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Die Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn

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Beckmann, J. (2002). Die Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn. §§ 78 BBG, 46 BRRG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50691-0
Beckmann, Jörg. Die Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn: §§ 78 BBG, 46 BRRG. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50691-0
Beckmann, J (2002): Die Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn: §§ 78 BBG, 46 BRRG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50691-0

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Die Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn

§§ 78 BBG, 46 BRRG

Beckmann, Jörg

Beiträge zum Beamtenrecht, Vol. 9

(2002)

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Abstract

Der Autor widmet sich der Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn auf Ersatz der von dem Beamten verursachten Vermögensschäden. Hierzu stellt der Verfasser zunächst die bisherige Entwicklung dieses mittlerweile über 200 Jahre alten Instituts des Beamtenrechts eingehend dar und untersucht dessen Verhältnis zum Disziplinarrecht ebenso wie dessen verfassungsrechtliche Grundlagen. Anschließend wendet er sich der heutigen Rechtslage zu und arbeitet heraus, daß sich durch die seit 1993 in Bund und Ländern erfolgte Beschränkung der Beamtenhaftung auf grob fahrlässige Pflichtverletzungen die früheren Probleme dieser Materie keineswegs erledigt haben, sondern zahlreiche Fragen weiterhin unbeantwortet sind. Diesen geht der Verfasser anhand einer umfassenden Analyse des Meinungsspektrums aus Literatur und Rechtsprechung nach und unterbreitet im Anschluß daran anhand der juristischen Auslegungsmethode jeweils eigene Lösungsvorschläge.

So gelangt der Verfasser etwa zu dem Ergebnis, daß der Beamte entgegen der allgemeinen Auffassung seiner Haftung regelmäßig ein Mitverschulden anderer Beamter entgegenhalten kann und daß er bei existenzbedrohender Schadenshöhe unter bestimmten Umständen einen durchsetzbaren Anspruch darauf hat, von seiner Ersatzpflicht freigestellt zu werden. Abschließend erörtert Jörg Beckmann die sich in der Praxis häufig stellenden Fragen bei der Durchsetzung des Anspruchs, zum Beispiel bei der Form der Geltendmachung oder der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 27
Einführung: Die Folgen der Dienstpflichtverletzung des Beamten 33
I. Die haftungsrechtlichen Folgen der Dienstpflichtverletzung des Beamten 34
1. Die Grundzüge der Haftung im Außenverhältnis 34
a) Die Haftung bei Schädigung eines außerhalb der Verwaltung stehenden Dritten 34
aa) Die Haftung bei nichthoheitlichem Handeln des Beamten 35
bb) Die Haftung im hoheitlichem Pflichtenkreis des Beamten 35
b) Die Haftung im Außenverhältnis bei Schädigung eines Mitbeamten 36
2. Die Haftung des Beamten im Verhältnis zum Dienstherrn 36
a) Rechtsgrundlage und beamtenrechtliches Haftungsprivileg 36
b) Vereinheitlichte Haftung bei unmittelbarer und mittelbarer Schädigung des Dienstherrn 38
aa) Der Schadensersatzanspruch bei unmittelbarer Schädigun 39
bb) Der Schadensersatzanspruch bei mittelbarer Schädigung 39
c) Grundsätzlich abschließende Regelung der Innenhaftung 40
II. Abgrenzung der beamtenrechtlichen Innenhaftung vom Disziplinarrecht 41
III. Zusammenfassung 45
1. Kapitel: Die historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen der Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn 47
A. Die Entwicklung der Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn bis zum 1. Januar 1993 47
I. Die Verantwortlichkeit der „Staatsdiener" nach den II 10 §§ 88 bis 91 und 127 bis 145 des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten von 1794 47
1. Erste Kodifikation einer Ersatzpflicht der „Staatsdiener" (II 10 §§ 88 ff. PrALR) 48
2. Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs nach preußischem Recht 49
3. Beamtenhaftung als Vollmachtsüberschreitung 50
4. Verantwortlichkeitsmaßstab und Billigkeitsentscheidung 52
5. Subsidiarität des Schadensersatzanspruchs (II 10 § 91 PrALR) 53
6. Heranziehung der allgemeinen Prinzipien über die Schadensersatzverbindlichkeit bei unerlaubten Handlungen 54
a) Art und Umfang des zu ersetzenden Schadens (I 6 §§ 10 ff. PrALR) 54
b) Berücksichtigung mitwirkenden Verschuldens des Dienstherrn (I 6 §§ 18 ff. PrALR) 55
c) Haftung mehrerer Beamter (I 6 §§ 29 ff. sowie II 10 §§ 127 ff. PrALR) 55
7. Zweifel an der Deliktsnatur des Anspruchs im Innenverhältnis; Deklaration vom 31. März 1838 zu I 6 § 54 PrALR (Verjährung) 57
II. Die Rechtslage in den anderen deutschen Territorialstaaten, insbesondere in Bayern und Sachsen 58
1. Die Verantwortlichkeit der bayerischen Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn 59
a) Beamtenhaftung nach den Grundsätzen des partikularen und gemeinen Rechts bis 1908 59
b) Art. 13 des Bayerischen Beamtengesetzes vom 16. August 1908 60
2. Innenhaftung der „Staatsdiener" im Königreich Sachsen 62
a) Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesheim vor Inkrafttreten der Sächsischen Verfassung von 1831 62
b) Beschränkung der Haftung des Beamten bei mittelbarer Schädigung des Dienstherrn auf grobe Fahrlässigkeit durch § 1507 des Sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuches von 1865 62
III. Die Regelung der Haftung der Beamten auf Reichsebene und die Fortgeltung der Partikularrechte im Deutschen Reich nach 1871 und in der Weimarer Republik 64
1. Die Verantwortlichkeit der Reichsbeamten nach den §§ 13, 19 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 64
2. Die Trennung von Außen- und Innenhaftung des Beamten durch § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 1. Januar 1900 65
3. Auswirkungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auf den Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen den Beamten 66
4. Entstehung der Beamtenhaftung für mittelbare Schädigung des Dienstherrn in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit durch Einführung einer allgemeinen Reichs- und Staatshaftung 67
a) Haftung des Staates in Grundbuchangelegenheiten und Rückgriffsprivileg der preußischen Grundbuchbeamten 68
b) Das Preußische Gesetz vom 1. Oktober 1909 sowie das Reichsgesetz vom 10. Mai 1910 69
5. Verfassungsrechtliche Perpetuierung der Amtshaftung sowie des Rückgriffsvorbehaltes durch Art. 131 Abs. 1 WRV 70
6. §§ 87 bis 89 des Entwurfs eines Deutschen Beamtengesetzes von 1928 71
IV. Neuregelung der vermögensrechtlichen Verantwortlichkeit im Innenverhältnis durch § 23 des Deutschen Beamtengesetzes von 1937 73
1. Haftung bei unmittelbarer Schädigung des Dienstherrn 73
2. Haftung bei mittelbarer Schädigung des Dienstherrn und Haftungsprivileg bei hoheitlicher Tätigkeit 74
3. Haushaltsrechtliche Bindung des Dienstherrn und Pflicht zur Geltendmachung des Anspruchs 74
4. Die Verjährung des Anspruchs gemäß der Durchführungsverordnungen vom 29. Juni 1937 und 13. Oktober 1938 75
5. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges durch die §§ 142, 182 DBG 77
V. Reformen und Reformbestrebungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland bis zum 1. Januar 1993 78
1. Wiedereinführung des Berufsbeamtentums und Fortgeltung des § 23 DBG als Übergangsrecht 78
2. § 78 des Bundesbeamtengesetzes von 1953 und § 94 des Beamtengesetzes für das Land Schleswig-Holstein von 1956 79
3. Vereinheitlichung der Haftungsmaßstäbe bei Schädigung des Dienstherrn in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben durch § 46 des Beamtenrechtsrahmengesetzes von 1957 81
4. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung schadensrechtlicher Vorschriften vom Januar 1967 82
