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Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Sicht

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Bosch, N. (1998). Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Sicht. Ein Beitrag zur funktionsorientierten Auslegung des Grundsatzes »nemo tenetur seipsum accusare«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49297-8
Bosch, Nikolaus. Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Sicht: Ein Beitrag zur funktionsorientierten Auslegung des Grundsatzes »nemo tenetur seipsum accusare«. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49297-8
Bosch, N (1998): Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Sicht: Ein Beitrag zur funktionsorientierten Auslegung des Grundsatzes »nemo tenetur seipsum accusare«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49297-8

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Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Sicht

Ein Beitrag zur funktionsorientierten Auslegung des Grundsatzes »nemo tenetur seipsum accusare«

Bosch, Nikolaus

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 110

(1998)

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Abstract

Durch den grundlegenden Beschluß des BGH zur Frage der Verwertbarkeit einer ohne Belehrung erfolgten Beschuldigtenvernehmung ist die Diskussion um Wesen und Anwendungsbereich des nemo tenetur-Grundsatzes wieder entfacht worden. Ein neuer Problemschwerpunkt hat sich dabei infolge einer zunehmenden Verlagerung polizeilicher Ermittlungen auf verdeckte Informationserhebungsmethoden ergeben.

Der Autor nimmt dies zum Anlaß, die unterschiedlichen Ansätze zur Inhaltsbestimmung des nemo tenetur-Prinzips einer grundlegenden Revision zu unterziehen. Im ersten Teil werden die Schwächen verfassungsrechtlicher Begründungsmodelle des nemo tenetur-Grundsatzes aufgezeigt. Der Verfasser legt dar, warum diese nicht geeignet sind, zur Lösung konkreter Einzelfragen beizutragen. Dreh- und Angelpunkt einer widerspruchsfreien Inhaltsbestimmung kann nur eine funktionale Interpretation des Grundsatzes sein. Im zweiten Teil werden unter Berücksichtigung kommunikationstheoretischer Modelle auf der einen und formaler Konzeptionen auf der anderen Seite die Grundlagen für eine funktionale, prozeßzielorientierte Auslegung gelegt. Im letzten Teil wird anhand einzelner Problemkreise auf Inhalt bzw. Grenzen der Aussage- und Mitwirkungsfreiheit eingegangen. Der Autor erörtert Fragen der Strafzumessung, Beweiswürdigung und -verwertung und zeigt die besonderen Anforderungen auf, die an eine Beweiserhebung durch Sachverständige oder private Dritte zu stellen sind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
Einleitung 17
I. Problemaufriß 19
II. Gang der Untersuchung 22
Teil I: Die Rechtsgrundlagen des nemo tenetur-Grundsatzes und ihr Einfluß auf dessen Inhaltsbestimmung 24
§ 1 Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte 24
I. Art. 14 III lit. g IPBPR – ein allgemeines „privilege against selfincrimination“? 24
II. Art. 6 I S. 1 MRK – eine Leitlinie für die Auslegung des nemo tenetur-Grundsatzes? 26
§ 2 Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Ableitung des nemo tenetur-Grundsatzes 27
I. Der nemo tenetur-Grundsatz – ein absolutes Prinzip und Teil des „Unverfügbaren“ im Strafverfahren? 31
1. Unzumutbarkeitserwägungen und Inhaltsbestimmung des nemo tenetur-Prinzips 32
a) Der Unzumutbarkeitsgedanke als übergreifendes, regulatives Prinzip 32
b) Der Unzumutbarkeitsgedanke als Bestandteil des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 35
2. Absolute Schranken durch Menschenwürde- oder Kernbereichskonzeptionen 37
a) Menschenwürdeverletzender Charakter eines Mitwirkungszwangs im Strafverfahren 37
