Menu Expand

Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums

Cite BOOK

Style

Eschenbach, J. (1996). Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48828-5
Eschenbach, Jürgen. Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48828-5
Eschenbach, J (1996): Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48828-5

Format

Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums

Eschenbach, Jürgen

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 707

(1996)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Innerhalb des Katalogs der im Grundgesetz verankerten Freiheitsgrundrechte, die von ihrer Struktur her durch das bereits in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 angelegte Spannungsverhältnis von individuellem Freiheitsrecht und Schranken zugunsten von Gemeinwohlbelangen gekennzeichnet sind, fällt die Eigentumsgarantie mit dem in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 verankerten Auftrag an den Gesetzgeber, Inhalt und Schranken zu bestimmen, heraus.

Auch 15 Jahre nach Erlaß des als dogmatische Wende bezeichneten Naßauskiesungsbeschlusses ist die Diskussion um Funktion und Reichweite dieses Grundrechts angesichts der nach einhelliger Meinung notwendigen rechtlichen Fixierung des Schutzgegenstands nicht zur Ruhe gekommen. Die auffällige Zwitterstellung des Gesetzgebers, der den verbürgten Freiraum nicht nur beschränken, sondern gleichsam auch schaffen soll, führt noch immer zu einer eigentümlichen Schwäche der Wirkkraft dieses Grundrechts. Denkfiguren aus der Weimarer Reichsverfassung, wie z. B. die Institutslehre und die materiellen Enteignungstheorien, stehen neben abrupt eingeführten neuen Merkmalen, wie z. B. das der Existenzsicherung oder das der eigenen Leistungserbringung.

Angesichts dieser Unsicherheiten werden zunächst die Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur zu Schutzgegenstand und Weite der Eigentumsgarantie in Art. 153 WRV untersucht, um sodann die Thesen von BGH und BVerfG als zwei voneinander abweichende Modelle ausführlich kritisch zu hinterfragen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Rückführung der einzelnen Begründungstopoi zum Normtext der Verfassung gelegt. Beide Modelle haben sich gleichsam verselbständigt.

Angesichts dieses Befundes liegt es nahe, den Ausgangspunkt für die Schwäche, das Dogma von der rechtlich verfestigten Herrschaft, näher zu begutachten. Der Gesetzgeber schafft im Grunde nicht Eigentum als Freiraum, sondern er verfestigt eine bereits gesellschaftlich anerkannte Macht nur zu einer Rechtsmacht und beschränkt sie in diesem Moment. Legt man das gesellschaftlich anerkannte Eigentum als Bezugsgegenstand der Eigentumsgarantie zugrunde, so lassen sich die verschiedenen Aufträge an den Gesetzgeber aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 in ein formal gegliedertes System einordnen und die Auffälligkeiten im Vergleich zu den anderen Freiheitsgrundrechten beseitigen. Dies wird im letzten Teil der Arbeit aufgezeigt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Α. Einleitung 23
Β. Die Entwicklung des Eigentumsbegriffs unter der Weimarer Reichsverfassung 33
I. Die Rechtsprechung des RG zum Normbereich des Art. 153 Abs. 1 WRV 34
II. Der Meinungsstand in der Literatur 37
1. Die Gleichstellung des Verfassungseigentums mit dem bürgerlich-rechtlichen Sacheigentum 37
2. Die Erweiterung des Eigentumsbegriffs auf die absoluten dinglichen Rechte 39
3. Die Interpretation des Verfassungseigentums als Summe aller vermögenswerten Privatrechte 41