5. Das Scheitern des Staatshaftungsgesetzes und der damit verbundenen Reformierung der beamtenrechtlichen Innenhaftung 84
a) Entwürfe einer Reform des öffentlichen Dienstrechts sowie einer unmittelbaren Unrechtshaftung des Staates in den Jahren 1970 bis 1978 84
b) Nichtigerklärung des Staatshaftungsgesetzes von 1981 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1982 87
c) Die besondere Rechtslage in den Ländern Berlin, Nordrhein- Westfalen nach Nichtigerklärung des Staatshaftungsgesetzes 89
6. Das vorläufige Ende der Rechtsentwicklung durch das Neunte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 1992 90
VI. Zusammenfassung/Ergebnisse 91
B. Die verfassungsrechtlichen Determinanten der Haftung des Beamten 94
I. Verfassungsrechtliche Vorgaben durch Art. 34 Sätze 2 und 3 GG 94
II. Beamtenrechtliche Innenhaftung und Art. 33 Abs. 5 GG 95
III. Zusammenfassung 98
2. Kapitel: Voraussetzungen und Rechtsfolgen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs 100
A. Die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs nach den §§78 BBG, 46 BRRG 100
I. Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich 100
1. Der persönliche Anwendungsbereich des Anspruchs 100
a) Erfordernis eines wirksamen aktiven Beamtenverhältnisses im Zeitpunkt der Dienstpflichtverletzung 100
b) Ausnahmen 101
aa) Analoge Anwendung auf Ruhestands- und sonstige frühere Beamte 101
bb) Innenhaftung im vermeintlichen Beamtenverhältnis 103
(1) Ältere Auffassungen in der Rechtslehre 104
(2) Schadensersatzanspruch sui generis nach Brückner 104
(3) Analoge Anwendung der §§78 BBG, 46 BRRG nach heute herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum 105
(4) Stellungnahme und Ergebnis 106
2. Der zeitliche Anwendungsbereich 108
a) Rückwirkende Erstreckung der Neufassung auf alle am 1. Januar 1993 noch nicht bestandskräftig abgewickelten Verfahren nach Auffassung der Rechtsprechung 108
b) Notwendigkeit einer hinreichenden Begründung 109
c) Stellungnahme 111
3. Zusammenfassung 112
II. Die rechtswidrige Verletzung der dem Beamten obliegenden Pflichten 113
1. Die objektive Pflichtverletzung 113
a) Fortfall der begrifflichen Unterscheidung von Amts- und Dienstpflichten durch das Neunte Dienstrechtsreformgesetz 114
b) Der dem Beamten obliegende Pflichtenkreis im Innenverhältnis 115
aa) Die Pflicht des Beamten zu rechtmäßigem Handeln 116
bb) Die Pflicht zur wahrheitsgetreuen Angabe persönlicher, familiärer und sonstiger Verhältnisse gegenüber dem Dienstherrn 118
cc) Die Pflicht zur Wahrung der finanziellen Belange des Dienstherrn 118
c) Haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Beamten für außerdienstliches Fehlverhalten 120
2. Die Rechtswidrigkeit der Pflichtverletzung 123
a) Rechtfertigungsgrund der erfolglosen Remonstration 124
b) Rechtfertigungsgründe des Straf- und Zivilrechts 124
3. Zusammenfassung 124
III. Das Verschulden des Beamten 125
1. Bezugspunkt des qualifizierten Verschuldens 125
a) Auffassung von Deutsch und Benitz 126
b) Standpunkt der herrschenden Meinung im Beamtenrecht 126
c) Stellungnahme 127
2. Die Schuldformen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit 128
a) Vorsätzliche Dienstpflichtverletzungen 128
b) Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit in Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit 129
aa) Die einfache Fahrlässigkeit im Sinne von § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB 129
bb) Die grobe Fahrlässigkeit 130
(1) Schwierigkeiten einer allgemeinen Definition 130
(2) Gesteigerte subjektive Vorwerfbarkeit als zentrales Element der Verwirklichung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn 132
(3) Genaue Feststellung der Dienstpflichtverletzung 133
3. Die Präjudizität disziplinarischer Entscheidungen für das Urteil im Haftungsprozeß 135
IV. Der Schaden des Dienstherrn 139
1. Art und Umfang des zu ersetzenden Schadens 139
