Verwaltungsprozeßrecht unter europäischem Einfluß
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Verwaltungsprozeßrecht unter europäischem Einfluß
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 176
(2003)
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Die Rolle des Verwaltungsrichters hat sich mit zunehmendem Einfluß des Europarechts nachhaltig verändert. Er ist nicht mehr nur Richter des deutschen, sondern zugleich auch des europäischen Rechts. Mit einfachen, schematischen Formeln lassen sich die Mechanismen und Probleme dieser Funktionsbestimmung nicht erfassen. Alle Sachentscheidungsvoraussetzungen sind so auszulegen und anzuwenden, daß die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts sichergestellt und die Rechte, die das Gemeinschaftsrecht gewährt, effektiv geschützt sind.Die Einwirkungen des Europarechts auf die einzelnen Sachentscheidungsvoraussetzungen werden praxisnah und anschaulich dargestellt. Die Bedeutung der Aufgabe nationaler Gerichte und die Rolle der Verwaltungsrichter ergeben sich aus einigen grundlegenden allgemeinen Prinzipien des Gemeinschaftsrechts, die allen weiteren Überlegungen vorangestellt sind. In einem nächsten Schritt wird der Frage nachgegangen, inwieweit das europäische Recht den Zugang zu deutschen Verwaltungsgerichten beeinflußt. Die Frage der internationalen Zuständigkeit und die Problematik transnationaler Verwaltungsakte werden umfassend behandelt. Die Auswirkungen auf die Statthaftigkeit der Rechtsschutzreform, die Klagebefugnis und die Einklagbarkeit von Verfahrensrechten werden nachfolgend untersucht. Sodann wird der Blick darauf geworfen, in welchem Umfang sich das europäische Recht auf die Klagefristen, die Öffentlichkeit des verwaltungsrechtlichen Verfahrens und den einstweiligen Rechtsschutz auswirkt. Insgesamt bietet das Werk einen hervorragenden Leitfaden für die Praxis.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 19 | ||
Erstes Kapitel: Das Zusammenspiel von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht und die Rolle des Verwaltungsrichters | 21 | ||
I. Allgemeines | 21 | ||
II. Das Institut der unmittelbaren Wirkung | 23 | ||
1. Die Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung von Gemeinschaftsrecht | 23 | ||
2. Die Besonderheiten der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien | 25 | ||
a) Das Problem der vertikal belastenden und horizontalen Wirkung von Richtlinienrecht | 25 | ||
b) Die unmittelbare Wirkung von Richtlinienrecht in multipolaren Verwaltungsrechtsverhältnissen | 26 | ||
c) Exkurs: Die Vorwirkungen von Richtlinien vor ihrer Umsetzung | 27 | ||
III. Das Gebot der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung | 28 | ||
1. Die Pflicht zur Gemeinschaftstreue als Grundlage der gemeinschaftskonformen Auslegung | 28 | ||
2. Die Voraussetzungen und Grenzen der gemeinschaftskonformen Auslegung | 29 | ||
a) Die Voraussetzungen gemeinschaftskonformer Auslegung | 29 | ||
b) Die Grenzen der gemeinschaftskonformen Auslegung und ihr Verhältnis zu den nationalen Auslegungstopoi | 30 | ||
IV. Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bei sog. direkten Kollisionen | 33 | ||
1. Die Abgrenzung von direkten und indirekten Kollisionen | 33 | ||
2. Die Lehre vom Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bei „direkten Kollisionen“ | 34 | ||
3. Das Problem direkter Kollisionen von nationalem Recht mit mittelbar wirkendem Gemeinschaftsrecht | 36 | ||
