Sitzdemonstrationen zwischen prozedural geschützter Versammlungsfreiheit und verwaltungsrechtsakzessorischer Nötigung
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Bertuleit, A. (1994). Sitzdemonstrationen zwischen prozedural geschützter Versammlungsfreiheit und verwaltungsrechtsakzessorischer Nötigung. Ein Beitrag zur Harmonisierung von Art. 8 GG, § 15 VersG und § 240 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48184-2
Bertuleit, Achim. Sitzdemonstrationen zwischen prozedural geschützter Versammlungsfreiheit und verwaltungsrechtsakzessorischer Nötigung: Ein Beitrag zur Harmonisierung von Art. 8 GG, § 15 VersG und § 240 StGB. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48184-2
Bertuleit, A (1994): Sitzdemonstrationen zwischen prozedural geschützter Versammlungsfreiheit und verwaltungsrechtsakzessorischer Nötigung: Ein Beitrag zur Harmonisierung von Art. 8 GG, § 15 VersG und § 240 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48184-2
Format
Sitzdemonstrationen zwischen prozedural geschützter Versammlungsfreiheit und verwaltungsrechtsakzessorischer Nötigung
Ein Beitrag zur Harmonisierung von Art. 8 GG, § 15 VersG und § 240 StGB
Schriften zum Strafrecht, Vol. 103
(1994)
Additional Information
Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
§ 1. Einleitung – Die Fragestellung, die Zielsetzung und der Gang der Untersuchung | 23 | ||
§ 2. Die Bestätigung des staatlichen Gewaltmonopols durch den zivilisierten Ungehorsam der Sitzdemonstrationen | 30 | ||
A. Angriff auf das staatliche Gewaltmonopol? | 30 | ||
B. Die Überwindung der mittelalterlichen Fehde durch das Gewaltmonopol der neuzeitlichen Rechtsschutzanstalt Staat | 32 | ||
C. Die Bedeutung des instrumentellen Selbstvollzuges für die Bedrohung des staatlichen Gewaltmonopols | 35 | ||
D. Die Überwindung der Religionskriege durch das Gewaltmonopol des neuzeitlichen Staates als in sich befriedeter Einheit des Volkes | 36 | ||
E. Rebarbarisierung durch Dissoziation der politischen Einheit des Volkes in ein Freund-Feind-Verhältnis? | 42 | ||
F. Hannah Arendts Kritik des staatlichen Gewaltmonopols anhand der Unterscheidung von Macht und Gewalt sowie horizontalem (Locke) und vertikalem (Hobbes) Gesellschaftsvertrag | 43 | ||
G. Verfassungsrechtliche Friedenspflicht des Bürgers zum Rechtsgehorsam als Kehrseite des vorausliegenden staatlichen Gewaltmonopols? | 49 | ||
H. Fazit | 57 | ||
§ 3. Vom crimen vis als Delikt gegen die öffentliche Ruhe und Sicherheit zur Nötigung als Delikt gegen die Willensfreiheit der Person | 61 | ||
A. Schutz der öffentlichen Sicherheit in der Tradition des crimen vis? | 61 | ||
I. Verbindung des Schutzes der Willensfreiheit der Person mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit? | 61 | ||
II. Ausrichtung der Rechtsprechung des Reichsgerichts an der sichtbaren Friedensstörung? | 64 | ||
B. Vom crimen vis zur Nötigung | 66 | ||
I. Das crimen vis als vages Delikt gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit | 66 | ||
II. Waechters Revision des crimen vis zum Delikt gegen die Willensfreiheit der Person | 69 | ||
III. § 1077 II 20 PrALR als Delikt gegen die Willensfreiheit der Person | 73 | ||
IV. Die Entwicklung der Nötigung zum Delikt gegen die Willensfreiheit der Person in den Partikularstrafgesetzbüchern des Deutschen Bundes | 76 | ||
C. Fazit | 80 | ||
