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Wissenszurechnung im Strafrecht

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Wittmann, C. (2006). Wissenszurechnung im Strafrecht. Ein Beitrag zur Anwendung der Lehre von den Verantwortungsbereichen im Rahmen der §§ 263 und 297 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51988-0
Wittmann, Christian. Wissenszurechnung im Strafrecht: Ein Beitrag zur Anwendung der Lehre von den Verantwortungsbereichen im Rahmen der §§ 263 und 297 StGB. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51988-0
Wittmann, C (2006): Wissenszurechnung im Strafrecht: Ein Beitrag zur Anwendung der Lehre von den Verantwortungsbereichen im Rahmen der §§ 263 und 297 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51988-0

Format

Wissenszurechnung im Strafrecht

Ein Beitrag zur Anwendung der Lehre von den Verantwortungsbereichen im Rahmen der §§ 263 und 297 StGB

Wittmann, Christian

Schriften zum Strafrecht, Vol. 180

(2006)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
1. Kapitel: Bisherige Ansätze in der strafrechtlichen Literatur 18
I. Die Arbeiten Tiedemanns 18
II. Der Ansatz von Gössel 20
III. Der Ansatz von Kindhäuser 21
IV. Der Ansatz von Rengier 23
2. Kapitel: Dogmatische Vorüberlegungen 24
I. Einleitung, Lösungsansatz und Gang der Untersuchung 24
II. Eigenverantwortlichkeitsprinzip und Betrugsdogmatik 26
1. Das Eigenverantwortlichkeitsprinzip als Rechtsprinzip - eine Grundlagenbestimmung 26
a) Die verfassungsrechtliche Verankerung des Eigenverantwortlichkeitsprinzips 26
b) Der Begriff der „Selbstverantwortung des Opfers" nach Zaczyk 27
c) Eigene Bewertung 28
2. Das Eigenverantwortlichkeitsprinzip bei den Fremdschädigungsdelikten 29
a) Einleitende Überlegungen und Fallbeispiele 29
b) Behandlung der Fallbeispiele in Literatur und Rechtsprechung 31
3. Das Eigenverantwortlichkeitsprinzip im Rahmen des Betrugstatbestandes 32
a) Der Betrug als Selbstschädigungsdelikt 33
b) Einschränkung des Irrtumsmerkmals bei konkreten Zweifeln an der Wahrheit? 34
aa) Der viktimodogmatische Ansatz 35
bb) Kritik des viktimodogmatischen Ansatzes 38
(1) Einzelkritik an der Lehre Amelungs und R. Hassemers 39
(2) Stellungnahme 40
cc) Bedeutung dieses Ergebnisses für die Thematik dieser Arbeit 41
c) Zulässigkeit der Argumentation mit Verantwortungsbereichen respektive dem Eigenverantwortlichkeitsprinzip zur Begrenzung der Betrugsstrafbarkeit 41
d) Stellungnahme 44
4. Keine Widersprüche zwischen der Irrtumskonzeption der herrschenden Meinung und den Voraussetzungen einer eigenverantwortlichen Selbstschädigung bei den Fremdschädigungsdelikten 45
III. Exkurs: Prüfung des Zurechnungszusammenhangs beim Betrug 47
1. Der Kausalverlauf und die „Zwischenerfolge" des Betrugstatbestands 47
a) Die Beziehung zwischen Täuschung und Irrtum sowie Täuschung und Vermögensverfügung 49
b) Die Beziehung zwischen Irrtum und Vermögensverfügung 49
c) Die Beziehung zwischen Vermögensverfügung und Vermögensschaden 50
2. Prüfung der objektiven Zurechnung beim Betrug 50
IV. Zusammenfassung der Vorüberlegungen 51
3. Kapitel: Eigenverantwortliche Selbstschädigung des Rechtsgutsinhabers 53
I. Einleitende Bemerkungen und Gang der Untersuchung 53
II. Mögliche Anwendungsfälle des Eigenverantwortlichkeitsprinzips 54
1. Weisung des Rechtsgutsinhabers an den Dritten, eine Vermögensverschiebung vorzunehmen 54
a) Die Weisung erfüllt die Voraussetzungen einer Vermögensverfugung 55
b) Die Weisung erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Vermögensverfügung 58
aa) Die irrtumsfreie Weisung 58
bb) Kenntnis der Täuschung nach Erteilung der Weisung 59
2. Kenntnis der Täuschung und der bevorstehenden Vermögensverfugung, aber keine aktive Beeinflussung der Vermögensverfugung 60
3. Kenntnis der Täuschung, aber fehlende Kenntnis der bevorstehenden Vermögensverfugung 61
4. Kenntnis der Täuschung und Kennenmüssen der bevorstehenden Vermögens Verfügung 61
5. Rechtfertigende Einwilligung in die Vermögensschädigung 62
6. Ergebnis 62
III. Eigenverantwortliche Selbstschädigung der natürlichen Person 62
