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Horstmann, M. (2002). Zur Präzisierung und Kontrolle von Opportunitätseinstellungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50887-7
Horstmann, Markus. Zur Präzisierung und Kontrolle von Opportunitätseinstellungen. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50887-7
Horstmann, M (2002): Zur Präzisierung und Kontrolle von Opportunitätseinstellungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50887-7

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Zur Präzisierung und Kontrolle von Opportunitätseinstellungen

Horstmann, Markus

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 40

(2002)

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Abstract

Einstellungen von Strafverfahren nach dem Opportunitätsprinzip bestimmen dieser Tage in weiten Bereichen das Bild staatlicher Strafverfolgungstätigkeit. Dabei werden etwa 49% der Vergehen betreffenden Ermittlungs- und Hauptverfahren unter Berufung auf die §§ 153 ff. StPO eingestellt. Und das, obwohl in der deutschen Strafprozeßordnung § 152 Absatz 2 das prozessuale Gegenprinzip zur Opportunität - namentlich die Legalität - zum Regelfall strafverfahrensrechtlicher Gesetzeskonzeption erklärt.

Der Autor kritisiert das nahezu inflatorische Gebrauchmachen der Rechtsanwendungspraxis von diesen flexiblen, weitgehend auf Nützlichkeitserwägungen und Zweckmäßigkeitsbestrebungen basierenden opportunitätsgeprägten Handlungsinstrumentarien, die zwar einerseits dem verständlichen Wunsch der Rechtspraxis nach justizökonomischem Strafverfolgungshandeln Rechnung tragen, die aber andererseits angesichts erheblicher rechtsstaatlicher Bedenken häufig und nachdrücklich im Blickpunkt wissenschaftlicher Kritik stehen. Markus Horstmann entwickelt Reformvorschläge, wie künftig adäquat mit deliktischem Verhalten aus dem Bereich der Bagatellkriminalität bis hin zur mittelschweren Kriminalität verfahren werden kann, und dies ganz im Sinne einer notwendigen Rückkehr zu einem stärker legalitätsorientierten Strafverfolgungshandeln.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 22
Einleitung 25
Erster Teil: Legalität und Opportunität als unterschiedliche Kategorien der Rechtsanwendung 26
A. Legalität als Regelfall strafrechtlicher Gesetzeskonzeption 26
I. Begriff und Inhalt des strafverfahrensrechtlichen Legalitätsprinzips 26
II. Herkunft und geschichtliche Entwicklung des Legalitätsprinzips 28
1. Das staatstheoretische und verfassungsrechtliche Fundament strafverfahrensrechtlicher Legalität – Das strafverfahrensrechtliche Legalitätsprinzip als konkretisierte Prozeßmaxime des aus dem Rechtsstaatsprinzip hervorgehenden staatsrechtlichen Legalitätsprinzips 29
a) Das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 III GG als elementares Prinzip des Grundgesetzes und als Organisationsprinzip des Strafverfahrens 29
aa) Anerkannte Wesenselemente des Rechtsstaatsprinzips 30
bb) Legalität und Rechtsstaatsprinzip – Das Legalitätsprinzip in seiner Beziehung zu rechtsstaatlicher Verfahrensweise 32
(1) Legalität aufgrund formaler Aspekte des Rechtsstaatsprinzips 32
(a) Das Gesetzlichkeitsprinzip in Art. 20 III GG: Die Selbstbindung der beteiligten Staatsorgane an Recht und Gesetz 32
(b) Der Bestimmtheitsgrundsatz in Art. 20 III, 103 II GG – Rechtssicherheit durch Voraussehbarkeit staatlicher Eingriffe 33
