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Brock, M. (2002). Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb nach Aufgabe der Kernbereichslehre durch das Bundesverfassungsgericht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50497-8
Brock, Martin. Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb nach Aufgabe der Kernbereichslehre durch das Bundesverfassungsgericht. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50497-8
Brock, M (2002): Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb nach Aufgabe der Kernbereichslehre durch das Bundesverfassungsgericht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50497-8

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Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb nach Aufgabe der Kernbereichslehre durch das Bundesverfassungsgericht

Brock, Martin

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 202

(2002)

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Abstract

In seiner Entscheidung vom 14.11.1995 gab das BVerfG die von ihm entwickelte Kernbereichslehre zur Koalitionsfreiheit wieder auf. Die viel kritisierte Kernbereichslehre hatte die Dogmatik des Grundrechts geprägt. Besondere Kritik zog die auf die Kernbereichslehre gestützte Rechtsprechung von BVerfG und BAG auf sich, die die Rechte der Gewerkschaften im Betrieb auf "unerläßliche" Betätigungen beschränkte. In der neuen Entscheidung stellte das BVerfG klar, daß sich die Grenzen des Werberechts nicht aus einer Beschränkung der Koalitionsfreiheit auf den Kernbereich ergeben, sondern aus einer Abwägung mit entgegenstehenden Grundrechten des Arbeitgebers.

Der Autor untersucht die dogmatischen und praktischen Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG. Er zeigt, daß die Entscheidung auf einer verstärkten Betonung des Charakters der Koalitionsfreiheit als Freiheitsrecht basiert und daß das BVerfG auf diese Weise zu einer überzeugenden Dogmatik der Koalitionsfreiheit gefunden hat. Eingehend untersucht der Verfasser die Rechte der Gewerkschaften im Betrieb. Er verdeutlicht, daß die neue Rechtslage eine deutliche Ausweitung der Gewerkschaftsrechte bedeutet, diese aber weiterhin nicht schrankenlos sind. Insbesondere ein Werberecht in der Arbeitszeit und ein Zugangsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung gibt es weiterhin nicht. Ein Kapitel über die Rechtsdurchsetzung und über die Möglichkeiten einvernehmlicher Regelungen rundet die Arbeit ab.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 23
Einleitung 27
I. Hintergrund der Thematik 27
II. Problemstellung 28
III. Ziel der Arbeit 29
IV. Gang der Arbeit 30
1. Teil: Die historische Entwicklung 32
1. Kapitel: 1948–1964: Die Entwicklung der Kernbereichslehre durch das BVerfG 32
I. Zur Gesetzgebungsgeschichte von Art. 9 Abs. 3 GG als dem Grundrecht der Koalitionen 32
II. Die Entwicklung der Kernbereichslehre zu Art. 9 Abs. 3 GG durch das BVerfG 34
1. Die Entscheidung des BVerfG vom 18. 11. 1954 – Die Entwicklung der Kernbereichslehre 34
a) Die Gewerkschaften als Grundrechtsträger der Koalitionsfreiheit 35
b) Die Begründung der Kernbereichslehre 35
2. Die Entscheidung des BVerfG vom 06. 05. 1964 – Die Betätigungsfreiheit der Koalitionen 36
3. Die Entscheidung des BVerfG vom 14. 04. 1964 – Die Entwicklung des Unerläßlichkeitskriteriums 37
4. Fazit 38
