Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung
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Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 144
(2002)
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Abstract
Ein im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte kann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im ganzen verfügen. Eine spezielle um die Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB rankende Kontroverse betrifft die Frage, welche Bedeutung § 1365 Abs. 1 BGB im Rahmen einer Teilungsversteigerung (§§ 749, 753 BGB, 180 ZVG) zukommt. Es ist, gemessen am Gesetzeswortlaut, unklar und bis heute umstritten, ob ein Ehegatte einen sein nahezu ganzes Vermögen ausmachenden Anteil an einem Grundstück ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten im Wege der Teilungsversteigerung verwerten kann.Für die Befürworter einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB stellt sich die Frage, wie die güterrechtliche Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB in dem nach zwangsversteigerungsrechtlichen Regeln durchzuführenden Teilungsversteigerungsverfahren verwirklicht werden kann. Klärungsbedürftig sind unter anderem die umstrittenen Fragen, in welchem Stadium des Verfahrens die Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegen muß, inwieweit vollstreckungsgerichtliche Prüfungspflichten bestehen und mit welchen Rechtsbehelfen der andere Ehegatte gegen eine ohne seine Zustimmung betriebene Teilungsversteigerung vorgehen kann. Neben verschiedenen verfahrensrechtlichen Einzelfragen wird auch die Frage der Grenzen einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB bei Beendigung des Güterstands durch rechtskräftige Scheidung kontrovers diskutiert. Der Verfasser formuliert unter gründlicher Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums Lösungen für die verschiedenen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Probleme und entwickelt ein geschlossenes Gesamtkonzept. Angesichts der großen Zahl von Teilungsversteigerungen, die von Ehegatten aus Anlaß von Trennung und Scheidung der Ehe betrieben werden, ist die Untersuchung für die Praxis der Teilungsversteigerung von großem Interesse.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Α. Einleitung | 17 | ||
I. Einführung in die Problematik und Ziel der Untersuchung | 17 | ||
II. Grundzüge des Rechts der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung (§§ 749ff. BGB, §§ 180ff. ZVG) | 23 | ||
1. Das Recht auf Aufhebung der Gemeinschaft (§§ 749 ff. BGB) | 23 | ||
2. Das Teilungsversteigerungsverfahren (§§ 180 ff. ZVG) | 24 | ||
a) Zuständigkeit für das Verfahren | 25 | ||
b) Anordnungsvoraussetzungen; Besonderheit des § 181 Abs. 1 ZVG | 25 | ||
c) Zur Frage der Anhörung des Antragsgegners vor der Anordnung des Verfahrens | 26 | ||
d) Gang des Verfahrens | 27 | ||
e) Rechtsbehelfe | 28 | ||
B. Fall der Teilungsversteigerung auf Antrag des Ehegatten zur Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft (§741 BGB) | 30 | ||
I. Behandlung der Problematik in Rechtsprechung und Schrifttum | 30 | ||
1. Überblick: Streit um das „Ob" und das „Wie" einer Anwendung der Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB | 32 | ||
2. Einzelheiten | 33 | ||
a) Herrschende Meinung: Antrag als Bezugspunkt | 33 | ||
b) Divergenzen auf verschiedenen Ebenen | 36 | ||
II. Anwendbarkeit des § 1365 Abs. 1 BGB | 39 | ||