b) Aussage- und Mitwirkungsverweigerung im Strafverfahren – eine absolut geschützte Entscheidung des Gewissens? 43
II. Konsequenzen einer Ableitung des nemo tenetur-Grundsatzes aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit 46
1. Die allgemeine Handlungsfreiheit 46
2. Fallgruppen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 47
a) Der nemo tenetur-Grundsatz – ein durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abgesichertes Informationsverfügungsrecht? 49
aa) Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 49
bb) Komplementärfunktion des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 52
cc) Verdeutlichung der Komplementärfunktion des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung am Beispiel des Asylverfahrens 55
III. Kern- und Abwägungsbereich des nemo tenetur-Grundsatzes 60
IV. Einflüsse einer rechtsstaatsorientierten Betrachtung des nemo tenetur-Grundsatzes 69
1. Das nemo tenetur-Prinzip als Grundsatz eines rechtsstaatlichen Verfahrens 69
2. Die rechtsstaatlichen Unterprinzipien und ihr Einfluß auf die Auslegung des nemo tenetur-Prinzips 74
a) Fairneßgebot und Inhaltsbestimmung des nemo tenetur-Grundsatzes 74
b) Bedeutung des Gebots der Waffengleichheit für die Aussagefreiheit des Beschuldigten 80
aa) Waffengleichheit und die Beweisbarkeit eines Verfahrensverstoßes bei Vernehmungen 80
bb) Waffengleichheit und Grundsatz der Offenheit staatlicher Ermittlungen bei Eingriffen in den Normbereich des nemo tenetur-Grundsatzes 82
(1) Parität des Wissens als Ziel der Verwirklichung von Chancengleichheit? 82
(2) Beschränktes Gebot der Offenheit staatlicher Ermittlungen 84
(3) Beschränktes Gebot offener Ermittlungen und Täuschungsverbot des § 136a StPO 88
c) Die Unschuldsvermutung 93
§ 3 Bestimmung der Schutzrichtung des nemo tenetur-Grundsatzes aus der Entwicklungsgeschichte des Anklageprozesses 96
Teil II: Der Anspruchsinhalt des nemo tenetur-Grundsatzes bei funktioneller, am Schutzgegenstand orientierter Auslegung 107
§ 4 Prozeßzielorientierte Betrachtung der Funktion des nemo tenetur-Grundsatzes 107
I. Nemo tenetur-Grundsatz und Wahrheitsfindung im Prozeß 108
II. Der nemo tenetur-Grundsatz aus der Sicht kommunikationstheoretischer Modelle 113
III. Nemo tenetur-Grundsatz und das Ziel des Strafverfahrens, Rechtsfrieden zu schaffen 115
§ 5 Aufgabe des nemo tenetur-Grundsatzes – Sicherung der personalen Freiheit der Willensentschließung 121
Teil III: Die Umsetzung des nemo tenetur-Grundsatzes 128
§ 6 Informations- und Belehrungsvorschriften zur Sicherung einer eigenverantwortlichen Entscheidung 128
I. Die Fürsorgepflicht – eine unbrauchbare Grundlage für die Belehrung des Beschuldigten 130
II. Der Zweck der Belehrung: Formalisierung der Kommunikation in Vernehmungen 140
§ 7 Das Informationsrecht der §§ 136 I S. 1, 163a IV StPO 143
§ 8 Strukturelle Defizite des Vernehmungsablaufs und ihr Einfluß auf die Aussagefreiheit 148
I. Pflicht zur Angabe der Personalien und der persönlichen Verhältnisse 148
II. Definitorische Unbestimmtheit des Beschuldigtenbegriffs 153
1. Materielle oder formelle Beschuldigtentheorie – ein Gegensatz? 155
2. Gesetzesanalogie zu § 397 I AO 158
§ 9 Einfluß des Vernehmungszwecks auf Inhalt und Grenzen des nemo tenetur-Prinzips 161
I. Zweck der Beschuldigtenvernehmung – Gewährung rechtlichen Gehörs 161
II. Aussagefreiheit und Täuschungsverbot des § 136a StPO 166
III. Vernehmungszweck und Recht des Beschuldigten auf einen geschlossenen Bericht 172
IV. Vernehmungszweck und Anwesenheitsrecht eines Verteidigers 173
§ 10 Fallgruppen des mittelbaren Aussagezwangs 176
I. Überbewertung eines Geständnisses im Rahmen der Beweiswürdigung 176
II. Aussagefreiheit des Beschuldigten und Einführung polizeilicher Vernehmungsprotokolle in die Hauptverhandlung 178