4. Die Einbeziehung der subjektiv-öffentlichen Rechte in den Eigentumsbegriff 45
ΙII. Stellungnahme zur Diskussion in der Literatur 45
1. Auslegung nach dem Wortlaut der Vorschrift 46
2. Auslegung des Eigentumsbegriffs nach der systematischen Stellung des Art. 153 WRV im Verfassungsgefüge 48
a) Zulässigkeit einer systematischen Auslegung 48
b) Ergebnis der systematischen Auslegung 49
aa) Systematische Einwände gegen den "weiten" Eigentumsbegriff 49
bb) Systematische Einwände gegen die Einbeziehung der subjektiv-öffentlichen Rechte 50
3. Der Wille des historischen Verfassungsgebers als Mittel der Auslegung 51
a) Zulässigkeit und Grenzen der genetischen Auslegung 51
b) Die Diskussion des Eigentumsbegriffs in der Nationalversammlung als Untersuchungsgegenstand für die genetische Auslegung 55
4. Die Einbeziehung der historischen Verwurzelungen einer gesetzlichen Vorschrift zur Sinnermittlung 57
a) Zulässigkeit des Rückgriffs auf die Tradition eines Verfassungsbegriffs 57
b) Die Eigentumsgarantien der alten Landesverfassungen als Anknüpfungspunkt einer historischen Auslegung 59
5. Der Zweck der Eigentumsgarantie als Auslegungskriterium 61
a) Zulässigkeit der Heranziehung der "ratio legis" bei der Inhaltsbestimmung von Verfassungsnormen 62
aa) Das Argument der fehlenden Rechtssicherheit 62
bb) Das Argument der Anmaßung politischer Entscheidungen durch den Rechtsanwender 64
b) Grenzen der Anwendbarkeit teleologischer Interpretation 65
aa) Ermittlung der maßgeblichen Wertungsgesichtspunkte 66
bb) Grundrechtsinterpretation und Verfassungswandel 68
(1) Problemstellung 68
(2) Anerkennung der Möglichkeit eines Verfassungswandels 69
(3) Grenzen des Verfassungswandels 70
c) Die Auslegung des Art. 153 Abs. 1 WRV als Freiheitsrecht auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betätigung 73
IV. Bestimmung des Gegenstandes und des Umfangs des Verfassungseigentums im Sinne des Art. 153 Abs. 1 WRV 75
1. Festlegung der objektbezogenen Merkmale der Eigentumsfreiheit 75
a) Das Eigentum als Rechtsposition 76
b) Beschränkung der Gewährleistung auf die "privaten Berechtigungen" 80
aa) Privatrechte als Rechte Privater 81
bb) Privatrechte als privatrechtliche Berechtigungen 83
c) Reduzierung des geschützten Rechtskreises auf die Vermögensrechte 84
d) Folgen der Gleichsetzung des Eigentums mit den "wohlerworbenen Rechten" 87
e) Beschränkung der Eigentumsgarantie auf gesetzlich fixierte Rechtspositionen? 89
2. Umfang und Reichweite der Eigentumsgarantie 94
a) Der Eigentumsinhalt nach den Vorschriften des BGB 96
b) Folgerungen für die Bestimmung des Umfangs des Verfassungseigentums nach der Rechtsprechung 97
C. Die Entwicklung der Dogmatik der Eigentumsfreiheit in Art. 14 GG bis zur Naßauskiesungsentscheidung des BVerfG 102
I. Der Schutzbereich der Eigentumsfreiheit in der Rechtsprechung des BGH 102
1. Das Regelungsgefüge des Art. 14 GG nach der Entscheidung des Großen Senats vom 10. Juni 1952 104
2. Die Kriterien des BGH zur Umschreibung der Gegenstände des Verfassungseigentums 120
a) Begrenzung der Eigentumsfreiheit auf Rechtspositionen 120
aa) Abgrenzung des Verfassungseigentums vom "Vermögen als ganzes" 122
bb) Abgrenzung der Rechtspositionen von Interessen, Chancen, Hoffnungen und Erwartungen 124
(1) Beschränkung der Wirkung der Eigentumsfreiheit auf die "Substanz des Betriebs" 128
(2) "Innen" und "Außen" als Rechtskategorie 129
(3) Der Rückgriff auf das bürgerlich-rechtliche Sacheigentum als Begrenzungskriterium 133
(4) Die Rückbesinnung auf die normativen Grenzen zur Bestimmung des Verfassungseigentums 134
(5) Das schutzwürdige Vertrauen – das übergeordnete Wertungskriterium 136