V. Die ergänzenden Prinzipien zur Gewährleistung der Tragweite und Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts bei sog. „indirekten Kollisionen“ | 37 | ||
1. Die grundsätzliche Anwendbarkeit des nationalen Vollzugsrechts bei indirektem Gemeinschaftsrechtsvollzug | 37 | ||
2. Ergänzende Prinzipien zur Gewährleistung der Tragweite und Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts | 39 | ||
a) Das Effizienzgebot als Beschränkung der nationalen Vollzugsausgestaltung | 39 | ||
b) Das Diskriminierungsverbot als Grenze für die nationale Vollzugsausgestaltung | 40 | ||
VI. Die Kollision von Gemeinschaftsrecht und nationalem Verfassungsrecht | 41 | ||
1. Die These vom absoluten Vorrang des Gemeinschaftsrechts | 41 | ||
2. Die Rechtsprechung des BVerfG | 42 | ||
3. Der „relative Vorrang“ des Gemeinschaftsrechts nach den Vorgaben des Art. 23 Abs. 1 GG | 43 | ||
4. Die Bedeutung der Nivellierung der Prüfungsmaßstäbe des Grundgesetzes auf den Erlaß und den Vollzug nationalen Transformationsrechts | 44 | ||
5. Die Unanwendbarkeit „ausbrechender Rechtsakte“ des Gemeinschaftsrechts 45 VII. Zusammenfassung | 45 | ||
VII. Zusammenfassung | 47 | ||
Zweites Kapitel: Die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug und die internationale Zuständigkeit deutscher Verwaltungsgerichte | 50 | ||
I. Allgemeines | 50 | ||
II. Die Reichweite der deutschen Gerichtsbarkeit | 52 | ||
1. Die räumliche Begrenzung der staatlichen Gerichtsgewalt durch das Territorialitätsprinzip | 53 | ||
2. Die personelle Beschränkung der staatlichen Gerichtsgewalt durch die Grundsätze der Immunität | 54 | ||
a) Die Immunität fremder Staaten | 55 | ||
b) Die Immunität der Europäischen Gemeinschaften sowie der europäischen Organisationen und Einrichtungen | 57 | ||
III. Die internationale bzw. supranationale Zuständigkeit der deutschen Verwaltungsgerichte | 61 | ||
1. Die internationale Zuständigkeit der Gemeinschaftsgerichte gem. Art. 240 EG | 61 | ||
2. Die internationale Zuständigkeit bei mitgliedstaatlichem Vollzug des Gemeinschaftsrechts und in den Fällen der Organleihe | 63 | ||
a) Der mitgliedstaatliche Vollzug des Gemeinschaftsrechts | 63 | ||
b) Das Problem der Vorfragenkompetenz | 63 | ||
c) Die Vorfragenkompetenz in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes | 64 | ||
d) Die Organleihe | 65 | ||
3. Die internationale Zuständigkeit deutscher Verwaltungsgerichte aufgrund der Regelungen des EuGVÜ | 66 | ||
4. Die internationale Zuständigkeit deutscher Verwaltungsgerichte bei der Entscheidung über deutsches öffentliches Recht | 68 | ||
IV. Europarechtliche Einwirkungen auf die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gem. § 40 VwGO | 69 | ||
1. Problemaufriß | 69 | ||
2. Gemeinschaftsrechtliche Impulse auf die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht | 70 | ||
3. Die Zuordnung gemeinschaftsrechtlicher Normen zum öffentlichen Recht | 71 | ||
V. Rechtsschutz gegen sog. „transnationale Verwaltungsakte“ und transnationales Verwaltungshandeln | 72 | ||
1. Problemaufriß | 72 | ||
2. Das Ziel eines Konzepts kohärenter Rechtsschutzgewährleistungen | 77 | ||
3. Die Ausstrahlungswirkungen des Art. 19 Abs. 4 GG auf supra- und transnationales Verwaltungshandeln | 78 | ||
4. Der Gedanke der „Kooperation“ der mitgliedstaatlichen Gerichte als Zielvorstellung für ein kohärentes Rechtsschutzsystem | 79 | ||
VI. Zusammenfassung | 82 | ||
Drittes Kapitel: Die Einwirkungen des Europarechts auf die Rechtsschutzform | 84 | ||
I. Allgemeines | 84 | ||
