Der Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftsbildung
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Der Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftsbildung
Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 41
(1998)
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Der Föderalismus hat im europäischen Integrationsprozeß zunehmend an Bedeutung gewonnen, steht aber heute vor einem neuen Legitimationsdruck. Er verbindet die einzelnen Nationalstaaten zu einer höheren Einheit und sichert ihnen zugleich Vielfalt, Eigenständigkeit und Freiheit. In der vorliegenden Arbeit untersucht die Autorin unter vielfältigem Rekurs auf die deutsche Verfassungsgeschichte den Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftsbildung, die Notwendigkeit der Integration, den Maastrichter Vertrag und die gegenwärtige Verfassungsstruktur der EU. Ihre staatlichen und nichtstaatlichen Elemente machen deutlich, daß die EU in das klassische völkerrechtliche System nicht einzuordnen ist. Auch ist ihr Demokratiedefizit strukturell bedingt. Daraus ergeben sich gemeinschaftsrechtliche, verfassungsrechtliche und politische Grenzen und Perspektiven einer Fortentwicklung der europäischen Föderation, die auf stabilen Nationalstaaten basieren muß. Besondere Beachtung findet die Überlagerung der beiden Föderalismusstrukturen der EU einerseits und des deutschen Bundesstaates andererseits. Die deutschen Bundesländer haben im europäischen Integrationsprozeß eine Aufwertung erfahren; Art. 23 GG hat einen tiefgreifenden Wandel des innerstaatlichen Verfassungsgefüges und des nationalen Föderalismus hervorgerufen und interessante Parallelen zur deutschen Verfassungsgeschichte aufgeworfen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 11 | ||
A. Der Föderalismus im Spannungsfeld zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten | 17 | ||
I. Die Erforderlichkeit einer europäischen Integration | 19 | ||
II. Die Entwicklung der europäischen Staatenverbindung vor Maastricht | 27 | ||
III. Der Maastrichter Vertrag | 28 | ||
1. Die Vertiefung der Integration durch den Maastrichter Vertrag | 28 | ||
a) Der Kompetenzzuwachs der europäischen Ebene | 29 | ||
b) Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) | 30 | ||
c) Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik | 32 | ||
d) Justiz und Inneres | 36 | ||
e) Die Sozialpolitik | 38 | ||
2. Die Wahrung der Staatlichkeit der Mitgliedstaaten und die Berücksichtigung föderaler Strukturen innerhalb der Mitgliedstaaten durch den Vertrag | 39 | ||
IV. Die Verfassungsstruktur Europas seit der Gründung der Europäischen Union | 40 | ||
1. Staatenähnliche Elemente | 40 | ||
a) Die Kompetenzfülle der europäischen Hoheitsgewalt | 40 | ||
b) Die Selbständigkeit der Gemeinschaftsorgane | 41 | ||
aa) Die Europäische Kommission | 41 | ||
bb) Das Europäische Parlament | 43 | ||
cc) Der Europäische Gerichtshof | 43 | ||
dd) Der Ministerrat | 45 | ||
ee) Die Verpflichtung der Gemeinschaftsorgane auf gemeinsame europäische Belange und die wechselseitige Verflechtung und Kooperation auf nationaler und übernationaler Ebene | 50 | ||
ff) Die künftige Europäische Zentralbank | 51 | ||
c) Die finanzielle Selbständigkeit der Europäischen Gemeinschaft | 52 | ||
d) Rechtsetzungsgewalt und Gemeinschaftsrechtsordnung | 55 | ||
e) Der Rechtsschutz | 63 | ||
f) Dauerhaftigkeit, Unvollendetheit und politische Finalität der Europäischen Union | 65 | ||
2. Nichtstaatliche Momente | 66 | ||
a) Gebietshoheit | 67 | ||
b) Personalhoheit und Unionsbürgerschaft | 67 | ||
c) Hoheitsgewalt | 70 | ||
3. Die Souveränitätsfrage | 75 | ||
4. Sind die Mitgliedstaaten noch die Herren der Verträge? | 87 | ||
5. Die Rechtsnatur der Europäischen Union | 89 | ||
V. Die Kritik an Umfang und Geschwindigkeit dieser Vergemeinschaftung | 96 | ||
