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Die strafrechtliche Beteiligungsformenlehre

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Stein, U. (1988). Die strafrechtliche Beteiligungsformenlehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46460-9
Stein, Ulrich. Die strafrechtliche Beteiligungsformenlehre. Duncker & Humblot, 1988. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46460-9
Stein, U (1988): Die strafrechtliche Beteiligungsformenlehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46460-9

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Die strafrechtliche Beteiligungsformenlehre

Stein, Ulrich

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 63

(1988)

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Table of Contents

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Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Erster Teil: Probleme und Entwicklungsstand der Beteiligungsformenlehre 17
Erstes Kapitel: Einführung in die Problematik 17
§ 1: Das Beteiligungsformenproblem und seine gesetzliche Regelung 17
A. Das „Teilnahmesystem“ als traditionelle Lösung 17
B. „Nicht-akzessorische“ Täterschaft und „akzessorische“ Teilnahme 23
I. Täterschaftstatbestand und Teilnahmetatbestand 23
II. Täterschaftsunwert und Teilnahmeunwert 27
C. Die Problematik der §§ 28, 29 33
I. Die Tatbestandsseite der §§ 28, 29 34
II. Die Rechtsfolgenseite der §§ 28, 29 37
1. Die herrschende Auffassung 38
2. Notwendigkeit und Möglichkeit eines differenzierenden Verständnisses 40
a) Trennung der Tatbestandsfrage vom Haupttat- und Strafrahmenproblem 41
b) Trennung des Haupttatproblems von der Strafrahmenfrage 47
D. Zusammenfassung 49
§ 2: Methodologische, verfassungsrechtliche und normentheoretische Vorbemerkungen 50
A. Die teleologische Auslegung und ihre Schranken 51
B. Die Grundprinzipien der funktionalen Systematisierung 56
I. Zur Notwendigkeit eines „offenen Systems“ 56
II. „Leitprinzipien“ als Bausteine eines offenen Systems 60
1. Die Funktion von Leitprinzipien 60
2. „Täter-/Tatbezogenheit“ und „Zentralgestalt des handlungsmäßigen Geschehens“ als (kritikwürdige) Beispiele 61
C. Die inhaltliche Prägung des funktionalen Systems durch das Verfassungsrecht 65
I. Die Ebene der Verhaltensnormen 66
1. Die „rechtliche Verhaltensordnung“ als Gegenstand der Verhaltensnormebene 66
2. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 68
3. Der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG), insbesondere das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung 72
4. Die „Dringlichkeit“ von Verhaltensnormen und der Zusammenhang zwischen Normdringlichkeit und Verhaltensfreiheit 75
II. Die Ebene der Sanktionsnormen 77
1. Tatschuldprinzip und Verhältnismäßigkeits- bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz als „Doppelschranke“ der Sanktionsnormen 78
2. Das Tatschuldprinzip 79
3. Der Verhältnismäßigkeits- und der Gleichbehandlungsgrundsatz 82
III. Konsequenzen für die Beteiligungsformenlehre 85
1. Grundstruktur und lösungsbedürftige Probleme der Beteiligungsformendogmatik 85
2. Kritik der Lehre von der „Zurechnung fremden Unrechts“ (Bloy u.a.) 86
a) Die „Personalisierung“ des Unrechtsbegriffs als normentheoretischer Ansatzpunkt 88
b) Die Thesen Bloys 90
D. Zusammenfassung und Ausblick 96
Zweites Kapitel: Die verschiedenen Erklärungsansätze 100
§ 3: Die Schuld- und Unrechtsteilnahmelehren 100
A. Die Schuldteilnahmelehre und die Unrechtsteilnahmelehre i.S.v. Less und Trechsel 101
I. Der Schuld- bzw. Unrechtsverstrickungsgedanke 101
II. Zur Vereinbarkeit des Unrechts- bzw. Schuldverstrickungsgedankens mit der lex lata 103
