Die verwaltungsgerichtliche Kontrollintensität bei der materiell-rechtlichen Nachprüfung des Planfeststellungsbeschlusses für raumbeanspruchende Großprojekte
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Tsevas, A. (1992). Die verwaltungsgerichtliche Kontrollintensität bei der materiell-rechtlichen Nachprüfung des Planfeststellungsbeschlusses für raumbeanspruchende Großprojekte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47474-5
Tsevas, Athanassios D.. Die verwaltungsgerichtliche Kontrollintensität bei der materiell-rechtlichen Nachprüfung des Planfeststellungsbeschlusses für raumbeanspruchende Großprojekte. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47474-5
Tsevas, A (1992): Die verwaltungsgerichtliche Kontrollintensität bei der materiell-rechtlichen Nachprüfung des Planfeststellungsbeschlusses für raumbeanspruchende Großprojekte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47474-5
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Die verwaltungsgerichtliche Kontrollintensität bei der materiell-rechtlichen Nachprüfung des Planfeststellungsbeschlusses für raumbeanspruchende Großprojekte
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 621
(1992)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung: Problemaufriß und Gegenstand der Untersuchung | 17 | ||
1. Kapitel: Anknüpfung an die allgemeinere Kontrolldichteproblematik. Das Verhältnis von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Lichte des Gedankens einer funktionsadäquaten und verantwortungsgerechten Aufgabenverteilung bei der Rechtsfindung und -konkretisierung | 20 | ||
2. Kapitel: Die gesetzlich begründete Befugnis der Verwaltung zur gestaltenden Rechtskonkretisierung im Fachplanungsrecht | 37 | ||
3. Kapitel: Die Schrankensystematik des BVerwG. Ihr Gehalt vor dem Hintergrund der Struktur fachplanungsrechtlicher Konkretisierung und der Befugnis der planenden Verwaltung zur eigenverantwortlichen Entscheidung | 56 | ||
A. Die Vorabprüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen der Planrechtfertigung | 57 | ||
I. Das Erfordernis der Rechtfertigung des Plans als Schranke der planerischen Gestaltungsfreiheit und insbesondere als fachplanungsspezifisches Instrument des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes in der Rechtsprechung des BVerwG | 57 | ||
1. Entwicklung und allgemeiner Inhalt des fachplanungsrechtlichen Rechtfertigungsgebots als Schranke der planerischen Gestaltungsfreiheit | 57 | ||
2. Das Rechtfertigungsgebot in seiner eigentumsschützenden Ausprägung: sein Hintergrund, Inhalt und Stellung im System der Schranken planerischer Gestaltungsfreiheit und gerichtlicher Planungskontrolle | 59 | ||
II. Die Leistungsfähigkeit und die Funktion der Kontrollstufe „Planrechtfertigung" im Hinblick auf die Zielkonkretisierung durch die Verwaltung und das Abwägungsgebot | 66 | ||
1. Das fachplanungsrechtliche Erforderlichkeitsgebot vor dem Hintergrund verschiedener Erforderlichkeits- bzw. Notwendigkeitsvorstellungen | 66 | ||
2. Die Konkretisierung der generellen Ziele der Fachplanungsgesetze durch die Verwaltung im Rahmen der Planungsentscheidung | 72 | ||
3. Die Leistungsfähigkeit der Planrechtfertigung als eigenständige Stufe materiell-rechtlicher Planungsbindung und gerichtlicher Planungskontrolle neben dem Abwägungsgebot | 78 | ||
a) Modelle der Abgrenzung von Planrechtfertigung und Abwägung in der Rechtsprechung | 79 | ||
b) Die beschränkte Tragweite der Planrechtfertigung und ihr Charakter als Vorabprüfung | 80 | ||
(1) Zur überlagernden Kraft des Abwägungsgebots und ihrer Folgen | 80 | ||
(2) Insbesondere: Die Abwägungszugehörigkeit der Frage von Standort- und Dimensionierungsalternativen | 91 | ||
