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Europäische Beschäftigungspolitik

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Steinle, C. (2001). Europäische Beschäftigungspolitik. Der Titel »Beschäftigung« des EG-Vertrages (Art. 125 bis 130). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50565-4
Steinle, Christian C.. Europäische Beschäftigungspolitik: Der Titel »Beschäftigung« des EG-Vertrages (Art. 125 bis 130). Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50565-4
Steinle, C (2001): Europäische Beschäftigungspolitik: Der Titel »Beschäftigung« des EG-Vertrages (Art. 125 bis 130), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50565-4

Format

Europäische Beschäftigungspolitik

Der Titel »Beschäftigung« des EG-Vertrages (Art. 125 bis 130)

Steinle, Christian C.

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 56

(2001)

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Abstract

Die Forderung nach einer europäischen Beschäftigungspolitik ist genauso alt wie die Idee einer europäischen Währungsunion. Dennoch hat es bis zum Amsterdamer Vertrag 1997 gedauert, bis unter dem Eindruck weiter steigender Arbeitslosigkeit ein eigener Titel zur Beschäftigung in den EG-Vertrag aufgenommen worden ist (Artikel 125 bis 130). Steinle befasst sich ausführlich mit der in diesem Titel geregelten neuen EG-Tätigkeit der Entwicklung einer "koordinierten Beschäftigungsstrategie". Ausgehend von einer Klärung des schillernden Begriffs "Beschäftigungspolitik" und einem Rückblick auf die beschäftigungspolitischen Bemühungen der EG in der Vergangenheit, untersucht Steinle die neuen EG-Kompetenzen der Art. 125 ff. EGV insbesondere in ihrem Verhältnis zur marktwirtschaftlichen Wirtschaftsverfassung der Gemeinschaft. Ausführlich erörtert er das Verfahren zur Koordinierung der nationalen Beschäftigungspolitiken und die Gemeinschaftskompetenz zum Erlass von Anreizmaßnahmen. Steinle hält den Beschäftigungstitel für einen Fall "beherzigter Subsidiarität statt beherzter Vergemeinschaftung" und verweist auf die Grenzen einer europäischen Beschäftigungspolitik.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 22
Einleitung 27
A. Gegenstand der Untersuchung: Der neue Beschäftigungstitel des EG-Vertrages 27
B. Gang der Untersuchung 29
1. Kapitel: Begriff und Standort der EG-Beschäftigungspolitik 31
A. Begriffsklärung und ökonomische Grundlagen 31
I. Beschäftigungspolitik als gemeinschaftsrechtlicher Begriff 31
II. Die Multidimensionalität und Komplexität von Beschäftigungspolitik 32
III. Das Ziel der EG-Beschäftigungspolitik 34
1. Hohes Beschäftigungsniveau statt Vollbeschäftigung 35
2. Hohes Beschäftigungsniveau als hohe Beschäftigungsquote 37
3. Hohes Beschäftigungsniveau und niedrige Arbeitslosenquote 38
a) Arbeitslosigkeit und ihre Erscheinungsformen im Überblick 38
b) Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquote 39
c) Niedrige Arbeitslosenquote als Teilziel eines hohen Beschäftigungsniveaus 41
4. Vollwertige Beschäftigung 41
5. Ergebnis: Hohes Beschäftigungsniveau als Ziel der EG-Beschäftigungspolitik 44
IV. Die Instrumente der Beschäftigungspolitik 45
1. Überblick über die Beschäftigungstheorien 45
a) Das neoklassische Standardmodell 46
b) Die (neo)keynesianische Beschäftigungstheorie 48
c) Erweiterungen des neoklassischen Standardmodells 50
aa) Monetarismus 50
bb) Die Insider-Outsider-Theorie 52
d) Kondratieffs Modell der langen Wellen 53
