Europäische Beschäftigungspolitik
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Europäische Beschäftigungspolitik
Der Titel »Beschäftigung« des EG-Vertrages (Art. 125 bis 130)
Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 56
(2001)
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Abstract
Die Forderung nach einer europäischen Beschäftigungspolitik ist genauso alt wie die Idee einer europäischen Währungsunion. Dennoch hat es bis zum Amsterdamer Vertrag 1997 gedauert, bis unter dem Eindruck weiter steigender Arbeitslosigkeit ein eigener Titel zur Beschäftigung in den EG-Vertrag aufgenommen worden ist (Artikel 125 bis 130). Steinle befasst sich ausführlich mit der in diesem Titel geregelten neuen EG-Tätigkeit der Entwicklung einer "koordinierten Beschäftigungsstrategie". Ausgehend von einer Klärung des schillernden Begriffs "Beschäftigungspolitik" und einem Rückblick auf die beschäftigungspolitischen Bemühungen der EG in der Vergangenheit, untersucht Steinle die neuen EG-Kompetenzen der Art. 125 ff. EGV insbesondere in ihrem Verhältnis zur marktwirtschaftlichen Wirtschaftsverfassung der Gemeinschaft. Ausführlich erörtert er das Verfahren zur Koordinierung der nationalen Beschäftigungspolitiken und die Gemeinschaftskompetenz zum Erlass von Anreizmaßnahmen. Steinle hält den Beschäftigungstitel für einen Fall "beherzigter Subsidiarität statt beherzter Vergemeinschaftung" und verweist auf die Grenzen einer europäischen Beschäftigungspolitik.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 22 | ||
Einleitung | 27 | ||
A. Gegenstand der Untersuchung: Der neue Beschäftigungstitel des EG-Vertrages | 27 | ||
B. Gang der Untersuchung | 29 | ||
1. Kapitel: Begriff und Standort der EG-Beschäftigungspolitik | 31 | ||
A. Begriffsklärung und ökonomische Grundlagen | 31 | ||
I. Beschäftigungspolitik als gemeinschaftsrechtlicher Begriff | 31 | ||
II. Die Multidimensionalität und Komplexität von Beschäftigungspolitik | 32 | ||
III. Das Ziel der EG-Beschäftigungspolitik | 34 | ||
1. Hohes Beschäftigungsniveau statt Vollbeschäftigung | 35 | ||
2. Hohes Beschäftigungsniveau als hohe Beschäftigungsquote | 37 | ||
3. Hohes Beschäftigungsniveau und niedrige Arbeitslosenquote | 38 | ||
a) Arbeitslosigkeit und ihre Erscheinungsformen im Überblick | 38 | ||
b) Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquote | 39 | ||
c) Niedrige Arbeitslosenquote als Teilziel eines hohen Beschäftigungsniveaus | 41 | ||
4. Vollwertige Beschäftigung | 41 | ||
5. Ergebnis: Hohes Beschäftigungsniveau als Ziel der EG-Beschäftigungspolitik | 44 | ||
IV. Die Instrumente der Beschäftigungspolitik | 45 | ||
1. Überblick über die Beschäftigungstheorien | 45 | ||
a) Das neoklassische Standardmodell | 46 | ||
b) Die (neo)keynesianische Beschäftigungstheorie | 48 | ||
c) Erweiterungen des neoklassischen Standardmodells | 50 | ||
aa) Monetarismus | 50 | ||
bb) Die Insider-Outsider-Theorie | 52 | ||
d) Kondratieffs Modell der langen Wellen | 53 | ||
e) Fazit zu den Beschäftigungstheorien | 53 | ||
2. Systematisierung des beschäftigungspolitischen Instrumentariums | 55 | ||
