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Stamm, J. (2003). Die Auflassungsvormerkung. Eine Fiktion der bedingten Verfügung im Immobiliarsachenrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50420-6
Stamm, Jürgen. Die Auflassungsvormerkung: Eine Fiktion der bedingten Verfügung im Immobiliarsachenrecht. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50420-6
Stamm, J (2003): Die Auflassungsvormerkung: Eine Fiktion der bedingten Verfügung im Immobiliarsachenrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50420-6

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Die Auflassungsvormerkung

Eine Fiktion der bedingten Verfügung im Immobiliarsachenrecht

Stamm, Jürgen

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 277

(2003)

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Abstract

Jürgen Stamm nimmt die bereits über ein Jahrhundert andauernde Diskussion um die Rechtsnatur der Vormerkung zum Anlaß, diese Rechtsfigur in Frage zu stellen. Ausgangspunkt der vorliegenden Monographie ist eine Analyse der verworrenen Entstehungsgeschichte der Vormerkung. Die dadurch bedingten prinzipiellen Wertungswidersprüche lassen die Vormerkung als einen Fremdkörper im BGB erscheinen. Jürgen Stamm schlägt eine Gleichstellung der Vormerkung mit der bedingten Verfügung vor. So können die Regelungen zur Vormerkung harmonisch in das Gedankengebäude des BGB eingefügt werden. Bestehende Wertungswidersprüche zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip, zum numerus clausus der Sachenrechte, zum Publizitätsgrundsatz, zur allgemeinen Bedingungslehre sowie zum Prioritätsgrundsatz lassen sich ausräumen. Zugleich kann eine Vielzahl der bislang der Vormerkung zugeordneten Streitfragen auf bekannte Denkmuster zurückgeführt werden.

Im Ergebnis ermöglicht das Verständnis der Vormerkung als Fiktion der bedingten Verfügung eine dogmatische Untermauerung der bereits bestehenden Lösungsmuster in Rechtsprechung und Literatur. Jürgen Stamm zeigt Ansätze für eine umfassende Rechtsvereinheitlichung von Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht auf, namentlich im Bereich der sog. Anwartschaftslehre.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
§ 1 Einleitung 15
I. Problemstellung und Zielsetzung 15
II. Gang der Untersuchung 15
§ 2 Die Ausgangslage und die Zielsetzung der Väter des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei Schaffung der Vormerkung 17
I. Das Ausgangsproblem: Die sachgerechte Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages durch die wechselseitige Gewährleistung der Zug-um-Zug-Einrede 18
II. Die Frage nach der Schutzbedürftigkeit des Käufers vor unberechtigten Zwischen Verfügungen des Verkäufers 19
III. Die Vorteile einer frühzeitigen Grundbucheintragung des Käufers 20
IV. Vergleich mit dem Eigentumsvorbehalt im Mobiliarsachenrecht und Erweiterung des Blickwinkels auf die Bedingungslehre 22
V. Die Parallele zwischen dem Schutz des Vorbehaltskäufers und des Vormerkungsberechtigten vor Zwischenverfügungen des Käufers 23
VI. Die Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung gemäß § 925 Abs. 2: Die Fragwürdigkeit der ratio legis vor dem Hintergrund der Auflassungsvormerkung 23
VII. Das halbherzige Gesetzgebungsverfahren bei der nachträglichen Einfügung der Vormerkung in den zweiten Entwurf des BGB anstelle eines Verzichts auf die Regelung des § 925 Abs. 2 26
VIII. Lösungsansatz: Rückbesinnung auf die anfänglichen Vorstellungen des Gesetzgebers von der Gleichstellung der Vormerkung mit dem bedingten Vollrecht 29
