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Bewegungsprofile anhand von Mobilfunkdaten im Strafverfahren

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Gercke, B. (2002). Bewegungsprofile anhand von Mobilfunkdaten im Strafverfahren. Zugleich ein Beitrag zur Kumulation heimlicher Observationsmittel im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50844-0
Gercke, Björn. Bewegungsprofile anhand von Mobilfunkdaten im Strafverfahren: Zugleich ein Beitrag zur Kumulation heimlicher Observationsmittel im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50844-0
Gercke, B (2002): Bewegungsprofile anhand von Mobilfunkdaten im Strafverfahren: Zugleich ein Beitrag zur Kumulation heimlicher Observationsmittel im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50844-0

Format

Bewegungsprofile anhand von Mobilfunkdaten im Strafverfahren

Zugleich ein Beitrag zur Kumulation heimlicher Observationsmittel im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Gercke, Björn

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 41

(2002)

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Abstract

Seit der Einführung der Telefonüberwachung im Jahre 1968 haben die verschiedensten heimlichen Ermittlungsmaßnahmen Einzug in das Strafverfahren gefunden. Provoziert wurde diese Entwicklung durch neue Formen der Kriminalität einerseits, vor allem aber durch den rasanten Fortschritt auf dem Gebiet der Kommunikationselektronik. Gercke widmet sich einem, allerdings sehr wichtigen Teilaspekt heimlicher Ermittlungseingriffe. Der Autor untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Erstellung von Bewegungsbildern anhand der Mobilfunküberwachung. Dabei handelt es sich um eine Ermittlungsmaßnahme, die in der Praxis zunehmend angewandt wird und zu der in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gerichte bis hin zum BGH-Ermittlungsrichter Stellung genommen haben.

Zunächst setzt sich der Autor - vor dem Hintergrund des Gesetzesvorbehaltes - mit den Grundrechten auseinander, die von der Maßnahme tangiert werden: dem informationellen Selbstbestimmungsrecht sowie dem Fernmeldegeheimnis.

Anschließend wendet er sich dem Schwerpunkt der Untersuchung, der Suche nach einer etwaigen gesetzlich geregelten Ermächtigungsgrundlage zu. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß die Maßnahme de lege lata unzulässig ist.