III. Rechte der Gewerkschaften im Betrieb 39
2. Kapitel: 1965–1967: Die Grundlagenentscheidungen von BVerfG und BAG zur gewerkschaftlichen Betätigung im Betrieb 40
I. Der Beginn der wissenschaftlichen Auseinandersetzung – Ansätze zu einer Problemlösung in der Literatur 40
II. Der Beschluß des BVerfG vom 30. 11. 1965 – Das Recht der Gewerkschaften auf Wahlwerbung vor Personalratswahlen 42
1. Zum Verhältnis von individueller und kollektiver Koalitionsfreiheit 42
2. Der Schutz der Wahlwerbung der Gewerkschaften durch Art. 9 Abs. 3 GG 43
3. Der Schutz der Wahl Werbung in der Dienststelle 44
4. Die Regelungsmöglichkeiten des Gesetzgebers 44
III. Die Rechtsprechung des BAG 45
1. Das Urteil des BAG vom 26. 09. 1965 – Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte 45
2. Das Urteil des BAG vom 14. 02. 1967 – Die Gründungsurkunde der gewerkschaftlichen Rechte im Betrieb 45
a) Der Schutz der Mitgliederwerbung durch Art. 9 Abs. 3 GG 46
b) Die Mitgliederwerbung im Betrieb 46
c) Die Grenzen des Werberechts 47
d) Fazit 48
IV. Beispiele für Entscheidungen unterinstanzlicher Arbeitsgerichte 48
V. Die Reaktion der Literatur auf die Rechtsprechung 49
3. Kapitel: 1967–1978: Der Streit um das Zugangsrecht 51
I. Der gescheiterte Ansatz zu einer einfachgesetzlichen Problemlösung – Das BetrVG 1972 52
II. Die Rechtsprechung des BVerfG 53
1. Die Entscheidung des BVerfG vom 26. 05. 1970 – Das BVerfG bestätigt die Rechtsprechung des BAG 53
a) Zum Schutzbereich der Koalitionsfreiheit 54
b) Die Regelungsmöglichkeiten des Gesetzgebers 55
2. Die Entscheidung des BVerfG vom 18. 12. 1974 – Schutzbereich der Koalitionsfreiheit beschränkt auf das Unerläßliche? 56
3. Die Entscheidung des BVerfG vom 28. 04. 1976 – Schutzbereich der Koalitionsfreiheit doch nicht beschränkt auf das Unerläßliche? 56
4. Weitere Entscheidungen des BVerfG 57
III. Der Streit um das koalitionsrechtliche Zugangsrecht zum Betrieb 57
1. Die Entscheidung des BAG vom 14. 02. 1967 57
2. Die Entscheidung des BAG vom 26. 06. 1973 58
3. Die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 08. 08. 1973 58
4. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 24. 10. 1975 58
5. Die Entscheidung des LAG Hamm vom 21. 01. 1977 59
6. Die Entscheidung des BAG vom 14. 02. 1978 60
a) Die Güterabwägung 60
b) Die Grenzen des Zugangsrechts 61
IV. Beispiele für Entscheidungen unterinstanzlicher Arbeitsgerichte 61
V. Die Literatur 62
4. Kapitel: 1978–1995: Der Streit um die Kernbereichslehre 63
I. Die neue, restriktive Linie des BAG 63
1. Die Entscheidung des BAG vom 08. 12. 1978 – Die Wahl der gewerkschaftlichen Vertrauensleute im Betrieb 64
2. Die Entscheidungen des BAG vom 23. 02. 1979 65
a) Die Entscheidung des BAG zu Gewerkschaftsaufklebern auf Arbeitgeberhelmen 65
b) Die Entscheidung des BAG zur Verteilung einer Mitgliederzeitschrift im Betrieb 65
3. Fazit 66
II. Die Rechtsprechung des BVerfG 67
1. Die Entscheidung des BVerfG vom 01. 03. 1979 – Das Lehrbuch der Koalitionsfreiheit 67
2. Die Entscheidung des BVerfG vom 21. 11. 1980 – Bestätigung der restriktiven Linie des BAG durch das BVerfG? 68
3. Die Entscheidung des BVerfG vom 17. 02. 1981 – Das BVerfG bestätigt die neue Linie des BAG 69
a) Zum Unerläßlichkeitskriterium 69
b) Zur richterlichen Rechtsfortbildung 70
c) Fazit 71
III. Die Literatur 71
IV. Beispiele für Entscheidungen unterinstanzlicher Arbeitsgerichte 72
