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Schmidt, C. (2000). Vorrang der Verfassung und konstitutionelle Monarchie. Eine dogmengeschichtliche Untersuchung zum Problem der Normenhierarchie in den deutschen Staatsordnungen im frühen und mittleren 19. Jahrhundert (1818-1866). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50068-0
Schmidt, Christian Hermann. Vorrang der Verfassung und konstitutionelle Monarchie: Eine dogmengeschichtliche Untersuchung zum Problem der Normenhierarchie in den deutschen Staatsordnungen im frühen und mittleren 19. Jahrhundert (1818-1866). Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50068-0
Schmidt, C (2000): Vorrang der Verfassung und konstitutionelle Monarchie: Eine dogmengeschichtliche Untersuchung zum Problem der Normenhierarchie in den deutschen Staatsordnungen im frühen und mittleren 19. Jahrhundert (1818-1866), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50068-0

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Vorrang der Verfassung und konstitutionelle Monarchie

Eine dogmengeschichtliche Untersuchung zum Problem der Normenhierarchie in den deutschen Staatsordnungen im frühen und mittleren 19. Jahrhundert (1818-1866)

Schmidt, Christian Hermann

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 62

(2000)

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Abstract

Der Grundsatz des Vorrangs der Verfassung und hier insbesondere die Verfassungsbindung des Gesetzgebers stellen - so selbstverständlich uns diese Prinzipien heute auch erscheinen mögen - höchst komplexe und in ihren politischen und rechtlichen Voraussetzungen vielschichtige Rechtsfiguren dar, die sich in Deutschland vollständig erst in der Mitte des 20. Jahrhunderts durchsetzen konnten. Noch die maßgebliche Kommentierung von Gerhard Anschütz zur Weimarer Reichsverfassung hielt an dem Satz fest, daß die Verfassung nicht über der Legislative, sondern »zur Disposition derselben« stehe. Auch gilt als gesichert, daß im Deutschen Reich nach 1871 ein Vorrang der Verfassung nicht anerkannt war. Welche Grundüberzeugungen dagegen die Zeit des deutschen Frühkonstitutionalismus prägten, erscheint bislang als nicht sicher beantwortet. Die Untersuchung Schmidts will diese Lücke schließen. Es zeigt sich hier zum einen, daß ein deutlich ausgeformter hierarchischer Vorrang in der Struktur der Verfassungen nicht angelegt war und daß sich auch eine überwiegende Mehrheit im Schrifttum und unter den Richtern zu einer klaren Anerkennung des Vorrangprinzips nicht durchringen konnte. Zum anderen wird aber auch deutlich, daß es durchaus Ansätze zu normhierarchisch konsequenten Lösungen gab - sowohl im positiven Verfassungsrecht selbst als auch in der Literatur und in der Praxis der Gerichte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 1
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 10
Einleitung 13
A. Vorrang der Verfassung als Grundprinzip moderner Verfassungsstaatlichkeit 13
B. System der konstitutionellen Monarchie in Deutschland 16
C. Thematische Eingrenzung und Gang der Untersuchung 18
Teil 1: Voraussetzungen und Grundlagen: Das nordamerikanische Modell 22
A. Die besondere Quelle: Verfassungsschöpfung als Ausübung von Volkssouveränität („constituent power“) 23
B. Besondere Erschwerungen der Verfassungsänderung: Ausbildung der verfassungsändernden Gewalt („amending power“) 28
C. Besondere Sicherungen und Garantien: Verfassungsschutz durch Gerichte („judicial review“) 31
