Menu Expand

Die Freiheit der Baukunst

Cite BOOK

Style

Schneider, B. (2002). Die Freiheit der Baukunst. Gehalt und Reichweite der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG im öffentlichen Baurecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50682-8
Schneider, Bernhard. Die Freiheit der Baukunst: Gehalt und Reichweite der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG im öffentlichen Baurecht. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50682-8
Schneider, B (2002): Die Freiheit der Baukunst: Gehalt und Reichweite der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG im öffentlichen Baurecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50682-8

Format

Die Freiheit der Baukunst

Gehalt und Reichweite der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG im öffentlichen Baurecht

Schneider, Bernhard

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 882

(2002)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Α. Einleitung 19
I. Die Antinomie von (Bau-)Kunst und Macht 19
II. Der Abgrund zwischen Recht und Wirklichkeit 21
III. Danksagungen 22
B. Grundrechtliche Problemexposition: Architektur zwischen Kunst- und Eigentumsfreiheit 24
I. „Eigentum verpflichtet": Die Eigentumsfreiheit als klassisches Bauherrengrundrecht 24
1. Die Eigentumsordnung als Ausgleich zwischen privatem und öffentlichem Interesse 25
2. Das Baurecht als Ausgestaltung der Eigentumsfreiheit 26
3. Zusammenfassung: Die Baufreiheit unter Vorbehalt 28
II. „Die Kunst ist frei": Sinn und Aufgabe der Kunstfreiheit 29
1. Die Kunstfreiheit als Abwehrrecht und Grundsatznorm 29
2. Die Vorbehaltlosigkeit der Gewährleistung der Kunstfreiheit 31
3. Zusammenfassung: Kunst ist, was den Rahmen sprengt 32
III. Baukunst vor Gericht: Die mangelnde Umsetzbarkeit der verfassungsgerichtlichen Vorgaben 32
1. Der Flachdach-Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht 33
2. Der Breker-Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht 34
3. Die Folge: Umsetzungsschwierigkeiten der Praxis 36
IV. Problemstellung und Ausblick über den Gang der Bearbeitung 36
C. Normbereichsanalyse: Baukunst und Städtebau 38
I. Zur Aufgabe einer Normbereichsanalyse 38
II. Architektur: eine klassische Kunstgattung 40
III. Materiale Bestimmungsmerkmale von Architektur 43
1. Praktische und ästhetische Zweckmäßigkeit 43
a) Architektur zwischen Zweckerfüllung und „absolutem Ausdruck" (Th. W. Adorno) 43
b) Die Unterscheidung praktischer und ästhetischer Zwecke 45
2. Der Zweckcharakter der Architektur 47
a) Praktische Zwecke in der Architektur 48
(1) Allgemeine und nutzungsspezifische Zwecke 48
(2) Zwecksetzung im Detail 48
(3) Innen- und außenraumbezogene Zwecke 49
b) Ortsgebundenheit der Zweckerreichung 49
c) Private und öffentliche Zwecke 49
d) Zusammenfassung: Architektur als Zweckkunst 50
3. Architektur als Raumkunst 50
a) Die Gestaltungsmittel 51
(1) Volumenbildung 51
(2) Materialität in der Architektur 52
(3) „Architektur als Fiktion" (H. Klotz) 52
(4) Das architektonische Werk 53
b) Die Umgebung 54
(1) Subjektiver Bezug auf Umgebung 54
(2) Objektiver Bezug auf Umgebung 54
(3) Die physische Konkurrenz von Werken der Baukunst 55
(4) Werkeinheit in der Architektur im Verhältnis zur Umgebung 55
c) Privater und öffentlicher Raum 57
