Die Auflassungsvormerkung
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Die Auflassungsvormerkung
Eine Fiktion der bedingten Verfügung im Immobiliarsachenrecht
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 277
(2003)
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Abstract
Jürgen Stamm nimmt die bereits über ein Jahrhundert andauernde Diskussion um die Rechtsnatur der Vormerkung zum Anlaß, diese Rechtsfigur in Frage zu stellen. Ausgangspunkt der vorliegenden Monographie ist eine Analyse der verworrenen Entstehungsgeschichte der Vormerkung. Die dadurch bedingten prinzipiellen Wertungswidersprüche lassen die Vormerkung als einen Fremdkörper im BGB erscheinen. Jürgen Stamm schlägt eine Gleichstellung der Vormerkung mit der bedingten Verfügung vor. So können die Regelungen zur Vormerkung harmonisch in das Gedankengebäude des BGB eingefügt werden. Bestehende Wertungswidersprüche zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip, zum numerus clausus der Sachenrechte, zum Publizitätsgrundsatz, zur allgemeinen Bedingungslehre sowie zum Prioritätsgrundsatz lassen sich ausräumen. Zugleich kann eine Vielzahl der bislang der Vormerkung zugeordneten Streitfragen auf bekannte Denkmuster zurückgeführt werden.Im Ergebnis ermöglicht das Verständnis der Vormerkung als Fiktion der bedingten Verfügung eine dogmatische Untermauerung der bereits bestehenden Lösungsmuster in Rechtsprechung und Literatur. Jürgen Stamm zeigt Ansätze für eine umfassende Rechtsvereinheitlichung von Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht auf, namentlich im Bereich der sog. Anwartschaftslehre.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
§ 1 Einleitung | 15 | ||
I. Problemstellung und Zielsetzung | 15 | ||
II. Gang der Untersuchung | 15 | ||
§ 2 Die Ausgangslage und die Zielsetzung der Väter des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei Schaffung der Vormerkung | 17 | ||
I. Das Ausgangsproblem: Die sachgerechte Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages durch die wechselseitige Gewährleistung der Zug-um-Zug-Einrede | 18 | ||
II. Die Frage nach der Schutzbedürftigkeit des Käufers vor unberechtigten Zwischen Verfügungen des Verkäufers | 19 | ||
III. Die Vorteile einer frühzeitigen Grundbucheintragung des Käufers | 20 | ||
IV. Vergleich mit dem Eigentumsvorbehalt im Mobiliarsachenrecht und Erweiterung des Blickwinkels auf die Bedingungslehre | 22 | ||
V. Die Parallele zwischen dem Schutz des Vorbehaltskäufers und des Vormerkungsberechtigten vor Zwischenverfügungen des Käufers | 23 | ||
VI. Die Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung gemäß § 925 Abs. 2: Die Fragwürdigkeit der ratio legis vor dem Hintergrund der Auflassungsvormerkung | 23 | ||
VII. Das halbherzige Gesetzgebungsverfahren bei der nachträglichen Einfügung der Vormerkung in den zweiten Entwurf des BGB anstelle eines Verzichts auf die Regelung des § 925 Abs. 2 | 26 | ||
VIII. Lösungsansatz: Rückbesinnung auf die anfänglichen Vorstellungen des Gesetzgebers von der Gleichstellung der Vormerkung mit dem bedingten Vollrecht | 29 | ||
§ 3 Der Torso der vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Lösung im Detail | 31 | ||
I. § 883 Abs. 1 S. 1: Die Eintragungsfähigkeit eines schuldrechtlichen Anspruchs im Grundbuch im Widerstreit zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip | 31 | ||
II. Die Fragwürdigkeit eines sog. akzessorischen Sicherungsrechts zur Erfüllung eines primären Leistungsanspruchs | 32 | ||
III. Bedingungsfreundlichkeit der Vormerkung gemäß § 883 Abs. 1 S. 2 versus Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung gemäß § 925 Abs. 2 | 33 | ||