a) Schadensberechnung nach der Differenzhypothese 139
b) Schadensbegründung unter „normativen" Gesichtspunkten 141
aa) Ersatzfähigkeit von Nutzungsschäden im Beamtenhaftungsrecht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 143
(1) Beschädigung von Dienstfahrzeugen 143
(2) Zweckfremder Einsatz von Dienstkräften 144
(3) Nutzungsentziehung von Arbeitsgerät 146
bb) Kritik der Rechtsprechung durch Wahlers 146
cc) Stellungnahme 147
c) Begrenzung der Ersatzpflicht und Schutzzweck der Norm 149
aa) Berücksichtigung des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens 149
(1) Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Nichtweiterleitung von für gemeinnützige Einrichtungen bestimmten Geldern 149
(2) Kritik 150
bb) Grundsatz der Vorteilsausgleichung 152
d) Das Zinsbegehren des Dienstherrn 153
aa) Die Geltendmachung von Prozeßzinsen bei Verfolgung des Anspruchs im Klagewege 154
bb) Das Verzugszinsverlangen des Dienstherrn 155
2. Die Bestimmung des ersatzberechtigten Dienstherrn 156
a) Grundsatz der Ersatzberechtigung der Anstellungskörperschaft 157
b) Problematik der Schadensverlagerung innerhalb der öffentlichen Hand 158
aa) Die Durchbrechung des Grundsatzes des Gläubigerinteresses durch die Rechtsfigur der Schadensliquidation im Drittinteresse 158
bb) Anwendung der Drittschadensliquidation im Beamtenhaftungsrecht 159
cc) Entbehrlichkeit der Zuordnung zu einer der hergebrachten zivilrechtlichen Fallgestaltungen 161
dd) Zusammenfassung 163
c) Fallgruppen des Auseinanderfallens von Anstellungskörperschaft und ersatzberechtigtem Dienstherrn 163
aa) Abordnung, Innehabung mehrerer Ämter und Beamte mit Doppelstellung 164
bb) Weitere Fallgruppen; Erfordernis eines Dienst- und Treueverhältnisses zwischen Beamtem und ersatzberechtigter Körperschaft 165
(1) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 165
(2) Auffassung der Verwaltungsgerichte 166
(3) Meinungsspektrum im Schrifttum 167
(4) Stellungnahme - Anerkennung eines Begriffs des „Dienstherrn im haftungsrechtlichen Sinne" 168
cc) Ergebnis 172
V. Das Bestehen von Kausalitäts- und Zurechnungszusammenhang 173
1. Der Ursachenzusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinn 174
2. Beschränkungen der Schadensersatzpflicht über die Adäquanz und die Lehre vom Pflichtwidrigkeitszusammenhang 174
a) Heranziehung der zivilrechtlichen Adäquanztheorie 174
aa) Verzichtbarkeit der Adäquanzlehre bei der Innenhaftung nach Auffassung von Teilen der Literatur 175
bb) Gegenposition 176
b) Haftungsbegrenzung über den Pflichtwidrigkeitszusammenhang 177
c) Sonderfall der Ersatzfähigkeit von Kreditzinsen 179
3. Zusammenfassung 181
VI. Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs 181
1. Die relative Verjährungsfrist der §§ 78 Abs. 2 Satz 1, 1. Hs, Satz 2 BBG, 46 Abs. 2 Satz 1, 1. Hs, Satz 2 BRRG 182
a) Die relative Verjährungsfrist bei Eigenschäden des Dienstherrn 182
aa) Die Kenntnis des Dienstherrn vom Schadenssachverhalt 182
bb) Die Zurechnung der Kenntniserlangung durch die Organe des Dienstherrn 184
(1) Kenntnis des Dienstvorgesetzten als für die Geltendmachung zuständiges Organ 184
(2) Kenntnis der für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Ersatzanspruchs zuständigen Stellen 184
(3) Kenntnis des für die Einberufung eines Kollegialorgans zuständigen Amtswalters 185
(4) Kenntnis des Amts- bzw. Fachvorgesetzten 186
(a) Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis des nächsten Vorgesetzten im Bereich der Bundeswehr 186
(b) Gegenposition von Meyer 186
(c) Stellungnahme 187
b) Die relative Verjährungsfrist bei Fremdschäden 188
aa) Anerkennung oder rechtskräftige Feststellung des Anspruchs 188
bb) Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen 188
(1) Wegfall des Erfordernisses 189
(2) Gegenansicht von Lemhöfer 189
(3) Stellungnahme - Eindeutigkeit von Wortlaut und Gesetzgebungsverfahren 189
