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Sitzdemonstrationen zwischen prozedural geschützter Versammlungsfreiheit und verwaltungsrechtsakzessorischer Nötigung

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Bertuleit, A. (1994). Sitzdemonstrationen zwischen prozedural geschützter Versammlungsfreiheit und verwaltungsrechtsakzessorischer Nötigung. Ein Beitrag zur Harmonisierung von Art. 8 GG, § 15 VersG und § 240 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48184-2
Bertuleit, Achim. Sitzdemonstrationen zwischen prozedural geschützter Versammlungsfreiheit und verwaltungsrechtsakzessorischer Nötigung: Ein Beitrag zur Harmonisierung von Art. 8 GG, § 15 VersG und § 240 StGB. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48184-2
Bertuleit, A (1994): Sitzdemonstrationen zwischen prozedural geschützter Versammlungsfreiheit und verwaltungsrechtsakzessorischer Nötigung: Ein Beitrag zur Harmonisierung von Art. 8 GG, § 15 VersG und § 240 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48184-2

Format

Sitzdemonstrationen zwischen prozedural geschützter Versammlungsfreiheit und verwaltungsrechtsakzessorischer Nötigung

Ein Beitrag zur Harmonisierung von Art. 8 GG, § 15 VersG und § 240 StGB

Bertuleit, Achim

Schriften zum Strafrecht, Vol. 103

(1994)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
§ 1. Einleitung – Die Fragestellung, die Zielsetzung und der Gang der Untersuchung 23
§ 2. Die Bestätigung des staatlichen Gewaltmonopols durch den zivilisierten Ungehorsam der Sitzdemonstrationen 30
A. Angriff auf das staatliche Gewaltmonopol? 30
B. Die Überwindung der mittelalterlichen Fehde durch das Gewaltmonopol der neuzeitlichen Rechtsschutzanstalt Staat 32
C. Die Bedeutung des instrumentellen Selbstvollzuges für die Bedrohung des staatlichen Gewaltmonopols 35
D. Die Überwindung der Religionskriege durch das Gewaltmonopol des neuzeitlichen Staates als in sich befriedeter Einheit des Volkes 36
E. Rebarbarisierung durch Dissoziation der politischen Einheit des Volkes in ein Freund-Feind-Verhältnis? 42
F. Hannah Arendts Kritik des staatlichen Gewaltmonopols anhand der Unterscheidung von Macht und Gewalt sowie horizontalem (Locke) und vertikalem (Hobbes) Gesellschaftsvertrag 43
G. Verfassungsrechtliche Friedenspflicht des Bürgers zum Rechtsgehorsam als Kehrseite des vorausliegenden staatlichen Gewaltmonopols? 49
H. Fazit 57
§ 3. Vom crimen vis als Delikt gegen die öffentliche Ruhe und Sicherheit zur Nötigung als Delikt gegen die Willensfreiheit der Person 61
A. Schutz der öffentlichen Sicherheit in der Tradition des crimen vis? 61
I. Verbindung des Schutzes der Willensfreiheit der Person mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit? 61
II. Ausrichtung der Rechtsprechung des Reichsgerichts an der sichtbaren Friedensstörung? 64
B. Vom crimen vis zur Nötigung 66
I. Das crimen vis als vages Delikt gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit 66
II. Waechters Revision des crimen vis zum Delikt gegen die Willensfreiheit der Person 69
III. § 1077 II 20 PrALR als Delikt gegen die Willensfreiheit der Person 73
IV. Die Entwicklung der Nötigung zum Delikt gegen die Willensfreiheit der Person in den Partikularstrafgesetzbüchern des Deutschen Bundes 76
C. Fazit 80
§ 4. Die Verwaltungsrechtsakzessorietät der Nötigung im Falle von Sitzdemonstrationen 82
A. Die Auflösung nach § 15 Abs. 2 VersG als Ausgestaltung des verfahrensrechtlichen Schutzes der Versammlungsfreiheit der Sitzdemonstranten aus Art. 8 Abs. 1 GG 82
I. Sitzdemonstrationen als friedliche Versammlungen im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG 82
II. Das Recht der Sitzdemonstranten auf körperliche Anwesenheit am Ort der Versammlung aus Art. 8 Abs. 1 GG 86
1. Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit im Prozeß geistiger Auseinandersetzung? 86
2. Die Versammlungsfreiheit als spezifisches Kommunikationsgrundrecht in ihrer physisch-räumlichen Dimension 87
3. Verfassungskonforme Auslegung des § 240 StGB 89
III. Der verfahrensrechtliche Schutz der Versammlungsfreiheit der Sitzdemonstranten durch die notwendige Auflösung nach § 15 Abs. 2 VersG 91
1. Der verfahrensrechtliche Gehalt des Art. 8 Abs. 1 GG 91
2. § 15 Abs. 2 VersG als Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens zur Verteilung des knappen Gutes öffentliche Straße 93
3. Die Begrenzung des durch § 15 Abs. 2 VersG ausgestalteten Verfahrensschutzes des Art. 8 Abs. 1 GG auf friedliche Versammlungen 98
4. Zur Interpretation des Mutlangen-Urteils und des Schubart-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung des Schutzes des Art. 8 GG durch § 15 Abs. 2 VersG 99
5. Konsequenzen für das Legalitätsprinzip: Die Geltung des Opportunitätsprinzips bis zur Auflösung 104