IV. § 883 Abs. 2 S. 1: Durchbrechung des Abstraktionsprinzips durch Rückkopplung der dinglichen Verfügung an die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Anspruchs | 34 | ||
V. Die rangwahrende Wirkung der Vormerkung gemäß § 883 Abs. 3: Durchbrechung des Prioritätsprinzips | 35 | ||
VI. § 885: Die Wesensverwandtschaft von Vormerkung und Widerspruch gemäß § 899 | 36 | ||
1. Die gesetzgeberischen Bezüge der Vormerkung zum Widerspruch | 36 | ||
2. Sinn und Zweck des Widerspruchs gemäß § 899 | 37 | ||
3. Erklärung für die vereinfachten Eintragungsvoraussetzungen des Widerspruchs | 37 | ||
a) Der Bezug des Widerspruchs zur formellen Grundbuchbewilligung gemäß § 19 GBO | 38 | ||
b) Der Bezug zur einstweiligen Verfügung: Der Widerspruch als typisierte Sicherungsmaßnahme des Gerichts im Falle der Fehlerhaftigkeit des Grundbuchs | 38 | ||
4. Der wesentliche Unterschied der Vormerkung zum Widerspruch: Das Fehlen einer dinglichen Berechtigung des Betroffenen und die Bezugnahme auf den schuldrechtlichen status quo | 39 | ||
5. Das eigentliche Dilemma der Vormerkung: Der WertungsWiderspruch zwischen den vereinfachten Eintragungsvoraussetzungen und den dinglichen Rechtswirkungen | 40 | ||
VII. Die Parallelen und Unterschiede zwischen dem Anspruch des Vormerkungsberechtigten aus § 888 und dem Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 | 41 | ||
VIII. Ergebnis: Vormerkung als Fremdkörper im Bürgerlichen Gesetzbuch | 43 | ||
§ 4 Lösungsvorschläge | 44 | ||
I. Zulassung der bedingten Auflassung im Wege einer teleologischen Reduktion des § 925 Abs. 2 | 44 | ||
1. Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des § 925 Abs. 2 | 45 | ||
2. Das bereits bestehende Wahlrecht zwischen bedingter Einigung oder Bestellung einer Vormerkung im Rahmen der beschränkt dinglichen Immobiliarsachenrechte | 47 | ||
3. Die Lösung über die bedingte Auflassung | 48 | ||
a) Schutz des Käufers vor Zwischenverfügungen des Verkäufers durch Rückgriff auf die allgemeine Bedingungslehre gemäß § 161 | 48 | ||
b) Vermeidung der bei der Vormerkung auftretenden dogmatischen Verwerfungen | 50 | ||
c) Vergleich der mit der bedingten Auflassung verbundenen Risiken für den Rechtsverkehr mit den Unsicherheiten bei der Vormerkung | 50 | ||
d) Möglichkeit zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten über die Eigentümerstellung durch Erstreckung des Eintragungserfordernisses auf den Bedingungseintritt | 51 | ||
II. Interpretation der Vormerkung als Fiktion des bedingten Vollrechts analog § 883 Abs. 3 | 52 | ||
1. Die Regelung des § 883 Abs. 3 als deutlichster Anknüpfungspunkt für das Verständnis der Vormerkung als Fiktion des bedingten Vollrechts | 52 | ||
2. Das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke im Rahmen der Voraussetzungen für den Ersterwerb der Vormerkung | 53 | ||
3. Die bestehenden gesetzlichen Lücken im Bereich der Rechtsfolgen der Vormerkung | 53 | ||
4. Vergleichbarkeit der Interessenlage | 54 | ||
III. Möglichkeit der dynamischen Umstellung von der Vormerkung zu der bedingten Auflassung durch das vorliegende zweigliedrige Lösungsmodell | 55 | ||
IV. Überlegungen de lege ferenda: Plädoyer für eine Streichung des § 925 Abs. 2 und einen Verzicht auf das Institut der Vormerkung | 56 | ||
§ 5 Die Interpretation der Vormerkung als Fiktion der bedingten Verfügung und die Auswirkungen für das Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen zur Vormerkung | 58 | ||
I. Die Eintragung des schuldrechtlichen Anspruchs im Grundbuch als Ausdruck der Bedingungskomponente der fingierten Auflassung | 58 | ||
