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Hoyer, A. (1997). Strafrechtsdogmatik nach Armin Kaufmann. Lebendiges und Totes in Armin Kaufmanns Normentheorie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49106-3
Hoyer, Andreas. Strafrechtsdogmatik nach Armin Kaufmann: Lebendiges und Totes in Armin Kaufmanns Normentheorie. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49106-3
Hoyer, A (1997): Strafrechtsdogmatik nach Armin Kaufmann: Lebendiges und Totes in Armin Kaufmanns Normentheorie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49106-3

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Strafrechtsdogmatik nach Armin Kaufmann

Lebendiges und Totes in Armin Kaufmanns Normentheorie

Hoyer, Andreas

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 100

(1997)

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About The Author

"Lebendiges und Totes in Bindings Normentheorie" hat Armin Kaufmann seine 1954 erschienene Dissertation betitelt, in der er die Erkenntnisse der Bindingschen Normenlehre aufgreift und fortentwickelt, die Ungenauigkeiten Bindings aufzeigt und durch verbesserte Einsichten ersetzt. Dementsprechend wird hier die Kaufmannsche Lehre darauf überprüft, inwieweit ihre Aussagen als gültig bzw. überholt, als "lebendig" bzw. "tot" eingeschätzt werden müssen. Alle Differenzen zwischen der Kaufmannschen und der hier entwickelten Dogmatik werden dabei aus drei unterschiedlichen Weichenstellungen abgeleitet:

- Während Kaufmann zwischen Verhaltens- und Sanktionsnormen unterscheidet, werden Strafrechtsnormen hier ausschließlich als Verknüpfungen zwischen Verhalten und Sanktionen verstanden.

- Während Kaufmann zwischen Geboten und Verboten unterscheidet, werden hier alle Normen als Relationen zwischen zwei Verhaltensweisen verstanden, wobei die Bevorzugung der einen gegenüber der anderen Verhaltensweise zwecks Strafvermeidung stets ebenso geboten erscheint, wie sich die umgekehrte Verhaltenswahl verbietet.

- Während Kaufmann Normen die Aufgabe zuweist, Rechtsgüter zu schützen, werden nach hiesiger Ansicht Rechtsgüter durch Normen überhaupt erst als solche konstituiert und in ihren Rang eingesetzt.

Abstract

"Lebendiges und Totes in Bindings Normentheorie" hat Armin Kaufmann seine 1954 erschienene Dissertation betitelt, in der er die Erkenntnisse der Bindingschen Normenlehre aufgreift und fortentwickelt, die Ungenauigkeiten Bindings aufzeigt und durch verbesserte Einsichten ersetzt. Dementsprechend wird hier die Kaufmannsche Lehre darauf überprüft, inwieweit ihre Aussagen als gültig bzw. überholt, als "lebendig" bzw. "tot" eingeschätzt werden müssen. Alle Differenzen zwischen der Kaufmannschen und der hier entwickelten Dogmatik werden dabei aus drei unterschiedlichen Weichenstellungen abgeleitet:

- Während Kaufmann zwischen Verhaltens- und Sanktionsnormen unterscheidet, werden Strafrechtsnormen hier ausschließlich als Verknüpfungen zwischen Verhalten und Sanktionen verstanden.

- Während Kaufmann zwischen Geboten und Verboten unterscheidet, werden hier alle Normen als Relationen zwischen zwei Verhaltensweisen verstanden, wobei die Bevorzugung der einen gegenüber der anderen Verhaltensweise zwecks Strafvermeidung stets ebenso geboten erscheint, wie sich die umgekehrte Verhaltenswahl verbietet.

