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Boecken, T. (1998). Die Haftung der Stiftung Warentest für Schäden der Verbraucher aufgrund irreführender Testinformationen. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der außervertraglichen Auskunftshaftung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49100-1
Boecken, Tobias Heinrich. Die Haftung der Stiftung Warentest für Schäden der Verbraucher aufgrund irreführender Testinformationen: Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der außervertraglichen Auskunftshaftung. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49100-1
Boecken, T (1998): Die Haftung der Stiftung Warentest für Schäden der Verbraucher aufgrund irreführender Testinformationen: Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der außervertraglichen Auskunftshaftung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49100-1

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Die Haftung der Stiftung Warentest für Schäden der Verbraucher aufgrund irreführender Testinformationen

Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der außervertraglichen Auskunftshaftung

Boecken, Tobias Heinrich

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 107

(1998)

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Abstract

Die Schrift beschäftigt sich mit der Informationshaftung der wichtigsten und bekanntesten Verbrauchereinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Stiftung Warentest hat aufgrund ihrer Akzeptanz in der Verbraucherschaft eine Konsumlenkungsmacht wie keine andere Institution auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes.

Auf der Grundlage eines die Stiftung und deren Tätigkeit beschreibenden ersten Abschnittes kommt der Autor in den folgenden Abschnitten zu dem Ergebnis, daß die Stiftung Warentest den testnutzenden Verbrauchern auch für reine Vermögensschäden einzustehen habe.