V. Nachfolgende Entscheidungen des BAG 73
1. Die Entscheidung des BAG vom 19. 01. 1982 – Das BAG beschäftigt sich erneut mit dem Zugangsrecht 73
2. Die Entscheidung des BAG vom 26. 01. 1982 – Zur Werbung während der Arbeitszeit 74
3. Die Entscheidung des BAG vom 30. 08. 1983 – Zur Werbung mit satzungsgemäßen Leistungen 75
4. Die Entscheidung des BAG vom 23. 09. 1986 – Zur Benutzung eines Postverteilungssystems 75
5. Die Entscheidung des BAG vom 13. 11. 1991 – Zur Abmahnung wegen Werbung in der Arbeitszeit 76
VI. Nachfolgende Entscheidungen des BVerfG 77
1. Die Entscheidung des BVerfG vom 26. 06. 1991 – Zur Aussperrung 77
2. Die Entscheidung des BVerfG vom 02. 03. 1993 – Zum Beamteneinsatz während eines Poststreiks 78
3. Die Entscheidung des BVerfG vom 10. 01. 1995 – Zum Flaggenzweitregister 78
4. Die Entscheidung des BVerfG vom 04. 07. 1995 – Zu § 116 AFG 79
2. Teil: Die Rechtsgrundlagen der gewerkschaftlichen Betätigung im Betrieb und die Dogmatik der Koalitionsfreiheit 80
1. Kapitel: Rechtsgrundlagen der gewerkschaftlichen Betätigung im Betrieb 80
I. Die Ansicht von BVerfG und BAG – Art. 9 Abs. 3 GG als Grundlage der gewerkschaftlichen Rechte im Betrieb 80
II. Andere Ansichten in der Literatur 81
1. Das BetrVG 81
a) Das BetrVG als Rechtsgrundlage der gewerkschaftlichen Betätigung im Betrieb 81
b) Die Gegenansicht in der Literatur 82
c) Stellungnahme und Ergebnis 82
2. Die Sozialadäquanz 85
a) Die Sozialadäquanz als Anspruchsgrundlage für die Gewerkschaften 85
b) Die Gegenansicht in der Literatur 85
c) Stellungnahme und Ergebnis 86
3. Das IAO-Abkommen Nr. 135 87
a) Der Inhalt des IAO-Abkommens Nr. 135 87
b) Rechte der Gewerkschaften aus dem IAO-Abkommen Nr. 135 87
c) Stellungnahme und Ergebnis 88
2. Kapitel: Das Problem der richterlichen Rechtsfortbildung 90
I. Die „Wesentlichkeitstheorie" als Grenzziehung der Befugnisse zwischen Gesetzgeber und Richter 92
II. Die Bedeutung der mittelbar grundrechtsprägenden Normen 93
III. Bedenken gegen die Grundsatzrechtsprechung des BAG 94
IV. Gesetzes- oder Verfassungsrang der Entscheidungen des BAG 95
3. Kapitel: Art. 9 Abs. 3 GG – Das Verhältnis von individueller und kollektiver Koalitionsfreiheit 96
I. Die herrschende Meinung – Die Koalitionsfreiheit als Doppelgrundrecht 96
II. Die abweichende Ansicht in der Literatur – Schutz der Koalitionen gem. Art. 19 Abs. 3 GG 98
III. Stellungnahme und Ergebnis 98
4. Kapitel: Art. 9 Abs. 3 GG – Die Bedeutung des Unerläßlichkeitskriteriums für den Schutzbereich der Koalitionsfreiheit 101
I. Darstellung der Entscheidung des BVerfG vom 14. 11. 1995 102
II. Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG 104
III. Die Bedeutung des Unerläßlichkeitskriteriums heute 106
1. Kernbereichslehre und Unerläßlichkeitskriterium als Ausgestaltungsrechtsprechung 106
2. Die Grenzen der Ausgestaltungsbedürftigkeit 111
3. Kernbereichslehre und richterliche Rechtsfortbildung 114
4. Fazit 118
IV. Zusammenfassung der Ergebnisse 118
5. Kapitel: Art. 9 Abs. 3 GG – Die Schranken der Koalitionsfreiheit 119
3. Teil: Einzelfragen und Konsequenzen 122
1. Kapitel: Allgemeine Fragen der Abwägung und Vorüberlegungen 122
I. Die Interessenlagen der Beteiligten 122
1. Die Gewerkschaften 122
2. Die Arbeitnehmer im Betrieb 123
3. Der Betriebsrat 124
4. Der Arbeitgeber 124
II. Die mit der Koalitionsfreiheit kollidierenden Grundrechte Dritter 125
