Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 707
(1996)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Innerhalb des Katalogs der im Grundgesetz verankerten Freiheitsgrundrechte, die von ihrer Struktur her durch das bereits in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 angelegte Spannungsverhältnis von individuellem Freiheitsrecht und Schranken zugunsten von Gemeinwohlbelangen gekennzeichnet sind, fällt die Eigentumsgarantie mit dem in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 verankerten Auftrag an den Gesetzgeber, Inhalt und Schranken zu bestimmen, heraus.Auch 15 Jahre nach Erlaß des als dogmatische Wende bezeichneten Naßauskiesungsbeschlusses ist die Diskussion um Funktion und Reichweite dieses Grundrechts angesichts der nach einhelliger Meinung notwendigen rechtlichen Fixierung des Schutzgegenstands nicht zur Ruhe gekommen. Die auffällige Zwitterstellung des Gesetzgebers, der den verbürgten Freiraum nicht nur beschränken, sondern gleichsam auch schaffen soll, führt noch immer zu einer eigentümlichen Schwäche der Wirkkraft dieses Grundrechts. Denkfiguren aus der Weimarer Reichsverfassung, wie z. B. die Institutslehre und die materiellen Enteignungstheorien, stehen neben abrupt eingeführten neuen Merkmalen, wie z. B. das der Existenzsicherung oder das der eigenen Leistungserbringung.Angesichts dieser Unsicherheiten werden zunächst die Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur zu Schutzgegenstand und Weite der Eigentumsgarantie in Art. 153 WRV untersucht, um sodann die Thesen von BGH und BVerfG als zwei voneinander abweichende Modelle ausführlich kritisch zu hinterfragen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Rückführung der einzelnen Begründungstopoi zum Normtext der Verfassung gelegt. Beide Modelle haben sich gleichsam verselbständigt.Angesichts dieses Befundes liegt es nahe, den Ausgangspunkt für die Schwäche, das Dogma von der rechtlich verfestigten Herrschaft, näher zu begutachten. Der Gesetzgeber schafft im Grunde nicht Eigentum als Freiraum, sondern er verfestigt eine bereits gesellschaftlich anerkannte Macht nur zu einer Rechtsmacht und beschränkt sie in diesem Moment. Legt man das gesellschaftlich anerkannte Eigentum als Bezugsgegenstand der Eigentumsgarantie zugrunde, so lassen sich die verschiedenen Aufträge an den Gesetzgeber aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 in ein formal gegliedertes System einordnen und die Auffälligkeiten im Vergleich zu den anderen Freiheitsgrundrechten beseitigen. Dies wird im letzten Teil der Arbeit aufgezeigt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Α. Einleitung | 23 | ||
Β. Die Entwicklung des Eigentumsbegriffs unter der Weimarer Reichsverfassung | 33 | ||
I. Die Rechtsprechung des RG zum Normbereich des Art. 153 Abs. 1 WRV | 34 | ||
II. Der Meinungsstand in der Literatur | 37 | ||
1. Die Gleichstellung des Verfassungseigentums mit dem bürgerlich-rechtlichen Sacheigentum | 37 | ||
2. Die Erweiterung des Eigentumsbegriffs auf die absoluten dinglichen Rechte | 39 | ||
3. Die Interpretation des Verfassungseigentums als Summe aller vermögenswerten Privatrechte | 41 | ||
4. Die Einbeziehung der subjektiv-öffentlichen Rechte in den Eigentumsbegriff | 45 | ||
ΙII. Stellungnahme zur Diskussion in der Literatur | 45 | ||