- Während Kaufmann Normen die Aufgabe zuweist, Rechtsgüter zu schützen, werden nach hiesiger Ansicht Rechtsgüter durch Normen überhaupt erst als solche konstituiert und in ihren Rang eingesetzt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis V
Kapitel A: Vorstellung des Untersuchungsgegenstandes 1
I. Einleitung 1
II. Rechtsdogmatik und Rechtsauslegung 2
1. Das klassische Verständnis von Dogmatik 2
2. Das hermeneutische Verständnis von Dogmatik 5
3. Die Möglichkeiten zu einer relativistischen Dogmatik 9
4. Die “Basis-Dogmen” Armin Kaufmanns 11
III. Ausblick auf die folgenden Darlegungen 13
Kapitel B: Vorstellung der Strafrechtsdogmatik Armin Kaufmanns 15
I. Folgerungen aus der Bindung des Strafrechts an das (Zwischen-) Ziel der Verhaltensbeeinflussung 15
1. Die Unterscheidung zwischen “Norm” und “Strafgesetz” 15
2. Die Unterscheidung zwischen “Verboten” und “Geboten” 16
3. “Finale Handlung” und “Handlungsfähigkeit” 17
II. Folgerungen aus der Bindung des Strafrechts an den (End-)Zweck des Rechtsgüterschutzes 18
1. Die Stufenfolge der Wertungen 19
a) Das Rechtsgut 19
b) Der Sachverhaltsunwert 19
c) Der Aktunwert 20
2. Das Verhältnis von Aktunwert und Norm 20
III. Von der Norm zur Pflicht 21
1. Der Begriff der “Pflicht” 21
2. Die Entstehungsvoraussetzungen einer “Pflicht” 22
a) “Normgültigkeitsbedingungen”, “Handlungsfähigkeit” und “Tätermerkmale” 22
b) “Erlaubnissatz” und “Erlaubnis” 23
c) Zwischenergebnis 25
IV. Von der Pflicht zur Unterscheidung zwischen Unrecht und Schuld 26
1. Das “Unrecht” 26
2. Die “Schuld” 27
V. Die Aufreihung der Strafanspruchsvoraussetzungen zum Deliktsaufbau 29
1. “Unrecht” und “Schuld” im Deliktsaufbau 29
2. Die “Handlungsfähigkeit” im Deliktsaufbau 29
3. Die “Normgültigkeitsbedingungen” im Deliktsaufbau 30
4. “Tatbestandsmerkmale” und “Reine Pflichtmerkmale” 30
5. Der Deliktsaufbau insgesamt 31
VI. Vom Tatbestand zu den objektiven Strafbarkeitsbedingungen 32
1. Der Erfolgseintritt als Unrechtsvoraussetzung 32
2. Der Erfolgseintritt im Deliktsaufbau 32
VII. Von der Finalität zur Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit 33
1. Die Begriffe “Vorsatz” und “Fahrlässigkeit” 33
2. Die Reichweite des Vorsatzbegriffs 35
3. Das finale Element in der Fahrlässigkeit 35
VIII. Von der Finalität zur Unterscheidung zwischen Handlungen und Unterlassungen 36
1. “Quasi-Vorsatz” und “Quasi-Fahrlässigkeit” 37
2. Die Voraussetzungen für “Handlungsfähigkeit” 38
3. Der Begriff der “Unterlassung” 39
Kapitel C: Norm und Pflicht 41
I. Das dualistische Strafrechtskonzept Armin Kaufmanns 41
II. Die Konstruierbarkeit eines monistischen Strafrechtskonzepts 42
1. Die Notwendigkeit einer “Sanktion” 42
2. Die Notwendigkeit einer “Rechtspflicht” 43
a) Die Stellungnahme Armin Kaufmanns zur Notwendigkeit von Rechtspflichten 43
b) Kritik der Ausführungen Armin Kaufmanns 44
c) Die Implikationen eines Verzichts auf Rechtspflichten 46
3. Einwände gegen ein alethisches Strafrechtskonzept 48
a) Die Unterscheidbarkeit von Strafrecht und rechtswidriger Nötigung 49
aa) Die Notwendigkeit einer Unterscheidung von Recht und Unrecht 49
bb) Unterscheidung anhand des Geltungskriteriums 50
(1) Das Problem des infiniten Regresses 51
(2) Das semantische Problem 52
b) Historische Lehren aus dem nationalsozialistischen Unrechtsregime 53
c) Der Rechtsnachteil “Strafbarkeit” und faktische “Bestrafung” 58
aa) Der Begriff der “Strafbarkeit” 58
bb) Die Funktion von “Strafbarkeit” und “Bestrafung” 59
