Die »Aufgabe« im Finanzverfassungsrecht des Grundgesetzes
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Die »Aufgabe« im Finanzverfassungsrecht des Grundgesetzes
Zugleich ein Beitrag zum Handwerk der Verfassungsauslegung
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 823
(2000)
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Abstract
Staatliche Ausgaben sind nach Art. 104a Abs. 1 GG an den Nachweis einer "Aufgabe" gebunden. Damit sind Finanzverfassung und Kompetenzordnung rechtlich verknüpft. Die rechtstechnische Umsetzung dieser Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Aufteilung der Staatsfinanzen zwischen Bund und Ländern. Im Finanzverfassungsrecht wird oft ergebnisorientiert argumentiert. Das Vertrauen auf die Überzeugungskraft "handwerklicher" juristischer Argumente ist nicht sehr ausgeprägt. Wo ohnehin alles "Politik" zu sein scheint, kreist auch der wissenschaftliche Diskurs - etwa auf dem 61. Deutschen Juristentag - vor allem um Vorschläge an den verfassungsändernden Gesetzgeber.Der Begriff "Aufgabe" in Art. 104a Abs. 1 GG wurde üblicherweise interpretiert als "finanzverfassungsrechtlicher Aufgabenbegriff". Die Kostenlast soll aus Verwaltungskompetenzen oder anderen "unmittelbar kostenverursachenden" Tätigkeiten folgen. Das führt zu eindeutigen Ergebnissen. Bei anderen formalen Anknüpfungspunkten, etwa bei Gesetzgebungskompetenzen, wäre die Kostenlast oft unklar. Dieser finanzverfassungsrechtliche Aufgabenbegriff wird unstimmig, sobald ein Kompetenzträger nicht selbst tätig wird, sondern andere Kompetenzträger zum Tätigwerden veranlaßt und sich an den Kosten beteiligt (z. B. Amtshilfe). Man erhält folgende Subsumtionskette:Prämisse 1: $aAusgaben$z sind nur zulässig, wenn eine $aAufgabe$z nachgewiesen istPrämisse 2: $aAufgabe$z ist die $aunmittelbar kostenverursachende Tätigkeit$zConclusio: $aAusgaben$z sind nur zulässig, wenn eine $aunmittelbar kostenverursachende Tätigkeit$z ausgeübt worden ist.Die Kostenlast wurde bisher also vor allem nach der Unmittelbarkeit der Kostenursachen bestimmt. Der Zusammenhang mit der Kompetenzordnung spielte eine untergeordnete Rolle. Dies legt eine dogmatische Neuorientierung nahe, bei der sich die Auslegung des Begriffs "Aufgabe" stärker an gefestigten begrifflichen Traditionen des Verwaltungsrechts orientiert.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 11 | ||
(1) Die „Aufgabe" im öffentlichen Recht | 27 | ||
(2) Der sogenannte finanzverfassungsrechtliche Aufgabenbegriff | 30 | ||
Erster Teil: Die Tradition eines „finanzverfassungsrechtlichen Aufgabenbegriffs" | 34 | ||
(1) Ausnahmen vom Konnexitätssatz | 38 | ||
(2) Von der Konnexität im Bund-Länder-Verhältnis | 40 | ||
A. Der aufgabenorientierte Länderfinanzausgleich | 43 | ||
1. Finanzierung als kompetenzrechtlich relevantes Staatshandeln | 46 | ||
a) Die „Aufgabe" als Verteilungsmaßstab | 47 | ||
b) Umgehungsversuche | 50 | ||
(1) Ungeschriebene Kompetenzen | 51 | ||
(2) Ungeschriebene „Finanzierungskompetenzen" | 54 | ||
2. Der Schluß von der „Aufgabe" auf die Finanzierungslast | 57 | ||
a) Materielle Theorien | 58 | ||
(1) Die Theorie der Deckungsverantwortung | 58 | ||
(2) Ein Gegenmodell: Australien | 61 | ||
b) Die formaljuristische Lösung | 62 | ||
(1) Pragmatische Lösung | 66 | ||
(2) Dogmatische Begründung | 70 | ||
Β. Konnexität als Lastentragungsregel | 75 | ||
1. Der Schluß von der Kompetenz auf die „Aufgabe" | 79 | ||
a) Der Letztvollzug als grundsätzlich rechtserhebliche Kostenursache | 81 | ||
(1) Das Kriterium der unmittelbar kostenverursachenden Tätigkeit | 84 | ||
(2) „Unmittelbarkeit" | 86 | ||
b) Indifferenz gegen Mittelbarkeit | 89 | ||
(1) „Unmittelbarkeit" in der Rechtsprechung der Fachgerichte | 90 | ||
(2) Tendenzen und Perspektiven | 92 | ||
2. Das Prinzip der Vollzugskausalität | 98 | ||
a) Von Rechtsprinzipien und Rechtsbegriffen | 99 | ||
b) Zur Einordnung des Art. 104a Abs. 1 GG | 102 | ||
Zweiter Teil: Das Fremdfinanzierungsverbot (Art. 104a Abs. 1 GG) | 107 | ||
(1) Das „Gemengelage"-Argument | 114 | ||
(2) Begrenzte Tragweite | 116 | ||
A. Die „Bestellungsfölle" | 118 | ||
(1) „Selbständiger" und „Funktionär" | 120 | ||
(2) Konsequenzen im Finanzverfassungsrecht | 123 | ||
1. „Bestellungsfölle" als Prüfstein für Rechtsdogmatik | 130 | ||
a) Indirekte Bestimmung der Kostenlast | 133 | ||
b) Kompetenzprobleme | 135 | ||
2. Von der Zulässigkeit einer Bestellung kostenpflichtiger Fremdleistungen | 139 | ||
a) Der Grundsatz der Ausgabentrennung | 143 | ||
b) Die Ausnahmen (Art. 104a Abs. 1, 2. HS GG) | 148 | ||
Β. Aufgabenzuweisung aus Einzelermächtigungen | 151 | ||
(1) Die Trennung zwischen Kompetenzrecht und Finanzverfassungsrecht | 158 | ||
(2) Die „Aufgabe" - ein Begriff des Kompetenzrechts | 163 | ||
1. Einzelermächtigungen zur Bund-Länder-Finanzierung | 166 | ||
a) Gemeinschaftsaufgaben, Art. 91 a, 91 b GG | 168 | ||
b) Auftragsverwaltung, Art. 104a Abs. 2 GG | 172 | ||
c) Geldleistungsgesetze, Art. 104a Abs. 3 GG | 178 | ||
d) Finanzhilfen, Art. 104a Abs. 4 GG | 185 | ||
e) Mehrbelastungsausgleich, Art. 106 Abs. 4 Sätze 2, 3 GG | 187 | ||
f) Sonderlastenausgleich, Art. 106 Abs. 8 GG | 188 | ||
g) Öffentlicher Personennahverkehr, Art. 106a GG | 188 | ||
h) Ergänzungszuweisungen, Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG | 190 | ||
i) Kriegsfolgelasten, Art. 120 GG | 198 | ||
j) „Gemeinsamer Nenner" | 199 | ||
2. Die kompetenzrechtliche Generalklausel des Art. 35 Abs. 1 GG | 202 | ||
a) Amtshilfe im Verwaltungsrecht | 209 | ||
(1) Keine eigene Aufgabe | 211 | ||
(2) Ergänzende Hilfe | 212 | ||
b) Amtshilfe im Verfassungsrecht | 213 | ||
Zusammenfassung in Thesen | 219 | ||
Literaturverzeichnis | 223 | ||
Sachverzeichnis | 235 |