d) Zusammenfassung: Das architektonische Kunstwerk 59
4. Baukunst als soziale Realität 59
a) Rezeptionsweise von Architektur 59
b) Architektur als dauerhafte Kapitalbindung 60
c) Architektur als Auftragskunst 61
(1) Autonomie und Bindung an einen Auftraggeber 61
(2) Die zwei Pole: Architekt und Bauherr 61
(3) Die Bedeutung der Bauherrenschaft für die Baukunst 62
(4) Architektur als Profession 63
5. Zusammenfassung: Dimensionen der Architektur 64
IV. Architektur und Städtebau 64
1. Das Handlungsfeld des Städtebaus 65
a) Der Ursprung des modernen Städtebaus 65
b) Der Begriff des Städtebaus 66
c) Die Instrumente des Städtebaus 67
d) Grundlagen und Möglichkeiten des Städtebaus 68
(1) Wissenschaft als Grundlage des Städtebaus 68
(2) Öffentlichkeit und Städtebau 69
(3) Die Notwendigkeit politischer Entscheidung 70
(4) Künstlerischer Gestaltungsspielraum im Städtebau 70
2. Städtebau als Kunst 71
a) Historische Strukturmodelle städtebaulichen und stadtbaukünstlerischen Handelns 71
(1) Das Modell „Alte Stadt" 71
(2) Das Modell „Residenzstadt" 73
(3) Das Modell „Nationale Hauptstadt" 74
(4) Das Modell „Funktionale Stadt" 76
b) Städtebau und Stadtbaukunst heute 77
(1) Die nachhaltige Stadt 78
(2) Die aufgelöste Stadt 79
(3) Ausblick 80
c) Stadtbaukunst-eine „zugewandte" Kunst 81
(1) Die infinite Stadt 81
(2) Die kollektive und anonyme „Produktion" von Stadt 81
(3) Stadtbaukunst als „zugewandte" Kunst 82
d) Vom Städtebau zur Stadtbaukunst 83
3. Zusammenfassung: Architektur in der Stadt 83
D. Die Strukturierung der Kunstfreiheit als Grundrecht 85
I. Der Kanon von Schutzbereich, Eingriff und verfassungsrechtlicher Rechtfertigung 85
II. Die Bestimmung des Schutzbereichs zwischen subjektivierenden und objektivierenden Auslegungstheorien 86
1. Architektur als Kunst im Sinne der Kunstfreiheit 86
2. Auslegungstopoi des Bundesverfassungsgerichts 88
a) Zur Definition von Kunst 88
b) Das Verbot wertender Einengung des Kunstbegriffs 89
c) Die Rolle des Selbstverständnisses der Grundrechtsberechtigten 92
3. Der künstlerische Geltungsanspruch als Leitfaden der Auslegung 93
a) Der soziale Geltungsanspruch in der Rechtsprechung 94
b) Der künstlerische Geltungsanspruch 95
c) Das Verhältnis der Geltungsansprüche von Kunst und Recht 97
4. Zusammenfassung: Zum Vorliegen eines Eingriffs in die Freiheit der Baukunst 98
III. Die Schranke des Vorbehalts der Verfassung 98
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 99
a) Das Verbot der Schrankenübertragung 99
b) Die Ablehnung von A-priori-Schranken 100
c) Die Schranke der Rechtsgüter von Verfassungsrang 100
d) Abwägung als Verhältnisbestimmung von Grundrechtstatbestand und Grundrechtsschranke 101
e) Die Bedeutung der Schrankendogmatik des Bundesverfassungsgerichts 102
2. Die Untauglichkeit von Schrankenlösungen zur Bestimmung der Reichweite der Freiheit der Baukunst 104
a) Grundrechte Dritter als Schranke? 104
(1) Das Grundrecht auf Stadtgestaltung 105
(2) Der soziale Frieden und Nachbarkunst als kollidierende Güter 105
(3) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Eigentums- und Religionsfreiheit als kollidierende Güter 106
b) Andere Rechtsgüter von Verfassungsrang - Demokratie vs. Grundrechte? 106
(1) Die Untauglichkeit staatlicher Gestaltungsermächtigungen als Schranke von Grundrechten 107