(2) Legalität aufgrund materialer Aspekte des Rechtsstaatsprinzips sowie weiterer verfassungsrechtlicher Begründungszusammenhänge 34
(a) „Justizgewährungspflicht“– Legalität aufgrund einer vom Rechtsstaatsprinzip geforderten Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege 35
(b) Legalität in ihrer rechtsfriedenssichernden Funktion 36
(c) Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz – Legalität als staatliches Instrument zur (strafprozessualen) Umsetzung des Gleichbehandlungsgebots, zur Durchsetzung des Willkürverbots sowie zur Wahrung und Verwirklichung der materialen Gerechtigkeit 37
b) Ergebnis 38
2. Das straf- und strafverfahrensrechtliche Fundament des Legalitätsprinzips 39
3. Das straftheoretische Fundament der Legalität 42
4. Die wechselvolle Geschichte des Legalitätsprinzips im deutschen Strafverfahren 45
III. Ergebnis 50
B. Der Einbruch des Opportunitätsgedankens in das klassisch-liberale rechtsstaatliche Strafrecht – Opportunität als rechtstheoretischer Gegensatz zur Legalität 51
I. Begriff und Inhalt der Opportunität und ihre Abgrenzung zur Legalität 51
II. Gesetzliche Verankerung des Opportunitätsprinzips 53
III. Träger der Nichtverfolgungsermächtigung 54
C. Die Bestimmung des Verhältnisses von Legalität und Opportunität vor dem Hintergrund ihrer Begründungszusammenhänge 55
I. Legalität in der Legitimationskrise – Die Frage nach der Rechtfertigung der Theorie von der Unverzichtbarkeit der staatlichen Verfolgungspflicht 55
1. Läßt sich die Theorie von der Unverzichtbarkeit der Legalität auf ihr straftheoretisches Fundament gründen? 56
a) Die absoluten Straftheorien als geistesgeschichtliche Grundlage des überkommenen Legalitätsprinzips 56
b) Wandel der Zielsetzung staatlicher Strafrechtspflege – Die zunehmende Eingrenzung der staatlichen Verfolgungspflicht als prozessuale Entsprechung der Überwindung des reinen Vergeltungsstrafrechts 57
c) Ergebnis 59
2. Läßt sich die Theorie von der Unabdingbarkeit der Legalität auf ihr staatstheoretisches und verfassungsrechtliches Fundament gründen? 59
3. Ergebnis 62
II. Ist eine vollständige und lückenlose Strafverfolgung aufgrund eines idealen Legalitätsprinzips tatsächlich möglich, verfassungsrechtlich zulässig und / oder wünschenswert? 62
1. Tatsächliche Realisierbarkeit idealer Strafverfolgung in der Rechtspraxis 63
2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer uneingeschränkten Verfolgungspflicht 63
a) Verstoß gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde, Art. 1 I GG 64
b) Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 65
aa) Legitime Ziele staatlicher Strafverfolgung 66
bb) Die Verhältnismäßigkeit strenger Legalität als Mittel zur Zielerreichung 67
cc) Ergebnis 69
c) Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz aus Art. 6 I S. 1 EMRK 69
d) Verstoß gegen den Grundsatz der „funktionstüchtigen Rechtspflege“ – Selektive Strafverfolgung als eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Systems der Strafrechtspflege 70
e) Verstoß gegen die horizontale Gewaltenteilung aus Art. 46 GG 72
f) Ergebnis 72
3. Ist darüber hinaus eine uneingeschränkte Verfolgungspflicht als Ausfluß eines ideal verstandenen Legalitätsprinzips überhaupt ein (kriminalpolitisch) wünschenswerter Rechtszustand? 72
a) Strenge Verfolgungspflicht zur bestmöglichen Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 I GG 73
