Parlamentarier und Parlament
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Parlamentarier und Parlament
Konflikte in modernen Volksvertretungen
Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 43
(1998)
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Zunehmend bestimmen über das rechtlich und politisch Nötige hinaus parteipolitische Ziele das Geschehen im Parlament. Vorgaben der Fraktionsführungen und der Exekutive dominieren das Handeln der Abgeordneten und begrenzen ihre Unabhängigkeit. Die Entscheidungsprozesse sind immer weniger transparent. Demokratie gründet jedoch auf dem persönlich unabhängigen Abgeordneten. Nur seinem Gewissen unterworfen, soll er frei von Aufträgen und Weisungen das Volk vertreten, vor allem diejenigen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Das Parlament soll den Dialog mit der Bevölkerung führen, ihre Willensbildung durch das Aufzeigen politischer Handlungsalternativen mitformen, die Regierung bilden und kontrollieren sowie Gesetze beschließen.Als Regelungsrahmen für das Zusammenleben der Menschen bleiben Gesetze unverzichtbar. Die wachsende Bedeutung der Verwaltung und privatrechtsförmigen Daseinsvorsorge aber macht die Kontrolle der Regierung immer wichtiger; das gilt vor allem für die Landesparlamente. Die Kontrolle ist zuvörderst Sache des einzelnen Abgeordneten. Er braucht in einer sich verändernden Welt veränderte Handlungsmöglichkeiten. Sie soll dieses Buch aufzeigen. Es faßt die in fünfundzwanzig Jahren als Fraktionsgeschäftsführer in der Bremischen Bürgerschaft gewonnenen Erfahrungen zusammen.Zentrale Aussagen betreffen die Ausschüsse als zentraler politischer Ort im Arbeitsparlament, ihr Selbstbefassungsrecht und die Öffentlichkeit der Verhandlungen, damit die Entscheidungsprozesse transparent werden. Der Abgeordnete muß sich informieren und Mißstände ohne Beschränkungen zugunsten Betroffener - wie durch den Datenschutz oder die Vorenthaltung der Indemnität - öffentlich machen können: Kontrolle ist nur in und mit Hilfe der Öffentlichkeit wirksam. Seine Unabhängigkeit stärken geheime Abstimmungen in Sachfragen und die Wahl der Ausschußmitglieder statt der Entsendung durch die Fraktionsführung. Für die Regierungsmitglieder muß das parlamentarische Ordnungsrecht
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Geleitwort | 7 | ||
Vorwort | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
A. Abgeordneter im Parlamentsausschuß | 15 | ||
I. Rechtliche Vorgaben der Ausschußarbeit | 15 | ||
II. „Selbstbefassungsverbot“ der Ausschüsse? | 27 | ||
III. Sachfremde Plenarbezogenheit | 30 | ||
IV. Ausschuß als kleines Plenum | 37 | ||
V. Formale und inhaltliche Öffentlichkeit der Ausschüsse | 43 | ||
VI. Mandatsfreiheit in und von Ausschüssen | 49 | ||
B. Öffentlichkeitsarbeit, wesensmäßiger Teil der Abgeordnetenfunktionen | 52 | ||
I. Restriktives BGH-Urteil | 52 | ||
II. Rezeption in der Literatur | 54 | ||
III. Handhabung der Öffentlichkeit bei schriftlichen Anfragen | 59 | ||
IV. Umfang der Indemnität | 66 | ||
V. Verschiedene Indemnitäten | 70 | ||
VI. Indemnität funktional begreifen | 75 | ||
C. Abgeordnetenstatus und Datenschutz | 83 | ||
I. Parlamentsbezogene datenschutzgesetzliche Regelungen | 83 | ||
II. Grundrechtsbindung der Parlamente | 92 | ||
III. Datenschutzrechtliche Einschränkungen der Abgeordnetenarbeit | 95 | ||
IV. Eingriff in Statusrechte der Abgeordneten | 98 | ||
V. Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich gespeicherter Daten | 103 | ||
VI. Schutz der Mitarbeiter | 108 | ||
VII. Vorrang für die Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Aufgaben | 110 | ||
D. Zulässigkeit geheimer Abstimmungen im Parlament | 114 | ||
I. Abstimmungsregeln in Bund und Ländern | 114 | ||
II. Fälle geheimer Abstimmung | 120 | ||
III. Diskussion geheimer Abstimmungen | 124 | ||
IV. Durchbrechungen des Öffentlichkeitsprinzips | 127 | ||
V. Zulässigkeit geheimer Abstimmungen | 130 | ||
VI. Unabhängigkeit des Abgeordneten und Öffentlichkeitsprinzip | 134 | ||
E. Wahl vs. Zugriffsrecht – um der Wehrhaftigkeit der Parlamente willen | 138 | ||
I. Spiegelbildlichkeit der Ausschüsse | 138 | ||
II. Ausgrenzungsmaßnahmen in Parlamenten | 145 | ||
III. Zugriffsrecht als Präsentationsrecht | 159 | ||
IV. Verfassungsgerichtliche Grenzen parlamentarischer Wahlakte | 161 | ||
V. Wahl statt bloßer Entsendung | 170 | ||
F. Petitionsinformationsrecht bei privatrechtsförmiger öffentlicher Verwaltung | 177 | ||
I. Petitionsbescheidungspflicht nach inhaltlicher Prüfung | 177 | ||
II. Petitonsrechtsbefangenes öffentliches Handeln | 183 | ||
III. Grundrechtsbindung allen öffentlichen Handelns | 192 | ||
IV. Öffentliche Kontrolle privatrechtsförmigen Handelns | 194 | ||
V. Petitionsinformationsrecht als Teil der parlamentarischen Kontrolle | 196 | ||
VI. Eigenständiges Informationsrecht des Petitionsausschusses | 199 | ||
VII. Grundrechtsbindung der privatrechtsförmigen öffentlichen Verwaltung | 204 | ||
VIII. Ausweitung des Petitionsinformationsrechts durch den Bremischen Staatsgerichtshof | 206 | ||
IX. Umfassendes Petitionsinformationsrecht bei allen Formen öffentlicher Verwaltung | 209 | ||
G. Parlamentarische Ordnungsmaßnahmen gegen Regierungsmitglieder | 213 | ||
I. Ordnungsgewalt, Hausrecht und Polizeigewalt des Präsidenten | 213 | ||
II. Sachruf | 222 | ||
III. Ordnungsruf | 223 | ||
IV. Folgen von Sach- und Ordnungsrufen: Wortentziehung und Sitzungsausschluß | 226 | ||
V. Zum Spannungsverhältnis von Parlament und Regierung | 231 |