Menu Expand

Die Erfolgszurechnung beim »misslungenen« Rücktritt

Cite BOOK

Style

Schliebitz, M. (2002). Die Erfolgszurechnung beim »misslungenen« Rücktritt. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50622-4
Schliebitz, Matthias. Die Erfolgszurechnung beim »misslungenen« Rücktritt. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50622-4
Schliebitz, M (2002): Die Erfolgszurechnung beim »misslungenen« Rücktritt, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50622-4

Format

Die Erfolgszurechnung beim »misslungenen« Rücktritt

Schliebitz, Matthias

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 142

(2002)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Der Autor untersucht ein bislang nicht befriedigend gelöstes Problem: Die Einstellung des Täters kann im Tatverlauf schwanken; den eben noch angestrebten Erfolg kann der Täter im nächsten Moment verwünschen und zu verhindern suchen. Gelingt dies, so gilt § 24 StGB. Was aber gilt, wenn die Erfolgsabwendung misslingt? Wie weit muss die Tat gediehen sein, damit der Erfolg zurechenbar ist, obwohl er zuletzt unerwünscht war? Steht er einem Rücktritt entgegen? Und welche Rolle spielt insoweit das unmittelbare Ansetzen i. S. des § 22? Die Frage, wann das Erfolgsrisiko auf den Täter übergeht, zerfällt bei näherem Hinsehen in drei Fragenkreise: Die Regeln der Erfolgszurechnung, die Rücktrittslehre und die Regeln des Versuchsbeginns. In der Diskussion um den "misslungenen Rücktritt" werden diese Ebenen bislang zu sehr vermengt (indem z. B. aus § 24 oder aus § 22 Gefahrtragungsregeln für die Erfolgszurechnung abgeleitet werden); außerdem misst die herrschende Lehre beim aktiven Begehungsdelikt und beim unechten Unterlassungsdelikt mit zweierlei Maß.

