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Voß, S. (1993). Ein Gesetzesvorschlag für die vermögens- und unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland - nach dem Beispiel des De Facto Relationships Act 1984 von Neusüdwales / Australien. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47721-0
Voß, Sabine. Ein Gesetzesvorschlag für die vermögens- und unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland - nach dem Beispiel des De Facto Relationships Act 1984 von Neusüdwales / Australien. Duncker & Humblot, 1993. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47721-0
Voß, S (1993): Ein Gesetzesvorschlag für die vermögens- und unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland - nach dem Beispiel des De Facto Relationships Act 1984 von Neusüdwales / Australien, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47721-0

Format

Ein Gesetzesvorschlag für die vermögens- und unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland - nach dem Beispiel des De Facto Relationships Act 1984 von Neusüdwales / Australien

Voß, Sabine

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 71

(1993)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 15
1. Teil: Festlegung des Begriffs "nichteheliche Lebensgemeinschaft" und rechtstatsächliche Ausprägungen des nichtehelichen Zusammenlebens in Neusüdwales / Australien und in Deutschland 19
A. Definition des Begriffs "nichteheliche Lebensgemeinschaft" 19
I. Definition im De Facto Relationships Act von Neusüdwales (DFR Act) 19
1. Regelung in Section 3 (1) DFR Act 19
2. Entstehungsgeschichte der Definition 20
3. Nähere Bestimmung der Definition durch die Rechtsprechung 21
4. Zusammenfassung 25
II. Definition für eine deutsche Regelung 25
1. Die "eheähnliche Gemeinschaft" im öffentlichen Recht 25
a) Gesetzliche Regelungen 25
b) Definition der "eheähnlichen Gemeinschaft" und Indizien für ihr Vorliegen nach Rechtsprechung und Schrifttum 27
2. Merkmale einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 32
a) Wohn-und Wirtschaftsgemeinschaft 33
b) Persönliche, eheähnliche Bindung 34
c) Dauer 37
d) Subsidiarität zu vertraglichen Vereinbarungen 42
3. Definitionsvorschlag 43
B. Rechtstatsächliche Ausprägung nichtehelicher Lebensgemeinschaften 44
I. Sozialer Kontext nichtehelicher Lebensgemeinschaften vor Erlaß des De Facto Relationships Act in Australien und Neusüdwales 44
1. Informationsquellen 45
2. Statistische und demographische Daten über nichteheliche Lebensgemeinschaften 47
a) Steigerungsrate 47
b) Akzeptanz in der Bevölkerung 48
c) Alter 48
d) Dauer 49
e) De Facto Familien mit Kindern 49
f) Einstellung nichtehelich Zusammenlebender / Rollenverhalten 49
3. Typisierung von De Facto Paaren in den verschiedenen Altersstufen 50
4. Zusammenfassung 52
II. Sozialer Kontext nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland 54
1. Statistische Ergebnisse (sozio-)demographischer Untersuchungen über nichteheliche Lebensgemeinschaften 55
a) Steigerungsrate 55
b) Akzeptanz in der Bevölkerung 56
c) Alter 57
d) Dauer 57
e) Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 58
2. Motive und Erwartungen nichtehelich Zusammenlebender an die alternative Lebensform 59
a) Keine grundsätzliche Abwendung von Ehe und Familie 59
b) Änderung des Partnerschaftsideals 61
c) Partnerschaftsbezogene Wertvorstellungen 63
d) Einstellung zu rechtlichen Fragen des Zusammenlebens 64
3. Zusammenfassung 65
III. Vergleich der rechtstatsächlichen Gegebenheiten nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland und Australien 66
1. Statistische Daten im Vergleich 66
2. Ausgestaltung des nichtehelichen Zusammenlebens 67