(2) Das Demokratieprinzip 108
(3) Kompetenznormen 108
(4) Staatszielbestimmungen 109
(a) Die verfassungsrechtliche Qualität von Staatszielbestimmungen 109
(b) Das Sozialstaatsprinzip 109
(c) Das Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen 111
(d) Der Kulturstaat als Staatsziel 111
(5) Das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung 112
3. Zusammenfassung: Die geringe Relevanz der Schrankenebene zur Bestimmung der Reichweite der Freiheit der Baukunst 114
IV. Die objektiv-rechtliche Dimension der Grundrechte 115
1. Die Reichweite der objektiv-rechtlichen Dimension der Grundrechte 115
2. Einzelaspekte der objektiv-rechtlichen Dimension der Grundrechte 118
3. Die Untauglichkeit der Lehre von der objektiv-rechtlichen Dimension der Grundrechte zur Bestimmung des Normgehalts 119
4. Zusammenfassung: Die Ermittlung der objektiv-rechtlichen Dimension der Kunstfreiheit 119
E. Der Gehalt der Kunstfreiheit für die Baukunst 121
I. Begriffe und Schutzumfang der Baukunst im einfachen Recht 121
1. Baukunst im Urheberrecht 122
a) „Werk" und „Kunst" im Urheberrecht 122
b) Der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes 123
(1) Der Schutz gegen die Entstellung des Werkes 123
(2) Der urheberrechtliche Anspruch auf den Fortbestand des Kunstwerkes 124
(3) Die postmortale Schutzwirkung des Urheberpersönlichkeitsrechts 125
(4) Der urheberrechtliche Schutz des Umgebungsbezugs von Architektur 126
c) Der Beurteilungsmaßstab im Urheberrecht 126
2. Baukunst im Recht des Denkmalschutzes 127
a) Künstlerische Bedeutung in der Denkmalpflege 127
b) Die räumliche Erstreckung des Denkmalschutzes: Umgebungs- und Ensembleschutz, städtebauliche Bedeutung 128
II. Die Gegenstände des Schutzes der Kunstfreiheit im Bereich der Baukunst 129
1. Die Unterscheidung von künstlerischem und nichtkünstlerischem Bauen 129
a) Kunst als verfassungsrechtlicher Begriff 129
(1) Der materiale Kunstbegriff 130
(2) Der formale Kunstbegriff 130
(3) Der zeichentheoretische Kunstbegriff 131
(4) Der (erfolgreiche) künstlerische Akt der Behauptung als Kunst 131
(5) Zusammenfassung: Offener Kunstbegriff plus Indizien 132
b) Die Ergänzungsbedürftigkeit der allgemeinen Kunstbegriffe für die Baukunst 132
(1) Die begrifflichen Folgen der Zweckbindung der Baukunst 132
(2) Das Kriterium der Intensität der formalen Durchbildung 133
c) Gestalterische Qualitäten zur Bestimmung des Kunstcharakters von Architektur 134
(1) Bauwerkskörper 134
(2) Aktiver Umgebungsbezug 134
(3) Passiver Umgebungsbezug 134
d) Der Beurteilungsmaßstab im Verfassungsrecht 135
e) Zusammenfassung: Baukunst im Sinne der Kunstfreiheit 136
2. Die Schutzgegenstände im Einzelnen 136
a) Der geschützte Personenkreis 136
(1) Der Architekt 136
(a) Der Architekt als Träger des schöpferischen Prozesses 136
(b) Postmortale Schutzwirkung der Kunstfreiheit 136
(2) Bauherr und Eigentümer als Künstler und Mittler 137
(3) Kein Schutz des Kunstrezipienten 138
(a) Rezeptionsästhetischer Ansatz 138
(b) Keine negative Kunstfreiheit 139
b) Werk-und Wirkbereich der Baukunst 139
(1) Der Schutz des Werkes der Baukunst 139
(a) Gestalt-und Fortbestandsschutz 140
(b) Umgebungsbezug 140
(2) Der Schutz des Wirkbereichs von Baukunst 140
(a) Die Unterscheidung von Werk- und Wirkbereich 140
(b) Keine Abstufung des Schutzes nach Werk- und Wirkbereich 141
