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True and Fair View in der Konzernrechnungslegung

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Kramer, P. (1999). True and Fair View in der Konzernrechnungslegung. Zur Geltung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte im Recht des Konzernabschlusses. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49636-5
Kramer, Philipp. True and Fair View in der Konzernrechnungslegung: Zur Geltung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte im Recht des Konzernabschlusses. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49636-5
Kramer, P (1999): True and Fair View in der Konzernrechnungslegung: Zur Geltung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte im Recht des Konzernabschlusses, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49636-5

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True and Fair View in der Konzernrechnungslegung

Zur Geltung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte im Recht des Konzernabschlusses

Kramer, Philipp

Schriften zur wirtschaftswissenschaftlichen Analyse des Rechts, Vol. 41

(1999)

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Abstract

Der Umbruch des deutschen Bilanzrechts beginnt beim Konzernbilanzrecht. Eine eigenständige Bedeutung des Konzernabschlusses wurde bisher in Deutschland zwar praktisch anerkannt. Es wurde aber zugleich betont, daß der Konzernabschluß als bloß unselbständige Ergänzung neben die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen trete. Diese Zurückhaltung hinsichtlich der eigenen Bedeutung des Konzernabschlusses führt auch nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes dazu, daß der Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung als Auslegungsgesichtspunkte beim Konzernabschluß Anwendung finden, obwohl der Konzernabschluß diese Ziele überhaupt nicht verfolgen soll.

Als Folge bestehen damit die gegenwärtigen Beeinträchtigungen des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelabschluß auch im Konzernabschluß.

Kramer legt dar, daß durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz ein eigenständiges Konzernbilanzrecht geschaffen worden ist. Anhand der Wahlrechte aus dem Einzelabschlußrecht, die kraft Gesetzes im Konzernabschlußrecht entsprechende Anwendung finden, zeigt Kramer, daß die Auslegung des Konzernabschlusses als bloße Ergänzung zu den Einzelabschlüssen mit Rücksicht auf die Neuerungen des Bilanzrichtlinien-Gesetzes nicht mehr möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist daher die Ausübung von Wahlrechten aus dem Einzelabschlußrecht bei der Konzernrechnungslegung bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage nur in sehr beschränktem Umfang möglich. Die Bilanzpolitik, namentlich durch Ausnutzen der Wahlrechte, ist im Konzernabschluß mithin nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich.