2. Teil: Die Rechtslage de lege lata in Deutschland im Vergleich zu der Rechtslage in Neusüdwales / Australien vor Erlaß des De Facto Relationships Act 1984 69
A. Die Rechtslage de lege lata in Deutschland 69
I. Zivilrechtliche Fragen bei Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften 69
1. Vermögensauseinandersetzung 70
2. Unterhaltssicherung 72
3. Zusammenfassung 75
II. Lösungsversuche anhand der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches 76
1. Vermögensauseinandersetzung 76
a) Anwendung des Ehe- und Verlöbnisrechts 77
aa) Ausgleichsanspruch nach § 1378 BGB (Zugewinnausgleich) 77
bb) Ausgleichsanspruch nach § 1298 BGB und Rückforderungsanspruch nach §1301 BGB 77
b) Ausgleichs- und Rückforderungsanspriiche auf vertraglicher Grundlage 79
aa) Vorliegen eines Rechtsgeschäfts als Voraussetzung 80
bb) Erfordernis ausdrücklicher Abreden 80
cc) Konkludente Vereinbarungen 82
(1) Meinungen in Rechtsprechung und Schrifttum über das Zustandekommen konkludenter vertraglicher Abreden 82
(a) Vertrag, der die Gesamtheit der Lebensgemeinschaft erfaßt 82
(b) Verträge über einzelne Zuwendungen 84
(2) Stellungnahme und Beurteilung des konkludenten Verhaltens nichtehelicher Partner anhand der Umfrageergebnisse der BMJFG-Studie 87
(a) Rechtsbindungswille für Vereinbarungen bezüglich der gesamten Lebensgemeinschaft 88
(b) Rechtsbindungswille bei Abreden über einzelne Zuwendungen 89
dd) Ergebnis 92
c) Ansprüche nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage 93
d) Anspruch auf Teilung in Natur (§ 752 BGB) bzw. durch Verkauf oder Versteigerung an einen Partner nach § 753 BGB 94
e) Herausgabe- bzw. Wertersatzanspruch nach §§ 812 Abs. 1 S. 2,2. Alt., 818 BGB (condictio ob rem) 96
2. Unterhalt 102
3. Zusammenfassung 103
III. Verfassungsrechtliche Argumente für ein Tätig werden des Gesetzgebers 106
1. Vorrang der Gesetzgebung aufgrund des Sozialstaatsprinzips 107
2. Vorrang der Gesetzgebung aufgrund des Rechtsstaatsprinzips 108
a) Verwirklichung materieller Gerechtigkeit 109
b) Gewährleistung von Grundrechten (Art. 6 Abs. 5 GG) 109
c) Rechtssicherheit 110
3. Vorrang der Gesetzgebung bei wesentlichen Wertentscheidungen 111
4. Vorrang der Gesetzgebung bei rechtspolitischen oder Zweckmäßigkeitserwägungen 112
5. Vorrang der Gesetzgebung gegenüber richterlicher Rechtsfortbildung mit Blick auf die Unterscheidung von gesetzesimmanenter und gesetzesübersteigender Rechtsfortbildung 112
6. Zusammenfassung 114
B. Die Rechtslage in Neusüdwales / Australien vor Erlaß des De Facto Relationships Act 115
I. Die Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung 115
1. Faktische Besonderheiten 116
a) Bedeutung des Hauseigentums 116
b) Vermögens- und Arbeitsleistungen 117
2. Rechtliche Besonderheiten 117
a) Fortgeltung der Common Law Principles neben der Anwendung des De Facto Relationships Act in Australien 117
b) Equity 118
3. Rechtslage nach Common Law und Equity 119
a) Proprietary Estoppel 120
b) Trust-Recht 121
aa) Express Trust 122
bb) Resulting oder Implied Trust 122
cc) Constructive Trust 126
4. Stellungnahme 132
II. Rechtslage hinsichtlich der Unterhaltssicherung 133
III. Reformvorschläge und ihre Aufnahme in der Öffentlichkeit 134
1. Empfehlungen der Law Reform Commission in Neusüdwales 135
2. Reaktionen in der Öffentlichkeit 137
3. Parlamentsdebatten in der Legislative Assembly und dem Legislative Council von Neusüdwales 138
C. Vergleich der geltenden Rechtslage in Deutschland mit der in Australien vor 1985 140
I. Rechtsprobleme 140
II. Lösungsversuche in der Rechtsprechung 140
III. Nachteile der beschriebenen Rechtslage und Bedarf für eine gesetzliche Regelung 141
