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Döttger, D. (2003). Der Schutz tariflicher Normsetzung. Zur Erforderlichkeit einer Erweiterung der bestehenden Handlungsinstrumentarien der Tarifvertragsparteien um einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidriges Handeln vor dem Hintergrund des Art. 9 Abs. 3 GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51066-5
Döttger, Doreen. Der Schutz tariflicher Normsetzung: Zur Erforderlichkeit einer Erweiterung der bestehenden Handlungsinstrumentarien der Tarifvertragsparteien um einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidriges Handeln vor dem Hintergrund des Art. 9 Abs. 3 GG. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51066-5
Döttger, D (2003): Der Schutz tariflicher Normsetzung: Zur Erforderlichkeit einer Erweiterung der bestehenden Handlungsinstrumentarien der Tarifvertragsparteien um einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidriges Handeln vor dem Hintergrund des Art. 9 Abs. 3 GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51066-5

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Der Schutz tariflicher Normsetzung

Zur Erforderlichkeit einer Erweiterung der bestehenden Handlungsinstrumentarien der Tarifvertragsparteien um einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidriges Handeln vor dem Hintergrund des Art. 9 Abs. 3 GG

Döttger, Doreen

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 213

(2003)

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Abstract

Tarifbruch im Betrieb als Verletzung der kollektiven Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG? In der anhaltenden Diskussion um diese Frage vollzog die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluß vom 20.4.1999 eine bedeutsame Wendung, indem der Erste Senat nicht nur eine Grundrechtsverletzung durch tarifnormwidrige Praktiken bejahte, sondern den Tarifvertragsparteien mit einem koalitionsgrundrechtlich fundierten Unterlassungsanspruch auch ein unmittelbares Vorgehen gegen die Akteure auf Betriebsebene gestattete.

