Zur Präzisierung und Kontrolle von Opportunitätseinstellungen
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Zur Präzisierung und Kontrolle von Opportunitätseinstellungen
Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 40
(2002)
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Abstract
Einstellungen von Strafverfahren nach dem Opportunitätsprinzip bestimmen dieser Tage in weiten Bereichen das Bild staatlicher Strafverfolgungstätigkeit. Dabei werden etwa 49% der Vergehen betreffenden Ermittlungs- und Hauptverfahren unter Berufung auf die §§ 153 ff. StPO eingestellt. Und das, obwohl in der deutschen Strafprozeßordnung § 152 Absatz 2 das prozessuale Gegenprinzip zur Opportunität - namentlich die Legalität - zum Regelfall strafverfahrensrechtlicher Gesetzeskonzeption erklärt.Der Autor kritisiert das nahezu inflatorische Gebrauchmachen der Rechtsanwendungspraxis von diesen flexiblen, weitgehend auf Nützlichkeitserwägungen und Zweckmäßigkeitsbestrebungen basierenden opportunitätsgeprägten Handlungsinstrumentarien, die zwar einerseits dem verständlichen Wunsch der Rechtspraxis nach justizökonomischem Strafverfolgungshandeln Rechnung tragen, die aber andererseits angesichts erheblicher rechtsstaatlicher Bedenken häufig und nachdrücklich im Blickpunkt wissenschaftlicher Kritik stehen. Markus Horstmann entwickelt Reformvorschläge, wie künftig adäquat mit deliktischem Verhalten aus dem Bereich der Bagatellkriminalität bis hin zur mittelschweren Kriminalität verfahren werden kann, und dies ganz im Sinne einer notwendigen Rückkehr zu einem stärker legalitätsorientierten Strafverfolgungshandeln.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 22 | ||
Einleitung | 25 | ||
Erster Teil: Legalität und Opportunität als unterschiedliche Kategorien der Rechtsanwendung | 26 | ||
A. Legalität als Regelfall strafrechtlicher Gesetzeskonzeption | 26 | ||
I. Begriff und Inhalt des strafverfahrensrechtlichen Legalitätsprinzips | 26 | ||
II. Herkunft und geschichtliche Entwicklung des Legalitätsprinzips | 28 | ||
1. Das staatstheoretische und verfassungsrechtliche Fundament strafverfahrensrechtlicher Legalität – Das strafverfahrensrechtliche Legalitätsprinzip als konkretisierte Prozeßmaxime des aus dem Rechtsstaatsprinzip hervorgehenden staatsrechtlichen Legalitätsprinzips | 29 | ||
a) Das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 III GG als elementares Prinzip des Grundgesetzes und als Organisationsprinzip des Strafverfahrens | 29 | ||
aa) Anerkannte Wesenselemente des Rechtsstaatsprinzips | 30 | ||
bb) Legalität und Rechtsstaatsprinzip – Das Legalitätsprinzip in seiner Beziehung zu rechtsstaatlicher Verfahrensweise | 32 | ||
(1) Legalität aufgrund formaler Aspekte des Rechtsstaatsprinzips | 32 | ||
(a) Das Gesetzlichkeitsprinzip in Art. 20 III GG: Die Selbstbindung der beteiligten Staatsorgane an Recht und Gesetz | 32 | ||
(b) Der Bestimmtheitsgrundsatz in Art. 20 III, 103 II GG – Rechtssicherheit durch Voraussehbarkeit staatlicher Eingriffe | 33 | ||
(2) Legalität aufgrund materialer Aspekte des Rechtsstaatsprinzips sowie weiterer verfassungsrechtlicher Begründungszusammenhänge | 34 | ||
(a) „Justizgewährungspflicht“– Legalität aufgrund einer vom Rechtsstaatsprinzip geforderten Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege | 35 | ||
(b) Legalität in ihrer rechtsfriedenssichernden Funktion | 36 | ||
(c) Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz – Legalität als staatliches Instrument zur (strafprozessualen) Umsetzung des Gleichbehandlungsgebots, zur Durchsetzung des Willkürverbots sowie zur Wahrung und Verwirklichung der materialen Gerechtigkeit | 37 | ||