III. Positive Äußerungsfreiheit des Angeklagten und mittelbare Sanktionierung des Aussageverhaltens 185
1. Grenzen zulässiger Beeinflussung des Aussageverhaltens bei Lügen des Beschuldigten 188
2. Sanktionierung des Prozeßverhaltens in Beweiswürdigung und Strafzumessung 195
a) Bewußt unwahre Angaben zur Sache und ihre Berücksichtigung bei der Beweiswürdigung 195
b) Das Aussageverhalten des Beschuldigten und Strafzumessungserwägungen des Gerichts 197
aa) Das Geständnis im Rahmen der Strafzumessung 197
bb) Strafschärfende Berücksichtigung qualifizierten Leugnens 202
§ 11 Vernehmungsbegriff und Aussagefreiheit des Beschuldigten 204
I. Formeller Vernehmungsbegriff 205
II. Materieller Vernehmungsbegriff 208
III. Verdeckte Vernehmungen des Beschuldigten 210
IV. Vernehmung durch „private“ Dritte 212
1. Zurechnungsgedanke und verdeckt handelnde Private 214
2. Konsequenzen des materiellen Vernehmungsbegriffs beim Einsatz von Leuten 218
V. Vernehmungsbegriff und präventive Zielsetzung des Vernehmungsbeamten 221
VI. Die „vernehmungsähnliche Situation“ 224
1. U-Haft-Fälle 225
2. Die Lösung des Großen Senats zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit verdeckter Vernehmungen des Beschuldigten mit Hilfe einer Hörfalle 233
a) Hörfallen und Fernmeldegeheimnis 234
aa) Einwilligungs- und Netzbereichslösung 234
bb) Zurechnungsgedanke und Eingriffsbestimmung 236
b) Einführung einer Subsidiaritätsklausel durch den Großen Senat 237
§ 12 Zeitpunkt der Belehrung 241
I. Befragungen im „Vorfeld“ der verantwortlichen Beschuldigtenvernehmung 241
II. Das Vorgespräch 243
III. Zulässigkeit und verfahrensrechtliche Folgen einer informatorischen Befragung 246
1. Der Schutz des „verdächtigen“ Zeugen durch § 55 StPO – Ein ausreichendes Korrektiv in der Phase der „Verdachtsklärung“? 251
a) Umfang und Ausübung des Auskunftverweigerungsrechts 252
b) Substantiierungspflicht des Zeugen bei Glaubhaftmachung 254
c) Lücken im Schutz des „verdächtigen Zeugen“ 255
d) Anerkennung eines selbständigen Beweisverwertungsverbotes 259
IV. Die Spontanäußerung 269
§ 13 Garantie der negativen Mitwirkungsfreiheit 277
I. Differenzierung nach der Handlungsqualität des erzwungenen Verhaltens 277
II. Vollstreckungsrechtliche Erklärungsansätze: Vis compulsiva als Kennzeichen unzulässigen Zwangs 280
1. Unzulässigkeit einer Beeinflussung der Willensbildung 280
2. Differenzierung nach dem Handlungserfolg: Unzulässigkeit eines Zugriffs auf das Wissen des Beschuldigten 283
III. Die Stellung des Beschuldigten als Augenscheinobjekt im Rahmen von §§ 81 und 81a StPO 285
1. Die Pflicht zur Duldung der Beobachtung (§ 81 StPO) 285
2. Die Pflicht zur Duldung körperlicher Untersuchungen (§ 81a StPO) 286
3. Die Pflicht zur Duldung der Gegenüberstellung 289
IV. Eigenverantwortliche Entscheidung zur Mitwirkung im Strafverfahren 295
1. Belehrungspflicht im Rahmen der Mitwirkungsfreiheit 295
2. Beschränktes Gebot der Offenheit staatlicher Ermittlungen bei Mitwirkungsverweigerungsrecht des Beschuldigten 298
3. Der nemo tenetur-Grunsatz als Schranke eigener Ermittlungstätigkeit des Sachverständigen 309
a) Belehrungspflicht des Sachverständigen oder seines Auftraggebers? 310
b) Unverwertbarkeit von Zusatztatsachen 315
§ 14 Verwertungsverbote zum Schutz der Aussagefreiheit 318
I. Rügelast bei Verletzung der Belehrungspflicht 325
II. Festlegung der Grenzen des Beweisverwertungsverbotes anhand von Fallgruppen? 330
III. Heilung durch qualifizierte Belehrung 336
IV. Die Widerspruchslösung – Heilung des Verfahrensfehlers durch Rügeverzicht 342
V. Die Fernwirkung von Verwertungsverboten bei Verletzung des nemo tenetur-Grundsatzes 346
Schlußbemerkung 351
Literaturverzeichnis 355
Sachregister 376