II. Die vereinfachten Eintragungsvoraussetzungen als Ausdruck der bloßen Fiktionswirkung der Vormerkung | 59 | ||
1. Die Einstufung des § 885 als formelles Grundbuchrecht und die Wesensverwandtschaft zu § 19 GBO | 60 | ||
2. Die Nähe der Vormerkung zum Widerspruch bei Annahme einer fingierten Auflassung | 60 | ||
III. Die abweichend von § 161 Abs. 1 und 2 geregelte relative Unwirksamkeit gemäß § 883 Abs. 2 als Zugeständnis der bloßen Fiktionswirkung des bedingten Rechts | 61 | ||
IV. Die Nähe des § 883 Abs. 2 zu § 883 Abs. 3 und ihre Rückbeziehung auf die allgemeine Bedingungslehre | 62 | ||
V. Die verbleibende Eigenart des § 883 Abs. 3: Die von § 159 abweichende dingliche Rückwirkung | 63 | ||
VI. Bedingungsausfall gemäß den §§ 886, 887 und die Parallele zur Beendigung des Schwebezustandes im Falle der Bedingungsvereitelung gemäß § 162 | 64 | ||
VII. Der Anspruch aus § 888 im Vergleich mit dem Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 vor dem Hintergrund des hier entwickelten Lösungsmodells | 65 | ||
1. Die Entbehrlichkeit des § 888 bei Zulassung der bedingten Auflassung und Rückgriff auf den Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 | 65 | ||
2. Reduzierung des § 888 als bloße Verweisungsnorm durch Abbildung auf die Struktur des § 894 anhand des Verständnisses der Vormerkung als Fiktion des bedingten Vollrechts | 66 | ||
§ 6 Die Rückführung der Vormerkung in das Wertungssystem des Bürgerlichen Gesetzbuchs | 68 | ||
I. Reduzierung der Durchbrechung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips auf den bekannten und anerkannten Rahmen des Eigentumsvorbehalts | 68 | ||
II. Bewahrung des numerus clausus im Sachenrecht durch Rückgriff auf das dingliche Vollrecht | 71 | ||
III. Aufwertung der allgemeinen Bedingungslehre über das Mobiliarsachenrecht hinaus auch im Grundstücksverkehr | 71 | ||
IV. Beachtung des Prioritätsprinzips und Plädoyer für eine dingliche Rückwirkung der Bedingung entsprechend dem Meinungsspektrum im Mobiliarsachenrecht | 72 | ||
§ 7 Folgerungen für die Diskussion um die Rechtsnatur der Vormerkung | 73 | ||
I. Berechtigte Verwerfung einer absoluten Verfügungsbeschränkung oder einer obligatorischen Schuldübernahme durch den Gesetzgeber | 73 | ||
II. Die Notwendigkeit einer Stellungnahme zu den übrigen Lösungswegen angesichts der bestehenden Gesetzeslücken | 74 | ||
III. Erwerb des zu sichernden Rechts selbst durch die Vormerkung? | 75 | ||
IV. Das Verständnis der Vormerkung als bloßer Grundbuchvermerk ohne Rechtsqualität | 76 | ||
1. Die dogmatischen Vorteile bei einer Parallelwertung der Vormerkung zum Widerspruch | 76 | ||
2. Der rechtspolitische Nachteil des Verständnisses der Vormerkung als bloßer Grundbuchvermerk: Einschränkung der Sicherungsfunktion der Vormerkung im Falle der Nichtberechtigung des Verkäufers | 77 | ||
3. Der derzeitige Zwiespalt der Literaturstimmen zwischen dem Verständnis der Vormerkung als bloßer Grundbuchvermerk einerseits und den ihr zugeordneten dinglichen Wirkungen andererseits | 78 | ||
4. Bereinigung des derzeitigen Dilemmas durch das ergänzende Verständnis der Vormerkung als Fiktion des bedingten Vollrechts | 79 | ||
V. Das Verständnis der Vormerkung als Sicherungsmittel eigener Art | 81 | ||
1. Die Gefahr der Verfestigung der gesetzlichen Lückenhaftigkeit der §§ 883 ff. und die einhergehende Beliebigkeit der juristischen Lösungen bis hin zur reinen Interessenjurisprudenz | 81 | ||
2. Rechtsfortbildung durch Trennung des Sicherungsmittels „eigener Art" in das dingliche Vollrecht und ein schuldrechtsbezogenes Bedingungselement | 83 | ||
