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Rücktritt bei dolus eventualis

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Pahlke, B. (1993). Rücktritt bei dolus eventualis. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47831-6
Pahlke, Bernd. Rücktritt bei dolus eventualis. Duncker & Humblot, 1993. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47831-6
Pahlke, B (1993): Rücktritt bei dolus eventualis, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47831-6

Format

Rücktritt bei dolus eventualis

Pahlke, Bernd

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 11

(1993)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhalt 9
Abkürzungsverzeichnis 14
A. Einleitung und Problemstellung 17
B. Die Strafbarkeit des Versuchs mit dolus eventualis 20
I. Terminologie 20
II. Die ganz herrschende Ansicht: Auch der Versuch mit dolus eventualis ist strafbar 22
1. Der Begründungsansatz des Reichsgerichts 22
2. Begründungsansätze in der Literatur 23
III. Die Gegenansicht: Der Versuch mit dolus eventualis ist nicht strafbar 24
1. Der Begründungsansatz von Binding 25
2. Der Begründungsansatz von Lampe 25
3. Der Begründungsansatz von v. Wächter 26
4. Der Begründungsansatz von W. Bauer 26
5. Der Begründungsansatz von Stooß 27
IV. Vermittelnde Lösungsvorschläge 27
1. Der Lösungsvorschlag von Schmidhäuser 28
2. Die Lösung von Salm 28
3. Die differenzierende Lösung von Kölz-Ott 29
V. Stellungnahme 30
VI. Ergebnis 36
C. Rücktritt nach Erreichen des Primärziels? 37
I. Die Behandlung des Rücktritts vom bedingt vorsätzlichen Versuch nach Erreichen des Primärziels in der Rechtsprechung 37
1. Die Rechtsprechung des BGH bis 1982 – Rücktritt nach Primärzielerreichung unter Zugrundelegung der Tatplantheorie 37
a) Grundsätzliches zur Behandlung des Rücktritts vom bedingt vorsätzlichen Versuch unter Zugrundelegung der Tatplantheorie 37
b) Die Übertragung dieser Grundsätze auf die Fälle der Primärzielerreichung 39
aa) Die Fälle der planmäßigen Zielerreichung 39
bb) Die Fälle des ohne festumrissenen Tatplan handelnden Täters 40
cc) Die Fälle der unerwartet frühen Zielerreichung 41
c) Zusammenfassung der Problemlösung durch die Rechtsprechung anhand der Tatplantheorie 42
2. Die Rechtsprechung des BGH nach 1982 – Rücktritt nach Primärzielerreichung unter Zugrundelegung der Gesamtbetrachtung 42
a) Die Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch nach der neueren Rechtsprechung 43
b) Die Auswirkungen dieser neuen Abgrenzungsformel auf die Rücktrittsmöglichkeit des Täters nach Erreichen des Primärziels 46
aa) BGH NJW 1984, 1693 47
bb) BGH NJW 1985, 2428 48
cc) BGH StV 1986, 15 49
dd) BGH bei Holtz MDR 1987, 92 49
ee) BGH NStE Nr. 12 zu § 24 StGB 50
ff) BGH NStE Nr. 17 zu § 24 StGB 51
gg) BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, Versuch, unbeendeter Nr. 11 52
hh) BGH Beschluß vom 27.4.1988 – 3 StR 119/88 53
ii) BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, Versuch, unbeendeter Nr. 14 54
jj) BGH NStZ 1989, 317 54
kk) BGH Beschluß vom 13.4.1989 – 1 StR 119/89 56
ll) BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, Versuch, unbeendeter Nr. 20 57
mm) BGH NJW 1990, 263 57
nn) BGH NJW 1990, 522 61
oo) BGH NJW 1991, 1189 63
pp) BGH StV 1992, 10 65
c) Fazit 68
II. Die Behandlung des Rücktritts vom bedingt vorsätzlichen Versuch nach Erreichen des Primärziels in der Literatur 69
1. Die Lösung des Problems durch die Anhänger der Tatplantheorie 69
2. Die Lösung des Problems durch die Anhänger der Einzelakttheorie 70
