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Produktionsverantwortung

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Locher, M. (2000). Produktionsverantwortung. Die Pflichten zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen bei der industriellen und gewerblichen Produktion. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49680-8
Locher, Matthias. Produktionsverantwortung: Die Pflichten zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen bei der industriellen und gewerblichen Produktion. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49680-8
Locher, M (2000): Produktionsverantwortung: Die Pflichten zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen bei der industriellen und gewerblichen Produktion, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49680-8

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Produktionsverantwortung

Die Pflichten zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen bei der industriellen und gewerblichen Produktion

Locher, Matthias

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 126

(2000)

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Abstract

Abfällen aus der industriellen Produktion kommt sowohl wegen der anfallenden Mengen als auch wegen der Gefährlichkeit der sog. Sonderabfälle abfallwirtschaftlich eine besondere Bedeutung zu. Die Pflichten zur Schaffung abfallarmer Produktionsverfahren und zur Verwertung der bei der Produktion angefallenen Abfälle - kurz: Produktionsverantwortung - ergeben sich erst aus einem Ineinandergreifen von KrW-/AbfG und BImSchG.

Der Autor untersucht im ersten Teil der vorliegenden Arbeit den neuen Abfallbegriff als Anknüpfungspunkt sowohl der Bestimmungen des Abfallrechts als auch der einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Hierbei werden u. a. die Abgrenzung zwischen Abwasser und Abfällen, die Bedeutung des Europäischen Abfallkataloges sowie die Systematik und Auslegung der Entledigungstatbestände betrachtet. Einen besonderen Problemschwerpunkt bildet die Abgrenzung zwischen Produktionsabfällen und sog. »Koppelprodukten«. Die für die Konkretisierung der Verkehrsanschauung i. S. des § 3 Abs. 3 S. 2 KrW-/AbfG bedeutsamen Kriterien werden ausführlich diskutiert.

