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Feist, C. (2001). Kündigung, Rücktritt und Suspendierung von multilateralen Verträgen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50236-3
Feist, Christian. Kündigung, Rücktritt und Suspendierung von multilateralen Verträgen. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50236-3
Feist, C (2001): Kündigung, Rücktritt und Suspendierung von multilateralen Verträgen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50236-3

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Kündigung, Rücktritt und Suspendierung von multilateralen Verträgen

Feist, Christian

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 135

(2001)

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Abstract

Daß sich im geltenden Völkerrecht multilaterale Verträge nicht nur wegen der Zahl ihrer Vertragsparteien von zweiseitigen Abkommen unterscheiden, kann mittlerweile als gesicherter Bestand des Völkerrechts gelten. Das Völkerrecht entwickelt sich mehr und mehr von einem Koordinationsrecht zu einem Kooperationsrecht, das vermehrt zum Regelungsinstrument des multilateralen Vertrages im Sinne einer internationalen Legislative greift. So wird auch im Rahmen dieser Arbeit davon ausgegangen, daß mehrseitige Abkommen, etwa zum Schutz der Menschenrechte oder der Umwelt, eine andere Rechtsnatur haben als zweiseitige Austauschverträge. Ausgehend von dieser These stellt sich die Frage, ob die Regeln des allgemeinen Rechts der Verträge zur einseitigen willkürlichen Vertragsbeendigung unterschiedslos anwendbar sind auf alle Verträge oder ob den verschiedenen Rechtsnaturen Rechnung getragen wird.

