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Frenz, W. (2001). Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich. Reichweite und Wahrnehmung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50472-5
Frenz, Walter. Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich: Reichweite und Wahrnehmung. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50472-5
Frenz, W (2001): Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich: Reichweite und Wahrnehmung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50472-5

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Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich

Reichweite und Wahrnehmung

Frenz, Walter

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 77

(2001)

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Abstract

Umweltschutz ohne internationalen Bezug ist heute kaum mehr denkbar. Deshalb beteiligt sich auch die Europäische Union bzw. Gemeinschaft an internationalen Konferenzen und schließt Abkommen mit Staaten oder internationalen Organisationen gerade im Umweltbereich. Diese Handlungsformen wählen auch die Mitgliedstaaten. Wer aber ist für welchen Bereich inwieweit kompetent?

Diese Problemkreise sind partiell für Randbereiche des Umweltschutzes anders, so für die internationale Handelspolitik, die Atom- oder die Fischereipolitik. Darauf aufbauend ist näher das Verfahren zu untersuchen. Welche Organe bestimmen den Abschluß von Abkommen wesentlich mit: der Rat oder die Kommission? Inwieweit können die Mitgliedstaaten Einflüsse geltend machen? Besondere Brisanz haben insoweit gemischte Abkommen, ebenso rein politische Verhandlungen und Konferenzen. Für sie besteht keine gesicherte Regelung. Schließlich stellt sich auch noch die Frage, inwieweit die deutschen Bundesländer über Art. 23 GG oder gegebenenfalls auch das Lindauer Abkommen auf den Abschluß von Abkommen einwirken können. Im Zentrum der Studie stehen daher allgemeine europa- bzw. staatsrechtliche Fragen, die am Beispiel des Umweltschutzes näher entwickelt werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 17
A. Abgrenzung der Außenkompetenzen 25
I. Spezifisch Außenbeziehungen ansprechende Kompetenzbestimmungen 26
1. Art. J. 1 ff./11 ff. n. F. EUV – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 26
a) Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 26
b) Ansatzpunkte für eine Erstreckung in den Umweltbereich 26
c) Materielle Begrenztheit 27
d) Begrenztheit der GASP aufgrund ihrer eigenen Ziele 27
e) Begrenztheit der GASP vor dem Hintergrund der allgemeinen Ziele 29
f) Die GASP als bewußt eigener Vertragsbestandteil 30
g) Abweichung im Verfahren und in der Verbindlichkeit von den Bestimmungen der anderen Verträge 32
h) Anwendungsbereich der GASP unter Berücksichtigung des Verhältnisses EUV/EGV 34
i) Zwischenergebnis 35
2. Art. 130 r/174 n. F. Abs. 4 EGV als bloße Aufgabenzuweisung 36
a) Die Bedeutung der Vorschrift selbst 36
b) Einfügung in den Gesamtkontext 37
3. Handelspolitische Maßnahmen 38
a) Begriffliche Offenheit 38
b) Einschluß verfahrensbezogener Maßnahmen 40
c) Ausschluß explizit anderen Vertragsabschnitten zugewiesener Teilfragen 41
4. Atompolitik 42
II. Außenkompetenzen ausgehend von den Binnenkompetenzen 42
1. Parallelität von Innen- und Außenkompetenz 42
2. Kompetenzergänzung 44
3. Umweltschutz 45
a) Erfassung des Umweltschutzes allgemein 45
b) Schutz der menschlichen Gesundheit 47
c) Rohstoffbezug 49
d) Spezifisch benannte internationale Dimension 50
4. Atomsektor 51
a) Umweltbezug 51
b) Weiter Anwendungsbereich des EAGV 51
c) Gesundheitsschutz und Umweltschutz 52
d) Notwendigkeit internationaler Kooperation 54
e) Grenzen am Beispiel eines Ausstiegs aus der Kernenergie 55
f) Nähere Abgrenzung anhand der Nuklearen Sicherheitskonvention (NSC) 56
aa) Inhalt 57
(1) Grundlegende Zielsetzung 57
(2) Einzelne Bestimmungen 58
bb) Kompetenzgefüge Gemeinschaft – Mitgliedstaaten 60
(1) Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Strahlenschutz 60
(2) Weitere Befugnisse der Gemeinschaft 61
(a) Art. 1 bis 5 NSC 62
(b) Art. 7 NSC 63
(c) Art. 14 NSC 64
(d) Art. 16 NSC 65
(e) Art. 17 bis 19 NSC 65
(f) Art. 20 bis 35 NSC 66
5. Landwirtschaft und Fischerei 66