(c) Der Wirkbereichsschutz der Baukunst 142
3. Gegenständliche Abgrenzung gegenüber anderen Grundrechten (Grundrechtskonkurrenz) 142
a) Baukunst als Beruf und Wirtschaftsgut 142
(1) Baukunst als Beruf 142
(2) Baukunst als Eigentum 143
(3) Abgaben auf und Vergütungen für Baukunst 143
b) Baukunst als Kommunikation 144
(1) Baukunst als Meinungsäußerung 144
(2) Baukunst als Religionsausübung 145
III. Die Normoffenheit der Freiheit der Baukunst 145
1. Versuche abstrakt-genereller Schutzbereichsbegrenzung 145
a) Ausgrenzung unspezifischer Modalitäten der Kunstäußerung (Fr. Müller) 145
(1) „Normprogramm" und „Normbereich" 145
(2) Unspezifische Modalitäten der Kunstausübung 146
(3) Einwände gegen Müllers Theorie: Extra-legale Grundrechtsverdopplung 147
(4) Baukunstbezogene Aussagen 149
(a) Schutz der Baukunst nur nach den Regeln des Wirkbereichs 149
(b) Kein Schutz der Ortsbezogenheit 149
(c) Verfassungswidrigkeit der Verunstaltungsverbote 150
(d) Kein Grundrechtsschutz gegen zweckbezogene Anforderungen 150
b) Ausgrenzung des eigenmächtigen Zugriffs auf fremde Rechtsgüter 151
(1) „Der Zürcher sprayer" 151
(a) Der Inhalt der Sprayer-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 152
(b) Das Verhältnis von Kunst- und Eigentumsfreiheit 153
(c) Weiterungen (1): Kunstfreiheit und die Problematik der Materialbeschaffung 155
(d) Weiterungen (2): Das Verhältnis von Kunstfreiheit und anderen Grundrechten 155
(e) Weiterungen (3): Kunstfreiheit und fiskalisches Eigentum 156
(2) Zur Verallgemeinerung der Sprayer-Lösung (Pieroth/Schlink) 158
(a) Die Beschränkung des Schutzes der Kunstfreiheit auf „auch sonst erlaubtes Verhalten" 158
(b) Die Folge: Der Verlust des rechtssphärenabgrenzenden Gehalts der Kunstfreiheit 158
(c) Zum Vergleich von Kunst-und Berufsfreiheit 160
(d) Zur Übertragbarkeit auf das Verhältnis von Baurecht und Baukunst 161
(e) Zusammenfassung 161
c) Ausgrenzung mittels des Normtypus der „allgemeinen Gesetze" 162
(1) Baurecht als „allgemeines Gesetz" 162
(2) Rückführung auf Evidenz (Rüfner) 163
(3) Rückführung der Freiheitsrechte auf den Gleichheitssatz (Bettermann) 163
2. Die Normoffenheit der Kunstfreiheit 164
a) Die Angewiesenheit der Grundrechte auf den Gesetzgeber 165
b) Normoffenheit als Eröffnung einer staatlichen Gestaltungsbefugnis 166
c) Differenzierungen im Rahmen der Normoffenheit 167
(1) Normoffene Teilschutzbereiche 167
(2) Qualitative Begrenzungen von Normoffenheit 168
IV. Der Umfang des Schutzes der Freiheit der Baukunst 169
1. Historische Einführung in die Kategorien des baurechtlichen Zugriffs auf das Werk der Baukunst 169
a) Bewahren und Gestalten - Das Kreuzberg-Urteil (1882) 169
(1) Der Gehalt des Urteils 169
(2) Die Reichweite der polizeilichen Generalklausel 170
(3) Die Reichweite des Verunstaltungsverbots 171
(4) Wohlfahrt im Rechtsstaat: Der Weg der Spezialgesetzgebung 172
(5) Normgeber und Normanwender 172
b) Die Spannung zwischen praktischen und ästhetischen Zwecken im Baurecht 173
c) Die Ausdifferenzierung des Baurechts 173
2. Die Reichweite der Normoffenheit der Freiheit der Baukunst gegenüber der Verwirklichung praktischer Zwecke 175
a) Normoffenheit in der praktischen Dimension 175
b) Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit als Grenzen der Normoffenheit 176