3. Teil: Die Auswahl der zur Übernahme für das deutsche Recht geeigneten Vorschriften des De Facto Relationships Act 1984 (NSW) und ihre Anwendung in der Rechtspraxis 143
A. Einführung 143
I. Keine bundeseinheitliche Gesetzesregelung 143
II. Aufbau des De Facto Relationships Act 145
B. Die gesetzlichen Regelungen über Vermögensauseinandersetzung und Unterhalts Sicherung und die Aussonderung der für eine deutsche Regelung geeigneten Vorschriften 146
I. Gemeinsame Voraussetzungen für den Erlaß einer Gerichtsverfügung über Vermögensausgleich und Unterhalt und ihre mögliche Übertragbarkeit in das deutsche Recht 146
1. Wohnsitz in Neusüdwales 146
2. Dauer der Beziehung 146
3. Frist 147
4. Abschließende Regelung 147
II. Der Vermögensausgleich nach ss. 20 ff. DFR Act und seine Eignung als deutsche Regelung 148
1. Die Vermögensaufteilung 148
2. Verfahrensvorschriften 149
a) Die Vertagung der Entscheidung 149
b) Die aufschiebende Wirkung einer Verfügung 151
c) Regelungen bei Tod einer Partei 151
3. Zusammenfassung 152
III. Die gerichtliche Festsetzung des Unterhalts und die Möglichkeit der Übertragung in das deutsche Recht 153
1. Das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung 153
2. Die Dauer der Verpflichtung 154
3. Der Wegfall der Verpflichtung 156
4. Konkurrenz zu öffentlich-rechtlichen Ansprüchen 158
5. Der einstweilige Rechtsschutz 159
6. Die Abänderung von Entscheidungen 159
7. Zusammenfassung 160
IV. Generelle Beschlußmöglichkeiten des Gerichts bei Vermögensausgleich und Unterhaltsbestimmung und die Notwendigkeit ihrer Übernahme in das deutsche zivilprozessuale System 161
1. Beschlußarten 161
2. Begleitmaßnahmen 162
a) Maßnahmen zum Schutz Dritter 162
b) Vorbeugende Maßnahmen 163
c) Ersatzweise Urkundenfertigung 164
d) Die Abänderung einer Entscheidung 165
3. Zusammenfassung 166
V. Ergebnis 167
C. Die Anwendung der für eine Übernahme in Betracht kommenden Vorschriften des DFR Act in der Rechtspraxis und die Folgerungen für eine deutsche Regelung 168
I. Der Vermögensausgleich nach s. 20 DFR Act 168
1. Die Ermessensausübung 168
a) Die vergleichbare Regelung in s. 79 Family Law Act bei Scheidungsverfahren 169
aa) Ermessensrichtlinien in der Rechtsprechung zu s. 79 FLA 170
bb) Kritik an dem Vorgehen der Rechtsprechung 171
b) Die Heranziehung der Rechtsprechung zu s. 79 FLA bei der Auslegung der s. 20 DFR Act 174
c) Die Vorgehens weise der Richter des Supreme Court of New South Wales bei der Anwendung der s. 20 DFR Act 176
2. Einzelfragen im Rahmen der gerichtlichen Vorgehensweise 177
a) Die Bestimmung des Vermögens 177
b) Die Bewertung des Vermögens 179
c) Die Bestimmung der Beiträge 180
d) Die Anerkennung und ein angemessener Ausgleich für die Beiträge in der Vergangenheit 181
e) Die notwendige Verfügung des Gerichts 182
3. Beispiele aus der Rechtsprechung des Supreme Court of New South Wales 182
4. S. 20 DFR Act als zur Übernahme geeignete Vorschrift 195
II. Unterhalt 198
1. Die Unterhaltsansprüche 198
a) Die Unterhaltstatbestände 199
aa) Der Anspruch wegen Kindesbetreuung 199
bb) Der Anspruch zum Zwecke der beruflichen Wiedereingliederung 199
cc) Ein Beispielsfall aus der Rechtsprechung - Todoric ν Todoric & Ors (1990) DFC 95-096 (Powell J . ) - 201
b) Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit 202
c) Umfang und Art des Unterhaltsanspruchs 203
2. Die zeitliche Begrenzung der Unterhaltsverpflichtung 203
3. Der Ausschluß oder Wegfall der Verpflichtung 204
a) Bei Wiederheirat oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft 204
b) Bei Tod einer Partei 204
4. Bestimmung der in das deutsche Recht zu übertragenden Regelungen 205
III. Klagefrist 206
