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Religions- und Ethikunterricht im Kulturstaat

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Gullo, P. (2003). Religions- und Ethikunterricht im Kulturstaat. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50910-2
Gullo, Peter. Religions- und Ethikunterricht im Kulturstaat. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50910-2
Gullo, P (2003): Religions- und Ethikunterricht im Kulturstaat, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50910-2

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Religions- und Ethikunterricht im Kulturstaat

Gullo, Peter

Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 39

(2003)

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Abstract

Der Autor stellt in seiner Arbeit die staatsrechtliche Annäherung an ein politisches Problem dar: Es geht um die Wahrung kultureller Identität des Staatsvolkes. Diese Problematik wird aus Anlaß des Auftauchens eines Interpretationsproblems über die Rolle des Ethikunterrichts im kulturverfassungsrechtlichen und staatskirchenrechtlichen Rahmen der Verfassung erörtert.

Im Zentrum der Arbeit steht die These, daß dem Grundgesetz durch Auslegung ein dort nicht ausdrücklich genanntes Prinzip der Kulturstaatlichkeit zu entnehmen ist. Kulturstaatlichkeit wird interpretiert als eine - auch verfassungsrechtliche - Rückbindung des Staates an die kulturellen Tatsachen, die seiner Existenz zugrunde liegen. Im Lichte des Kulturstaatsprinzips erscheint danach der Staat als Funktion eines konkreten, geschichtlich gewordenen Volkes, dessen kulturelle Prägung er in seinem Handeln zu berücksichtigen hat. Diese Sicht wird wesentlich durch zwei verfassungsrechtliche Gesichtspunkte gespeist: durch die Grundrechtsgebundenheit des Staates sowie das Demokratieprinzip. Das Kulturstaatsprinzip weist, so wird gezeigt, eine wesentliche Schutzfunktion für die kulturelle Identität und Integrität des Staatsvolkes auf und zieht staatlichem Handeln, soweit es auf wesentliche Daten kultureller Prägung keine Rücksicht nimmt, von Verfassungs wegen Grenzen.