Dieser Rechtsprechungswandel bildet den Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung, die sich mit der Frage beschäftigt, ob der Erweiterung tarifnormschützender Instrumentarien eine durch Art. 9 Abs. 3 GG begründete Erforderlichkeit zugrunde liegt. Die Betrachtung der Wirkungen tarifwidrigen Handelns führte hierbei zu der Feststellung, daß tarifunterlaufende Praktiken die Geltung des Tarifvertrages in Gefahr bringen und so ein grundrechtliches Schutzbedürfnis auslösen. Dieses grundrechtliche Fundament determiniert das einfachrechtliche Gewand des Unterlassungsanspruchs gegen tarifwidrige Praktiken.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 15
Erster Teil: Schutz tariflicher Normsetzung im ausgestalteten Tarifsystem 25
§ 1 Das Problem: Die Defizite der individuellen Durchsetzung im Hinblick auf eine wirkungsvolle Sicherung der Tarifnormen 25
§ 2 Einfachgesetzlicher Schutz tariflicher Normsetzung zwischen „Gewerkschaftsaufsicht über Betriebsvereinbarungen“ und „Rechtsschutzmisere“ 29
I. Durchsetzung der Tarifnormen durch die Tarifvertragsparteien 29
1. Vertragsklage 29
a) Schuldner und Inhalt der Durchführungspflicht 31
b) Voraussetzungen der Geltendmachung der Durchführungspflicht 34
c) Maß des Schutzes tariflicher Normen durch schuldrechtliche Durchsetzung 37
aa) Beim Firmentarifvertrag 37
bb) Beim Verbandstarifvertrag 38
2. Verbandsklage nach § 9 TVG 39
3. Kollektive Geltendmachung tariflicher Verpflichtungen 42
a) Gewillkürte Prozeßstandschaft der Verbände 42
b) Feststellung der tariflichen Verpflichtung 44
II. Durchsetzungsinstrumentarien zugunsten der Tarifnormen in den Händen Dritter 45
1. Schutz tariflicher Normen durch den Betriebsrat 46
2. Die Rolle des Staates bei der Durchsetzung tariflicher Normen 48
III. Schutzinstrumentarien der Tarifvertragsparteien zugunsten der tariflichen Normen 49
1. Geltendmachung des Antragsrechts aus § 23 Abs. 1, 3 BetrVG 49
a) Funktion und Voraussetzungen des § 23 Abs. 1, 3 BetrVG 49
b) Erfaßte Pflichtverstöße der Betriebspartner 51
aa) Verstoß gegen den Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG 52
bb) Verstoß gegen den Tarifvorrang des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 56
(1) Pflichtenkreis des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 57
(2) Rügbarkeit im Verfahren nach § 23 Abs. 1, 3 BetrVG 59
cc) Mißachtung der Grenzen geöffneter Tarifverträge 60
dd) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 BetrVG 61
c) Schutzmaß der über § 23 BetrVG möglichen Abwehr konkurrierender betrieblicher Regelungen 63
2. Überprüfung der Wirksamkeit betrieblicher Regelungen im Beschlußverfahren 64
a) Folgen der Tarifwidrigkeit betrieblicher Regelungen 64
b) Feststellung der Unwirksamkeit im Beschlußverfahren 66
aa) Antragsbefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung 68
bb) Antragsbefugnis aufgrund Geltendmachung eigener Rechte 69
cc) Unmittelbare Betroffenheit in materiellrechtlich begründeter Rechtsposition 72
dd) Zusammenfassung 73
IV. Bewertung der bestehenden Handlungsmöglichkeiten 74
Zweiter Teil: Der Einfluß des Art. 9 Abs. 3 GG auf die kollektiven Handlungsmöglichkeiten nach Auffassung der Rechtsprechung sowie der Literatur 77
§ 3 Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. April 1999 als Wendepunkt in der Diskussion um eine grundrechtlich begründete Erweiterung des Schutzes tariflicher Normsetzung 77
I. Der Schutz tariflicher Normsetzung unter dem Einfluß des Art. 9 Abs. 3 GG im Lichte der Rechtsprechung bis zum 20.4.1999 78
1. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 78
2. Die Rechtsprechung der Instanzgerichte 80
3. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 81
II. Die Auffassungen in der Literatur bis zum Beschluß vom 20.4.1999 82
1. Versagung einer Rückgriffsmöglichkeit 82
2. Erweiterung des Rechtsschutzes unter Rückgriff auf Art. 9 Abs. 3 GG 83
III. Der Wechsel der Position des Ersten Senates im Beschluß vom 20.4.1999 87
1. Sachverhaltskonstellation 88
2. Die Entscheidung des Ersten Senates 88
IV. Reaktionen in der Literatur 91
V. Erste Bewertung und Fortgang der Untersuchung 93
Dritter Teil: Die Reichweite koalitionsgrundrechtlichen Schutzes im Bereich tariflicher Normsetzung 98
§ 4 Schutz und Ausgestaltung der Tarifautonomie im Grundrechtsgehalt des Art. 9 Abs. 3 GG 98
I. Historische Grundlagen 98
II. Die Gewährleistung der Tarifautonomie durch Art. 9 Abs. 3 GG 100
1. Gewährleistung der kollektiven Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 GG 100
2. Die Tarifautonomie als umfassend geschützte Betätigung 103
a) Der Schutz der Tarifautonomie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 103
b) Ansätze zur Begründung eines Schutzes der Tarifautonomie in der Literatur 105
c) Der umfassende Schutz der Tarifautonomie 107
aa) Grundrechtsverständnis als Orientierungspunkt für die Grundrechtsauslegung 107
bb) Die tarifautonome Betätigung als Schutzgut des Art. 9 Abs. 3 GG 108
