Die Haftung der Stiftung Warentest für Schäden der Verbraucher aufgrund irreführender Testinformationen
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Die Haftung der Stiftung Warentest für Schäden der Verbraucher aufgrund irreführender Testinformationen
Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der außervertraglichen Auskunftshaftung
Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 107
(1998)
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Abstract
Die Schrift beschäftigt sich mit der Informationshaftung der wichtigsten und bekanntesten Verbrauchereinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Stiftung Warentest hat aufgrund ihrer Akzeptanz in der Verbraucherschaft eine Konsumlenkungsmacht wie keine andere Institution auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes.Auf der Grundlage eines die Stiftung und deren Tätigkeit beschreibenden ersten Abschnittes kommt der Autor in den folgenden Abschnitten zu dem Ergebnis, daß die Stiftung Warentest den testnutzenden Verbrauchern auch für reine Vermögensschäden einzustehen habe.Den Haftungsgrund sieht der Verfasser in der Sicherheit und Reibungslosigkeit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs. Als Anspruchsgrundlage für den Ersatz reiner Vermögensschäden kommt für den Verfasser nach eingehender Auseinandersetzung mit der herrschenden Dogmatik zur außervertraglichen Auskunftshaftung nur eine kraft Gesetzes bestehende Sonderbeziehung zwischen einem testnutzenden Verbraucher und der Stiftung Warentest in Betracht.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 15 | ||
Erster Teil: Die Stiftung Warentest als privatrechtliche Institution zum Schutz der Verbraucher | 20 | ||
I. Zur Entstehung und Errichtung der Stiftung Warentest | 20 | ||
II. Die Aufgaben der Stiftung Warentest | 22 | ||
III. Die Finanzierung der Stiftung Warentest | 24 | ||
IV. Die Organisationsstruktur der Stiftung Warentest | 25 | ||
1. Organe der Stiftung | 25 | ||
2. Fachbeiräte und Mitarbeiter | 26 | ||
V. Die Informationstätigkeit der Stiftung Warentest in der Praxis | 27 | ||
1. Die Informationsermittlung durch Waren- und Dienstleistungstests | 27 | ||
a) Die Methode des klassischen vergleichenden Warentests | 27 | ||
aa) Vorschlag eines Vorhabens | 27 | ||
bb) Planung und Marktanalyse | 28 | ||
cc) Auswahl und Einkauf der Prüfobjekte | 28 | ||
dd) Erstellung eines Prüfprogramms | 30 | ||
ee) Durchführung des Tests, Fixierung und Bewertung der Ergebnisse | 30 | ||
ff) Preisermittlung | 32 | ||
b) Der vergleichende Dienstleistungstest | 33 | ||
c) Der Neuheitentest | 34 | ||
d) Zusammenarbeit mit ausländischen Einrichtungen | 34 | ||
2. Informationsverbreitung | 35 | ||
a) Die Zeitschriften der Stiftung Warentest | 35 | ||
aa) Die Zeitschrift “test” | 35 | ||
bb) Die Zeitschrift “FINANZtest” | 36 | ||
b) Sonderpublikationen | 36 | ||
c) Presseveröffentlichungen | 37 | ||
d) Rundfunk, Fernsehen und Internet-Online-Service | 37 | ||
e) Anbieterwerbung | 38 | ||
VI. Tatsächliche Wirkungen der Informationstätigkeit | 41 | ||
VII. Die Stiftung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht | 45 | ||
1. Zur Organisations- und Handlungsform der Stiftung Warentest | 45 | ||
2. Zur Geltung des Verwaltungsprivatrechts für die Informationstätigkeit der Stiftung Warentest | 47 | ||
a) Die Entstehungsgeschichte und finanzielle Beteiligung des Bundes | 53 | ||
b) Die Kontrollbefugnisse des Bundes als Stifterin | 55 | ||
Zweiter Teil: Zu den Ursachen fehlerhafter Warentests und den informationsspezifischen Gefahren für die Verbraucher | 60 | ||
I. Einführung | 60 | ||
II. Begriffe | 69 | ||
1. Warentest | 69 | ||
2. Testnutzer | 69 | ||
III. Ursachen der Irreführung durch Warentestinformationen | 70 | ||
1. Fehlerhafte Tatsachenmitteilungen im Testbericht | 71 | ||
2. Unwahre und unvollständige Tatsachenbasis für die Bewertung | 72 | ||
3. Fehlerhafter Bewertungsvorgang | 77 | ||
4. Behauptung der Neutralität | 79 | ||