1. Vergleich der Betrugskonstellation mit anerkannten Anwendungsfällen des Eigenverantwortlichkeitsprinzips 63
2. Vorrangigkeit der Organisationsentscheidung des Rechtsgutsinhabers 65
a) Zum Begriff der Rechtsguts Verletzung; der Bestand der Handlungsobjekte als Organisationskreis des Rechtsgutsinhabers 65
b) Die Inhaberschaft eines Rechtsguts als originäre Organisationszuständigkeit 66
c) Die Organisationsbefugnis des Dritten als abgeleitete Organisationszuständigkeit 67
d) Vorrangigkeit der Organisationsentscheidung des Rechtsgutsinhabers als Folge der herausgearbeiteten Beziehungsstruktur; Bezüge zur Wertung des § 166 II BGB 68
e) Ergebnis 72
3. Grund und Voraussetzungen des Zurechnungsausschlusses 73
a) Kurzes Resümee der bisherigen Ergebnisse; weiterer Gang der Untersuchung 73
b) Grund und Voraussetzungen des Zurechnungsausschlusses bei einem aktiven Tun (Weisung) des Rechtsgutsinhabers 73
c) Grund und Voraussetzungen des Zurechnungsausschlusses bei einem Unterlassen des Rechtsgutsinhabers 75
aa) Möglichkeit und Zumutbarkeit selbstschützenden Verhaltens als Grundvoraussetzungen des Zurechnungsausschlusses 76
bb) Erwartung selbstschützenden Verhaltens 77
(1) Erwartung vernünftigen Opferverhaltens 77
(2) Legitimation der Erwartung selbstschützenden Verhaltens 78
cc) Warum wirkt sich die Enttäuschung der Erwartung auf die Zurechnung des Erfolgs zum Täter aus? 79
(1) Dominanz des Opferverhaltens 80
(2) Risikoübernahme 81
(3) Erwartungsenttäuschung und Strafzwecke 81
(a) Die Bedeutung des Erfolgseintritts im strafrechtlichen Unrechtsbegriff 82
(b) Die Enttäuschung der Selbstschutzerwartung im Lichte dieses Erfolgsverständnisses 83
dd) Exkurs: Typisierte Situationen der Erwartungserfüllung durch den Geschäftsherrn 84
(1) Wahl einer ungeeigneten Selbstschutzmaßnahme 85
(2) Fehler bei der Ausfuhrung des Selbstschutzes durch einen Dritten 85
4. Ergebnis 86
IV. Die Problematik bei juristischen Personen, dargestellt am Beispiel der GmbH 87
1. Einleitung und Begrenzung der Untersuchung 87
2. Eigenverantwortliche Selbstschädigung der GmbH durch Gesellschafterbeschlüsse 88
a) Bedeutung von Rechtsgutsinhaberschaft und Dispositionsbefugnis bei der GmbH für die Frage der eigenverantwortlichen Selbstschädigung durch Gesellschafterbeschlüsse 88
aa) Zivilrechtsakzessorische Vermögenszuordnung 89
bb) Originär strafrechtliche Vermögenszuordnung 90
cc) Irrelevanz der Vermögenszuordnung 90
b) Voraussetzungen der Verantwortungszuweisung 93
aa) Bildung des freiverantwortlichen Willens 93
bb) Fehlende Freiverantwortlichkeit der Willensbildung einzelner Gesellschafter 95
cc) Verhinderungsmöglichkeit 96
d) Zusammenfassung und Ergebnis 97
3. Eigenverantwortliche Selbstschädigung „der juristischen Person" durch Handlungen des Geschäftsführers? 98
a) Einleitung und Problemstellung 98
b) Eigenverantwortliche Selbstschädigung „der juristischen Person" bei gleichzeitiger Untreuestrafbarkeit der fraglichen Handlung des Geschäftsführers? 99
aa) Unrechtshandlung und eigenverantwortliche Selbstschädigung 99
bb) Untreuestrafbarkeit des Geschäftsführers bei gesellschaflsschädigendem Verhalten 100
c) Schädigende Handlungen im Unternehmensinteresse als eigenverantwortliche Selbstschädigung „der juristischen Person" 101
aa) Schädigungen im Unternehmensinteresse als verbleibende Fallgruppe 101
bb) Behandlung dieser Fallgruppe in Anlehnung an die Voraussetzungen der wirksamen Stellvertretung bei der Einwilligung 102
d) Ergebnis; Konkretisierung der Voraussetzungen, unter denen die schädigende Handlung eines Geschäftsführers „der juristischen Person" als eigenverantwortliche Selbstschädigung zurechenbar ist 104
4. Kapitel: „Zurechnung des Wissens" von Wissensvertretern (Hilfspersonen)? 106
I. Einleitung und Problemstellung; Gang der Untersuchung 106
II. Fälle der Täuschung durch aktives Tun 107
1. Grundsätzliche Anerkennung eines erweiterten Verantwortungsbereichs des Rechtsgutsinhabers 108
a) Bestandsaufnahme zur Lehre von den Verantwortungsbereichen 108
b) Nicht-handlungsgebundene Verantwortungszuweisung auf Opferseite 109
