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Der Grundsatz der Selbstentscheidung bei Errichtung letztwilliger Verfügungen - eine gesetzgeberische Unentschlossenheit?

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Wagner, F. (1997). Der Grundsatz der Selbstentscheidung bei Errichtung letztwilliger Verfügungen - eine gesetzgeberische Unentschlossenheit?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48810-0
Wagner, Franz. Der Grundsatz der Selbstentscheidung bei Errichtung letztwilliger Verfügungen - eine gesetzgeberische Unentschlossenheit?. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48810-0
Wagner, F (1997): Der Grundsatz der Selbstentscheidung bei Errichtung letztwilliger Verfügungen - eine gesetzgeberische Unentschlossenheit?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48810-0

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Der Grundsatz der Selbstentscheidung bei Errichtung letztwilliger Verfügungen - eine gesetzgeberische Unentschlossenheit?

Wagner, Franz

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 198

(1997)

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Abstract

Der in § 2065 BGB niedergelegte »Grundsatz der Selbstentscheidung bei Errichtung letztwilliger Verfügungen« wirft viele Fragen auf. Rechtsprechung und Literatur plädieren im Widerspruch zum Wortlaut der Norm oftmals für eine Zulässigkeit des Abstellens auf den Willen Dritter, wobei sie zugleich eng verwandte Fallgestaltungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit unterschiedlich beurteilen. Da zur Abgrenzung zuweilen ihrerseits interpretationsbedürftige Begriffe herangezogen werden, ist die Beurteilung der Rechtswirksamkeit erbrechtlicher Anordnungen oft schwierig.

Der maßgebliche Grund für diese unklare Situation scheint nun im Gesetz selbst angelegt zu sein. Der Grundsatz der Selbstentscheidung wird, so lautet eine oft verwendete Formulierung, im Erbrecht nicht streng durchgehalten und in einer Vielzahl von Ausnahmevorschriften durchbrochen. Wohl deshalb will die überwiegende Auffassung auch den Anwendungsbereich des § 2065 BGB selbst beschränken.

Die Überprüfung der Zulässigkeit dieser Grundkonzeption der überwiegenden Auffassung stellt das Thema der vorliegenden Arbeit dar. Die hierfür zentrale Grundfrage lautet, ob das Gesetz tatsächlich den einmal aufgenommenen Standpunkt »nicht durchhält« und an anderer Stelle relativiert, weshalb konsequenterweise der Ausgangspunkt selbst zu hinterfragen ist, oder ob nicht statt dessen gerade das Zusammenspiel von Grundsatz und Ausnahmevorschriften ein sinnvolles Ganzes ergibt. Die Beantwortung erfolgt in zwei gedanklichen Schritten. Zunächst wird eine Arbeitshypothese formuliert, wonach die Gesamtheit aller den Grundsatz der Selbstentscheidung betreffenden Normen offensichtlich die Vorteile dieses Prinzips unter gleichzeitiger Vermeidung seiner Nachteile verwirklichen will. Daran anschließend soll anhand von konkreten Fallkonstellationen die Tragfähigkeit dieser Überlegung belegt werden. Die Untersuchung will dabei auch einen Beitrag leisten, um die angeblich nahezu unüberschaubare Vielzahl unterschiedlicher Fallgruppen auf ei