3. Vorgaben des Art. 9 Abs. 3 GG für ein ausgestaltetes Tarifvertragssystem 112
a) Die Ausgestaltungsbedürftigkeit der Tarifautonomie 112
b) Erfordernis einer koalitionsgrundrechtlichen Verankerung der Ausgestaltung 113
c) Ausgestaltungsbefugnis und -pflicht des Gesetzgebers im Hinblick auf die Tarifautonomie 115
aa) Institutionelle Gewährleistung als Wurzel der Ausgestaltungspflicht 115
bb) Die Ausgestaltungspflicht als objektive Grundrechtskomponente des Art. 9 Abs. 3 GG 121
(1) Der objektive Gehalt des Art. 9 Abs. 3 GG als Grundlage von Ausgestaltungsbefugnis und -pflicht 121
(2) Funktionalisierung der grundrechtlichen Schutzpflicht 123
(3) Die Ausgestaltungspflicht als eigenständige objektive Grundrechtskomponente des Art. 9 Abs. 3 GG 125
cc) Die Tarifautonomie als erforderliche Betätigungsform 131
III. Zusammenfassung 135
§ 5 Die Durchsetzung der tariflichen Normen im Gewährleistungsgehalt des Art. 9 Abs. 3 GG 137
I. Die Durchsetzung der tariflichen Normen als koalitives Betätigungsrecht 137
1. Die Bedeutung der faktischen Beachtung tariflicher Normen 137
2. Die Durchsetzung der tariflichen Bedingungen als erforderliche Betätigungsform 138
II. Die koalitive Durchsetzung der tariflichen Normen als Funktionsbedingung der Tarifautonomie 141
III. Die Durchsetzung als Annex der gewährleisteten Tarifautonomie 144
IV. Zusammenfassung 146
§ 6 Der Schutz der Tarifautonomie vor tarifwidrigem Handeln der konkurrierenden betriebsautonomen Gestalter 148
I. Die Überschneidung von Tarif- und Betriebsautonomie vor dem Hintergrund der Grundrechte 150
II. Kein Monopol für die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 151
III. Kein Monopol für die normative Gestaltung 153
IV. Vorgaben des Art. 9 Abs. 3 GG für das ausgestaltete Tarifsystem 155
1. Konkretisierung der Garantie normativer Gestaltung 155
2. Vorgaben für das funktionelle Verhältnis von tarif- und betriebsautonomer Normsetzung 158
a) Grundlage einer Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien 158
b) Konkretisierung anhand der Vorgaben für den Gesetzgeber 163
aa) Verfassungsrechtliche Vorgaben für eine konkurrierende gesetzgeberische Gestaltung in Literatur und Rechtsprechung 164
bb) Übertragbarkeit der Ansätze 169
c) Vorgaben aufgrund der Bindung an Art. 9 Abs. 3 GG 172
aa) Gefährdungsaspekte rechtlicher Konkurrenz auf Betriebsebene 173
bb) Verfassungsrechtliche Vorgaben für das funktionelle Verhältnis nach Auffassung von Literatur und Rechtsprechung 175
cc) Schutz vor konkurrierender betrieblicher Normsetzung als Funktionsbedingung 178
dd) Schutz tarifüblicher Gestaltung 184
ee) Erstreckung auf andere Formen kollektiver betrieblicher Regelungen 185
d) Ergebnis 189
3. Schutz vor Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeit als Funktionsbedingung 190
a) Der Ansatz des Bundesarbeitsgerichts 191
aa) Beschluß vom 23.2.1988 191
bb) Beschluß vom 20.8.1991 191
cc) Beschluß vom 20.4.1999 193
dd) Beschluß vom 13.3.2001 195
b) Die Ansätze in der Literatur 196
c) Die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der Auswirkungen tarifwidriger Handlungen der Betriebspartner 198
aa) Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts 199
bb) Probleme einer rein betriebsverfassungsbezogenen Betrachtung 200
cc) Bestimmung der Dimensionen tarifwidrigen Handelns der Betriebspartner 202
d) Die Gebotenheit eines Schutzinstrumentariums bei Verletzung der Vorrangstellung der Tarifautonomie 205
aa) Wirkrichtung und Konzeption eines möglichen Schutzinstrumentariums 207
bb) Ausschluß der Erforderlichkeit durch die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der Koalitionen 208
cc) Funktionsgefahren durch kompetenzwidrige betriebliche Regelungen 209
(1) Verstoß gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG 209
(a) Funktionsgefährdung durch die Mißachtung des Normsetzungsvorbehalts 209
(b) Bestehende Befugnisse zur Geltendmachung des Tarifvorbehaltes 215
(2) Verstoß gegen § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 215
(3) Mißachtung der Grenzen geöffneter Tarifverträge 218
V. Zusammenfassung 220
§ 7 Der Schutz vor faktischem Unterlaufen der Geltung des Tarifvertrages 222
I. Die Verknüpfung von normativer Wirkung, Schutzfunktion des Tarifvertrages und tariflicher Rechtsnormsetzung in historischer Betrachtung 222
II. Die Verknüpfung von normativer Wirkung, Schutzfunktion des Tarifvertrages und tariflicher Rechtsnormsetzung in koalitionsgrundrechtlicher Betrachtung 225
1. Schutzfunktion und Art. 9 Abs. 3 GG 225
2. Die Bedeutung der tariflichen Rechtsnormsetzung vor dem Hintergrund des Art. 9 Abs. 3 GG 229
a) Tarifvertragliche Gestaltung als Rechtsnormsetzung 229
b) Verfassungsrechtliche Erforderlichkeit tariflicher Rechtsnormsetzung 233
c) Funktionelle Stellung der Rechtsnormsetzungsbefugnis 235
III. Die verfassungsrechtliche Erforderlichkeit geltungssichernder Instrumente zugunsten der Tarifnormen 237
1. Der gebotene Schutz vor einem Unterlaufen nach Ansicht der Rechtsprechung 238