(6) Gesamtergebnis 139
cc) Die Differenzierung zwischen Rechten und den sog. "Rechtsreflexen" durch das Kriterium der Privatnützigkeit 140
b) Der Vermögenswert – Verwirrungen innerhalb eines ungeklärten Begriffs 141
aa) Der Firmenname als vermögenswertes Recht 142
bb) Personalkonzessionen als vermögenswerte Positionen 143
c) Verwertbarkeit im Rechtsverkehr, Einsatz von Arbeit und Kapital – Annäherung der Rechtsprechung des BGH an die Differenzierungskriterien des BVerfG für die subjektiv-öffentlichen Rechte 146
d) Ausklammerung rechtswidrig erlangter vermögenswerter Positionen aus dem gegenständlichen Schutzbereich 148
3. Die weitere Entwicklung und Ausformung des Schutzumfangs der Eigentumsfreiheit durch den BGH 150
a) Überblick 150
b) Die Gleichsetzung von Inhalt und Schranken nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG 153
aa) Orientierung des Eigentumsinhalts an den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs? 153
bb) Der einheitliche Regelungsauftrag 155
(1) Die Auffassung des BGH und mögliche Konsequenzen für die Effektivität des Grundrechtsschutzes 155
(a) Die Sonderopfertheorie 155
(b) Die Wesensgehaltssperre 156
(c) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 157
(2) Die in der Literatur vertretenen Abgrenzungsmodelle 159
(a) Die Auffassung Benders 162
(b) Unterscheidung nach den geregelten Interessenbereichen 163
(c) Die Orientierung an der Veränderung der Rechtsmacht 164
(d) Die Differenzierung zwischen "Eigentumshülse" und "-inhalt" nach Schwerdtfeger 164
(e) Die zweigleisige Schutzwirkung der Eigentumsfreiheit als Anknüpfungspunkt (Ramsauer) 166
(f) Unterscheidung zwischen langfristiger inhaltlicher Anpassung an die gesellschaftlichen Bedürfnisse und aktueller Konfliktbewältigung (Limpens) 168
(g) Trennung nach generellen Befugnis- und Pflichtennormierungen 169
(h) Zusammenfassung 172
c) Der Gesetzgeber als Adressat des Auftrags zur Bestimmung von Inhalt und Schranken 172
aa) Die Kollision mit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise 172
bb) Die Qualifikation des Merkmals "Gesetz" 173
(1) Überblick über die Entwicklung des Grundsatzes vom Gesetzesvorbehalt 175
(2) Auswirkungen der geänderten Vorbehaltsdoktrin auf den Gesetzesbegriff in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG 180
cc) Die "Pflichtigkeit" i. S. d. Art. 14 Abs. 2 GG als unmittelbar geltende Inhaltsbestimmung 185
(1) Die Pflichtigkeitslehre des BGH 185
(2) Die zustimmende Literatur – Definitionen und Begründungsansätze 186
(3) Art. 14 Abs. 2 GG als nur verbindliche Richtschnur für den Gesetzgeber 188
d) Die Einbeziehung des Art. 14 Abs. 2 GG zur Konkretisierung des einfachgesetzlichen Regelungsauftrags 196
aa) Die Sozialpflichtigkeit – Definition, Funktion und Herleitung in der Rechtsprechung des BGH 196
(1) Die Entwicklung des Pflichtigkeitsmerkmals in der Grundsatzentscheidung "Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk" 196
(2) Inhalt und Funktion der Rechtsfigur "Pflichtigkeit im Rechtssinne" 199
(a) Die Kriterien zur Bestimmung der Pflichtigkeit im Einzelfall 199
(b) Der Inhalt der "Pflichtigkeit im Rechtssinne" 200
(c) Die Reichweite des gewählten Abgrenzungskriteriums 203
bb) Die Kritik der Literatur am Topos der Sozialpflichtigkeit 210
(1) Zur Frage der Herleitung 210
(2) Zur Reichweite der Sozialpflichtigkeit 211
(3) Zu den Kriterien der Sozialpflichtigkeit 211
II. Die Bestimmung der einbezogenen Schutzobjekte durch das BVerfG 214
1. Beschränkung des Verfassungseigentums auf Rechtspositionen 215