B. Die Unrechtsteilnahmelehre i.S.v. Otto u.a. 109
I. Die normentheoretischen und dogmatischen Grundlagen dieser Lehre 109
II. Die Ausprägungen dieses Gedankens im Schrifttum 111
III. Kritik 114
C. Zusammenfassung 118
§ 4: Ganzheitliche Lehren 119
A. Die methodische Bedeutung ganzheitlicher Ansätze und ihre durch die §§ 25 ff. gezogenen Grenzen 119
B. Analyse und Kritik der wichtigsten ganzheitlichen Ansätze 121
I. Die Lehre Schmidhäusers 121
II. Die „subjektiven“ Lehren 124
C. Zusammenfassung 125
§ 5: Ansätze, die auf außerrechtliche Maßstäbe verweisen 125
A. Ontische, sprachliche und soziale Strukturen als Maßstäbe 126
I. Die „formal-objektiven“ Abgrenzungstheorien 126
II. Das „konkrete Ordnungsdenken“ und ähnliche methodische Richtungen 127
III. Nicht-normative Elemente in ansonsten normativen Ansätzen 129
1. Lange 129
2. Bockelmann 130
B. Ethische Maßstäbe 132
I. Abgrenzungskriterien und Tatbestandsvoraussetzungen der Beteiligungsformen 132
1. Roxin 132
2. Gallas, Schumann, Tiedemann 136
II. Die „besonderen persönlichen Merkmale“ 138
C. Zusammenfassung 139
§ 6: Normative Ansätze auf der Sanktionsnormebene 140
A. Art. 103 II GG 140
I. Analogieverbot 140
II. Bestimmtheitsgebot 142
B. Grad der Vorwerfbarkeit 143
C. Erfolgszurechnung (Teilnahme als Gefährdungsdelikt oder Verletzungsdelikt?) 144
I. Die Anstiftung 144
II. Die Beihilfe 147
1. Beihilfe als abstraktes Gefährdungsdelikt (Herzberg)? 147
2. Beihilfe als „abstrakt-konkretes“ Gefährdungsdelikt (Vogler)? 151
3. Beihilfe als konkretes Gefährdungsdelikt (Salamon, Schaffstein)? 153
4. Die Rechtsprechung 155
5. Ergebnis 155
D. Die „besonderen persönlichen Merkmale“ 156
I. Das rein spezialpräventive Verständnis von Absichtsmerkmalen (Samson, Schünemann) 156
II. Die Unterscheidung von „wertbezogenen“ und „wertneutralen“ Merkmalen (Herzberg) 157
III. Die Lehre von der „besonderen Kennzeichnung der Rechtsgutsverletzung“ (Gössel) 160
E. Zusammenfassung 160
§ 7: Normative Ansätze auf der Verhaltensnormebene 161
A. Ansätze, die auf einem (normativen) Regreßverbotsgedanken beruhen 161
I. Die Lehre Schumanns 162
II. Andere Autoren 165
B. Die „Kausalitäts-“ und „Gefährlichkeitslehren“ 168
I. Ansätze ohne hinreichende Trennung von Verhaltensnorm- und Sanktionsnormebene, insbesondere die „Kausalitätslehren“ 168
1. Birkmeyer 168
2. Michael Schultz 170
3. Puppe 171
4. Joachim Schulz 174
5. Die herrschende Meinung zur Abgrenzung zwischen Anstiftung und Beihilfe 177
a) Die Unterscheidung zwischen der Hervorrufung eines „anderen“ und der Veränderung eines „identisch“ bleibenden Tatentschlusses 178
b) Die Unterscheidung zwischen dem „Hervorrufen“ und dem „Bestärken oder Aufrechterhalten“ des Tatentschlusses 178
II. Die „Gefährlichkeitslehren“ 181
1. Perten 182
2. Schroeder 185
3. Lüderssen 186
C. Die Tatherrschaftslehren 188
I. Die Lehre von der „finalen Tatherrschaft“ 189
1. „Finale Tatherrschaft“ und finale Handlungslehre 189
2. Teilnahme nur an vorsätzlicher Haupttat? 191
3. Konsequenzen der finalen Handlungslehre für die Beteiligung am Unterlassungsdelikt? 192
a) Die „Teilnahme am Unterlassen“ 192
b) Die „Teilnahme durch Unterlassen“ 194
II. Die Tatherrschaftslehre Roxins 196
1. Der Begriff „Tatherrschaft“ 197
2. Die Unterbegriffe „Handlungsherrschaft“, „Willensherrschaft“ und „funktionelle Herrschaft“ 198
a) Die Handlungsherrschaft 198
b) Die Willensherrschaft 199
c) Die funktionelle Herrschaft 203
III. Die Tatherrschaftslehre Jakobs’ 205
1. Die „formelle Herrschaft“ als Kriterium der unmittelbaren Täterschaft 205
2. Die „überlegene Entscheidungsherrschaft“ als Kriterium der mittelbaren Täterschaft 206
