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Wittgruber, F. (1999). Die Abkehr des Arbeitsrechts von der Vertragsfreiheit. am Beispiel betrieblicher Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49667-9
Wittgruber, Frank. Die Abkehr des Arbeitsrechts von der Vertragsfreiheit: am Beispiel betrieblicher Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49667-9
Wittgruber, F (1999): Die Abkehr des Arbeitsrechts von der Vertragsfreiheit: am Beispiel betrieblicher Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49667-9

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Die Abkehr des Arbeitsrechts von der Vertragsfreiheit

am Beispiel betrieblicher Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

Wittgruber, Frank

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 170

(1999)

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Abstract

Der Autor zeigt die Aufwertung der Betriebsautonomie und die einhergehende Abkehr des Arbeitsrechts von der Vertragsfreiheit auf, exemplarisch am Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei übertariflichen Zulagen gemäß § 87 Abs. 1 Nr.10 BetrVG.

Statt diese Norm anhand ihres Zwecks der Gewährleistung innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit auszulegen, ist deren Reichweite anhand des Systems der arbeitsrechtlichen Gestaltungsfaktoren und ihrer Autonomiebereiche, also Individual-, Unternehmens- und Tarifautonomie zu bestimmen. Das Arbeitsverhältnis findet seine Grundlage in der Privatautonomie des Arbeitnehmers, wobei es keine personalen Elemente aufweist, ebensowenig wie sich die Belegschaft als Betriebsgemeinschaft begreifen läßt, um die Betriebsautonomie auszuweiten. Soziologische Betrachtungsweisen, seien es empirische, betriebswirtschaftliche oder ökonomische Analysen, haben außeracht zu bleiben. Geschützt wird die Selbstbestimmung durch das Günstigkeitsprinzip, welches die fremdbestimmte Zwangsordnung begrenzt. Im Hinblick auf die Unternehmensautonomie und auf die Schutzfunktion des Betriebsrats ist kein Teilhabezweck betrieblicher Mitbestimmung anzuerkennen. Die Tarifautonomie schließlich wird durch den Tarifvorbehalt und den Tarifvorrang gesichert. Übertarifliche Zulagen betreffen die Entgelthöhe, so daß es durch mitbestimmte Verteilungskriterien zu einem Attraktivitätsverlust der Gewerkschaften kommt.