b) Strenge Legalität als Mittel zur Erreichung eines höchstmöglichen Grades an Bestimmtheit und damit Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns 74
c) Uneingeschränkte Verfolgungspflicht zur bestmöglichen Verwirklichung des Demokratiegrundsatzes aus Art. 20 I GG 75
d) Strenge Legalität zur Vermeidung und Eindämmung politischer Beeinflußbarkeit staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen 76
e) Andererseits: Effizienz und Folgenorientiertheit der Strafrechtspflege – Opportunität als Instrument einer „modernen“ Kriminalpolitik 77
f) Die Zurückdrängung des Legalitätsprinzips als Mittel zur Erreichung einer im Hinblick auf ihre generalpräventive Wirkung „optimalen Sanktionierungsrate“ 78
g) Ergebnis 80
D. Ergebnis „Erster Teil“ 81
Zweiter Teil: Legalität und Opportunität in der Konzeption des geltenden Rechts 84
A. Das Legalitätsprinzip in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland 84
I. Die gegenwärtige gesetzliche Ausformung des Legalitätsprinzips im Überblick 84
1. Legalitätsprinzip und staatsanwaltschaftlicher Verfolgungszwang 85
a) Persönlicher Anwendungsbereich 85
b) Zeitlicher Anwendungsbereich 86
c) Sachlicher Anwendungsbereich 87
aa) Vorab: Anwendbarkeit des § 152 II StPO im Jugendstrafrecht 87
bb) „Straftaten“ 88
cc) Verfolgbarkeit 88
dd) „Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ 92
(1) Verdachtsintensität und Dunkelfeldforschung 92
(2) Kenntnis (nur) infolge eines Verstoßes gegen ein Beweisverbot 93
(3) Außerdienstliche Kenntniserlangung 94
(4) Ergebnis 95
ee) Bindung der Staatsanwaltschaft an eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung 95
(1) Überblick über den Streitstand 96
(2) Ergebnis 100
ff) Bindung des sachbearbeitenden Staatsanwalts an dienstrechtliche Weisungen 100
gg) „soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist“ 101
d) Die Rechtsfolge des § 152 II StPO – Gegenstand der Handlungspflicht und Adressaten des Verfolgungszwangs 101
2. Polizei und Legalität 102
3. Gerichtliche Verfolgungspflicht 104
II. Ergebnis 105
B. Das Legalitätsprinzip auf dem Rückzug – Die gegenwärtig weite Verbreitung des Opportunitätsgedankens in Form gesetzlicher und faktischer Einschränkungen der rechtsstaatlichen Verfolgungspflicht 105
I. Gesetzlich normierte Einschränkungen der Legalität 105
1. Das Ordnungswidrigkeitenrecht als ein Beispiel uneingeschränkter Opportunität 106
2. Kronzeugenregelungen als Opportunitätsentscheidung „reinsten Wassers“ 106
3. Der Opportunitätsgedanke im JGG und BtMG 107
4. Opportunität im Strafverfahren – Ein Überblick über die opportunitätsgeprägten Einstellungsvorschriften der StPO 108
a) Zu den Einstellungsermächtigungen der §§ 153 ff. StPO im einzelnen 109
b) §§ 374 ff. StPO 114
c) Das Sicherungsverfahren (§§ 413 ff.) und das objektive Verfahren (§ 440) 114
5. Der Notstandsgedanke aus §§ 228, 904 BGB, § 34 StGB als allgemeiner Rechtsgrundsatz zur Legitimierung von Opportunitätsentscheidungen 114
II. Faktische Einschränkungen der Legalität 117
1. Einbußen an Legalität durch praktische Schwerpunktbildung bei der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Verfolgungstätigkeit 117
2. Einbruch in das Legalitätsprinzip durch die zunehmende Praxis der strafrechtlichen Prozeßabsprachen 119
3. Weitere Einschränkung der Legalität durch die Sanktionierung strafbaren Verhaltens durch außerstaatliche Instanzen 120