1. Grundrechte der Arbeitnehmer – Die negative Koalitionsfreiheit 125
2. Grundrechte der anderen im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 127
3. Grundrechte des Arbeitgebers 128
a) Art. 13 GG – Das Hausrecht des Arbeitgebers 128
b) Schutz der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit 129
aa) Arbeitsablauf 129
bb) Betriebsfrieden 130
c) Art. 14 GG – Das Eigentum des Arbeitgebers 132
d) Art. 9 Abs. 3 GG – Die Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers 133
III. Die Beeinträchtigung von Grundrechten des Arbeitgebers 135
1. Abstrakte und konkrete Gefahren 135
2. Die Berücksichtigung von Gefährdungslagen in der bisherigen Rechtsprechung zur gewerkschaftlichen Betätigung im Betrieb 136
3. Die politische Betätigung im Betrieb als paralleles Problem 137
4. Die Berücksichtigung von konkreten Gefahren 139
5. Die Berücksichtigung von abstrakten Gefahren 140
IV. Die Grundrechtsabwägung als Herstellen praktischer Konkordanz 143
V. Exkurs – Die gewerkschaftliche Betätigung in der Dienststelle 146
1. Zur Abwägung 146
2. Zur Notwendigkeit eines formellen Gesetzes 148
2. Kapitel: Die Abwägung in einzelnen Fällen 148
1. Abschnitt: Die Werbung der Gewerkschaften im Betrieb 148
§ 1 Der Schutz der Mitgliederwerbung der Gewerkschaften 148
§ 2 Schutz nur der Werbung von Neumitgliedern oder auch der Erhaltung des Mitgliederbestandes 149
§ 3 Die gewerkschaftliche Information über Ziele und Betätigung 150
§ 4 Die Werbung im Betrieb allgemein 152
§ 5 Wo im Betrieb dürfen die Gewerkschaften werben? 155
2. Abschnitt: Inhaltliche Anforderungen an die Werbung 156
§ 6 Grenzen der gewerkschaftlichen Werbungs- und Informationsfreiheit aus Rechten Dritter, insbesondere des Arbeitgebers 156
§ 7 Politische Stellungnahmen der Gewerkschaften im Betrieb 158
§ 8 Die Werbung der Gewerkschaften vor Betriebsratswahlen 162
3. Abschnitt: Einzelne Mittel der Werbung und Betätigung 164
§ 9 Gespräche 164
§ 10 Die Verteilung von Schriften, insbesondere Flugblättern 165
§ 11 Der Einsatz eines Megaphons 166
§ 12 Die Plakatwerbung der Gewerkschaften im Betrieb 167
I. Mitbenutzung vorhandener Anschlagbretter oder eigene Anschlagbretter der Gewerkschaften 168
II. Weitergehende Möglichkeiten des Plakataushangs und wildes Plakatieren 169
§ 13 Das Tragen von Abzeichen und Aufklebern 171
I. Die Benutzung von Arbeitgebereigentum 171
II. Das Tragen von Abzeichen im Betrieb allgemein 174
§ 14 Informationsstände 175
§ 15 Die Nutzung von Postverteilungssystemen des Arbeitgebers 176
§ 16 Die Nutzung von E-Mail-Systemen des Arbeitgebers 178
§ 17 Versammlungen im Betrieb 180
§ 18 Gewerkschaftliche Meinungsumfragen im Betrieb 181
4. Abschnitt: Die Werbung in der Arbeitszeit 182
§ 19 Die Werbung während der Arbeitszeit 182
I. Eingriffe in Rechte des Arbeitgebers 183
1. Arbeitsversäumnis wegen Werbung 183
a) Verstoß gegen die vertragliche Arbeitspflicht 183
aa) Am Inhalt des Arbeitsvertrags orientierte oder rein erfolgsbezogene Betrachtungsweise? 183
bb) Der Inhalt der arbeitsvertraglichen Verpflichtung 185
b) Gefährdung des Arbeitsablaufs 187
2. Werbung während der Arbeitszeit der Kollegen 189
II. Erforderlichkeit der Werbung in der Arbeitszeit 190
III. Abwägung und Ergebnis 192
§ 20 Freistellung von der Arbeitspflicht für die gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb 192