1. Auslegung nach dem Wortlaut der Vorschrift | 46 | ||
2. Auslegung des Eigentumsbegriffs nach der systematischen Stellung des Art. 153 WRV im Verfassungsgefüge | 48 | ||
a) Zulässigkeit einer systematischen Auslegung | 48 | ||
b) Ergebnis der systematischen Auslegung | 49 | ||
aa) Systematische Einwände gegen den "weiten" Eigentumsbegriff | 49 | ||
bb) Systematische Einwände gegen die Einbeziehung der subjektiv-öffentlichen Rechte | 50 | ||
3. Der Wille des historischen Verfassungsgebers als Mittel der Auslegung | 51 | ||
a) Zulässigkeit und Grenzen der genetischen Auslegung | 51 | ||
b) Die Diskussion des Eigentumsbegriffs in der Nationalversammlung als Untersuchungsgegenstand für die genetische Auslegung | 55 | ||
4. Die Einbeziehung der historischen Verwurzelungen einer gesetzlichen Vorschrift zur Sinnermittlung | 57 | ||
a) Zulässigkeit des Rückgriffs auf die Tradition eines Verfassungsbegriffs | 57 | ||
b) Die Eigentumsgarantien der alten Landesverfassungen als Anknüpfungspunkt einer historischen Auslegung | 59 | ||
5. Der Zweck der Eigentumsgarantie als Auslegungskriterium | 61 | ||
a) Zulässigkeit der Heranziehung der "ratio legis" bei der Inhaltsbestimmung von Verfassungsnormen | 62 | ||
aa) Das Argument der fehlenden Rechtssicherheit | 62 | ||
bb) Das Argument der Anmaßung politischer Entscheidungen durch den Rechtsanwender | 64 | ||
b) Grenzen der Anwendbarkeit teleologischer Interpretation | 65 | ||
aa) Ermittlung der maßgeblichen Wertungsgesichtspunkte | 66 | ||
bb) Grundrechtsinterpretation und Verfassungswandel | 68 | ||
(1) Problemstellung | 68 | ||
(2) Anerkennung der Möglichkeit eines Verfassungswandels | 69 | ||
(3) Grenzen des Verfassungswandels | 70 | ||
c) Die Auslegung des Art. 153 Abs. 1 WRV als Freiheitsrecht auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betätigung | 73 | ||
IV. Bestimmung des Gegenstandes und des Umfangs des Verfassungseigentums im Sinne des Art. 153 Abs. 1 WRV | 75 | ||
1. Festlegung der objektbezogenen Merkmale der Eigentumsfreiheit | 75 | ||
a) Das Eigentum als Rechtsposition | 76 | ||
b) Beschränkung der Gewährleistung auf die "privaten Berechtigungen" | 80 | ||
aa) Privatrechte als Rechte Privater | 81 | ||
bb) Privatrechte als privatrechtliche Berechtigungen | 83 | ||
c) Reduzierung des geschützten Rechtskreises auf die Vermögensrechte | 84 | ||
d) Folgen der Gleichsetzung des Eigentums mit den "wohlerworbenen Rechten" | 87 | ||
e) Beschränkung der Eigentumsgarantie auf gesetzlich fixierte Rechtspositionen? | 89 | ||
2. Umfang und Reichweite der Eigentumsgarantie | 94 | ||
a) Der Eigentumsinhalt nach den Vorschriften des BGB | 96 | ||
b) Folgerungen für die Bestimmung des Umfangs des Verfassungseigentums nach der Rechtsprechung | 97 | ||
C. Die Entwicklung der Dogmatik der Eigentumsfreiheit in Art. 14 GG bis zur Naßauskiesungsentscheidung des BVerfG | 102 | ||
I. Der Schutzbereich der Eigentumsfreiheit in der Rechtsprechung des BGH | 102 | ||
1. Das Regelungsgefüge des Art. 14 GG nach der Entscheidung des Großen Senats vom 10. Juni 1952 | 104 | ||
2. Die Kriterien des BGH zur Umschreibung der Gegenstände des Verfassungseigentums | 120 | ||
a) Begrenzung der Eigentumsfreiheit auf Rechtspositionen | 120 | ||
aa) Abgrenzung des Verfassungseigentums vom "Vermögen als ganzes" | 122 | ||