a) Abgrenzung der geschützten Positionen gegenüber Gewinnchancen, Zukunftshoffnungen, Erwartungen und faktischen Aussichten 217
b) Erfassung von Rechtspositionen statt einzelner Berechtigungen 228
c) Einbeziehung des Vermögens in den Schutzbereich? 231
aa) Die generelle Ausklammerung des Vermögens als Ganzes 232
bb) Kehrtwende der Rechtsprechung durch die Einführung der Übermaßformel? 235
(1) Geldleistungspflichten auf Grund bestimmter Eigentumsnutzungen 238
(2) Geldleistungspflichten, die an das Innehaben einer Rechtsposition anknüpfen 241
(3) Geldleistungspflichten ohne konkreten Bezug zum Eigentum 244
2. Der Vermögenswert in der Rechtsprechung des BVerfG – Klarer Ansatz oder neue Wirrungen? 246
3. Die Erweiterung der Eigentumsfreiheit auf subjektiv-öffentliche Rechte – Stationen eines angeblichen Wandels 249
4. Die Orientierung am Sacheigentum und den gesellschaftlichen Anschauungen als Ausgangspunkt zur Eingrenzung eigentumsfähiger subjektiv-öffentlicher Rechte 263
a) Die Verengung der wissenschaftlichen Diskussion auf die Leistungsthese des BVerfG 263
b) Der Vergleich mit dem Sacheigentum 264
c) Die Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis als Merkmale des Verfassungseigentums 268
d) Die Leistungsthese des BVerfG – Inhalt, Herleitung und Kritik 272
aa) Zur Bezugsgröße der eigenen Leistungserbringung 272
bb) Der Stellenwert des Leistungskriteriums 277
cc) Kritik der Literatur an der Leistungsthese des BVerfG 283
(1) Zur Herleitung der Eigenleistung aus den hergebrachten "gesellschaftlichen Anschauungen" 284
(2) Zur Ableitung der Leistungsthese aus der "Entsprechungs-" bzw. "Stärke"-Formel 285
(3) Zur Herleitung aus der ratio der Eigentumsfreiheit 288
(4) Andere Begründungsansätze in der Literatur 290
e) Die Einführung des Merkmals der Existenzsicherung in die Eigentumsdogmatik als Grenzfall zulässiger teleologischer Interpretation 293
aa) Das Merkmal der Existenzsicherung als ergänzende Folgenkontrollmöglichkeit 293
bb) Vom faktischen Wandel des Kreises der existenzsichernden Ansprüche zum auslegungserheblichen Funktionswandel der Eigentumsfreiheit 300
(1) Die abweichende Auffassung Rupp-v. Brünnecks als Ausgangspunkt 300
(2) Die Haltung des BVerfG zu dieser angedeuteten Funktionsänderung 303
(3) Die Reaktionen der Literatur auf die geänderte Funktionsbestimmung der Eigentumsfreiheit 305
(a) Die Ausblendung des Machteigentums 305
(b) Einbeziehung subjektiv-öffentlicher Rechte 311
(c) Die Existenzsicherung als zweite Funktion der Eigentumsfreiheit 313
(4) Kritische Würdigung einer existenzsichernden Funktion der Eigentumsgarantie 314
(a) Die Voraussetzungen eines Verfassungswandels in tatsächlicher Hinsicht 314
(b) Überprüfung der ratio der Existenzsicherung anhand der Auslegungsergebnisse der übrigen Interpretationsmethoden 317
(aa) Möglichkeiten und Grenzen einer Orientierung am Wortlaut des Eigentumsgrundrechts 317
(bb) Die Absicherung des Funktionswandels durch die übrigen Auslegungsmethoden 320
[1] Systematische Überlegungen zur Funktion der Existenzsicherung 320
[2] Anhaltspunkte aus den Materialien 325
(cc) Einführung eines eigenständigen Merkmals der Existenzsicherung in den Eigentumsbegriff 326
f) Die Abgrenzung der eigentumsfähigen Positionen von den rechtswidrig erlangten Rechten 330
g) Anforderungen an das eigentumsbestimmende Gesetz 330
III. Die Bestimmung des Schutzumfangs der Eigentumsfreiheit im Regelungsgefüge des Art. 14 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG 331
1. Überblick über die Entwicklung des Schutzumfangs in der Rechtsprechung des BVerfG bis zur Grundsatzentscheidung über das Hamburger Deichordnungsgesetz 331