b) Ergebnis | 38 | ||
2. Das straf- und strafverfahrensrechtliche Fundament des Legalitätsprinzips | 39 | ||
3. Das straftheoretische Fundament der Legalität | 42 | ||
4. Die wechselvolle Geschichte des Legalitätsprinzips im deutschen Strafverfahren | 45 | ||
III. Ergebnis | 50 | ||
B. Der Einbruch des Opportunitätsgedankens in das klassisch-liberale rechtsstaatliche Strafrecht – Opportunität als rechtstheoretischer Gegensatz zur Legalität | 51 | ||
I. Begriff und Inhalt der Opportunität und ihre Abgrenzung zur Legalität | 51 | ||
II. Gesetzliche Verankerung des Opportunitätsprinzips | 53 | ||
III. Träger der Nichtverfolgungsermächtigung | 54 | ||
C. Die Bestimmung des Verhältnisses von Legalität und Opportunität vor dem Hintergrund ihrer Begründungszusammenhänge | 55 | ||
I. Legalität in der Legitimationskrise – Die Frage nach der Rechtfertigung der Theorie von der Unverzichtbarkeit der staatlichen Verfolgungspflicht | 55 | ||
1. Läßt sich die Theorie von der Unverzichtbarkeit der Legalität auf ihr straftheoretisches Fundament gründen? | 56 | ||
a) Die absoluten Straftheorien als geistesgeschichtliche Grundlage des überkommenen Legalitätsprinzips | 56 | ||
b) Wandel der Zielsetzung staatlicher Strafrechtspflege – Die zunehmende Eingrenzung der staatlichen Verfolgungspflicht als prozessuale Entsprechung der Überwindung des reinen Vergeltungsstrafrechts | 57 | ||
c) Ergebnis | 59 | ||
2. Läßt sich die Theorie von der Unabdingbarkeit der Legalität auf ihr staatstheoretisches und verfassungsrechtliches Fundament gründen? | 59 | ||
3. Ergebnis | 62 | ||
II. Ist eine vollständige und lückenlose Strafverfolgung aufgrund eines idealen Legalitätsprinzips tatsächlich möglich, verfassungsrechtlich zulässig und / oder wünschenswert? | 62 | ||
1. Tatsächliche Realisierbarkeit idealer Strafverfolgung in der Rechtspraxis | 63 | ||
2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer uneingeschränkten Verfolgungspflicht | 63 | ||
a) Verstoß gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde, Art. 1 I GG | 64 | ||
b) Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz | 65 | ||
aa) Legitime Ziele staatlicher Strafverfolgung | 66 | ||
bb) Die Verhältnismäßigkeit strenger Legalität als Mittel zur Zielerreichung | 67 | ||
cc) Ergebnis | 69 | ||
c) Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz aus Art. 6 I S. 1 EMRK | 69 | ||
d) Verstoß gegen den Grundsatz der „funktionstüchtigen Rechtspflege“ – Selektive Strafverfolgung als eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Systems der Strafrechtspflege | 70 | ||
e) Verstoß gegen die horizontale Gewaltenteilung aus Art. 46 GG | 72 | ||
f) Ergebnis | 72 | ||
3. Ist darüber hinaus eine uneingeschränkte Verfolgungspflicht als Ausfluß eines ideal verstandenen Legalitätsprinzips überhaupt ein (kriminalpolitisch) wünschenswerter Rechtszustand? | 72 | ||
a) Strenge Verfolgungspflicht zur bestmöglichen Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 I GG | 73 | ||
b) Strenge Legalität als Mittel zur Erreichung eines höchstmöglichen Grades an Bestimmtheit und damit Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns | 74 | ||
c) Uneingeschränkte Verfolgungspflicht zur bestmöglichen Verwirklichung des Demokratiegrundsatzes aus Art. 20 I GG | 75 | ||
d) Strenge Legalität zur Vermeidung und Eindämmung politischer Beeinflußbarkeit staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen | 76 | ||