bb) Abgrenzung der Rechtspositionen von Interessen, Chancen, Hoffnungen und Erwartungen | 124 | ||
(1) Beschränkung der Wirkung der Eigentumsfreiheit auf die "Substanz des Betriebs" | 128 | ||
(2) "Innen" und "Außen" als Rechtskategorie | 129 | ||
(3) Der Rückgriff auf das bürgerlich-rechtliche Sacheigentum als Begrenzungskriterium | 133 | ||
(4) Die Rückbesinnung auf die normativen Grenzen zur Bestimmung des Verfassungseigentums | 134 | ||
(5) Das schutzwürdige Vertrauen – das übergeordnete Wertungskriterium | 136 | ||
(6) Gesamtergebnis | 139 | ||
cc) Die Differenzierung zwischen Rechten und den sog. "Rechtsreflexen" durch das Kriterium der Privatnützigkeit | 140 | ||
b) Der Vermögenswert – Verwirrungen innerhalb eines ungeklärten Begriffs | 141 | ||
aa) Der Firmenname als vermögenswertes Recht | 142 | ||
bb) Personalkonzessionen als vermögenswerte Positionen | 143 | ||
c) Verwertbarkeit im Rechtsverkehr, Einsatz von Arbeit und Kapital – Annäherung der Rechtsprechung des BGH an die Differenzierungskriterien des BVerfG für die subjektiv-öffentlichen Rechte | 146 | ||
d) Ausklammerung rechtswidrig erlangter vermögenswerter Positionen aus dem gegenständlichen Schutzbereich | 148 | ||
3. Die weitere Entwicklung und Ausformung des Schutzumfangs der Eigentumsfreiheit durch den BGH | 150 | ||
a) Überblick | 150 | ||
b) Die Gleichsetzung von Inhalt und Schranken nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG | 153 | ||
aa) Orientierung des Eigentumsinhalts an den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs? | 153 | ||
bb) Der einheitliche Regelungsauftrag | 155 | ||
(1) Die Auffassung des BGH und mögliche Konsequenzen für die Effektivität des Grundrechtsschutzes | 155 | ||
(a) Die Sonderopfertheorie | 155 | ||
(b) Die Wesensgehaltssperre | 156 | ||
(c) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz | 157 | ||
(2) Die in der Literatur vertretenen Abgrenzungsmodelle | 159 | ||
(a) Die Auffassung Benders | 162 | ||
(b) Unterscheidung nach den geregelten Interessenbereichen | 163 | ||
(c) Die Orientierung an der Veränderung der Rechtsmacht | 164 | ||
(d) Die Differenzierung zwischen "Eigentumshülse" und "-inhalt" nach Schwerdtfeger | 164 | ||
(e) Die zweigleisige Schutzwirkung der Eigentumsfreiheit als Anknüpfungspunkt (Ramsauer) | 166 | ||
(f) Unterscheidung zwischen langfristiger inhaltlicher Anpassung an die gesellschaftlichen Bedürfnisse und aktueller Konfliktbewältigung (Limpens) | 168 | ||
(g) Trennung nach generellen Befugnis- und Pflichtennormierungen | 169 | ||
(h) Zusammenfassung | 172 | ||
c) Der Gesetzgeber als Adressat des Auftrags zur Bestimmung von Inhalt und Schranken | 172 | ||
aa) Die Kollision mit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise | 172 | ||
bb) Die Qualifikation des Merkmals "Gesetz" | 173 | ||
(1) Überblick über die Entwicklung des Grundsatzes vom Gesetzesvorbehalt | 175 | ||
(2) Auswirkungen der geänderten Vorbehaltsdoktrin auf den Gesetzesbegriff in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG | 180 | ||
cc) Die "Pflichtigkeit" i. S. d. Art. 14 Abs. 2 GG als unmittelbar geltende Inhaltsbestimmung | 185 | ||
(1) Die Pflichtigkeitslehre des BGH | 185 | ||
(2) Die zustimmende Literatur – Definitionen und Begründungsansätze | 186 | ||
(3) Art. 14 Abs. 2 GG als nur verbindliche Richtschnur für den Gesetzgeber | 188 | ||