a) Maßnahmen zur Beeinflussung der Arbeitskräftenachfrage | 57 | ||
aa) Indirekte Steuerung mit Hilfe globaler Strategien | 57 | ||
bb) Sektorale und regionale Strukturpolitik | 58 | ||
cc) Gezielte Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen | 59 | ||
b) Maßnahmen zur Beeinflussung des Arbeitskräfteangebots | 60 | ||
aa) Mobilitätspolitische Maßnahmen | 60 | ||
bb) Maßnahmen zur Umverteilung vorhandener Arbeitsplätze | 61 | ||
c) Zusammenfassung zum beschäftigungspolitischen Instrumentarium | 61 | ||
3. Die Abgrenzung der Beschäftigungspolitik von der Arbeitsmarktpolitik | 62 | ||
a) Der Ansatz der Arbeitsmarktpolitik | 62 | ||
b) Ziel und Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik | 63 | ||
c) Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik | 65 | ||
d) Die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Arbeitsmarktpolitik | 66 | ||
e) Ergebnis: Arbeitsmarktpolitik als Teilbereich der Beschäftigungspolitik | 67 | ||
4. Fazit zum Instrumentarium: Beschäftigungspolitik als Querschnittspolitik | 68 | ||
5. Beschäftigungspolitische Instrumente nach dem Verständnis des EG-Vertrages | 69 | ||
a) Mehr als nur Arbeitsmarktpolitik | 69 | ||
b) Nicht nur öffentliche Maßnahmen | 74 | ||
V. Gesamtergebnis zum gemeinschaftsrechtlichen Begriff der Beschäftigungspolitik | 76 | ||
B. Die Beschäftigungspolitik als „Zwitter“ zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik | 76 | ||
I. Eigenständige Politik trotz enger Verzahnung mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik | 76 | ||
II. Das Verhältnis zur gemeinschaftlichen Wirtschaftspolitik | 79 | ||
1. Der gemeinschaftsrechtliche Begriff der Wirtschaftspolitik | 79 | ||
2. Die Zugehörigkeit der Beschäftigungs- zur Wirtschaftspolitik im EG-Vertrag | 80 | ||
3. Der Stellenwert des Beschäftigungsziels innerhalb der Wirtschaftspolitik | 83 | ||
4. Schlussfolgerungen | 84 | ||
III. Das Verhältnis zur gemeinschaftlichen Sozialpolitik | 85 | ||
1. Der gemeinschaftsrechtliche Begriff der Sozialpolitik | 85 | ||
2. Die Überschneidungen der Beschäftigungs- mit der Sozialpolitik im EG-Vertrag | 86 | ||
3. Schlussfolgerungen | 90 | ||
IV. Zusammenfassung zum Verhältnis zur Wirtschafts- und Sozialpolitik | 91 | ||
2. Kapitel: Die Vorgeschichte des Beschäftigungstitels | 93 | ||
A. Beschäftigungspolitik von Rom bis Amsterdam | 93 | ||
I. Beschäftigungspolitik in der Aufbauphase der Gemeinschaft | 94 | ||
1. Beschäftigungspolitische Kompetenzen im EWG-Vertrag | 94 | ||
2. Erste beschäftigungspolitische Ansätze der Gemeinschaft | 98 | ||
II. Von der Pariser Gipfelkonferenz bis zur Einheitlichen Europäischen Akte | 101 | ||
III. Von der Einheitlichen Europäischen Akte bis zum Maastrichter Vertrag | 109 | ||
IV. Beschäftigungspolitik zwischen Maastricht und Amsterdam | 115 | ||
1. Änderungen der vertraglichen Grundlagen | 115 | ||
2. Die „Essener Strategie“ | 118 | ||
3. Flankierende beschäftigungsspolitische Gemeinschaftsaktionen | 124 | ||
V. Schlussfolgerungen zur „europäischen“ Beschäftigungspolitik vor „Amsterdam“ | 128 | ||
B. Die EG-Beschäftigungspolitik nach dem Amsterdamer Vertrag | 131 | ||