e) Andererseits: Effizienz und Folgenorientiertheit der Strafrechtspflege – Opportunität als Instrument einer „modernen“ Kriminalpolitik | 77 | ||
f) Die Zurückdrängung des Legalitätsprinzips als Mittel zur Erreichung einer im Hinblick auf ihre generalpräventive Wirkung „optimalen Sanktionierungsrate“ | 78 | ||
g) Ergebnis | 80 | ||
D. Ergebnis „Erster Teil“ | 81 | ||
Zweiter Teil: Legalität und Opportunität in der Konzeption des geltenden Rechts | 84 | ||
A. Das Legalitätsprinzip in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland | 84 | ||
I. Die gegenwärtige gesetzliche Ausformung des Legalitätsprinzips im Überblick | 84 | ||
1. Legalitätsprinzip und staatsanwaltschaftlicher Verfolgungszwang | 85 | ||
a) Persönlicher Anwendungsbereich | 85 | ||
b) Zeitlicher Anwendungsbereich | 86 | ||
c) Sachlicher Anwendungsbereich | 87 | ||
aa) Vorab: Anwendbarkeit des § 152 II StPO im Jugendstrafrecht | 87 | ||
bb) „Straftaten“ | 88 | ||
cc) Verfolgbarkeit | 88 | ||
dd) „Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ | 92 | ||
(1) Verdachtsintensität und Dunkelfeldforschung | 92 | ||
(2) Kenntnis (nur) infolge eines Verstoßes gegen ein Beweisverbot | 93 | ||
(3) Außerdienstliche Kenntniserlangung | 94 | ||
(4) Ergebnis | 95 | ||
ee) Bindung der Staatsanwaltschaft an eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung | 95 | ||
(1) Überblick über den Streitstand | 96 | ||
(2) Ergebnis | 100 | ||
ff) Bindung des sachbearbeitenden Staatsanwalts an dienstrechtliche Weisungen | 100 | ||
gg) „soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist“ | 101 | ||
d) Die Rechtsfolge des § 152 II StPO – Gegenstand der Handlungspflicht und Adressaten des Verfolgungszwangs | 101 | ||
2. Polizei und Legalität | 102 | ||
3. Gerichtliche Verfolgungspflicht | 104 | ||
II. Ergebnis | 105 | ||
B. Das Legalitätsprinzip auf dem Rückzug – Die gegenwärtig weite Verbreitung des Opportunitätsgedankens in Form gesetzlicher und faktischer Einschränkungen der rechtsstaatlichen Verfolgungspflicht | 105 | ||
I. Gesetzlich normierte Einschränkungen der Legalität | 105 | ||
1. Das Ordnungswidrigkeitenrecht als ein Beispiel uneingeschränkter Opportunität | 106 | ||
2. Kronzeugenregelungen als Opportunitätsentscheidung „reinsten Wassers“ | 106 | ||
3. Der Opportunitätsgedanke im JGG und BtMG | 107 | ||
4. Opportunität im Strafverfahren – Ein Überblick über die opportunitätsgeprägten Einstellungsvorschriften der StPO | 108 | ||
a) Zu den Einstellungsermächtigungen der §§ 153 ff. StPO im einzelnen | 109 | ||
b) §§ 374 ff. StPO | 114 | ||
c) Das Sicherungsverfahren (§§ 413 ff.) und das objektive Verfahren (§ 440) | 114 | ||
5. Der Notstandsgedanke aus §§ 228, 904 BGB, § 34 StGB als allgemeiner Rechtsgrundsatz zur Legitimierung von Opportunitätsentscheidungen | 114 | ||
II. Faktische Einschränkungen der Legalität | 117 | ||
1. Einbußen an Legalität durch praktische Schwerpunktbildung bei der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Verfolgungstätigkeit | 117 | ||
2. Einbruch in das Legalitätsprinzip durch die zunehmende Praxis der strafrechtlichen Prozeßabsprachen | 119 | ||
3. Weitere Einschränkung der Legalität durch die Sanktionierung strafbaren Verhaltens durch außerstaatliche Instanzen | 120 | ||
a) Betriebsjustiz bei Verfehlungen von Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Betriebszugehörigkeit | 121 | ||
b) Interne Vereins- und Verbandsgerichtsbarkeit bei Sportverbänden | 121 | ||
c) Sanktionierungssysteme innerhalb von Schulen, der Bundeswehr und der Polizei | 122 | ||
d) Warenhausjustiz bei leichteren Ladendiebstählen | 122 | ||