§ 3 Der Torso der vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Lösung im Detail 31
I. § 883 Abs. 1 S. 1: Die Eintragungsfähigkeit eines schuldrechtlichen Anspruchs im Grundbuch im Widerstreit zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip 31
II. Die Fragwürdigkeit eines sog. akzessorischen Sicherungsrechts zur Erfüllung eines primären Leistungsanspruchs 32
III. Bedingungsfreundlichkeit der Vormerkung gemäß § 883 Abs. 1 S. 2 versus Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung gemäß § 925 Abs. 2 33
IV. § 883 Abs. 2 S. 1: Durchbrechung des Abstraktionsprinzips durch Rückkopplung der dinglichen Verfügung an die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Anspruchs 34
V. Die rangwahrende Wirkung der Vormerkung gemäß § 883 Abs. 3: Durchbrechung des Prioritätsprinzips 35
VI. § 885: Die Wesensverwandtschaft von Vormerkung und Widerspruch gemäß § 899 36
1. Die gesetzgeberischen Bezüge der Vormerkung zum Widerspruch 36
2. Sinn und Zweck des Widerspruchs gemäß § 899 37
3. Erklärung für die vereinfachten Eintragungsvoraussetzungen des Widerspruchs 37
a) Der Bezug des Widerspruchs zur formellen Grundbuchbewilligung gemäß § 19 GBO 38
b) Der Bezug zur einstweiligen Verfügung: Der Widerspruch als typisierte Sicherungsmaßnahme des Gerichts im Falle der Fehlerhaftigkeit des Grundbuchs 38
4. Der wesentliche Unterschied der Vormerkung zum Widerspruch: Das Fehlen einer dinglichen Berechtigung des Betroffenen und die Bezugnahme auf den schuldrechtlichen status quo 39
5. Das eigentliche Dilemma der Vormerkung: Der WertungsWiderspruch zwischen den vereinfachten Eintragungsvoraussetzungen und den dinglichen Rechtswirkungen 40
VII. Die Parallelen und Unterschiede zwischen dem Anspruch des Vormerkungsberechtigten aus § 888 und dem Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 41
VIII. Ergebnis: Vormerkung als Fremdkörper im Bürgerlichen Gesetzbuch 43
§ 4 Lösungsvorschläge 44
I. Zulassung der bedingten Auflassung im Wege einer teleologischen Reduktion des § 925 Abs. 2 44
1. Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des § 925 Abs. 2 45
2. Das bereits bestehende Wahlrecht zwischen bedingter Einigung oder Bestellung einer Vormerkung im Rahmen der beschränkt dinglichen Immobiliarsachenrechte 47
3. Die Lösung über die bedingte Auflassung 48
a) Schutz des Käufers vor Zwischenverfügungen des Verkäufers durch Rückgriff auf die allgemeine Bedingungslehre gemäß § 161 48
b) Vermeidung der bei der Vormerkung auftretenden dogmatischen Verwerfungen 50
c) Vergleich der mit der bedingten Auflassung verbundenen Risiken für den Rechtsverkehr mit den Unsicherheiten bei der Vormerkung 50
d) Möglichkeit zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten über die Eigentümerstellung durch Erstreckung des Eintragungserfordernisses auf den Bedingungseintritt 51
II. Interpretation der Vormerkung als Fiktion des bedingten Vollrechts analog § 883 Abs. 3 52
1. Die Regelung des § 883 Abs. 3 als deutlichster Anknüpfungspunkt für das Verständnis der Vormerkung als Fiktion des bedingten Vollrechts 52
2. Das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke im Rahmen der Voraussetzungen für den Ersterwerb der Vormerkung 53
3. Die bestehenden gesetzlichen Lücken im Bereich der Rechtsfolgen der Vormerkung 53
4. Vergleichbarkeit der Interessenlage 54
III. Möglichkeit der dynamischen Umstellung von der Vormerkung zu der bedingten Auflassung durch das vorliegende zweigliedrige Lösungsmodell 55
