Menu Expand

Die Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung

Cite BOOK

Style

Schmidt-Rögnitz, A. (1996). Die Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48844-5
Schmidt-Rögnitz, Andreas. Die Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48844-5
Schmidt-Rögnitz, A (1996): Die Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48844-5

Format

Die Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung

Schmidt-Rögnitz, Andreas

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 145

(1996)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 23
A. Gegenstand und Ziel der Untersuchung 23
B. Thematische Eingrenzung und Bestimmung grundlegender Begriffe 35
I. Thematische Eingrenzung 35
II. Bestimmung grundlegender Begriffe 39
1. Der Begriff der “Krankheit” 39
2. Der Begriff der “ärztlichen” und “zahnärztlichen Behandlung” 41
3. Der Begriff der “Arzneimittel” 42
4. Der Begriff der “Heilmittel” 43
5. Der Begriff der “Hilfsmittel” 44
6. Die Begriffe “alternative Behandlungs- und Heilmethoden” und “Schulmedizin” 44
7. Der Begriff der “neuen Behandlungs- und Heilmethode” 49
C. Gang der Untersuchung 50
Erstes Kapitel: Die geschichtliche Entwicklung des für die Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normensystems 52
A. Die Ausgangssituation 52
B. Die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des “Gesetzes betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter” vom 15.06.1883 54
C. Die Rechtslage nach dem Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung vom 19.06.1911 58
I. Die Zeit bis zum Einsetzen der Notgesetzgebung zu Beginn der dreißiger Jahre 58
II. Die Zeit vom Einsetzen der Notgesetzgebung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 63
III. Die Zeit vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zum 31.12.1988 68
D. Zusammenfassung und vorläufige Überlegungen 75
Zweites Kapitel: Der gegenwärtige Stand der Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung 79
A. Der gegenwärtige Stand des für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normensystems 79
I. Der gegenwärtige Stand des für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen gesetzlichen Normensystems 80
1. Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen des SGBV 80
a) Leistungskonkretisierende Regelungen im ersten Kapitel des SGBV 82
b) Leistungskonkretisierende Regelungen im dritten Kapitel des SGBV 83
c) Leistungskonkretisierende Regelungen im vierten Kapitel des SGBV 87
2. Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in anderen Teilen des Sozialgesetzbuches 89
a) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen im SGB I 89
b) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen im SGB IV 90
II. Der gegenwärtige Stand des für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen untergesetzlichen Normensystems 91
1. Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in den Bundesmantelverträgen 92
2. Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in Richtlinien 93
a) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in den Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung 94
b) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in den Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinien 95
c) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in den Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden 96
d) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in den Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kassenzahnärztliche Versorgung 97
B. Der gegenwärtige Meinungsstand zur Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung 98
I. Die herrschende Meinung 98
II. Die Minderansicht von Biehl/Ortwein, Schlenker und anderen 114
C. Zusammenfassung und vorläufige Überlegungen 120
Drittes Kapitel: Kritische Auseinandersetzung mit den zur Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung vertretenen Meinungen 125
A. Kritische Auseinandersetzung mit der Ansicht von Biehl/Ortwein, Schlenker und anderen 126
I. Der Ausschluß alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch das Gebot der Wahrung des “allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse” 128
1. Kritische Stellungnahmen der Rechtsprechung und der Literatur 129
2. Eigene Stellungnahme 131
II. Der Ausschluß alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch den Begriff der “Zweckmäßigkeit” 139
1. Kritische Stellungnahmen der Rechtsprechung und der Literatur 139
2. Eigene Stellungnahme 141
III. Der Ausschluß alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Regelungen des Leistungserbringungsrechtes 144
1. Kritische Stellungnahmen der Rechtsprechung und der Literatur 145
2. Eigene Stellungnahme 146
IV. Die Bestätigung des Ausschlusses alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch den Vergleich mit weiteren Vorschriften aus dem SGB V sowie anderen Rechtsgebieten 149
1. Kritische Stellungnahmen der Rechtsprechung und der Literatur 150
2. Eigene Stellungnahme 150
V. Der Ausschluß alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden infolge einer fehlenden Schutzbedürftigkeit der Versicherten 152
1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur 153
2. Eigene Stellungnahme 153
B. Kritische Auseinandersetzung mit der herrschenden Meinung 154
I. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch das Gebot der Wahrung des “allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse” 156
1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur 158
2. Eigene Stellungnahme 159
II. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch den Begriff der “Zweckmäßigkeit” 162
1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur 163
2. Eigene Stellungnahme 164
III. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Regelungen des Leistungserbringungsrechtes 168
1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur 169
2. Eigene Stellungnahme 172
IV. Die Notwendigkeit des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden zur Wahrung der Regeln der ärztlichen Kunst 175
1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur 176
2. Eigene Stellungnahme 176
V. Die Notwendigkeit des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden zur Wahrung des Sozialstaatsprinzips 180
1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur 180