Mithin besteht folgendes Zusammenspiel der Gestaltungsfaktoren: Während die tariflichen Regelungen als Mindestarbeitsbedingungen ausreichend Schutz gewähren, dient der übertarifliche Bereich der Interessenverfolgung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers und somit der Austauschgerechtigkeit. Eine Mitbestimmung kommt nur bei belegschaftsbezogenem Handeln des Arbeitgebers, also bei benannten Zulagen in Betracht, ebenso wie es bei einer nachträglichen Änderung eines systematischen Vorgehens bedarf, damit ein kollektiver Tatbestand im Sinne einer abstrakt-generellen Regelung vorliegt. Dann hat der Betriebsrat ein Initiativrecht für die Neuverteilung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 11
I. Einführung in die Materie und Gang der Untersuchung 11
II. Erscheinungsformen übertariflicher Entlohnung 16
1. Teil: Auslegung des Begriffs "Fragen der betrieblichen Lohngestaltung" 21
§ 1 Verwirklichung "innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit" 21
I. Die Konkretisierung durch die Rechtsprechung 21
II. Auslegung nach der klassischen Methodenlehre 22
1. Wortlaut und Systematik 23
2. Historisch-teleologische Auslegung und Freiwilligkeitsgrundsatz 23
3. Objektiv-teleologische Auslegung 28
IIΙ. Verteilungsgerechtigkeit als sozialpolitisches Anliegen 30
IV. Verwirklichung von Gerechtigkeit als Maxime 32
§ 2 Die sogenannte "dritte Dimension des Arbeitsrechts" 37
I. Das Vorfeld des kollektiven Tatbestands 37
II. Kontroverse um die Rechtsstellung des Arbeitnehmers 39
ΙII. Eingliederung in den Betrieb 42
1. Der Betrieb als soziales System 42
a) Interessenkonflikt zwischen den Arbeitnehmern 42
b) ökonomische Schlußfolgerungen 43
2. Bedeutung der Rechtssoziologie 45
3. Klassenkämpferisches Denken im Arbeitsrecht 48
§ 3 Abkehr des Arbeitsrechts vom Privatrecht 53
I. Die Abhängigkeit des Arbeitnehmers als Grundsachverhalt 53
1. Personenrechtliches Denken 53
2. Der Arbeitnehmer als Mitarbeiter 58
3. Wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers 62
4. Arbeitsrecht als das Recht der Arbeitsverhältnisse 66
II. Die Selbstbestimmung des einzelnen Arbeitnehmers 70
1. Die Bedeutung des Günstigkeitsprinzips 72
2. Privatautonomes Verständnis der Mitbestimmung 75
a) Mitbestimmung als Fremdbestimmung 75
b) Mitbestimmung als Sozialprivatrecht 78
3. Generelle Ohnmächtigkeit des Arbeitnehmers 84
a) Gestörte Vertragsparität 84
b) Kollision von Individual- und Kollektivinteresse 87
4. Freiheit und Gleichheit beim Entgelt 90
ΙII. Ergebnis 91
§ 4 Der allgemeine Sinn und Zweck der notwendigen Mitbestimmung 93
I. Der Schutzzweck im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer 93
II. Der Ordnungszweck im Verhältnis Arbeitnehmer/Arbeitnehmer 95
ΙII. Der Teilhabezweck im Verhältnis Arbeitgeber/Belegschaft 96
IV. Der Schutzzweck als Begrenzung der Betriebsautonomie 97
1. Betriebliche Ordnung 98
2. Das Verhältnis von Schutz- und Ausgleichsfunktion 98
3. Management by Betriebsverfassung ? 99
4. Zwischenergebnis 105
V. Ergebnis zum ersten Teil 105
2. Teil: Voraussetzungen und Grenzen des Mitbestimmungsrechts bei übertariflichen Zulagen 107
§ 5 Gesetzlich normierte Schranken eines Mitbestimmungsrechts 107
I. Der Tarifvorrang gemäß § 871 Eingangssatz BetrVG 107
1. Bedeutung des Tarifvorrangs 107
a) Entbehrlichkeit des doppelten Schutzes der Arbeitnehmer 107
b) Sicherung der Tarifautonomie 109
aa) Rückgriff auf die ratio des Tarifvorbehalts 109
bb) Gefährdung durch betriebliche Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen 110
2. Beschaffenheit der tariflichen Regelung 115
a) Mindestanforderungen des Schutzes 115
b) Bedeutung der Schutzfunktion 116
3. Ergebnis 118
II. Der Tarifvorbehalt gemäß § 77 III BetrVG 118
§ 6 Übertarifliche Zulagen als Einzelfallregelungen 120
I. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 121
1. Entwicklung bis zur Entscheidung des Großen Senats 121
2. Folgeentscheidungen des 1. Senats 122
II. Literaturauffassungen zur Kollektivität des Zulagenbereichs 127
1. Grundsätzliche Kollektivität 127
2. Subjektive Bestimmung seitens des Arbeitgebers 129
ΙII. Stellungnahme 130
1. Generalität der Regelung 131
2. Kollektiver Bezug der Angelegenheit 132
3. Abstraktheit der Regelung 135
IV. Folgerungen für den Umfang des Mitbestimmungsrechts 139
1. Unbenannte Zulagen 139
2. Benannte Zulagen 140
3. Einheitliche Zulagen 140
4. Nachträgliche Veränderung der Gewährung 141
§ 7 Besondere Probleme 143
I. Die Änderung der Verteilungsgrundsätze 143
1. Bezugspunkt und Bezugsgrößen für die Feststellung einer Veränderung 143
a) Die Grundsätze des Großen Senats 143
b) Kritik 144
2. Entfallen des Mitbestimmungsrechts trotz Änderung der Verteilungsgrundsätze 148
a) Rechtliches und tatsächliches Hindernis 148
b) Vollständige Reduzierung und Neugewährung 149
II. Anknüpfungspunkt für die Mitbestimmung 151
1. Anrechnung und Widerruf als Lohngestaltung 152
2. Das Verhältnis zum bilateralen Regelungsbereich 155
a) Individualrechtliche Folgen unterbliebener Mitbestimmung im Bereich des § 871 BetrVG 155
aa) Theorie der notwendigen Mitbestimmung 155
bb) Theorie der erzwingbaren Mitbestimmung 157
cc) Würdigung 158
b) Grundfall: Erstmalige Gewährung von Zulagen 160
c) Übertragung auf die Kürzung der Zulagengewährung 165
aa) Die Rechtsprechung zur Festschreibung des sog. Gesamtvolumens 165
bb) Unwirksamkeit der Neuverteilungsentscheidung 166
cc) Rückwirkung der mitbestimmten Regelung 170
ΙII. Ausblick 172
Zusammenfassung der Ergebnisse 174
Literaturverzeichnis 178
Sachregister 198