IV. Fazit 106
B. Die Abhängigkeit der Strafrechtswidrigkeit nach § 240 StGB von der Verwaltungsrechtmäßigkeit der Auflösung nach § 15 Abs. 2 VersG 110
I. Die Überprüfbarkeit der Rechtmäßigkeit der Auflösung durch das Strafgericht 110
1. Zu den Begriffen der Verwaltungs-, Verwaltungsakts- und Verwaltungsrechtsakzessorietät 110
2. Die Bindungswirkung des verwaltungsgerichtlichen Urteils über die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Auflösungsverfügung 112
a. Keine Identität der Streitgegenstände 112
b. Vorfragenkompetenz der Strafgerichtsbarkeit analog § 262 StPO 113
c. Präjudizialität? 114
3. Bindungswirkung der bestandskräftigen Auflösungsverfügung? 116
a. Vergleich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Amtshaftungsprozeß 116
b. Vergleich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Steuerstrafverfahren 118
4. Bindungswirkung der vollziehbaren Auflösungsverfügung? 119
5. Tatbestandswirkung der wirksamen Auflösungsverfügung? 122
6. Der nicht feststellende, sondern gestaltende Inhalt der Regelung der Auflösungsverfügung 126
II. Die Notwendigkeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Auflösung aus verfassungsrechtlichen Gründen 128
1. Die Unvereinbarkeit der Verwaltungsaktsakzessorietät und die Vereinbarkeit der Verwaltungsrechtsakzessorietät der Nötigung mit Art. 103 Abs. 2 GG 128
2. Die Verwaltungsrechtsakzessorietät der Nötigung als Konsequenz der Anforderungen aus Art. 8 GG 131
III. Das Durchschlagen von formellen, materiellen und Ermessensfehlern der Auflösungsverfügung auf die Beurteilung der Strafrechtswidrigkeit 133
IV. Der Ausschluß des Tatbestandes des § 240 Abs. 1 und 2 StGB durch Art. 8 GG 137
1. Art. 8 GG als Rechtfertigungsgrund? 137
2. Die straftatsystematische Einordnung des § 240 Abs. 2 StGB 140
a. Offener Tatbestand im Sinne Welzels? 140
b. Nötigungsspezifischer Rechtfertigungsgrund im Sinne des Bundesgerichtshofs? 141
c. Unterscheidung von genereller Verwerflichkeit als Tatbestandsmerkmal und konkreter Verwerflichkeit als Rechtfertigungsgrund im Sinne von Hirsch? 144
d. Gesamttatbewertendes Merkmal im Sinne von Roxin? 145
e. Tatbestandsmerkmal 146
3. Die verfassungskonforme Reduktion des Tatbestandsmerkmals “verwerflich” durch die rechtmäßige Auflösung nach § 15 Abs. 2 VersG als ungeschriebene objektive Bedingung der Strafbarkeit 147
V. Fazit 149
C. Die Verwaltungsrechtswidrigkeit von Sitzdemonstrationen als Auflösungsgrund 154
I. Die Beeinträchtigung des Schutzguts der öffentlichen Sicherheit im Sinne des § 15 Abs. 1 VersG 154
1. Verletzung der Anmeldepflicht? 154
2. Verwirklichung der Nötigung nach § 240 StGB? 155
3. Verletzung versammlungsrechtlicher Vorschriften? 156
4. Die Verletzung verkehrsrechtlicher Vorschriften 157
a. Die Anwendbarkeit der Straßenverkehrsordnung 157
b. Erlaubnispflicht für die übermäßige Straßenbenutzung nach § 29 StVO? 159
c. Pflicht zur Benutzung des Gehwegs nach § 25 StVO? 161
d. Pflicht zur Befolgung der Vorschrift für geschlossene Verbände nach § 27 StVO? 162
e. Die Pflicht zur Vermeidung der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nach § 1 StVO 165
5. Eingriff in die Freiheit der Person des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG? 166
6. Der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG 168
II. Die unmittelbare Gefährdung im Sinne des § 15 Abs. 1 VersG 172
III. Die Pflicht zur fehlerfreien Ausübung des Ermessens über die Auflösung 173
1. Die Beachtung des Prinzips praktischer Konkordanz zur Lösung der Grundrechtskollision zwischen der Versammlungsfreiheit der Sitzdemonstranten und der allgemeinen Handlungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer 174
2. Die Ausschöpfung des milderen Mittels der Auflagenerteilung 176
3. Die Beachtung der Rechtsanwendungsgleichheit des Art. 3 Abs. 1 GG und des Diskriminierungsverbots des Art. 3 Abs. 3 GG 177
4. Ermessensreduktion auf Null 180
IV. Fazit 182
§ 5. Die Strafrechtswidrigkeit von Sitzdemonstrationen 186
A. Strenge Verwaltungsrechtsakzessorietät? 186
B. Die Berücksichtigung der näheren Umstände 192
C. Die Unterscheidung der Strafrechtswidrigkeit von der Verwaltungsrechtswidrigkeit durch die Erhöhung des Unrechtsgehalts 199
D. Enger Zweckbegriff unter Ausschluß der Fernziele? 203
E. Der weite mehrgliedrige Zweckbegriff 210
F. Verfassungskonforme Auslegung des § 240 Abs. 2 StGB im Lichte der Versammlungsfreiheit als spezifischen Kommunikationsgrundrechts in ihrer physisch-psychischen Dimension 213
G. Bewertung der Strafrechtswidrigkeit von Sitzdemonstrationen anhand der Unterscheidung des symbolischen Handelns vom instrumentellen Selbstvollzug 217
H. Fazit 220
§ 6. Gesamtzusammenfassung 224
A. Fazit 224
B. Thesen 232
Literaturverzeichnis 236
Sachwortverzeichnis 255