a) Inhalt und Schranken als einheitlicher Regelungsauftrag 333
b) Verfassungsrechtliche Vorgaben an den bestimmenden Gesetzgeber 334
aa) Bindung an das Rechtsstaatsprinzip 337
bb) Bindung an den Gleichheitssatz 338
cc) Bindung an das Sozialstaatsprinzip 338
dd) Bindung an das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit 339
ee) Bindung an die Institutsgarantie 340
(1) Wesen und Wirkungsweise der Institutsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG 342
(2) Die Auslegung des Art. 19 Abs. 2 GG zum Vergleich 344
(3) Die Auslegungsergebnisse des BVerfG zu Art. 19 Abs. 2 GG 353
c) Die Bindung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 359
d) Die Abgrenzung zwischen Enteignung und Inhaltsbeschränkung 369
aa) Die Minderung vorhandener Rechtspositionen als Mindestvoraussetzung 370
bb) Der Entzug als Voll- oder Teilrechtsverlust 371
cc) Das Merkmal des Sonderopfers 373
dd) Der Rechtsübergang als historisches Argument 376
ee) Die Finalität des Entzugs 377
ff) Die Beziehung zwischen Entzug und Enteignungszweck als entscheidendes Kriterium 380
gg) Kritik an der Rechtsprechung des BVerfG 389
(1) Zum Merkmal des Rechtsentzugs 389
(2) Zur Abgrenzung von privaten Eingriffsbefugnissen 391
(3) Zur Differenzierung nach dem verfolgten Ziel 392
e) Das Merkmal der Sozialpflichtigkeit 393
2. Die Bestimmung des Kreises inhaltsbestimmender Gesetze 394
a) Möglichkeiten einer Tangierung der privaten Vermögenssphäre durch oder auf Grund einfacher Gesetze 397
aa) Eigentumsbezug auf der Rechtsfolgen- und Tatbestandsseite des Gesetzes 398
bb) Eigentumsbezug nur auf der Rechtsfolgenseite des Gesetzes 398
cc) Eigentumsbezug nur auf der Tatbestandsseite des Gesetzes 399
dd) Das Problem der faktischen Einflußnahme 403
b) Versuch der Entwicklung eines Kriteriums für die Zurechnung eigentumsrelevanter Erfolge zur gesetzgeberischen Maßnahme 408
aa) Der finale staatliche Zugriff als Ausgangsüberlegung 409
bb) Indirekte staatliche Einflußnahme durch tatbestandliche Anknüpfung 411
cc) Zurechnungskriterien bei faktischer gesetzlicher Einflußnahme 416
(1) Berührung des Schutzbereichs nur nach vorheriger gesetzlicher Anerkennung? 417
(2) Der Einfluß der wirtschaftlichen Betrachtungsweise 419
(3) Das enge wirtschaftliche Verhältnis zwischen Eigentümer und Nachfrager als Objekt gesetzlicher Regelungen 423
(4) Die Art der Einflußnahme auf den Dritten 425
c) Die Anwendung der Kriterien auf den Bereich der Subventionierung eines Konkurrenten 428
d) Die Einordnung nachteiliger Veränderungen einer bestehenden günstigen Gesetzeslage ohne konkreten Eigentumsbezug 432
3. Die Bedeutung der Sozialbindungsklausel in Art. 14 Abs. 2 GG 433
a) Der Inhalt der Sozialbindung nach der Rechtsprechung im Überblick 433
b) Zustimmung und Modifikation in der Literatur 435
aa) Zur Herleitung der Sozialbindungsklausel aus dem Sozialstaatsprinzip 436
bb) Zur Verengung der Gemeinwohlinteressen in Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG auf die Grundsätze des Sozialstaatsprinzips 437
cc) Konsequenzen aus der Einordnung der Sozialbindungsklausel als Verpflichtung zur Gestaltung der gesellschaftlichen Ordnung 439
4. Die Einbeziehung des individuellen Bestandsschutzes bei der Umgestaltung bestehender Rechtspositionen 450
5. Die Abgrenzung zwischen Inhaltsbestimmungen und Enteignungen 452
a) Die Abgrenzung der Institute zwischen fließendem Übergang und strikter Trennung 453
b) Die einzelnen Gegensatzpaare zur Abgrenzung zwischen Sozialbindung und Enteignung 456
aa) Konkrete Positionen als Enteignungsgegenstand 456