(1) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit des Mitteleinsatzes 176
(2) Das Bestimmtheitsgebot 177
c) (Kunst-) Freiheit als praktischer Zweck 177
d) Zusammenfassung: Die Bedeutung praktischer Belange für die Freiheit der Baukunst 178
3. Die Reichweite der Normoffenheit der Freiheit der Baukunst gegenüber der Verwirklichung ästhetischer Zwecke 178
a) Ästhetische Zwecke als legitime Gründe des Allgemeinwohls 178
b) Normoffenheit in der historischen und der räumlichen Dimension 179
c) Das ästhetisch schlüssige Programm als Voraussetzung von Normoffenheit 180
d) Stadtgestaltung als ästhetisches Programm 181
(1) Schutz und Förderung des einzelnen Werkes der Baukunst 181
(a) Die Bewahrung vorhandener baukünstlerischer Substanz 181
(b) Die Schaffung neuer Baukunst 182
(2) Der stadträumlich begründete Zugriff auf das Werk der Baukunst 183
(a) Die Möglichkeit eines stadtbaugestalterisch schlüssigen Programms 184
(b) Inhaltliche Kriterien zur Beurteilung ästhetischer Schlüssigkeit 184
(c) Prozedurale Kriterien zur Beurteilung ästhetischer Schlüssigkeit 185
(aa) Das Gebot diskursiver Offenheit 186
(bb) Das Gebot ästhetisch schlüssiger Entscheidung 187
e) Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit als Grenzen der Normoffenheit 188
(1) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit des Mitteleinsatzes 188
(2) Bestimmtheit im Hinblick auf Gestaltfragen 188
(a) Materielle Bestimmtheit ästhetisch bezweckter Normen 188
(b) Die Kompensation von Unbestimmtheit durch Verfahren 189
f) Zur These der Kunstfreiheit als Neutralitätsgebot 190
g) Zusammenfassung: Die Bedeutung ästhetischer Belange für die Freiheit der Baukunst 191
F. Baurecht als Gestaltanweisung: Die Zugriffe des Baurechts auf das Werk der Baukunst 192
I. Die Gesetzgebungskompetenzen im Baurecht 193
II. Gestaltanweisungen durch das Bauplanungsrecht 195
1. Gestalten durch Plan: Stadtgestaltung durch Bebauungsplanung 195
a) Vorstufen der Bauleitplanung 196
(1) Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung 196
(2) Die Zielvorgaben des Baugesetzbuches 196
(a) Allgemeine Ziele 197
(b) Die Planungsleitlinien 197
(c) Die Ziele der Sanierungssatzung 198
(3) Die Baunutzungsverordnung 198
b) Die Bauleitplanung 198
(1) Stadtbaugestalterische Erforderlichkeit als Teil der städtebaulichen Erforderlichkeit 199
(2) Die planerischen Instrumente 200
(a) Der Flächennutzungsplan 200
(b) Die Instrumente der Bebauungsplanung 201
(aa) Gestalterische Instrumente im Rahmen von Bebauungsplänen 201
(bb) Die besonderen Instrumente der Sanierungssatzung 203
(cc) Die Aufnahme fremder Regelungen in den Bebauungsplan 203
(3) Der Einsatz der Instrumente: Das (gestalterische) Abwägungsgebot 203
(a) Die Anforderungen des Abwägungsgebotes 204
(b) Die Bedeutung des Abwägungsgebotes für gestalterische Fragen 205
(aa) Baukunst als Belang und seine Gewichtung im Verhältnis zu praktischenZwecken 205
(bb) Baukunst und baugestalterische Zwecke 206
(cc) Baukunst und stadtgestalterische Zwecke 207
(dd) Das gestalterische Abwägungsgebot 207
(4) Planungskonstellationen: Die Überplanung der bestehenden Stadt 209
(a) Der Umgang mit der vorhandenen städtebaulichen Struktur 209
(b) Der Umgang mit dem vorhandenen Einzelbestand 211
c) Planverwirklichung durch städtebauliche Gebote 212
d) Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan 212
(1) Insbesondere: Die Befreiung - die rechtlichen Voraussetzungen 213
(2) Zur Notwendigkeit einer spezifisch gestaltbezogenen Auslegung der Befreiungstatbestände 215
(3) Keine Befreiung allein aufgrund des Vorliegens von Baukunst 216
e) Kein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf Planung 217
2. Fortschreibung des Vorhandenen durch Gesetz: Das Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich 218
a) Die bauplanungsrechtlichen Instrumente im unbeplanten Innenbereich 218
(1) Funktionsweise: Rahmenbildung 218
(a) Zusammenhängende Bebauung eines Ortsteils 219
(b) Die Umgebung als Rahmen 219
(c) Einengendes Korrektiv: Das Gebot der Rücksichtnahme 220
(d) Erweiterndes Korrektiv: Das Verbot der Begründung oder Erhöhung bodenrechtlich beachtlicher und erst noch ausgleichsbedürftiger Spannungen 220
(e) Abwägung im Rahmen von § 34 Abs. 1 BauGB 221
(f) Die Einbeziehung der Baunutzungsverordnung im unbeplanten Innenbereich 221
(2) Das Gebot der Berücksichtigung der für die Landschaft charakteristischen Siedlungsstruktur 221
(3) Der zusätzliche Ortsbildschutz 222
(4) Die Satzungen nach §34 BauGB 222
(5) Die städtebaulichen Gebote 223
b) Verfassungsrechtliche Würdigung 223
(1) Das Einfügungsgebot als praktisch bezweckte Vorschrift 223
(2) Das Einfügungsgebot als ästhetisch schlüssiges Programm 224
(3) Das Verbot der Beeinträchtigung des Ortsbildes 227
(4) Abwägung im Rahmen des Einfügungsgebots als Erforderlichkeitsprüfung 227
(5) Die Einbeziehung der Baunutzungsverordnung 228
(6) Die Satzungen nach §34 BauGB 228
(7) Der Einsatz der städtebaulichen Gebote außerhalb von Bebauungsplänen 228
III. Gestaltanweisungen durch das Bauordnungsrecht 229
1. Fortschreibung des Vorhandenen durch Gesetz: Das Verunstaltungsverbot als ästhetische Bestandssicherung 229
a) Der Regelungsgehalt des Verunstaltungsverbots 229
b) Verunstaltung durch Kunst 231
(1) Die bauwerksbezogene Verunstaltung 231
(2) Die umgebungsbezogene Verunstaltung 231
(3) Graffiti usw. als Verunstaltung 233
c) Die Berücksichtigung der beabsichtigten Gestaltung 233
d) Der subjektiv-rechtliche Anspruch auf Schutz vor Verunstaltung 234
2. Gestalten durch Plan: Stadtgestaltung durch örtliche Bauvorschriften 236
a) Das (gestalterische) Abwägungsgebot im Bauordnungsrecht 236
b) Kein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf Planung 237
3. Die praktisch bezweckten Regelungen in den Landesbauordnungen 238
a) Das Recht zur Alternative: Ausnahmen und Befreiungen im Bauordnungsrecht 238
b) Insbesondere: Die Abstandsvorschriften vor der Kunstfreiheit 240
(1) Abstandsvorschriften zwischen Ordnungs-und Planungsfunktion 240
(2) Abstandsvorschriften in Plangebieten 241
(3) Abstandsvorschriften außerhalb von Plangebieten 242
IV. Gestaltanweisungen durch das Denkmalschutzrecht 243
1. Die Bewahrung des Vorhandenen: Die Grundzüge des Rechts des Denkmalschutzes 244
2. Unterschutzstellung und die Berücksichtigung gegenläufiger Interessen 245
3. Denkmalschutz und neue Baukunst 246
4. Umgebungs- und Ensembleschutz durch Denkmalrecht 247
5. Die Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch 248
6. Die Reichweite subjektiver Rechte im Denkmalschutz 249
V. Die verfahrensbezogenen Anforderungen der Kunstfreiheit 250