a) Agrarpolitik und Umweltschutz 66
b) Weite Konzeption der Landwirtschaft 67
c) Folgerungen aus der Konkurrenzvorschrift des Art. 38/32 n. F. Abs. 2 EGV für die Kompetenzreichweite 68
d) Notwendigkeit eines spezifischen Agrarbezugs 69
e) Fischerei 69
6. Verkehr 72
7. Rechtsangleichung 73
a) Einbeziehung des Umweltschutzes 73
b) Internationaler Bezug 74
c) Keine gänzliche Ausschaltung mitgliedstaatlicher Handlungsmöglichkeiten 75
III. Verhältnis der verschiedenen Einzelkompetenzen 77
1. Übertragbarkeit der Grundsätze für die Abgrenzung verschiedener Binnenkompetenzen 77
2. Anwendungen in einzelnen Bereichen 78
a) Abgrenzung von umwelt- bzw. gesundheits- und atompolitischen Kompetenzen 79
b) Abgrenzung der umwelt- und landwirtschaftpolitischen Kompetenzen 81
aa) Folgen des Vorrangs der Agrarpolitik in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 81
bb) Gleichrang der Agrarpolitik 82
cc) Folgen insbesondere am Beispiel der Fischereipolitik 85
dd) Spezifische Auswirkungen auf den Meeresschutz 85
(1) Kernbereich der Fischereipolitik 86
(2) Gleichrangigkeit von Umweltschutz- und Fischereipolitk im Meeresschutz 86
(3) Das OSPAR-Übereinkommen und begleitende Konferenzen als Beispiele 87
c) Abgrenzung der umweltpolitischen von den handelspolitischen Kompetenzen 90
IV. Ausschließliche oder konkurrierende Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften? 91
1. Grundsätzliches 91
2. Ausschließliche Außenkompetenz nach den Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofs 93
3. Abweichung in der Umweltpolitik 95
a) Aufgrund Art. 130 r/174 n. F. Abs. 4 EGV 95
b) Nach Art. 130 t/176 n. F. EGV 97
4. Fazit 98
a) Folgerungen für Außenmaßnahmen im Umweltbereich 98
b) Beispielhafte Darstellung anhand des Meeresschutzes 99
aa) Abgrenzung umwelt- versus fischereipolitische Kompetenz 99
bb) Gemeinschaftsrechtliche Normsetzung zum Meeresschutz 101
(1) Stoffbezogene Regelungen 101
(2) Anlagenbezogene Regelungen 102
cc) Bedeutung für den Meeresschutz 102
V. Zwischenergebnis 103
B. Verfahrensfragen auf Gemeinschaftsebene 104
I. Einschlägige Vorschriften 104
1. Spezialregelungen 104
2. Umweltpolitik 104
3. Landwirtschaft und Fischerei 105
4. Verkehr 105
5. Lückenschließungsfunktion von Spezialregelungen? 106
II. Grundablauf des Verfahrens 107
1. Nach Art. 228/300 n. F. EGV 107
2. Art. 113/133 n. F. EGV für gemeinsame Handelsabkommen 110
3. Verfahren für Abkommen aus dem Atombereich nach Art. 101 bis 106 EAGV 110
a) Allgemein 110
b) Verfahren bei Abkommen, die nicht eindeutig dem Atom- oder Umweltbereich zuzuordnen sind 112
III. Erteilung des Mandats an die Kommission zu Verhandlungen 114
1. Abstimmungsmodalitäten im Rat 115
a) Grundsätzlich 115
b) Zur notwendigen Einstimmigkeit im Energiebereich 115
c) Einstimmigkeit bezüglich Wasserstraßenübereinkommen? 117
2. Form(en) der Erteilung des Ratsmandats und Vorwirkung 118
3. Umfang des Ratsmandats an die Kommission 122
a) Einschluß der Paraphierung 122
b) Entbehrlichkeit für Vorgespräche 122
c) Ausschluß von Abschluß und (vorhergehender) Unterzeichnung 125
d) Partieller Wiedereinschluß der Unterzeichnung durch Art. 300 Abs. 2 n. F. EGV? 125
e) Frage der Reichweite der Verhandlungsführung 127
aa) „Führen der Verhandlungen“ 127
bb) Auswirkungen indirekter Einflußmöglichkeiten des Rates nach Art. 228/300 n. F. Abs. 1 S. 2 EGV 128
cc) Informationspflicht an den Rat 130
dd) Verbindung von Verhandlungen und Inhalten 130
IV. Änderungen des Mandats und „Dauermandat“ 132
1. Auswirkungen der grundsätzlichen Zuordnung der Außenkompetenzen zum Rat 132
2. Institutionelle Flankierung durch die bestellten besonderen Ausschüsse 134
V. Ratsermessen 135
1. Ansatz 135
2. Externe Handlungspflichten der Gemeinschaft im Umweltbereich 135
a) Auf umweltpolitischer Basis 135
b) Auf der Grundlage grundrechtlicher Schutzpflichten 138
3. Zum Ratsermessen auch im Hinblick auf die handelnden Organteile 139
4. Rechtliche Determinanten 140
VI. Allgemeine Koordinierungsformen zwischen Rat und Kommission 141
VII. Verhandlungsführung 144
1. Aus völkerrechtlicher Sicht 145
2. Aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive 145
VIII. Besonderheiten bei gemischter Kompetenz 147
1. Gemischte Abkommen und ihre Erfassung in den Verträgen 147