3. Rückschlüsse für die Rechtsnatur der Vormerkung als „beschränkt" dingliches Recht und als vermeintlich „wesensgleiches minus" zum Vollrecht | 84 | ||
VI. Das Verständnis der Vormerkung als relative Verfügungsbeschränkung oder als Veräußerungsverbot und die Unterschiede zur bedingten Verfügung | 85 | ||
1. Die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Bedenken gegen ein Verständnis der Vormerkung als relative Verfügungsbeschränkung oder als relatives Veräußerungsverbot | 86 | ||
2. Verwerfung einer teleologischen Reduktion des § 137 S. 1 im Hinblick auf die weniger einschneidenden Regelungen zur bedingten Verfügung | 87 | ||
§ 8 Erörterung bekannter Probleme vor dem Hintergrund des hier entwickelten Verständnisses zur Vormerkung | 89 | ||
I. Der vormerkungsfähige Anspruch: Die sog. „gesicherte Erwerbsposition" als Spiegelbild der hier favorisierten teleologischen Reduktion des § 925 Abs. 2 | 89 | ||
1. Die von der herrschenden Meinung vorgenommene teleologische Reduktion des § 883 Abs. 1 S. 2 | 90 | ||
2. Die Parallelität der Begründungsmuster zur sog. „gesicherten Erwerbsposition" und zur teleologischen Reduktion des § 925 Abs. 2 | 91 | ||
3. Die weitere Parallele zur sog. „gesicherten Erwerbsposition" in der Anwartschaftslehre und die Möglichkeit zur Rechtsvereinheitlichung | 93 | ||
II. Die Frage nach der Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs der Vormerkung und der Streit um die gesetzliche Grundlage | 94 | ||
1. Die Inkongruenz zwischen dem Meinungsspektrum zur Rechtsnatur der Vormerkung einerseits und der uneingeschränkten Bejahung des gutgläubigen Erwerbs der Vormerkung andererseits | 94 | ||
2. Stellungnahme zu der Diskussion: Das berechtigte Schweigen des Gesetzgebers angesichts der direkten Anwendbarkeit des § 892 | 96 | ||
III. Der sog. Verfügungsschutz der Vormerkung | 96 | ||
1. Entbehrlichkeit der Diskussion um den sog. Verfügungsschutz der Vormerkung angesichts der Parallelen zur bedingten Verfügung über eine bewegliche Sache | 97 | ||
2. Plädoyer für eine Rückbesinnung auf die allgemeine Bedingungslehre und die Wertungen des § 161 | 99 | ||
IV. Der Erwerbsschutz der Vormerkung | 99 | ||
1. Die sog. kleine Lösung: Versagung eines Erwerbsschutzes | 99 | ||
2. Die sog. große Lösung der herrschenden Meinung: Umfassender Schutzzweck der Vormerkung | 100 | ||
3. Rückbesinnung auf die Frage nach der Rechtsnatur der Vormerkung und Einbeziehung der Wertungskriterien des Sachenrechts in die bisher vornehmlich interessenbezogene Diskussion | 101 | ||
4. Der verbleibende, aber im Gesetz angelegte WertungsWiderspruch der sog. großen Lösung in Form der vereinfachten Eintragungsvoraussetzungen der Vormerkung | 102 | ||
5. Die Friktionen innerhalb der sog. kleinen Lösung: Preisgabe der Rechtsnatur der Vormerkung im Kreis der enumerativen Sachenrechte | 103 | ||
V. Maßgeblicher Zeitpunkt für den gutgläubigen Erwerb der Vormerkung | 104 | ||
1. Einschränkung des sog. Erwerbsschutzes und Beziehung der Gutgläubigkeit des Erwerbers auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung | 104 | ||
2. Die uneingeschränkte große Lösung: Beziehung der Gutgläubigkeit auf den Zeitpunkt der Antragstellung beim Grundbuchamt | 105 | ||
3. Lösung der Streitfrage in Anknüpfung an das identische Problem beim Eigentumsvorbehalt und unter Einbeziehung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips | 105 | ||
4. Nochmaliges Plädoyer für eine dingliche Rückwirkung der Bedingung über die Regelung des § 883 Abs. 3 hinaus | 106 | ||