Es stellt sich heraus, daß das allgemeine Recht der Verträge, so wie es in der Wiener Vertragsrechtskonvention kodifiziert ist, von Verträgen als Bündel korrespondierender Rechte und Pflichten im Sinne eines Austauschverhältnisses ausgeht. Die bisherigen Regeln können daher nicht immer den besonderen Rechtsnaturen multilateraler Verträge Rechnung tragen. Im Ergebnis kann daher festgestellt werden, daß das Allgemeine Recht der Verträge die Entwicklung zum Kooperationsrecht nur unvollständig nachvollzogen hat und nach wie vor eher Züge eines Allgemeinen Schuldrechts trägt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
§ 1 Gegenstand der Arbeit 13
Erster Teil: Geschichte und verschiedene Ausprägungen multilateraler Verträge in Völkerrechtsheorie und -praxis 16
§ 2 Kategorisierung multilateraler Verträge 16
§ 3 Das klassische Völkerrechtssystem nach dem Westfälischen Frieden: Bilateralismus 17
I. Der Westfälische Friede und andere europäische Friedensschlüsse der klassischen Periode 17
II. Der Bilateralismus im völkerrechtsgeschichtlichen Kontext 19
III. Die Struktur des klassischen Völkerrechts im Spiegel der klassischen Völkerrechtslehre 23
IV. Der Zusammenbruch des klassischen Systems als Kollaps eines Machtgleichgewichts auf der Basis des Bilateralismus 24
§ 4 Die Evolution multilateraler Verträge als Regelungsinstrument im Völkerrecht seit dem Wiener Kongreß 25
I. Das stabilisierte Mächtegleichgewicht in Europa als Folge beginnender Mehrseitigkeit in der Rechtsetzung 25
II. Die weitere Evolution der Mehrseitigkeit als Folge der inhaltlichen Ausweitung des Völkerrechts 26
§ 5 Die Unterscheidung zwischen rechtsetzenden und rechtsgeschäftlichen Verträgen nach Bergbohm und Triepel 28
§ 6 Kritik an der Einteilung Triepels in der Völkerrechtslehre 31
§ 7 Völkerrechtliche Rechtsprechung zur Rechtsnatur multilateraler Verträge 32
I. The Wimbledon 33
II. Der Oscar-Chinn-Fall 34
III. Reparations for Injuries Suffered in the Service of the United Nations 35
IV. Reservations to the Genocide Convention 36
1. Das Mehrheitsvotum 36
2. Die abweichenden Voten 37
V. Der Barcelona Traction Case 38
VI. Der Pfunders-Fall 40
1. Der Sachverhalt 40
2. Die Einlassungen der Parteien 40
3. Das Votum der Kommission 41
VII. Ergebnis der Rechtsprechungsanalyse 42
§ 8 Die Arbeit in der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen 44
I. Die vorbereitenden Arbeiten zur Kodifikation des Rechts der Verträge 45
1. Die Lauterpacht-Reports 45
2. Die Fitzmaurice-Reports 47
a) Die Beendigung der Vertragsbindung nach einem Bruch des Vertrages durch eine andere Partei 47
b) Die Verdrängung älterer Verträge durch später abgeschlossene Abkommen 52
c) Die Aussetzung der Vertragserfüllung als Repressalie 55
3. Die Waldock-Reports 57
a) Die Zulässigkeit von Vorbehalten zu Verträgen 58
b) Die Beendigung der Vertragsbindung nach einem Bruch des Vertrages durch eine andere Partei 60
4. Zusammenfassung der Arbeit der Sonderberichterstatter 62
II. Die Arbeit der Völkerrechtskommission auf dem Gebiet des Rechts der Staatenverantwortlichkeit 63
1. Die Bestimmung des von einem Völkerrechtsbruch verletzten Staates 64
2. Das Recht zur einseitigen Rechtsdurchsetzung durch Repressalien („countermeasures“) 69
a) Riphagens Entwurf als Spiegelbild von Art. 5 70
b) Der Entwurf von Arangio-Ruiz 71
3. Die Differenzierung zwischen völkerrechtlichem Delikt und völkerrechtlichem Verbrechen in Art. 19 des ersten Teils 72
III. Die Arbeit der ILC an Regeln für Vorbehalte zu multilateralen Verträgen 75
IV. Zusammenfassung der Arbeit der Völkerrechtskommission 76
§ 9 Die Behandlung multilateraler Konventionen in der WVRK 77
I. Die „Object-and-purpose“-Regel in Art. 19 (c) 79
II. Die Anerkennung integraler Verträge in Art. 20 Abs. 2 79
III. Die Sonderregelung in bezug auf Gründungsdokumente internationaler Organisationen 80
IV. Art. 60 – Rücktritt wegen Vertragsverletzung des anderen Teils 81
§ 10 Fallbeispiel: Die Vertragsinstrumente zum völkerrechtlichen Schutz der Umwelt 83
§ 11 Die Wirkungen multilateraler Verträge auf dritte Staaten 89
I. Ausgangspunkt der Überlegungen 89
II. Die „Pacta-tertiis“-Regel 90
III. Mögliche Ausnahmen 91
1. Das Urteil im North Sea Continental Shelf Case 91
2. Statusverträge als territorial bezogene Regelungen „erga omnes“ 93
a) Waldocks Regelungsentwurf in Art. 63 seiner „Draft Articles“ 93
b) Statusverträge in der Völkerrechtspraxis 96
(1) Der Status der Aalandinseln 96
(2) Der territoriale Status von Südwestafrika (Namibia) 98
(3) Der Antarktisvertrag 100