3. Gestaltungsherrschaft, Entscheidungsherrschaft und formelle Herrschaft als Kriterien der Mittäterschaft 208
D. Die „Pflichtverletzungslehren“ 209
I. Der mögliche Inhalt einer „Pflichtverletzungslehre“ 209
II. Die verschiedenen Ansätze im Schrifttum 211
1. Langer 212
2. Roxin 213
3. Schünemann 215
4. Jakobs 216
E. Die Lehre von der „Rechtsgutsbezogenheit“ als Akzessorietätskriterium 218
F. Zusammenfassung 219
Zweiter Teil: Grundzüge einer funktionalen Dogmatik der Beteiligungsformen 221
Drittes Kapitel: Die für alle Straftatbestände geltenden Grundsätze („Allgemeiner Teil“ der Beteiligungsformendogmatik) 221
§ 8: Normentheoretische Grundlagen und Grundthesen 221
A. Die Ausdifferenzierung des Verhaltensnormensystems als Dreh- und Angelpunkt der Beteiligungsformendogmatik 221
I. Die Ergebnisse der bisherigen Überlegungen als Ausgangspunkt 221
II. Zur Notwendigkeit einer das Verhaltensnormensystem als Gesamtheit berücksichtigenden Betrachtungsweise 223
III. Grundthesen und Ausblick 230
B. Verbotsnormen und Gebotsnormen 231
C. Täterschaftliche und teilnehmerschaftliche Verhaltensnormen bei Tatbeständen ohne besondere Tätermerkmale 235
I. Die Legitimationsgrundlagen der Unterscheidung von Täter-, Anstifter- und Gehilfenverhaltensnormen 235
II. Die Leitprinzipien zur Unterscheidung der Täter-, Anstifter- und Gehilfenverhaltensnormen 238
1. Die Täterverhaltensnormen 238
2. Die Teilnehmerverhaltensnormen 241
a) Die Anstifterverhaltensnormen 241
b) Die Gehilfenverhaltensnormen 243
D. Intranen- und Extranenverhaltensnormen, täterschaftliche und teilnehmerschaftliche Verhaltensnormen bei Tatbeständen mit (objektiven) besonderen Tätermerkmalen 247
I. Die sanktions- und verhaltensnormbegrenzende Funktion dieser Merkmale 247
II. Intranen- und Extranenverhaltensnormen (die Problematik der „besonderen persönlichen Merkmale“) 249
III. Täter- und Teilnehmerverhaltensnormen 252
1. Die Täterverhaltensnormen 253
a) Tatbestände mit besonderen persönlichen Merkmalen 253
b) Tatbestände mit sonstigen besonderen Tätermerkmalen 255
2. Die Teilnehmerverhaltensnormen 256
E. Beteiligungsformendogmatik und allgemein-rechtliche Verhaltensordnung 257
F. Zusammenfassung und Ausblick 259
§ 9: Die Teilnahmetatbestandsmerkmale „bestimmen“ und „Hilfe leisten“ 262
A. „Bestimmen“ und „Hilfe leisten“ als verhaltenspflichtwidrige und strafbedrohte Verhaltensweisen 262
I. Die Abgrenzung zwischen teilnehmerpflichtwidrigen und erlaubten Verhaltensweisen im allgemeinen 262
II. Die Abgrenzung zwischen anstiftertatbestandsmäßigen und nicht-tatbestandsmäßigen Verhaltensweisen im besonderen 267
III. Die Abgrenzung zwischen gehilfentatbestandsmäßigen und nicht-tatbestandsmäßigen Verhaltensweisen im besonderen 269
B. Die Abgrenzung zwischen „bestimmen“ und „Hilfe leisten“ 270
I. Anstiftung und Beihilfe durch Begehen 270
II. Anstiftung und Beihilfe durch Unterlassen 273
C. Versuchtes und vollendetes „Bestimmen“ und „Hilfeleisten“ 276
I. Bestimmte Konstellationen des Auseinanderfallens von ex-ante- und expost-Betrachtung 276
II. Die Unterscheidung von Teilnahme an vollendeter Tat, Teilnahme am Versuch und versuchter Teilnahme 279
D. Zusammenfassung 282
Viertes Kapitel: Die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei den Tatbeständen ohne besondere Tätermerkmale 283
§ 10: Die Abgrenzung zwischen mittelbarer Täterschaft und Teilnahme 283
A. Die Konstellationen mit aktiv handelndem Hinter- und Vordermann 283
I. Mittelbare Täterschaft aufgrund Pflichtmangels des Vordermanns 284
1. Mittelbare Täterschaft aufgrund Pflichtmangels wegen Identität von Vordermann und Rechtsgutsobjektsinhaber 284