I. Die Entstehung des Beschäftigungstitels auf der Regierungskonferenz | 132 | ||
1. Allgemeines zur Amsterdamer Regierungskonferenz | 132 | ||
2. Kurzüberblick über den Amsterdamer Vertrag | 135 | ||
3. Die Aufnahme der Beschäftigungspolitik in die Agenda der Regierungskonferenz | 137 | ||
4. Überblick über die Verhandlungspositionen | 138 | ||
a) Der Dissens über eine Vertragsergänzung | 139 | ||
b) Der dreifache Grundkonsens unter den Mitgliedstaaten | 144 | ||
5. Der Verhandlungsprozess | 146 | ||
a) Die Arbeiten der italienischen Präsidentschaft | 146 | ||
b) Die Entwürfe der irischen Präsidentschaft | 147 | ||
aa) Irischer „Einleitender Vermerk des Vorsitzes“ vom 9. 7. 1996 | 147 | ||
bb) Irischer „Vorgeschlagener Ansatz“ vom 17. 9. 1996 | 148 | ||
cc) Vertragsvorentwurf der irischen Präsidentschaft vom 5. 12. 1996 („Dublin II“) | 150 | ||
c) Die Einigung unter niederländischer Präsidentschaft | 151 | ||
aa) Die Regierungswechsel in Großbritannien und Frankreich | 151 | ||
bb) Der niederländische Entwurf des Vertrags von Amsterdam vom 12.6.1997 | 152 | ||
cc) Der Kompromiss auf dem Europäischen Rat in Amsterdam vom 16. / 17.6.1997 | 153 | ||
II. Die neuen Rechtsgrundlagen der EG-Beschäftigungspolitik im Überblick | 156 | ||
1. Der Beschäftigungstitel des EGV | 156 | ||
2. Beschäftigungspolitische Kompetenzen im Kapitel zur Sozialpolitik | 158 | ||
III. Die Praxis der EG-Beschäftigungspolitik seit „Amsterdam“ im Überblick | 161 | ||
1. Die (vorgezogene) Anwendung der koordinierten Beschäftigungsstrategie | 161 | ||
a) Der „Beschäftigungsgipfel“ von Luxemburg am 20. / 21. 11. 1997 | 162 | ||
b) Die Vier-Säulen-Struktur der bisherigen Beschäftigungsleitlinien | 163 | ||
c) Die nationale Umsetzung der Leitlinien und ihre Weiterentwicklung | 165 | ||
2. Weitere beschäftigungspolitische Gemeinschaftsaktivitäten | 168 | ||
a) Das „Amsterdam Sonderaktionsprogramm“ der EIB | 169 | ||
b) Der Europäische Beschäftigungspakt | 171 | ||
c) Mehrwertsteuerermäßigung für arbeitsintensive Dienstleistungen | 173 | ||
d) Der „Beschäftigungsgipfel“ von Lissabon | 173 | ||
3. Kapitel: Das Kompetenzgefüge in der Beschäftigungspolitik | 175 | ||
A. Die fortbestehende Primärzuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihre Rechtfertigung | 175 | ||
I. Überblick über die Kompetenzverteilung nach dem Beschäftigungstitel | 175 | ||
II. Die politökonomische Rechtfertigung mitgliedstaatlicher Primärzuständigkeit | 179 | ||
1. Der geringe Integrationsgrad der nationalen Arbeitsmärkte | 180 | ||
2. Die Vielfalt der nationalen Arbeitsmarktregime | 183 | ||
III. Entscheidung für Subsidiarität und Systemwettbewerb | 184 | ||
1. Das Subsidiaritätsprinzip des Art. 5 Abs. 2 EGV | 185 | ||
2. Der Beschäftigungstitel als Ausprägung des Subsidiaritätsprinzips | 186 | ||
3. Der Gedanke des Systemwettbewerbs | 187 | ||
4. Der Beschäftigungstitel als Erhalt des Systemwettbewerbs | 188 | ||
B. Die Koordinierungs- und Ergänzungskompetenz der Gemeinschaft | 189 | ||
I. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und seine Durchbrechungen | 189 | ||
II. Keine genuin „europäische“ Beschäftigungspolitik | 193 | ||