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Teil 1 17
Einführung in die Problematik 17
A. Der Grundsatz der Selbstentscheidung bei Errichtung letztwilliger Verfügungen im Überblick 17
B. Grundprobleme und praktische Konsequenzen einer dem Anschein nach gesetzgeberischen Unentschlossenheit 19
I. Wortlautinterpretation oder wechselseitige Angleichung 19
1. Die Rittergutsentscheidung 20
2. Der Nichtenfall 22
3. Reichweite und Grenzen von gesetzlich zulässigen Drittbestimmungen 23
II. Die Problematik der Umdeutung 24
C. Konkretisierung der Fragestellung und Gang der Arbeit 25
Teil 2 28
Kapitel 1: Der gesetzliche Ausgangspunkt – Funktionen des Grundsatzes der Selbstentscheidung 28
A. Die Fragwürdigkeit des gesetzlichen Bekenntnisses zur Eigenverantwortlichkeit 28
B. Die Identität der Regelungsziele von § 2064 und § 2065 BGB 29
C. Die Funktionen des Grundsatzes der Selbstentscheidung im Spiegel der Literatur 31
I. Die Mißbilligung der Drittbestimmung als Instrument zur Vermeidung unklarer Situationen 32
II. Der Schutz der gesetzlichen Erbfolge 33
1. Leipolds Interpretation des § 2065 BGB als Schutzvorschrift zugunsten der Intestaterbfolge 33
2. Stellungnahme 34
III. Die Höchstpersönlichkeit als gesellschaftspolitisches Anliegen 36
1. Die Argumentation Großfelds 36
2. Stellungnahme 37
IV. Das Bekenntnis zur Eigenverantwortlichkeit als konsequente Fortführung allgemein geltender Beschränkungen im Vertretungsrecht 41
1. Die zweite These Großfelds 41
2. Die Kritik von Sens 42
3. Stellungnahme 42
V. Die friedenstiftende Funktion des Grundsatzes der Höchstpersönlichkeit 43
1. Die These von der ausschließlichen Autorität des Erblassers 43
2. Begründungen 44
3. Eigene Ansicht 45
VI. Zusammenfassung 48
Kapitel 2: Der Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung im ganzen – Gründe für das Zusammenspiel von Grundsatz und Ausnahmeregelungen 49
A. Die Ausnahmevorschriften zu § 2065 BGB 49
I. Die Regelungen für Vermächtnisse 50
1. Drittbestimmungen über die Person des Vermächtnisnehmers 50
2. Drittbestimmung über den Gegenstand des Vermächtnisses 51
3. Die fortdauernde Geltung der §§ 2064, 2065 Abs. 1 BGB 53
II. Die Drittbestimmung bei den sonstigen letztwilligen Verfügungen 53
1. Drittbestimmungen bei Auflagen 53
2. Drittbestimmungen bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung und bei Teilungsanordnungen 54
III. Analyse der gesetzlich gestatteten Einschaltung Dritter 55
B. Erster Versuch einer Charakterisierung der gesetzlichen Regelung 56
I. Die bisherigen Erläuterungsversuche in Rechtsprechung und Literatur 56
II. Stellungnahme 57
1. Kritik an den bisherigen Begründungen 57
2. Eigene Ansicht 58
Teil 3 60
Kapitel 1: Bestimmungen Dritter über Erbeinsetzungen oder Vermächtniszuwendungen und die Problematik von Umdeutungen 60
A. Das Grundmodell – Bestimmungen Dritter über die Person des Erben oder den Gegenstand einer Erbeinsetzung 60
I. Fallgruppen 60
1. Die Bestimmung über den Zeitpunkt der Erbenberufung 61
2. Die testamentarische Anordnung von Schiedsgerichten oder Schiedsgutachten 63
II. Die diesbezügliche Deutung des § 2065 BGB in Rechtsprechung und Literatur 66
1. Die Ansicht des Reichsgerichts 67
2. Literaturansichten 69
3. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes 71
III. Kritik an den verschiedenen Lösungsvorschlägen und eigene Ansicht 73
1. Billiges und freies Ermessen 75
2. Zur Ansicht des Reichsgerichtes 75
3. Die innere Schlüssigkeit der Ansicht des Bundesgerichtshofes 77
4. Das Grundproblem – Die sachliche Berechtigung einer eingeschränkten Deutung des § 2065 BGB 80
5. Zusammenfassung 86
B. Verwandte Konstellationen 87
I. Unbestimmte letztwillige Verfügungen 87
1. Erscheinungsformen 87
2. Die Behandlung derartiger Fälle in Rechtsprechung und Literatur 88
3. Eigene Ansicht 89
II. Erbenbestimmungen durch Losentscheid 90
C. Die Drittbestimmung bei Vermächtnissen und die Problematik von Umdeutungen 91