e) Fazit zu den Beschäftigungstheorien 53
2. Systematisierung des beschäftigungspolitischen Instrumentariums 55
a) Maßnahmen zur Beeinflussung der Arbeitskräftenachfrage 57
aa) Indirekte Steuerung mit Hilfe globaler Strategien 57
bb) Sektorale und regionale Strukturpolitik 58
cc) Gezielte Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen 59
b) Maßnahmen zur Beeinflussung des Arbeitskräfteangebots 60
aa) Mobilitätspolitische Maßnahmen 60
bb) Maßnahmen zur Umverteilung vorhandener Arbeitsplätze 61
c) Zusammenfassung zum beschäftigungspolitischen Instrumentarium 61
3. Die Abgrenzung der Beschäftigungspolitik von der Arbeitsmarktpolitik 62
a) Der Ansatz der Arbeitsmarktpolitik 62
b) Ziel und Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik 63
c) Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik 65
d) Die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Arbeitsmarktpolitik 66
e) Ergebnis: Arbeitsmarktpolitik als Teilbereich der Beschäftigungspolitik 67
4. Fazit zum Instrumentarium: Beschäftigungspolitik als Querschnittspolitik 68
5. Beschäftigungspolitische Instrumente nach dem Verständnis des EG-Vertrages 69
a) Mehr als nur Arbeitsmarktpolitik 69
b) Nicht nur öffentliche Maßnahmen 74
V. Gesamtergebnis zum gemeinschaftsrechtlichen Begriff der Beschäftigungspolitik 76
B. Die Beschäftigungspolitik als „Zwitter“ zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik 76
I. Eigenständige Politik trotz enger Verzahnung mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik 76
II. Das Verhältnis zur gemeinschaftlichen Wirtschaftspolitik 79
1. Der gemeinschaftsrechtliche Begriff der Wirtschaftspolitik 79
2. Die Zugehörigkeit der Beschäftigungs- zur Wirtschaftspolitik im EG-Vertrag 80
3. Der Stellenwert des Beschäftigungsziels innerhalb der Wirtschaftspolitik 83
4. Schlussfolgerungen 84
III. Das Verhältnis zur gemeinschaftlichen Sozialpolitik 85
1. Der gemeinschaftsrechtliche Begriff der Sozialpolitik 85
2. Die Überschneidungen der Beschäftigungs- mit der Sozialpolitik im EG-Vertrag 86
3. Schlussfolgerungen 90
IV. Zusammenfassung zum Verhältnis zur Wirtschafts- und Sozialpolitik 91
2. Kapitel: Die Vorgeschichte des Beschäftigungstitels 93
A. Beschäftigungspolitik von Rom bis Amsterdam 93
I. Beschäftigungspolitik in der Aufbauphase der Gemeinschaft 94
1. Beschäftigungspolitische Kompetenzen im EWG-Vertrag 94
2. Erste beschäftigungspolitische Ansätze der Gemeinschaft 98
II. Von der Pariser Gipfelkonferenz bis zur Einheitlichen Europäischen Akte 101
III. Von der Einheitlichen Europäischen Akte bis zum Maastrichter Vertrag 109
IV. Beschäftigungspolitik zwischen Maastricht und Amsterdam 115
1. Änderungen der vertraglichen Grundlagen 115
2. Die „Essener Strategie“ 118
3. Flankierende beschäftigungsspolitische Gemeinschaftsaktionen 124
V. Schlussfolgerungen zur „europäischen“ Beschäftigungspolitik vor „Amsterdam“ 128
B. Die EG-Beschäftigungspolitik nach dem Amsterdamer Vertrag 131
I. Die Entstehung des Beschäftigungstitels auf der Regierungskonferenz 132
1. Allgemeines zur Amsterdamer Regierungskonferenz 132
2. Kurzüberblick über den Amsterdamer Vertrag 135
3. Die Aufnahme der Beschäftigungspolitik in die Agenda der Regierungskonferenz 137
4. Überblick über die Verhandlungspositionen 138
a) Der Dissens über eine Vertragsergänzung 139
b) Der dreifache Grundkonsens unter den Mitgliedstaaten 144
5. Der Verhandlungsprozess 146
