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Die Lehre vom Verkehrsgeschäft

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Wittkowski, L. (1990). Die Lehre vom Verkehrsgeschäft. Zum Anwendungsbereich der Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47039-6
Wittkowski, Lutz. Die Lehre vom Verkehrsgeschäft: Zum Anwendungsbereich der Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb. Duncker & Humblot, 1990. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47039-6
Wittkowski, L (1990): Die Lehre vom Verkehrsgeschäft: Zum Anwendungsbereich der Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47039-6

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Die Lehre vom Verkehrsgeschäft

Zum Anwendungsbereich der Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb

Wittkowski, Lutz

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 133

(1990)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung und Gang der Untersuchung 15
B. Die Fallgruppen und der Meinungsstand 21
I. Die Bestellung einer Eigentümergrundschuld gemäß § 1196 Abs. 2 und ähnliche Geschäfte 21
II. Die Verbandsgeschäfte 23
1. Terminologie 23
2. Die Lehre vom Verkehrsgeschäft 23
a) Die traditionelle Lehre vom Verkehrsgeschäft 23
b) Einschränkende Ansätze 31
c) Die Gegenansicht 32
III. Geschäfte zwischen Teilhabern einer Bruchteilsgemeinschaft 32
1. Der Hinzuerwerb weiterer Bruchteile durch einen Teilhaber 33
a) Die Lehre vom Verkehrsgeschäft 34
b) Die Gegenansicht 34
2. Die Belastung des gemeinschaftlichen Gegenstandes zugunsten eines Teilhabers 35
a) Die Lehre vom Verkehrsgeschäft 35
b) Die Gegenansicht 36
3. Die Realteilung 36
a) Die Lehre vom Verkehrsgeschäft 36
b) Die Gegenansicht 37
4. Die Einräumung von Sondereigentum gemäß § 3 WEG 37
IV. Die Bestellung eines dinglichen Rechts für den nichtberechtigten Grundstücksveräußerer anläßlich der Veräußerung 38
C. Die Geschichte der Lehre vom Verkehrsgeschäft 40
D. Die Methode der Lehre vom Verkehrsgeschäft 45
I. Auslegung oder Rechtsfortbildung? 45
1. Terminologie 46
2. Die Einordnung in der Lehre 46
3. Eigene Einordnung 47
II. Anforderungen an die Lehre vom Verkehrsgeschäft 51
1. Zulässigkeit der Lehre vom Verkehrsgeschäft als Rechtsfortbildung contra legem? 51
2. Anforderungen an die Zulässigkeit der Lehre vom Verkehrsgeschäft als Rechtsfortbildung praeter legem 52
III. Ergebnis 56
E. Standardbegründungen der Lehre vom Verkehrsgeschäft 57
I. Der Begriff des guten Glaubens 59
II. Das Fehlen der Möglichkeit einer verschiedenen Willensbildung von Veräußerer und Erwerber 60
III. Das Argument der “personellen Nähe” 61
IV. Das Selbstbeschaffungsargument 67
1. Der Ausgangspunkt: Die Selbstbeschaffung fällt nicht unter § 892 67
2. Die Begründung für den Ausgangspunkt des Selbstbeschaffungsarguments 69
a) Der Verkehrsschutzzweck des § 892 69
b) Die Entstehungsgeschichte des § 892 72
c) Die Folgerung aus § 893 Alt. 2 75
d) Ergebnis 76
F. Die Bestellung einer Eigentümergrundschuld gemäß § 1196 Abs. 2 und ähnliche Geschäfte 78
I. Gutgläubiger Erwerb bei der Bestellung einer Eigentümergrundschuld gemäß § 1196 Abs. 2? 78
1. Die Argumente der Lehre vom Verkehrsgeschäft für die Einschränkung des § 892 78
a) Die Argumentation mit dem Wortlaut 78