2. Die absolute Verjährungsfrist (§§ 78 Abs. 2 Satz 1, 2. Hs BBG, 46 Abs. 2 Satz 1, 2. Hs BRRG) 190
3. Die Rechts Wirkung der Verjährung 191
a) Keine Berücksichtigung der Verjährung von Amts wegen 191
b) Hinweispflicht des Dienstherrn auf erkannte Verjährung 193
4. Unterbrechung und Hemmung der Verjährungsfristen 193
a) Fallgruppen der Verjährungsunterbrechung 193
b) Hemmung der Verjährungsfrist 194
c) Keine Hemmung oder Unterbrechung bei Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens oder bei Wechsel der zuständigen Stelle 195
5. Verjährung des titulierten Anspruchs 196
6. Zusammenfassung/Ergebnisse 196
B. Die Rechtsfolgen des Bestehens des Schadensersatzanspruchs 197
I. Grundsätzliche Verpflichtung des Dienstherrn zur Geltendmachung des Anspruchs 197
1. Pflicht der Verwaltung zu wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung sowie zur rechtzeitigen und vollständigen Erhebung von Einnahmen 198
2. Pflicht zur vorbeugenden und erzieherischen Einwirkung auf die Beamtenschaft 199
II. Haftungsfreistellung durch Richtlinien und Verwaltungsvorschriften 199
1. Anspruch auf Haftungsbegrenzung nach dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung 199
2. Haftungsfreistellung im voraus bei besonders schadensträchtigen Tätigkeiten 200
III. Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Beamten (§§ 78 Abs. 3 BBG, 46 Abs. 3 BRRG) 201
3. Kapitel: Fallgruppen mit besonderer tatbestandlicher Haftungsbeschränkung 204
A. Grundsätzlicher Ausschluß des Rückgriffs bei Fremdschäden im Straßenverkehr nach § 2 Abs. 2 Satz 4 PflVG 204
I. Grundgedanken und Entstehung der heutigen Regelung 205
1. Befreiung der öffentlichen Hand von der Versicherungspflicht und Bemühungen um einen ausreichenden Verkehrsopferschutz 205
2. Schutz der Behördenfahrer vor Ungleichbehandlung 206
II. Systematik der heutigen Haftungsregelung bei Verkehrsunfällen 208
1. Inanspruchnahme des Beamten für Eigenschäden des Dienstherrn 208
2. Der Regreß der öffentlichen Hand bei Fremdschäden 208
a) Rechtslage bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung 208
b) Rückgriffsanspruch bei Stellung des Dienstherrn als Eigenversicherer; Regreßprivileg des § 2 Abs. 2 Satz 4 PflVG 209
aa) Überschreitung der Mindesthaftsummen 210
bb) Regreßanspruch bei entsprechender Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer 210
(1) Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles 211
(2) Die Leistungsfreiheit nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung 211
(a) Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 2 b) AKB i.V.m. § 6 Absätze 1 und 2 VVG 212
(b) Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 7 AKB 213
III. Das Verhältnis des Rückgriffs gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4 PflVG zum Amtshaftungsrückgriff 213
1. Früher herrschende Meinung - Urteil des OLG Celle vom 10. Februar 1959 214
2. Gegenstimmen und Beendigung des Streits durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. September 1985 215
3. Meinungsdiskussion und Stellungnahme 217
a) Überprüfung der herrschenden Meinung anhand von Wortlaut und Gesetzesmotiven 217
b) Herleitung des Ergebnisses aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn 219
IV. Die Erstreckung des Haftungsprivilegs aus § 2 Abs. 2 Satz 4, 2. Halbsatz PflVG auf Landesbeamte 219
V. Zusammenfassung 221
B. Das Haftungsprivileg der Beamten im Besteuerungsverfahren nach § 32 AO (1977) 221
I. Tatbestandliche Voraussetzungen der Privilegierung 222
1. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich des § 32 AO (1977) 222
2. Pflichtverletzung und Beeinträchtigung des Steueraufkommens 223
a) Verletzung von Amts- oder Dienstpflichten 223
b) Beeinträchtigung des Steueraufkommens 223
3. Bedrohung der Dienstpflichtverletzung mit Strafe 224
4. Kausalität und Zurechnungszusammenhang - Schutzzweck der Norm 226
II. Fehlende Rechtfertigung der Norm im System der heutigen Beamtenhaftung 228