Den Haftungsgrund sieht der Verfasser in der Sicherheit und Reibungslosigkeit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs. Als Anspruchsgrundlage für den Ersatz reiner Vermögensschäden kommt für den Verfasser nach eingehender Auseinandersetzung mit der herrschenden Dogmatik zur außervertraglichen Auskunftshaftung nur eine kraft Gesetzes bestehende Sonderbeziehung zwischen einem testnutzenden Verbraucher und der Stiftung Warentest in Betracht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
Erster Teil: Die Stiftung Warentest als privatrechtliche Institution zum Schutz der Verbraucher 20
I. Zur Entstehung und Errichtung der Stiftung Warentest 20
II. Die Aufgaben der Stiftung Warentest 22
III. Die Finanzierung der Stiftung Warentest 24
IV. Die Organisationsstruktur der Stiftung Warentest 25
1. Organe der Stiftung 25
2. Fachbeiräte und Mitarbeiter 26
V. Die Informationstätigkeit der Stiftung Warentest in der Praxis 27
1. Die Informationsermittlung durch Waren- und Dienstleistungstests 27
a) Die Methode des klassischen vergleichenden Warentests 27
aa) Vorschlag eines Vorhabens 27
bb) Planung und Marktanalyse 28
cc) Auswahl und Einkauf der Prüfobjekte 28
dd) Erstellung eines Prüfprogramms 30
ee) Durchführung des Tests, Fixierung und Bewertung der Ergebnisse 30
ff) Preisermittlung 32
b) Der vergleichende Dienstleistungstest 33
c) Der Neuheitentest 34
d) Zusammenarbeit mit ausländischen Einrichtungen 34
2. Informationsverbreitung 35
a) Die Zeitschriften der Stiftung Warentest 35
aa) Die Zeitschrift “test” 35
bb) Die Zeitschrift “FINANZtest” 36
b) Sonderpublikationen 36
c) Presseveröffentlichungen 37
d) Rundfunk, Fernsehen und Internet-Online-Service 37
e) Anbieterwerbung 38
VI. Tatsächliche Wirkungen der Informationstätigkeit 41
VII. Die Stiftung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht 45
1. Zur Organisations- und Handlungsform der Stiftung Warentest 45
2. Zur Geltung des Verwaltungsprivatrechts für die Informationstätigkeit der Stiftung Warentest 47
a) Die Entstehungsgeschichte und finanzielle Beteiligung des Bundes 53
b) Die Kontrollbefugnisse des Bundes als Stifterin 55
Zweiter Teil: Zu den Ursachen fehlerhafter Warentests und den informationsspezifischen Gefahren für die Verbraucher 60
I. Einführung 60
II. Begriffe 69
1. Warentest 69
2. Testnutzer 69
III. Ursachen der Irreführung durch Warentestinformationen 70
1. Fehlerhafte Tatsachenmitteilungen im Testbericht 71
2. Unwahre und unvollständige Tatsachenbasis für die Bewertung 72
3. Fehlerhafter Bewertungsvorgang 77
4. Behauptung der Neutralität 79
IV. Die Gefahren für die allgemeinen Vermögensinteressen und die sonstigen Rechtsgüter der Verbraucher 80
Dritter Teil: Die Haftung der Stiftung Warentest für reine Vermögensschäden infolge fehlerhafter Warentestinformationen 84
I. Die Grundlagen der Informationshaftung 84
II. Die Unanwendbarkeit des Wettbewerbsrechts 90
III. Der unzulängliche Schutz des Deliktsrechts bei reinen Vermögensschäden infolge irreführender Warentestinformationen 92
1. § 823 Abs. 1 BGB 93
2. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetzen 94
3. § 824 Abs. 1 BGB 96
4. § 826 BGB 96
5. § 831 Abs. 1 BGB 97
6. § 1 Abs. 1 ProdhaftG 98
IV. Haftung aus einer vertraglichen oder quasi-vertraglichen Rechtsbeziehung zwischen der Stiftung Warentest und einzelnen Testnutzern 98
1. Ablehnung einer Haftung aufgrund einer vertraglichen Sonderbeziehung 99
a) Keine Haftung aus dem (Kauf)Vertrag, der dem Erwerb der Testzeitschriften zugrundeliegt 99
b) Keine Haftung aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag 105
2. Quasi-vertragliche Haftung der Stiftung Warentest durch “Selbstbindung ohne Vertrag” 116
3. Die Auskunftsverantwortlichkeit der Stiftung Warentest auf der Grundlage einer quasi-vertraglichen Sonderbeziehung kraft objektiven Rechts 120
a) Zum Haftungsgrund einer Informationshaftung der Stiftung Warentest 121
aa) Sozial- / Verbraucherschutz als Haftungsgrund 121
bb) “Vertrauen” als Haftungsgrund quasi-vertraglicher Schutzpflichten 124
(1) “Vertrauen” als Haftungsgrund der culpa in contrahendo im Verhältnis von Geschäftspartnern 124
(2) “Vertrauen” als Haftungsgrund der Eigenhaftung Dritter bei Förderung fremden geschäftlichen Kontakts 126
(a) Eigenes wirtschaftliches Interesse 127
(b) Inanspruchnahme besonderen Vertrauens 129
(aa) Haftung von Verhandlungsgehilfen 131
(bb) Qualifizierte zivilrechtliche Prospekthaftung 134
(cc) Die Inanspruchnahme “besonderen Vertrauens” durch die Stiftung Warentest 136
cc) Kritik an der Vertrauenslehre und die Berücksichtigung der Sicherheit und Reibungslosigkeit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs als entscheidendes Kriterium für die Statuierung quasi-vertraglicher Pflichten zur Förderung der rechtsgeschäftlichen Willensbildung 142
b) Zum Bestehen einer quasi-vertraglichen Sonderbeziehung zwischen der Stiftung Warentest und den Testnutzern 162