Matthias Schliebitz will die Kategorien Versuch, Rücktritt und Erfolgszurechnung wieder auf ihren eigentlichen Anwendungsbereich zurückführen und aufzeigen, dass die Erfolgszurechnung weder durch § 24 noch durch § 22 beeinflusst wird (dabei zeigt sich u. a., dass ein vollendetes Delikt - entgegen der allgemeinen Ansicht - keineswegs zuvor das Stadium des § 22 durchlaufen muss). Ein weiteres Anliegen der Arbeit ist es, eine für das aktive Begehungsdelikt und das unechte Unterlassungsdelikt gleichermaßen konsistente Lösung des "misslungenen Rücktritts" zu entwickeln.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
A. Zur Themenstellung 21
B. Gang der Arbeit 22
I. Zum Begehungsdelikt 22
II. Zum unechten Unterlassungsdelikt 23
Erster Teil: Die Rechtslage beim Begehungsdelikt 25
Kapitel 1: Das Erfolgsrisiko vor Versuchsbeendigung 25
A. Das Problem 25
B. Der Meinungsstand 26
I. Die Literatur 26
II. Die Rechtsprechung 28
1. Stellungnahmen zur Tatbestandsfrage 28
2. Stellungnahmen zur Rücktrittsfrage 29
III. Zwischenergebnis 30
C. Der Aussagegehalt des § 24 zum Vollendungsrisiko 30
I. Rücktritt vor der Vollendung (Schröder, Eser, Lönnies) 31
II. Rücktritt von der Vollendung (Bach) 33
III. Stellungnahme 34
1. Das scheinbare Dilemma 35
2. Die Auflösung des Dilemmas 36
3. Zum Rücktritt als Zurechnungshindernis 38
4. Die systematische Reichweite des Begriffs „unbeendeter Versuch“ 40
5. Zur Unrechtsbedeutung des Vollendungseintritts 42
D. Die Regelung des Vollendungsrisikos im Tatbestand 44
I. Nur scheinbare Tatbestandsargumente 44
1. Das „Abschneiden“ des Rücktritts 44
2. § 24 als Beleg für das Vollendungsrisiko 46
3. Ergebnis 47
II. Der objektive Tatbestand 47
1. Die herkömmlichen Kriterien 47
2. Abweichende Ansätze 48
a) Scheinbar objektive Zurechnungslösungen 48
b) Objektive Verwirklichung einer Vorsatzgefahr (Puppe) 48
III. Der subjektive Tatbestand 50
1. Vermindertes Handlungsunrecht 50
2. Die Koinzidenz von subjektivem und objektivem Tatbestand 50
a) Herrschende Meinung: Versuchsbeginn entscheidend 51
b) Gegenthese: Versuchsbeendigung entscheidend 54
c) Normtheoretische Gesichtspunkte 55
3. Die Kongruenz von objektivem und subjektivem Tatbestand 56
a) Die herkömmlichen Kriterien 57
b) Das Planverwirklichungskriterium (Roxin) 58
c) Die Differenzierung durch von Scheurl 59
d) Die Lehre vom bewusst gesetzten Risiko 59
e) Kenntnis der Vorsatzgefahr (Puppe) 61
f) Fazit 62
4. Die inhaltliche Dimension des Vorsatzes 62
a) Der weite Vorsatzbegriff der herrschenden Meinung 62
b) Restriktive Ansätze in der Literatur 63
aa) Der Ansatz von Frank und Allfeld 63
bb) Moderne Autoren / Die Lehre vom Vollendungsvorsatz 64
5. Stellungnahme 66
a) Die Kenntnis der Tatbestandlichkeit des gegenwärtigen Handelns 67
b) Dogmatische Konsequenzen 68
c) Das nötige Gefahrbewusstsein 69
aa) Das zu kennende Risiko 69
(1) Die Versuchsgefahr (hM) 69
(2) Anfangs- und Endrisiko (Wolter) 70
(3) Selbsttätiges und unselbsttätiges Risiko 71
(4) Falllösungen 72
bb) Die nötige Kenntnis 73
(1) Normativierende Betrachtung 73
(2) Psychologisierende Betrachtung 74
(3) Zur Gefahr von Schutzbehauptungen 74
E. Der Aussagegehalt des § 22 zum Vollendungsrisiko 75
I. Die Prämisse 75
II. Die Lösung von Otto 76
III. Kritik 77
1. Die Reichweite des Gefährdungskriteriums 77
2. Zur Bedeutung des Versuchsbeginns für die Erfolgszurechnung 77
F. Das Erfolgsrisiko auf der Rücktrittsebene 79
I. Der Meinungsstand 79
II. Lozierung des Problems 80
1. Der Streit um die Abgrenzung der Rücktrittsvarianten 80
2. Zum Erfordernis einen „Aufgabeerfolgs“ 82
III. Stellungnahme 84
1. Wortlaut und Systematik des § 24 84
2. Zur ratio des § 24 85
3. Der Zusammenhang mit dem Strafgrund des Versuchs 86
4. Ergebnis und Konsequenz für das Rücktrittsrisiko 87
G. Zur Frage der §§ 222, 227 87
I. Der Fahrlässigkeitsvorwurf 87
II. Zur Frage des § 227 88
Kapitel 2: Das Erfolgsrisiko nach Versuchsbeendigung 90
A. Das Problem 90
B. Der Meinungsstand 90
I. Die Vollendungslösung 90
II. Die Versuchslösung 91
C. Der Aussagegehalt des § 24 zum Vollendungsrisiko 91
I. § 24 als Argument gegen Vollendungsstrafbarkeit 91
1. Auswirkungen der Gesamtbetrachtungslehre 91
2. Spiegelbildliche Anwendung des § 24 93
II. § 24 als Argument für Vollendungsstrafbarkeit 94
III. Ergebnis 95
D. Die Regelung des Vollendungsrisikos im Tatbestand 96
I. Objektive Zurechenbarkeit 96
1. Das Scheitern der Revokation 96
a) Der Täter wird an der Rettung gehindert 96
b) Eingeschaltete Dritte setzen die Rettung nicht fort 97
2. Risikoersetzung und -verdrängung 99
II. Vorsatz und subjektive Zurechnung 100
1. Unzurechenbarkeit wegen des gescheiterten Rücktritts? 100