1. Herleitung des Haftungsprivilegs aus § 23 RAO und rechtspolitische Zweifel an der Rechtfertigung der Norm im Gesetzgebungsverfahren 229
2. Fehlende sachliche Rechtfertigung der Norm 231
III. Zusammenfassung/Ergebnis 232
4. Kapitel: Einschränkungen der Schadensersatzpflicht des Beamten 234
A. Die Haftungsbeschränkung bei existenzbedrohender Schadenshöhe 234
I. Übertragung der arbeitsrechtlichen Grundsätze über die Haftungsbeschränkung bei betrieblich veranlaßter Tätigkeit 234
1. Die heutige Rechtsstellung des privaten Arbeitnehmers 234
a) Aufgabe des Kriteriums der „gefahr- bzw. schadensgeneigten" Arbeit 234
b) Gleichzeitige Erweiterung der Rechtsprechung zur Haftungsbeschränkung bei grober Fahrlässigkeit 236
c) Dogmatische Herleitung der Haftungsbeschränkung 237
aa) Fürsorgepflicht und Betriebsrisiko 237
bb) Verfassungsrechtliche Abstützung der Haftungsbeschränkung durch Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Juni 1992 238
2. Übertragung der haftungserleichternden Grundsätze des Arbeitsrechts in das Beamtenrecht 239
a) Entwicklung bis zum Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften am 1. Januar 1993 239
aa) Meinungsstand bei fiskalischem Handeln des Beamten 239
bb) Streitstand bei hoheitlichem Handeln des Beamten 240
(1) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 240
(2) Gegenstimmen im beamtenrechtlichen Schrifttum 241
b) Problemstellung aus heutiger Sicht nach Angleichung der Verschuldensmaßstäbe für hoheitliches und nichthoheitliches Handeln 242
3. Zwischenergebnis 243
II. Einwand der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn 244
1. Rekurs auf die Fürsorgegeneralklausel (§§ 79 BBG, 48 BRRG) 244
a) Verwaltungspraxis und praxisnahes Schrifttum 244
b) Grundsätzliche Kritik 245
2. Haftungsbeschränkung aus der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Dienstherrn zu Treue- und Fürsorge 247
a) Übertragung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach Summer/Zängl 247
b) Stellungnahme 248
aa) Mangelnde Anerkennung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur verfassungsrechtlichen Herleitung der Haftungsbeschränkung 248
bb) Fehlende Übertragungsmöglichkeit in das Beamtenrecht 249
3. Zwischenergebnis 250
III. Vorübergehendes oder endgültiges Absehen von der Durchsetzung nach Maßgabe des Haushaltsrechts 250
1. Einwand der existenzvernichtenden Inanspruchnahme - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1993 250
2. Bewertung 251
a) Möglichkeiten der Anspruchsbeschränkung nach Maßgabe des Haushaltsrechts in Form von Stundung, Niederschlagung und Erlaß 252
b) Anspruch des Beamten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung 254
c) Anspruch auf Stundung oder Erlaß der Forderung 254
aa) Normstruktur der §§ 31 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 HGrG, 59 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BHO/LHO 255
bb) Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes zum sogenannten „einheitlichen Ermessen" - Beschluß vom 19. Oktober 1971 256
cc) Übertragung der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats auf das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder 257
dd) Zwischenergebnis 258
IV. Ergebnis 259
Β. Die Haftungsbeschränkung wegen Mitverschuldens des Dienstherrn in Abgrenzung zur gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Beamter 259
I. Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Beamter bei gemeinsamer Schadensverursachung (§§ 78 Abs. 1 Satz 2 BBG, 46 Abs. 1 Satz 2 BRRG) 260
1. Die Voraussetzungen der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Beamter gegenüber ihrem Dienstherrn 261
a) Gesamtschuld zwischen mehreren grob fahrlässig bzw. vorsätzlich handelnden Beamten 261
b) Gesamtschuld zwischen mehreren Beamten, von denen zumindest einer nur leicht fahrlässig gehandelt hat („gestörte Gesamtschuld") 262