1. Ausgangspunkt: Die Interpretation des § 1365 Abs. 1 BGB im Sinne der sogenannten Einzeltheorie | 39 | ||
2. Keine unmittelbare Anwendbarkeit des § 1365 Abs. 1 BGB und keine anderweitige Regelung des Sachverhalts | 41 | ||
3. Zustimmungserfordernis entsprechend § 1365 Abs. 1 BGB | 44 | ||
a) Entstehungsgeschichtliche Überlegungen | 44 | ||
b) Überlegungen mit Blick auf den Normzweck des § 1365 Abs. 1 BGB | 46 | ||
c) Vorrang der Freiheit, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen? | 51 | ||
aa) Der Standpunkt Gernhubers und anderer Gegner eines Zustimmungserfordernisses im Sinne des § 1365 Abs. 1 BGB | 52 | ||
bb) Stellungnahme | 54 | ||
d) Genügender anderweitiger Schutz? | 59 | ||
4. Zwischenergebnis | 62 | ||
III. Verwirklichung des § 1365 Abs. 1 BGB im Teilungsversteigerungsverfahren | 63 | ||
1. Überblick | 64 | ||
a) Keine Unwirksamkeit des Zuschlags | 64 | ||
b) Verschiedene in Betracht zu ziehende Möglichkeiten | 65 | ||
2. Betrachtungen vor dem Hintergrund der vormundschaftsrechtlichen Vorschriften der §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1,4 BGB, 181 Abs. 2 Satz 2 ZVG | 69 | ||
a) Argumentation für ein „anordnungsbezogenes Zustimmungserfordernis" vordem Hintergrund der §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 4 BGB, 181 Abs.2 Satz 2 ZVG | 69 | ||
b) Eingeschränkte Möglichkeiten eines „anordnungsbezogenen Zustimmungserfordernisses" nach dem Vorbild der §§1821 Abs. 1 Nr. 1,4 BGB, 181 Abs. 2 Satz 2 ZVG - Die Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB als ein materiellrechtliches, klageweise geltend zu machendes Hindernis | 72 | ||
c) Exkurs: Kritik eines mißverständlichen Sprachgebrauchs | 78 | ||
3. Verwirklichung des § 1365 Abs. 1 BGB im Wege einer Widerspruchsklage | 79 | ||
a) Klagerecht entsprechend § 771 ZPO | 80 | ||
aa) Fall der Aufhebung einer „Gemeinschaft eines Ehegatten mit einer anderen Person" | 81 | ||
bb) Fall der Aufhebung einer „Ehegatten-Gemeinschaft" | 85 | ||
b) „Anordnungsbezogenes Zustimmungserfordernis" oder „zuschlagsbezogenes Zustimmungserfordernis" - Widerspruchsklage mit dem Ziel einer Einstellung des Verfahrens oder mit dem Ziel einer Verhinderung der Erteilung des Zuschlags? | 88 | ||
aa) Verschiedene Standpunkte in Rechtsprechung und Schrifttum | 90 | ||
(1) „Anordnungsbezogenes Zustimmungserfordernis" als herrschende Meinung | 90 | ||
(2) „Zuschlagsbezogenes Zustimmungserfordernis" als Mindermeinung | 91 | ||
(3) Verschiedene Konzeptionen eines „zuschlagsbezogenen Zustimmungserfordernisses" | 93 | ||
(a) „Zuschlagsbezogenes Zustimmungserfordernis" nach dem Vorbild einer im Sinne des § 5 ErbbauV zustimmungsbedürftigen Zwangsversteigerung | 93 | ||
(b) „Zuschlagsbezogenes Zustimmungserfordernis" mit der Möglichkeit, bereits vor Abschluß des Versteigerungstermins die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen zu lassen | 96 | ||
bb) Stellungnahme | 97 | ||
(1) Gründe für ein „anordnungsbezogenes Zustimmungserfordernis" | 98 | ||
(a) Systematik des Zwangsversteigerungsgesetzes | 98 | ||
(b) Vorschriften der §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB, 181 Abs.2 Satz 2 ZVG | 98 | ||
(c) Gesichtspunkt der Verfahrenswirtschaftlichkeit | 101 | ||
(2) Gründe für ein „zuschlagsbezogenes Zustimmungserfordernis" nach dem Vorbild einer im Sinne des § 5 ErbbauV zustimmungsbedürftigen Zwangsversteigerung | 102 | ||