2. Mittelbare Täterschaft aufgrund Pflichtmangels bei Schutzverzicht des Vordermanns 287
3. Mittelbare Täterschaft aufgrund prognosebedingten Pflichtmangels 288
4. Mittelbare Täterschaft aufgrund Hervorrufung eines Pflichtmangels 292
II. Mittelbare Täterschaft aufgrund mangelnder Pflichtbefolgungsfähigkeit des Vordermanns 293
1. Mittelbare Täterschaft aufgrund Vorsatzmangels 294
2. Mittelbare Täterschaft aufgrund mangelnder Unrechtseinsicht 296
3. Mittelbare Täterschaft aufgrund mangelnder Steuerungsfähigkeit 298
B. Unterlassender Vordermann und handelnder Hintermann 300
C. Handelnder oder unterlassender Vordermann und unterlassender Hintermann 303
I. Zum Meinungsstand 303
II. Die Konsequenzen der hier entwickelten Grundthesen 308
D. Zusammenfassung 311
§ 11: Die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Teilnahme 313
A. Grundbedingungen eines funktionalen Mittäterschaftsbegriffs 313
B. Zum Meinungsstand 314
I. Die Lehre von der „Tätigkeitsanrechnung“ 315
II. Der Mittäterschaftsbegriff Roxins 317
III. Die Lehre Schillings 318
C. Entwicklung eines funktionalen Mittäterschaftsbegriffs 319
I. Der mögliche Anwendungsbereich 319
II. Definition des Mittäterschaftsbegriffs 321
1. Maßgeblicher Wertungsgesichtspunkt und Leitprinzip 321
2. Exkurs: Parallele Wertung bei der Bestimmung des Versuchsbeginns 322
III. Konsequenzen 325
1. Grundzüge einer Konkretisierung des Leitprinzips 325
2. Vergleich mit den Tatherrschaftslehren 326
3. Weitere Einzelprobleme 327
D. Zusammenfassung 330
Fünftes Kapitel: Die Tatbestände mit objektiven besonderen Tätermerkmalen 332
§ 12: Die Tatbestände mit „besonderen persönlichen Merkmalen“ 332
A. Die Abgrenzung der „besonderen persönlichen Merkmale“ von den sonstigen objektiven besonderen Tätermerkmalen 332
I. Die Problematik einer Konkretisierung des Leitprinzips 333
II. Die (verhaltensnormrelevanten) besonderen persönlichen Merkmale im einzelnen 334
B. Das Beteiligungsformenproblem 338
C. Das Haupttatproblem 339
I. Die besonderen persönlichen Merkmale als Haupttatmerkmale 339
II. Das Teilnahmetatbestandsmerkmal „vorsätzliche Haupttat“ 340
III. „Vorsätzlich begangene Tat“ bei einem Erlaubnistatbestandsirrtum des Haupttäters? 345
IV. Strafbare Teilnahme an entschuldigter Haupttat? 347
D. Das Tatbestandsproblem 350
E. Zusammenfassung 350
§ 13: Die Tatbestände mit anderen objektiven besonderen Tätermerkmalen 351
A. Das Beteiligungsformenproblem 351
B. Das Haupttatproblem 353
C. Zusammenfassung 354
Sechstes Kapitel: Die Tatbestände mit besonderen subjektiven Merkmalen 355
§ 14: Die auf die Rechtsgutsobjektsverletzung bzw. -gefährdung bezogene Absicht (dolus directus 1. Grades) 355
A. Zum materialen Gehalt dieses qualifizierten Vorsatzerfordernisses 356
B. Konsequenzen für die Beteiligungsformendogmatik 360
C. Zusammenfassung 361
§ 15: Dolus directus 2. Grades 362
A. Zum materialen Gehalt der „wissentlichen“ Begehung 363
B. Konsequenzen für die Beteiligungsformendogmatik 364
C. Zusammenfassung 365
§ 16: Absichten, die auf an sich nicht unwerthafte Sachverhalte gerichtet sind 365
A. Zum materialen Gehalt dieser Absichtsmerkmale 365
B. Konsequenzen für die Beteiligungsformendogmatik 368
C. Zusammenfassung 372
§ 17: Absichtsmerkmale bei unvollkommen-zweiaktigen Delikten und ähnliche Merkmale 372
A. Die unvollkommen-zweiaktigen Delikte 372
B. Die „Gewerbsmäßigkeit“ und ähnliche Merkmale 376
C. Zusammenfassung 378
§ 18: Die „Gesinnungsmerkmale“ 379
A. Zum materialen Gehalt dieser Merkmale 380
B. Konsequenzen für die Beteiligungsformendogmatik 383
C. Zusammenfassung 384
Literaturverzeichnis 385