a) Die Arbeiten der italienischen Präsidentschaft 146
b) Die Entwürfe der irischen Präsidentschaft 147
aa) Irischer „Einleitender Vermerk des Vorsitzes“ vom 9. 7. 1996 147
bb) Irischer „Vorgeschlagener Ansatz“ vom 17. 9. 1996 148
cc) Vertragsvorentwurf der irischen Präsidentschaft vom 5. 12. 1996 („Dublin II“) 150
c) Die Einigung unter niederländischer Präsidentschaft 151
aa) Die Regierungswechsel in Großbritannien und Frankreich 151
bb) Der niederländische Entwurf des Vertrags von Amsterdam vom 12.6.1997 152
cc) Der Kompromiss auf dem Europäischen Rat in Amsterdam vom 16. / 17.6.1997 153
II. Die neuen Rechtsgrundlagen der EG-Beschäftigungspolitik im Überblick 156
1. Der Beschäftigungstitel des EGV 156
2. Beschäftigungspolitische Kompetenzen im Kapitel zur Sozialpolitik 158
III. Die Praxis der EG-Beschäftigungspolitik seit „Amsterdam“ im Überblick 161
1. Die (vorgezogene) Anwendung der koordinierten Beschäftigungsstrategie 161
a) Der „Beschäftigungsgipfel“ von Luxemburg am 20. / 21. 11. 1997 162
b) Die Vier-Säulen-Struktur der bisherigen Beschäftigungsleitlinien 163
c) Die nationale Umsetzung der Leitlinien und ihre Weiterentwicklung 165
2. Weitere beschäftigungspolitische Gemeinschaftsaktivitäten 168
a) Das „Amsterdam Sonderaktionsprogramm“ der EIB 169
b) Der Europäische Beschäftigungspakt 171
c) Mehrwertsteuerermäßigung für arbeitsintensive Dienstleistungen 173
d) Der „Beschäftigungsgipfel“ von Lissabon 173
3. Kapitel: Das Kompetenzgefüge in der Beschäftigungspolitik 175
A. Die fortbestehende Primärzuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihre Rechtfertigung 175
I. Überblick über die Kompetenzverteilung nach dem Beschäftigungstitel 175
II. Die politökonomische Rechtfertigung mitgliedstaatlicher Primärzuständigkeit 179
1. Der geringe Integrationsgrad der nationalen Arbeitsmärkte 180
2. Die Vielfalt der nationalen Arbeitsmarktregime 183
III. Entscheidung für Subsidiarität und Systemwettbewerb 184
1. Das Subsidiaritätsprinzip des Art. 5 Abs. 2 EGV 185
2. Der Beschäftigungstitel als Ausprägung des Subsidiaritätsprinzips 186
3. Der Gedanke des Systemwettbewerbs 187
4. Der Beschäftigungstitel als Erhalt des Systemwettbewerbs 188
B. Die Koordinierungs- und Ergänzungskompetenz der Gemeinschaft 189
I. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und seine Durchbrechungen 189
II. Keine genuin „europäische“ Beschäftigungspolitik 193
III. Sinn und Mehrwert europäischer Koordinierung und Ergänzung 197
IV. Die Vierfachbeschränkung mitgliedstaatlicher Autonomie gemäß Art. 126 EGV 202
1. Komplementäre Ziel-Zuständigkeit 202
2. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Wahrung des gemeinsamen Interesses 204
3. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Koordinierung ihrer Beschäftigungspolitik 206
a) Zusammenarbeit, Abstimmung oder Koordinierung in der Beschäftigungspolitik? 208
b) Art und Umfang der Koordinierung nach Art. 126 Abs. 2 i.V.m. Art. 128 EGV 209
c) Die Koordinierung als Rechtspflicht von begrenzter Tragweite 212
d) Die eingeschränkte Justiziabilität der Koordinierungsverpflichtung 213
e) Fazit zur Koordinierungsverpflichtung 214
4. Nationale Beschäftigungspolitik im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 215
V. Die Ergänzung mitgliedstaatlicher Beschäftigungspolitik gemäß Art. 127 Abs. 1 EGV 215
1. Art. 127 Abs. 1 S. 1 EGV als Programmsatz oder Befugnisnorm? 216
2. Das Erforderlichkeitsmerkmal und die Pflicht zur Achtung der nationalen Zuständigkeit 217