(3) Gründe für ein „zuschlagsbezogenes Zustimmungserfordernis" mit der Möglichkeit, bereits vor Abschluß des Versteigerungstermins die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen zu lassen | 109 | ||
(4) Nachteile eines „zuschlagsbezogenen Zustimmungserfordernisses" | 111 | ||
(5) Gesamt Würdigung | 113 | ||
cc) Zwischenergebnis | 120 | ||
c) Parteien der Klage | 120 | ||
d) Klageverfahren | 121 | ||
aa) Zur Frage, ob die Widerspruchsklage den allgemeinen Zivilsachen oder den Familiensachen im Sinne des § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 GVG zuzurechnen ist | 122 | ||
(1) Unklare Rechtslage | 123 | ||
(2) Konträre Stellungnahmen in Rechtsprechung und Schrifttum | 124 | ||
(3) Stellungnahme | 127 | ||
bb) Sachliche und örtliche Zuständigkeit | 133 | ||
(1) Sachliche Zuständigkeit | 133 | ||
(2) Örtliche Zuständigkeit | 133 | ||
(a) Örtliche Zuständigkeit, wenn keine Ehesache anhängig ist | 134 | ||
(b) Örtliche Zuständigkeit bei Anhängigkeit einer Ehesache | 134 | ||
(aa) Kollision ausschließlicher Zuständigkeiten | 135 | ||
(bb) Behandlung der Konflikte des § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit anderen ausschließlichen Zuständigkeiten in Rechtsprechung und Schrifttum | 137 | ||
(cc) Lösungsvorschlag | 139 | ||
e) Einstweiliger Rechtsschutz | 142 | ||
f) Situation nach einer gerichtlichen Entscheidung | 143 | ||
4. Die Zustimmung des anderen Ehegatten und die vormundschaftsgerichtliche Ersetzung der Zustimmung entsprechend § 1365 Abs. 2 BGB | 144 | ||
a) Die Zustimmung des anderen Ehegatten | 144 | ||
b) Die Ersetzung der Zustimmung entsprechend § 1365 Abs. 2 BGB | 149 | ||
5. Zur Verwirklichung des § 1365 Abs. 1 BGB auf der Grundlage vollstrekkungsgerichtlicher Prüfungspflichten | 154 | ||
a) Anwendbarkeit des § 28 ZVG | 158 | ||
b) Verfahrensweise des Vollstreckungsgerichts auf der Grundlage des § 28 ZVG | 161 | ||
IV. Zu den Grenzen der Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB bei Beendigung des Güterstands durch rechtskräftige Scheidung oder auf andere Weise | 165 | ||
1. Fall der Beendigung des Güterstands durch rechtskräftige Scheidung, nachdem ein im Verbund mit der Scheidungssache geltend gemachter Zugewinnausgleichsanspruch gemäß § 628 ZPO abgetrennt wurde | 166 | ||
a) Der Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Oktober 1983 (Az. 15 W 325/83) und die daraus in Rechtsprechung und Schrifttum abgeleiteten Folgerungen für die von einem geschiedenen Ehegatten beantragte Teilungsversteigerung | 166 | ||
b) Stellungnahme | 169 | ||
2. Fall der Beendigung des gesetzlichen Güterstands im Verlauf des Teilungsversteigerungsverfahrens durch rechtskräftige Scheidung oder auf andere Weise | 173 | ||
a) Konträre Stellungnahmen in Rechtsprechung und Schrifttum | 174 | ||
b) Stellungnahme | 175 | ||
C. Fall der Teilungsversteigerung auf Antrag eines Pfandungspfandgläubigers des durch § 1365 Abs. 1 BGB beschränkten Ehegatten | 178 | ||
I. Konträre Stellungnahmen in Rechtsprechung und Schrifttum | 179 | ||
II. Stellungnahme | 180 | ||
D. Zur Frage der Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB bei Teilungsversteigerungen zum Zwecke der Auseinandersetzung des Nachlasses einer Erbengemeinschaft, des Vermögens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und anderer Arten gemeinschaftlicher Berechtigungen | 184 | ||
E. Zusammenfassung | 190 | ||
F. Vorschlag für eine Ergänzung des Gesetzes | 196 | ||
Entscheidungsregister | 198 | ||
Literatur-und Quellenverzeichnis | 201 |