III. Sinn und Mehrwert europäischer Koordinierung und Ergänzung | 197 | ||
IV. Die Vierfachbeschränkung mitgliedstaatlicher Autonomie gemäß Art. 126 EGV | 202 | ||
1. Komplementäre Ziel-Zuständigkeit | 202 | ||
2. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Wahrung des gemeinsamen Interesses | 204 | ||
3. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Koordinierung ihrer Beschäftigungspolitik | 206 | ||
a) Zusammenarbeit, Abstimmung oder Koordinierung in der Beschäftigungspolitik? | 208 | ||
b) Art und Umfang der Koordinierung nach Art. 126 Abs. 2 i.V.m. Art. 128 EGV | 209 | ||
c) Die Koordinierung als Rechtspflicht von begrenzter Tragweite | 212 | ||
d) Die eingeschränkte Justiziabilität der Koordinierungsverpflichtung | 213 | ||
e) Fazit zur Koordinierungsverpflichtung | 214 | ||
4. Nationale Beschäftigungspolitik im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik | 215 | ||
V. Die Ergänzung mitgliedstaatlicher Beschäftigungspolitik gemäß Art. 127 Abs. 1 EGV | 215 | ||
1. Art. 127 Abs. 1 S. 1 EGV als Programmsatz oder Befugnisnorm? | 216 | ||
2. Das Erforderlichkeitsmerkmal und die Pflicht zur Achtung der nationalen Zuständigkeit | 217 | ||
VI. Zusammenfassung: Beherzigte Subsidiarität statt beherzter Vergemeinschaftung | 218 | ||
C. Die Verantwortung und Einbindung der Sozialpartner | 220 | ||
I. Nationale und europäische Autonomie der Sozialpartner | 220 | ||
II. Der Vorbehalt zugunsten der nationalen Sozialpartner in Art. 126 Abs. 2 EGV | 223 | ||
1. Vertragliche Anerkennung nationaler Tarifautonomie | 224 | ||
2. Berücksichtigung der Verantwortung der Sozialpartner statt Bereichsausnahme | 226 | ||
3. Exkulpationsmöglichkeit der Mitgliedstaaten | 227 | ||
III. Die Einbeziehung der europäischen Sozialpartner in die koordinierte Beschäftigungsstrategie | 228 | ||
1. Die Anhörung der Sozialpartner im Beschäftigungsausschuss (Art. 130 Abs. 2 EGV) | 230 | ||
2. Der reformierte Ständige Ausschuss für Beschäftigungsfragen | 231 | ||
3. Anhörung nach Art. 138 Abs. 2, 3 EGV auch bei Maßnahmen nach Art. 128, 129 EGV? | 233 | ||
4. Fazit zur Einbindung der europäischen Sozialpartner | 235 | ||
4. Kapitel: Der Beschäftigungstitel im System des EG-Vertrages | 236 | ||
A. Ein hohes Beschäftigungsniveau als Ziel und Querschnittsaufgabe der Gemeinschaft | 236 | ||
I. Das System der abgestuften Zielkonkretisierung in der Beschäftigungspolitik | 237 | ||
1. Die Beschäftigungsbezogenheit der Präambeln des EUV und des EGV | 237 | ||
2. Das Oberziel der Beschäftigungspolitik in Art. 2 EUV und Art. 2 EGV | 239 | ||
a) Die Rechtswirkungen der Vertragsziele | 240 | ||
b) Die eingeschränkte Justiziabilität der Zielbestimmungen | 242 | ||
c) Ein hohes Beschäftigungsniveau in der ganzen Gemeinschaft | 243 | ||
3. Das Zwischenziel einer koordinierten Beschäftigungsstrategie in Art. 3 Abs. 1 lit. i EGV | 244 | ||
4. Die beschäftigungspolitischen Unterziele in Art. 125 EGV | 247 | ||
a) Der materielle Gehalt der „britischen Klausel“ | 248 | ||
b) Die Unterziele als legitimierende Eckpfeiler der koordinierten Beschäftigungsstrategie | 250 | ||