In einem zweiten Teil der Arbeit setzt sich der Autor mit der Kumulation heimlicher Observationsmittel im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auseinander. Die rechtliche Bewertung einer solchen Bündelung von Ermittlungsmethoden, die in der Strafprozeßordnung nirgends explizit ausgeführt wird, ist ein strafprozessuales Grundsatzproblem, das in Rechtsprechung und Literatur bis dahin nur vereinzelt behandelt wurde.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
1. Kapitel: Begriffsbestimmungen und rechtstatsächliche Grundlagen 18
A. Begriffsbestimmungen 18
I. Heimliche Ermittlungsmethoden im System des Strafverfahrens 18
1. Der Begriff der heimlichen Ermittlungsmethoden 18
2. Heimliche Ermittlungsmethoden im Widerspruch zur Transparenz staatlichen Handelns 18
3. Ausweitung heimlicher Ermittlungsmethoden im Zuge des technischen Fortschritts 19
4. „Organisierte Kriminalität“ als Rechtfertigung für die Ausweitung heimlicher Ermittlungsmethoden 21
II. Bewegungsbild 23
1. Die Erstellung von Bewegungsbildern 23
2. Kriminalistischer Nutzen 23
B. Rechtstatsächliche Grundlagen 25
I. Die Entwicklung des Mobilfunkverkehrs in Deutschland 25
II. Die bestehenden Mobilfunknetze 26
III. Die Digitalisierung der Kommunikationstechnik – Ausgangspunkt für neue Überwachungsmöglichkeiten 27
1. Verbindungsdaten beim digitalen Fernmeldeverkehr 27
2. Die Standortbestimmung anhand der Funkzellenermittlung 29
2. Kapitel: Der Gesetzesvorbehalt 32
A. Der allgemeine öffentlich-rechtliche Gesetzesvorbehalt 32
I. Begriffsbestimmung 32
II. Historische Grundlagen 33
III. Der allgemeine Gesetzesvorbehalt auf Grundlage des Grundgesetzes 35
IV. Die Reichweite des allgemeinen Gesetzesvorbehaltes 36
1. Lehre vom Totalvorbehalt 36
2. Die Wesentlichkeitstheorie 37
B. Der Gesetzesvorbehalt im Strafverfahren 39
3. Kapitel: Bewegungsbilder als Grundrechtseingriff 41
A. Die Erstellung von Bewegungsprofilen als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 41
I. Die Kernaussagen des Volkszählungsurteils 41
II. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nach dem Volkszählungsurteil: Ausdehnung und Konkretisierungen des Schutzbereiches 45
III. „Relativierungstendenzen“ 45
1. Beschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes auf die (EDV-gestützte) automatische Datenverarbeitung 46
2. Ausschluß von sog. „Bagatell-Beeinträchtigungen“ 48
3. Einschränkung des Schutzbereiches bzw. Eingriffsrechtfertigung durch kollidierendes Verfassungsrecht 50
a) Grundrecht auf Sicherheit 52
aa) Das „Grundrecht auf Sicherheit“ als vermeintliches überindividuelles Grundrecht 52
bb) Ablehnung eines „Grundrechts auf Sicherheit“ 53
b) Die „Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege“ 55
aa) Die Schaffung des Topos durch die Rechtsprechung 56
(1) „Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege“ als Instrument der Effektivierung im Strafverfahren 56
(2) Der Topos der „Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege“ als Verfassungswert 57
bb) Die Ansichten in der Literatur 58
(1) Prinzipielle Anerkennung des Verfassungsranges bei gleichzeitiger Relativierung 59
(2) Verwerfung der „Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege“ als Postulat von Verfassungsrang 59
(a) Keine Verortung im Rechtsstaatsprinzip 60
(b) Verstoß des Topos gegen das Bestimmtheitsgebot 62
(c) Die Widersprüchlichkeit der Zielsetzung (hermeneutische Ebene) 63
(d) Zusammenfassung 65
IV. Zwischenergebnis 65
B. Erstellung von Bewegungsprofilen anhand der Mobilfunküberwachung als Eingriff in Art. 10 I GG 65
I. Das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG 65
1. Das Verständnis vom „dynamischen“ Schutzbereich 66
2. Schutz von Kommunikationsinhalt und Kommunikationsvorgang 67
II. Erfassung der Standortdaten als Teil des durch Art. 10 GG geschützten Kommunikationsvorganges 68
1. Kein Vergleich mit Funkpeilungen 69
2. Eingriff in das Fernmeldegeheimnis auch im stand-by-Betrieb 70
3. Zwischenergebnis 71
C. Das Verhältnis von Art. 10 GG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG 72
I. Grundsätzlicher Vorrang von Art. 10 GG 72
II. Reichweite des informationellen Selbstbestimmungsrechtes als Mindeststandard für den verfassungsrechtlichen Schutz durch das speziellere Grundrecht 72
4. Kapitel: Legitimation des Eingriffes aufgrund gesetzlich geregelter Ermächtigungsgrundlagen 75
A. § 12 FAG als Ermächtigungsgrundlage 75
I. Die Entwicklung der Norm 76
1. Die ursprüngliche Fassung des § 12 FAG 76
2. Veränderungen der Norm 76
3. Bedeutung des § 12 FAG vor dem Hintergrund der modernen Kommunikationstechnik 78
II. § 12 FAG als Ermächtigungsgrundlage für die Standortermittlung und -auswertung beim Mobilfunkverkehr 79
1. Der Umfang des Auskunftsverlangens nach § 12 FAG 79
2. Zeitlicher Anwendungsbereich 80
a) Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 12 FAG über den eigentlichen Wortlaut hinaus 81
b) Beschränkung von § 12 FAG auf Telekommunikationsvorgänge in der Vergangenheit 81
3. Ergebnis 83
B. §§ 100g, 100h StPO als Ermächtigungsgrundlage 83
C. §§ 100a, 100b StPO als Ermächtigungsgrundlage 85
I. Die gesetzliche Systematik 85
1. § 100a StPO als materielle Ermächtigungsgrundlage 85
2. § 100b StPO als formelle Regelung 86
3. Benachrichtigungspflichten nach § 101 Abs. 1 StPO 88
II. Entstehung und Entwicklung der Norm 88
1. „Prototyp“ heimlicher Beweisgewinnungsmethoden 88
2. Neue Rechtsprobleme durch veränderte Kommunikationstechnologien 90
3. Exkurs: Abhörmaßnahmen hinsichtlich des gesprochenen Wortes beim Mobilfunkverkehr 91
III. Standortdatenerfassung als Bestandteil der „Telekommunikation“ i. S. d. § 100a StPO? 92
1. Die Auslegung des Begriffes „Telekommunikation“ anhand des TKG 93
a) Der unterschiedliche Regelungs- und Adressatenbereich 94
b) Die unterschiedliche Eingriffsintensität 95
c) Zwischenergebnis 96
2. Die Auslegung des Begriffes „Telekommunikation“ anhand der TKÜV 96
3. Die Auslegung des Begriffes „Telekommunikation“ anhand der TDSV 97
4. Die Auslegung des Begriffes „Telekommunikation“ anhand des Rückgriffes auf Art. 10 Abs. 1 GG 98
5. Die strafprozessuale Inhaltsbestimmung anhand der gängigen Auslegungsmethoden 99
a) Die grammatikalische Interpretation 100
b) Die systematische Interpretation 103
c) Die historische Interpretation 104
d) Die objektiv-teleologische Interpretation 106
e) Zusammenfassung 108
IV. Ergebnis bezüglich §§ 100a, 100b StPO 109
D. § 39 AWG als Ermächtigungsgrundlage 109
E. § 100c Abs. 1 Nr. 1 b) StPO als Ermächtigungsgrundlage 110
I. Keine Anwendung von § 100c Abs. 1 Nr. 1 b) StPO wegen fehlender Rechtsgrundlage für die Heranziehung Dritter 110
II. Analoge Anwendung des § 100b Abs. 3 StPO für die Ermächtigungsgrundlage des § 100c Abs. 1 Nr. 1 b) StPO zur Heranziehung Dritter? 111
F. §§ 161, 163 StPO als Ermächtigungsgrundlage 112
I. §§ 161, 163 StPO a.F 112
II. Die §§ 161, 163 StPO n. F. nach Inkrafttreten des StVÄG 1999 114
1. Der Weg zum StVÄG 1999 114
2. Keine Ermittlungsbefugnis für die Standortbestimmung anhand des Mobilfunkverkehrs 115
G. § 34 StGB als Ermächtigungsgrundlage 116
H. Zusammenfassung 117
5. Kapitel: Die Kumulation heimlicher Observationsmittel im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren 118
A. Strafverfahrensrechtliche Maßnahmen zur Gewinnung eines Bewegungsbildes 118
I. Die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, § 163e StPO 119
1. Der Weg zur gesetzlichen Regelung der Norm 119
2. Die Ausgestaltung der Norm 119
3. Verfassungsrechtliche Bedenken 120
II. Die längerfristige Observation, § 163f StPO 121
1. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme vor der Einführung des § 163f StPO durch das StVÄG 1999 122
a) Ablehnung der Rechtmäßigkeit bzw. Beschränkung auf einen „Übergangszeitraum“ 122
b) Rechtsgrundlage in § 100c Abs. 1 Nr. 1 a) StPO 122
c) §§ 161, 163 StPO a. F. 123
d) Vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht 124
2. Die gesetzliche Regelung des § 163f StPO 125
III. Der Einsatz technischer Mittel für Observationszwecke, § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO 126
1. Die Herstellung von Lichtbildern und Bildaufzeichnungen, § 100c Abs. 1 Nr. 1 a) StPO 126
a) Beschränkung von § 100c Abs. 1 Nr. 1 a) StPO auf Observationszwecke 127
b) Beschränkung von § 100c Abs. 1 Nr. 1 a) StPO auf öffentliche Räume 127
2. Der Einsatz sonstiger technischer Mittel für Observationszwecke, § 100c Abs. 1 Nr. 1 b) StPO 128
IV. Die Standortbestimmung anhand der Nutzung von EC- und Kreditkarten etc., § 161 bzw. §§ 94 ff. StPO 129
1. Auskunftsverlangen gegenüber öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten 129
2. Auskunftsverlangen gegenüber privaten Kreditinstituten 130
B. Die Kumulation der einzelnen Maßnahmen zur Erstellung von Bewegungsbildern 131
I. Eigenständige Qualität der Kumulation 131
II. Die rechtliche Bewertung der Kumulation 133
1. Berücksichtigung der Kumulation im Rahmen der Subsidiaritätsklauseln 133
a) Das System der Subsidiaritätsklauseln in der StPO 134
b) „Strenge Subsidiariätsklausel“ als Anknüpfungspunkt für die Berücksichtigung der Kumulation 136
2. Das allgemeine Verhältnismäßigkeitsprinzip als Anknüpfungspunkt für die Kumulation 136
3. Ergebnis 138
Zusammenfassung und Resümee 140
A. Zusammenfassung der Ergebnisse 140
I. Begriffsbestimmungen und rechtstatsächliche Grundlagen 140
II. Gesetzesvorbehalt 140
III. Bewegungsbilder als Grundrechtseingriff 141
IV. Legitimation des Eingriffes aufgrund gesetzlich geregelter Ermächtigungsgrundlagen 141
V. Die Kumulation heimlicher Observationsmittel im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren 142
B. Resümee 142
Literaturverzeichnis 145