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Täterschaft und Teilnahme im französischen Strafrecht

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Czepluch, A. (1994). Täterschaft und Teilnahme im französischen Strafrecht. Eine rechtsvergleichende Untersuchung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47976-4
Czepluch, Anna-Katharina. Täterschaft und Teilnahme im französischen Strafrecht: Eine rechtsvergleichende Untersuchung. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47976-4
Czepluch, A (1994): Täterschaft und Teilnahme im französischen Strafrecht: Eine rechtsvergleichende Untersuchung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47976-4

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Täterschaft und Teilnahme im französischen Strafrecht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung

Czepluch, Anna-Katharina

Schriften zum Strafrecht, Vol. 99

(1994)

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Abstract

Vielfach ist eine Straftat nicht das Werk eines einzelnen, sondern sie kommt unter Mitwirkung mehrerer Personen zustande. Verschiedene Straftatbestände berücksichtigen dies, indem die Beteiligung mehrerer zur Strafbegründung oder -verschärfung herangezogen wird. Jedoch kann eine Straftat, auch ohne daß ihre Rechtsnatur dadurch verändert würde, durch mehrere Personen begangen werden, die wiederum jeder für sich eine unterschiedliche Rolle spielen und einen verschiedenartigen Tatbeitrag leisten können. Man unterscheidet bereits im allgemeinen Sprachgebrauch zwischen Tätern, Anstiftern und Gehilfen. Die rechtliche Ausgestaltung dieser Begriffe, die Frage nach dem Erfordernis ihrer Differenzierung sowie der Umfang des jeweils anzuwendenden Strafmaßes bergen vielschichtige Probleme in sich, bei deren Lösung die Kenntnis ausländischer Rechtsordnungen Denkanstöße geben kann.