a) Betriebsjustiz bei Verfehlungen von Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Betriebszugehörigkeit 121
b) Interne Vereins- und Verbandsgerichtsbarkeit bei Sportverbänden 121
c) Sanktionierungssysteme innerhalb von Schulen, der Bundeswehr und der Polizei 122
d) Warenhausjustiz bei leichteren Ladendiebstählen 122
4. Durchbrechung des Legalitätsprinzips durch informelle Verfahrenserledigungen im Wege der Diversion 123
C. Ergebnis „Zweiter Teil“ 123
Dritter Teil: Staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Opportunitätseinstellungen und ihre Vereinbarkeit mit der verfassungsmäßigen Ordnung 125
A. Überblick über mögliche verfassungsrechtliche Konfliktfelder im Zusammenhang mit opportunitätsgeprägten Einstellungsbestimmungen 125
I. Bestimmtheitsgebot 126
II. Gleichheitsgrundsatz 128
III. Unschuldsvermutung 128
IV. Gewaltenteilungsprinzip 129
V. Rechtsschutzgarantie 130
B. Die Verfassungsmäßigkeit der Opportunitätseinstellungen im einzelnen – Zunächst: Die sanktionslose Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO 131
I. Anwendungsvoraussetzungen 131
II. Entstehungsgeschichtliches und kriminalpolitischer Hintergrund 135
III. Ungleichheit der Rechtsanwendung bei § 153 StPO infolge weitgehend unbestimmter Anwendungsvoraussetzungen 136
1. „Geringe Schuld“ 137
a) Der Schuldbegriff in § 153 StPO 137
aa) Einzeltatschuld 137
bb) Strafzumessungsschuld 138
b) Die Bestimmung des Geringfügigkeitsbereichs im Rahmen von § 153 StPO 141
aa) Vergleichsmaßstab zur Bestimmung des Schuldgrades 141
(1) Deliktsspezifischer Strafrahmen als Bezugspunkt 142
(2) Die potentielle Strafe und die verursachte Schadenshöhe als generelle Maßprinzipien zur Abgrenzung der Geringfügigkeit 143
bb) Graduelle Bestimmung des Geringfügigkeitsbereichs 144
c) Ergebnis 145
2. „Öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung 145
3. „Geringe Folgen“ der Tat 150
4. Ergebnis 151
IV. Verstoß gegen die Unschuldsvermutung 152
V. Gewaltenteilungsprinzip und Rechtsschutzgarantie 153
VI. Ergebnis 154
C. Opportunitätsprinzip und Sanktionsverhängung – Die Einstellung des Verfahrens bei gleichzeitiger Verhängung von Auflagen und Weisungen gemäß § 153 a StPO 155
I. Anwendungsvoraussetzungen 155
II. Zur Vorgeschichte des § 153 a StPO 157
III. Kriminalpolitische Zielsetzung des Gesetzgebers der Jahre 1974 und 1993 160
1. Entkriminalisierung durch Verfahren – § 153 a StPO als prozeßrechtliches Korrektiv für die materiellrechtliche Höherstufung früherer Übertretungstatbestände zu Vergehen und dem Wegfall von Privilegierungstatbeständen im Bereich der Vermögensdelikte (1974) 161
2. Entlastung der Justiz – § 153 a StPO als Radikalmittel zur Bewältigung der „Massen-Bagatellkriminalität“ und damit als Instrument zur Auflösung organisationspragmatischer Schwierigkeiten (1974 und 1993) 163
3. Der Diversionsgedanke – § 153 a StPO als Teil eines Gesamtkonzepts informeller Erledigungsstrategien 164
D. Ist § 153 a StPO als Einschränkung des Legalitätsprinzips dogmatisch verfehlt, kriminalpolitisch mißglückt und am Ende sogar verfassungswidrig? – Die Verfahrenseinstellung gegen Erteilung von Auflagen und Weisungen im Spiegel der Kritik 166
I. Ungleichheit der Rechtsanwendung bei § 153 a StPO infolge weitgehend unbestimmter Anwendungsvoraussetzungen (Art. 103 II, 20 III GG) 167
1. Geltung des speziellen Bestimmtheitsgrundsatzes aus Art. 103 II GG auch im Verfahrensrecht 168