IV. Abschließende Stellungnahme über die für eine deutsche Regelung zu verwendenden Vorschriften 207
4. Teil: Vorschlag für eine gesetzliche Regelung über Vermögensauseinandersetzung und Unterhalt nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland und deren Verfassungsmäßigkeit 209
A. Der Anwendungsbereich einer solchen Regelung 209
B. Der Vermögensausgleich 210
I. Modifizierung der ausländischen Regelung der ss. 20, 38 DFR Act für das deutsche Recht 210
1. Vergleich des Norminhalts der ss. 20, 38 DFR Act mit Gesetzesvorschriften des deutschen Zivilrechts 210
a) Der Anspruch auf Vermögensausgleich dem Grunde nach 211
b) Art der Verpflichtung zum Vermögensausgleich 213
2. Stellungnahme 214
II. Die Verfassungsmäßigkeit eines Vermögensausgleichs zwischen nichtehelichen Partnern nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft 215
1. Die Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zum Vermögensausgleich dem Grunde nach 215
a) Die Vereinbarkeit der zu übernehmenden Regelung mit Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG 215
b) Die Vereinbarkeit der Begründung eines Ausgleichsanspruchs mit Art. 2 Abs. 1GG 222
2. Die Verfassungsmäßigkeit der Art der Verpflichtung als Geldleistungspflicht oder Pflicht zur Übertragung von (Mit-)Eigentum 227
a) Die Auferlegung einer Geldleistungspflicht und ihre Verfassungsmäßigkeit nach Art. 14 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG 227
b) Die Verfassungsmäßigkeit einer Verpflichtung, das Eigentum an einem Gegenstand zu übertragen 229
aa) Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG 229
bb) Gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG 232
c) Die Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung, den Miteigentumsaiiteil an einem beiden Partnern gehörenden Gegenstand an den anderen zu übertragen, als Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 und 2 GG 235
d) Die Verpflichtung zur Übertragung von (Mit-) Eigentum als Ausnahmeregelung zur Geldleistungspflicht 239
aa) Modifikation der Regelung in s. 38 DFR Act über die Arten der Erfüllung in eine Härteklausel 239
bb) Die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Härteklausel nach Art. 14 GG 240
III. Abschließender Vorschlag für die deutsche Regelung 243
C. Die unterhaltsrechtliche Regelung 244
I. Die Umsetzung und Anpassung der ss. 27 ff. DFR Act für eine deutsche Regelung 245
1. Keine grundsätzliche Unterhaltspflicht 245
2. Der Unterhaltsanspruch 245
3. Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit 246
4. Das Maß des Unterhaltsanspruchs 247
5. Die Art des Unterhaltsanspruchs 247
6. Die zeitliche Begrenzung der Unterhalt s Verpflichtung 247
7. Der Ausschluß oder Wegfall der Verpflichtung 248
8. Die unterhaltsrechtliche Gesamtregelung 248
II. Die Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung der Unterhaltspflichten zwischen den Partnern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft 249
1. Die Vereinbarkeit der Unterhaltsverpflichtungen mit Art. 3 Abs. 1 GG 249
a) Der Unterhaltsanspruch wegen Kindesbetreuung 249
b) Der Unterhaltsanspruch zur Erleichterung der beruflichen Wiedereingliederung 254
c) Ergebnis 259
2. Die Verfassungsmäßigkeit der Unterhaltsverpflichtungen nach Art. 2 Abs. 1 GG 259
a) Der Unterhaltsanspruch wegen Kindesbetreuung 260
b) Der Unterhaltsanspruch zur Erleichterung der beruflichen Wiedereingliederung 263
3. Ergebnis 264
III. Die deutsche Fassung der zu übernehmenden Unterhaltsregelung 264
D. Die Ausschlußfrist 265
E. Abschließender Vorschlag für die Regelung über den Vermögensausgleich und die Unterhaltsverpflichtung bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 267
Literaturverzeichnis 269