Nach diesen grundsätzlichen Darlegungen reflektiert Kramer die einzelnen Wahlrechte an der von ihm entwickelten Auslegung und kommt zu dem Ergebnis, daß von den Einzelabschlußwahlrechten nur das Ansatz- und Bewertungswahlrecht für Ingangsetzungs- und Erweiterungsausgaben, das Wahlrecht hinsichtlich Bilanzierung des Geschäftswerts, die Möglichkeit zur Abwertung für im Wert stark schwankende Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und die Bewertungsvereinfachungsverfahren im Konzernabschluß anwendbar sind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort V
Vorwort VII
Inhaltsübersicht IX
Inhaltsverzeichnis XI
§ 1 Einleitung 1
A. Hinführung 1
B. Problemstellung 3
C. Gang der Untersuchung 4
§ 2 Grundlagen und rechtliche Entwicklung 5
A. Vom Aktiengesetz 1965 zur Konzernrechnungslegung nach dem BiRiLiG 5
I. Erste gesetzliche Regelung der Konzernrechnungslegung 5
II. Die Reform durch den Versuch der Harmonisierung auf EG- und supranationaler Ebene 9
B. Gegenwärtige Entwicklungen 13
I. Die weitere Entwicklung 13
II. Der Trend zur Harmonisierung auf US-amerikanischer oder internationaler Grundlage 18
III. Fehlentwicklungen 24
C. Folgerungen für die weitere Harmonisierung nach dem BiRiLiG 27
Erster Teil: Der Zweck des Konzernabschlusses 30
§ 3 Die nicht einschlägigen Zwecke des Einzelabschlusses 33
A. Die Zwecke des Einzelabschlusses 33
I. Die drei Zwecke des Einzelabschlusses 33
II. Die Folgerungen für die Einbeziehung der Vorschriften für den Einzelabschluß 36
B. Der Informationszweck des Einzelabschlusses im besonderen 38
§ 4 Der Informationszweck beim Konzernabschluß 40
A. Problem 40
B. Korrekturen im Einzelabschluß 41
I. Mögliche Korrekturen 41
II. Korrekturvorschriften seit 1931 42
III. Defizite der Korrektur des Konzerneinflusses im Einzelabschluß 43
C. Korrektur durch Konzernabschluß 44
I. Konzernabschluß nach Aktiengesetz a.F. 45
II. Konzernabschluß nach dem BiRiLiG 48
1. Kein größerer Einzelabschluß 48
2. Der Konzernabschluß des BiRiLiG als eigenständiger Abschluß 49
3. Das Vorgehen des Gesetzgebers 54
D. Ergebnis zur Eigenart des Konzernabschlusses 55
E. Folgen für die Auslegung der Wahlrechte 56
Zweiter Teil: Die Einbeziehung des Rechts des Einzelabschlusses in den Konzernabschluß 60
§ 5 Die Art der Erstellung des Konzernabschlusses 60
A. Das Verfahren der Erstellung des Konzernabschlusses 60
B. Das anwendbare Recht des Einzelabschlusses 61
§ 6 Die in Betracht kommenden Wahlrechte 63
A. Ansatzwahlrechte 63
B. Bewertungswahlrechte 63
§ 7 Grundsätzliche Anwendbarkeit der Wahlrechtsvorschriften 65
A. §§ 300, 308 HGB 66
I. Keine Verweisung auf das Recht des Mutterunternehmens nach der Siebenten Richtlinie der EG 67
II. Keine Verweisung auf das Recht des Mutterunternehmens nach der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses 73
III. Keine Verweisung auf das Recht des Mutterunternehmens nach PublG 74
IV. Ergebnis – Zweck der §§ 300 II 2, 308 I 2 HGB 75
B. § 298 HGB 77
§ 8 Anwendbarkeit und erforderliche Anpassungen 78
A. Anpassungen nach früherem Recht (§ 331 I Nr. 1 AktG a.F.) 78
B. Anpassungen nach dem BiRiLiG 79
I. Die Einschränkungen des § 298 I HGB 79
II. Bedeutung des Gebots der entsprechenden Anwendung 80
III. Der Vorbehalt 81
1. Kein einfacher Vorbehalt des Gesetzes, sondern qualifizifierter Vorbehalt 81
2. Der qualifizierte Vorbehalt 82
3. Kein bloßer Hinweis, sondern echte Abweichungsbefugnis 84
IV. Die „Eigenart“ des Konzernabschlusses (nicht bloß Sonderfall des Einzelabschlusses) 85
1. Auffassungen der Literatur 85
2. Konkretisierung des Zwecks nach den §§ 290–315 HGB 87
3. Das System des Bilanzrechts im Handelsgesetzbuch 89
4. Ergebnis: Die Einschränkungen nach dem BiRiLiG 90
Dritter Teil: Die Anwendbarkeit der Wahlrechte aus dem Einzelabschlußrecht auf den Konzernabschluß 92
§ 9 Die Wahlrechte nach dem Aktiengesetz a.F. und nach dem BiRiLiG 92
A. Nach dem Aktiengesetz a.F. 93
B. Nach dem BiRiLiG 94
§ 10 Die Zwecke der einzelnen Wahlrechte des Einzelabschlusses 98
A. Billigkeitswahlrechte 99
I. Ingangsetzungs- und Erweiterungsausgaben 99
1. Rechtliche Einordnung des Posten 99
2. Zweck des Wahlrechts im Einzelabschluß 105
3. Zweck des Wahlrechts im Konzernabschluß 107
II. Aktivierung und Abschreibung eines Geschäftswertes 109
1. Der Geschäftswert als Bilanzposten 109
2. Die Rechtsnatur des Geschäftswertes 109
3. Der Zweck des Wahlrechts zum Ansatz des Geschäftswertes 112
4. Das Wahlrecht im Konzernabschluß 112
B. Wahlrechte im Spannungsfeld zwischen Gläubiger- und Gesellschafterinteresse 113
I. Periodisierung 113
1. Die Rechnungsabgrenzung vor dem BiRiLiG 114
2. Die Rechnungsabgrenzung nach dem BiRiLiG 115
II. Einbeziehung von Gemeinkosten bei Ermittlung der Herstellungskosten 119
1. Wirkliches Wahlrecht 119
2. Wahlrecht im Konzernabschluß 121
3. Einschluß der fixen Gemeinkosten 123
4. Ergebnis 125
III. Abschreibungswahlrecht zur Erfassung kurzfristiger Wertminderungen von Finanzanlagen 126
1. Die Abschreibung von Anlagevermögen 126
2. Außerordentliche Abschreibung und „true and fair view“-Grundsatz 127
3. Ausschluß im Konzernabschluß 129
IV. Wahlrecht hinsichtlich Aktivierung und Abschreibung des Disagios 130
1. Die Abgrenzbarkeit des Disagios nach HypBG a.F. 131
2. Das Disagio nach allgemeinem Bilanzrecht 132
3. Das Abgrenzungswahlrecht im Konzernabschluß 134
4. Die Abgrenzbarkeit der Unkosten des Darlehens 135
V. Wahlrecht der Periodisierung von latenten Steuern 137
1. Der Zweck des Wahlrechts 137
2. Das Wahlrecht des § 274 II HGB im Konzernabschluß 143
C. Wahlrechte steuerrechtlichen Ursprungs 143
I. Steuerrechtlich motivierte Ansatz- und Bewertungswahlrechte (§§ 254, 279 II; 281 I 1; 247 III, 273; 280 II HGB) 145
1. Die Lage nach Aktiengesetz a.F 145
2. Die Änderung der Rechtslage durch WoBauFG 146
3. Der Zweck steuerrechtlicher Bilanzierungen 146
4. Anwendung steuerrechtlicher Bilanzierungen im Konzernabschluß 147
II. Sonstige steuerrechtlich bedingte Wahlrechte 149
1. Passivierung von Aufwandsrückstellungen 150
a) Zweck der Aufwandsrückstellungen 151
b) Zweck des Wahlrechts 153
c) Aufwandsrückstellungen im Konzernabschluß 155
2. Aktive Abgrenzung von Zöllen und Verbrauchsteuern auf Vorratsvermögen sowie von Umsatzsteuern auf Anzahlungen 156
a) Zweck der Abgrenzung von Zöllen, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuern 158
aa) Abgrenzung von Zöllen und Verbrauchsteuern 158
bb) Abgrenzung der Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen 159
b) Anwendbarkeit im Konzernabschluß 160
aa) Ausschluß des Wahlrechts 160
bb) Ausschluß der Abgrenzung 161
3. Wahlrecht zur Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in den Posten Herstellungskosten 163
D. Unsicherheits-/Vereinfachungswahlrechte 164
I. Abschreibungswahlrecht zur Erfassung von Wertschwankungen 165
II. Bewertungsvereinfachungsverfahren 168
Vierter Teil: Schlußbetrachtung 169
§ 11 Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse 169
Dokumentenverzeichnis 173
Literaturverzeichnis 178