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Parlamentarier und Parlament

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Röper, E. (1998). Parlamentarier und Parlament. Konflikte in modernen Volksvertretungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49143-8
Röper, Erich. Parlamentarier und Parlament: Konflikte in modernen Volksvertretungen. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49143-8
Röper, E (1998): Parlamentarier und Parlament: Konflikte in modernen Volksvertretungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49143-8

Format

Parlamentarier und Parlament

Konflikte in modernen Volksvertretungen

Röper, Erich

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 43

(1998)

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Abstract

Zunehmend bestimmen über das rechtlich und politisch Nötige hinaus parteipolitische Ziele das Geschehen im Parlament. Vorgaben der Fraktionsführungen und der Exekutive dominieren das Handeln der Abgeordneten und begrenzen ihre Unabhängigkeit. Die Entscheidungsprozesse sind immer weniger transparent. Demokratie gründet jedoch auf dem persönlich unabhängigen Abgeordneten. Nur seinem Gewissen unterworfen, soll er frei von Aufträgen und Weisungen das Volk vertreten, vor allem diejenigen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Das Parlament soll den Dialog mit der Bevölkerung führen, ihre Willensbildung durch das Aufzeigen politischer Handlungsalternativen mitformen, die Regierung bilden und kontrollieren sowie Gesetze beschließen.

Als Regelungsrahmen für das Zusammenleben der Menschen bleiben Gesetze unverzichtbar. Die wachsende Bedeutung der Verwaltung und privatrechtsförmigen Daseinsvorsorge aber macht die Kontrolle der Regierung immer wichtiger; das gilt vor allem für die Landesparlamente. Die Kontrolle ist zuvörderst Sache des einzelnen Abgeordneten. Er braucht in einer sich verändernden Welt veränderte Handlungsmöglichkeiten. Sie soll dieses Buch aufzeigen. Es faßt die in fünfundzwanzig Jahren als Fraktionsgeschäftsführer in der Bremischen Bürgerschaft gewonnenen Erfahrungen zusammen.

Zentrale Aussagen betreffen die Ausschüsse als zentraler politischer Ort im Arbeitsparlament, ihr Selbstbefassungsrecht und die Öffentlichkeit der Verhandlungen, damit die Entscheidungsprozesse transparent werden. Der Abgeordnete muß sich informieren und Mißstände ohne Beschränkungen zugunsten Betroffener - wie durch den Datenschutz oder die Vorenthaltung der Indemnität - öffentlich machen können: Kontrolle ist nur in und mit Hilfe der Öffentlichkeit wirksam. Seine Unabhängigkeit stärken geheime Abstimmungen in Sachfragen und die Wahl der Ausschußmitglieder statt der Entsendung durch die Fraktionsführung. Für die Regierungsmitglieder muß das parlamentarische Ordnungsrecht

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort 7
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 11
A. Abgeordneter im Parlamentsausschuß 15
I. Rechtliche Vorgaben der Ausschußarbeit 15
II. „Selbstbefassungsverbot“ der Ausschüsse? 27
III. Sachfremde Plenarbezogenheit 30
IV. Ausschuß als kleines Plenum 37
V. Formale und inhaltliche Öffentlichkeit der Ausschüsse 43
VI. Mandatsfreiheit in und von Ausschüssen 49
B. Öffentlichkeitsarbeit, wesensmäßiger Teil der Abgeordnetenfunktionen 52
I. Restriktives BGH-Urteil 52
II. Rezeption in der Literatur 54
III. Handhabung der Öffentlichkeit bei schriftlichen Anfragen 59
IV. Umfang der Indemnität 66
V. Verschiedene Indemnitäten 70
VI. Indemnität funktional begreifen 75
C. Abgeordnetenstatus und Datenschutz 83
I. Parlamentsbezogene datenschutzgesetzliche Regelungen 83
II. Grundrechtsbindung der Parlamente 92
III. Datenschutzrechtliche Einschränkungen der Abgeordnetenarbeit 95
IV. Eingriff in Statusrechte der Abgeordneten 98
V. Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich gespeicherter Daten 103
VI. Schutz der Mitarbeiter 108
VII. Vorrang für die Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Aufgaben 110
D. Zulässigkeit geheimer Abstimmungen im Parlament 114
I. Abstimmungsregeln in Bund und Ländern 114
II. Fälle geheimer Abstimmung 120
III. Diskussion geheimer Abstimmungen 124
IV. Durchbrechungen des Öffentlichkeitsprinzips 127
V. Zulässigkeit geheimer Abstimmungen 130
VI. Unabhängigkeit des Abgeordneten und Öffentlichkeitsprinzip 134
E. Wahl vs. Zugriffsrecht – um der Wehrhaftigkeit der Parlamente willen 138
I. Spiegelbildlichkeit der Ausschüsse 138
II. Ausgrenzungsmaßnahmen in Parlamenten 145
III. Zugriffsrecht als Präsentationsrecht 159
IV. Verfassungsgerichtliche Grenzen parlamentarischer Wahlakte 161
V. Wahl statt bloßer Entsendung 170
F. Petitionsinformationsrecht bei privatrechtsförmiger öffentlicher Verwaltung 177
I. Petitionsbescheidungspflicht nach inhaltlicher Prüfung 177
II. Petitonsrechtsbefangenes öffentliches Handeln 183
III. Grundrechtsbindung allen öffentlichen Handelns 192
IV. Öffentliche Kontrolle privatrechtsförmigen Handelns 194
V. Petitionsinformationsrecht als Teil der parlamentarischen Kontrolle 196
VI. Eigenständiges Informationsrecht des Petitionsausschusses 199
VII. Grundrechtsbindung der privatrechtsförmigen öffentlichen Verwaltung 204
VIII. Ausweitung des Petitionsinformationsrechts durch den Bremischen Staatsgerichtshof 206
IX. Umfassendes Petitionsinformationsrecht bei allen Formen öffentlicher Verwaltung 209
G. Parlamentarische Ordnungsmaßnahmen gegen Regierungsmitglieder 213
I. Ordnungsgewalt, Hausrecht und Polizeigewalt des Präsidenten 213
II. Sachruf 222
III. Ordnungsruf 223
IV. Folgen von Sach- und Ordnungsrufen: Wortentziehung und Sitzungsausschluß 226
V. Zum Spannungsverhältnis von Parlament und Regierung 231