b) Das Fehlen eines Vertrages 79
c) Das Selbstbeschaffungsargument 80
2. Die Argumente der Gegenansicht 80
a) Die Schutzwürdigkeit des Eigentümers 80
b) Der Zweck der Eigentümergrundschuld 81
c) Die Vereinfachung der Gesetzesanwendung 82
d) Die Bestellung einer Eigentümergrundschuld als unentgeltlicher Erwerb 82
3. Ergebnis 83
II. Gutgläubiger Erwerb bei ähnlichen Geschäften? 84
1. Die Bestellung anderer Eigentümerrechte als der Eigentümergrundschuld 84
2. Die Teilung durch den Eigentümer gemäß § 8 WEG 84
3. Die Aneignung gemäß § 928 Abs. 2 S. 2 und § 927 Abs. 2 84
4. Vereinigung, Zuschreibung und Grundstücksteilung 86
5. Die Bestellung einer Inhaberhypothek gemäß § 1188 und einer Inhabergrundschuld gemäß § 1195 87
6. Die Bestellung einer Höchstbetragshypothek gemäß § 1190 88
III. Ergebnis 88
G. Die Verbandageschäfte 90
I. Die Argumente der Lehre vom Verkehrsgeschäft für die Einschränkung des § 892 90
1. Die Argumentation mit dem Wortlaut 90
2. Das Mißbrauchsargument 93
3. Das Selbstbeschaffungsargument 95
a) Die Sonderbehandlung der Gesamthandsgemeinschaften durch die Lehre vom Verkehrsgeschäft 95
b) Die Notwendigkeit der Gleichbehandlung von Gesamthandsgemeinschaften und juristischen Personen 97
c) Die Annahme der Identität des Verbandes und seiner Mitglieder bei der Anwendung des § 892 100
d) Die Argumente der Lehre vom Verkehrsgeschäft für die Annahme der Identität von Verband und Mitgliedern bei der Anwendung des § 892 101
aa) Der Formalismus der Trennung und die Billigkeit der Gleichsetzung 101
bb) Die wirtschaftliche (faktische) Betrachtungsweise 102
cc) Das Verkehrsschutzargument 105
dd) Das Rechtsformargument 105
ee) Das Herrschaftsargument 106
e) Läßt sich die Annahme der Identität des Verbandes und seiner Mitglieder durch die Durchgriffstheorien rechtfertigen? 109
f) Fazit 113
II. Die Argumente der Gegenansicht für die Anwendbarkeit des § 892 113
1. Der Schluß aus § 816 Abs. 1 S. 2 113
2. Das Schutzwürdigkeitsargument 114
3. Das Rechtssicherheitsargument 116
4. Das Haftungskapitalargument 119
III. Zwischenergebnis: Abschied von der Lehre vom Verkehrsgeschäft 121
IV. Die Ersetzung der Lehre vom Verkehrsgeschäft durch die sachgerechte Anwendung des § 816 Abs. 1 123
1. Fallgruppe 1: Der Bereicherungsausgleich bei Einbringung eines Rechts in einen Verband aufgrund einer Sacheinlageverpflichtung 125
a) Der Meinungsstand 126
b) Stellungnahme 126
aa) Entgeltlichkeit wegen Erfüllung der Einlageschuld? 127
bb) Entgeltlichkeit wegen des zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrages? 128
(1) Entgeltlichkeit des Gesellschaftsvertrages wegen konditionaler Verknüpfung der gegenseitigen Leistungen? 129
(2) Entgeltlichkeit des Gesellschaftsvertrages wegen kausaler Verknüpfung der gegenseitigen Leistungen? 129
(3) Entgeltlichkeit des Gesellschaftsvertrages wegen synallagmatischer Verknüpfung der gegenseitigen Leistungen? 130
cc) Die Bestätigung des Ergebnisses durch den Sinn des § 816 Abs. 1, den Bereicherungsausgleich zu vereinfachen 131
dd) Das gefundene Ergebnis und der Grundsatz der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung 132
ee) Der Anspruch des Verbandes gegen den Inferenten 133
c) Ergebnis 134
2. Fallgruppe 2: Der Bereicherungsausgleich bei einer Veräußerung im Zuge der Liquidation eines Verbandes 135
