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Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung

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Heintzen, M. (1999). Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49734-8
Heintzen, Markus. Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49734-8
Heintzen, M (1999): Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49734-8

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Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung

Heintzen, Markus

Studien und Gutachten aus dem Institut für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin, Vol. 16

(1999)

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Abstract

Kommunen haben keine Gewerbefreiheit. Nach dem kommunalen Wirtschaftsrecht aller Flächenbundesländer dürfen Kommunen, also Städte, Gemeinden, Landkreise und sonstige Gemeindeverbände, sich wirtschaftlich nur betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt. Gewinnerzielung und Kostenersparnis sind keine solchen öffentlichen Zwecke. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es zwar kein kommunales Wirtschaftsrecht, aus dem Haushaltsrecht und dem Verfassungsrecht ergeben sich aber ähnliche, wenn auch in der Regel mildere Maßstäbe; überdies sind hier Spezialgesetze zu beachten, in Berlin z.B. das Betriebegesetz, dem die Verkehrs- und die Stadtreinigungsbetriebe unterfallen.

Hiernach ist Kommunen die Reinigung kommunaler Gebäude erlaubt, weil dies die öffentlichen Zwecke fördert, denen solche Gebäude dienen. Es handelt sich dann um Hilfsbetriebe, die ausschließlich der Kommune zu dienen haben. Eine gewerbliche Reinigung nichtkommunaler Gebäude ist Kommunen dagegen verwehrt. Soweit die Kommunen zum Zweck der Gebäudereinigung GmbHs gründen (formelle Privatisierung), dürfen sie solche Gesellschaften gegenüber privatwirtschaftlicher Konkurrenz bei der Vergabe kommunaler Aufträge nicht bevorzugen. Durch die rechtliche Verselbständigung der Gebäudereinigung in einer GmbH wird ein von der jeweiligen Kommune verschiedenes Rechtssubjekt geschaffen und so der Gleichheitssatz zugunsten der privatwirtschaftlichen Konkurrenz aktiviert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
I. Einleitung 9
II. Die Argumente aus Privat- und Kommunalwirtschaft 13
1. Die privatwirtschaftliche Kritik an der Expansion der Kommunalwirtschaft 13
2. Rechtliche Gegenargumente der Kommunen 16
III. Der verfassungsrechtliche Status von privatwirtschaftlichen und kommunalen Gebäudereinigungsunternehmen 18
1. Privatwirtschaftliche Gebäudereinigungsunternehmen 19
a) Freiheitsgrundrechtlicher Status 19
aa) Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsverpflichtung 19
bb) Thematisch berührte Freiheitsgrundrechte 22
b) Kommunale Konkurrenz als Grundrechtseingriff 23
c) Art. 3 Abs. 1 GG 27
aa) Steuerrecht 28
bb) Unfallversicherungsrecht 30
cc) Vergabe-und Wettbewerbsrecht 31
2. Kommunale Gebäudereinigungsunternehmen 31
a) Kommunale Unternehmerfreiheit? 32
b) Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 und 2 GG 35
aa) Kommunalwirtschaft als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft 35
bb) Die Staatsgerichtetheit von Art. 28 Abs. 2 GG 37
cc) Konsequenzen 39
c) Der öffentliche Zweck 42
d) Chancengleichheit von Kommunalwirtschaft und Privatwirtschaft? 44
e) Art. 28 Abs. 2 Satz 3, 1. Halbsatz GG 45
f) Das Sozialstaatsprinzip 46
3. Wirtschaftsverfassungsrechtlicher Vorrang der Privatwirtschaft 47
a) Grundrechtliche Freiheit versus gemeinwohlgebundene Verfolgung öffentlicher Zwecke 48
b) Handwerksförderung als Verfassungsauftrag 49
c) Das Bekenntnis zu einer offenen Marktwirtschaft im EG-Vertrag 51
IV. Kommunalwirtschaftsrechtliche Grenzen kommunaler Gebäudereinigung 53
1. Rechtliche Problemschwerpunkte 53
2. Territorialitätsprinzip, Annextätigkeiten 54
3. Hilfsbetriebe 58
a) Ausschließlichkeit der Eigenbedarfsdeckung der Gemeinden 59
b) Privatrechtsform für Hilfsbetriebe 65
aa) Gesetzliche Beschränkungen der Formenwahlfreiheit 65
bb) Das wichtige Gründungsinteresse 71
cc) Allgemeine Beschränkungen der Verwendung von Organisationsformen des Privatrechts 72
dd) Keine drittschützende Wirkung kommunalgesetzlicher „Eigengesellschaftsfeindlichkeit" 72
c) Hilfsbetriebe und wirtschaftliche Unternehmen 73
aa) Trennung 73
bb) Gemeinsamkeiten 73
d) Zusammenfassung 79
4. Wirtschaftsbetriebe 79
a) Begriffliche Einordnung 80
b) Das Kriterium des öffentlichen Zwecks 81
c) Das Leistungsfähigkeitsgebot des Kommunalrechts 86
d) Kommunalrechtliche Subsidiaritätsklauseln 86
5. Die Ausgestaltung privatrechtsförmiger Betriebe 90
6. Die Kommunalaufsicht 91
7. Gerichtlicher Rechtsschutz 93
8. Zulässige und unzulässige kommunale Gebäudereinigung 98
9. Vorschläge für eine Änderung des geltenden kommunalen Wirtschaftsrechts 100
V. Wirtschaftsrechtliche Vorgaben für die kommunale Gebäudereinigung 102
1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 102
a) Verstöße gegen das kommunale Wirtschaftsrecht als Verstöße gegen § 1 UWG 103
aa) Die 2. Blockeis-Entscheidung des Bundesgerichtshofs 103
bb) „Besondere Umstände" 104
cc) Wettbewerbsrechtlicher Schutznormcharakter der einzelnen Vorschriften des Kommunalrechts 107
b) Sonstige Fallgruppen unlauteren Wettbewerbs 110
2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 111
a) §§ 26 Abs. 2, 35 Abs. 1 und 3 GWB 111
b) § 22 Abs. 4 und 5 GWB 112
c) Kartellverbot gemäß § 1 GWB 113
d) Ergebnis 113
3. Vergaberecht 113
a) Kommunalrechtliche Ausschreibungspflichten 115
b) Europäische Vergaberichtlinien 117
c) Gleichbehandlungsgrundsatz 118
4. Beihilfenrecht (Art. 92 f. EG-Vertrag) 119
VI. Zusammenfassung 122
Literaturverzeichnis 125
Sachverzeichnis 136