4. Durchbrechung des Legalitätsprinzips durch informelle Verfahrenserledigungen im Wege der Diversion | 123 | ||
C. Ergebnis „Zweiter Teil“ | 123 | ||
Dritter Teil: Staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Opportunitätseinstellungen und ihre Vereinbarkeit mit der verfassungsmäßigen Ordnung | 125 | ||
A. Überblick über mögliche verfassungsrechtliche Konfliktfelder im Zusammenhang mit opportunitätsgeprägten Einstellungsbestimmungen | 125 | ||
I. Bestimmtheitsgebot | 126 | ||
II. Gleichheitsgrundsatz | 128 | ||
III. Unschuldsvermutung | 128 | ||
IV. Gewaltenteilungsprinzip | 129 | ||
V. Rechtsschutzgarantie | 130 | ||
B. Die Verfassungsmäßigkeit der Opportunitätseinstellungen im einzelnen – Zunächst: Die sanktionslose Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO | 131 | ||
I. Anwendungsvoraussetzungen | 131 | ||
II. Entstehungsgeschichtliches und kriminalpolitischer Hintergrund | 135 | ||
III. Ungleichheit der Rechtsanwendung bei § 153 StPO infolge weitgehend unbestimmter Anwendungsvoraussetzungen | 136 | ||
1. „Geringe Schuld“ | 137 | ||
a) Der Schuldbegriff in § 153 StPO | 137 | ||
aa) Einzeltatschuld | 137 | ||
bb) Strafzumessungsschuld | 138 | ||
b) Die Bestimmung des Geringfügigkeitsbereichs im Rahmen von § 153 StPO | 141 | ||
aa) Vergleichsmaßstab zur Bestimmung des Schuldgrades | 141 | ||
(1) Deliktsspezifischer Strafrahmen als Bezugspunkt | 142 | ||
(2) Die potentielle Strafe und die verursachte Schadenshöhe als generelle Maßprinzipien zur Abgrenzung der Geringfügigkeit | 143 | ||
bb) Graduelle Bestimmung des Geringfügigkeitsbereichs | 144 | ||
c) Ergebnis | 145 | ||
2. „Öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung | 145 | ||
3. „Geringe Folgen“ der Tat | 150 | ||
4. Ergebnis | 151 | ||
IV. Verstoß gegen die Unschuldsvermutung | 152 | ||
V. Gewaltenteilungsprinzip und Rechtsschutzgarantie | 153 | ||
VI. Ergebnis | 154 | ||
C. Opportunitätsprinzip und Sanktionsverhängung – Die Einstellung des Verfahrens bei gleichzeitiger Verhängung von Auflagen und Weisungen gemäß § 153 a StPO | 155 | ||
I. Anwendungsvoraussetzungen | 155 | ||
II. Zur Vorgeschichte des § 153 a StPO | 157 | ||
III. Kriminalpolitische Zielsetzung des Gesetzgebers der Jahre 1974 und 1993 | 160 | ||
1. Entkriminalisierung durch Verfahren – § 153 a StPO als prozeßrechtliches Korrektiv für die materiellrechtliche Höherstufung früherer Übertretungstatbestände zu Vergehen und dem Wegfall von Privilegierungstatbeständen im Bereich der Vermögensdelikte (1974) | 161 | ||
2. Entlastung der Justiz – § 153 a StPO als Radikalmittel zur Bewältigung der „Massen-Bagatellkriminalität“ und damit als Instrument zur Auflösung organisationspragmatischer Schwierigkeiten (1974 und 1993) | 163 | ||
3. Der Diversionsgedanke – § 153 a StPO als Teil eines Gesamtkonzepts informeller Erledigungsstrategien | 164 | ||
D. Ist § 153 a StPO als Einschränkung des Legalitätsprinzips dogmatisch verfehlt, kriminalpolitisch mißglückt und am Ende sogar verfassungswidrig? – Die Verfahrenseinstellung gegen Erteilung von Auflagen und Weisungen im Spiegel der Kritik | 166 | ||
I. Ungleichheit der Rechtsanwendung bei § 153 a StPO infolge weitgehend unbestimmter Anwendungsvoraussetzungen (Art. 103 II, 20 III GG) | 167 | ||
1. Geltung des speziellen Bestimmtheitsgrundsatzes aus Art. 103 II GG auch im Verfahrensrecht | 168 | ||
2. Verfassungsrechtliche Bestimmtheitsanforderungen an die Anwendungsvoraussetzungen des § 153 a StPO | 169 | ||
a) Die Schuldklausel des § 153 a StPO | 170 | ||
aa) Die „geringe Schuld“ in § 153 a StPO a.F. | 170 | ||