Teil 2: Strukturelle Analyse der deutschen konstitutionellen Verfassungen: Entstehungsweise und normimmanente Merkmale einer höheren Geltungskraft 41
A. Ausgangsfragen 41
B. Verfassungsschöpfungsprozeß 43
C. Regeln über eine erschwerte Abänderbarkeit der Verfassungen 47
I. Allgemeine Grundsätze 47
II. Ständische Zustimmung unter qualifizierten Abstimmungsmehrheiten 50
III. Notwendigkeit wiederholter Abstimmungen und Zeitintervalle 52
IV. Erhöhte Quoren 53
V. Einschränkungen des ständischen Initiativ- und Beratungsrechts 54
VI. Eingeschränkte Möglichkeiten und Wirkungen von Verfassungsänderungen während der „Regierungsverwesung“ 55
VII. Föderale Sperrminoritäten in der bundesstaatlichen Verfassung 56
VIII. Resümee 56
D. Vorgaben an den Gesetzgeber: Rechtserzeugungsregeln 59
E. Sonstige Merkmale einer höheren Stabilität der Verfassungen 63
I. Ausdrückliche Bindungs- und Kollisionsregeln 64
II. Eidesleistungen auf die Verfassung 70
III. Rechtliche Verfahren und Institutionen zur Sicherung der Verfassung 73
1. Verfassungsbeschwerde 74
2. Ministeranklage und Staatsgerichtsbarkeit 76
3. Verfassungsklage als „Normenkontrollverfahren“ 79
4. Begleitregelungen zur „Gewähr der Verfassung“ 82
IV. Bundesstaatliche Garantien 83
F. Exkurs: Die belgische Verfassung von 1831 84
G. Zusammenfassung 89
Teil 3: Vorrang der Verfassung und konstitutionelle Doktrin: Anerkennung und Begründung von Hierarchiekonzepten in der Staatsrechtslehre 92
A. Annäherungen an das Problem der Normenhierarchie im Frühkonstitutionalismus und im Vormärz 93
I. Terminologische Erfassung und Beschreibung der neuen Verfassungswerke 93
II. Die Verfassung als autonome Normenordnung: Abschichtungskriterien für die Begründung eigenständigen und vorrangigen Verfassungsrechts 99
1. Normimmanente Kriterien: Regeln über erschwerte Abänderbarkeit und „besondere Bürgschaften“ 100
2. Inhaltliche und thematische Kriterien: Die Verfassung als rechtliche Grundordnung des Staates 104
3. Naturrechtliche Kriterien I: Theorie vom Verfassungsvertrag 106
4. Naturrechtliche Kriterien II: Verfassungsnormen als „Positivierung des Naturrechts“ 108
5. Genetische Kriterien: Der besondere rechtliche Ursprung der Verfassung 110
6. Zusammenfassung 113
III. Die Verfassung als höherrangige Normenordnung: Wesen der hierarchischen Ordnung von Verfassung und Gesetz 114
1. Die Verfassung als Rahmenordnung für den Gesetzgeber 115
2. Verfassungswidrigkeit von Gesetzen: Normkollisionen und deren rechtliche Folgen 117
3. Dogmatische Ansätze zu einem Modell vom Vorrang der Verfassung 122
a) Robert von Mohl 122
b) Carl von Rotteck 125
c) Carl Theodor Welcker 126
4. Zwischenbilanz 126
IV. Zusammenfassung und Analyse: Grenzen der Durchsetzung eines frühkonstitutionellen Konzeptes vom Vorrang der Verfassung 127
1. Der rechtliche Rahmen: Eigenarten deutscher Verfassungen und deutscher Verfassungsrezeption 129
a) Schwache Ausprägung struktureller Vorrangmerkmale 129
b) Rückgriff auf traditionelle überpositive Hierarchievorstellungen 130
c) Betonung des Vereinbarungscharakters 131
d) Fortbestand vorkonstitutionellen Rechts 132
e) Betonung programmatischer und organisatorischer Funktionen 132
f) Untergeordnete Bedeutung zentraler Fundamentalnormen? 134
2. Der politisch-strukturelle Rahmen: Vorrang der Verfassung und dualistischer Staatsaufbau 135
B. Der Verfassungsentwurf der Paulskirche: Konzeption einer modernen vorrangigen Verfassung? 137
I. Fragestellung 137