Im zweiten Teil geht Matthias Locher der Frage nach, wie die Betreiberpflichten des BImSchG und die Erzeuger- und Besitzerpflichten des KrW-/AbfG einander zuzuordnen sind. Zunächst wird der Inhalt der Vermeidungs- und Verwertungspflichten nach KrW-/AbfG und BImSchG bestimmt. Dabei werden u. a. die Abgrenzung zwischen Vermeidung und anlageninterner Verwertung, der Inhalt der immissionschutzrechtlichen Verwertungspflicht sowie die Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen erörtert. Ausgehend von einem strikt anlagenbezogenen Verständnis der immissionsschutzrechtlichen Pflichten wird sodann der Regelungsgehalt des § 9 KrW-/AbfG bestimmt, wobei insbesondere die Gesichtspunkte der Regelungskonkurrenz zwischen Betreiber- und Erzeugerpflichten, der Beachtung abfallrechtlicher Maßstäbe im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen und der Bindungswirkung von Entscheidungen untersucht werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
Gegenstand und Gang der Untersuchung 15
Erster Teil: Der erweiterte Abfallbegriff 20
A. Gründe der Neufassung des Abfallbegriffs 20
B. Stoffströme in der Produktion aus technischer Sicht 23
I. Ursachen für die Entstehung von Rückständen in der Produktion 23
II. Beispielsfälle 25
C. Bewegliche Sachen 28
I. Sache 29
II. Beweglich 30
III. Vom Abfallrecht ausgenommene Stoffe 33
1. Abwasser 33
2. Sonstige Stoffe 39
D. Bedeutung des Anhangs I und des Europäischen Abfallkatalogs 40
I. Anhang I 40
II. Europäischer Abfallkatalog 42
1. Unmittelbare Indizwirkung der Abfallbeschreibungen 42
2. Bedeutung des EAK für die Bestimmung der Verkehrsanschauung 44
3. Ausschlußwirkung des EAK 46
4. Umsetzung ins deutsche Recht 47
E. Die Entledigungstatbestände 47
I. Entledigung nach § 3 Abs. 2 KrW-/AbfG 48
1. Zuführen zu einer Verwertung oder Beseitigung 48
a) Zuführen 48
b) Entsorgung im Sinne der Anhänge II A und II B 51
aa) Abschließender Charakter der Anhänge 52
bb) Konkretisierung der Begriffe „Beseitigung“ und „Verwertung“ durch die Anhänge II A und II B 54
cc) Beseitigungsvorgänge 57
dd) Verwertungsvorgänge 57
(1) Verfahrensbeschreibungen des Anhangs II B 58
(2) Kennzeichen einer Verwertung nach § 4 Abs. 3 und 4 KrW-/AbfG 59
(3) Systematischer Zusammenhang mit § 3 Abs. 3 KrW-/AbfG 61
(4) Verwertung im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie 62
(5) Zusammenfassung und Einzelfragen 63
2. Aufgabe der Sachherrschaft 67
II. Der Entledigungswille 68
1. Wille zur Entledigung und Willensannahme 68
2. Nicht bezweckter Anfall (§ 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KrW-/AbfG) 76
a) Zum Begriff des Anfalls in § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KrW-/AbfG 78
b) Zweck des Produktionsprozesses 83
aa) Auffassung des Erzeugers 83
bb) Verkehrsanschauung als Korrektiv zur Erzeugerauffassung 85
c) Konkretisierung der Verkehrsanschauung 87
aa) Die Bezeichnung als Kuppel- oder Zwischenprodukt 91
(1) Zum Begriff des „Kuppel-“ oder „Nebenprodukts“ 92
(2) Zu den Begriffen „Vor-“ oder „Zwischenprodukt“ 96
(3) Ergebnis 96
bb) Gewinnbringende Veräußerung und Marktwert 97
(1) Gewinnerzielung 99
(2) Vorhandensein eines zahlungswilligen Marktes 101
cc) Gegenstand eines Handelsvertrages 105
dd) Erfüllen von Produktnormen 106
ee) Entstehenlassen trotz Vermeidbarkeit 110
ff) Steuerung und Kontrolle des Produktionsprozesses im Hinblick auf die anfallende Sache 112
gg) Zweck der Anlage nach der 4. BImSchV 113
hh) Inhalt des Genehmigungsbescheides 115
ii) Anfall in einer nachgeschalteten Anlage zur Minderung von Emissionen 116
jj) Abfallbeschreibungen des EAK 117
kk) Zusammenfassung 118
3. Produktabfälle 118
a) Wegfall der ursprünglichen Zweckbestimmung 118
b) Neuer Verwendungszweck 119
c) Bedeutung der Verkehrsanschauung 121
4. Zum Verhältnis der beiden Alternativen des § 3 Abs. 3 KrW-/AbfG 124
a) Erforderlichkeit der Abgrenzung 124
b) Lösungsansätze 127
III. Entledigen müssen 132
1. Wegfall der bisherigen Verwendung 133
2. Bestehen eines neuen Verwendungszwecks 134
3. Gefahrenpotential 135
4. Notwendigkeit einer Entsorgung nach Abfallrecht 137
F. Ende der Abfalleigenschaft 140
G. Der Abfallbegriff im Bundes-Immissionsschutzgesetz 146
H. Zusammenfassung und Würdigung 151
Zweiter Teil: Die Verzahnung von Abfall- und Immissionsschutzrecht 155
A. Frühere Rechtslage und Ansätze für eine Neuregelung 156
I. Rechtslage vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 156
II. Ansätze für eine Neubestimmung des Verhältnisses 161
1. Empfehlungen des Sachverständigenrates 162
2. Referenten-Entwurf 163
3. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung 165
4. Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungs-Entwurf 167
5. Die Beschlußempfehlung des Umweltausschusses 168
6. Endgültige Fassung 170
B. Vermeidungs- und Verwertungspflichten nach dem KrW-/AbfG 171
I. Vermeidungspflichten 171
II. Verwertungspflicht 175
1. Adressaten 175
2. Inhalt der Verwertungspflicht nach § 5 Abs. 2 KrW-/AbfG 180
a) Ordnungsgemäß 180
b) Schadlos 181
c) Getrennthaltung und getrennte Behandlung 182
d) Hochwertige Verwertung 182
e) Verhältnis von stofflicher und energetischer Verwertung 186
3. Verhältnis von Verwertung und Beseitigung 187
a) Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung 187
b) Grenzen der Verwertungspflicht 190
aa) Technisch möglich 190
bb) Wirtschaftlich zumutbar 192
cc) Umweltverträglichere Beseitigungsalternative 200
III. Überwachung 201
C. Vermeidungs- und Verwertungspflichten nach dem BImSchG 206
I. Genehmigungsbedürftige Anlagen 206
1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG 206
a) Vermeidungspflicht 206
aa) Anlageninterne Kreislaufführung 208
(1) Kreislaufführung 209
(2) Anlagenintern 211
bb) Vermeidung durch anlageninterne Verwertung? 218
cc) Verhältnis zur Verwertung 226
b) Verwertungspflicht 228
aa) Verwertungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG als anlagenbezogene Betreiberpflicht 229
(1) Vergleich mit § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Nr. 1 BImSchG 235
(2) Verhältnis von Vermeidungs- und Verwertungspflicht 236
(3) Anlagenbezogenheit des immissionsschutzrechtlichen Kontrollinstrumentariums 237
(4) Beschränkung der Nachsorgepflicht auf Abfälle im Anlagenbereich 240
(5) Anlagenbezogenheit der immissionsschutzrechtlichen Beseitigungspflicht 241
(6) Ergebnis 245
bb) Anforderungen an die Durchführung der Verwertung 247
c) Grenzen der Vermeidungs- und Verwertungspflicht 249
2. § 5 Abs. 3 Nr. 2 BImSchG 252
II. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen 260
1. Ermöglichung der Entsorgung (§ 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG) 260
2. Entsprechende Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG 267
D. Die Verzahnung anlagen- und stoffbezogener Pflichten 274
I. Vorrang der Betreiberpflichten 275
1. Erfaßte Betreiberpflichten 277
2. Reichweite des Vorrangs der Betreiberpflichten 281
II. Stoffbezogene Anforderungen an die Art und Weise der Verwertung 284
III. Anforderungen an die anlageninterne Verwertung 290
1. Verordnungsvorbehalt nach § 9 S. 3 KrW-/AbfG 290
2. Anlageninterne Verwertung 297
IV. Bindung der Abfallbehörden durch die Entscheidungen der Immissionsschutzbehörden 301
1. Bindung der Abfallbehörden an die Beurteilung der externen Verwertung durch die Immissionsschutzbehörde 303
2. Folgerungen für die Auslegung des Genehmigungsbescheides sowie für die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen 316
3. Selbstbindung der Abfallbehörden durch die Stellungnahme im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren 320
4. Bindung der Immissionsschutzbehörde an Genehmigungen und Anordnungen der Abfallbehörden 322
5. Bindung an die Beurteilung des Anlagenzwecks 323
6. Zusammenfassung 323
E. Würdigung 324
Zusammenfassung 326
Literaturverzeichnis 340
Sachverzeichnis 352