d) Die Einbeziehung des Art. 14 Abs. 2 GG zur Konkretisierung des einfachgesetzlichen Regelungsauftrags | 196 | ||
aa) Die Sozialpflichtigkeit – Definition, Funktion und Herleitung in der Rechtsprechung des BGH | 196 | ||
(1) Die Entwicklung des Pflichtigkeitsmerkmals in der Grundsatzentscheidung "Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk" | 196 | ||
(2) Inhalt und Funktion der Rechtsfigur "Pflichtigkeit im Rechtssinne" | 199 | ||
(a) Die Kriterien zur Bestimmung der Pflichtigkeit im Einzelfall | 199 | ||
(b) Der Inhalt der "Pflichtigkeit im Rechtssinne" | 200 | ||
(c) Die Reichweite des gewählten Abgrenzungskriteriums | 203 | ||
bb) Die Kritik der Literatur am Topos der Sozialpflichtigkeit | 210 | ||
(1) Zur Frage der Herleitung | 210 | ||
(2) Zur Reichweite der Sozialpflichtigkeit | 211 | ||
(3) Zu den Kriterien der Sozialpflichtigkeit | 211 | ||
II. Die Bestimmung der einbezogenen Schutzobjekte durch das BVerfG | 214 | ||
1. Beschränkung des Verfassungseigentums auf Rechtspositionen | 215 | ||
a) Abgrenzung der geschützten Positionen gegenüber Gewinnchancen, Zukunftshoffnungen, Erwartungen und faktischen Aussichten | 217 | ||
b) Erfassung von Rechtspositionen statt einzelner Berechtigungen | 228 | ||
c) Einbeziehung des Vermögens in den Schutzbereich? | 231 | ||
aa) Die generelle Ausklammerung des Vermögens als Ganzes | 232 | ||
bb) Kehrtwende der Rechtsprechung durch die Einführung der Übermaßformel? | 235 | ||
(1) Geldleistungspflichten auf Grund bestimmter Eigentumsnutzungen | 238 | ||
(2) Geldleistungspflichten, die an das Innehaben einer Rechtsposition anknüpfen | 241 | ||
(3) Geldleistungspflichten ohne konkreten Bezug zum Eigentum | 244 | ||
2. Der Vermögenswert in der Rechtsprechung des BVerfG – Klarer Ansatz oder neue Wirrungen? | 246 | ||
3. Die Erweiterung der Eigentumsfreiheit auf subjektiv-öffentliche Rechte – Stationen eines angeblichen Wandels | 249 | ||
4. Die Orientierung am Sacheigentum und den gesellschaftlichen Anschauungen als Ausgangspunkt zur Eingrenzung eigentumsfähiger subjektiv-öffentlicher Rechte | 263 | ||
a) Die Verengung der wissenschaftlichen Diskussion auf die Leistungsthese des BVerfG | 263 | ||
b) Der Vergleich mit dem Sacheigentum | 264 | ||
c) Die Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis als Merkmale des Verfassungseigentums | 268 | ||
d) Die Leistungsthese des BVerfG – Inhalt, Herleitung und Kritik | 272 | ||
aa) Zur Bezugsgröße der eigenen Leistungserbringung | 272 | ||
bb) Der Stellenwert des Leistungskriteriums | 277 | ||
cc) Kritik der Literatur an der Leistungsthese des BVerfG | 283 | ||
(1) Zur Herleitung der Eigenleistung aus den hergebrachten "gesellschaftlichen Anschauungen" | 284 | ||
(2) Zur Ableitung der Leistungsthese aus der "Entsprechungs-" bzw. "Stärke"-Formel | 285 | ||
(3) Zur Herleitung aus der ratio der Eigentumsfreiheit | 288 | ||
(4) Andere Begründungsansätze in der Literatur | 290 | ||
e) Die Einführung des Merkmals der Existenzsicherung in die Eigentumsdogmatik als Grenzfall zulässiger teleologischer Interpretation | 293 | ||
aa) Das Merkmal der Existenzsicherung als ergänzende Folgenkontrollmöglichkeit | 293 | ||
bb) Vom faktischen Wandel des Kreises der existenzsichernden Ansprüche zum auslegungserheblichen Funktionswandel der Eigentumsfreiheit | 300 | ||