VI. Die Durchsetzung des durch die gutgläubig erworbene Vormerkung geschützten Anspruchs | 107 | ||
1. Stimmen, die eine Mitwirkung des Berechtigten an der Eigentumsübertragung für erforderlich halten | 107 | ||
2. Abwicklung des Dreiecksverhältnisses nach Maßgabe der Vertragsverhältnisse | 108 | ||
a) Konsequenter Rückbezug auf den Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung analog § 883 Abs. 3 | 108 | ||
b) Die Verwerfungen einer obligatorischen Schuldübernahme durch Gewährung eines materiellrechtlichen Anspruchs des Vormerkungsinhabers gegen den Berechtigten analog § 888 | 109 | ||
c) Die formelle Bedeutung des § 888 und die Gefahren einer materiellrechtlichen Deutung für den Berechtigten bis hin zum Verlust seiner Ersatzansprüche gegen den Bucheigentümer | 110 | ||
VII. Die Frage nach Verwendungsersatzansprüchen des Zwischenerwerbers gegen den Vormerkungsinhaber aus §§ 994 ff. | 111 | ||
1. Der Streitstand in Rechtsprechung und Literatur | 112 | ||
2. Befürwortung der Verwendungsersatzansprüche angesichts der Wesensverwandtschaft der §§ 888, 894, 985 | 112 | ||
3. Ein weiteres Argument aus der systematischen Stellung der §§ 994 ff. | 113 | ||
4. Das Eintragungserfordernis im Grundbuch als Brücke vom allgemeinen Vindikationsanspruch zu den §§ 894, 888 und das Fehlen eines entsprechenden Pendants für die §§ 994 ff. | 113 | ||
5. Direkte Anwendung der §§ 994 ff. bei Annahme eines Rückbezugs der Vormerkung analog § 883 Abs. 3: Wandel des Zwischenerwerbers vom Eigentümer zum nichtberechtigten Fremdbesitzer | 114 | ||
VIII. Der sogenannte gutgläubige Zweiterwerb der Vormerkung | 115 | ||
1. Der Streit um den gutgläubigen Zweiterwerb der Vormerkung im Blickfeld des § 401 | 116 | ||
2. Die wechselhafte Betonung von dinglicher Komponente beim Ersterwerb und schuldrechtlicher Komponente beim Zweiterwerb der Vormerkung als Folge der Unsicherheit über ihre Rechtsnatur | 117 | ||
3. Ausgleich des fehlenden dinglichen Publizitätsmoments beim Zweiterwerb der Vormerkung durch Rückgriff auf die Regelungen zur Hypothek? | 119 | ||
a) Ablehnung einer analogen Anwendung des § 1138, 1. Fall im Hinblick auf die fehlende Vergleichbarkeit von Vormerkung und Hypothek | 119 | ||
b) Entsprechende Ablehnung einer analogen Anwendung des § 1154 | 120 | ||
c) Verbleibender Rechtsgedanke aus der Regelung des § 1154 Abs. 3: Notwendigkeit des Rückbezugs des Zweiterwerbstatbestandes auf den Ersterwerbstatbestand | 122 | ||
4. Eigener Lösungsvorschlag unter Rückführung der Diskussion auf die Frage nach der Rechtsnatur der Vormerkung | 122 | ||
a) Rückführung des Zweiterwerbstatbestandes der Vormerkung auf den derivativen Übertragungstatbestand des zu sichernden Rechts | 123 | ||
b) Berücksichtigung des Publizitätsprinzips auch beim sog. Zweiterwerb vom Berechtigten | 125 | ||
5. Alternativer Lösungsvorschlag: Zweiterwerb der Vormerkung in Anlehnung an den Ersterwerb durch schuldrechtliche Forderungsabtretung und dingliche Eintragungsbewilligung analog §§ 398, 883, 885 | 125 | ||
6. Gefahr der Trennung von Vormerkung und Anspruch durch die hier entwickelten Lösungsvorschläge? | 127 | ||
a) Ausschluss der Trennbarkeit von Vormerkung und Anspruch im Rahmen der alternativen Lösungsvariante | 127 | ||
b) Die prinzipielle Möglichkeit der Trennung von Vormerkung und Anspruch im Rahmen der ersten Lösungsvariante als einfacher Ausdruck des Trennungsprinzips | 128 | ||
aa) Ausschluss der isolierten Geltendmachung der Vormerkung und der doppelten Inanspruchnahme des Schuldners | 128 | ||