I. Die bisher vorgeschlagenen Begrenzungsversuche 92
1. Drittbestimmungen im Vermächtnisrecht und die Auslegungsregel des § 2087 BGB 92
2. Drittbestimmungen im Vermächtnisrecht und allgemeine Grundsätze der Höchstpersönlichkeit 93
II. Eigene Ansicht 94
1. Die aus der gesetzlichen Regelungsabsicht folgende Beschränkung der Bestimmungsbefugnis im Vermächtnisrecht 95
2. Praktische Konsequenzen der neuen Argumentation 98
D. Gesamtergebnis 100
Kapitel 2: Die These der Unanwendbarkeit des § 2065 BGB auf die Regelung der Nacherbfolge durch den Vorerben 101
A. Der Ausgangspunkt – die Rechtsprechung des Reichsgerichts und die ihr folgende Literatur 102
I. Die Ermächtigung des Vorerben zur Neuregelung der Nacherbfolge – die beiden grundsätzlich möglichen Auslegungsweisen 102
II. Anknüpfungspunkte für ein rechtliches Verbot außerhalb des Grundsatzes der Selbstentscheidung 107
1. Die Vereinbarkeit mit § 2113 Abs. 2 BGB 107
2. Die Vereinbarkeit mit § 2302 BGB 108
III. Die Vereinbarkeit disponibler Nacherbschaften mit dem Grundsatz der Selbstentscheidung – Die Argumentation des Reichsgericht und der herrschenden Literatur 111
1. Disponible Nacherbfolgen und Anknüpfungspunkte für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstentscheidung 111
2. Das Scheinargument, der Vorerbe verfüge letztwillig über eigenes Vermögen 115
3. Die Begründung Raapes – der Vergleich zur Ausschlagung 116
4. Der Vorerbe als Dritter 124
5. Die Argumentation des Reichsgerichts und ihre Wiederbelebung durch Otte – das Aufschwingen zum Vollerben als Fall einer zulässigen Potestativbedingung 124
6. Die Ansicht Johannsens 132
7. Zusammenfassung 133
B. Die Koppelung der Nacherbschaft an die letztwillige Verfügung des Vorerben über dessen eigenes Vermögen 133
I. Der Ausgangspunkt – Das Abhängigmachen des Anfalles einer Nacherbfolge von einer Erbenberufung durch den Vorerben 134
1. Die Auffassung Leipolds 134
2. Die Ergänzung durch Frank 135
II. Die Gesamtproblematik – Die Frage nach der Zulässigkeit gekoppelter Nacherbfolgen unabhängig von der konkreten Gestaltungsform 136
1. Die Auffassung Leipolds und Franks zur Zulässigkeit der Nacherbenbestimmung durch eine Erbeinsetzung des Vorerben 136
2. Weitere Literaturstimmen 136
III. Stellungnahme 137
1. Der Einwand mangelnder Bestimmtheit 137
2. Die jederzeitige mögliche Vereinbarkeit mit § 2065 BGB 138
3. Zusammenfassung 140
C. Das Grundproblem – Die Reichweite des Grundsatzes der Selbstentscheidung bei Erbeinsetzung für spätere Generationen 141
I. Der Hinweis auf die Testierfreiheit 142
1. Die Argumentation Behrends’ 142
2. Konsequenzen 142
3. Stellungnahme 143
II. Die These vom hinreichend geäußerten Erblasserwillen 144
1. Die Argumentation Flads und Loritz’ 144
2. Gründe für diese Argumentation 144
3. Konsequenzen 145
4. Abschließende Stellungnahme 147
D. Gesamtergebnis zur Vereinbarkeit disponibler Nacherbschaften mit § 2065 BGB 148
I. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse 148
II. Exkurs: Die Rechtslage bei gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten 149
E. Gestaltungshinweise für die Praxis 151
F. Zur Umdeutung unwirksamer Anordnungen 153
I. Umdeutung in modifizierbare Vermächtnisse 153
II. Umdeutung in eine unbedingte Erbfolge/Nacherbfolge 154
Teil 4 155
Schlußbetrachtung 155
A. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts – der Versuch einer Begrenzung des § 2065 BGB nach formalen Kriterien 155
B. Das Gegenmodell in der Literatur – § 2065 BGB als Gebot zu “zumutbaren” eigenen Entscheidungen 157
C. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes 158
D. Der eigene Standpunkt 159
Literaturverzeichnis 161
Anhang 168
Die einschlägigen Regelungen des ersten und des zweiten Entwurfes 168
A. Allgemeine Vorschriften und Regelungen für Vermächtnisse 168
B. Regelungen für Auflagen 171
C. Regelungen für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung 172
D. Regelungen für Teilungsanordnungen 173
Sachwortverzeichnis 174