(1) Die abweichende Auffassung Rupp-v. Brünnecks als Ausgangspunkt | 300 | ||
(2) Die Haltung des BVerfG zu dieser angedeuteten Funktionsänderung | 303 | ||
(3) Die Reaktionen der Literatur auf die geänderte Funktionsbestimmung der Eigentumsfreiheit | 305 | ||
(a) Die Ausblendung des Machteigentums | 305 | ||
(b) Einbeziehung subjektiv-öffentlicher Rechte | 311 | ||
(c) Die Existenzsicherung als zweite Funktion der Eigentumsfreiheit | 313 | ||
(4) Kritische Würdigung einer existenzsichernden Funktion der Eigentumsgarantie | 314 | ||
(a) Die Voraussetzungen eines Verfassungswandels in tatsächlicher Hinsicht | 314 | ||
(b) Überprüfung der ratio der Existenzsicherung anhand der Auslegungsergebnisse der übrigen Interpretationsmethoden | 317 | ||
(aa) Möglichkeiten und Grenzen einer Orientierung am Wortlaut des Eigentumsgrundrechts | 317 | ||
(bb) Die Absicherung des Funktionswandels durch die übrigen Auslegungsmethoden | 320 | ||
[1] Systematische Überlegungen zur Funktion der Existenzsicherung | 320 | ||
[2] Anhaltspunkte aus den Materialien | 325 | ||
(cc) Einführung eines eigenständigen Merkmals der Existenzsicherung in den Eigentumsbegriff | 326 | ||
f) Die Abgrenzung der eigentumsfähigen Positionen von den rechtswidrig erlangten Rechten | 330 | ||
g) Anforderungen an das eigentumsbestimmende Gesetz | 330 | ||
III. Die Bestimmung des Schutzumfangs der Eigentumsfreiheit im Regelungsgefüge des Art. 14 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG | 331 | ||
1. Überblick über die Entwicklung des Schutzumfangs in der Rechtsprechung des BVerfG bis zur Grundsatzentscheidung über das Hamburger Deichordnungsgesetz | 331 | ||
a) Inhalt und Schranken als einheitlicher Regelungsauftrag | 333 | ||
b) Verfassungsrechtliche Vorgaben an den bestimmenden Gesetzgeber | 334 | ||
aa) Bindung an das Rechtsstaatsprinzip | 337 | ||
bb) Bindung an den Gleichheitssatz | 338 | ||
cc) Bindung an das Sozialstaatsprinzip | 338 | ||
dd) Bindung an das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit | 339 | ||
ee) Bindung an die Institutsgarantie | 340 | ||
(1) Wesen und Wirkungsweise der Institutsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG | 342 | ||
(2) Die Auslegung des Art. 19 Abs. 2 GG zum Vergleich | 344 | ||
(3) Die Auslegungsergebnisse des BVerfG zu Art. 19 Abs. 2 GG | 353 | ||
c) Die Bindung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit | 359 | ||
d) Die Abgrenzung zwischen Enteignung und Inhaltsbeschränkung | 369 | ||
aa) Die Minderung vorhandener Rechtspositionen als Mindestvoraussetzung | 370 | ||
bb) Der Entzug als Voll- oder Teilrechtsverlust | 371 | ||
cc) Das Merkmal des Sonderopfers | 373 | ||
dd) Der Rechtsübergang als historisches Argument | 376 | ||
ee) Die Finalität des Entzugs | 377 | ||
ff) Die Beziehung zwischen Entzug und Enteignungszweck als entscheidendes Kriterium | 380 | ||
gg) Kritik an der Rechtsprechung des BVerfG | 389 | ||
(1) Zum Merkmal des Rechtsentzugs | 389 | ||
(2) Zur Abgrenzung von privaten Eingriffsbefugnissen | 391 | ||
(3) Zur Differenzierung nach dem verfolgten Ziel | 392 | ||
e) Das Merkmal der Sozialpflichtigkeit | 393 | ||
2. Die Bestimmung des Kreises inhaltsbestimmender Gesetze | 394 | ||
a) Möglichkeiten einer Tangierung der privaten Vermögenssphäre durch oder auf Grund einfacher Gesetze | 397 | ||