bb) Eine neue Qualität an Unbestimmtheit durch die Erweiterung der Schuldklausel im Wege des Rechtspflegeentlastungsgesetzes vom 11. 1. 1993 – Zugleich: Legalisierung einer bislang illegalen Praxis? | 171 | ||
(1) Überdehnte Anwendung der Einstellungsermächtigung bereits in § 153 a StPO a.F. | 171 | ||
(2) Die offizielle Freigabe des Bereichs der „mittleren Kriminalität“ durch den gesetzgeberischen Verzicht auf das vormals beschränkende Erfordernis der „geringen Schuld“ im Jahre 1993 | 173 | ||
(a) Schuldbegriff und Berechnungsmaßstab für die „Schwere der Schuld“ | 174 | ||
(b) Anwendungsfenster „mittelschwere Kriminalität“ | 175 | ||
b) Das „öffentliche Interesse“ an der Strafverfolgung in § 153 a StPO | 178 | ||
c) Das umstrittene Verhältnis des öffentlichen Strafverfolgungsinteresses zur Schuldschwere im Rahmen von § 153 a StPO | 180 | ||
3. Anwendbarkeit des Bestimmtheitsgrundsatzes in Art. 103 II GG auch auf die Deliktsfolgenanordnung? Geringere Anforderungen an die Bestimmtheit angesichts des begünstigenden Charakters der Rechtsfolgen nach § 153 a StPO? | 181 | ||
4. Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz infolge einer weitgehend unbestimmten Anwendungspraxis – Bestimmtheitsanforderungen auch an das Verfahren, in dem § 153 a StPO konkretisiert wird? | 183 | ||
5. Ergebnis | 184 | ||
II. Ungleichheit der Rechtsanwendung durch regionale Unterschiede bei der Handhabung der Verfahrenseinstellung gegen Auflagen nach § 153 a StPO | 186 | ||
III. Ungleichheit der Rechtsanwendung infolge der Beeinflußbarkeit staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Verfahrenseinstellungsentscheidungen – Unbestimmte Rechtsbegriffe in § 153 a StPO als Einfallstor für unsachliche und außerrechtliche Entscheidungsmotive des Rechtsanwenders | 188 | ||
1. Verfahrensökonomie als Beurteilungskomponente – Beeinflussung der Einstellungspraxis in Fällen erheblicher Straftaten mit komplexer Verfahrenslage | 189 | ||
2. Die Einstellung nach § 153 a StPO als „Notbremse“ bei zweifelhafter Beweislage, drohender Verjährung, überlanger Verfahrensdauer etc. – mithin als Strategie zur Vermeidung eines Freispruchs | 192 | ||
3. Beeinflussung der Einstellungspraxis durch aktive Verfahrensgestaltung seitens des Beschuldigten oder seines Verteidigers | 194 | ||
4. Ungleichbehandlung durch eine Besserstellung des finanziell kompetenten Beschuldigten bei der Erfüllung von Geldauflagen als Gegenleistung für die Verfahrenseinstellung im „Freikaufverfahren“ | 195 | ||
5. Die Wegbereitung zu einer Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO durch „freiwillige“ Vorleistungen Dritter | 203 | ||
6. Die Beeinflussung staatsanwaltlicher Einstellungsentscheidungen durch Behörden oder die Politik aus kriminalpolitischem Kalkül oder aus außerrechtlichen Gründen | 204 | ||
7. Die Verfahrenseinstellung gegen einzelne Beschuldigte nach § 153 a StPO als probates Mittel der Staatsanwaltschaft zur „Zeugenbeschaffung“ | 207 | ||
8. Ergebnis | 207 | ||
IV. Vereinbarkeit der in § 153 a I StPO getroffenen Regelung mit dem verfassungsrechtlichen Gewaltenteilungsprinzip, insbesondere der Monopolisierung der rechtsprechenden Gewalt bei den Gerichten (Art. 92, 20 II S. 2 GG) | 208 | ||
1. Die Ausübung „quasi-richterlicher“ Befugnisse durch die Staatsanwaltschaft bei der Verfahrenseinstellung unter gleichzeitiger Verhängung von Auflagen und Weisungen nach § 153 a I StPO | 209 | ||
a) Dispositionsbefugnis des Gesetzgebers über Inhalt und Umfang der Rechtsprechungstätigkeit – Der formelle Rechtsprechungsbegriff | 210 | ||