2. Verfassungsrechtliche Bestimmtheitsanforderungen an die Anwendungsvoraussetzungen des § 153 a StPO 169
a) Die Schuldklausel des § 153 a StPO 170
aa) Die „geringe Schuld“ in § 153 a StPO a.F. 170
bb) Eine neue Qualität an Unbestimmtheit durch die Erweiterung der Schuldklausel im Wege des Rechtspflegeentlastungsgesetzes vom 11. 1. 1993 – Zugleich: Legalisierung einer bislang illegalen Praxis? 171
(1) Überdehnte Anwendung der Einstellungsermächtigung bereits in § 153 a StPO a.F. 171
(2) Die offizielle Freigabe des Bereichs der „mittleren Kriminalität“ durch den gesetzgeberischen Verzicht auf das vormals beschränkende Erfordernis der „geringen Schuld“ im Jahre 1993 173
(a) Schuldbegriff und Berechnungsmaßstab für die „Schwere der Schuld“ 174
(b) Anwendungsfenster „mittelschwere Kriminalität“ 175
b) Das „öffentliche Interesse“ an der Strafverfolgung in § 153 a StPO 178
c) Das umstrittene Verhältnis des öffentlichen Strafverfolgungsinteresses zur Schuldschwere im Rahmen von § 153 a StPO 180
3. Anwendbarkeit des Bestimmtheitsgrundsatzes in Art. 103 II GG auch auf die Deliktsfolgenanordnung? Geringere Anforderungen an die Bestimmtheit angesichts des begünstigenden Charakters der Rechtsfolgen nach § 153 a StPO? 181
4. Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz infolge einer weitgehend unbestimmten Anwendungspraxis – Bestimmtheitsanforderungen auch an das Verfahren, in dem § 153 a StPO konkretisiert wird? 183
5. Ergebnis 184
II. Ungleichheit der Rechtsanwendung durch regionale Unterschiede bei der Handhabung der Verfahrenseinstellung gegen Auflagen nach § 153 a StPO 186
III. Ungleichheit der Rechtsanwendung infolge der Beeinflußbarkeit staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Verfahrenseinstellungsentscheidungen – Unbestimmte Rechtsbegriffe in § 153 a StPO als Einfallstor für unsachliche und außerrechtliche Entscheidungsmotive des Rechtsanwenders 188
1. Verfahrensökonomie als Beurteilungskomponente – Beeinflussung der Einstellungspraxis in Fällen erheblicher Straftaten mit komplexer Verfahrenslage 189
2. Die Einstellung nach § 153 a StPO als „Notbremse“ bei zweifelhafter Beweislage, drohender Verjährung, überlanger Verfahrensdauer etc. – mithin als Strategie zur Vermeidung eines Freispruchs 192
3. Beeinflussung der Einstellungspraxis durch aktive Verfahrensgestaltung seitens des Beschuldigten oder seines Verteidigers 194
4. Ungleichbehandlung durch eine Besserstellung des finanziell kompetenten Beschuldigten bei der Erfüllung von Geldauflagen als Gegenleistung für die Verfahrenseinstellung im „Freikaufverfahren“ 195
5. Die Wegbereitung zu einer Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO durch „freiwillige“ Vorleistungen Dritter 203
6. Die Beeinflussung staatsanwaltlicher Einstellungsentscheidungen durch Behörden oder die Politik aus kriminalpolitischem Kalkül oder aus außerrechtlichen Gründen 204
7. Die Verfahrenseinstellung gegen einzelne Beschuldigte nach § 153 a StPO als probates Mittel der Staatsanwaltschaft zur „Zeugenbeschaffung“ 207
8. Ergebnis 207
IV. Vereinbarkeit der in § 153 a I StPO getroffenen Regelung mit dem verfassungsrechtlichen Gewaltenteilungsprinzip, insbesondere der Monopolisierung der rechtsprechenden Gewalt bei den Gerichten (Art. 92, 20 II S. 2 GG) 208
1. Die Ausübung „quasi-richterlicher“ Befugnisse durch die Staatsanwaltschaft bei der Verfahrenseinstellung unter gleichzeitiger Verhängung von Auflagen und Weisungen nach § 153 a I StPO 209