§ 21 Freistellung für Delegierte eines Gewerkschaftstages 193
5. Abschnitt: Sonstige Maßnahmen gewerkschaftlicher Betätigung im Betrieb 195
§ 22 Innergewerkschaftliche Schriftenverteilung 195
§ 23 Kassieren von Mitgliedsbeiträgen der Gewerkschaften 197
§ 24 Unterschriftensammlungen und Geldsammlungen 198
§ 25 Erledigung innergewerkschaftlicher Arbeit im Betrieb 199
6. Abschnitt: Arbeitskampfbezogene Betätigungen 200
§ 26 Urabstimmung im Betrieb 200
§ 27 Demonstrationen auf dem Betriebsgelände 201
7. Abschnitt: Existenz, Tätigkeit und Wahl der gewerkschaftlichen Vertrauensleute 202
§ 28 Funktion und Aufgaben der gewerkschaftlichen Vertrauensleute 202
§ 29 Rechte der gewerkschaftlichen Vertrauensleute im Betrieb 203
§ 30 Die Wahl der Vertrauensleute im Betrieb 204
§ 31 Besonderer Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertrauensleute 207
§ 32 Anspruch auf Bereitstellung von Räumen 208
8. Abschnitt: Zugangsrecht 210
§ 33 Das koalitionsrechtliche Zugangsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zum Betrieb 210
I. Vorüberlegungen 211
1. Die Bindungswirkung der Volmarstein-Entscheidung des BVerfG gem. § 31 Β VerfGG 211
2. Schutz eines Zugangsrechts durch Art. 9 Abs. 3 GG 212
II. Entgegenstehende Rechte Dritter 213
1. Art. 13 GG – Das Hausrecht des Arbeitgebers 214
2. Art. 14 GG – Das Eigentum des Arbeitgebers 215
3. Art. 12 GG – Schutz von Arbeitsablauf und Betriebsfrieden 215
a) Probleme beim Zugang eines einzelnen Gewerkschaftsbeauftragten 215
b) Probleme beim Zugang mehrerer Gewerkschaftsbeauftragter 216
4. Einschränkungen aus dem BetrVG 217
a) Gefahren für die Unabhängigkeit des Betriebsrats 217
b) Grenzen aus dem betriebsverfassungsrechtlichen Zugangsrecht gem. § 2 Abs. 2 BetrVG 219
5. Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Arbeitgebers 220
III. Die Erforderlichkeit des Zugangsrechts für die Gewerkschaften 223
1. Die Erforderlichkeit zur Mitgliederwerbung 223
2. Die Erforderlichkeit zur Werbung vor Betriebsrats wählen 226
3. Die Erforderlichkeit zur Mitgliederbetreuung 227
IV. Abwägung und Ergebnis 227
9. Abschnitt: Resümee 230
4. Teil: Probleme der Rechtsdurchsetzung und die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung 232
1. Kapitel: Probleme der Rechtsdurchsetzung 232
I. Der Arbeitgeber 232
1. Selbsthilfe 232
2. Klagemöglichkeiten des Arbeitgebers 232
3. Besonderheiten bei der Plakatwerbung 233
II. Die Gewerkschaften 233
1. Selbsthilfe 233
2. Klagemöglichkeiten der Gewerkschaften 234
3. Rechtsschutzmöglichkeiten für Arbeitnehmer 235
2. Kapitel: Die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung 236
I. Tarifverträge 236
1. Tarifverträge zur Begünstigung gewerkschaftlicher Vertrauensleute 236
a) Die Grenzen der Regelungsmacht der Tarifpartner gem. § 1 Abs. 1 TVG 237
b) Zur Zumutbarkeit für den Arbeitgeber 239
c) Zum Grundsatz der Gegnerunabhängigkeit 240
d) Normative und schuldrechtliche Geltung der Normen 240
aa) Inhalts- und Beendigungsnormen 240
bb) Betriebsnormen 241
cc) Betriebsverfassungsrechtliche Normen 242
dd) Schuldrechtlicher Teil 243
e) Inhaltliche Bedenken 243
aa) Koalitionspluralismus 243
bb) Gleichbehandlungsgrundsatz 244
cc) Bedenken aus dem BetrVG 245
2. Tarifverträge allgemein 246
II. Sonstige schuldrechtliche Vereinbarungen und die Duldung durch den Arbeitgeber 246
Zusammenfassung der Ergebnisse 248
Literaturverzeichnis 250
Sachwortverzeichnis 262