b) Der materielle Inhalt des Rechtsprechungsbegriffs | 211 | ||
aa) Konkretisierung der Strafrechtsnormen | 213 | ||
bb) Verhängung von Kriminalstrafen | 214 | ||
(1) Rechtscharakter der Auflagen und Weisungen in § 153 a I StPO | 215 | ||
(2) Ergebnis | 220 | ||
cc) Mögliche Verfassungskonformität der Ausübung rechtsprechender Gewalt durch die Staatsanwaltschaft | 221 | ||
(1) Die organisatorisch-systematische Einordnung der Institution Staatsanwaltschaft | 221 | ||
(2) Das Zustimmungserfordernis des Gerichts | 224 | ||
c) Ergebnis | 226 | ||
2. Gewaltenteilung als Gebot funktionsgerechter Organstruktur | 227 | ||
3. „Quasi-legislatorische“ Befugnisse der Staatsanwaltschaft durch die richtliniengesteuerte Festlegung der Einstellungsgrenzen | 229 | ||
4. „Justizinterne Gewaltenteilung“ – Die problematische Vereinigung von Initiativrecht und Sanktionskompetenz in der Hand der Staatsanwaltschaft | 231 | ||
5. Ergebnis | 232 | ||
V. Die fehlende Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 IV GG gegenüber staatsanwaltschaftlichen Verfahrenshandlungen im Rahmen von § 153 a StPO | 234 | ||
VI. Die Sanktionskompetenz nach § 153 a StPO im Spannungsfeld zwischen dem in Art. 20 III GG verankerten Schuldprinzip und der Garantie der Unschuldsvermutung aus Art. 6 II MRK | 242 | ||
VII. Der faktische Unterwerfungszwang bei der Zustimmungsentscheidung des Beschuldigten im Rahmen von § 153 a StPO als Verstoß gegen die Verfassungsgebote ausformulierende Vorschrift des § 136 a StPO | 245 | ||
VIII. Verlust an Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit durch die Einstellung nach § 153 a StPO als Abschluß eines „Tuschelverfahrens“ | 248 | ||
IX. Einbußen an General- und Spezialprävention durch eine zunehmend „inflationäre“ Anwendung der §§ 153 ff. StPO | 250 | ||
X. Präventionsverlust aufgrund einer nicht stattfindenden überregionalen Täterregistrierung für den Fall einer Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO | 252 | ||
XI. Vernachlässigung des Resozialisierungsanspruchs des Täters sowie legitimer Opferbelange angesichts der Dominanz der „Denkzettelsanktion Geldauflage“ in der Binnenstruktur der Einstellungspraxis nach § 153 a StPO | 253 | ||
XII. Das gesetzgeberische Motiv der Justizentlastung bei § 153 a StPO: Ausdruck einer mangelnden „juristischen Dignität“ und/ oder schlichter Trugschluß? | 255 | ||
XIII. „Minima non curat praetor“ – § 153 a StPO als Instrument zur prozessualen Korrektur materiellrechtlicher Überreichweiten des Strafrechts | 259 | ||
XIV. Ergebnis | 263 | ||
E. Das weitreichende Opportunitätsdenken in den Verfahrenseinstellungen gemäß der § § 153 b ff. StPO | 265 | ||
F. Absehen von der Strafverfolgung nach § 31 a BtMG | 269 | ||
G. „Kronzeugen“-Regelungen als gravierendste Durchbrechung der Legalität im Zeichen opportunistischer Strafrechtspflege | 274 | ||
H. Ergebnis „Dritter Teil“ | 281 | ||
Vierter Teil: Rechtsvergleichung – Legalität und Opportunität in anderen (Rechts-)Staaten | 282 | ||
A. Staaten mit überwiegend legalitätsgeprägten Strafrechtsordnungen | 283 | ||
B. Staaten mit überwiegend opportunitätsgeprägten Strafrechtsordnungen | 285 | ||
C. Ergebnis „Vierter Teil“ | 292 | ||
Fünfter Teil: Reformvorschläge de lege ferenda | 294 | ||
A. Aufgabenstellung und Ausblick auf den Lösungsverlauf | 294 | ||
B. Bagatellkriminalität | 296 | ||
I. Begriff und spezifische Probleme der Bagatellkriminalität | 296 | ||
II. Überarbeitung des gegenwärtigen verfahrensrechtlichen Lösungskonzepts durch Präzisierung der opportunitätsgeprägten Einstellungsnormen sowie durch Schaffung verbesserter Kontrollmöglichkeiten für die Einstellungspraxis | 298 | ||