IV. Überlegungen de lege ferenda: Plädoyer für eine Streichung des § 925 Abs. 2 und einen Verzicht auf das Institut der Vormerkung 56
§ 5 Die Interpretation der Vormerkung als Fiktion der bedingten Verfügung und die Auswirkungen für das Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen zur Vormerkung 58
I. Die Eintragung des schuldrechtlichen Anspruchs im Grundbuch als Ausdruck der Bedingungskomponente der fingierten Auflassung 58
II. Die vereinfachten Eintragungsvoraussetzungen als Ausdruck der bloßen Fiktionswirkung der Vormerkung 59
1. Die Einstufung des § 885 als formelles Grundbuchrecht und die Wesensverwandtschaft zu § 19 GBO 60
2. Die Nähe der Vormerkung zum Widerspruch bei Annahme einer fingierten Auflassung 60
III. Die abweichend von § 161 Abs. 1 und 2 geregelte relative Unwirksamkeit gemäß § 883 Abs. 2 als Zugeständnis der bloßen Fiktionswirkung des bedingten Rechts 61
IV. Die Nähe des § 883 Abs. 2 zu § 883 Abs. 3 und ihre Rückbeziehung auf die allgemeine Bedingungslehre 62
V. Die verbleibende Eigenart des § 883 Abs. 3: Die von § 159 abweichende dingliche Rückwirkung 63
VI. Bedingungsausfall gemäß den §§ 886, 887 und die Parallele zur Beendigung des Schwebezustandes im Falle der Bedingungsvereitelung gemäß § 162 64
VII. Der Anspruch aus § 888 im Vergleich mit dem Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 vor dem Hintergrund des hier entwickelten Lösungsmodells 65
1. Die Entbehrlichkeit des § 888 bei Zulassung der bedingten Auflassung und Rückgriff auf den Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 65
2. Reduzierung des § 888 als bloße Verweisungsnorm durch Abbildung auf die Struktur des § 894 anhand des Verständnisses der Vormerkung als Fiktion des bedingten Vollrechts 66
§ 6 Die Rückführung der Vormerkung in das Wertungssystem des Bürgerlichen Gesetzbuchs 68
I. Reduzierung der Durchbrechung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips auf den bekannten und anerkannten Rahmen des Eigentumsvorbehalts 68
II. Bewahrung des numerus clausus im Sachenrecht durch Rückgriff auf das dingliche Vollrecht 71
III. Aufwertung der allgemeinen Bedingungslehre über das Mobiliarsachenrecht hinaus auch im Grundstücksverkehr 71
IV. Beachtung des Prioritätsprinzips und Plädoyer für eine dingliche Rückwirkung der Bedingung entsprechend dem Meinungsspektrum im Mobiliarsachenrecht 72
§ 7 Folgerungen für die Diskussion um die Rechtsnatur der Vormerkung 73
I. Berechtigte Verwerfung einer absoluten Verfügungsbeschränkung oder einer obligatorischen Schuldübernahme durch den Gesetzgeber 73
II. Die Notwendigkeit einer Stellungnahme zu den übrigen Lösungswegen angesichts der bestehenden Gesetzeslücken 74
III. Erwerb des zu sichernden Rechts selbst durch die Vormerkung? 75
IV. Das Verständnis der Vormerkung als bloßer Grundbuchvermerk ohne Rechtsqualität 76
1. Die dogmatischen Vorteile bei einer Parallelwertung der Vormerkung zum Widerspruch 76
2. Der rechtspolitische Nachteil des Verständnisses der Vormerkung als bloßer Grundbuchvermerk: Einschränkung der Sicherungsfunktion der Vormerkung im Falle der Nichtberechtigung des Verkäufers 77
3. Der derzeitige Zwiespalt der Literaturstimmen zwischen dem Verständnis der Vormerkung als bloßer Grundbuchvermerk einerseits und den ihr zugeordneten dinglichen Wirkungen andererseits 78
4. Bereinigung des derzeitigen Dilemmas durch das ergänzende Verständnis der Vormerkung als Fiktion des bedingten Vollrechts 79
V. Das Verständnis der Vormerkung als Sicherungsmittel eigener Art 81
