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Die Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet der audiovisuellen Medien

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Baumann, H. (1998). Die Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet der audiovisuellen Medien. im Rahmen des GATS im Spannungsfeld von Marktfreiheit und kultureller Selbstbestimmung der Staaten der Europäischen Union. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49201-5
Baumann, Helmut. Die Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet der audiovisuellen Medien: im Rahmen des GATS im Spannungsfeld von Marktfreiheit und kultureller Selbstbestimmung der Staaten der Europäischen Union. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49201-5
Baumann, H (1998): Die Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet der audiovisuellen Medien: im Rahmen des GATS im Spannungsfeld von Marktfreiheit und kultureller Selbstbestimmung der Staaten der Europäischen Union, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49201-5

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Die Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet der audiovisuellen Medien

im Rahmen des GATS im Spannungsfeld von Marktfreiheit und kultureller Selbstbestimmung der Staaten der Europäischen Union

Baumann, Helmut

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 123

(1998)

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Abstract

Am 15. April 1994 endete im marokkanischen Marrakesch die achte Verhandlungsrunde des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT), die sogenannte Uruguay-Runde. Die Ergebnisse der Uruguay-Runde brachten eine entscheidende Umgestaltung der bisherigen Welthandelsordnung: das bislang nur provisorisch angewandte GATT-Abkommen aus dem Jahre 1947 wurde als »GATT 1994« unter das »Dach« einer neu geschaffenen Welthandelsorganisation, der WTO, aufgenommen, zusammen mit zwei ebenfalls neuen Vertragswerken, dem Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums (TRIPs) und dem Dienstleistungsabkommen GATS.

Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht ein Komplex, der im Rahmen der Verhandlungen zum neuen »General Agreement on Trade in Services« äußerst kontrovers diskutiert wurde: ob und inwieweit die sogenannten audiovisuellen Medien als Dienstleistungen in das GATS einbezogen werden können bzw. inwieweit sie als »kultureller Faktor« Ausnahmeregelungen unterworfen werden sollten - eine Position, die insbesondere die Staaten der Europäischen Union, allen voran Frankreich und Spanien, mit Vehemenz vertraten. Die Arbeit gibt einen Überblick über die alten und neuen Strukturen der Welthandelsordnung und beschreibt anschließend die Verhandlungen betreffend die audiovisuellen Medien, an deren Ende die faktische Ausklammerung dieses Bereichs aus dem GATS stand. Dann wird ein Modell entwickelt, mit dessen Hilfe die audiovisuellen Medien in das GATS einbezogen werden könnten. Es geht von der Erkenntnis aus, daß audiovisuelle Angebote durchaus Dienstleistungen im Sinne des GATS sind, verkennt aber auch nicht die »kulturelle Dimension« dieses Wirtschaftszweigs.