II. Die gemeinschaftsrechtlichen Einwirkungen auf die untergesetzliche Normenkontrolle gem. § 47 VwGO | 85 | ||
1. Die Vorgaben des § 47 VwGO | 85 | ||
2. Der Einfluß des gemeinschaftsrechtlichen Effizienzgebotes und Diskriminierungsverbotes auf § 47 VwGO | 87 | ||
3. Die Kollision von untergesetzlichen Normen und Gemeinschaftsrecht als revisible Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG | 89 | ||
4. Das Zustimmungsgesetz zu den Gemeinschaftsverträgen als bundesrechtlicher Prüfungsmaßstab | 90 | ||
5. Die Ermächtigungsnorm als indirekter Prüfungsgegenstand der Normenkontrolle | 92 | ||
6. Die analoge Anwendung von § 47 VwGO | 93 | ||
III. Der Klageantrag auf gemeinschaftskonforme Ergänzung oder auf Erlaß einer gemeinschaftskonformen untergesetzlichen Norm | 95 | ||
1. Die Statthaftigkeit eines Antrages auf gemeinschaftskonforme Ergänzung einer untergesetzlichen Norm | 95 | ||
2. Die Statthaftigkeit eines Antrages auf Erlaß einer untergesetzlichen Norm zur Verwirklichung des Gemeinschaftsrechts | 96 | ||
IV. Die Statthaftigkeit eines verwaltungsprozessualen Klageantrages auf Unanwendbarerklärung einer gemeinschaftswidrigen oder auf Erlaß einer gemeinschaftskonformen Norm des Landes- oder Bundesrechts | 98 | ||
1. Problemaufriß | 98 | ||
2. Die verwaltungsprozessuale Behandlung gemeinschaftsrechtlicher Ansprüche auf Abwehr oder Erlaß mitgliedstaatlicher Gesetze | 100 | ||
V. Zusammenfassung | 103 | ||
Viertes Kapitel: Der Einfluß des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf die Klage- oder Antragsbefugnis | 105 | ||
I. Allgemeines | 105 | ||
II. Die Konzeption der VwGO | 108 | ||
1. Die Abgrenzung von Berechtigungen und bloßen Rechtsreflexen | 109 | ||
2. Die „Rechtsmacht“ als Kriterium der Schutznormtheorie | 111 | ||
3. Gesetzesunabhängige Begründung einer Rechtsdurchsetzungsbefugnis infolge „tatsächlicher Betroffenheit“ | 114 | ||
4. Neuere Ansätze in Rechtsprechung und Literatur | 116 | ||
5. Zwischenergebnis | 120 | ||
III. Subjektive Rechte aus Normen des Gemeinschaftsrechts und deren Geltendmachung vor den nationalen Gerichten | 121 | ||
1. Die Anforderungen an die Klagebefugnis in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen | 122 | ||
2. Die Initiativberechtigung natürlicher und juristischer Personen bei Klagen vor dem EuGH | 126 | ||
3. Die Geltendmachung subjektiver Gemeinschaftsrechte vor den deutschen Verwaltungsgerichten | 130 | ||
a) Die Strategien zur Subjektivierung des Gemeinschaftsrechts | 131 | ||
aa) Ausgangspunkt: Die Rechtsprechung des EuGH zur Schutzwirkung umweltrechtlicher Grenzwertbestimmungen | 131 | ||
bb) Die Reaktion des Schrifttums auf die Rechtsprechung zur Einklagbarkeit umweltrechtlicher Grenzwerte | 133 | ||
α) Die Herleitung gemeinschaftsrechtlicher Kriterien für die Klagbarkeit einer Gemeinschaftsrechtsnorm vor den nationalen Gerichten | 133 | ||
β) Nationale Kriterien als Ausgangspunkt zur Beurteilung der Klagbarkeit einer Gemeinschaftsrechtsnorm | 136 | ||
αα) Die Anknüpfung an die „Elfes-Konstruktion“ des BVerfG | 136 | ||
ββ) Die Schutznormtheorie als Ausgangspunkt | 137 | ||
cc) Die Systementscheidung zugunsten einer „Theorie gemeinschaftsrechtlicher Schutznormen“ | 138 | ||
α) Die Rechtsprechung des EuGH zum Staatshaftungsrecht | 138 | ||
β) Das Vergaberecht als Beleg für Systemdivergenzen? | 139 | ||
γ) Die Besonderheiten im Falle der normativen Typisierung von Interessen im europäischen Umweltrecht | 141 | ||
δ) Der Schutznormgedanke im europäischen Verfahrensrecht | 145 | ||
ε) Die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen | 146 | ||