2. Rechtsfolge der Anordnung der Gesamtschuld im Beamtenrecht 264
a) Abschließende Regelung durch §§ 78 Abs. 1 Satz 2 BBG, 46 Abs. 1 Satz 2 BRRG nach älterer Auffassung 265
b) Verändertes Verständnis von der Gesamtschuld im Beamtenrecht nach heute herrschender Meinung 265
aa) Zuordnung des Ausfallrisikos zu Lasten der verantwortlichen Beamten 267
bb) Gegenposition in der Literatur 268
c) Meinungsdiskussion und Stellungnahme 268
aa) Gefährdung der Ratio des Haftungsprivilegs durch die gesetzliche Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung 268
bb) Beachtung der Grenzen des Wortlauts 270
3. Zusammenfassung 271
II. Der Einwand mitwirkenden Verschuldens des Dienstherrn analog § 254 BGB 271
1. Der Begriff des Mitverschuldens 271
2. Anwendbarkeit des Mitverschuldensgedankens bei der Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn 272
a) Haftungsminderung wegen Organisationsverschuldens des Dienstherrn 273
b) Mitverschulden anderer Beamter bei der Schadensentstehung 274
aa) Grundsatz der Nichtberücksichtigung des Mitverschuldens 274
bb) Ausnahmerechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 274
3. Verhältnis von gesamtschuldnerischer Haftung zum Mitverschulden des Dienstherrn bei Handeln mehrerer Beamter nach hiesigem Rechtsverständnis 276
a) Überflüssigkeit der Abgrenzung im Regelfall 276
b) Bedürfnis für eine sachgerechte Abgrenzung nur in seltenen Fällen 276
III. Ergebnis 277
5. Kapitel: Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs in der Praxis 278
A. Die Form der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs 278
I. Die Geltendmachung durch Leistungsklage 278
1. Klage vor den Zivilgerichten nach Art. 34 Satz 3 GG, § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO beim Amtshaftungsregreß 278
2. Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs in allen anderen Fällen (§§ 172 BBG, 126 BRRG) 280
3. Die Problematik der „Rechts wegkonkurrenz" 280
a) Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts 281
b) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 282
c) Gegenüberstellung der Ansichten und Stellungnahme 282
II. Die Geltendmachung der Schadensersatzforderung durch Verwaltungsakt 284
1. Grundzüge der rechtshistorischen Entwicklung 284
a) Die Rechtslage in Preußen und im Deutschen Reich 284
aa) Grundsatz der klageweisen Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs in Preußen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts 284
bb) Die Ausbildung des sogenannten Defektenverfahrens seit 1844 285
(1) Die preußische „Verordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kassen und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte vom 24. Januar 1844" 285
(2) Übernahme des Defektenverfahrens in das Reichsbeamtengesetz von 1873 286
b) Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen in den anderen deutschen Staaten am Beispiel von Sachsen und Bayern 288
aa) Die Rechtslage im Königreich Sachsen 288
bb) Das Ersatzzuweisungsverfahren des bayerischen Rechts 289
(1) Die Anfänge des Ersatzzuweisungsverfahrens 289
(2) Die allgemeine Vollstreckungsbefugnis nach den Art. 179 bis 181 BayBG (1908) 289
c) Das „Gesetz über das Verfahren für die Erstattung von Fehlbeständen an öffentlichem Vermögen vom 18. April 1937" 291
2. Die aktuelle Rechtslage 292
a) Erlaß eines Erstattungsbeschlusses 292
b) Befugnis zum Erlaß eines Leistungsbescheides außerhalb des Erstattungsverfahrens 293
aa) Theorie der generellen Ermächtigung zum Erlaß von Leistungsbescheiden im Über- und Unterordnungsverhältnis 294
bb) Gegenpositionen im beamtenrechtlichen Schrifttum 295
cc) Meinungsdiskussion und Stellungnahme 297
3. Einschränkungen der Verwaltungsaktsbefugnis des Dienstherrn 301
a) Sperrwirkung der Rechtswegzuweisung aus Art. 34 Satz 3 GG 301
b) Keine Verwaltungsaktsbefugnis des Dienstherrn „im Sinne der Funktionstheorie" 302