IV. Die Gefahren für die allgemeinen Vermögensinteressen und die sonstigen Rechtsgüter der Verbraucher | 80 | ||
Dritter Teil: Die Haftung der Stiftung Warentest für reine Vermögensschäden infolge fehlerhafter Warentestinformationen | 84 | ||
I. Die Grundlagen der Informationshaftung | 84 | ||
II. Die Unanwendbarkeit des Wettbewerbsrechts | 90 | ||
III. Der unzulängliche Schutz des Deliktsrechts bei reinen Vermögensschäden infolge irreführender Warentestinformationen | 92 | ||
1. § 823 Abs. 1 BGB | 93 | ||
2. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetzen | 94 | ||
3. § 824 Abs. 1 BGB | 96 | ||
4. § 826 BGB | 96 | ||
5. § 831 Abs. 1 BGB | 97 | ||
6. § 1 Abs. 1 ProdhaftG | 98 | ||
IV. Haftung aus einer vertraglichen oder quasi-vertraglichen Rechtsbeziehung zwischen der Stiftung Warentest und einzelnen Testnutzern | 98 | ||
1. Ablehnung einer Haftung aufgrund einer vertraglichen Sonderbeziehung | 99 | ||
a) Keine Haftung aus dem (Kauf)Vertrag, der dem Erwerb der Testzeitschriften zugrundeliegt | 99 | ||
b) Keine Haftung aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag | 105 | ||
2. Quasi-vertragliche Haftung der Stiftung Warentest durch “Selbstbindung ohne Vertrag” | 116 | ||
3. Die Auskunftsverantwortlichkeit der Stiftung Warentest auf der Grundlage einer quasi-vertraglichen Sonderbeziehung kraft objektiven Rechts | 120 | ||
a) Zum Haftungsgrund einer Informationshaftung der Stiftung Warentest | 121 | ||
aa) Sozial- / Verbraucherschutz als Haftungsgrund | 121 | ||
bb) “Vertrauen” als Haftungsgrund quasi-vertraglicher Schutzpflichten | 124 | ||
(1) “Vertrauen” als Haftungsgrund der culpa in contrahendo im Verhältnis von Geschäftspartnern | 124 | ||
(2) “Vertrauen” als Haftungsgrund der Eigenhaftung Dritter bei Förderung fremden geschäftlichen Kontakts | 126 | ||
(a) Eigenes wirtschaftliches Interesse | 127 | ||
(b) Inanspruchnahme besonderen Vertrauens | 129 | ||
(aa) Haftung von Verhandlungsgehilfen | 131 | ||
(bb) Qualifizierte zivilrechtliche Prospekthaftung | 134 | ||
(cc) Die Inanspruchnahme “besonderen Vertrauens” durch die Stiftung Warentest | 136 | ||
cc) Kritik an der Vertrauenslehre und die Berücksichtigung der Sicherheit und Reibungslosigkeit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs als entscheidendes Kriterium für die Statuierung quasi-vertraglicher Pflichten zur Förderung der rechtsgeschäftlichen Willensbildung | 142 | ||
b) Zum Bestehen einer quasi-vertraglichen Sonderbeziehung zwischen der Stiftung Warentest und den Testnutzern | 162 | ||
4. Exkurs: Zur Frage einer quasi-vertraglichen Sonderbeziehung zwischen der Stiftung Warentest und dem Handel | 174 | ||
V. Ergebnis zum 3. Teil | 175 | ||
Vierter Teil: Der Haftungstatbestand im einzelnen | 176 | ||
I. Die Pflichten zur Förderung der rechtsgeschäftlichen Willensbildung von testnutzenden Verbrauchern | 176 | ||
1. Ausgestaltung der Pflichten im Sinne unklagbarer Schutzpflichten | 176 | ||
2. Inhaltliche Konkretisierung der Pflichten | 178 | ||
a) Schutzpflicht in bezug auf Tatsachenmitteilungen | 178 | ||
aa) Qualitätsmerkmale | 178 | ||
bb) Preisinformationen | 180 | ||
cc) Aktualität der Daten | 183 | ||
b) Schutzpflicht in bezug auf die Qualitätsurteile als Werturteile | 184 | ||
c) Das Verständnis des “durchschnittlichen Verbrauchers” als maßgeblicher Beurteilungshorizont für die Gefahr einer Irreführung durch Testergebnisse | 188 | ||
3. Die Schaffung und Unterhaltung einer Irreführungsgefahr als Pflichtverletzungstatbestand | 196 | ||
a) Inverkehrbringen von fehlerhaften Testinformationen | 197 | ||
aa) Verbreitung irreführender Testinformationen durch Publikationen der Stiftung Warentest | 197 | ||
bb) Verbreitung der Testberichte durch andere Medien | 199 | ||
(1) Abdruck in anderen Presseerzeugnissen, Verbreitung im Rundfunk und im Fernsehen | 200 | ||
(2) Verbreitung von Testergebnissen durch Anbieter- und Herstellerwerbung | 203 | ||
(a) Korrekte Wiedergabe fehlerhafter Testergebnisse | 204 | ||