a) Eingrenzung und Auftreten 147
b) Verfahrensmodifikationen bei gemischten Abkommen 149
2. Koordinierungsformen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten 150
3. Wahrung der Verhandlungsrolle der Kommission 153
a) Wahrung der Verhandlungsrolle als solcher 154
b) Faktische Wahrung der Verhandlungsrolle der Kommission 155
c) Zum Entzug von Teilbereichen 157
4. Erteilung eines Verhandlungsmandats an die Kommission durch die Mitgliedstaaten 160
5. Koordination innerhalb der gemeinsamen Delegation 160
a) Grundsätzlich 160
b) Form 161
6. Unterzeichnung und Ratifizierung durch beide 165
7. Gegenständlicher Bezug von Unterzeichnung und Ratifizierung 165
8. Folgepflicht zur Zusammenarbeit 167
IX. Regionalabkommen 168
C. Einbeziehung der Bundesländer 171
I. Das grundsätzliche Verhältnis von Art. 23 und 32 GG 171
II. Das Verfahren nach Art. 23 GG i.V.m. dem Verfahren für auswärtige Angelegenheiten 173
1. Einschlägige Verfahren 173
2. Das Verfahren nach Art. 23 Abs. 2–7 GG i.V.m. ZEUBLG und ZEUBBG im einzelnen 176
a) Die Mitwirkung des Bundestages 177
b) Mitwirkung der Länder über den Bundesrat 178
c) Wahrnehmung mitgliedstaatlicher Rechte der Bundesrepublik durch einen Ländervertreter 180
3. Gemischte Abkommen als Teil des Europäischen Integrationsprogramms 181
a) Problemstellung 181
b) Bestehende Meinungen und ihre Konsequenzen 182
aa) Bund und Länder 182
bb) Literatur 183
cc) „Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse“ nach Art. K. 1/29 n. F. EUV 184
dd) Änderungen durch den Amsterdamer Vertrag 186
ee) Allenfalls partielle Erfassung des Verwaltungs- und Gerichtssektors 186
c) Anhaltspunkte aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Maastricht-Vertrag und zur gemeinschaftlichen Fernsehrichtlinie 187
aa) Maastricht-Entscheidung 187
bb) Urteil zur Fernsehrichtlinie 188
d) Rechtlicher und faktischer Zusammenhang mit der Verwirklichung eines vereinten Europas 191
e) „Angelegenheiten der Europäischen Union“ 193
aa) Einfügung in die Systematik des Europaartikels 193
bb) Maßnahmebezogene Erfassung 194
cc) Länderbelange und Zweck des Art. 23 GG 194
f) Zwischenergebnis 196
D. Behandlung rein politischer Verhandlungen und Konferenzen 198
I. Problemstellung und Auswirkungen 198
II. Allgemeine Rahmenbedingungen internationaler politischer Verhandlungen im Umweltbereich 199
1. Umweltvölkerrecht 199
2. Handlungsmuster des Völkerrechts im Umweltbereich 200
3. Strukturmerkmale des Umweltvölkerrechts 201
4. Erfordernis politischer Lösungen im Umweltvölkerrecht 201
5. Politische Verhandlungen in Abgrenzung zu völkerrechtlichen Verträgen 202
a) Allgemeine Prinzipien des Völkervertragsrechts 202
b) Formen politischer Absichtserklärungen 203
c) Vorstufen völkervertraglicher Bindung 204
6. Umweltvölkergewohnheitsrecht 205
7. Bedeutung für politisches Erklärungsverhalten der Gemeinschaft 206
III. Fehlende Übertragbarkeit der Regelungen zur GASP auf politische Verhandlungen und Konferenzen im Umweltbereich 207
IV. Übertragbarkeit der für Abkommen geltenden Vorschriften auf rein politische Verhandlungen und Konferenzen 208
1. Das Problem des eingeschränkten Wortlauts 208
2. Exklusivität des Art. 228/300 n. F. EGV 208
3. Parallelen zu Art. 101 Abs. 3 EAGV 209
4. Art. 229/302 n. F. EGV 209
5. Art. 162/218 n. F. EGV 210
6. Parallele Interessenlage und effet utile 211
7. Abgestufte Geltungsintensität 212
V. Zur Anwendung von Art. 228/300 n. F. EGV auf rein politische Verhandlungen und Konferenzen 213
1. Inhaltliche Gestaltungsmacht des Rates 213
2. Erfordernis einer Abschlußkompetenz des Rates 213
3. Bereiche entsprechender Anwendung des Verfahrens nach Art. 228/300 n. F. EGV bei rein politischen Verhandlungen und Konferenzen 214
a) Bindungswirkungen 215
b) Bindung der Gemeinschaft durch Erklärungen der Mitgliedstaaten 216
c) Konkretisierungen aufgrund formaler Gesichtspunkte 217
d) Verfahrensmodifikationen 218
aa) Förmliche Beauftragung der Kommission 219
bb) Koordinierungsgebot 219
cc) Koordinierungsformen 220
dd) Besondere Ausschüsse im Sinne des Art. 228/300 n. F. EGV 221
ee) Richtlinien im Sinne des Art. 228/300 n. F. EGV 221
VI. Rückwirkung auf die Beteiligung der Länder 222
VII. Fazit 222
Thesen 223
Summary 242
Literaturverzeichnis 251
Sachverzeichnis 260