§ 4. Die Verwaltungsrechtsakzessorietät der Nötigung im Falle von Sitzdemonstrationen | 82 | ||
A. Die Auflösung nach § 15 Abs. 2 VersG als Ausgestaltung des verfahrensrechtlichen Schutzes der Versammlungsfreiheit der Sitzdemonstranten aus Art. 8 Abs. 1 GG | 82 | ||
I. Sitzdemonstrationen als friedliche Versammlungen im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG | 82 | ||
II. Das Recht der Sitzdemonstranten auf körperliche Anwesenheit am Ort der Versammlung aus Art. 8 Abs. 1 GG | 86 | ||
1. Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit im Prozeß geistiger Auseinandersetzung? | 86 | ||
2. Die Versammlungsfreiheit als spezifisches Kommunikationsgrundrecht in ihrer physisch-räumlichen Dimension | 87 | ||
3. Verfassungskonforme Auslegung des § 240 StGB | 89 | ||
III. Der verfahrensrechtliche Schutz der Versammlungsfreiheit der Sitzdemonstranten durch die notwendige Auflösung nach § 15 Abs. 2 VersG | 91 | ||
1. Der verfahrensrechtliche Gehalt des Art. 8 Abs. 1 GG | 91 | ||
2. § 15 Abs. 2 VersG als Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens zur Verteilung des knappen Gutes öffentliche Straße | 93 | ||
3. Die Begrenzung des durch § 15 Abs. 2 VersG ausgestalteten Verfahrensschutzes des Art. 8 Abs. 1 GG auf friedliche Versammlungen | 98 | ||
4. Zur Interpretation des Mutlangen-Urteils und des Schubart-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung des Schutzes des Art. 8 GG durch § 15 Abs. 2 VersG | 99 | ||
5. Konsequenzen für das Legalitätsprinzip: Die Geltung des Opportunitätsprinzips bis zur Auflösung | 104 | ||
IV. Fazit | 106 | ||
B. Die Abhängigkeit der Strafrechtswidrigkeit nach § 240 StGB von der Verwaltungsrechtmäßigkeit der Auflösung nach § 15 Abs. 2 VersG | 110 | ||
I. Die Überprüfbarkeit der Rechtmäßigkeit der Auflösung durch das Strafgericht | 110 | ||
1. Zu den Begriffen der Verwaltungs-, Verwaltungsakts- und Verwaltungsrechtsakzessorietät | 110 | ||
2. Die Bindungswirkung des verwaltungsgerichtlichen Urteils über die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Auflösungsverfügung | 112 | ||
a. Keine Identität der Streitgegenstände | 112 | ||
b. Vorfragenkompetenz der Strafgerichtsbarkeit analog § 262 StPO | 113 | ||
c. Präjudizialität? | 114 | ||
3. Bindungswirkung der bestandskräftigen Auflösungsverfügung? | 116 | ||
a. Vergleich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Amtshaftungsprozeß | 116 | ||
b. Vergleich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Steuerstrafverfahren | 118 | ||
4. Bindungswirkung der vollziehbaren Auflösungsverfügung? | 119 | ||
5. Tatbestandswirkung der wirksamen Auflösungsverfügung? | 122 | ||
6. Der nicht feststellende, sondern gestaltende Inhalt der Regelung der Auflösungsverfügung | 126 | ||
II. Die Notwendigkeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Auflösung aus verfassungsrechtlichen Gründen | 128 | ||
1. Die Unvereinbarkeit der Verwaltungsaktsakzessorietät und die Vereinbarkeit der Verwaltungsrechtsakzessorietät der Nötigung mit Art. 103 Abs. 2 GG | 128 | ||
2. Die Verwaltungsrechtsakzessorietät der Nötigung als Konsequenz der Anforderungen aus Art. 8 GG | 131 | ||
III. Das Durchschlagen von formellen, materiellen und Ermessensfehlern der Auflösungsverfügung auf die Beurteilung der Strafrechtswidrigkeit | 133 | ||
IV. Der Ausschluß des Tatbestandes des § 240 Abs. 1 und 2 StGB durch Art. 8 GG | 137 | ||