ζ) Zwischenergebnis | 147 | ||
b) Die Kriterien einer „Theorie subjektiver Gemeinschaftsrechte“ | 148 | ||
aa) Die objektive Rechtspflicht | 148 | ||
bb) Der Schutz zumindest auch von Individualinteressen | 152 | ||
α) Die Erforderlichkeit des Individualschutzkriteriums für die Klagbarkeit eines Gemeinschaftsrechtssatzes | 152 | ||
β) Die Kriterien zur Feststellung des individualschützenden Charakters einer Gemeinschaftsrechtsnorm | 154 | ||
cc) Das Kriterium der Normdurchsetzungsbefugnis | 158 | ||
α) Die sog. Levitationstheorie als Grundsatz auch bei Gemeinschaftsrechtssätzen | 158 | ||
β) Der gemeinschaftsrechtliche Situationsvorbehalt im raum- und umweltbezogenen Sachbereich | 159 | ||
c) Zwischenergebnis | 161 | ||
IV. Der Einfluß des Gemeinschaftsrechts auf den deutschen Individualrechtsschutz in rein nationalen Sachverhalten | 162 | ||
1. Die Herleitung subjektiver Rechte aus nationalem Transformationsrecht | 162 | ||
2. Die Differenzierung zwischen materiellen und prozessualen Rechten i.S. von § 42 Abs. 2 VwGO | 163 | ||
V. Zusammenfassung | 166 | ||
Fünftes Kapitel: Die Einklagbarkeit von gemeinschaftsrechtlich fundierten Verfahrensrechten gem. § 44 a VwGO | 169 | ||
I. Allgemeines | 169 | ||
II. Die Kontroll- und Verfahrensrechte im Gemeinschaftsrecht | 171 | ||
1. Die nichtverfahrensakzessorischen Kontrollrechte | 171 | ||
2. Die verfahrensakzessorischen Rechte | 173 | ||
3. Die allgemeinen Gemeinschaftsrechte im Verfahren | 175 | ||
III. Zusammenfassung | 176 | ||
Sechstes Kapitel: Das gemeinschaftsrechtliche Prinzip der Rechtssicherheit und die Auswirkungen des Europarechts auf verwaltungsprozessuale Fristen | 178 | ||
I. Allgemeines | 178 | ||
II. Die Fristbestimmung bei unzureichender Richtlinienumsetzung | 180 | ||
III. Die europarechtlichen Einflüsse auf das Erfordernis der fristgerechten Begründung | 183 | ||
IV. Die Wahrung der Klagefrist und die Europäisierung der Gerichtssprache | 187 | ||
1. Problemaufriß | 187 | ||
2. Determinierung der Festlegung auf die Nationalsprache durch internationale Übereinkünfte | 188 | ||
3. Gemeinschaftsrechtliche Determinanten der Festlegung auf die Nationalsprache | 189 | ||
a) Die Determinierung durch sekundärrechtliche Bestimmungen | 189 | ||
b) Die Determinierung durch das Diskriminierungsverbot und die Grundfreiheiten des EG-Vertrages | 190 | ||
V. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Sachverhalten mit Gemeinschaftsrelevanz | 193 | ||
1. Problemaufriß | 193 | ||
2. Das Verschuldensprinzip bei mangelhaften Sprachkenntnissen | 195 | ||
3. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei zollrechtlichen Fristen i.S. des Zollkodexes | 196 | ||
VI. Die Wiederaufnahme des Verfahrens | 197 | ||
VII. Zusammenfassung | 200 | ||
Siebtes Kapitel: Die Öffentlichkeit des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) | 203 | ||
I. Allgemeines | 203 | ||
II. Die Vereinbarkeit des Verzichts auf die mündliche Verhandlung gem. § 101 Abs. 2 VwGO mit Art. 6 Abs. 1 EMRK | 205 | ||
III. Die Vereinbarkeit des Gerichtsbescheidsverfahrens gem. § 84 VwGO mit Art. 6 Abs. 1 EMRK | 207 | ||
1. Die Rechtslage bis zum Inkrafttreten der 6. VwGO-Novelle | 207 | ||
2. Die Rechtslage seit Inkrafttreten der 6. VwGO-Novelle und das Problem der Befangenheit vorbefaßter Richter im Falle der nachträglich beantragten mündlichen Verhandlung | 208 | ||
a) Der Antrag auf nachträgliche mündliche Verhandlung gem. § 84 Abs. 2 Nr. 1 VwGO | 208 | ||