bb) Harmonisierung von dinglicher und schuldrechtlicher Rechtslage im Wege der schuldrechtlichen Verpflichtung zur gemeinsamen Übertragung der Vormerkung mit dem Anspruch | 128 | ||
cc) Anspruch des Schuldners gegen den Inhaber einer isolierten Vormerkung analog § 886 auf Beseitigung der Vormerkung | 130 | ||
7. Die erst im Anschluss an die Auswahl des angemessenen Zweiterwerbstatbestandes zu beantwortende Frage nach der Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs | 130 | ||
a) Die unüberbrückbare Kluft zwischen der cessio legis des § 401 und dem rechtsgeschäftlichen Erwerbstatbestand der §§ 892, 893 | 131 | ||
b) Der Folgestreit innerhalb der §§ 892, 893 als Indiz für die Nähe des gutgläubigen Zweit- zum Ersterwerbstatbestand | 132 | ||
c) Unmittelbare Geltung des § 892 als Folge des sich gemäß dem zu sichernden Recht vollziehenden Zweiterwerbs der Vormerkung | 132 | ||
d) Differenzierung bei der Frage des gutgläubigen Zweiterwerbs parallel zum gutgläubigen Ersterwerb zwischen der dinglichen Bestellungskomponente und dem schuldrechtlichen Anspruchselement | 133 | ||
e) Rückführung der bereits bestehenden Differenzierung beim gutgläubigen Erst- und Zweiterwerb der Vormerkung auf den dem numerus clausus der Sachenrechte vorbehaltenen Verkehrsschutz | 134 | ||
IX. Ergebnis: Dogmatische Untermauerung der bestehenden Rechtsprechung und Kurskorrektur im Rahmen des Zweiterwerbs der Vormerkung | 136 | ||
§ 9 Möglichkeiten zur Rechtsvereinheitlichung von Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht anhand der hier entwickelten Lösung | 138 | ||
I. Parallelen zum „Erst- und Zweiterwerb" des Anwartschaftsrechts im Mobiliarsachenrecht | 138 | ||
II. Die bereits derzeit im Rahmen der §§ 17, 45 GBO vorgenommene Anlehnung des Zweiterwerbstatbestandes des Anwartschaftsrechts an die §§ 873, 925 | 139 | ||
III. Anwartschaftslehre versus Akzessorietätsgedanke | 140 | ||
IV. Rückführung der Diskussion um das sog. Anwartschaftsrecht im Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht auf die Bedingungslehre | 142 | ||
V. Gegenüberstellung der denkbaren Fallkonstellationen zum gutgläubigen Erwerb aus Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht vor dem Hintergrund der §§ 161 Abs. 3, 932 ff., 892 | 143 | ||
1. Gutgläubiger „Zwischenerwerb" des Vollrechts vom Veräußerer | 143 | ||
a) Die dem § 161 Abs. 3 zugrunde liegende Fallkonstellation | 143 | ||
b) Der Zwischenerwerb im Mobiliarsachenrecht beim Eigentumsvorbehalt | 144 | ||
c) Die Fallkonstellation bei der Vormerkung: Entbehrlichkeit einer dem § 161 Abs. 3 vergleichbaren Regelung im Rahmen des § 883 Abs. 2 | 145 | ||
2. Gutgläubiger Erwerb des Vollrechts vom bedingten Erwerber | 146 | ||
3. Gutgläubiger Erwerb des sog. Anwartschaftsrechts? | 147 | ||
a) Fallvarianten beim Eigentums vorbehält | 147 | ||
b) Fall Varianten bei der Vormerkung | 149 | ||
c) Erste Parallele: (Gutgläubiger) Erwerb nur in Übereinstimmung mit dem Publizitätsprinzip | 149 | ||
d) Zweite Parallele: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gutgläubigkeit des Erwerbers | 150 | ||
e) Dritte Parallele: Trennbarkeit des Anwartschaftsrechts bzw. der Vormerkung von der zugrunde liegenden Forderung und Abkehr von dem Akzessorietätsgedanken | 150 | ||
f) Vierte Parallele: Möglichkeit des Durchgangs- oder Direkterwerbs im Dreiecksverhältnis von Verkäufer, Käufer und Drittem | 151 | ||
g) Fünfte Parallele: Ausschluss eines gutgläubigen Erst- und Zweiterwerbs bei Ausfall der Bedingung in Form von Mängeln der zugrunde liegenden Forderung | 153 | ||
§ 10 Resümee | 155 | ||
Literaturverzeichnis | 159 | ||
Gesetzesmaterialien | 164 | ||
Sachwortverzeichnis | 165 |