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Das Verhältnis von Drittschadensliquidation und vertraglichem Drittschutz

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Traugott, R. (1997). Das Verhältnis von Drittschadensliquidation und vertraglichem Drittschutz. Zugleich eine Lanze für die Liquidation im Drittinteresse. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48943-5
Traugott, Rainer. Das Verhältnis von Drittschadensliquidation und vertraglichem Drittschutz: Zugleich eine Lanze für die Liquidation im Drittinteresse. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48943-5
Traugott, R (1997): Das Verhältnis von Drittschadensliquidation und vertraglichem Drittschutz: Zugleich eine Lanze für die Liquidation im Drittinteresse, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48943-5

Format

Das Verhältnis von Drittschadensliquidation und vertraglichem Drittschutz

Zugleich eine Lanze für die Liquidation im Drittinteresse

Traugott, Rainer

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 193

(1997)

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Abstract

Die Abgrenzung zwischen der Drittschadensliquidation und dem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist Gegenstand vieler Kontroversen. Dabei zeigt sich in neuerer Zeit ein gewisser Vorzug für den vertraglichen Drittschutz; umgekehrt wird die Legitimation der Drittschadensliquidation bisweilen ganz in Zweifel gezogen. Demgegenüber versucht der Autor mit der vorliegenden Arbeit zweierlei: Einerseits soll ein Bedürfnis nach der Drittschadensliquidation und deren Gleichwertigkeit dargetan werden, und andererseits sollen Drittschadensliquidation und vertraglicher Drittschutz deutlicher voneinander abgegrenzt werden, als das bisher gelungen ist.

Ausgangspunkt für den Abgrenzungsvorschlag ist eine Korrektur der von der herrschenden Meinung verwendeten Begriffe. Im Anschluß an die terminologische Klärung wird erörtert, nach welchem Maßstab beurteilt werden soll, ob die Haftungswahrscheinlichkeit für den Schuldner gleichbleibt, oder ob sie sich erhöht. Die Grundthese der Arbeit hierzu lautet: Man darf nicht darauf abstellen, welche eigenen Rechtsgüter und Interessen der Gläubiger in den Gefahrenbereich eingebracht hätte, wenn man die Beteiligung der Rechtsgüter des Dritten hinwegdenkt. Dies führt nur zu Vermutungen und verdient auch keine rechtliche Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr, welche Rechtsgüter der Gläubiger in den Gefahrenbereich hätte einbringen dürfen. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor folgende Faustregel: Ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte kommt in Betracht bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter des Dritten und bei Fällen, die ohne Beteiligung eines Dritten nicht denkbar sind. Andernfalls kann ein Schadensersatzanspruch nur über die Drittschadensliquidation bejaht werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
§ 1 Einführung 11
§ 2 Drittschadensliquidation und vertraglicher Drittschutz 13
I. Die zugrundeliegenden Prinzipien 13
1. Das Dogma vom Gläubigerinteresse 13
2. Die Relativität der Schuldverhältnisse (Relativitätsgrundsatz) 16
II. Die Drittschadensliquidation 18
1. Obligatorische Gefahrentlastung 20
2. Obhut über fremde Sachen 21
3. Mittelbare Stellvertretung 21
4. Treuhandfälle 22
III. Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 23
§ 3 Die Berechtigung der Rechtsfiguren 26
I. Vorschläge zur Ablösung der Drittschadensliquidation 26
1. Lösungsmodelle, die einen eigenen Schaden des Gläubigers annehmen 26
a) Vorteilsausgleichung 26
aa) Vorteilsausgleichung bei obligatorischer Gefahrentlastung und Treuhandfällen 27
(1) Obligatorische Gefahrentlastung 28
(2) Treuhandfälle 30
bb) Vorteilsausgleichung für alle Fallgruppen 32
cc) Vorteilsausgleichung unter Annahme eines unmittelbaren Schadens als Mindestschaden 34
(1) Der unmittelbare Schaden als Mindestschaden in Rechtsprechung und Lehre 36
(2) Mögliche Folgen für die Fallgruppe obligatorische Gefahrenentlastung und die Treuhandfälle 38
(3) Keine Rechtfertigung für Unterscheidung von mittelbarem und unmittelbarem Schaden in Drittschadensfällen 38
(4)Folgerungen für die Weiterverkaufsfälle mit Gewährleistungsausschluß 40
a) Objektiver Wert als Mindestschaden 40
b) Überholende Kausalität 43
c) § 281 BGB 44
2. Lösungsmodelle, die einen eigenen Anspruch des Dritten annehmen 45
a) Vertretung im Vertrauen und das “wirtschaftliche Eigentum” als sonstiges Recht im Sinne des § 823 I BGB 45
b) Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 49
c) Drittwirkung kraft dinglicher Mitzuständigkeit 50
d) Geteilte Rechtszuständigkeiten 51
3. Ergebnis 52
Exkurs: Die Vorschläge der Schuldrechtskommission 53
II. Vorschläge zur Ablösung des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte 54
1. Einheitliches gesetzliches Schuldverhältnis 54
2. Vertretung im Vertrauen und das “wirtschaftliche Eigentum” als sonstiges sonstiges Recht im Sinne des § 823 I BGB 56
3. Vertrag zugunsten Dritter 57
4. Drittschadensliquidation 58
5. Culpa in contrahendo 59
6. Ergebnis 65
§ 4 Bisherige Abgrenzungsversuche 66
I. Vermögensschäden und Personenschäden 67
II. Personelle und sachliche Zielrichtung des Vertrags 67
III. Personenrechtlicher Einschlag 68
IV. Sach- und Interessengerechtigkeit der Konstruktion 69
V. Zufälligkeit und Erkennbarkeit 71
VI. Schadensverlagerung und Risikovermehrung 72
§ 5 Weiterentwicklung und Ergänzung der Abgrenzung 75
I. Die Begriffe 76
II. Begründung der Abgrenzung 78
1. Die Gewährleistung von Kalkulierbarkeit im deutschen Recht 78
a) Unkalkulierbarkeit der Haftungshöhe 78
b) Kalkulierbarkeit der Haftungswahrscheinlichkeit als gemeinsames Prinzip der Grundsätze und ihrer Ausnahmen 80
2. Folgen für die Abgrenzung 82
III. Ermittlung der Problempunkte 83
1. Fälle des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte ohne Risikovermehrung? 84
2. Fälle der Drittschadensliquidation mit Risikovermehrung 87
3. Ergebnis: Fälle ohne Bezugspunkt und hypothetische Erwägungen 90
IV. Bewältigung der Problempunkte 90
1. Bei Fehlen des Bezugspunktes niemals Drittschadensliquidation 90
2. Ermittlung des Bezugspunktes anhand der rechtlichen Möglichkeiten des Gläubigers 92
3. Faustregel 93
4. Keine Konkurrenz der Rechtsfiguren 94
5. Bedeutung der vertraglichen Vereinbarungen 95
V. Anwendung auf Fälle und Vergleich mit der Rechtsprechung 96
1. Der Rauchrohrfall 96
2. Der Hühnerpestfall 98
3. Die Abwandlung des Ledergürtelfalls 99
4. Lastschriftverfahren 101
5. Der Gutachterfall von BGH NJW 1984, 355 103
6. Der Kassenarztfall von BGH NJW 1992, 2962 105
7. Fazit 106
VI. Ergebniskontrolle: Nachteile der Drittschadensliquidation? 106
1. Konkurs des Gläubigers 107
2. Abtretungserfordernis 108
3. Einwendungen und Einreden 108
VII. Zusammenfassung 109
Literaturverzeichnis 112
Sachwortverzeichnis 124