Die Untersuchung führt hin zu einer »Kulturschutzklausel« als Ausnahmebestimmung zu den Grundsätzen des GATS. Diese ist geeignet, die kulturellen Schutzbedürfnisse der Staaten der Europäischen Union zu befriedigen, verhindert gleichzeitig jedoch, daß unter dem Deckmantel des Kulturschutzes wirtschaftlicher Protektionismus betrieben werden kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einführung 17
Teil I: Die Entwicklung der Welthandelsordnung bis zum Abschluß der Uruguay-Runde 20
A. Die Vorgeschichte der Uruguay-Runde 20
I. Die Atlantik-Charta 20
II. Das Scheitern der Welthandelsorganisation 21
III. Ein Provisorium wird Grundlage der Welthandelsordnung 22
1. Die wesentlichen Grundsätze des GATT 22
a) Das Nichtdiskriminierungsgebot 22
aa) Wirtschaftstheoretische und politische Hintergründe 22
bb) Die GATT-Vorschriften zur Nichtdiskriminierung 23
b) Die Begrenzung handelspolitischer Schutzmaßnahmen auf Zölle 24
2. Die Organe des GATT 25
3. Die Entwicklung bis zum Beginn der Uruguay-Runde 27
B. Das Mandat der Uruguay-Runde 28
C. Die Revision der Welthandelsordnung durch die Resultate der Uruguay-Runde 29
I. Das Abkommen über die Welthandelsorganisation WTO 30
1. Inhalt und Struktur der neuen WTO 30
2. Die Aufgaben der WTO 31
3. Die Organe der WTO 32
II. Das Dienstleistungsabkommen GATS 33
Teil II: Die Einbindung der audiovisuellen Medien in das neue Dienstleistungsabkommen GATS 37
A. Gang der Untersuchung 37
B. Der Begriff der Audiovision 38
C. Einordnung der Audiovision unter der alleinigen Geltung des GATT 41
D. Änderungen durch die Schaffung des GATS 43
I. Die audiovisuellen Medien als Gegenstand der Uruguay-Runde 43
1. Der wirtschaftliche Hintergrund der Verhandlungen 43
2. Der Verlauf der Verhandlungen 44
3. Die Verhandlungsergebnisse 46
II. Die grundsätzliche Eignung insbesondere des Fernsehsektors als Gegenstand eines Wirtschaftsabkommens 47
1. Fernsehsendungen als Gegenstand eines Wirtschaftsabkommens 48
2. Fernsehsendungen als Kulturgegenstand 50
3. Eigene Analyse unter Einbeziehung der Definition des Kulturbegriffs 51
a) Die Notwendigkeit einer Begriffsbestimmung 51
b) Die Entwicklung des Kulturbegriffs 52
aa) Die antike Wortbedeutung 52
bb) Die Weiterentwicklung durch Pufendorf 53
cc) Der moderne Kulturbegriff 54
dd) Die inhaltliche Vertiefung durch Kant 55
ee) Das bürgerliche Kulturverständnis des 19. Jahrhunderts 55
ff) Die Entwicklung im 20. Jahrhundert 56
c) Begriffsbestimmung für empirische Zwecke 57
d) Bewertung der unterschiedlichen Kulturbegriffe im Hinblick auf die Einordnung der Audiovision in die Welthandelsordnung 58
4. Die „kulturelle Dimension“ der Audiovision 60
5. Ergebnis 61
III. Die audiovisuellen Medien als Dienstleistung im Rahmen der neuen Welthandelsordnung 62
1. Audiovision im Wortlaut des Dienstleistungsabkommens GATS 62
2. Ermittlung eines GATS-spezifischen Dienstleistungsbegriffs 63
a) Wirtschaftswissenschaftliche Dienstleistungskonzeptionen 64
b) Die Systematik von GATT, GATS und EGV 65
c) Eigene Bewertung 68
d) Ergebnis 69
3. Zuordnung der Audiovision zu GATT und GATS nach Schaffung des GATS 69
a) Audiovision als Ware 70
b) Audiovision als Dienstleistung 73
IV. Die Einordnung neuer individualisierter Dienste ins GATS 73
E. Die Audiovisionspolitik in Europa und ihre Vereinbarkeit mit einzelnen Grundsätzen des neuen GATS 76
I. Maßnahmen der Europäer 77
1. Quantitative Beschränkungen 77
2. Finanzielle Förderung 78
3. Industriepolitische, wettbewerbsrechtliche und immaterialgüterrechtliche Bestimmungen 80
II. Verstoß gegen die Grundsätze des GATS 81
1. Verstoß durch quantitative Beschränkungen 81
a) Die Rechtmäßigkeit von Spielzeitbegrenzungen in Lichtspieltheatern 82
b) Verstoß durch quantitative Beschränkungen im Fernsehsektor 83
aa) Kritik an Fernsehquoten schon unter der alleinigen Geltung des GATT 83
bb) Mögliche Rechtfertigung durch Art. IV GATT 84
cc) Mögliche Rechtfertigung durch die Art. XIX, XX und XXI GATT 85
dd) Situation nach Schaffung des GATS 86
(1) Die Grundsätze des Dienstleistungsabkommens 86
(2) Die Vergleichbarkeit von GATT und GATS 88
c) Europäische Quotierungspolitik und die Grundsätze des GATS 91
2. Die Vereinbarkeit finanzieller Beihilfen mit den Grundsätzen des GATS 92
a) Die GATT-Subventionsordnung 92
b) Konsequenzen des Fehlens einer Subventionsordnung für das GATS 94
c) Ergebnis 95
3. Wettbewerbs- und kartellrechtliche, immaterialgüterrechtliche sowie andere potentiell marktzugangsbeschränkende Maßnahmen der Vertragsparteien und die Grundsätze der neuen Welthandelsordnung 96