c) Die grundsätzlich marktwirtschaftliche Ausrichtung des Beschäftigungstitels bei Fehlen eines geschlossenen beschäftigungspolitischen Konzepts | 251 | ||
5. Die beschäftigungspolitischen Ziele des Art. 136 Abs. 1 EGV | 254 | ||
II. Der Einfluss des Beschäftigungsziels auf die gesamte Gemeinschaftstätigkeit | 255 | ||
1. Art. 2 EGV als Grundlage einer beschäftigungspolitischen Ausrichtung der Gemeinschaftstätigkeit | 256 | ||
2. Die Querschnittsklausel des Art. 127 Abs. 2 EGV | 256 | ||
a) Das zu berücksichtigende Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus in der Gemeinschaft | 257 | ||
b) Der Anwendungsbereich und Adressat der Querschnittsklausel | 260 | ||
aa) Festlegung von Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen | 260 | ||
bb) Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen | 264 | ||
c) Rechtsverbindliches Berücksichtigungsgebot | 264 | ||
aa) Die Rechtsverbindlichkeit des Art. 127 Abs. 2 EGV | 265 | ||
bb) Materielle Vorgaben des Berücksichtigungsgebots | 266 | ||
(1) Pflicht zur praktischen Konkordanz statt Vorrang des Beschäftigungsziels | 266 | ||
(2) Die Pflicht zum begründeten „Jobtest“ | 268 | ||
(3) Schadenabwendungs-, Förder- und Unterlassungspflicht | 270 | ||
cc) Prozedurale Vorgaben und Praxis des Berücksichtigungsgebots | 272 | ||
d) Grundsätzliche Justiziabilität | 274 | ||
e) Fazit zur Querschnittsklausel des Art. 127 Abs. 2 EGV | 275 | ||
III. Die Verpflichtung der Beschäftigungspolitik auf andere Vertragsziele | 276 | ||
IV. Die Lösung von Zielkonflikten im Rahmen der Beschäftigungspolitik | 278 | ||
1. Das mögliche Konfliktfeld | 278 | ||
2. Die Gleichrangigkeit des Beschäftigungsziels (Art. 2 EGV) mit sonstigen Zielen | 279 | ||
3. Die Prioritätenkompetenz der politischen Gemeinschaftsorgane | 281 | ||
4. Das Rangverhältnis zwischen Art. 3 Abs. 1 lit. i EGV einerseits und Gemeinsamem Markt und Wirtschafts- und Währungsunion andererseits | 283 | ||
a) Fehlende Rechtsbindung in der Beschäftigungspolitik als Legitimationsproblem | 283 | ||
b) Gemeinsamer Markt und Wirtschafts- und Währungsunion als herausgehobene Mittel | 284 | ||
c) Die geringe Präzision des Art. 3 Abs. 1 lit. i EGV | 286 | ||
d) Der geringe Grad an Eigenständigkeit der gemeinschaftlichen Beschäftigungspolitik | 287 | ||
e) Die geringe Durchsetzungskraft der beschäftigungspolitischen Instrumente | 288 | ||
aa) Zentrale statt dezentrale Zielverwirklichung | 288 | ||
bb) Verfügbare Instrumente | 289 | ||
f) Ergebnis | 289 | ||
B. Beschäftigungspolitik unter marktwirtschaftlicher Wirtschaftsverfassung | 291 | ||
I. Der Begriff der Wirtschaftsverfassung | 292 | ||
II. Die explizite wirtschaftsverfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung zugunsten der wettbewerbsverfassten Marktwirtschaft (Art. 4, 98 EGV) | 293 | ||
III. Die vertraglichen Absicherungen der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsverfassung | 296 | ||
IV. Die Geltung des Marktwirtschaftsprinzips für die Beschäftigungspolitik | 300 | ||
1. Die Bindung an das Marktwirtschaftsprinzip über Art. 126 Abs. 1, 128 Abs. 2 S. 2 EGV | 301 | ||