2. Eigene Stellungnahme 181
C. Zusammenfassung und vorläufige Überlegungen 182
Viertes Kapitel: Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlages zur Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung 186
A. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch Normen außerhalb des Rechtes der gesetzlichen Krankenversicherung 189
I. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch Normen außerhalb des Rechtes der gesetzlichen Krankenversicherung 189
1. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch zivilrechtliche Regelungen 190
a) Zivilrechtliche Grenzen für den Einsatz alternativer Behandlungs- und Heilmethoden 192
b) Zivilrechtliche Grenzen für den Einsatz neuer Behandlungs- und Heilmethoden 194
2. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch strafrechtliche Regelungen 195
a) Strafrechtliche Grenzen für den Einsatz alternativer Behandlungs- und Heilmethoden 196
b) Strafrechtliche Grenzen für den Einsatz neuer Behandlungs- und Heilmethoden 199
3. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch standesrechtliche Regelungen 201
a) Standesrechtliche Grenzen für den Einsatz alternativer Behandlungs- und Heilmethoden 202
b) Standesrechtliche Grenzen für den Einsatz neuer Behandlungs- und Heilmethoden 206
4. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Regelungen des AMG 207
a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Arzneimittel durch die Regelungen des AMG 209
b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Arzneimittel durch die Regelungen des AMG 212
II. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und und Heilmethoden durch versicherungsrechtliche Normen außerhalb des Rechtes der gesetzlichen Krankenversicherung 213
1. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der privaten Krankenversicherung 214
a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden im System der privaten Krankenversicherung 217
b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der privaten Krankenversicherung 218
2. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder 218
a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder 220
b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder 221
3. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Unfallverversicherung 221
a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Unfallverversicherung 223
b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Unfallversicherung 223
4. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Rentenversicherung 224
a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Rentenversicherung 225
b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Rentenversicherung 225
5. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch Regelungen des Versorgungsrechtes 226
a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden durch Regelungen des Versorgungsrechtes 227
b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch Regelungen des Versorgungsrechtes 228
6. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der Sozialhilfe nach dem BSHG 228
a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden im System der Sozialhilfe nach dem BSHG 229
b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der Sozialhilfe nach dem BSHG 230
III. Zusammenfassung und vorläufige Überlegungen 230
B. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung 236
I. Die Beschränkung der Gewährung alternativer sowie neuer Leistungen durch gesetzliche Regelungen des SGB V 236
1. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Erfordernis der Beachtung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse 238
2. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Erfordernis des “Ausreichens” der medizinischen Leistungen 241
3. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Erfordernis der “Zweckmäßigkeit” der medizinischen Leistungen 244
4. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Erfordernis der “Notwendigkeit” der medizinischen Leistungen 247
5. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Erfordernis der “Wirtschaftlichkeit” der medizinischen Leistungen 249
6. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Kriterium der “ärztlichen Kunst” 251
II. Beschränkung der Gewährung alternativer sowie neuer Leistungen durch untergesetzliche Regelungen 253
III. Zusammenfassung und vorläufige Überlegungen 254
C. Auslegung und Harmonisierung der leistungsbestimmenden Kriterien im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung 257
I. Notwendigkeit der Anpassung des Leistungsbereiches der gesetzlichen Krankenversicherung an die allgemeinen Vorgaben 258
1. Die für die Bestimmung des Leistungsbereiches maßgeblichen Positionen 259
a) Die für die Bestimmung des Leistungsbereiches maßgeblichen Positionen der Leistungserbringer 260
aa) Die Bedeutung der Therapie- und Methodenfreiheit für das System der gesetzlichen Krankenversicherung 260
bb) Die Bedeutung der Freiheit der Forschung für das System der gesetzlichen Krankenversicherung 262
b) Die für die Bestimmung des Leistungsbereiches maßgeblichen Positionen der Leistungsempfänger 263
aa) Die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das System der gesetzlichen Krankenversicherung 263
bb) Die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten für das System der gesetzlichen Krankenversicherung 265
c) Die für die Bestimmung des Leistungsbereiches maßgeblichen Positionen der Leistungsträger 267
aa) Die Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgebotes für das System der gesetzlichen Krankenversicherung 267
bb) Die Bedeutung der Qualitätssicherung für das System der gesetzlichen Krankenversicherung 268
2. Der Ausgleich zwischen den für die Bestimmung des Leistungsbereiches maßgeblichen Positionen 269
II. Möglichkeiten der Anpassung des Leistungsbereiches der gesetzlichen Krankenversicherung 276
1. Auslegung der leistungsbestimmenden Begriffe des SGB V 277
a) Auslegung des Begriffes der “allgemeinen medizinischen Erkenntnisse” 277
b) Auslegung der weiteren leistungsbestimmenden Begriffe des SGB V 281
2. Auslegung der leistungseinschränkenden Regelungen der §§ 135, 138 SGB V 282
3. Auslegung der untergesetzlichen Bestimmungen 285
III. Ergebnis 287
Literaturverzeichnis 290
Entscheidungsregister 304