Die vorliegende Untersuchung liefert diesbezüglich einen dogmatischen Vergleich zwischen französischem und deutschem Recht. Zunächst stellt die Autorin das französische Recht zu Täterschaft und Teilnahme in seiner Gesamtheit vor, um anschließend Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Rechtsordnungen herauszuarbeiten. Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme in der französischen Rechtsprechung bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt. Daß die Wahl bei der Betrachtung einer ausländischen Rechtsordnung auf das französische Recht fiel, läßt sich dadurch begründen, daß der französische code pénal von 1810 das bedeutendste Vorbild für die Strafrechtkodifikationen des 19. Jahrhunderts in Europa war. Die Eingliederung der rheinischen Gebiete in den preußischen Staat verstärkte zusätzlich den Einfluß des code pénal auf die preußische Gesetzgebung und damit auch 1871 auf das Reichsstrafgesetzbuch. Denn selbst wenn das preußische Strafgesetzbuch von 1851 weiterhin in deutscher Tradition stand, läßt es deutlich Spuren des code pénal erkennen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
Erster Teil: Bestrafung von Täterschaft und Teilnahme im historischen Überblick 21
1. Abschnitt: Entwicklung in Frankreich bis zum code pénal von 1810 21
A) „Ancien droit” 21
B) „Droit intermédiaire” 22
C) Code pénal vom 22. Februar 1810 23
2. Abschnitt: Entwicklung in Deutschland bis zur heutigen Fassung der §§ 25 ff StGB 25
A) Constitutio Criminalis Carolina von 1532 25
B) Allgemeines Preußisches Landrecht vom 5. Februar 1794 26
C) Preußisches Strafgesetzbuch vom 14. April 1851 27
D) (Reichs-)Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 27
Zweiter Teil: Täterschaft und Teilnahme nach französischem Recht 29
1. Abschnitt: Täterschaft 29
A) Formen der Täterschaft 29
I. Unmittelbarer Täter („auteur”) 29
II. Mittäter („coauteur”) 30
III. Mittelbarer Täter (“auteur médiat”) 30
B) Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme 33
I. Interessen an der Abgrenzung trotz der Regelung des art. 59 34
II. Abgrenzung im Einzelnen 36
1. Objektive Theorie der Literatur 36
a) Begehung der Straftat als Unterscheidungskriterium 36
b) Abgrenzung nach der beim Tatverlauf gespielten Rolle 37
2. Subjektive Theorie 39
3. Abgrenzung in der Rechtsprechung 39
a) Grundsätzliche Auflockerung der Abgrenzung („l’assouplissement et la confusion”) 40
aa) Behandlung von „véritables coauteurs” als “simples complices” („la théorie de la complicité corespective”) 40
bb) Behandlung von „simples complices” als (Mit-)Täter 43
(1) Entscheidungen, die diejenigen als (Mit-)Täter qualifizieren, die dem Haupttäter bei der Tatvollendung helfen 43
(2) Entscheidungen, die denjenigen als (Mit-)Täter qualifizieren, der die Tat veranlaßt hat 53
cc) Doppelte Verwechslung der Begriffe Täterschaft und Teilnahme 59
dd) „Théorie de la peine justifiée” und art. 598 cpp 60
b) Verwendung objektiver Kriterien in vereinzelten Fällen 62
4. Kritik durch die Literatur 64
2. Abschnitt: Teilnahme 69
A) Erfordernis einer Haupttat: „emprunt de criminalité” 69
I. Gesetzliche Anforderungen 69
1. Das Wesen der Haupttat 69
2. Die Eigenschaften der Haupttat 70
a) Objektiv strafbare Handlung („fait principal punissable”), Straflosigkeit der versuchten Teilnahme 70
aa) Keine Strafbarkeit des Teilnehmers bei fehlender Strafbestimmung für die “Haupttat” 71
(1) Straflosigkeit der Teilnahme an der Selbsttötung eines anderen 71
(2) Tendenzen zur Bestrafung der Mitwirkung an einer Selbsttötung 73
(3) Strafrechtliche Behandlung des einseitig fehlgeschlagenen Doppelselbstmordes 78
(4) Abgrenzung zwischen strafloser Teilnahme an einer Selbsttötung und strafbarer Tötung auf Verlangen 81
– Strafrechtliche Behandlung der Tötung auf Verlangen 81
– Die Abgrenzung im Einzelnen 84
bb) Keine Strafbarkeit des Teilnehmers bei Nichtausführen der Haupttat 89
cc) Keine Strafbarkeit des Teilnehmers an einer rechtmäßigen Haupttat 96
dd) Keine Strafbarkeit des Teilnehmers bei „amnistie réelle”, „immunité” gemäß art. 380, Verjährung und Rücktritt des Haupttäters 97
b) Irrelevanz der faktischen Nichtverfolgbarkeit des Haupttäters 99
II. Kritik in der Literatur 100