2. Die Bindung an das Marktwirtschaftsprinzip über Art. 4 Abs. 1 EGV | 302 | ||
a) Beschäftigungspolitik als Teil der Wirtschaftspolitik i. S. d. Art. 4 Abs. 1 EGV | 303 | ||
b) Die beschäftigungspolitischen Leitlinien als „Festlegung gemeinsamer Ziele“ | 305 | ||
3. Die Bindung an das Marktwirtschaftsprinzip über Art. 98 S. 2 EGV | 305 | ||
V. Rechtsverbindlichkeit und Rechtswirkungen des Marktwirtschaftsprinzips | 306 | ||
1. Das Marktwirtschaftsprinzip als rechtsverbindlicher Handlungsmaßstab | 306 | ||
2. Der bestimmbare Inhalt des Marktwirtschaftsprinzips | 308 | ||
a) „Offene Marktwirtschaft“ | 308 | ||
b) „Mit freiem Wettbewerb“ | 310 | ||
3. Die interventionsbeschränkende Wirkung des Marktwirtschaftsprinzips selbst | 311 | ||
a) Grundsätzliches Interventionsverbot aus Art. 4, 98 EGV auch in der Beschäftigungspolitik | 311 | ||
b) Die eingeschränkte Justiziabilität des Marktwirtschaftsprinzips | 314 | ||
4. Die Auslegungs- und Rechtsfortbildungswirkung des Marktwirtschaftsprinzips | 315 | ||
a) Die Auslegungswirkung des Marktwirtschaftsprinzips in Bezug auf die Sektorpolitiken | 316 | ||
b) Die Auslegungs- und Rechtsfortbildungswirkung des Marktwirtschaftsprinzips in Bezug auf die marktwirtschaftlichen Sicherungen des Primärrechts | 316 | ||
aa) Verstärkte Bindung der Gemeinschaft an Marktfreiheiten und Wettbewerbsregeln | 317 | ||
bb) Marktwirtschaftliche Fortbildung des europäischen Grundrechtsschutzes | 321 | ||
5. Schlussfolgerungen | 325 | ||
5. Kapitel: Das Koordinierungsverfahren des Art. 128 EGV | 328 | ||
A. Der Verfahrensablauf im Überblick | 328 | ||
B. Die ex-ante-Koordinierung nach Art. 128 Abs. 1, 2 EGV | 330 | ||
I. Der institutionelle Rahmen zur Erstellung der Beschäftigungsleitlinien | 330 | ||
1. Der Vorschlag der Kommission | 330 | ||
2. Die Anhörung des Beschäftigungsausschusses | 332 | ||
a) Der Beschäftigungsausschuss (Art. 130 EGV) | 332 | ||
b) Seine Anhörung zum Kommissionsvorschlag | 335 | ||
3. Die Anhörung des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Auschusses der Regionen | 336 | ||
4. Der erste Durchgang im Rat | 338 | ||
a) Die vorbereitende Beratung im Ausschuss der Ständigen Vertreter | 339 | ||
b) Die Beratung im„Jumbo-Rat“ | 340 | ||
5. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates | 341 | ||
6. Die endgültige Verabschiedung der Leitlinien im Rat | 344 | ||
7. Beurteilung des Verfahrens zur Erstellung der Leitlinien | 346 | ||
II. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien gemäß Art. 128 Abs. 2 EGV | 347 | ||
1. Die Rechtsunverbindlichkeit der Leitlinien | 347 | ||
2. Die Rechtswirkungen der Leitlinien | 351 | ||
3. Die politisch-faktische Bedeutung der Leitlinien | 353 | ||
4. Der mögliche Inhalt der Leitlinien | 354 | ||
5. Die Begründungs- und Veröffentlichungsbedürftigkeit der Leitlinien | 359 | ||
6. Der Rechtsschutz gegen die Leitlinien | 360 | ||
III. Die Einarbeitung der Leitlinien in nationale Aktionspläne | 361 | ||
C. Die ex-post-Koordinierung nach Art. 128 Abs. 3 bis 5 EGV | 363 | ||
I. Die mitgliedstaatlichen Umsetzungsberichte nach Art. 128 Abs. 3 EGV | 363 | ||