II. Strukturen und Inhalte: Wesentliche Vorrangmerkmale der Frankfurter Reichsverfassung 140
1. Verfassungslegitimation 140
2. Verfassungsänderung 142
3. Verfassungsgeltung: Grundrechtsbindung des Gesetzgebers und anderer staatlicher Gewalten 145
4. Verfassungsgerichtsbarkeit 148
5. Verfassungseide 150
III. Zusammenfassung und Gesamtwürdigung 151
C. Vorrang der Verfassung in der postrevolutionären Staatsrechtslehre: Perspektivenwechsel im konsolidierten Verfassungsstaat 153
I. Verfassungspolitische und verfassungsrechtliche Situation nach 1848 153
II. Grundtendenzen in der Staatsrechtslehre: Konservative und liberale Verfassungsbegründungen 155
III. Robert von Mohls rechtsdogmatische Pionierleistung: Theorie der Verfassung als „höhere Gattung von befehlenden Normen“ 158
1. Die „Abstufung der Normen“ als verfassungsstaatliches Postulat: Systematische Bestandsaufnahme der Äußerungen Mohls zum Thema Normenhierarchie 160
2. Auswertung: Erstes Hierarchiemodell für die Normenordnung des konstitutionellen Staates 168
3. Gesamtbetrachtung: Mohls Hierarchiemodell im Kontext seines Rechts- und Staatsdenkens 173
a) Hinwendung zum nordamerikanischen Staatsrecht 173
b) Kritische Haltung gegenüber dem System des konstitutionellen Dualismus 174
c) Begriff vom Rechtsstaat 176
IV. Andere Thematisierungen der Normenhierarchie und des Vorrangs der Verfassung in der staatsrechtlichen Literatur 178
1. Auf der Linie Mohls: Positive Stellungnahmen zum Vorrang der Verfassung 178
a) Ludwig von Rönne: Die Verfassung als das „Gesetz aller Gesetze“ 178
b) Eduard Lasker: Plädoyer für die „Herrschaft der Verfassung“ 181
c) Joseph von Eötvös: Die Verfassung als „der Wille des Souverains“ 182
d) Anton Vollert: Die Verfassung als der „am reiflichsten erwogene Wille des Regenten“ 184
2. Grundthesen des herrschenden Gegenmodells: Abwertung der Geltungskraft der Verfassung und Gleichstellung mit dem Gesetz 185
a) Die Verfassung beruht auf keiner anderen Autorität als das einfache Gesetz 185
b) Die Verfassung ist nur Programmsatz für die Gesetzgebung, nicht schon „wirkliches Recht“ 188
c) Die materielle Verfassungsmäßigkeit ist nicht Voraussetzung für die Gültigkeit eines Gesetzes und deshalb richterlich nicht überprüfbar 189
d) Die Verfassung erlangt in Richtung gegen die Verwaltung nur eine beschränkte, auf die Bürgerrechte bezogene Geltungskraft 192
3. Insbesondere: Der Vorrang der Verfassung als Thema in den Verhandlungen der Deutschen Juristentage 1862/1863 193
a) 3. Deutscher Juristentag in Wien (1862) 194
b) 4. Deutscher Juristentag in Mainz (1863) 198
V. Ergebnis 202
Teil 4: Vorrang der Verfassung im Spiegel der Rechtsprechung 205
A. Einleitung: Voraussetzungen und Möglichkeiten einer „Vorrang-Judikatur“ 205
B. Die Praxis gerichtlicher Inzidentprüfungen von Gesetzen und Verordnungen am Maßstab der Verfassung 206
I. Die „herrschende“ Rechtsprechung: Beschränkung der Kontrolle auf die verfassungsmäßige Publikation 206
II. Auf dem Weg zu einer „Vorrang-Judikatur“: Prüfung und Nichtanwendung verfassungswidrigen einfachen Rechts 210
1. Erste Ansätze einer richterlichen Normenkontrolle im Vormärz 210
2. Rechtsprechung der kurhessischen Gerichte im Jahre 1850 212
3. Entscheidung des Hannoveraner Obergerichts zu Aurich vom 3. Oktober 1855 214
4. Zusammenfassung 215
C. Ergebnis 217
Teil 5: Gesamtwürdigung und Überblick über die weitere Entwicklung 219
Zusammenfassende Thesen 227
Literaturverzeichnis 230
Sachverzeichnis 250