Es wird gezeigt, daß es sich bei Religions- und Ethikunterricht an öffentlichen Schulen um einen Anwendungsfall des Kulturstaatsprinzips handelt. Weiterhin werden die eingriffsdogmatischen Grundlagen der Verpflichtung zur Teilnahme am Ethikunterricht aufgearbeitet und dargestellt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 17
Erster Teil: Verfassungsrechtliche Grundlagen staatlicher Werteweitergabe 24
I. Zum Begriff der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates 24
1. Der Begriff als Kampfmittel 24
2. Der staatstheoretische Ansatz: Neutralität als Nichtidentifikation (.Herbert Krüger) 26
3. Identität von Grundrechtsgeltung und Neutralität? 29
4. Weltanschauliche Neutralität als Verfassungsprinzip 31
5. Weltanschauliche Neutralität ist nur ein Prinzip im System der Verfassung 33
II. Systembildung durch Zuordnung von Verfassungsprinzipien 35
1. Die Pluralität eigenständiger Prinzipien in der Verfassung 35
2. Wege der Zuordnung 37
a) Interpretatorischer Ansatz: Zuordnung von Formelementen der Verfassung durch Auslegung von Einzelnormen? 37
aa) Die hermeneutische Methode 38
bb) Normbereichsanalyse 39
cc) Grundrechtsimmanente Schranken 41
b) Der im Einzelfall abwägende Ansatz: Konstituierung des Verfassungssystems durch das Zusammenspiel von Formelementen 42
aa) Allgemeine Beschreibung der Charakteristik des Ansatzes 42
bb) Die Bedeutung der Abwägung im Einzelfall und das Funktionieren des Ansatzes 44
III. Weltanschauliche Neutralität als unvermischtes Prinzip und seine Zuordnung zu anderen Formelementen der Verfassung 51
IV. Die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft als Voraussetzung von Neutralität 53
1. Doktrinäre Gründe gegen die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft (Die Staatsformentscheidung „Demokratie") 54
2. Praktische Gründe gegen die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft (Der reale Daseinsvorsorge- bzw. Sozialstaat) 65
3. Doktrinäre Gründe für die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft (Liberalität) 70
4. Folgerungen 72
V. Kulturstaatlichkeit 73
1. Ernst Rudolf Huber 76
Inkurs: Kulturbegriff I 77
2. Peter Häberle 86
Inkurs: Zivilisationsbegriff 96
3. Systematische Behandlung 102
a) „Identität" 106
b) „Pluralismus" 107
c) Folgerungen aus der Wertebetrachtung 110
d) Pluralismus als Gesellschafts- und Bildungskonzept in politischer Absicht 110
e) Kritik des Pluralismus 116
f) Folgerung: Identitätsstiftung als Forderung an den Staat 117
aa) Als Antwort auf den dekonstruktivistischen Pluralismus 117
bb) Als Notwendigkeit einer Entscheidung des Staates 121
cc) Als Forderung der Menschenwürde 125
dd) Als Forderung der Freiheitlichkeit der Gesellschaft 127
ee) Als Forderung der demokratischen Teilhaberechte 129
g) Kulturbegriff II (funktionaler Kulturbegriff) 130
h) Die christliche Identität Deutschlands und Europas 131
i) Der identitätsstiftende Staat als Kulturstaat 137
j) Beleg: Gewinnung von Werten als Aufspüren von Voraussetzungen: Das BVerfG 145
aa) Die Menschenbildrechtsprechung 145
bb) Die Rechtsprechung zur objektiven Werteordnung im Grundgesetz 145
4. Kulturstaatlichkeit als Verfassungsprinzip 150
a) Aus dem Sozialstaats- und dem Daseinsvorsorgeprinzip 150
b) Das Kulturstaatsprinzip als Verobjektivierung des Grundrechts auf kulturelle Identität 152
c) Theorie der mitnormierten Voraussetzungen der Grundrechte 155
d) Das Kulturstaatsprinzip als staatstheoretische Forderung mit verfassungsrechtlicher Abstiitzung 156
5. Existierende kulturstaatliche Bestimmungen in deutschen Verfassungen 164
a) Artikel 7 III GG und 7 V GG 165
b) Artikel 7 I GG 167
c) Landes verfassungsrechtliche Verankerungen des Ethikunterrichts 168
d) Die Bildungs- und Erziehungsziele in den Verfassungen der deutschen Länder 168
e) Die verfassungsrechtliche Anerkennung der Religionsgemeinschaften als Bildungsträger 168
f) Der christliche Charakter der Gemeinschaftsschule 169
g) Rolle der Kirchen im Ganzen 170
h) Sonn-und Feiertagsbestimmungen 173
i) Präambeln 174
j) Kultur- und Kulturstaatsklauseln, verwandte Bestimmungen 176
k) Kulturstaatliche Gehalte in der Rechtsprechung oberster Bundesgerichte 179
6. Die sog. pädagogische Freiheit des Lehrers als Schranke von Kulturstaatlichkeit? 180
7. Folgerungen für den Religions-und Ethikunterricht 183
VI. Die Rechtslage hinsichtlich der Teilnahmepflicht am Ethikunterricht 183
Zweiter Teil: Die Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Komplementärunterricht zum Religionsunterricht 191
I. Das Bestimmungsrecht über die Teilnahme am Religionsunterricht gem. Art. 7 II GG bzw. 41 GG als Grundrecht des positiven Status 191
II. Die Ableitung des Bestimmungsrechts über die Teilnahme am Religionsunterricht aus Art. 7 II GG bzw. 41 GG 192
III. Verhältnis von Art. 7 II und 4 I, II GG 196
IV. Die Bestimmungsrechte der Art. 7 II und 4 GG als Abwehrrechte 198
1. Grundrechte als Institutionen 198
2. Freiheit als gemeinsames Schutzgut aller Grundrechte 200
3. Die Bedeutung der Entscheidung über die Teilnahme am Religionsunterricht 201
a) Der geschützte Endzustand 201
b) Der Kreis der Berechtigten 204
c) Ergebnis der Inhaltsbestimmung 205
V. Eingriffsdogmatik 206
1. Struktur des Abwehrrechtes 208
2. Der Eingriff 209
a) Die Funktion des Abwehrrechts 210
b) Folgerungen aus dem kombinierten Rechtszweck der Abwehrrechte: Das Kompensationsprinzip 212
c) Die Zurechnung eines Beeinträchtigungserfolgs 216
aa) Die Bewußtheit der Erfolgsverwirklichung 216
bb) Negativ (Schutzzweck der Norm I) 220
cc) Schutzzweck der Norm II 221
dd) Prinzip der Eigenverantwortlichkeit/Grundrechtsverzicht 222
ee) Sozialadäquanz - systemwidriger Sammelbegriff 225
ff) Unmittelbarkeit? 228
gg) Beherrschbarkeit des Störungskausal Verlaufs 229
hh) Objektivierter Erkennbarkeitsmaßstab 229
ii) Die Schwere der Beeinträchtigung als Zurechnungskriterium? 233
d) Besonderheiten des durch psychische Kausalität bewirkten Eingriffs 233
aa) Einstimmung 233
bb) Zur Sache 241
cc) Konkretion 246
e) Zusammenfassung 248
aa) Allgemeine Formel 248
bb) Kein Bagatellvorbehalt 250
(1) Allgemeine Definition der relevanten Beeinträchtigung 250
(2) Definition der relevanten Beeinträchtigung in Fällen psychischer Kausalität 254
(3) Überzeugungsvorbehalt? 255
f) Absicherung der Ergebnisse 256
VI. Eingriffsdiskussion 265
1. Die Länder süd- und westdeutscher Verfassungstradition 268
Baden-Württemberg 268
Bayern 270
Hessen 271
Nordrhein-Westfalen 272
Rheinland-Pfalz 273
Saarland 276
2. Folgerungen 277
3. Die Länder nord- und mitteldeutscher Verfassungstraditionen 282
Berlin 283
Bremen 283
Hamburg 284
Mecklenburg-Vorpommern 284
Niedersachsen 285
Sachsen 286
Sachsen-Anhalt 287
Schleswig-Holstein 288
Thüringen 288
4. Folgerungen 289
5. Eingriff in die Abwahlfreiheit wegen der organisatorischen Schlechterstellung des Ethikunterrichts 289
6. Eingriffe in den allgemeinen Gehalt der Religionsfreiheit 295
7. Verletzungen des Gleichheitssatzes 297
Thesenartige Zusammenfassung der Arbeit 301
Literaturverzeichnis 309
Namensregister 323
Sachregister 325