II. Die multilaterale Überwachung durch den Rat nach Art. 128 Abs. 4 S. 1 EGV | 365 | ||
1. Die vorbereitende Prüfung durch die Kommission und verschiedene Ausschüsse | 366 | ||
2. Die Prüfung durch den Rat | 367 | ||
III. Die Empfehlungen des Rates nach Art. 128 Abs. 4 S. 2 EGV | 369 | ||
IV. Der gemeinsame Beschäftigungsbericht nach Art. 128 Abs. 5 EGV | 372 | ||
V. Zur Zulässigkeit einer sekundärrechtlichen Regelung der ex-post-Koordinierung | 374 | ||
D. Vergleichende Gesamtbetrachtung des Art. 128 EGV | 375 | ||
I. Das Koordinationsverfahren als vorbildhafte Form des politischen Controlling | 376 | ||
II. Das Koordinierungsverfahren als „weiche“ Steuerungsform | 378 | ||
III. Vergleich mit der „Essener Strategie“ und der wirtschaftspolitischen Koordinierung | 380 | ||
6. Kapitel: Beschäftigungsfördernde Anreizmaßnahmen (Art. 129 EGV) | 384 | ||
A. Der Begriff und mögliche Regelungsgehalt der Anreizmaßnahmen | 384 | ||
B. Die Rechtsform der Anreizmaßnahmen | 386 | ||
C. Die Ziele der Anreizmaßnahmen nach Art. 129 EGV | 388 | ||
I. Die Oberziele der Anreizmaßnahmen | 388 | ||
1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten | 388 | ||
2. Unterstützung mitgliedstaatlicher Beschäftigungsmaßnahmen | 389 | ||
II. Die konkreten Unterziele der Anreizmaßnahmen | 389 | ||
III. Abgrenzung zu den Zielen des reformierten Europäischen Sozialfonds | 391 | ||
D. Rechtliche und finanzielle Schranken für die Anreizmaßnahmen | 394 | ||
I. Die Konzentration auf Pilotvorhaben | 394 | ||
II. Die gemeinsame Erklärung der Mitgliedstaaten zu den Anreizmaßnahmen | 394 | ||
III. Der begrenzte finanzielle Rahmen für die Anreizmaßnahmen | 396 | ||
IV. Das ausdrückliche Harmonisierungsverbot des Art. 129 Abs. 2 EGV | 397 | ||
1. Der Begriff der Rechtsharmonisierung | 398 | ||
2. Rechts- und Verwaltungsvorschriften | 398 | ||
3. Verbot auch der präventiven Harmonisierung | 399 | ||
4. Verbot auch der „mittelbaren“ Harmonisierung? | 400 | ||
5. Exkurs: Sperrwirkung des Harmonisierungsverbots für andere Ermächtigungsgrundlagen? | 402 | ||
a) Überblick über beschäftigungspolitisch relevante Rechtsangleichungskompetenzen | 403 | ||
aa) Die finanzielle Beschäftigungsförderung (Art. 137 Abs. 3 5. Spstr. EGV) | 404 | ||
bb) Die berufliche Eingliederung ausgegrenzter Personen (Art. 137 Abs. 1 4. Spstr. EGV) | 406 | ||
cc) Die Generalklausel des Art. 94 EGV | 407 | ||
dd) Die „spezielle Generalklausel“ des Art. 95 EGV | 408 | ||
ee) Die Vertragsabrundungskompetenz des Art. 308 EGV | 410 | ||
b) Die begrenzte Reichweite des Harmonisierungsverbots in Art. 129 Abs. 2 EGV | 410 | ||
c) Ergebnis zur Sperrwirkung des Harmonisierungsverbots | 412 | ||
E. Das Beschlussverfahren für die Anreizmaßnahmen nach Art. 129 EGV | 413 | ||
F. Bisherige Gemeinschaftsmaßnahmen im Anwendungsbereich des Art. 129 EGV | 414 | ||
I. Analyse, Forschung und Zusammenarbeit im Bereich der Beschäftigung | 415 | ||
II. Maßnahmen der Kommission ohne Basisrechtsakt | 417 | ||
G. Fazit zu Art. 129 EGV | 419 | ||
Schlussbemerkung: Die Grenzen europäischer Beschäftigungspolitik | 422 | ||
Literaturverzeichnis | 428 | ||
Sachwortverzeichnis | 454 |