4. Verhältnis von Leistungsbescheid und Leistungsklage 303
5. Inhaltliche Anforderungen an den Leistungsbescheid 304
6. Zusammenfassung 305
III. Die Aufrechnung gegenüber den Ansprüchen des Beamten aus dem Beamtenverhältnis 306
1. Grundsätzliche Statthaftigkeit der Aufrechnung 306
2. Einschränkungen der Aufrechnung unter Fürsorgegesichtspunkten 308
a) Unstreitige Forderungen und Bagatellbeträge 308
b) Hohe Schadensersatzforderungen und Streitfälle 309
3. Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung aus Amtshaftungsrückgriff 310
4. Grundsätzliche Beschränkung der Aufrechnung auf den pfändbaren Teil der Bezüge 311
B. Die Verteilung der Beweislast zwischen Dienstherrn und Beamten 312
I. Die Beweislastverteilung im Verwaltungsprozeß 312
1. Verteilung der materiellen Beweislast nach dem Normgünstigkeitsprinzip 314
2. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Haftung von Kassenbeamten 315
a) Beweislastumkehr nach dem Rechtsgedanken des § 282 BGB 315
b) Einschränkungen 316
aa) Erleichterte Anforderungen an den „Entlastungsbeweis" im Rahmen des § 282 BGB zur Sicherung des Zwecks des Haftungsprivilegs 316
bb) Erleichterte „Entlastungsmöglichkeit" bei nicht alleiniger und dauernder Beherrschung des Verantwortungsbereichs 317
cc) „Beweiserleichterung" bei besonderer Schadensträchtigkeit der Arbeit 318
3. Rezeption der Rechtsprechung in der Literatur 319
a) Unklarheit über die Anwendung der Beweislastumkehr nach dem Rechtsgedanken des § 282 BGB außerhalb der Haftung für Kassenfehlbestände 319
b) Dogmatische Kritik der Rechtsprechung von Nierhaus 321
4. Würdigung 322
a) Grundsätzliche Beweislastverteilung und Beweislastumkehr 322
b) Anforderungen an das Beweismaß 324
II. Die Beweislastverteilung im Rückgriffsprozeß vor dem Zivilgericht 326
III. Zusammenfassung/Ergebnis 326
C. Die Beteiligung der Personalvertretungen an der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs 327
I. Das Mitbestimmungsrecht auf Bundesebene gemäß §§76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Satz 2, 69 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BPersVG 328
1. Voraussetzungen der Mitbestimmung durch die Personalvertretung 329
a) Antragserfordernis 329
b) Bedeutung des Vorrangs gesetzlicher Regelung 330
aa) Ansicht des überwiegenden personalvertretungsrechtlichen Schrifttums und der Rechtsprechung 330
bb) Auffassung von Walldorf 331
cc) Stellungnahme 331
c) Bestehen eines Ersatzanspruchs 332
d) Geltendmachung durch den Dienstherrn beabsichtigt 333
2. Umfang des Mitbestimmungsrechts 334
a) Die Prüfung der Anspruchs Voraussetzungen 334
aa) Ablehnende Ansichten 334
bb) Volle Mitbeurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen nach Auffassung des Sechsten Senats des Bundesverwaltungsgerichts sowie des herrschenden Schrifttums 335
cc) Differenzierende Auffassung von Schnellenbach 336
dd) Meinungsdiskussion und Stellungnahme 336
b) Die Prüfung der Durchsetzung des Anspruchs 338
II. Die Beteiligung der Personalvertretungen auf Landesebene 338
1. Bundesländer mit uneingeschränktem Mitbestimmungsrecht der Personalvertretungen (Berlin, Hamburg) 339
2. Bundesländer mit eingschränktem Mitbestimmungsrecht nach dem Vorbild des Bundespersonalvertretungsgesetzes (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) 340
3. Bundesländer mit Allzuständigkeitsregelungen der Personalvertretungen (Bremen, Schleswig-Holstein) 341
4. Mitwirkungsrecht der Personal Vertretungen (Hessen) 341
5. Herstellung des Benehmens zwischen Dienstherrn und Personalvertretung (Niedersachsen) 342
6. Keine Beteiligung der Personalvertretungen an der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs (Sachsen-Anhalt) 342
III. Der Erlaß vorläufiger Regelungen 342
IV. Zusammenfassung 343
Schlußbetrachtung 345
Literaturverzeichnis 347
Verzeichnis der zitierten Rechtsprechung 358
Personen- und Sachwortverzeichnis 368