Das arbeitsrechtliche System der Lohnfortzahlung
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Das arbeitsrechtliche System der Lohnfortzahlung
Unter besonderer Berücksichtigung des Kausalitäts- und Zurechnungserfordernisses - zugleich ein Beitrag zum Arbeitskampfrisiko
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 185
(2000)
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Abstract
Beim Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischerweise längerfristiger Laufzeit, unterbleibt immer wieder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Ob der Arbeitgeber dennoch die Vergütung schuldet, ist eine oftmals schwierige Frage. Die Antwort hängt zunächst von den Ursachen der Nichtleistung ab. Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit u. a. m. können einen Lohnanspruch bestehen lassen. Streik, unentschuldigtes Fernbleiben u. a. m. führen regelmäßig zum Wegfall des Anspruchs.Die Rechtsprechung hat sich bei der Bewältigung der damit verbundenen Probleme häufig über das geschriebene Recht hinweggesetzt. Stichworte wie Betriebsrisiko- und Arbeitskampfrisikolehre belegen dies. Die Rückführung des Systems der Lohnfortzahlung in das geschriebene Recht ist ein zentrales Anliegen des Autors.Dabei muß das System in sich stimmig sein und die Probleme der Praxis bewältigen können. Besondere Schwierigkeiten bereiten Konstellationen, bei denen nicht nur $aeine$z Ursache zum Arbeitsausfall geführt hat, sondern mehrere kumulativ oder nur hypothetisch zusammentrafen. Was hat das für Konsequenzen für den jeweiligen Lohnfortzahlungsanspruch? Soweit bislang solche Fragen überhaupt diskutiert wurden, ging es um das Zusammentreffen zweier Ursachen, von denen nur eine den Lohnanspruch aufrecht erhielt. Was aber zu geschehen hat, wenn jeweils alle Ursachen den Anspruch bestehen lassen, der Lohn jedoch in unterschiedlicher Höhe fortgezahlt werden müßte, ist ein bislang ungelöstes Problem. Der Autor entwickelt den Grundsatz: Ausgehend von der Wertung des § 323 Abs. 1 BGB hat der Arbeitgeber nur das geringste Risiko zu tragen.Die gefundenen Antworten haben auch Konsequenzen für die Behandlung des Arbeitskampfrisikos. Gewerkschaft und Arbeitnehmer können über "Minimax"-Strategien nicht zu einem Lohnerhalt gelangen. Es gilt: Fällt der Arbeitsausfall in ein hypothetisches Kampfgebiet und hätte sich der Arbeitnehmer an diesem Arbeitskampf beteiligt, so erhält er keinen Lohn. Über Beweisregeln kann dieser Ansatz für die Praxis handhabbar gemacht werden.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
§ 1 Das arbeitsrechtliche System der Lohnfortzahlung | 15 | ||
§ 2 Ohne Arbeit kein Lohn | 17 | ||
§ 3 Lohn ohne Arbeit – tatbestandliche Analyse | 28 | ||
A. Arbeitsversäumnis aus persönlichen Gründen (§ 616 BGB) | 28 | ||
1. Persönliche Arbeitsverhinderung | 28 | ||
2. Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit | 30 | ||
3. Ohne Verschulden des Dienstverpflichteten | 32 | ||
B. Arbeitsverhinderung wegen Krankheit des Arbeitnehmers (§ 3 EntgeltfortzG) | 36 | ||
1. Krankheit des Arbeitnehmers | 36 | ||
2. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers | 38 | ||
3. Ohne Verschulden des Arbeitnehmers | 38 | ||
4. Wartefrist und Dauer des Anspruchs | 39 | ||
C. Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages (§ 2 EntgeltfortzG) | 39 | ||
D. Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB) | 40 | ||
1. Angebot des Arbeitnehmers | 41 | ||
2. Nichtannahme der Arbeitsleistung durch den Gläubiger | 46 | ||
3. Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers | 47 | ||
E. Betriebsrisikolehre | 49 | ||
F. Arbeitskampfrisikolehre | 52 | ||
1. Entwicklung und Stand der Rechtsprechung | 53 | ||
2. Positionen der Literatur sowie kritische Bestandsaufnahme | 57 | ||
G. Arbeitsversäumnis wegen Betriebsratstätigkeit | 70 | ||
1. Erforderliche Arbeitsbefreiung zur ordnungsgemäßen Durchführung von Betriebsratsaufgaben (§ 37 Abs. 2 BetrVG) | 70 | ||
2. Freigestellte Betriebsratsmitglieder (§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG) | 71 | ||
3. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder | 73 | ||
a) Freistellung für erforderliche Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 BetrVG) | 74 | ||
b) Freistellung für geeignete Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 7 BetrVG) | 76 | ||
H. Arbeitsausfall aufgrund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (§ 11 MuSchG) | 78 | ||
I. Erholungsurlaub des Arbeitnehmers | 79 | ||
§ 4 Lohn ohne Arbeit – Analyse der Rechtsfolgen | 83 | ||
A. Lohnausfallprinzip | 83 | ||
B. Bezugsmethode | 85 | ||
C. Sonderfall: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | 87 | ||
§ 5 Kausalität und Zurechnung des Verhinderungsgrundes | 91 | ||
A. Kausalität | 91 | ||
B. Multiple Verhinderungsgründe | 96 | ||
1. Grundsätzliche Überlegungen | 96 | ||
a) Lösung mittels spezifisch arbeitsrechtlicher Ansätze? | 97 | ||
aa) Arbeitnehmerschutzprinzip | 97 | ||
bb) Fürsorgegedanke | 98 | ||
cc) Lebensstandardprinzip | 99 | ||
b) Multiple Verhinderungsgründe als Zurechnungsproblem | 100 | ||
2. Spezialgesetzliche Regelungen multipler Verhinderungsgründe | 110 | ||
a) § 297 BGB | 110 | ||
b) § 2 Abs. 2 EntgeltfortzG | 111 | ||
c) § 4 Abs. 2 EntgeltfortzG | 112 | ||
d) § 4 Abs. 3 EntgeltfortzG | 112 | ||
e) § 78 Satz 2 BetrVG | 114 | ||
3. Sonderfall: Urlaub als „Verhinderungsgrund" | 116 | ||
a) Urlaub und Krankheit: § 9 BUrlG | 121 | ||
b) Urlaub und Feiertag: § 3 Abs. 2 BUrlG | 122 | ||
C. Hypothetische Kausalverläufe | 124 | ||
1. Rechtsprechung und Literatur | 125 | ||
2. „Rechtsfolgenlösung" von Belling und Hartmann | 130 | ||
3. Tatbestandslösung | 134 | ||
§ 6 Bürgerlichrechtliche Behandlung des Arbeitskampfrisikos | 141 | ||
A. Das Problem | 141 | ||
B. Das Arbeitskampfrisiko als Zurechnungsproblem | 141 | ||
1. Zurechnung des Arbeitskampfrisikos aufgrund vereinsrechtlicher Wertungen? | 142 | ||
2. Das Arbeitskampfrisiko als „hypothetischer Streik"? | 143 | ||
3. Arbeitskampfrisikotragung als Beweisproblem? | 148 | ||
C. Relevanz der Kampfparität? | 152 | ||
§ 7 Zusammenfassung der wichtigsten Thesen | 154 | ||
Literaturverzeichnis | 156 | ||
Sachwortverzeichnis | 172 |