4. Exkurs: Zur Frage einer quasi-vertraglichen Sonderbeziehung zwischen der Stiftung Warentest und dem Handel 174
V. Ergebnis zum 3. Teil 175
Vierter Teil: Der Haftungstatbestand im einzelnen 176
I. Die Pflichten zur Förderung der rechtsgeschäftlichen Willensbildung von testnutzenden Verbrauchern 176
1. Ausgestaltung der Pflichten im Sinne unklagbarer Schutzpflichten 176
2. Inhaltliche Konkretisierung der Pflichten 178
a) Schutzpflicht in bezug auf Tatsachenmitteilungen 178
aa) Qualitätsmerkmale 178
bb) Preisinformationen 180
cc) Aktualität der Daten 183
b) Schutzpflicht in bezug auf die Qualitätsurteile als Werturteile 184
c) Das Verständnis des “durchschnittlichen Verbrauchers” als maßgeblicher Beurteilungshorizont für die Gefahr einer Irreführung durch Testergebnisse 188
3. Die Schaffung und Unterhaltung einer Irreführungsgefahr als Pflichtverletzungstatbestand 196
a) Inverkehrbringen von fehlerhaften Testinformationen 197
aa) Verbreitung irreführender Testinformationen durch Publikationen der Stiftung Warentest 197
bb) Verbreitung der Testberichte durch andere Medien 199
(1) Abdruck in anderen Presseerzeugnissen, Verbreitung im Rundfunk und im Fernsehen 200
(2) Verbreitung von Testergebnissen durch Anbieter- und Herstellerwerbung 203
(a) Korrekte Wiedergabe fehlerhafter Testergebnisse 204
(b) Irreführende Wiedergabe richtiger Testberichte durch den Werbenden 205
b) Unterlassene Richtigstellung irreführender Testberichte 210
aa) Pflicht zur Richtigstellung eigener irreführender Publikationen 210
bb) Pflicht zur Richtigstellung fremder irreführender Publikationen 214
(1) Irreführende Publikationen durch Medien, die in die Verbreitung der Testberichte als Erfüllungsgehilfen eingeschaltet sind 214
(2) Irreführende Testwerbung 214
cc) Keine allgemeine Schutzpflicht zur nachträglichen Aktualisierung von Testberichten 216
(1) Qualitative und preisliche Veränderung der getesteten Produkte seitens der Anbieter 216
(2) Veränderungen infolge wissenschaftlichen oder technischen Wandels 221
II. Das Verschulden (§§ 276 ff. BGB) 222
1. Ablehnung einer verschuldensunabhängigen Haftung 222
2. Der Verschuldensmaßstab – Haftung für jede Fahrlässigkeit 225
a) Begrenzung der Fahrlässigkeitshaftung kraft objektiven Rechts 226
aa) Gemeinnützigkeit und Idealzweck der Stiftung Warentest, Unentgeltlichkeit der Informationen 226
bb) Haftungsbeschränkung nach dem Vorbild der Haftung von Börseninformationsdiensten 228
cc) Haftungsbeschränkung mangels rechtsgeschäftlichen Kontakts 229
dd) Die “Unüberschaubarkeit” der Informationshaftung als haftungsmildernder Umstand 235
b) Freizeichnungsmöglichkeiten 240
III. Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gemäß §§ 249 ff. BGB 245
1. Ersatz des Vertrauensschadens gemäß § 249 S. 1 BGB 245
a) Ersatz des Vertrauensschadens 246
b) Keine Begrenzung durch das Erfüllungsinteresse 254
2. Ersatzfähige primäre Vermögensschäden irregeführter Testnutzer 255
a) Primäre Vermögensschäden infolge fehlerhafter rechtsgeschäftlicher Willensbildung 255
aa) Das ex post unerwünschte Rechtsgeschäft als Vermögensschaden 256
bb) Im Zusammenhang mit der Fehldisposition stehende Aufwendungen als Vermögensschaden 259
cc) Entgangener Gewinn (§ 252 BGB) 260
b) Adäquate Kausalität des geltend gemachten Schadens 260
c) Der Schutzzweck der Informationspflicht als normatives Korrektiv 261
aa) Haftungsausschluß wegen Schutzzweckverfehlung 262
(1) Haftungsausschluß bei Bestehen von Rechten auf negativen oder positiven Vertrauensschutz aus dem ex post unerwünschten Rechtsgeschäft 262
(2) Rechtslage bei Insolvenz des Vertragspartners sowie bei Ausschluß oder Verjährung vertraglicher Rechte 268
(a) Insolvenz des Vertragspartners 268
(b) Haftungsausschluß im Verhältnis eines Testnutzers zu seinem Geschäftspartner aufgrund Gesetzes oder Vertragsvereinbarung 270
(c) Verjährung von vertraglichen (Gewährleistungs)Rechten 271
bb) Der Schutzzweck der Pflicht zur richtigen Information als haftungsbeschränkendes Kriterium 273
3. Formen des Schadensausgleichs 275
a) Vollständige Vertragsfolgenbeseitigung 276
b) Teilweise Vertragsfolgenbeseitigung 278
4. Mitverschulden (§ 254 BGB) 279
a) § 254 Abs. 1 BGB 279
b) § 254 Abs. 2, S. 1 BGB 282
c) §§ 254 Abs. 2, S. 2, 278 BGB 283
IV. Verjährung des Anspruchs 283
1. Absolute Verjährung in drei Jahren 284
2. Zur relativen Verjährungsfrist (sechs Monate) bei Kenntnis oder Kennenmüssen des Haftungstatbestandes 291
V. Beweisfragen 293
VI. Ergebnis zum 4. Teil 298
Fünfter Teil: Die Haftung für Verletzungen von absolut geschützten Rechtsgütern der Verbraucher 303
I. Gefährdungshaftung gemäß § 1 Abs. 1 ProdHaftG 304
II. §§ 823 Abs. 1, 86, 31 BGB 306
III. § 831 Abs. 1 BGB 310
IV. Haftung aufgrund der quasi-vertraglichen Sonderbeziehung zwischen der Stiftung Warentest und einem Testnutzer 312
V. Ergebnis zum 5. Teil 317
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 318
Literaturverzeichnis 325
Stichwortverzeichnis 349