1. Die Gefahr der Verfestigung der gesetzlichen Lückenhaftigkeit der §§ 883 ff. und die einhergehende Beliebigkeit der juristischen Lösungen bis hin zur reinen Interessenjurisprudenz 81
2. Rechtsfortbildung durch Trennung des Sicherungsmittels „eigener Art" in das dingliche Vollrecht und ein schuldrechtsbezogenes Bedingungselement 83
3. Rückschlüsse für die Rechtsnatur der Vormerkung als „beschränkt" dingliches Recht und als vermeintlich „wesensgleiches minus" zum Vollrecht 84
VI. Das Verständnis der Vormerkung als relative Verfügungsbeschränkung oder als Veräußerungsverbot und die Unterschiede zur bedingten Verfügung 85
1. Die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Bedenken gegen ein Verständnis der Vormerkung als relative Verfügungsbeschränkung oder als relatives Veräußerungsverbot 86
2. Verwerfung einer teleologischen Reduktion des § 137 S. 1 im Hinblick auf die weniger einschneidenden Regelungen zur bedingten Verfügung 87
§ 8 Erörterung bekannter Probleme vor dem Hintergrund des hier entwickelten Verständnisses zur Vormerkung 89
I. Der vormerkungsfähige Anspruch: Die sog. „gesicherte Erwerbsposition" als Spiegelbild der hier favorisierten teleologischen Reduktion des § 925 Abs. 2 89
1. Die von der herrschenden Meinung vorgenommene teleologische Reduktion des § 883 Abs. 1 S. 2 90
2. Die Parallelität der Begründungsmuster zur sog. „gesicherten Erwerbsposition" und zur teleologischen Reduktion des § 925 Abs. 2 91
3. Die weitere Parallele zur sog. „gesicherten Erwerbsposition" in der Anwartschaftslehre und die Möglichkeit zur Rechtsvereinheitlichung 93
II. Die Frage nach der Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs der Vormerkung und der Streit um die gesetzliche Grundlage 94
1. Die Inkongruenz zwischen dem Meinungsspektrum zur Rechtsnatur der Vormerkung einerseits und der uneingeschränkten Bejahung des gutgläubigen Erwerbs der Vormerkung andererseits 94
2. Stellungnahme zu der Diskussion: Das berechtigte Schweigen des Gesetzgebers angesichts der direkten Anwendbarkeit des § 892 96
III. Der sog. Verfügungsschutz der Vormerkung 96
1. Entbehrlichkeit der Diskussion um den sog. Verfügungsschutz der Vormerkung angesichts der Parallelen zur bedingten Verfügung über eine bewegliche Sache 97
2. Plädoyer für eine Rückbesinnung auf die allgemeine Bedingungslehre und die Wertungen des § 161 99
IV. Der Erwerbsschutz der Vormerkung 99
1. Die sog. kleine Lösung: Versagung eines Erwerbsschutzes 99
2. Die sog. große Lösung der herrschenden Meinung: Umfassender Schutzzweck der Vormerkung 100
3. Rückbesinnung auf die Frage nach der Rechtsnatur der Vormerkung und Einbeziehung der Wertungskriterien des Sachenrechts in die bisher vornehmlich interessenbezogene Diskussion 101
4. Der verbleibende, aber im Gesetz angelegte WertungsWiderspruch der sog. großen Lösung in Form der vereinfachten Eintragungsvoraussetzungen der Vormerkung 102
5. Die Friktionen innerhalb der sog. kleinen Lösung: Preisgabe der Rechtsnatur der Vormerkung im Kreis der enumerativen Sachenrechte 103
V. Maßgeblicher Zeitpunkt für den gutgläubigen Erwerb der Vormerkung 104
1. Einschränkung des sog. Erwerbsschutzes und Beziehung der Gutgläubigkeit des Erwerbers auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung 104
2. Die uneingeschränkte große Lösung: Beziehung der Gutgläubigkeit auf den Zeitpunkt der Antragstellung beim Grundbuchamt 105