aa) Grundlegende Überlegungen 109
bb) Weitere Überlegungen bezüglich juristischer Personen 110
cc) Ergebnis 111
2. Eigenverantwortlichkeit des Rechtsgutsinhabers aufgrund des Handelns von Hilfspersonen? 111
a) Anforderungen an die Stellung der Hilfsperson 112
aa) Die zivilrechtlichen Anforderungen an die Stellung der Hilfsperson 112
bb) Beurteilung der Anforderungen aus strafrechtlicher Sicht 113
b) Grundwertungen des Betrugstatbestands und Verantwortungszuweisung 114
c) Zivilrechtliche Wertungen als Legitimation strafrechtlicher Verantwortungszuweisung auf Opferseite? 116
aa) Einleitung und Grundlegung 116
bb) Grundsätzliche Möglichkeit strafrechtlicher Verantwortungszuweisung mittels zivilrechtlicher Wertungsgründe 117
cc) Legitimationskraft der einzelnen Wertungen 118
(1) Wissenszurechnung als logische Folge der Repräsentationstheorie? 118
(2) Schutz des Rechtsverkehrs und Gedanke des Vertrauensschutzes 119
(3) Risikoverteilungsgesichtspunkte 122
(4) Selbstschutzgedanke 125
(5) Gleichstellungsargument 130
d) Weitere Wertungsüberlegungen 133
aa) Strafrechtliche Auswirkungen angenommener Eigenverantwortlichkeit des Rechtsgutsinhabers fiir die Strafbarkeit der wissenden Hilfsperson 133
bb) Strafzweckbetrachtungen 136
e) Zusammenfassung und Ergebnis 137
III. Fälle der Täuschung durch Unterlassen 138
1. Einleitung und Problemstellung 138
2. Möglichkeit eines Betrugs durch Unterlassen; Anerkennung einer Aufklärungspflicht aus Treu und Glauben 140
3. Bedeutung des Bestehens bzw. Nichtbestehens einer zivilrechtlichen Aufklärungspflicht für die strafrechtliche Garantenstellung 141
4. Rechtsgrund und Voraussetzungen einer (zivilrechtlichen) Aufklärungspflicht 142
5. Kann das Wissensdefizit des Aufklärungsberechtigten durch Wissenszurechnung entfallen? 143
a) Grundsätzliche Möglichkeit von Wissenszurechnung bei Aufklärungspflichten 143
b) Wertungsbedingter Ausschluss der Wissenszurechnung bei der „Erfüllung" von Aufklärungspflichten 144
aa) Sinn und Zweck der Aufklärungspflicht 144
bb) Normatives Fehlen des Informationsbedarfs aufgrund von Wissenszurechnung? 145
(1) Schutz der Dispositionsfreiheit des Aufklärungsberechtigten 146
(2) Risikozuweisungs- und Selbstschutzgedanke 146
(3) Gleichstellungsargument 147
(4) Gedanke des Vertrauensschutzes 148
(5) Entscheidung der Wertungsfrage 150
c) Ergebnis 151
6. Ergebnis zu III. und Bezugnahme auf das Ergebnis II. 151
5. Kapitel: Übertragung der zu § 263 StGB entwickelten Grundsätze auf die Wissenszurechnung bei § 297 StGB 153
I. Der Schutzzweck des § 297 StGB 154
II. Das Tatbestandsmerkmal „Wissen des Reeders oder Schiffsführers" 154
1. Bisherige Stellungnahmen zu diesem Merkmal 154
a) Gesetzgeberische Motive 154
b) Literarische Stellungnahmen 155
2. Eigene Analyse des Tatbestandsmerkmals „Wissen des Reeders" 155
a) Der Charakter des Tatbestandsmerkmals „Wissen des Reeders" 155
aa) Das Tatbestandsmerkmal „Wissen" 155
bb) Das Tatbestandsmerkmal „Wissen des Reeders" 156
b) Dogmatische Bedeutung des Merkmals 157
aa) Das Tatbestandsmerkmal „ohne Wissen" als Normierung der Figur des tatbestandsausschließenden Einverständnisses? 157
bb) Das Tatbestandsmerkmal „ohne Wissen" als Bezugnahme auf die Eigenverantwortlichkeit des jeweiligen Schutzadressaten 159
(1) Historische Analyse des Begriffs „Vorwissen" 159
(2) Eigene Überlegungen 159
3. Konsequenzen für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale „Wissen des Reeders" und „Wissen des Schiffsfiihrers" 161
a) Unhaltbarkeit der vom Gesetzgeber intendierten wechselseitigen Wissenszurechnung zwischen Reeder und Schiffsftihrer 161
b) Möglichkeit einer zivilrechtlichen Wissenszurechnung innerhalb des Reeders als Konsequenz der Normativität des Tatbestandsmerkmals „Wissen des Reeders"? 163
aa) Wissensgefälle innerhalb eines mehrköpfigen Vertretungsorgans 163
(1) Gesamtvertretung 164
(2) Einzelvertretung 165
(3) Zusammenfassende Überlegungen 166
bb) Zurechnung des Wissens von Wissensvertretern? 166
III. Zusammenfassung und Ergebnis 167
Zusammenfassung der Ergebnisse 168
Literaturverzeichnis 171
Stichwortverzeichnis 185