cc) Die Zweistufigkeit des Begriffs der “Sanktion” 60
d) Die Denknotwendigkeit einer Pflicht beim Strafverfolgungsorgan 61
e) Die Unterscheidbarkeit von “Sanktion” und “Steuer” 63
aa) Die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen “Sanktion” und “Steuer” 64
bb) Kriterien zur Unterscheidung von Steuer- und Strafnormen 65
cc) Unterscheidung anhand der Verhaltensbewertung 66
dd) Methoden zur Unterscheidung von Steuer- und Strafnormen 67
ee) Sinn und Zweck der Beschränkung des Notwehrprivilegs auf die Verhinderung rechtswidriger Angriffe 69
f) Zur Notwendigkeit von Pflichten für die Wertebildung 70
aa) Die Pflicht als zusätzliches Verhaltensmotiv 70
bb) Die Stellung der Strafnorm in einem pflichtenzentrierten Strafrecht 70
cc) Die Funktion der Strafnorm im alethischen Strafrecht 71
dd) Zur Überlegenheit des pflichtenzentrierten Strafrechts bei der Wertebildung 72
ee) Der Prozeß der Wertebildung 73
ff) Wertebildung und Strafrecht 75
gg) Die Integrität der Pflicht bzw. des Rechtsguts als Werte 77
hh) Ergebnis 78
III. Der Begriff der “Rechtspflicht” 79
IV. Zusammenfassung des Kapitels 81
Kapitel D: Unrecht und Schuld 82
I. “Unrecht” und “Schuld” nach Armin Kaufmann 82
II. Unrecht und Schuld im alethischen Verständnis 84
1. Unrecht im alethischen Verständnis 84
2. Schuld im alethischen Verständnis 85
a) Die Bedeutung des alethischen Schuldbegriffs 85
b) Einwände gegen den alethischen Schuldbegriff 85
III. Zur Unentbehrlichkeit von “Schuld” als Strafbarkeitsvoraussetzung 88
1. Schuld als Voraussetzung kriminalpolitisch sinnvoller Bestrafung 90
a) Zur spezialpräventiven Nützlichkeit einer Bestrafung Schuldloser 91
b) Zur generalpräventiven Nützlichkeit einer Bestrafung Schuldloser 92
aa) Negative Generalprävention 93
bb) Positive Generalprävention 95
c) Schuldprinzip und Strafzweckmäßigkeitsüberlegungen 96
2. Schuld als Schranke der Kriminalpolitik 100
a) Schuld als einzige Schranke für Kriminalpolitik 101
aa) Darstellung des Meinungsstandes 101
bb) Die Sozialschädlichkeit eines Verhaltens als Schranke für Kriminalpolitik 102
b) Schuld als zusätzliche Schranke für Kriminalpolitik 107
aa) Darstellung des Meinungsstands 107
bb) Die Entbehrlichkeit von Schuld zur Zügelung der Kriminalpolitik 108
c) Das Schuldprinzip als Hüterin des Bestimmtheitssatzes 110
aa) Darstellung des Meinungsstands 110
bb) Die kriminalpolitische Wirksamkeit von Strafrecht 110
cc) Das Schuldprinzip als Gefahr für den Bestimmtheitssatz 111
dd) Das Schuldprinzip und die Willensfreiheit 114
3. Der Begriff der “Schuld” 119
4. Zusammenfassung des Kapitels 120
Kapitel E: Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit 122
I. Die Unterscheidung zwischen Tatbestands- und reinen Rechtspflichtmerkmalen 122
1. Die Auffassung Armin Kaufmanns 122
2. Reine Pflichtmerkmale ohne Pflicht? 123
3. Normgültigkeitsvoraussetzungen und reine Pflichtmerkmale 125
II. Rechtfertigungsgründe als negative Geltungsvoraussetzungen der Norm 127
1. Die Auffassung Armin Kaufmanns 127
2. Rechtfertigungsgründe als negative Tatbestandsmerkmale? 129
3. Die Möglichkeit einer tatbestandsinternen Verhältnismäßigkeitsprüfung 130
4. Die Möglichkeit einer tatbestandsinternen Erforderlichkeitsprüfung 131
a) Die Auffassung Armin Kaufmanns 131
b) Tatbestände als Präferenzrelationen zwischen zwei Verhaltensweisen 132
5. Die Besonderheit eines Rechtfertigungsgrundes gegenüber Tatbestandsmerkmalen 136
a) Gerechtfertigtes Verhalten relativ zu Verhaltensalternativen 137