a) Dispositionsbefugnis des Gesetzgebers über Inhalt und Umfang der Rechtsprechungstätigkeit – Der formelle Rechtsprechungsbegriff 210
b) Der materielle Inhalt des Rechtsprechungsbegriffs 211
aa) Konkretisierung der Strafrechtsnormen 213
bb) Verhängung von Kriminalstrafen 214
(1) Rechtscharakter der Auflagen und Weisungen in § 153 a I StPO 215
(2) Ergebnis 220
cc) Mögliche Verfassungskonformität der Ausübung rechtsprechender Gewalt durch die Staatsanwaltschaft 221
(1) Die organisatorisch-systematische Einordnung der Institution Staatsanwaltschaft 221
(2) Das Zustimmungserfordernis des Gerichts 224
c) Ergebnis 226
2. Gewaltenteilung als Gebot funktionsgerechter Organstruktur 227
3. „Quasi-legislatorische“ Befugnisse der Staatsanwaltschaft durch die richtliniengesteuerte Festlegung der Einstellungsgrenzen 229
4. „Justizinterne Gewaltenteilung“ – Die problematische Vereinigung von Initiativrecht und Sanktionskompetenz in der Hand der Staatsanwaltschaft 231
5. Ergebnis 232
V. Die fehlende Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 IV GG gegenüber staatsanwaltschaftlichen Verfahrenshandlungen im Rahmen von § 153 a StPO 234
VI. Die Sanktionskompetenz nach § 153 a StPO im Spannungsfeld zwischen dem in Art. 20 III GG verankerten Schuldprinzip und der Garantie der Unschuldsvermutung aus Art. 6 II MRK 242
VII. Der faktische Unterwerfungszwang bei der Zustimmungsentscheidung des Beschuldigten im Rahmen von § 153 a StPO als Verstoß gegen die Verfassungsgebote ausformulierende Vorschrift des § 136 a StPO 245
VIII. Verlust an Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit durch die Einstellung nach § 153 a StPO als Abschluß eines „Tuschelverfahrens“ 248
IX. Einbußen an General- und Spezialprävention durch eine zunehmend „inflationäre“ Anwendung der §§ 153 ff. StPO 250
X. Präventionsverlust aufgrund einer nicht stattfindenden überregionalen Täterregistrierung für den Fall einer Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO 252
XI. Vernachlässigung des Resozialisierungsanspruchs des Täters sowie legitimer Opferbelange angesichts der Dominanz der „Denkzettelsanktion Geldauflage“ in der Binnenstruktur der Einstellungspraxis nach § 153 a StPO 253
XII. Das gesetzgeberische Motiv der Justizentlastung bei § 153 a StPO: Ausdruck einer mangelnden „juristischen Dignität“ und/ oder schlichter Trugschluß? 255
XIII. „Minima non curat praetor“ – § 153 a StPO als Instrument zur prozessualen Korrektur materiellrechtlicher Überreichweiten des Strafrechts 259
XIV. Ergebnis 263
E. Das weitreichende Opportunitätsdenken in den Verfahrenseinstellungen gemäß der § § 153 b ff. StPO 265
F. Absehen von der Strafverfolgung nach § 31 a BtMG 269
G. „Kronzeugen“-Regelungen als gravierendste Durchbrechung der Legalität im Zeichen opportunistischer Strafrechtspflege 274
H. Ergebnis „Dritter Teil“ 281
Vierter Teil: Rechtsvergleichung – Legalität und Opportunität in anderen (Rechts-)Staaten 282
A. Staaten mit überwiegend legalitätsgeprägten Strafrechtsordnungen 283
B. Staaten mit überwiegend opportunitätsgeprägten Strafrechtsordnungen 285
C. Ergebnis „Vierter Teil“ 292
Fünfter Teil: Reformvorschläge de lege ferenda 294
A. Aufgabenstellung und Ausblick auf den Lösungsverlauf 294
B. Bagatellkriminalität 296
I. Begriff und spezifische Probleme der Bagatellkriminalität 296