a) Grundsatz: Kein Vorsatzmangel 100
b) Die Kritik von Muñoz-Conde und Bottke 100
c) Zum Problem der Zufallshaftung 102
d) Das Verhältnis von Erfolgsherbeiführung und -nichtabwendung 103
2. Der Irrtum über die Revozierbarkeit des Risikos 104
a) Das Problem 104
b) Nachträglicher Revokationsentschluss 104
c) Anfänglicher Revokationsentschluss 105
d) Revokationsvorbehalt und -unsicherheit 106
III. Zwischenergebnis 107
E. Grenzen des Vollendungsrisikos auf Rechtswidrigkeitsebene 107
I. Das Opfer verhindert die Rettung 107
II. Rechtliche Unmöglichkeit der Rettung und Erfüllung vorrangiger Pflichten 108
F. Der Aussagegehalt des § 22 zum Vollendungsrisiko 110
I. Die Regel „Keine Vollendung ohne unmittelbares Ansetzen“ 110
1. Ausgangspunkt 110
2. Problemfälle: Der „Anfang des beendeten Versuchs“ 111
3. Auswirkungen auf das Vollendungsrisiko 112
II. Kritik 114
1. Die tatbestandliche Vollständigkeit der Handlung 115
2. Die Unterlassungslösung 116
3. Der Aspekt der mittelbaren Täterschaft 119
III. Lösungsansätze in der Literatur 120
1. Die Ansicht von Herzberg 120
a) Unbewusstes Ansetzen 120
b) Kritik 121
2. Die Ansicht von Schlehofer 122
a) Die Unwertabstufung von Vollendung und Versuch 122
b) Kritik 124
c) Das GG und das Dogma „Keine Vollendung ohne Versuch“ 126
d) Schlehofers Relativierung der Bedeutung des Versuchsbeginns 126
3. Das Dilemma der ganz herrschenden Meinung 127
IV. Die eigene Ansicht 128
1. Das dogmatisch Unbefriedigende an der herrschenden Meinung 128
2. Die Umkehrbarkeit des Dogmas „Keine Vollendung ohne Versuch“ 129
3. Relativierungstendenzen innerhalb der herrschenden Meinung 129
4. Der Ausweg: Gespaltener Versuchsbegriff 131
5. Vergleich mit der Lösung von Herzberg 133
6. Absehbare Einwände 133
V. Ergebnis 135
G. Das Erfolgsrisiko auf der Rücktrittsebene 135
I. Die problematischen Fälle 135
II. Das Verhältnis von Rücktritt und Rechtsgutserhaltung 136
III. Absehbare Einwände 138
1. Rücktritt und Ingerenzpflicht 139
2. Zur ratio des § 24 140
Zweiter Teil: Die Rechtslage beim unechten Unterlassungsdelikt 142
A. Das Problem 142
B. Der Meinungsstand 143
I. Herrschende Lehre: Nur Fahrlässigkeit 143
II. Andere Ansichten 144
III. Vergleich mit dem Meinungsstand beim aktiven Begehungsdelikt 145
C. Der Aussagegehalt des § 24 zum Vollendungsrisiko 146
I. Die Rolle der Versuchsstadien 147
II. Die (hier sog.) „Einheitslösung“ 147
III. Die (hier sog.) „Differenzierungslösung“ 148
1. Die letzte Rettungsmöglichkeit als Wendepunkt 148
2. Das Erlöschen der ursprünglichen Rettungsmöglichkeit 149
3. Der Hintergrund der heute herrschenden Differenzierung 150
IV. Stellungnahme zur Differenzierungsthese 152
1. Zur Verteilung des Erfolgsabwendungsrisikos durch § 24 152
2. Exkurs: Die verbleibende Bedeutung der Differenzierung 152
D. Die Regelung des Vollendungsrisikos im Tatbestand 154
I. Das Problem: Tatbestandliche Eingrenzung des Vollendungsrisikos 155
II. Die Regeln des Vollendungstatbestandes 156
1. Zur Objektivation des Unterlassungsvorsatzes 156
2. Der Vergleich mit dem Aktivtäter 157
a) Die Parallele zum Irrtum über die Wirksamkeit des Getanen 157
b) Die Parallele zum misslungenen Rücktritt vom beendeten Versuch 159
c) Die Manipulierbarkeit der Vergleichs 160
d) Normtheoretische Gesichtspunkte 162
3. Lozierung des Problems 162
4. Die Kenntnis des zurechnungsvermittelnden Risikos 163
a) „relaltive“ Risikotheorien 163
b) Kritik 165
aa) Der Fehler aller relativen Unterscheidungen 165
bb) Falsche Parallelen zum Begehungsdelikt 166
cc) Zwischenergebnis 167
c) „Absolute“ Merkmale des zurechnungsvermittelnden Risikos 167
d) Vollendungsrisiko vor (Kenntnis) der konkreten Gefahr 169
aa) Die omissio libera in causa 169
bb) Die Theorie der ersten Eingriffsmöglichkeit 171
cc) Zwischenergebnis 173
e) Vollendungsrisiko erst nach Kenntnis der unmittelbaren Gefahr? 173
aa) Stagnierende Gefahren 173
bb) Fortbestehen derselben Abwendungsmöglichkeit 174
cc) Kritik 174
f) Die Irrtumsproblematik 175
aa) Der Irrtum über die Nachholbarkeit der gebotenen Handlung 176
bb) Der Irrtum über die pflichtauslösende Situation 176
cc) Exkurs: Zur Strafbarkeit nach den §§ 227, 13 178
E. Der Aussagegehalt des § 22 zum Vollendungsrisiko 179
I. Die Lösung von Küper 179
II. Die eigene Ansicht 181
1. Versuchsbeginn und Pflichtbeginn 181
2. Divergenzen zwischen Versuchs- und Pflichtbeginn 183
3. Versuchsbeginn und Vollendungsrisiko 184
III. Ergebnis 186
F. Das Erfolgsrisiko auf der Rücktrittsebene 186
I. Der objektiv unzurechenbare Erfolgseintritt 186
II. Der subjektiv unzurechenbare Erfolgseintritt 188
III. Ergebnis 189
Zusammenfassung 190
Literaturverzeichnis 200
Sachwortverzeichnis 207