(b) Irreführende Wiedergabe richtiger Testberichte durch den Werbenden | 205 | ||
b) Unterlassene Richtigstellung irreführender Testberichte | 210 | ||
aa) Pflicht zur Richtigstellung eigener irreführender Publikationen | 210 | ||
bb) Pflicht zur Richtigstellung fremder irreführender Publikationen | 214 | ||
(1) Irreführende Publikationen durch Medien, die in die Verbreitung der Testberichte als Erfüllungsgehilfen eingeschaltet sind | 214 | ||
(2) Irreführende Testwerbung | 214 | ||
cc) Keine allgemeine Schutzpflicht zur nachträglichen Aktualisierung von Testberichten | 216 | ||
(1) Qualitative und preisliche Veränderung der getesteten Produkte seitens der Anbieter | 216 | ||
(2) Veränderungen infolge wissenschaftlichen oder technischen Wandels | 221 | ||
II. Das Verschulden (§§ 276 ff. BGB) | 222 | ||
1. Ablehnung einer verschuldensunabhängigen Haftung | 222 | ||
2. Der Verschuldensmaßstab – Haftung für jede Fahrlässigkeit | 225 | ||
a) Begrenzung der Fahrlässigkeitshaftung kraft objektiven Rechts | 226 | ||
aa) Gemeinnützigkeit und Idealzweck der Stiftung Warentest, Unentgeltlichkeit der Informationen | 226 | ||
bb) Haftungsbeschränkung nach dem Vorbild der Haftung von Börseninformationsdiensten | 228 | ||
cc) Haftungsbeschränkung mangels rechtsgeschäftlichen Kontakts | 229 | ||
dd) Die “Unüberschaubarkeit” der Informationshaftung als haftungsmildernder Umstand | 235 | ||
b) Freizeichnungsmöglichkeiten | 240 | ||
III. Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gemäß §§ 249 ff. BGB | 245 | ||
1. Ersatz des Vertrauensschadens gemäß § 249 S. 1 BGB | 245 | ||
a) Ersatz des Vertrauensschadens | 246 | ||
b) Keine Begrenzung durch das Erfüllungsinteresse | 254 | ||
2. Ersatzfähige primäre Vermögensschäden irregeführter Testnutzer | 255 | ||
a) Primäre Vermögensschäden infolge fehlerhafter rechtsgeschäftlicher Willensbildung | 255 | ||
aa) Das ex post unerwünschte Rechtsgeschäft als Vermögensschaden | 256 | ||
bb) Im Zusammenhang mit der Fehldisposition stehende Aufwendungen als Vermögensschaden | 259 | ||
cc) Entgangener Gewinn (§ 252 BGB) | 260 | ||
b) Adäquate Kausalität des geltend gemachten Schadens | 260 | ||
c) Der Schutzzweck der Informationspflicht als normatives Korrektiv | 261 | ||
aa) Haftungsausschluß wegen Schutzzweckverfehlung | 262 | ||
(1) Haftungsausschluß bei Bestehen von Rechten auf negativen oder positiven Vertrauensschutz aus dem ex post unerwünschten Rechtsgeschäft | 262 | ||
(2) Rechtslage bei Insolvenz des Vertragspartners sowie bei Ausschluß oder Verjährung vertraglicher Rechte | 268 | ||
(a) Insolvenz des Vertragspartners | 268 | ||
(b) Haftungsausschluß im Verhältnis eines Testnutzers zu seinem Geschäftspartner aufgrund Gesetzes oder Vertragsvereinbarung | 270 | ||
(c) Verjährung von vertraglichen (Gewährleistungs)Rechten | 271 | ||
bb) Der Schutzzweck der Pflicht zur richtigen Information als haftungsbeschränkendes Kriterium | 273 | ||
3. Formen des Schadensausgleichs | 275 | ||
a) Vollständige Vertragsfolgenbeseitigung | 276 | ||
b) Teilweise Vertragsfolgenbeseitigung | 278 | ||
4. Mitverschulden (§ 254 BGB) | 279 | ||
a) § 254 Abs. 1 BGB | 279 | ||
b) § 254 Abs. 2, S. 1 BGB | 282 | ||
c) §§ 254 Abs. 2, S. 2, 278 BGB | 283 | ||
IV. Verjährung des Anspruchs | 283 | ||
1. Absolute Verjährung in drei Jahren | 284 | ||
2. Zur relativen Verjährungsfrist (sechs Monate) bei Kenntnis oder Kennenmüssen des Haftungstatbestandes | 291 | ||
V. Beweisfragen | 293 | ||
VI. Ergebnis zum 4. Teil | 298 | ||
Fünfter Teil: Die Haftung für Verletzungen von absolut geschützten Rechtsgütern der Verbraucher | 303 | ||
I. Gefährdungshaftung gemäß § 1 Abs. 1 ProdHaftG | 304 | ||
II. §§ 823 Abs. 1, 86, 31 BGB | 306 | ||
III. § 831 Abs. 1 BGB | 310 | ||
IV. Haftung aufgrund der quasi-vertraglichen Sonderbeziehung zwischen der Stiftung Warentest und einem Testnutzer | 312 | ||
V. Ergebnis zum 5. Teil | 317 | ||
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 318 | ||
Literaturverzeichnis | 325 | ||
Stichwortverzeichnis | 349 |