1. Zentralismus, Bürgerferne und Unkontrollierbarkeit des EU-Machtapparates | 98 | ||
2. Das Problem des Demokratiedefizits | 101 | ||
3. Der Exekutivföderalismus | 117 | ||
4. Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit | 118 | ||
VI. Die föderative Gestalt der Europäischen Union und föderalistische Grenzen ihrer weiteren Verdichtung | 120 | ||
1. Die gegenwärtige föderative Struktur der Europäischen Union | 120 | ||
2. Gemeinschaftsrechtliche Grenzen einer europäischen Integration | 122 | ||
3. Verfassungsrechtliche Schranken der künftigen Entwicklung | 124 | ||
a) Art. 79 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG | 124 | ||
b) Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG | 135 | ||
VII. Die künftige Entwicklung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten – Gefahren und Chancen für den Föderalismus als überstaatliches und nationales Strukturprinzip | 138 | ||
1. Ziele und Perspektiven der europäischen Einigung und des Föderalismus | 138 | ||
2. Die Verstärkung der rechtlichen Absicherung der Nationalstaaten | 154 | ||
a) Das Subsidiaritätsprinzip | 154 | ||
b) Die Erstellung eines Kompetenzkataloges | 161 | ||
B. Bundesländer und europäische Integration | 164 | ||
I. Die Kompetenzverlagerungen auf die europäische Ebene, ihre Auswirkungen auf das innerstaatliche Verfassungsgefüge und die „Regelungswut“ der Gemeinschaftsorgane | 165 | ||
1. Die Erforderlichkeit gliedstaatlicher Kompetenzverlagerungen | 165 | ||
2. Die innerstaatlichen Auswirkungen der Kompetenzverschiebung | 167 | ||
3. Die „Regelungswut“ der Gemeinschaftsorgane | 170 | ||
II. Die Ausgangssituation der Bundesländer | 172 | ||
1. Gemeinschaftsrecht und Bundesländer | 173 | ||
2. Die Verbandskompetenz in europäischen Angelegenheiten nach dem Grundgesetz | 175 | ||
3. Die Organkompetenz in europäischen Angelegenheiten | 178 | ||
4. Der Rechtsschutz der Bundesländer durch den EuGH | 181 | ||
5. Die rechtliche Absicherung der Bundesländer durch Art. 79 Abs. 3 GG | 182 | ||
6. Die Bedeutung der Ausführungskompetenzen für die Kompensationsfrage | 184 | ||
III. Das Verhalten der Bundesländer und die bisherigen Regelungen | 185 | ||
1. Die erste Zeit nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaften | 185 | ||
2. Art. 2 EEAG und die Folgezeit | 189 | ||
3. Der Maastrichter Vertrag und die mit ihm einhergehenden Verfassungsänderungen | 192 | ||
IV. Der neue Artikel 23 des Grundgesetzes | 194 | ||
1. Inhalt und Funktionen der Norm | 194 | ||
2. Die neuen Parallelen zum Föderalismus der Bismarckschen Reichsverfassung | 196 | ||
3. Funktionswandel des Bundesrates – zum Koordinierungsorgan der Landespolitik in europäischen Angelegenheiten | 198 | ||
4. Die Auswirkungen auf Landtage und Landesregierungen | 202 | ||
5. Die Verschiebungen im Verhältnis des Bundesrates zum Bundestag | 205 | ||
a) Das Vertragsgesetz als Zustimmungsgesetz, Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG | 205 | ||
b) Die neuen Gestaltungsformen der Mitwirkung von Bundesrat und Bundestag bei der Willensbildung des Bundes | 206 | ||
6. Die Verschiebungen im Verhältnis des Bundesrates zur Bundesregierung | 209 | ||
a) Der erweiterte Einfluß der Stellungnahmen des Bundesrates auf die Europapolitik | 209 | ||
b) Die Bedeutung des Ländervertreters für die Organkompetenz der Bundesregierung | 212 | ||
c) Das erweiterte Zustimmungsrecht des Bundesrates bei der Intensivierung und Erweiterung des vereinten Europa | 215 | ||
7. Art. 23 GG und die unmittelbaren Kontakte der Länder zur Union | 215 | ||
V. Die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips und eines Kompetenzkataloges für die deutschen Bundesländer | 217 | ||
VI. Europa der Regionen | 221 | ||
Literaturverzeichnis | 231 | ||
Sachverzeichnis | 241 |