1. Kritik an den Resultaten 100
2. „Neuer” Gesichtspunkt der Kritik: „emprunt de pénalité” 103
B) Anforderungen an die Teilnahmehandlung 106
I. „L’élément matériel” 106
1. Allgemeine Voraussetzungen 107
a) Zeitpunkt der Teilnahmehandlung 107
b) Erforderlichkeit positiven Tuns 107
aa) Grundsätzliche Straflosigkeit der Teilnahme durch Unterlassen 107
bb) Abweichen vom Grundsatz der Straflosigkeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen 110
(1) „Accord préalable” 110
(2) „Aide morale” 111
(3) „Devoir juridique” 112
c) Kausalität der Beihilfe 114
2. Formen der Teilnahme 115
a) Teilnahmehandlungen vor der Haupttat 116
aa) „Provocation” 116
bb) „Instructions données” 120
cc) „Fourniture de moyens” 120
dd) „Aide ou assistance” 121
b) Teilnahmehandlungen während der Haupttat 122
c) Teilnahmehandlungen nach der Haupttat 123
3. Beihilfe zur Beihilfe 125
4. Die strafrechlichte Behandlung des „agent provocateur” und des von ihm provozierten Täters 128
a) Strafrechtliche Behandlung des „provoqué” 128
b) Strafrechtliche Behandlung des „agent provocateur” 132
II. „L’élément moral ou psychologique” 134
1. Erforderlichkeit des „élément moral” 135
2. Abweichung der Vorstellung des „complice” bezüglich der anvisierten Haupttat von der tatsächlich verwirklichten 137
a) Verwirklichung einer gänzlich anderen Art der Straftat 138
b) Verwirklichung der geplanten Straftat mit straferschwerenden Umständen 140
c) Verwirklichung einer zunächst unbestimmten Haupttat 141
d) Verwirklichung der geplanten Straftat auf andere Art und Weise 142
3. Teilnahme und Fahrlässigkeitsstraftaten 143
a) Keine fahrlässige „complicité” an einer Vorsatztat 143
b) Vorsätzliche „complicité” an einer Fahrlässigkeitstat 144
c) Fahrlässige „complicité” an einer Fahrlässigkeitstat 145
4. Teilnahme an Gewohnheitsverbrechen 151
III. Vermutung der Beteiligung 153
1. „Les infractions collectives” 153
2. „La complicité corespective” 155
a) Fälle, in denen der tatbestandliche Erfolg keinem bestimmten Beteiligten zugerechnet werden kann 155
b) Fälle, in denen der tatbestandliche Erfolg nur von einem Gruppenmitglied herbeigeführt worden sein kann 157
3. Abschnitt: Die Strafe der Beteiligten (art. 59) 161
A) Sinn der Regelung 161
B) Auswirkungen tatsächlicher und persönlicher straferschwerender Umstände beziehungsweise Strafmilderungsgründe: „circonstances aggravantes ou atténuantes”, „excuses atténuantes” 164
I. Begriffserklärungen 164
1. „Circonstances aggravantes” 164
2. „Circonstances atténuantes” 165
3. „Excuses atténuantes” 165
II. Auswirkungen auf die Höhe des Strafmaßes für Täter und „complice” 167
1. Zurechnung zwischen Tätern und „complices” 167
a) Zurechnung vom Täter auf den „complice” 167
aa) „Circonstances/excuses personnelles” 167
bb) „Circonstances/excuses réelles” 169
cc) „Circonstances mixtes” 170
b) Zurechnung vom „complice” auf den Haupttäter 171
2. Zurechnung zwischen Mittätern 173
4. Abschnitt: Gesetzesentwürfe 175
A) „L’avant-projet de 1892” 175
B) „L’avant-projet de 1932” und “le projet de loi de 1934” 177
C) „L’avant-projet de 1976” 179
D) „L’avant-projet de 1978” 182
E) „L’avant-projet de 1983” 184
F) „Le projet de loi de 1986” 185
G) „Le projet de loi de 1989” 186
Dritter Teil: Rechtsvergleichende Wertung 189
1. Abschnitt: Einordnung des französischen Systems 189
A) Einheitstätersystem oder Akzessorietätsprinzip 189
I. Kein formales Einheitstätersystem 190
II. Kein funktionales Einheitstätersystem 190
III. Akzessorietätsprinzip 193
B) Theorien zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme 195
I. Überwiegende Auffassung in der Literatur 195
II. Teilweise in der Literatur vertretene Auffassung 196
III. Auffassung der Rechtsprechung 199
1. Systematische Einordnung 199
2. Kritische Bewertung 205
2. Abschnitt: Der Strafgrund der Teilnahme 209
3. Abschnitt: Anstiftung und mittelbare Täterschaft 213
A) Rechtliche Qualifizierung der Anstiftung 213
B) Mittelbare Täterschaft 216
4. Abschnitt: Vorsatz und Teilnahmelehre 221
5. Abschnitt: Die Strafe der Beteiligten 227
A) Die Frage nach einer Strafmilderung für den Teilnehmer 227
B) Berücksichtigung besonderer persönlicher Merkmale 232
Zusammenfassung 239
Literaturverzeichnis 243