3. Die Lösung des Problems durch die Anhänger der Gesamtbetrachtungslehre 73
a) Der Lösungsvorschlag von Puppe 74
b) Der Lösungsvorschlag von Roxin 75
c) Der Lösungsvorschlag von Rudolphi 76
d) Der Lösungsvorschlag von W. Bauer 77
e) Der Lösungsvorschlag von Rengier 78
f) Der Lösungsvorschlag von Schall 79
g) Der Lösungsvorschlag von H.-W. Mayer 83
h) Der Lösungsvorschlag von Seier 86
i) Der Lösungsvorschlag von Lackner 87
j) Der Lösungsvorschlag von Walter 88
k) Der Lösungsvorschlag von Streng 90
aa) Erste Fallgruppe: Die angegriffenen Rechtsgüter sind (teil)identisch 91
bb) Zweite Fallgruppe: Die angegriffenen Rechtsgüter sind verschieden 92
cc) Dritte Fallgruppe: Begrenzte Schädigung ist notwendiges, weitere Schädigung mögliches Zwischenziel zur Erreichung des Primärziels 93
dd) Zusammenfassung des Lösungsvorschlags von Streng 94
l) Der Lösungsvorschlag von Gössel 94
m) Der Lösungsvorschlag von Otto 96
4. Der Lösungsvorschlag von Ranft 98
a) Die Differenzen zwischen Ranfts Lösungsvorschlag und der Gesamtbetrachtungslehre 98
b) Die Behandlung des Rücktritts vom bedingt vorsätzlichen Versuch nach Ranfts Lösungsvorschlag 99
c) Resümee 100
5. Der Lösungsvorschlag von Herzberg 101
a) Herzbergs Entwurf einer Synthese 101
aa) Der passive Rücktritt durch Aufgeben der Tat gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. StGB 102
bb) Der aktive Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. oder § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB 106
b) Die praktischen Auswirkungen des Lösungsvorschlags von Herzberg 106
aa) Die Fälle des direkt vorsätzlichen Versuchs 106
bb) Die Fälle einer qualifizierenden Absicht 107
cc) Die Fälle der Absichtsdelikte 107
dd) Die Fälle des von vornherein nur bedingt vorsätzlichen Versuchs 108
c) Resümee 109
6. Zusammenfassung der Lösungsvorschläge in der Literatur 109
III. Stellungnahme und eigener Lösungsansatz 110
1. Zur Annahme eines beendeten Versuchs 111
2. Zur Verneinung eines Aufgebens der weiteren Tatausführung im Sinne des § 24 StGB 116
3. Zur Annahme eines “perfekten Versuchs” 124
4. Zum Kriterium einer “optimalen Zielerreichung” 126
5. Zur Bewertung eines Weiterhandelns nach Zielerreichung als neue Tat 128
6. Zum Abstellen auf das Vorliegen einer “Bewährungssituation” 133
7. Zur Verneinung der Freiwilligkeit 135
a) Zur Verneinung der Freiwilligkeit durch Gössel 135
b) Zur Verneinung der Freiwilligkeit durch Otto 136
c) Zur Verneinung der Freiwilligkeit durch Bottke 138
d) Zur Verneinung der Freiwilligkeit durch Streng 140
e) Zur Verneinung der Freiwilligkeit durch Jakobs 142
f) Zwischenergebnis 143
8. Zur Begrenzung des Aufgebens im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. StGB auf die Absicht 144
9. Lösung des Problems durch Rückkehr zum Planhorizont? 148
10. Lösung des Problems durch Übergang zur Einzelakttheorie? 152
11. Der eigene Lösungsansatz 157
a) Vermeidung einer Bevorzugung des mit dolus directus ersten Grades handelnden Täters 159
b) Vermeidung einer Bevorzugung der Täter, die ein besonders weitgehendes Primärziel oder mehrere Primärziele verfolgen 160
c) Vermeidung einer Bevorzugung der Täter, die durch ihr besonders gefährliches Verhalten bereits die Gefahr des Erfolgseintritts geschaffen haben 162
d) Weitere Argumente für die hier vorgestellte Lösung 165
IV. Ergebnis 168
D. Rücktritt nach endgültiger Verfehlung des Primärziels? 170
E. Überlegungen de lege ferenda 172
F. Schlußbetrachtung 175
Literaturverzeichnis 176