1. Art. 8 GG als Rechtfertigungsgrund? | 137 | ||
2. Die straftatsystematische Einordnung des § 240 Abs. 2 StGB | 140 | ||
a. Offener Tatbestand im Sinne Welzels? | 140 | ||
b. Nötigungsspezifischer Rechtfertigungsgrund im Sinne des Bundesgerichtshofs? | 141 | ||
c. Unterscheidung von genereller Verwerflichkeit als Tatbestandsmerkmal und konkreter Verwerflichkeit als Rechtfertigungsgrund im Sinne von Hirsch? | 144 | ||
d. Gesamttatbewertendes Merkmal im Sinne von Roxin? | 145 | ||
e. Tatbestandsmerkmal | 146 | ||
3. Die verfassungskonforme Reduktion des Tatbestandsmerkmals “verwerflich” durch die rechtmäßige Auflösung nach § 15 Abs. 2 VersG als ungeschriebene objektive Bedingung der Strafbarkeit | 147 | ||
V. Fazit | 149 | ||
C. Die Verwaltungsrechtswidrigkeit von Sitzdemonstrationen als Auflösungsgrund | 154 | ||
I. Die Beeinträchtigung des Schutzguts der öffentlichen Sicherheit im Sinne des § 15 Abs. 1 VersG | 154 | ||
1. Verletzung der Anmeldepflicht? | 154 | ||
2. Verwirklichung der Nötigung nach § 240 StGB? | 155 | ||
3. Verletzung versammlungsrechtlicher Vorschriften? | 156 | ||
4. Die Verletzung verkehrsrechtlicher Vorschriften | 157 | ||
a. Die Anwendbarkeit der Straßenverkehrsordnung | 157 | ||
b. Erlaubnispflicht für die übermäßige Straßenbenutzung nach § 29 StVO? | 159 | ||
c. Pflicht zur Benutzung des Gehwegs nach § 25 StVO? | 161 | ||
d. Pflicht zur Befolgung der Vorschrift für geschlossene Verbände nach § 27 StVO? | 162 | ||
e. Die Pflicht zur Vermeidung der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nach § 1 StVO | 165 | ||
5. Eingriff in die Freiheit der Person des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG? | 166 | ||
6. Der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG | 168 | ||
II. Die unmittelbare Gefährdung im Sinne des § 15 Abs. 1 VersG | 172 | ||
III. Die Pflicht zur fehlerfreien Ausübung des Ermessens über die Auflösung | 173 | ||
1. Die Beachtung des Prinzips praktischer Konkordanz zur Lösung der Grundrechtskollision zwischen der Versammlungsfreiheit der Sitzdemonstranten und der allgemeinen Handlungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer | 174 | ||
2. Die Ausschöpfung des milderen Mittels der Auflagenerteilung | 176 | ||
3. Die Beachtung der Rechtsanwendungsgleichheit des Art. 3 Abs. 1 GG und des Diskriminierungsverbots des Art. 3 Abs. 3 GG | 177 | ||
4. Ermessensreduktion auf Null | 180 | ||
IV. Fazit | 182 | ||
§ 5. Die Strafrechtswidrigkeit von Sitzdemonstrationen | 186 | ||
A. Strenge Verwaltungsrechtsakzessorietät? | 186 | ||
B. Die Berücksichtigung der näheren Umstände | 192 | ||
C. Die Unterscheidung der Strafrechtswidrigkeit von der Verwaltungsrechtswidrigkeit durch die Erhöhung des Unrechtsgehalts | 199 | ||
D. Enger Zweckbegriff unter Ausschluß der Fernziele? | 203 | ||
E. Der weite mehrgliedrige Zweckbegriff | 210 | ||
F. Verfassungskonforme Auslegung des § 240 Abs. 2 StGB im Lichte der Versammlungsfreiheit als spezifischen Kommunikationsgrundrechts in ihrer physisch-psychischen Dimension | 213 | ||
G. Bewertung der Strafrechtswidrigkeit von Sitzdemonstrationen anhand der Unterscheidung des symbolischen Handelns vom instrumentellen Selbstvollzug | 217 | ||
H. Fazit | 220 | ||
§ 6. Gesamtzusammenfassung | 224 | ||
A. Fazit | 224 | ||
B. Thesen | 232 | ||
Literaturverzeichnis | 236 | ||
Sachwortverzeichnis | 255 |