2. Die verfassungsrechtliche Erforderlichkeit tarifvertragssichernder Instrumentarien in der Literatur 240
3. Die Reichweite der grundrechtlich gebotenen Geltungssicherung 246
a) Die Tragfähigkeit der vorgebrachten Argumente zur Begründung eines Schutzbedürfnisses 246
b) Geltungssicherung der Tarifnormen als Funktionsbedingung 250
aa) Bestehen einer Korrelation zwischen tarifvertraglicher Schutzfunktion und Schutzbedürfnis 252
bb) Der Wirklichkeitsbezug der tarifvertraglichen Rechtsnormsetzung 253
cc) Gefährdungsaspekte tarifunterlaufender Praktiken auf Betriebsebene 256
(1) Der Aspekt der Beeinträchtigung der Funktionserfüllung 256
(2) Der Aspekt des drohenden Geltungsverlustes 262
(3) Der Aspekt des Anpassungsdruckes 266
dd) Die Verengung zu Funktionsgefahren für das Tarifsystem 267
(1) Die Konstellationen in der Konzeption des Ersten Senates im Beschluß vom 20.4.1999 267
(2) Vereitelung der faktischen Geltung im einzelnen Arbeitsverhältnis 271
(3) Tarifnormwidrige betriebliche Ordnung infolge Auslegungsoder Gültigkeitsstreitigkeiten 273
(4) Tarifnormwidrige betriebliche Ordnung unter Hinwegsetzung über tarifliche Regeln 277
(a) Beim Verbandstarifvertrag 277
(b) Beim Firmentarifvertrag 283
(c) Bei „fehlerhafter Anschlußregelung auf betrieblicher Ebene“ 284
c) Zwischenergebnis 290
4. Hinreichende Geltungssicherung durch bestehende Instrumentarien 293
a) Unmittelbarer Unterlassungsanspruch aus Art. 9 Abs. 3 GG 293
b) Möglichkeit schuldrechtlicher Durchsetzung der Tarifnormen 294
c) Der Einfluß sonstiger Durchsetzungs- und Schutzinstrumentarien 299
5. Die Schaffung eines Geltungssicherungsmittels als Reservat des Gesetzgebers 302
IV. Ergebnis und Konsequenzen für den Beschluß des Ersten Senates vom 20.4.1999 305
Vierter Teil: Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch als Geltungssicherungsmittel 307
§ 8 Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch als Weg zur Geltungssicherung 307
I. Tarifüberwindung als Verletzung des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG 308
1. Beeinträchtigung der drittwirkenden Koalitionsfreiheit 308
2. Die Relevanz grundrechtlich geschützter Positionen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 310
II. Möglichkeit einer Geltungssicherung über zivilrechtliche Instrumentarien 315
1. Herleitung des Unterlassungsanspruchs der Koalitionen 315
a) Die kollektive Koalitionsfreiheit als „sonstiges Recht“ im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB 318
b) Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB 320
c) Deliktsschutz nach § 826 BGB 322
d) Ausschluß des deliktischen Schutzes der Koalitionen im Verhältnis zum Koalitionsmitglied 323
2. Eignung des Unterlassungsanspruchs zur Geltungssicherung 325
III. Gesamtwürdigung der eignungsrelevanten Aspekte des Unterlassungsanspruchs 331
§ 9 Die Reichweite der Geltungssicherung mittels quasinegatorischer Ansprüche 333
I. Unterlassungsanspruch gegen eine tarifersetzende betriebliche Ordnung und die ihr vorausgehende Regelung 333
1. Voraussetzungen und Anwendungsbereich 335
a) Anforderungen an die faktische Gestaltung im Betrieb 335
aa) Vorliegen einer Beeinträchtigung nach der Konzeption des Bundesarbeitsgerichts 335
bb) Konkretisierung der abwehrfähigen Geltungsbeeinträchtigung 336
(1) Tarifnormwidrigkeit der betrieblichen Praxis 336
(a) Unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifnormen 336
(aa) Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 3 TVG 338
(bb) Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 2 TVG 339
(cc) Tarifgebundenheit nach § 5 Abs. 4 TVG 340
(dd) Ausnahmsweise Entbehrlichkeit einer Tarifgebundenheit 343
(b) Geltungsbeeinträchtigung außerhalb der normativen Tarifwirkung 347
(aa) Verhältnis des Unterlassungsanspruchs zu §§ 77 Abs. 3 Satz 1, 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 347
(bb) Geltung nach § 4 Abs. 5 TVG 349
(cc) Geltung nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB 351
(dd) Sonstige Fälle außerhalb der unmittelbaren und zwingenden Wirkung der Tarifnormen 351
(c) Die Grenzen geltungsbeeinträchtigender Wirkungen, insb. Günstigkeitsprinzip 352
(d) Zusammenfassung 356
(2) Hinwegsetzung über den tarifvertraglichen Ordnungsentwurf 356
b) Weitere Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs 360
2. Inhalt des Unterlassungsanspruchs 362
3. Aktivlegitimation 363
4. Passivlegitimation 364
5. Gegenrechte des Inanspruchgenommenen 368
6. Verhältnis zu anderen Ansprüchen 370
II. Beseitigungsansprüche der tarifschließenden Parteien 371
III. Einzelfragen der prozessualen Geltendmachung 372
1. Verfahrensart 372
2. Bestimmter Antrag und Rechtsschutzinteresse 379
3. Beweisfragen 382
4. Einstweiliger Rechtsschutz 386
5. Zusammenfassung 388
IV. Reichweite der durch den Unterlassungsanspruch möglichen Geltungssicherung 389
Fünfter Teil: Zusammenfassung 393
§ 10 Zusammenfassung und Ausblick 393
Literaturverzeichnis 402
Sachwortverzeichnis 431