II. Überarbeitung des gegenwärtigen verfahrensrechtlichen Lösungskonzepts durch Präzisierung der opportunitätsgeprägten Einstellungsnormen sowie durch Schaffung verbesserter Kontrollmöglichkeiten für die Einstellungspraxis 298
1. Präzisierung des Anwendungsbereichs der §§ 153, 153 a StPO durch die Fixierung einheitlicher Entscheidungskriterien 299
a) Inhalte möglicher Entscheidungskriterien 300
aa) „Einstellungsfreundliche Umstände“ 301
bb) „Anklagefreundliche Umstände“ 303
b) Rechtliche Formen einer Konzeption von Entscheidungskriterien 304
aa) Gesetzliche Bestimmungen 304
bb) Leitlinien der Justizverwaltung 305
2. Reformüberlegungen zur Kontrolle der Einstellungspraxis im Strafverfahren 305
a) Vorab: Die Etablierung einer obligatorischen Begründungspflicht der einstellenden Justizbehörde als Minimalforderung 306
b) Reformvorschläge zur Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Einstellungspraxis im Opportunitätsbereich de lege ferenda 306
aa) Etablierung eines obligatorischen gerichtlichen Zustimmungserfordernisses bei staatsanwaltlichen Einstellungen aus Opportunitätsgründen 307
bb) Etablierung einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit staatsanwaltschaftlicher Opportunitätseinstellungen 307
(1) Überprüfungsmöglichkeit für den Beschuldigten 308
(2) Überprüfungsmöglichkeit für den Verletzten 308
(a) Einführung einer subsidiären Privatklage 309
(b) Erweiterung des Klageerzwingungsverfahrens 310
cc) Möglichkeit eines vom Gericht ausgesprochenen Verfolgungsverzichts bei gleichzeitiger Eröffnung eines Rechtsmittels für den Staatsanwalt 312
c) Reformvorschläge zur Kontrolle der richterlichen Einstellungspraxis de lege ferenda 313
3. Weitere Reformvorschläge zur systemimmanenten Fortentwicklung der gegenwärtigen prozessualen Lösung 313
4. Stellungnahme 315
III. Rein materiellrechtliche Lösungsansätze 317
1. Ausformung einzelner Bagatelltatbestände und restriktive Tatbestandsauslegung der Strafvorschriften 318
2. Ausformung eines allgemeinen materiellrechtlichen Geringfügigkeitsprinzips nach dem Vorbild des § 42 öStGB 319
3. Entkriminalisierung im Bagatellbereich durch Überführung materiellen Strafrechts in das Ordnungswidrigkeitenrecht 322
4. Ausbau des Rechtsinstituts der Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) 324
5. Sektorale Lösungsansätze zur Bewältigung von Bagatellkriminalität 325
a) AE-Ladendiebstahl aus dem Jahre 1974 326
b) AE-Betriebsjustiz aus dem Jahre 1975 328
6. Präzisierung und Übernahme der §§ 153, 153 a StPO in das materielle Recht 330
7. Stellungnahme 332
IV. Materiellrechtlich-verfahrensrechtlicher Lösungsansatz 333
1. Wiedereinführung einer dritten Deliktskategorie der Straftaten als materiellrechtlicher Anknüpfungspunkt einer Gesamtlösung 333
2. Prozessuales Element eines ganzheitlichen Regelungsmodells 338
a) Einsatz eines reformierten Privatklageverfahrens 339
b) Alternativ-Entwurf einer Novelle zur StPO aus dem Jahre 1980 339
c) Ausgestaltung eines vereinfachten gerichtlichen Verfahrens anhand der Vorschläge des Diskussionsentwurfs für ein Rechtsmittelgesetz aus dem Jahre 1975 343
3. Verankerung einer besonderen Bagatellgerichtsbarkeit im GVG 348
V. Ergebnis 349
C. Die künftige Behandlung leichter bis mittlerer Kriminalität 350
D. Geringfügigkeitseinstellungen nach § 31 a BtMG 355
E. Kronzeugenregelungen 359
Gesamtergebnis 361
Literaturverzeichnis 364
Sachwortverzeichnis 382