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Wiederholungsgefahr bei Sittlichkeitsverbrechen

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Dietrich, E. (1970). Wiederholungsgefahr bei Sittlichkeitsverbrechen. Der Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO in historischer, rechtsdogmatischer und kriminologischer Sicht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41841-1
Dietrich, Eckhart. Wiederholungsgefahr bei Sittlichkeitsverbrechen: Der Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO in historischer, rechtsdogmatischer und kriminologischer Sicht. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41841-1
Dietrich, E (1970): Wiederholungsgefahr bei Sittlichkeitsverbrechen: Der Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO in historischer, rechtsdogmatischer und kriminologischer Sicht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41841-1

Format

Wiederholungsgefahr bei Sittlichkeitsverbrechen

Der Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO in historischer, rechtsdogmatischer und kriminologischer Sicht

Dietrich, Eckhart

Kriminologische Forschungen, Vol. 7

(1970)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 15
Erster Teil: Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr in historischer Sicht 17
A. Geschichte bis 1871 17
I. Römischrechtliche Quellen (cautio de non offendendo) 17
II. Deutschrechtliche Quellen (Carolina von 1532) 19
III. Preußische Gesetzgebung 22
1. Allgemeines Landrecht von 1794 22
2. Criminalordnung von 1805 23
IV. Deutsche Partikulargesetzgebung des 19. Jahrhunderts 25
B. Geschichte von 1871 bis 1945 26
I. Deutsche Reichsgesetzgebung bis 1933 26
1. Strafprozeßordnung von 1877 26
2. Reformbestrebungen 27
a) Entwurf eines Strafgesetzänderungsgesetzes von 1875 27
b) Entwurf eines Strafprozeßänderungsgesetzes von 1894/95 30
c) Entwurf einer Strafprozeßordnung von 1908 31
d) Entwurf einer Strafprozeßordnung von 1920 32
e) Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch von 1929 32
II. Deutsches Strafprozeßrecht unter der Herrschaft des Nationalsozialismus 33
1. Strafverfahrensrechtsänderungsgesetz von 1935 34
2. Entwurf einer Strafverfahrensordnung von 1936/39 34
3. Die Anwendung des Haftrechts 36
C. Geschichte ab 1945 36
I. Erste Nachkriegsgesetzgebung 36
II. Vereinheitlichungsgesetz von 1950 39
III. Reformbestrebungen 40
IV. Strafprozeßänderungsgesetz von 1964 41
1. Vorlage des Regierungsentwurfs in der dritten Wahlperiode des Bundestages 41
2. Erneute Vorlage des Regierungsentwurfs in der vierten Wahlperiode 43
a) Beratungen im Rechtsausschuß des Bundestages 43
b) Beratungen im Bundestag und Beschlußfassung 48
D. Rechtsvergleichung 50
I. Deutschland 50
1. Bundesrepublik 50
a) Jugendgerichtsgesetz von 1953 50
b) Militärstrafgerichtsordnung von 1933 51
2. DDR 51
II. Österreich 52
III. Schweiz 52
IV. Frankreich 53
V. England 54
VI. Zusammenfassung 55
Zweiter Teil: Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr in rechtsdogmatischer Sicht 56
A. Die verfassungsrechtliche Problematik des § 112 Abs. 3 StPO 56
I. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers 56
1. Verbrechensprävention als Aufgabe des Polizei- und damit Landesrechts 57
2. Der Präventivcharakter des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr 58
3. Die „Zweispurigkeit“ des Strafrechts 59
4. Ergebnis 62
II. Die rechtsstaatliche Unbedenklichkeit der Vorschrift 62
1. Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz 63
a) Erfüllung der formellen Voraussetzungen 63
b) Einhaltung der materiellen Schranken 64
aa) Der Grundsatz der Interessenabwägung 65
α) Der Begriff 65
β) Die Interessenkollision zwischen dem Grundrecht der persönlichen Freiheit und den Erfordernissen der Verbrechensbekämpfung 67
γ) Die Interessenabwägung 69