VI. Zusammenfassung: Beherzigte Subsidiarität statt beherzter Vergemeinschaftung 218
C. Die Verantwortung und Einbindung der Sozialpartner 220
I. Nationale und europäische Autonomie der Sozialpartner 220
II. Der Vorbehalt zugunsten der nationalen Sozialpartner in Art. 126 Abs. 2 EGV 223
1. Vertragliche Anerkennung nationaler Tarifautonomie 224
2. Berücksichtigung der Verantwortung der Sozialpartner statt Bereichsausnahme 226
3. Exkulpationsmöglichkeit der Mitgliedstaaten 227
III. Die Einbeziehung der europäischen Sozialpartner in die koordinierte Beschäftigungsstrategie 228
1. Die Anhörung der Sozialpartner im Beschäftigungsausschuss (Art. 130 Abs. 2 EGV) 230
2. Der reformierte Ständige Ausschuss für Beschäftigungsfragen 231
3. Anhörung nach Art. 138 Abs. 2, 3 EGV auch bei Maßnahmen nach Art. 128, 129 EGV? 233
4. Fazit zur Einbindung der europäischen Sozialpartner 235
4. Kapitel: Der Beschäftigungstitel im System des EG-Vertrages 236
A. Ein hohes Beschäftigungsniveau als Ziel und Querschnittsaufgabe der Gemeinschaft 236
I. Das System der abgestuften Zielkonkretisierung in der Beschäftigungspolitik 237
1. Die Beschäftigungsbezogenheit der Präambeln des EUV und des EGV 237
2. Das Oberziel der Beschäftigungspolitik in Art. 2 EUV und Art. 2 EGV 239
a) Die Rechtswirkungen der Vertragsziele 240
b) Die eingeschränkte Justiziabilität der Zielbestimmungen 242
c) Ein hohes Beschäftigungsniveau in der ganzen Gemeinschaft 243
3. Das Zwischenziel einer koordinierten Beschäftigungsstrategie in Art. 3 Abs. 1 lit. i EGV 244
4. Die beschäftigungspolitischen Unterziele in Art. 125 EGV 247
a) Der materielle Gehalt der „britischen Klausel“ 248
b) Die Unterziele als legitimierende Eckpfeiler der koordinierten Beschäftigungsstrategie 250
c) Die grundsätzlich marktwirtschaftliche Ausrichtung des Beschäftigungstitels bei Fehlen eines geschlossenen beschäftigungspolitischen Konzepts 251
5. Die beschäftigungspolitischen Ziele des Art. 136 Abs. 1 EGV 254
II. Der Einfluss des Beschäftigungsziels auf die gesamte Gemeinschaftstätigkeit 255
1. Art. 2 EGV als Grundlage einer beschäftigungspolitischen Ausrichtung der Gemeinschaftstätigkeit 256
2. Die Querschnittsklausel des Art. 127 Abs. 2 EGV 256
a) Das zu berücksichtigende Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus in der Gemeinschaft 257
b) Der Anwendungsbereich und Adressat der Querschnittsklausel 260
aa) Festlegung von Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen 260
bb) Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen 264
c) Rechtsverbindliches Berücksichtigungsgebot 264
aa) Die Rechtsverbindlichkeit des Art. 127 Abs. 2 EGV 265
bb) Materielle Vorgaben des Berücksichtigungsgebots 266
(1) Pflicht zur praktischen Konkordanz statt Vorrang des Beschäftigungsziels 266
(2) Die Pflicht zum begründeten „Jobtest“ 268
(3) Schadenabwendungs-, Förder- und Unterlassungspflicht 270
cc) Prozedurale Vorgaben und Praxis des Berücksichtigungsgebots 272
d) Grundsätzliche Justiziabilität 274
e) Fazit zur Querschnittsklausel des Art. 127 Abs. 2 EGV 275
III. Die Verpflichtung der Beschäftigungspolitik auf andere Vertragsziele 276
IV. Die Lösung von Zielkonflikten im Rahmen der Beschäftigungspolitik 278
1. Das mögliche Konfliktfeld 278
2. Die Gleichrangigkeit des Beschäftigungsziels (Art. 2 EGV) mit sonstigen Zielen 279
3. Die Prioritätenkompetenz der politischen Gemeinschaftsorgane 281