3. Andere Verträge mit Wirkung „erga omnes“ 106
a) Ausgangspunkt: Die sich wandelnde Rolle des Gemeinschaftsinteresses vor dem Hintergrund zunehmender Interdependenz 107
(1) Die Definition des Allgemeininteresses 109
(2) Die Definitionsmacht „erga omnes“ 111
(3) Zur Vereinbarkeit dieser Definitionsmacht mit allgemeinen Strukturprinzipien des Völkerrechts 112
(4) Die Staatenpraxis zu Ordnungsverträgen im Gemeinschaftsinteresse 115
(aa) Objektive Wirkung der UN-Charta 115
(bb) Die Seerechtskonvention von 1982 116
(cc) Das Straddling Stocks Agreement von 1995 118
(dd) Ergebnis der Bestandsaufnahme 121
b) Verträge zum Schutze des Gemeinschaftsinteresses als objektive Rechtsetzung 121
§ 12 Zusammenfassung: Idealtypische Einteilung multilateraler Verträge 122
§ 13 Völkerrechtstheoretischer Hintergrund der Kategorisierung multilateraler Verträge 129
Zweiter Teil: Die Anwendung der Beendigungsregeln auf multilaterale Verträge verschiedener Ausprägungen 132
§ 14 Definition von Kündigung, Rücktritt und Suspendierung 132
§ 15 Kündigung und Suspendierung des Vertrages wegen vorhergehender Vertragsverletzung einer anderen Partei: Art. 60 WVRK 133
I. Dogmatische Begründung des Rechts 134
II. Anerkennung des Rechts in Völkerrechtstheorie und -praxis 135
III. Die Qualität der Vertragsverletzung 138
IV. Die Regelungen für multilaterale Verträge im einzelnen 139
1. Die hierzu vertretenen Auffassungen in der Völkerrechtslehre 139
2. Die völkerrechtliche Judikatur 142
3. Staatenpraxis bezüglich multilateraler Verträge 144
4. Die Arbeit der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen 146
a) Der Regelungsentwurf von Fitzmaurice 146
b) Der Regelungsentwurf von Waldock 148
c) Die Reaktionen in der ILC und im sechsten Komitee der Generalversammlung 149
d) Der Kodifikationsentwurf der ILC 150
e) Analyse 152
f) Die Vervollständigung des Entwurfs zum Art. 60 WVRK 156
g) Die Modifikation in Art. 60 Abs. 2 lit. c) 156
h) Art. 60 Abs. 5 156
V. Zusammenfassende Betrachtung: Art. 60 WVRK als Reflexion der unterschiedlichen Erfüllungsstrukturen multilateraler Verträge 162
VI. Die Anwendung von Art. 60 WVRK auf Verträge, die aufgrund des geschützten Gemeinschaftsinteresses über den Kreis der Vertragsparteien hinaus Wirkung entfalten 163
§ 16 Beendigung der Vertragsbindung wegen grundlegender Änderung der Umstände – „clausula rebus sic stantibus“ 165
I. Die hierzu vertretenen Standpunkte der klassischen und modernen Völkerrechtslehre 166
II. Die völkerrechtliche Praxis zur „clausula“, insbesondere die Anwendung auf multilaterale Abkommen 168
III. Der WVRK vorausgehende Kodifikationsentwürfe 171
1. Der Harvard-Entwurf 171
2. Die Arbeit der Sonderberichterstatter der ILC 172
a) Der Regelungsentwurf von Fitzmaurice 172
b) Der Entwurf von Waldock 175
3. Die Beratungen im Plenum der Völkerrechtskommission 176
4. Die Beratungen auf der Wiener Vertragsrechtskonferenz 177
IV. Die Anwendung der „clausula rebus sic stantibus“ auf multilaterale Verträge verschiedener Ausprägungen 178
1. Allgemein 178
2. Der Sonderfall des Europarechts 182
V. Die Anpassung multilateraler Verträge trotz eingeschränkter Anwendbarkeit der „clausula“ 183
1. Notstandsklauseln 184
2. Vertragsrevision 185
3. Rahmenkonventionen und Protokolle 188
4. Bewertung 188
VI. Ergebnis 189
§ 17 Vertraglich vereinbarte Abweichungen von einem multilateralen Abkommen durch eine begrenzte Anzahl der Vertragsparteien 190
I. Praxis und Lehre zu „Inter-se“-Modifikationen vor Verabschiedung der WVRK 191
II. Die Regelung in Art. 41 WVRK 194
III. Analyse 195
IV. Rechtsfolge 196
§ 18 „Inter se“ wirksame Suspendierungen multilateraler Verträge 198
§ 19 Freie Kündigungsrechte 198
I. Stillschweigendes Kündigungsrecht 198
1. Die zu dieser Frage vertretenen Auffassungen in der Völkerrechtslehre 199
2. Die vorbereitenden Arbeiten zur WVRK 200
3. Die Beratungen auf der Wiener Vertragsrechtskonferenz 201
4. Staatenpraxis zum stillschweigenden Kündigungsrecht 202
5. Analyse 207
II. Ausdrückliches freies Kündigungsrecht 209
1. Praxis zur EMRK 209
2. Nordkoreas Kündigung des Nichtverbreitungsvertrages für Kernwaffen 211
3. Analyse dieser Praxis 213
§ 20 Aussetzung der Vertragsbindung als Gegenmaßnahme („countermeasure“) 213
I. Aktivlegitimation zur Gegenmaßnahme: Das Konzept des verletzten Staates 215
II. Self-contained Regimes 216
III. Begrenzung der erlaubten Selbsthilfe 219
IV. Zusammenfassung zur Aussetzung von Verpflichtungen im Wege der Gegenmaßnahme 223
§ 21 Schlußbetrachtung 225
Literaturverzeichnis 229
Sachwortverzeichnis 243