3. Lösung der Streitfrage in Anknüpfung an das identische Problem beim Eigentumsvorbehalt und unter Einbeziehung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips 105
4. Nochmaliges Plädoyer für eine dingliche Rückwirkung der Bedingung über die Regelung des § 883 Abs. 3 hinaus 106
VI. Die Durchsetzung des durch die gutgläubig erworbene Vormerkung geschützten Anspruchs 107
1. Stimmen, die eine Mitwirkung des Berechtigten an der Eigentumsübertragung für erforderlich halten 107
2. Abwicklung des Dreiecksverhältnisses nach Maßgabe der Vertragsverhältnisse 108
a) Konsequenter Rückbezug auf den Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung analog § 883 Abs. 3 108
b) Die Verwerfungen einer obligatorischen Schuldübernahme durch Gewährung eines materiellrechtlichen Anspruchs des Vormerkungsinhabers gegen den Berechtigten analog § 888 109
c) Die formelle Bedeutung des § 888 und die Gefahren einer materiellrechtlichen Deutung für den Berechtigten bis hin zum Verlust seiner Ersatzansprüche gegen den Bucheigentümer 110
VII. Die Frage nach Verwendungsersatzansprüchen des Zwischenerwerbers gegen den Vormerkungsinhaber aus §§ 994 ff. 111
1. Der Streitstand in Rechtsprechung und Literatur 112
2. Befürwortung der Verwendungsersatzansprüche angesichts der Wesensverwandtschaft der §§ 888, 894, 985 112
3. Ein weiteres Argument aus der systematischen Stellung der §§ 994 ff. 113
4. Das Eintragungserfordernis im Grundbuch als Brücke vom allgemeinen Vindikationsanspruch zu den §§ 894, 888 und das Fehlen eines entsprechenden Pendants für die §§ 994 ff. 113
5. Direkte Anwendung der §§ 994 ff. bei Annahme eines Rückbezugs der Vormerkung analog § 883 Abs. 3: Wandel des Zwischenerwerbers vom Eigentümer zum nichtberechtigten Fremdbesitzer 114
VIII. Der sogenannte gutgläubige Zweiterwerb der Vormerkung 115
1. Der Streit um den gutgläubigen Zweiterwerb der Vormerkung im Blickfeld des § 401 116
2. Die wechselhafte Betonung von dinglicher Komponente beim Ersterwerb und schuldrechtlicher Komponente beim Zweiterwerb der Vormerkung als Folge der Unsicherheit über ihre Rechtsnatur 117
3. Ausgleich des fehlenden dinglichen Publizitätsmoments beim Zweiterwerb der Vormerkung durch Rückgriff auf die Regelungen zur Hypothek? 119
a) Ablehnung einer analogen Anwendung des § 1138, 1. Fall im Hinblick auf die fehlende Vergleichbarkeit von Vormerkung und Hypothek 119
b) Entsprechende Ablehnung einer analogen Anwendung des § 1154 120
c) Verbleibender Rechtsgedanke aus der Regelung des § 1154 Abs. 3: Notwendigkeit des Rückbezugs des Zweiterwerbstatbestandes auf den Ersterwerbstatbestand 122
4. Eigener Lösungsvorschlag unter Rückführung der Diskussion auf die Frage nach der Rechtsnatur der Vormerkung 122
a) Rückführung des Zweiterwerbstatbestandes der Vormerkung auf den derivativen Übertragungstatbestand des zu sichernden Rechts 123
b) Berücksichtigung des Publizitätsprinzips auch beim sog. Zweiterwerb vom Berechtigten 125
5. Alternativer Lösungsvorschlag: Zweiterwerb der Vormerkung in Anlehnung an den Ersterwerb durch schuldrechtliche Forderungsabtretung und dingliche Eintragungsbewilligung analog §§ 398, 883, 885 125
6. Gefahr der Trennung von Vormerkung und Anspruch durch die hier entwickelten Lösungsvorschläge? 127
a) Ausschluss der Trennbarkeit von Vormerkung und Anspruch im Rahmen der alternativen Lösungsvariante 127
b) Die prinzipielle Möglichkeit der Trennung von Vormerkung und Anspruch im Rahmen der ersten Lösungsvariante als einfacher Ausdruck des Trennungsprinzips 128
aa) Ausschluss der isolierten Geltendmachung der Vormerkung und der doppelten Inanspruchnahme des Schuldners 128