a) Wettbewerbs- und kartellrechtliche Maßnahmen 96
b) Immaterialgüterrechtliche Bestimmungen 97
c) Andere potentiell marktzugangsbeschränkende Maßnahmen 98
F. Ergebnis des zweiten Teils der Untersuchung 99
Teil III: Notwendigkeit, Aussage und Anwendung von kulturschützenden Elementen im neuen GATS 101
A. Die Existenzberechtigung kulturschützender Elemente 101
I. Das Schutzgut 101
1. Die „nationale/regionale/europäische kulturelle Identität“ 102
a) Der Begriff der kulturellen Identität 102
b) Regionale und nationale kulturelle Identität 105
c) Die europäische kulturelle Identität 105
2. Der Begriff der „kommunikativen Vielfalt“ 108
3. Ergebnis 109
II. Die Eignung des Marktes zur Schaffung kommunikativer Vielfalt 110
1. Eigennütziges Verhalten und die Erreichung gesellschaftlich erstrebenswerter Ziele 110
2. Die Besonderheiten des Audiovisionsmarktes 112
a) Die Nachfragesituation 112
aa) Die Präferenzen der Zuschauer 112
(1) Die Beliebtheit einzelner Programmsparten 112
(2) Die Herkunft einer Produktion und ihre Akzeptanz beim Publikum 114
bb) Der Bedarf der Sendeanstalten 115
cc) Die Anforderungen der Werbewirtschaft 116
dd) Ergebnis 117
b) Auswirkungen auf Angebot und Anbieter im audiovisuellen Sektor 117
aa) Unterschiedliche Produktionsbedingungen in bestimmten Programmsparten 118
bb) Der Standortvorteil der US-Produzenten 119
cc) Die Tendenz zur Konzentration 120
3. Auswirkungen auf die Vielfalt des Angebots 123
4. Ergebnis 125
III. Zweifel an der Operabilität von Kulturschutzvorschriften 126
IV. Die Notwendigkeit der Ausformung kulturschützender Vorschriften 127
B. Entwurf einer Kulturschutzklausel als Ausnahmeregelung zu den Grundsätzen des GATS 129
I. Mögliche Anknüpfungspunkte im GATS 130
1. Die Modelle der Uruguay-Runde 130
2. Das Problem der Bestimmung kulturschützender Maßnahmen 131
II. Erfahrungen mit GATT-rechtlichen Ausnahmebestimmungen 132
1. Die ordre-public-Klauseln des GATS und des GATT 132
2. Die Grundsätze der Anwendung von Art. XX und XXI GATT 133
a) Art. XX GATT und seine Bedeutung im Bereich des „Marktversagens“ 134
b) Die vorwiegend handelspolitische Dimension des Art. XXI GATT 137
III. Erfahrungen aus dem Europarecht 138
1. Die Vergleichbarkeit der Vorschriften von EGV, GATT und GATS 139
a) Der Wortlaut der ordre-public-Klauseln 139
b) Die strukturellen Unterschiede zwischen EGV und GATT/S 140
c) Die Übertragung gemeinschaftsrechtlicher Grundsätze auf Abkommen mit geringerem Integrationsgrad am Beispiel des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 141
d) EGV und GATT als Bestandteile einer einheitlichen Welthandelsordnung 143
e) Ergebnis 145
2. Kulturschützende Regelungen der EU-Mitglieder auf dem Gebiet der Audiovision in der Rechtsprechung des EuGH 146
a) Die Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit (Art. 59 ff. EGV) und die Möglichkeiten ihrer Einschränkung 146
b) Der Inhalt der Ausnahmeinstitute 148
c) Die Begrenzung der Normsetzungskompetenz der Gemeinschaft auf den wirtschaftlichen Bereich 149
d) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 150
aa) Die Zweck-Mittel-Kontrolle 150
bb) Die Einschätzungs- und Gestaltungsprärogative des nationalen Gesetzgebers 152
e) Zusammenfassung 152
IV. Entwicklung eines Maßstabs für das GATS zur Abgrenzung kulturschützender Maßnahmen von wirtschaftlich motivierten Schritten 153
1. Einführung in die Problematik 153
2. Parallelen zur Abgrenzung gesetzgeberischer Zuständigkeiten in Bundesstaaten 153
3. Der „Sonderrechtstest“ unter Heranziehung der Systematik von Art. 5 Abs. 2 GG 156
4. Bedenken gegen die Übertragung deutscher und EU-rechtlicher Grundsätze auf das GATS 158
V. Zusammenfassung und Bewertung: Die Ausnahmevorschriften zu Sicherheit und Gesundheit in EGV, GATT und GATS und die Reichweite von Kulturschutzklauseln 159
VI. Vorschlag für den Tatbestand einer Kulturschutzklausel im GATS 162
C. Anwendung der entwickelten Maßstäbe auf die europäische Audiovisionspolitik 163
I. Bewertung der Zielsetzungen der EU-Medienpolitik 163
II. Bewertung von Quotierungen unter besonderer Berücksichtigung der Fernsehquoten-Regelung der EU 166
1. Die Regelungsbefugnis der GATS-Parteien 166
2. Die Verhältnismäßigkeit 168
III. Bewertung finanzieller Förderung 170
IV. Bewertung von Marktzugangsbeschränkungen i.S.d. Art. XVI und XVII GATS 172
V. Ergebnis 174
Schlußbetrachtung 176
Literaturverzeichnis 179
Sachregister 189