b) Tatbestandsloses Verhalten relativ zu Verhaltensalternativen 138
c) Zur Ausgliederung gerechtfertigten Verhaltens aus dem Tatbestand 139
d) Zur Ausgliederung von Rechtfertigungsgründen aus dem Tatbestand 140
6. Die Abgrenzung von Tatbestandsmerkmalen und rechtfertigenden Umständen 141
a) Das Abgrenzungskriterium 142
b) Notwehr und Notstand 143
c) Pflichtenkollisionen 144
d) Einwilligung und Einverständnis 145
e) Die behördliche Genehmigung 147
f) Erlaubtes Risiko und Sozialadäquanz 149
7. Zusammenfassung 150
III. Tätermerkmale als Geltungsvoraussetzungen der Norm 151
1. Die Auffassung Armin Kaufmanns 151
2. Die Austauschbarkeit von Täter- und Verhaltensmerkmalen 152
3. Zur Tatbestandsfremdheit willensunabhängiger Umstände 153
a) Die Argumentation Armin Kaufmanns 153
b) Die Kritik Roxins 154
c) Zur Willensunabhängigkeit von Tätermerkmalen 156
4. Die Erheblichkeit von Tätermerkmalen für die Präferenzordnung 157
IV. Zusammenfassung des Kapitels 160
Kapitel F: Vollendung und Versuch (bzw. Kausalität und Finalität) 162
I. Die Auffassung Armin Kaufmanns 162
II. Der Erfolgseintritt als Unrechtsvoraussetzung 164
1. Zur kriminalpolitischen Bedeutung des Erfolgseintritts 164
2. Zur Tatbestandsrelevanz des Erfolgseintritts 166
a) Die Argumentation Armin Kaufmanns 167
b) Die “Pflicht” als Basis der Argumentation Armin Kaufmanns 168
c) Die Argumentation Armin Kaufmanns im Rahmen eines alethischen Strafrechts 170
d) Der Normzweck “Verhaltensmanipulation” und dessen Implikationen für die Tatbestandsrelevanz des Erfolgseintritts 172
aa) Die finalorientierte Norm 173
bb) Die kausalorientierte Norm 173
cc) Wirksamkeitsvergleich zwischen final- und kausalorientierter Norm 173
e) Der Normzweck “Rechtsgüterschutz” und dessen Implikationen für die Tatbestandsrelevanz des Erfolgseintritts 175
aa) Der Begriff des Rechtsguts 176
bb) Das Wesen von “Rechtsgüterschutz” 178
cc) Wirksamkeitsvergleich zwischen final- und kausalorientierter Norm 178
f) Zwischenergebnis 180
3. Zur Gültigkeitsrelevanz des Erfolgseintritts 181
a) Die Rolle von Normgültigkeitsvoraussetzungen bei der Herausbildung und Einstufung von Rechtsgütern 182
b) Das Bedürfnis nach Normgültigkeit beim bloßen Versuch 185
aa) Die Rolle von Normgültigkeitsvoraussetzungen beim Rechtsgüterschutz 185
bb) Die Rechtsgutsbeeinträchtigung beim bloßen Versuch 187
cc) Normgültigkeit trotz Ausbleiben des Erfolgs 188
4. Ergebnis 190
III. Das Unrechtsrelevante am Verwirklichungswillen 190
1. Das Tatbestandsrelevante am Verwirklichungswillen 191
a) Zur positiven Gefährdung 193
b) Zur negativen Gefährdung 196
c) Der Gefährdungsgrad als tatbestandserheblicher Umstand 197
d) Zusammenfassung 199
2. Das Gültigkeitsrelevante am Verwirklichungswillen 200
a) Die Funktion von Normgültigkeitsbedingungen 200
b) Der rechtfertigende Notstand 201
c) Die Notwehr 205
aa) Notwehr und Verhältnismäßigkeit 205
bb) Das Notwehrrecht als Sanktion 209
cc) Die Grenzen des Notwehrrechts 211
(1) Die Zweckmäßigkeit einer Ausübung des Notwehrrechts 211
(2) Die Beschränkungen bei der Einräumung des Notwehrrechts 212
d) Einwilligung und behördliche Genehmigung 214
aa) Der Grund für die Beachtlichkeit einer Zustimmung 214
(1) Die Dispositionsfreiheit als Gegengewicht zur Rechtsgutsbeeinträchtigung 214
(2) Das Vorliegen einer Rechtsgutsbeeinträchtigung trotz Zustimmung 215
(3) Die Dispositionsfreiheit als alleiniges Rechtsgut 216
(4) Die Dispositionsfreiheit als “Atom” innerhalb eines “Rechtsgutsmoleküls” 218