bb) Die Unterscheidung zwischen Entzug und Beschränkung 458
cc) Die Enteignung als finaler Zugriff 460
dd) Differenzierung nach der Bedeutung der Gemeinwohlinteressen 461
c) Die Beziehung zwischen Entzug und Enteignungszweck 463
d) Die Enteignung als zusätzliche gesetzgeberische Alternative 466
IV. Zusammenfassung des Stands der vom BVerfG entwickelten Eigentumsdogmatik vor dem Naßauskiesungsbeschluß 467
D. Der heutige Stand der Eigentumsdogmatik 470
I. Der Naßauskiesungsbeschluß – Wende, Durchbruch oder bloße Wiederholung? 470
1. Gegenstand und Umfang des Schutzbereichs der Eigentumsfreiheit 471
2. Die Unterscheidung zwischen Inhaltsbestimmung und Enteignung 472
a) Der Deutungsvorschlag von Battis 474
b) Begrenzung der enteignungsfähigen Güter auf ausgeübte Befugnisse 474
c) Die Enteignung als zusätzliches Gestaltungsmittel bei der Eigentumsneuordnung 476
3. Das Zusammenwirken zwischen individueller Eigentumsfreiheit und Institutsgarantie innerhalb des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG 477
a) Die Differenzierung zwischen Bestands- und Institutsgarantie 479
b) Möglichkeiten der Überprüfung inhaltsbestimmender Gesetze anhand der Institutsgarantie 483
c) Abwehrmöglichkeiten für den betroffenen Eigentümer bei belastenden Inhaltsneubestimmungen 493
4. Der Streit um das Ende des enteignenden und enteignungsgleichen Eingriffs 494
II. Die Pflichtexemplarentscheidung – die neue Einbruchstelle in der Eigentumsdogmatik des BVerfG 495
1. Zur Herleitung der ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung aus dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG 499
2. Die Einbeziehung des Verhältnismäßigkeitsprinzips 501
3. Die Übertragung der Rechtsfigur der privatrechtlichen Aufopferung in den Bereich der Eigentumsfreiheit 509
ΙII. Entwicklungstendenzen in der Eigentumsdogmatik von BVerfG und Literatur nach den Grundsatzentscheidungen zur Naßauskiesung und zum Pflichtexemplar 515
1. Probleme bei der Eingrenzung der geschützten Vermögenswerte auf rechtlich verfestigte Positionen 516
2. Weiterhin diffus: Die Bestimmung des Vermögenswertes 524
3. Freiheit contra Existenzsicherung: Die Ausuferung des Merkmals der Existenzsicherung in den Bereich der privatrechtlich verfestigten Positionen 530
4. Die Vermengung der verschiedenen eigentumskonstituierenden Merkmale zur Abspaltung nicht geschützter Teile einer anerkannten Vermögenswerten Position 536
5. Der formalisierte Enteignungsbegriff – Akzentverschiebung, aber keine endgültige Klarheit 538
a) Der Entzug einer Rechtsposition als Ausgangspunkt der Rechtsprechung 539
b) Die Beziehung zwischen Rechtsverlust und verfolgtem Ziel als entscheidendes Kriterium 540
6. Zusammenwirken von Eigentumsfreiheit und Institutsgarantie als verfassungsrechtlicher Maßstab zur Überprüfung eigentumsbestimmender Maßnahmen 542
E. Das Grundproblem: Verfassungseigentum als "Schöpfung der Rechtsordnung" 547
I. Das Dogma von der rechtlichen Herrschaft als genereller Rechtfertigungsansatz 548
II. Der Wortlaut des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als Grundlage der Interpretation des Begriffs "Verfassungseigentum" 551
ΙII. Der Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG als systematisches Argument 555
1. Eigentumsgewährung oder -beschränkung: Was leistet der Gesetzgeber? 558
2. Versuch der Katalogisierung der bestehenden Eigentumskategorien 562
IV. Die Sozialbindungsklausel des Art. 14 Abs. 2 GG als systematisches Argument 565
V. Die Beratungen über die Formulierung des Eigentumsrechts als zusätzlicher Anhaltspunkt 570