aa) Eigentumsbezug auf der Rechtsfolgen- und Tatbestandsseite des Gesetzes | 398 | ||
bb) Eigentumsbezug nur auf der Rechtsfolgenseite des Gesetzes | 398 | ||
cc) Eigentumsbezug nur auf der Tatbestandsseite des Gesetzes | 399 | ||
dd) Das Problem der faktischen Einflußnahme | 403 | ||
b) Versuch der Entwicklung eines Kriteriums für die Zurechnung eigentumsrelevanter Erfolge zur gesetzgeberischen Maßnahme | 408 | ||
aa) Der finale staatliche Zugriff als Ausgangsüberlegung | 409 | ||
bb) Indirekte staatliche Einflußnahme durch tatbestandliche Anknüpfung | 411 | ||
cc) Zurechnungskriterien bei faktischer gesetzlicher Einflußnahme | 416 | ||
(1) Berührung des Schutzbereichs nur nach vorheriger gesetzlicher Anerkennung? | 417 | ||
(2) Der Einfluß der wirtschaftlichen Betrachtungsweise | 419 | ||
(3) Das enge wirtschaftliche Verhältnis zwischen Eigentümer und Nachfrager als Objekt gesetzlicher Regelungen | 423 | ||
(4) Die Art der Einflußnahme auf den Dritten | 425 | ||
c) Die Anwendung der Kriterien auf den Bereich der Subventionierung eines Konkurrenten | 428 | ||
d) Die Einordnung nachteiliger Veränderungen einer bestehenden günstigen Gesetzeslage ohne konkreten Eigentumsbezug | 432 | ||
3. Die Bedeutung der Sozialbindungsklausel in Art. 14 Abs. 2 GG | 433 | ||
a) Der Inhalt der Sozialbindung nach der Rechtsprechung im Überblick | 433 | ||
b) Zustimmung und Modifikation in der Literatur | 435 | ||
aa) Zur Herleitung der Sozialbindungsklausel aus dem Sozialstaatsprinzip | 436 | ||
bb) Zur Verengung der Gemeinwohlinteressen in Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG auf die Grundsätze des Sozialstaatsprinzips | 437 | ||
cc) Konsequenzen aus der Einordnung der Sozialbindungsklausel als Verpflichtung zur Gestaltung der gesellschaftlichen Ordnung | 439 | ||
4. Die Einbeziehung des individuellen Bestandsschutzes bei der Umgestaltung bestehender Rechtspositionen | 450 | ||
5. Die Abgrenzung zwischen Inhaltsbestimmungen und Enteignungen | 452 | ||
a) Die Abgrenzung der Institute zwischen fließendem Übergang und strikter Trennung | 453 | ||
b) Die einzelnen Gegensatzpaare zur Abgrenzung zwischen Sozialbindung und Enteignung | 456 | ||
aa) Konkrete Positionen als Enteignungsgegenstand | 456 | ||
bb) Die Unterscheidung zwischen Entzug und Beschränkung | 458 | ||
cc) Die Enteignung als finaler Zugriff | 460 | ||
dd) Differenzierung nach der Bedeutung der Gemeinwohlinteressen | 461 | ||
c) Die Beziehung zwischen Entzug und Enteignungszweck | 463 | ||
d) Die Enteignung als zusätzliche gesetzgeberische Alternative | 466 | ||
IV. Zusammenfassung des Stands der vom BVerfG entwickelten Eigentumsdogmatik vor dem Naßauskiesungsbeschluß | 467 | ||
D. Der heutige Stand der Eigentumsdogmatik | 470 | ||
I. Der Naßauskiesungsbeschluß – Wende, Durchbruch oder bloße Wiederholung? | 470 | ||
1. Gegenstand und Umfang des Schutzbereichs der Eigentumsfreiheit | 471 | ||
2. Die Unterscheidung zwischen Inhaltsbestimmung und Enteignung | 472 | ||
a) Der Deutungsvorschlag von Battis | 474 | ||
b) Begrenzung der enteignungsfähigen Güter auf ausgeübte Befugnisse | 474 | ||
c) Die Enteignung als zusätzliches Gestaltungsmittel bei der Eigentumsneuordnung | 476 | ||
3. Das Zusammenwirken zwischen individueller Eigentumsfreiheit und Institutsgarantie innerhalb des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG | 477 | ||