1. Präzisierung des Anwendungsbereichs der §§ 153, 153 a StPO durch die Fixierung einheitlicher Entscheidungskriterien | 299 | ||
a) Inhalte möglicher Entscheidungskriterien | 300 | ||
aa) „Einstellungsfreundliche Umstände“ | 301 | ||
bb) „Anklagefreundliche Umstände“ | 303 | ||
b) Rechtliche Formen einer Konzeption von Entscheidungskriterien | 304 | ||
aa) Gesetzliche Bestimmungen | 304 | ||
bb) Leitlinien der Justizverwaltung | 305 | ||
2. Reformüberlegungen zur Kontrolle der Einstellungspraxis im Strafverfahren | 305 | ||
a) Vorab: Die Etablierung einer obligatorischen Begründungspflicht der einstellenden Justizbehörde als Minimalforderung | 306 | ||
b) Reformvorschläge zur Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Einstellungspraxis im Opportunitätsbereich de lege ferenda | 306 | ||
aa) Etablierung eines obligatorischen gerichtlichen Zustimmungserfordernisses bei staatsanwaltlichen Einstellungen aus Opportunitätsgründen | 307 | ||
bb) Etablierung einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit staatsanwaltschaftlicher Opportunitätseinstellungen | 307 | ||
(1) Überprüfungsmöglichkeit für den Beschuldigten | 308 | ||
(2) Überprüfungsmöglichkeit für den Verletzten | 308 | ||
(a) Einführung einer subsidiären Privatklage | 309 | ||
(b) Erweiterung des Klageerzwingungsverfahrens | 310 | ||
cc) Möglichkeit eines vom Gericht ausgesprochenen Verfolgungsverzichts bei gleichzeitiger Eröffnung eines Rechtsmittels für den Staatsanwalt | 312 | ||
c) Reformvorschläge zur Kontrolle der richterlichen Einstellungspraxis de lege ferenda | 313 | ||
3. Weitere Reformvorschläge zur systemimmanenten Fortentwicklung der gegenwärtigen prozessualen Lösung | 313 | ||
4. Stellungnahme | 315 | ||
III. Rein materiellrechtliche Lösungsansätze | 317 | ||
1. Ausformung einzelner Bagatelltatbestände und restriktive Tatbestandsauslegung der Strafvorschriften | 318 | ||
2. Ausformung eines allgemeinen materiellrechtlichen Geringfügigkeitsprinzips nach dem Vorbild des § 42 öStGB | 319 | ||
3. Entkriminalisierung im Bagatellbereich durch Überführung materiellen Strafrechts in das Ordnungswidrigkeitenrecht | 322 | ||
4. Ausbau des Rechtsinstituts der Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) | 324 | ||
5. Sektorale Lösungsansätze zur Bewältigung von Bagatellkriminalität | 325 | ||
a) AE-Ladendiebstahl aus dem Jahre 1974 | 326 | ||
b) AE-Betriebsjustiz aus dem Jahre 1975 | 328 | ||
6. Präzisierung und Übernahme der §§ 153, 153 a StPO in das materielle Recht | 330 | ||
7. Stellungnahme | 332 | ||
IV. Materiellrechtlich-verfahrensrechtlicher Lösungsansatz | 333 | ||
1. Wiedereinführung einer dritten Deliktskategorie der Straftaten als materiellrechtlicher Anknüpfungspunkt einer Gesamtlösung | 333 | ||
2. Prozessuales Element eines ganzheitlichen Regelungsmodells | 338 | ||
a) Einsatz eines reformierten Privatklageverfahrens | 339 | ||
b) Alternativ-Entwurf einer Novelle zur StPO aus dem Jahre 1980 | 339 | ||
c) Ausgestaltung eines vereinfachten gerichtlichen Verfahrens anhand der Vorschläge des Diskussionsentwurfs für ein Rechtsmittelgesetz aus dem Jahre 1975 | 343 | ||
3. Verankerung einer besonderen Bagatellgerichtsbarkeit im GVG | 348 | ||
V. Ergebnis | 349 | ||
C. Die künftige Behandlung leichter bis mittlerer Kriminalität | 350 | ||
D. Geringfügigkeitseinstellungen nach § 31 a BtMG | 355 | ||
E. Kronzeugenregelungen | 359 | ||
Gesamtergebnis | 361 | ||
Literaturverzeichnis | 364 | ||
Sachwortverzeichnis | 382 |