bb) Harmonisierung von dinglicher und schuldrechtlicher Rechtslage im Wege der schuldrechtlichen Verpflichtung zur gemeinsamen Übertragung der Vormerkung mit dem Anspruch 128
cc) Anspruch des Schuldners gegen den Inhaber einer isolierten Vormerkung analog § 886 auf Beseitigung der Vormerkung 130
7. Die erst im Anschluss an die Auswahl des angemessenen Zweiterwerbstatbestandes zu beantwortende Frage nach der Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs 130
a) Die unüberbrückbare Kluft zwischen der cessio legis des § 401 und dem rechtsgeschäftlichen Erwerbstatbestand der §§ 892, 893 131
b) Der Folgestreit innerhalb der §§ 892, 893 als Indiz für die Nähe des gutgläubigen Zweit- zum Ersterwerbstatbestand 132
c) Unmittelbare Geltung des § 892 als Folge des sich gemäß dem zu sichernden Recht vollziehenden Zweiterwerbs der Vormerkung 132
d) Differenzierung bei der Frage des gutgläubigen Zweiterwerbs parallel zum gutgläubigen Ersterwerb zwischen der dinglichen Bestellungskomponente und dem schuldrechtlichen Anspruchselement 133
e) Rückführung der bereits bestehenden Differenzierung beim gutgläubigen Erst- und Zweiterwerb der Vormerkung auf den dem numerus clausus der Sachenrechte vorbehaltenen Verkehrsschutz 134
IX. Ergebnis: Dogmatische Untermauerung der bestehenden Rechtsprechung und Kurskorrektur im Rahmen des Zweiterwerbs der Vormerkung 136
§ 9 Möglichkeiten zur Rechtsvereinheitlichung von Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht anhand der hier entwickelten Lösung 138
I. Parallelen zum „Erst- und Zweiterwerb" des Anwartschaftsrechts im Mobiliarsachenrecht 138
II. Die bereits derzeit im Rahmen der §§ 17, 45 GBO vorgenommene Anlehnung des Zweiterwerbstatbestandes des Anwartschaftsrechts an die §§ 873, 925 139
III. Anwartschaftslehre versus Akzessorietätsgedanke 140
IV. Rückführung der Diskussion um das sog. Anwartschaftsrecht im Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht auf die Bedingungslehre 142
V. Gegenüberstellung der denkbaren Fallkonstellationen zum gutgläubigen Erwerb aus Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht vor dem Hintergrund der §§ 161 Abs. 3, 932 ff., 892 143
1. Gutgläubiger „Zwischenerwerb" des Vollrechts vom Veräußerer 143
a) Die dem § 161 Abs. 3 zugrunde liegende Fallkonstellation 143
b) Der Zwischenerwerb im Mobiliarsachenrecht beim Eigentumsvorbehalt 144
c) Die Fallkonstellation bei der Vormerkung: Entbehrlichkeit einer dem § 161 Abs. 3 vergleichbaren Regelung im Rahmen des § 883 Abs. 2 145
2. Gutgläubiger Erwerb des Vollrechts vom bedingten Erwerber 146
3. Gutgläubiger Erwerb des sog. Anwartschaftsrechts? 147
a) Fallvarianten beim Eigentums vorbehält 147
b) Fall Varianten bei der Vormerkung 149
c) Erste Parallele: (Gutgläubiger) Erwerb nur in Übereinstimmung mit dem Publizitätsprinzip 149
d) Zweite Parallele: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gutgläubigkeit des Erwerbers 150
e) Dritte Parallele: Trennbarkeit des Anwartschaftsrechts bzw. der Vormerkung von der zugrunde liegenden Forderung und Abkehr von dem Akzessorietätsgedanken 150
f) Vierte Parallele: Möglichkeit des Durchgangs- oder Direkterwerbs im Dreiecksverhältnis von Verkäufer, Käufer und Drittem 151
g) Fünfte Parallele: Ausschluss eines gutgläubigen Erst- und Zweiterwerbs bei Ausfall der Bedingung in Form von Mängeln der zugrunde liegenden Forderung 153
§ 10 Resümee 155
Literaturverzeichnis 159
Gesetzesmaterialien 164
Sachwortverzeichnis 165