bb) Das Wesen der Dispositionsfreiheit als Rechtsgut 219
cc) Die normbegrenzte Wirksamkeit einer Zustimmung 221
(1) Das hiesige Konzept 221
(2) Das pflichtenzentrierte Konzept 222
dd) Zusammenfassung der erforderlichen Prüfungsschritte bei einer Zustimmung 224
(1) Die Dispositionsmacht des Zustimmenden als eines der geschützten Rechtsgüter 224
(2) Die Zustimmung im Deliktsaufbau 225
(3) Schutzbedürftigkeit der Dispositionsfreiheit trotz Zustimmung 227
IV. Zusammenfassung des Kapitels 228
Kapitel G: Vorsatz und Fahrlässigkeit 233
I. Das Unrecht des Fahrlässigkeitsdelikts 233
1. Das Problem 233
2. Potentielle Finalität 234
a) Potentielle und ontisch-reale Finalität 235
b) Potentielle Finalität und Rechtsgüterschutz 236
3. Armin Kaufmanns Fahrlässigkeitskonzept 237
a) Das finale Element in der Fahrlässigkeit nach Armin Kaufmann 237
b) Inhaltlich neutrale oder unwertige Finalität 242
aa) Inhaltlich neutrale Finalität und Verhaltensbeeinflussung 242
bb) Inhaltlich neutrale Finalität und Rechtsgüterschutz 243
4. Fahrlässigkeit und inhaltlich unwertige Finalität 245
a) Das Unwertige an der Finalität eines Leichtsinnigen 245
b) Das Unwertige an der Finalität eines Vergeßlichen oder Unachtsamen 248
aa) Armin Kaufmanns Auffassung 248
bb) Unrechtsvorverlegung und Fahrlässigkeit 248
5. Fahrlässigkeit als relativ unwertige Finalität 250
6. Die Elemente des Fahrlässigkeitstatbestandes 252
a) Das Tatsachenwissen des Täters 252
b) Die Erfolgsprognose des Täters 252
II. Die Erfolgsprognose des Täters im Deliktsaufbau 253
1. Die Erfolgsprognose als Tatbestandsmerkmal 253
2. Die Erfolgsprognose des Täters als tatbestandsexterne Deliktsvoraussetzung 256
III. Die Unterscheidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit 257
1. Die Auffassung Armin Kaufmanns 257
a) Der Vermeidewillen des Täters 258
b) Das Möglichkeitsbewußtsein des Täters 259
2. Die Unterscheidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit anhand der Normkenntnis 261
a) Normkenntnis als Tatbestandsmerkmal 262
b) Normkenntnis als Normgültigkeitsbedingung 263
aa) Die Unterscheidung zwischen Normkenntnis und Unrechtsbewußtsein 263
bb) Zur Notwendigkeit von Normkenntnis zwecks Normgültigkeit 265
cc) Zur Notwendigkeit von Gültigkeitskenntnis zwecks Normgültigkeit 268
dd) Zur Haftung bei Normunkenntnis 269
c) Die Voraussetzungen für verkannte Tatbestandsmäßigkeit 273
aa) Zum Verkennen der Norm 274
(1) Das Fehlen von Unrechtsbewußtsein 274
(2) Das Fehlen von Gewißheit hinsichtlich der Norm 274
(3) Der Irrtum über Art und Schwere der Sanktion 275
(4) Gleichgültigkeit gegenüber der Norm 278
bb) Verkennen der Tatsituation als normativ geregelt 279
(1) Fehlvorstellungen über die Ausdrucksform einer Norm 279
(2) Der Irrtum des Täters über die Folgen seines Verhaltens 282
cc) Kenntnis der Handlungsmöglichkeiten 285
(1) Das Verkennen bestehender Verhaltensalternativen 285
(2) Gleichgültigkeit gegenüber Verhaltensalternativen 286
d) Gegenüberstellung der Kaufmannschen und der hiesigen Vorsatz/Fahrlässigkeitsabgrenzung 286
aa) Parallelen 287
bb) Differenzen 287
(1) Vorsatz als Tatbestands – oder als Normgültigkeitsvoraussetzung 288
(2) Vorsatz in bezug auf den tatbestandsmäßigen Erfolg oder in bezug auf den Erfolg “Tatbestands-Erfüllung” 289
e) Kriminalpolitische Einwände gegen die hiesige Vorsatz/Fahrlässigkeitsabgrenzung 291
aa) Ungerechtfertigte Privilegierung von Rechtsblindheit 291
bb) Ungerechtfertigte Privilegierung des Vermeidewillens 293