a) Die Differenzierung zwischen Bestands- und Institutsgarantie | 479 | ||
b) Möglichkeiten der Überprüfung inhaltsbestimmender Gesetze anhand der Institutsgarantie | 483 | ||
c) Abwehrmöglichkeiten für den betroffenen Eigentümer bei belastenden Inhaltsneubestimmungen | 493 | ||
4. Der Streit um das Ende des enteignenden und enteignungsgleichen Eingriffs | 494 | ||
II. Die Pflichtexemplarentscheidung – die neue Einbruchstelle in der Eigentumsdogmatik des BVerfG | 495 | ||
1. Zur Herleitung der ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung aus dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG | 499 | ||
2. Die Einbeziehung des Verhältnismäßigkeitsprinzips | 501 | ||
3. Die Übertragung der Rechtsfigur der privatrechtlichen Aufopferung in den Bereich der Eigentumsfreiheit | 509 | ||
ΙII. Entwicklungstendenzen in der Eigentumsdogmatik von BVerfG und Literatur nach den Grundsatzentscheidungen zur Naßauskiesung und zum Pflichtexemplar | 515 | ||
1. Probleme bei der Eingrenzung der geschützten Vermögenswerte auf rechtlich verfestigte Positionen | 516 | ||
2. Weiterhin diffus: Die Bestimmung des Vermögenswertes | 524 | ||
3. Freiheit contra Existenzsicherung: Die Ausuferung des Merkmals der Existenzsicherung in den Bereich der privatrechtlich verfestigten Positionen | 530 | ||
4. Die Vermengung der verschiedenen eigentumskonstituierenden Merkmale zur Abspaltung nicht geschützter Teile einer anerkannten Vermögenswerten Position | 536 | ||
5. Der formalisierte Enteignungsbegriff – Akzentverschiebung, aber keine endgültige Klarheit | 538 | ||
a) Der Entzug einer Rechtsposition als Ausgangspunkt der Rechtsprechung | 539 | ||
b) Die Beziehung zwischen Rechtsverlust und verfolgtem Ziel als entscheidendes Kriterium | 540 | ||
6. Zusammenwirken von Eigentumsfreiheit und Institutsgarantie als verfassungsrechtlicher Maßstab zur Überprüfung eigentumsbestimmender Maßnahmen | 542 | ||
E. Das Grundproblem: Verfassungseigentum als "Schöpfung der Rechtsordnung" | 547 | ||
I. Das Dogma von der rechtlichen Herrschaft als genereller Rechtfertigungsansatz | 548 | ||
II. Der Wortlaut des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als Grundlage der Interpretation des Begriffs "Verfassungseigentum" | 551 | ||
ΙII. Der Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG als systematisches Argument | 555 | ||
1. Eigentumsgewährung oder -beschränkung: Was leistet der Gesetzgeber? | 558 | ||
2. Versuch der Katalogisierung der bestehenden Eigentumskategorien | 562 | ||
IV. Die Sozialbindungsklausel des Art. 14 Abs. 2 GG als systematisches Argument | 565 | ||
V. Die Beratungen über die Formulierung des Eigentumsrechts als zusätzlicher Anhaltspunkt | 570 | ||
VI. Das traditionelle Erscheinungsbild des Verfassungseigentums als oft gebrauchtes Argument | 574 | ||
VII. Der Zweck der Eigentumsgewährung – Konkreter Bestands- oder Institutsschutz? | 576 | ||
1. Die Gewährleistungsformel als Hinweis für die Betonung einer institutionellen Sichtweise | 577 | ||
2. Die Deutung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als eine von mehreren im Grundrechtskatalog enthaltenen Einrichtungsgarantien | 578 | ||
a) Überblick über den Meinungsstand zu den Einrichtungsgarantien | 580 | ||
b) Rechtfertigungsversuche der herrschenden Meinung bei der Definition einer Rechtsinstitutsgarantie | 582 | ||