VI. Das traditionelle Erscheinungsbild des Verfassungseigentums als oft gebrauchtes Argument 574
VII. Der Zweck der Eigentumsgewährung – Konkreter Bestands- oder Institutsschutz? 576
1. Die Gewährleistungsformel als Hinweis für die Betonung einer institutionellen Sichtweise 577
2. Die Deutung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als eine von mehreren im Grundrechtskatalog enthaltenen Einrichtungsgarantien 578
a) Überblick über den Meinungsstand zu den Einrichtungsgarantien 580
b) Rechtfertigungsversuche der herrschenden Meinung bei der Definition einer Rechtsinstitutsgarantie 582
aa) Die Einrichtungsgarantie als objektive Verstärkung des Grundrechts 583
bb) Die Komplexität des erfaßten Lebensbereichs 583
cc) Kritische Stimmen 584
dd) Der entscheidende Aspekt: Der Unterschied zwischen gesellschaftlichen und staatsbeteiligten Verhältnissen 585
F. Was gewährleistet Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG? – Versuch der Beschreibung seines Anwendungsbereichs 589
I. Die Funktion der "Freiheitsgrundrechte" 589
II. Die Eigentumsfreiheit als verhaltensschützendes Grundrecht 593
IIΙ. Das in Bezug genommene Schutzobjekt der Eigentumsfreiheit 596
1. Die Einbeziehung der Arbeitskraft als wirtschaftliches Gut 598
2. Das Vermögen als solches 601
3. Die subjektiv-öffentlichen Rechte 608
4. Die Differenzierung zwischen Rechtsposition, Recht und Rechtsreflex 609
IV. Die geschützten Verhaltensweisen 611
1. In dubio pro libertate? 612
2. Die Bestimmung der geschützten Verhaltensweise aus dem "Normprogramm" der Eigentumsfreiheit 616
a) Die Einbeziehung der systematischen Zusammenhänge 617
b) Rückgriff auf die Interpretation der Eigentumsfreiheit in Art. 153 Abs. 1 WRV 621
c) Konsequenzen aus der ratio der Eigentumsfreiheit 621
G. Die unterschiedlichen Ebenen staatlicher Eingriffe in den Schutzbereich der Eigentumsfreiheit 624
I. Die verschiedenen "Urtatbestände" der Vermögenswerte 624
II. Einwirkungsmöglichkeiten des Gesetzgebers bei den durch Willensakt entstehenden Leistungsversprechen 629
1. Ausgestaltung verkehrsfähiger Leistungsversprechen 630
2. Schaffung von Auslegungshilfen 631
3. Zwingendes Recht als Schrankenziehung? 631
IIΙ. Einwirkungsmöglichkeiten des Gesetzgebers auf bestehende Herrschaftsverhältnisse 632
1. Schrankenziehung durch Verhaltensanweisung 634
2. Abschaffung von Eigentumskategorien 636
3. Die Ausgestaltung von Herrschaftsrechten 636
4. Die Abspaltung einzelner Teilpositionen 639
IV. Die besondere Problematik der Beeinflussung der Marktverhältnisse als Eingriff in die Eigentumsfreiheit 643
1. Staatliche Preisgestaltungen 644
2. Die Unterscheidung zwischen individuellen und verkehrswerterheblichen Beschränkungen der Tauglichkeit 646
a) Die Auslegung des Merkmals der verkehrswesentlichen Eigenschaften in § 119 Abs. 2 BGB zum Vergleich 648
b) Übertragung der Ergebnisse auf das durch das Grundrecht der Eigentumsfreiheit begründete Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Staat 652
aa) Individuelle und generelle Nachfrageerwartungen an das Wirtschaftsgut 653
bb) Welche Umstände können einem Wirtschaftsgut noch als wertbildender Faktor zugerechnet werden? 655
cc) Wann wirkt eine staatliche Maßnahme verkehrswertmindernd? 658
(1) Gegenstands- und personenbezogene Regelungen 659
(2) Rechts- und entscheidungserhebliche Wirkungen 662
(3) Einzelmaßnahme und Beziehungsgeflecht 666
3. Die Beeinflussung der Wertschätzung im Wirtschaftsverkehr durch angebotssteuernde Maßnahmen 668
V. Die Abgrenzung zwischen Schrankenziehung und Enteignung 671
H. Zusammenfassung 673
Literaturverzeichnis 682