4. Die gerichtliche Kontrolle aus dem Blickwinkel der Zielkonkretisierung | 94 | ||
5. Die abwägungsbezogene Zielkonkretisierung als zulässige Konkretisierung des Wohls der Allgemeinheit i.S.v. Art. 14 Abs. 3 GG | 99 | ||
B. Der beschränkte Beitrag der Schranke der Planungsleitsätze zur Bindung und Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses | 106 | ||
I. Die Entwicklung der Rechtsprechung des BVerwG: Terminologie, sachliche Differenzierungen und Abgrenzungsprobleme | 107 | ||
1. Die Unterscheidung zwischen generellen Planungszielen und konkreten Planungsleitlinien | 107 | ||
2. Die Differenzierung nach dem gesetzessystematischen Standort in interne und externe Planungsleitsätze als Verstärkung des Eigengewichts der auf die Funktion und technische Ausgestaltung des Vorhabens bezogenen Leitsätze | 108 | ||
3. Die Differenzierung nach den Rechtswirkungen: zwingende Planungsleitsätze und Optimierungsgebote | 110 | ||
II. Die Bedeutung der Planungsleitsätze und der Schranke der Planungsleitsätze für die gerichtliche Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses | 112 | ||
1. Zur Problematik des Gehalts und der Wirkung des bei der Planfeststellung zu beachtenden materiellen Rechts als Frage der materiell-rechtlichen Konzentrationswirkung der Planfeststellung | 112 | ||
2. Die beschränkte Tragweite einer eigenständigen Planungsschranke „Planungsleitsätze" | 118 | ||
C. Die gerichtliche Kontrolle im Rahmen der Schranke des Abwägungsgebots | 124 | ||
I. Die Anforderungen des Gebots gerechter Abwägung als gerichtlicher Kontrollansatz | 126 | ||
1. Die Intensität gerichtlicher Kontrolle im Hinblick auf die Anforderungen des Abwägungsgebots | 128 | ||
a) Das Gebot der Durchführung einer (eigenen) Abwägung überhaupt | 128 | ||
b) Die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials | 129 | ||
(1) Die Konzeption dieses Anknüpfungspunktes und der Umfang der Nachprüfung nach der Rechtsprechung des BVerwG | 129 | ||
(2) Strukturbedingungen der Zusammenstellung des entscheidungserheblichen Materials und verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte | 131 | ||
(3) Die gerichtliche Kontrollintensität im Hinblick auf Planungsalternativen und auf die prognostischen Elemente der Entscheidung | 138 | ||
(a) Der Umfang gerichtlicher Kontrolle bei Planungsalternativen | 138 | ||
(b) Die gerichtliche Nachprüfung der exekutivischen Abschätzung künftiger Entwicklungen im Fachplanungszusammenhang | 141 | ||
c) Das Erkennen der Bedeutung der betroffenen Belange und der Ausgleich dieser Belange entsprechend ihrem objektiven Gewicht | 144 | ||
(1) Die Konzeption dieses Anknüpfungspunktes und der Umfang gerichtlicher Nachprüfung nach der Rechtsprechung des BVerwG | 144 | ||
(2) Die eingeschränkte Nachprüfungsbefugnis des Gerichts in bezug auf die administrative Erfassung des relativen Gewichts der Belange | 146 | ||
2. Die planerische Gestaltungsfreiheit im Felde der Problematik einer gesetzlich vorgegebenen Steuerungskraft der Belange | 149 | ||
a) Anhaltspunkte in der Rechtsprechung des BVerwG | 149 | ||
b) Die beschränkte Tragweite des Gedankens einer gesetzlichen Festlegung von Vorrangrelationen | 150 | ||
II. Die gerichtliche Kontrolle im Hinblick auf die Differenzierung in Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis | 154 | ||
1. Die Unterscheidung zwischen Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis in der Rechtsprechung des BVerwG | 154 | ||
2. Sinn und Bedeutung der Unterscheidung für die Kontrolle und die verwaltungsgerichtliche Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses bei Anerkennung einer (flexibel) eingeschränkten Durchschlagskraft von Fehlern | 156 | ||
Literaturverzeichnis | 165 |