bb) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (zugleich zur Auslegung des § 116 Abs. 3 StPO) 73
c) Ergebnis 77
2. Vereinbarkeit mit der Menschenrechtskonvention 77
B. Die sachliche Berechtigung des § 112 Abs. 3 StPO 78
I. Der beschränkte Anwendungsbereich der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr 79
1. Keine Sicherungshaft ohne dringenden Tatverdacht hinsichtlich eines bereits verübten Sittlichkeitsverbrechens 80
2. Keine Sicherungshaft nach der Strafverbüßung 81
II. Die polizeirechtlichen Möglichkeiten der Verbrechensverhütung 82
III. Ergebnis 84
C. „Systemwidrigkeit des § 112 Abs. 3 StPO? 84
D. Fragen der Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO 87
I. „Bestimmte Tatsachen“ 87
II. Untersuchungshaft und richterliches Ermessen 88
III. Der Anwendungsbereich des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr (insbesondere hinsichtlich § 330a StGB) 90
IV. Das Verhältnis der Haftgründe untereinander 93
V. Zwingende Anrechnung der wegen Wiederholungsgefahr erlittenen Untersuchungshaft auf die spätere Freiheitsstrafe 97
E. Zusammenfassung und kriminologische Fragestellung 98
Dritter Teil: Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr in kriminologischer Sicht 99
A. Fragestellung 99
I. Sind von den in § 112 Abs. 3 StPO bezeichneten Sittlichkeitsverbrechen irreparable Schäden zu besorgen? 99
1. Der Begriff „irreparabler Schaden“ 99
2. Die in § 112 Abs. 3 StPO bezeichneten Sittlichkeitsverbrechen im einzelnen 100
a) Notzucht, Schändung und Gewaltunzucht 100
b) Unzucht mit Kindern und Abhängigen 101
c) Blutschande 105
d) Schwere Unzucht unter Männern 106
aa) Nötigung zur gleichgeschlechtlichen Unzucht 108
bb) Bestimmung zur gleichgeschlechtlichen Unzucht 108
cc) Verführung zur gleichgeschlechtlichen Unzucht 109
dd) Gewerbsmäßige gleichgeschlechtliche Unzucht 111
3. Ergebnis 112
II. Ist die in § 112 Abs. 3 StPO geforderte Prognose möglich? 113
1. Das Problem 114
2. Die Freiheit des Willens 114
3. Die Bedeutung „kriminogener Faktoren“ 118
a) Anlage und Umwelt 118
b) Die Persönlichkeit 120
aa) Die „Schichttheorie“ 121
bb) besonders: Die „Personschicht“ 122
c) Der Zufall 124
d) Zusammenfassung 125
4. Die verschiedenen Prognosemethoden 125
a) Die statistischen Verfahren (die „Punktemethode“ und das „Punktwertverfahren“) 126
aa) Erläuterung 126
bb) Kritische Würdigung 128
b) Die „intuitive Methode“ 133
aa) Erläuterung 133
bb) Kritische Würdigung 136
α) Grundsätzliche Kritik 136
β) Kritik der „verstehenden Erfassung der Täterpersönlichkeit“ (Leferenz) 138
c) Punkteverfahren oder intuitive Methode? 143
5. Ergebnis 145
III. Welches sind die in § 112 Abs. 3 StPO vorausgesetzten „bestimmten Tatsachen“? 146
1. Grundsätzliches zur Ätiologie der Sittlichkeitsdelikte 146
2. Einzelne Tatsachen 151
a) Tatsachen, die auf eine allgemeine kriminelle Belastung des Beschuldigten hindeuten 151
b) Tatsachen, die auf eine besondere Neigung zu Sittlichkeitsdelikten hindeuten 154
aa) Anhaltspunkte aus dem Alter und Entwicklungsstand der Sexualdelinquenten 157
α) Nichterwachsene Sittlichkeitsverbrecher 157
β) Senile Sittlichkeitsverbrecher 159
γ) Erwachsene Sittlichkeitsverbrecher 163
bb) Eigenheiten der Persönlichkeit von Sexualdelinquenten 166
α) Hypersexualität und Perversion 168
β) Schwachsinn, Willensschwäche und Neigung zum Alkoholmißbrauch 169
γ) Mangelnde „Wettbewerbsfähigkeit“ 172
cc) Besonderheiten nach der Art der einzelnen Delikte 173
α) Sexuelle Gewaltverbrechen 174
β) Kinderschändung 178
γ) Blutschande 185
δ) Gleichgeschlechtliche Unzucht 189
3. Ergebnis 196
B. Der Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO in der Praxis 198
I. Das Untersuchungsmaterial 198
II. Ergebnisse 199
1. Statistische Ergebnisse 199
2. Die Begründung der Haftbefehle im einzelnen 201
III. Zusammenfassung 204
Literaturverzeichnis 205