a) Der Meinungsstand 135
b) Stellungnahme 136
aa) Der Anspruch des ehemals wahren Berechtigten 136
bb) Der Anspruch des erwerbenden Verbandsmitglieds 138
3. Fallgruppe 3: Der Bereicherungsausgleich beim Erwerb des Verbandes vom Mitglied aufgrund eines Kaufvertrages 138
a) Der Meinungsstand 139
b) Stellungnahme 139
4. Fallgruppe 4: Der Bereicherungsausgleich beim Erwerb eines Mitgliedes von “seinem” Verband aufgrund eines Kaufvertrages 141
a) Der Meinungsstand 142
b) Stellungnahme 143
5. Fallgruppe 5: Der Bereicherungsausgleich bei einer Verfügung im Zuge der “Umwandlung” eines Verbandes in einen anderen im Wege der Sachgründung 146
6. Fallgruppe 6: Der Bereicherungsausgleich beim Erwerb eines Verbandes von einem anderen Verband aufgrund eines Kaufvertrages 147
V. Ergebnis 147
H. Geschäfte zwischen Teilhabern einer Bruchteilsgemeinschaft 149
I. Der Hinzuerwerb weiterer Bruchteile durch einen Teilhaber 149
1. Die Argumente der Lehre vom Verkehrsgeschäft für die Einschränkung des § 892 149
a) Das Geschäftsgrundlagenargument 149
b) Das Selbstbeschaffungsargument 150
2. Die Argumente der Gegenansicht für die Anwendbarkeit des § 892 153
3. Ergebnis 153
II. Die Belastung des gemeinschaftlichen Gegenstandes zugunsten eines Teilhabers 154
1. Die Argumentation der widerstreitenden Ansichten 154
2. Stellungnahme 155
a) Die Rechtsnatur der Verfügung über den gemeinsamen Gegenstand gemäß § 747 S. 2 155
aa) Der Stand der Meinungen 156
bb) Stellungnahme 156
b) Folgerungen 159
3. Ergebnis 160
III. Die Realteilung 161
1. Die Argumentation der Lehre vom Verkehrsgeschäft 161
2. Zwischenergebnis 163
3. Die Ergänzung der Lehre vom Verkehrsgeschäft durch die sachgerechte Anwendung des § 816 Abs. 1 164
4. Ergebnis 166
IV. Die Einräumung von Sondereigentum gemäß § 3 WEG 167
1. Die Argumentation der widerstreitenden Ansichten 167
2. Ergebnis 169
I. Die Bestellung eines dinglichen Rechts für den nichtberechtigten Grundstücksveräußerer anläßlich der Veräußerung 170
I. Das Problem 170
II. Die Argumente der Lehre vom Verkehrsgeschäft für die Einschränkung des § 892 173
1. Das Erwerbsargument 173
2. Der Vergleich mit anderen Konstellationen 175
3. Das Selbstbeschaffungsargument 177
III. Die Argumente der Gegenansicht für die Anwendbarkeit des § 892 178
IV. Zwischenergebnis: Abschied von der Lehre vom Verkehrsgeschäft 179
V. Die Ersetzung der Lehre vom Verkehrsgeschäft durch die sachgerechte Anwendung des § 816 Abs. 1 180
J. Vollstreckungs- und Sukzessionsschutz? 182
I. Johannes Hagers Vorschlag 182
II. Stellungnahme 184
1. Die Ablehnung eines Aussonderungsrechts für die Gläubiger von Bereicherungsansprüchen durch die zweite Kommission 185
2. Die Unvereinbarkeit der Verdinglichung des § 816 Abs. 1 S. 2 mit dem Abstraktionsprinzip 185
3. Die Unvereinbarkeit des Hagerschen Sukzessionsschutzes mit § 822 187
4. Die Unvereinbarkeit von Hagers Lösung mit der Nichtanwendbarkeit des § 1007 auf unbewegliche Sachen 188
5. Einwände gegen Hagers Prämisse 189
III. Ergebnis 191
K. Die Vorteile der eigenen Lösung, insbesondere im Lichte der Wertungen des BGB 192
L. Resümee 198
Literaturverzeichnis 202
Anhang 1: Preußische Gesetze 221
Anhang 2: Aufwertungsgesetz vom 16.07.1925 223