aa) Die Einrichtungsgarantie als objektive Verstärkung des Grundrechts | 583 | ||
bb) Die Komplexität des erfaßten Lebensbereichs | 583 | ||
cc) Kritische Stimmen | 584 | ||
dd) Der entscheidende Aspekt: Der Unterschied zwischen gesellschaftlichen und staatsbeteiligten Verhältnissen | 585 | ||
F. Was gewährleistet Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG? – Versuch der Beschreibung seines Anwendungsbereichs | 589 | ||
I. Die Funktion der "Freiheitsgrundrechte" | 589 | ||
II. Die Eigentumsfreiheit als verhaltensschützendes Grundrecht | 593 | ||
IIΙ. Das in Bezug genommene Schutzobjekt der Eigentumsfreiheit | 596 | ||
1. Die Einbeziehung der Arbeitskraft als wirtschaftliches Gut | 598 | ||
2. Das Vermögen als solches | 601 | ||
3. Die subjektiv-öffentlichen Rechte | 608 | ||
4. Die Differenzierung zwischen Rechtsposition, Recht und Rechtsreflex | 609 | ||
IV. Die geschützten Verhaltensweisen | 611 | ||
1. In dubio pro libertate? | 612 | ||
2. Die Bestimmung der geschützten Verhaltensweise aus dem "Normprogramm" der Eigentumsfreiheit | 616 | ||
a) Die Einbeziehung der systematischen Zusammenhänge | 617 | ||
b) Rückgriff auf die Interpretation der Eigentumsfreiheit in Art. 153 Abs. 1 WRV | 621 | ||
c) Konsequenzen aus der ratio der Eigentumsfreiheit | 621 | ||
G. Die unterschiedlichen Ebenen staatlicher Eingriffe in den Schutzbereich der Eigentumsfreiheit | 624 | ||
I. Die verschiedenen "Urtatbestände" der Vermögenswerte | 624 | ||
II. Einwirkungsmöglichkeiten des Gesetzgebers bei den durch Willensakt entstehenden Leistungsversprechen | 629 | ||
1. Ausgestaltung verkehrsfähiger Leistungsversprechen | 630 | ||
2. Schaffung von Auslegungshilfen | 631 | ||
3. Zwingendes Recht als Schrankenziehung? | 631 | ||
IIΙ. Einwirkungsmöglichkeiten des Gesetzgebers auf bestehende Herrschaftsverhältnisse | 632 | ||
1. Schrankenziehung durch Verhaltensanweisung | 634 | ||
2. Abschaffung von Eigentumskategorien | 636 | ||
3. Die Ausgestaltung von Herrschaftsrechten | 636 | ||
4. Die Abspaltung einzelner Teilpositionen | 639 | ||
IV. Die besondere Problematik der Beeinflussung der Marktverhältnisse als Eingriff in die Eigentumsfreiheit | 643 | ||
1. Staatliche Preisgestaltungen | 644 | ||
2. Die Unterscheidung zwischen individuellen und verkehrswerterheblichen Beschränkungen der Tauglichkeit | 646 | ||
a) Die Auslegung des Merkmals der verkehrswesentlichen Eigenschaften in § 119 Abs. 2 BGB zum Vergleich | 648 | ||
b) Übertragung der Ergebnisse auf das durch das Grundrecht der Eigentumsfreiheit begründete Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Staat | 652 | ||
aa) Individuelle und generelle Nachfrageerwartungen an das Wirtschaftsgut | 653 | ||
bb) Welche Umstände können einem Wirtschaftsgut noch als wertbildender Faktor zugerechnet werden? | 655 | ||
cc) Wann wirkt eine staatliche Maßnahme verkehrswertmindernd? | 658 | ||
(1) Gegenstands- und personenbezogene Regelungen | 659 | ||
(2) Rechts- und entscheidungserhebliche Wirkungen | 662 | ||
(3) Einzelmaßnahme und Beziehungsgeflecht | 666 | ||
3. Die Beeinflussung der Wertschätzung im Wirtschaftsverkehr durch angebotssteuernde Maßnahmen | 668 | ||
V. Die Abgrenzung zwischen Schrankenziehung und Enteignung | 671 | ||
H. Zusammenfassung | 673 | ||
Literaturverzeichnis | 682 |