4 BBesG | 626 | ||
a) Die Vorschriften über das Dienstalter | 626 | ||
aa) Das Besoldungsdienstalter | 626 | ||
bb) Das Versorgungsdienstalter | 627 | ||
cc) Das Allgemeine Dienstalter | 628 | ||
dd) Das Jubiläumsdienstalter | 629 | ||
b) Analogiefähigkeit des § 28 Abs. 4 BBesG | 629 | ||
aa) Zweck und Folgen einer BDA-Festsetzung | 629 | ||
bb) Rechtsähnlichkeit anderer Festsetzungen eines Dienstalters | 631 | ||
3. Die Feststellung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei strafgerichtlicher Verurteilung (§ 24 Abs. 1 BRRG, § 48 BBG | 633 | ||
III. Nachträgliche Regelungspflicht des Gesetzgebers | 633 | ||
G. Erstattungs- und Leistungsbescheide gegenüber Erben eines Beamten oder Soldaten | 635 | ||
I. Erstattungsbescheide | 635 | ||
1. Erstattungsanspruch nach Leistung an den Erblasser aufgrund eines wirksamen Verwaltungsaktes | 636 | ||
a) Die Rechtsprechung | 636 | ||
b) Lösung | 637 | ||
2. Erstattungsanspruch nach Leistung an den Erblasser zur Erfüllung eines durch Verwaltungsakt geregelten, aber nicht entstandenen Anspruchs | 639 | ||
a) Die Rechtsprechung | 639 | ||
b) Lösung | 640 | ||
3. Erstattungsanspruch nach Leistung an den Erben | 642 | ||
a) Die Rechtsprechung | 642 | ||
b) Lösung | 645 | ||
aa) Zivilrechtlicher Bereicherungs- oder öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch? | 645 | ||
bb) Keine analoge Anwendung der gegenüber dem Beamten bestehenden Regelungsbefugnisse auf seinen Erben | 650 | ||
H. Beamtenrechtliche Haftung | 652 | ||
I. Entscheidungen einer beurkundenden oder registerführenden Behörde | 657 | ||
I. Fragestellung und Gang der Untersuchung | 657 | ||
II. Zur Rechtsnatur öffentlicher Urkunden, behördlicher Register und Dateien | 659 | ||
1. Die öffentliche Urkunde | 659 | ||
2. Behördliche Register und Dateien | 662 | ||
3. Unterscheidung zwischen Beweis-, Nachweis- und Regelungsfunktion | 664 | ||
III. Die Entscheidung über eine Beurkundung oder Registereintragung | 670 | ||
1. Fragestellung | 670 | ||
2. Rechtsprechung und Literatur zur „Entscheidung, ob" | 671 | ||
3. Eigene Auffassung | 674 | ||
IV. Keine stillschweigende Annexkompetenz | 677 | ||
Teil 8: Bilanz und Ausblick | 681 | ||
A. Feststellungsbescheid und konkretisierende Verfugung: Prototypen des Verwaltungsakts als Mittel zur Verwirklichung des abstrakt-generellen Gesetzes | 681 | ||
B. Gesetzeskonkretisierende Verwaltungsakte im System der Gewaltenteilung des Grundgesetzes | 685 | ||
I. Kein Verbot streitentscheidender oder feststellender Verwaltungsakte durch Art. 92 GG | 685 | ||
II. Zum Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) | 685 | ||
III. Zur Geltung und Reichweite des Vorbehalts des Gesetzes | 686 | ||
IV. Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung für konkretisierende Verfügungen und belastende Feststellungsbescheide | 688 | ||
V. Kompetenz und Zuständigkeit | 690 | ||
VI. Die Feststellung der geltenden Rechtslage und der Vorrang künftiger Gesetze | 691 | ||
VII. Gebotene Abkehr vom subordinationsrechtlichen Denken | 692 | ||
C. Ermächtigung durch Auslegung?: Allgemeine Grundsätze und Grenzen | 692 | ||
I. Verwaltungsakte, die von Amts wegen zur präventiven Regelung, Konkretisierung und Durchsetzung gesetzlicher Rechte und Pflichten ergehen | 693 | ||
II. Verwaltungsakte zur Regelung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen | 697 | ||
III. Regelungen der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts, der sonstigen Beendigung eines Rechtsverhältnisses und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen | 699 | ||
IV. Beamten- und soldatenrechtliche Gesamtanalogie | 700 | ||
V. Erstattungs- und Leistungsbescheide gegenüber Erben eines Beamten oder Soldaten | 701 | ||
VI. Untauglichkeit der Kategorien des Subordinations- und des besonderen Gewaltverhältnisses | 702 | ||
VII. Keine Annexkompetenz bei beurkundenden und registerführenden Behörden | 702 | ||
VIII. Verwaltungsrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht | 704 | ||
IX. Der Antrag auf Erlaß eines feststellenden Verwaltungsakts als Schlüssel zum präventiven Rechtsschutz | 705 | ||
D. Perspektiven für die gesetzgebende, rechtsprechende und vollziehende Gewalt | 706 | ||
I. Konsequenzen für den Gesetzgeber | 706 | ||
II. Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit: Rechtsschutzzone des feststellenden Verwaltungsakts und der Feststellungsklage | 708 | ||
III. Verwaltung und Gesetzgeber | 710 | ||
IV. Verantwortung von Bürger und Verwaltung für einen gesetzeskonformen Freiheitsgebrauch und die effiziente Wahrnehmung staatlicher Aufgaben | 710 | ||
E. Fortentwicklung der Dogmatik des Verwaltungsakts | 712 | ||
Literaturverzeichnis | 713 | ||
Sachregister | 736 |