b) Die Unparteilichkeit der mit dem Gerichtsbescheid vorbefaßten Richter bei der nachträglichen mündlichen Verhandlung | 208 | ||
c) Fazit | 212 | ||
3. Die Vereinbarkeit des § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO mit Art. 6 Abs. 1 EMRK | 213 | ||
IV. Die Vereinbarkeit der Zustellung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gem. § 116 Abs. 2 VwGO mit Art. 6 Abs. 1 S. 2 EMRK | 214 | ||
V. Zusammenfassung | 215 | ||
Achtes Kapitel: Die Europäisierung des einstweiligen Rechtsschutzes | 217 | ||
I. Allgemeines | 217 | ||
II. Der vorläufige Rechtsschutz gegen belastende Verwaltungsakte gem. §§ 80, 80a VwGO | 221 | ||
1. Der Ausschluß der aufschiebenden Wirkung | 221 | ||
a) Aussetzungsautomatik versus Effektivität des Gemeinschaftsrechts | 221 | ||
b) § 80 VwGO als Rezeptionsnorm zur Erfassung und Umsetzung europarechtlicher Vorgaben | 222 | ||
2. Die gerichtliche Entscheidung zur Aussetzung der Vollziehung eines auf Gemeinschaftsrecht beruhenden Verwaltungsaktes | 224 | ||
a) Der Kriterienkatalog für das Entscheidungsprogramm im Aussetzungsverfahren gegen belastende Verwaltungsakte | 224 | ||
b) Die Voraussetzungen der Aussetzungsbefugnis im einzelnen | 225 | ||
aa) Der Anwendungsbereich der Kriterien des Entscheidungsprogrammes | 225 | ||
α) Die Differenzierung zwischen Gültigkeitsfragen und Anwendungsfehlern | 225 | ||
β) Die Anwendbarkeit des Entscheidungsprogrammes bei Zweifeln an der Gültigkeit von Richtlinien oder Entscheidungen, die dem nationalen Verwaltungsakt zugrundeliegen | 226 | ||
bb) Das Vorliegen erheblicher Zweifel an der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit | 228 | ||
cc) Die Vorlageverpflichtung im einstweiligen Rechtsschutz | 229 | ||
dd) Die Dringlichkeit und Irreparabilität des Schadens | 231 | ||
ee) Die Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses | 231 | ||
ff) Die Beachtung der Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte durch die nationalen Gerichte | 232 | ||
gg) Die Vorläufigkeit der Aussetzungsanordnung | 232 | ||
III. Die einstweilige Anordnung gem. § 123 VwGO | 233 | ||
1. Der Schutz vor Gemeinschaftsrecht durch einstweilige Anordnung | 233 | ||
2. Der Schutz durch Gemeinschaftsrecht bei Untätigkeit von Gemeinschaftsorganen | 234 | ||
IV. Die Legimitation des EuGH zur Harmonisierung des vorläufigen Rechtsschutzes | 236 | ||
1. Die Frage der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenz zur Entwicklung gemeinschaftseinheitlicher Kriterien für den einstweiligen Rechtsschutz | 236 | ||
2. Die ausschließliche Kompetenz des EuGH zum Erlaß einstweiliger Regelungsanordnungen auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts | 240 | ||
a) Die Kritik des Schrifttums an der Entscheidung „T. Port“ | 240 | ||
b) Die Ausschließlichkeit der Kompetenzzuweisung durch den EG-Vertrag | 241 | ||
V. Exkurs I: Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch Verwaltungsbehörden | 243 | ||
VI. Exkurs II: Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Bereich des Zollkodexes | 245 | ||
1. Der Zollkodex als eigenständige Regelung des Rechtsschutzes durch den Gemeinschaftsgesetzgeber | 245 | ||
2. Der zweistufige Rechtsschutz nach Art. 243 ZK | 245 | ||
3. Der vorläufige Rechtsschutz nach Art. 244 ZK | 246 | ||
4. Die Kollision der Grundsätze der EuGH-Rechtsprechung zur Gewährung einstweiligen mitgliedstaatlichen Rechtsschutzes mit Art. 244 Abs. 2 ZK | 247 | ||
VII. Zusammenfassung | 248 | ||
Ausblick | 251 | ||
Literaturverzeichnis | 254 | ||
Sachverzeichnis | 286 |