IV. Der Irrtum über die Rechtfertigung der Tat 296
1. Armin Kaufmanns Auffassung 296
2. Der freiheitserweiternde Charakter von Rechtfertigungsgründen 299
3. Rechtfertigung als Privilegierung getroffener Entscheidungen 300
a) Voraussetzungen 300
b) Rechtsfolgen 301
4. Tatbestands- und rechtfertigungsbezogener Irrtum im Vergleich 302
a) Der Irrtum zuungunsten des Täters 302
b) Der Irrtum zugunsten des Täters 303
c) Der Sondercharakter von Rechtfertigungsgründen und dessen Niederschlag in der Irrtumslehre 306
5. Zwischenergebnis zu den Irrtumsfolgen 308
V. Der Irrtum über normative Unrechtsmerkmale 309
1. Der Begriff des normativen Unrechtsmerkmals 310
2. Der Irrtum zugunsten des Täters 310
3. Der Irrtum zuungunsten des Täters 311
a) Die überwiegende Auffassung 311
b) Die Argumentation Burkhardts 313
aa) Zur Strafwürdigkeit bei Extensionsirrtümern 313
bb) Zur Substituierbarkeit bei Extensionsirrtümern 315
cc) Wahnhafte Parallelwertung und Rechtsgüterschutz 317
4. Die Parallelwertung bei deskriptiven Tatbestandsmerkmalen 318
a) Die Parallelwertung als Teil des Tatbestandes 319
b) Die auf den Tatbestand bezogene Parallelwertung 320
5. Die Voraussetzungen für eine Parallelwertung 320
a) Parallelwertung in bezug auf Tatbestandsmerkmale 320
b) Parallelwertung in bezug auf Rechtfertigungsmerkmale 325
VI. Zusammenfassung des Kapitels 328
1. Vorsatz- und Schuldtheorie im Vergleich 328
2. Die alethische Irrtumslehre 329
Kapitel H: Handeln und Unterlassen 331
I. Die Auffassung Armin Kaufmanns 331
II. Der Gegenstand von Begehungs- und Unterlassungsnorm 333
III. Das gemeinsame Element von Begehungs- und Unterlassungsnormen 335
IV. Begehungs- und Unterlassungsvorsatz 336
1. Der “Quasi-Vorsatz” Armin Kaufmanns 337
2. Der “Quasi-Vorsatz” bei den Begehungsdelikten 339
a) Kriminalpolitik und Quasi-Vorsatz 340
b) Kriminalpolitik und Mitbewußtsein 342
3. Der einheitliche Vorsatzbegriff für Begehungs- und Unter lassungsdelikte 344
V. Die Abgrenzung zwischen Begehungs- und Unterlassungsdelikten 345
1. Der “Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit” 346
2. Das Energiekriterium 347
3. Das Abgrenzungskriterium als Markierung einer Unrechtsdifferenz 350
4. Das Kausalitätskriterium Armin Kaufmanns 350
a) Der Begriff der Rechtsgutsbeeinträchtigung 352
b) Das Kausalitätskriterium als Markierung einer Unrechtsdifferenz 355
c) Das Prinzip “Individualität” und das Prinzip “Solidarität” 356
d) Das Ausmaß an verbleibender Verhaltensfreiheit als Strafmilderungsgrund bei Unterlassungen 359
e) Handeln ohne Energieeinsatz 361
f) Verhaltensabgrenzung anhand der Substitutionsmöglichkeiten 363
5. Der fließende Übergang vom Verbot zum Gebot 364
6. Zur Gegenüberstellung von Handlungen und Unterlassungen 367
a) Das allmähliche Erforderlichwerden einer Garantenstellung 367
b) Zur Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Handlungen und Unterlassungen 370
7. Der alethische Begriff des “Handelns” 371
a) Das Unterlassungsdelikt 372
b) Die formale Abgrenzung von Begehungen und Unterlassungen 374
c) Die Funktion des Handlungsbegriffs 375
aa) Der ontologische Handlungsbegriff Armin Kaufmanns 377
bb) Ontologische Handlungslehren in anderen Wissenschaftsdisziplinen 379
cc) Der juristische Handlungsbegriff 382
VI. Zusammenfassung des Kapitels 384
Kapitel J: Zusammenfassung und Schlußbetrachtung 386
I. Differenzen 386
II. Parallelen 403
III. Fazit 407
Literaturverzeichnis 408
Sachverzeichnis 454