1. Grundlage: Die Problematik von Prärogativen der Normgeber 250
2. Bundes- und Landesgesetzgebung 252
3. Die Rolle exekutivischer Normgebung 253
a) Die Anforderungen an die Verordnungsgebung: Art. 80 GG und die Wesentlichkeitslehre 253
b) Die Baunutzungsverordnung zwischen Bundesgesetzgeber, gemeindlicher Selbstverwaltung und grundrechtsberechtigtem Bürger 254
4. Das Gebot der Zweistufigkeit gemeindlicher Planungen 256
a) Das Verfahren der Bauleitplanung 257
(1) Die verfahrensrechtliche Berücksichtigung der gestalterischen Fragen 257
(2) Instrumente der Plansicherung 258
b) Die Vorgehens weise bei Erlass einer Gestaltungssatzung 258
5. Baugenehmigungsverfahren, Bauvorlageberechtigung und Freistellungspolitik 260
6. Verfahren im Denkmalrecht 261
7. „Kooperative" Verfahren, insbesondere der städtebauliche Vertrag 262
8. Konsistenzsicherung durch Kompetenzkonzentration 263
9. Kunstfreiheit und Rechtsschutz 265
VI. Andere städtebauliche Vorgehensweisen 265
1. Die verfassungsrechtliche Bedeutung anderer städtebaulicher Vorgehensweisen 266
2. Die „sonstige" städtebauliche Planung 267
a) Vorgehensweise und Gegenstand der Rahmen- und Entwicklungsplanung 267
b) Der Gewinn von Rahmen- und Entwicklungsplanung für die Fragen städtischer Gestalt 268
c) Das Berliner Beispiel des Planwerks Innenstadt 269
3. Weitere Organisations- und Verfahrensformen 269
a) Der Stadtbaumeister 269
b) Beratende Beiräte 271
c) Der Wettbewerb 272
G. Resümee der bisherigen Überlegungen 273
I. Der verfassungsrechtliche Gewinn der Untersuchung 273
1. Der grundrechtsdogmatische Gewinn 274
2. Der grundrechtstheoretische Gewinn 274
3. Der rechtspraktische Gewinn 275
II. Die verfassungsrechtlichen Wirkdimensionen der Freiheit der Baukunst 275
1. Die Freiheit der Baukunst als Eingriffsabwehrrecht 276
2. Die Freiheit der Baukunst als negative Kompetenznorm: Der Schutz des Werkes der Baukunst 276
3. Schutzpflichtwahrnehmung durch das öffentliche Baurecht 277
4. Die organisations- und verfahrensrechtliche Dimension der Freiheit der Baukunst 277
5. Die leistungsrechtliche Dimension der Freiheit der Baukunst 278
6. Die materiell-rechtliche Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers im öffentlichen Baurecht 279
III. Der baurechtliche Gewinn der Untersuchung 279
1. In der Bauleitplanung 280
2. Im unbeplanten Innenbereich 281
3. Im Bauordnungsrecht 282
4. Im Denkmalrecht 283
5. Kompetenzfragen 284
6. Kunstfreiheit und Rechtsschutz 284
7. Andere städtebauliche Vorgehensweisen 284
IV. Im Beispiel: Flachdach und Fassadenbemalung vor Gericht 285
H. Weiterungen 287
I. Überlegungen zu baukünstlerischen Vorhaben im Außenbereich 287
1. Der Grundsatz der Freihaltung des Außenbereichs 288
2. Gestaltvorgaben für Außenbereichsvorhaben 289
3. Der Breker-Fall 289
4. Die Uneindeutigkeit des Städtischen 291
II. Die Weltdeutungsgrundrechte: Kunst-, Wissenschafts- und Religionsfreiheit 292
1. Der Schutz von „Weltdeutung" durch vorbehaltlose Grundrechte 292
a) Das deutsche Konzept vorbehaltloser Grundrechte 292
b) Die Grenzen der Wissenschaft 293
c) Religionsfreiheit als „Toleranz" 293
2. Personale Geltungsansprüche und eine freiheitliche Rechtspolitik 294
Literaturverzeichnis 296
Personenverzeichnis 310
Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen 314