4. Das Rangverhältnis zwischen Art. 3 Abs. 1 lit. i EGV einerseits und Gemeinsamem Markt und Wirtschafts- und Währungsunion andererseits 283
a) Fehlende Rechtsbindung in der Beschäftigungspolitik als Legitimationsproblem 283
b) Gemeinsamer Markt und Wirtschafts- und Währungsunion als herausgehobene Mittel 284
c) Die geringe Präzision des Art. 3 Abs. 1 lit. i EGV 286
d) Der geringe Grad an Eigenständigkeit der gemeinschaftlichen Beschäftigungspolitik 287
e) Die geringe Durchsetzungskraft der beschäftigungspolitischen Instrumente 288
aa) Zentrale statt dezentrale Zielverwirklichung 288
bb) Verfügbare Instrumente 289
f) Ergebnis 289
B. Beschäftigungspolitik unter marktwirtschaftlicher Wirtschaftsverfassung 291
I. Der Begriff der Wirtschaftsverfassung 292
II. Die explizite wirtschaftsverfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung zugunsten der wettbewerbsverfassten Marktwirtschaft (Art. 4, 98 EGV) 293
III. Die vertraglichen Absicherungen der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsverfassung 296
IV. Die Geltung des Marktwirtschaftsprinzips für die Beschäftigungspolitik 300
1. Die Bindung an das Marktwirtschaftsprinzip über Art. 126 Abs. 1, 128 Abs. 2 S. 2 EGV 301
2. Die Bindung an das Marktwirtschaftsprinzip über Art. 4 Abs. 1 EGV 302
a) Beschäftigungspolitik als Teil der Wirtschaftspolitik i. S. d. Art. 4 Abs. 1 EGV 303
b) Die beschäftigungspolitischen Leitlinien als „Festlegung gemeinsamer Ziele“ 305
3. Die Bindung an das Marktwirtschaftsprinzip über Art. 98 S. 2 EGV 305
V. Rechtsverbindlichkeit und Rechtswirkungen des Marktwirtschaftsprinzips 306
1. Das Marktwirtschaftsprinzip als rechtsverbindlicher Handlungsmaßstab 306
2. Der bestimmbare Inhalt des Marktwirtschaftsprinzips 308
a) „Offene Marktwirtschaft“ 308
b) „Mit freiem Wettbewerb“ 310
3. Die interventionsbeschränkende Wirkung des Marktwirtschaftsprinzips selbst 311
a) Grundsätzliches Interventionsverbot aus Art. 4, 98 EGV auch in der Beschäftigungspolitik 311
b) Die eingeschränkte Justiziabilität des Marktwirtschaftsprinzips 314
4. Die Auslegungs- und Rechtsfortbildungswirkung des Marktwirtschaftsprinzips 315
a) Die Auslegungswirkung des Marktwirtschaftsprinzips in Bezug auf die Sektorpolitiken 316
b) Die Auslegungs- und Rechtsfortbildungswirkung des Marktwirtschaftsprinzips in Bezug auf die marktwirtschaftlichen Sicherungen des Primärrechts 316
aa) Verstärkte Bindung der Gemeinschaft an Marktfreiheiten und Wettbewerbsregeln 317
bb) Marktwirtschaftliche Fortbildung des europäischen Grundrechtsschutzes 321
5. Schlussfolgerungen 325
5. Kapitel: Das Koordinierungsverfahren des Art. 128 EGV 328
A. Der Verfahrensablauf im Überblick 328
B. Die ex-ante-Koordinierung nach Art. 128 Abs. 1, 2 EGV 330
I. Der institutionelle Rahmen zur Erstellung der Beschäftigungsleitlinien 330
1. Der Vorschlag der Kommission 330
2. Die Anhörung des Beschäftigungsausschusses 332
a) Der Beschäftigungsausschuss (Art. 130 EGV) 332
b) Seine Anhörung zum Kommissionsvorschlag 335
3. Die Anhörung des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Auschusses der Regionen 336
4. Der erste Durchgang im Rat 338
a) Die vorbereitende Beratung im Ausschuss der Ständigen Vertreter 339
b) Die Beratung im„Jumbo-Rat“ 340
5. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates 341
6. Die endgültige Verabschiedung der Leitlinien im Rat 344
7. Beurteilung des Verfahrens zur Erstellung der Leitlinien 346
II. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien gemäß Art. 128 Abs. 2 EGV 347
1. Die Rechtsunverbindlichkeit der Leitlinien 347
2. Die Rechtswirkungen der Leitlinien 351
3. Die politisch-faktische Bedeutung der Leitlinien 353
4. Der mögliche Inhalt der Leitlinien 354
5. Die Begründungs- und Veröffentlichungsbedürftigkeit der Leitlinien 359
6. Der Rechtsschutz gegen die Leitlinien 360
III. Die Einarbeitung der Leitlinien in nationale Aktionspläne 361
C. Die ex-post-Koordinierung nach Art. 128 Abs. 3 bis 5 EGV 363
I. Die mitgliedstaatlichen Umsetzungsberichte nach Art. 128 Abs. 3 EGV 363
II. Die multilaterale Überwachung durch den Rat nach Art. 128 Abs. 4 S. 1 EGV 365
1. Die vorbereitende Prüfung durch die Kommission und verschiedene Ausschüsse 366
2. Die Prüfung durch den Rat 367
III. Die Empfehlungen des Rates nach Art. 128 Abs. 4 S. 2 EGV 369
IV. Der gemeinsame Beschäftigungsbericht nach Art. 128 Abs. 5 EGV 372
V. Zur Zulässigkeit einer sekundärrechtlichen Regelung der ex-post-Koordinierung 374
D. Vergleichende Gesamtbetrachtung des Art. 128 EGV 375
I. Das Koordinationsverfahren als vorbildhafte Form des politischen Controlling 376
II. Das Koordinierungsverfahren als „weiche“ Steuerungsform 378
III. Vergleich mit der „Essener Strategie“ und der wirtschaftspolitischen Koordinierung 380
6. Kapitel: Beschäftigungsfördernde Anreizmaßnahmen (Art. 129 EGV) 384
A. Der Begriff und mögliche Regelungsgehalt der Anreizmaßnahmen 384
B. Die Rechtsform der Anreizmaßnahmen 386
C. Die Ziele der Anreizmaßnahmen nach Art. 129 EGV 388
I. Die Oberziele der Anreizmaßnahmen 388
1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten 388
2. Unterstützung mitgliedstaatlicher Beschäftigungsmaßnahmen 389
II. Die konkreten Unterziele der Anreizmaßnahmen 389
III. Abgrenzung zu den Zielen des reformierten Europäischen Sozialfonds 391
D. Rechtliche und finanzielle Schranken für die Anreizmaßnahmen 394
I. Die Konzentration auf Pilotvorhaben 394
II. Die gemeinsame Erklärung der Mitgliedstaaten zu den Anreizmaßnahmen 394
III. Der begrenzte finanzielle Rahmen für die Anreizmaßnahmen 396
IV. Das ausdrückliche Harmonisierungsverbot des Art. 129 Abs. 2 EGV 397
1. Der Begriff der Rechtsharmonisierung 398
2. Rechts- und Verwaltungsvorschriften 398
3. Verbot auch der präventiven Harmonisierung 399
4. Verbot auch der „mittelbaren“ Harmonisierung? 400
5. Exkurs: Sperrwirkung des Harmonisierungsverbots für andere Ermächtigungsgrundlagen? 402
a) Überblick über beschäftigungspolitisch relevante Rechtsangleichungskompetenzen 403
aa) Die finanzielle Beschäftigungsförderung (Art. 137 Abs. 3 5. Spstr. EGV) 404
bb) Die berufliche Eingliederung ausgegrenzter Personen (Art. 137 Abs. 1 4. Spstr. EGV) 406
cc) Die Generalklausel des Art. 94 EGV 407
dd) Die „spezielle Generalklausel“ des Art. 95 EGV 408
ee) Die Vertragsabrundungskompetenz des Art. 308 EGV 410
b) Die begrenzte Reichweite des Harmonisierungsverbots in Art. 129 Abs. 2 EGV 410
c) Ergebnis zur Sperrwirkung des Harmonisierungsverbots 412
E. Das Beschlussverfahren für die Anreizmaßnahmen nach Art. 129 EGV 413
F. Bisherige Gemeinschaftsmaßnahmen im Anwendungsbereich des Art. 129 EGV 414
I. Analyse, Forschung und Zusammenarbeit im Bereich der Beschäftigung 415
II. Maßnahmen der Kommission ohne Basisrechtsakt 417
G. Fazit zu Art. 129 EGV 419
Schlussbemerkung: Die Grenzen europäischer Beschäftigungspolitik 422
Literaturverzeichnis 428
Sachwortverzeichnis 454