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Der Rang von Menschenrechtsverträgen im deutschen Recht unter besonderer Berücksichtigung von Art. 1 Abs. 2 GG

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Sternberg, N. (1999). Der Rang von Menschenrechtsverträgen im deutschen Recht unter besonderer Berücksichtigung von Art. 1 Abs. 2 GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49767-6
Sternberg, Nils. Der Rang von Menschenrechtsverträgen im deutschen Recht unter besonderer Berücksichtigung von Art. 1 Abs. 2 GG. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49767-6
Sternberg, N (1999): Der Rang von Menschenrechtsverträgen im deutschen Recht unter besonderer Berücksichtigung von Art. 1 Abs. 2 GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49767-6

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Der Rang von Menschenrechtsverträgen im deutschen Recht unter besonderer Berücksichtigung von Art. 1 Abs. 2 GG

Sternberg, Nils

Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 18

(1999)

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Abstract

Der Autor befasst sich in der vorliegenden Arbeit mit dem innerstaatlichen Rang von Menschenrechtsverträgen im deutschen Recht. Diese nehmen nach der herrschenden Meinung innerstaatlich nur den Rang eines einfachen Gesetzes ein.

Dabei wird jedoch nicht beachtet, dass den Menschenrechten eine besondere Bedeutung für die Legitimität staatlichen Handelns zukommt. Vor diesem Hintergrund stellt sich jedoch die Frage, ob die Einordnung der internationalen Menschenrechte auf Gesetzesebene deren Bedeutung hinreichend Rechnung trägt und ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Nils Sternberg untersucht zunächst mögliche Konflikte zwischen dem deutschen Recht und den internationalen Menschenrechten und gibt einen Überblick über den innerstaatlichen Rang von Menschenrechtsverträgen in ausgewählten Staaten. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dann die Frage, ob das Grundgesetz einen übergesetzlichen Rang der Menschenrechtsverträge verlangt, wobei insbesondere untersucht wird, ob Art. 1 Abs. 2 GG eine derartige Forderung enthält.

Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 1 Abs. 2 GG als Prinzip einzuordnen ist und damit den Menschenrechtsverträgen innerstaatlich einen höheren Rang zuordnet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 23
Erster Teil: Bestandsaufnahme der heutigen Staatenpraxis zur Rangproblematik 27
A. Normenkonflikte zwischen den internationalen Menschenrechten und dem innerstaatlichen Recht in der Bundesrepublik Deutschland 27
I. Mögliche Konflikte zwischen der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Grundrechten des Grundgesetzes 27
II. Konflikte zwischen den Grundrechten des Grundgesetzes und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte 33
III. Konflikte zwischen der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem einfachen Recht 33
1. Die Vereinbarkeit von § 1705 Satz 1 BGB a.F. mit der Europäischen Menschenrechtskonvention 34
2. Die Feststellung der Konventionswidrigkeit eines innerstaatlichen Urteils durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Wiederaufnahmegrund im Strafprozess 37
B. Der innerstaatliche Rang von Menschenrechtsverträgen in der Bundesrepublik Deutschland am Beispiel der Europäischen Menschenrechtskonvention – Ansätze in Literatur und Rechtsprechung 38
I. Die herrschende Ansicht in der Literatur 38
II. Von der herrschenden Ansicht abweichende Auffassungen in der Literatur 40
1. Die Ansicht Echterhölters 40
a) Art. 1 Abs. 2 GG als Transformator für die Europäische Menschenrechtskonvention 40
b) Diskussion 42
2. Die Ansicht Froweins – Die Europäische Menschenrechtskonvention als Teil der verfassungsmässigen Ordnung des Art. 2 Abs. 1 GG 45
a) Die Bedeutung des Art. 2 Abs. 1 GG für die innerstaatliche Beachtung des Völkerrechts 46
b) Die Europäische Menschenrechtskonvention als Bestandteil der freien Entfaltung der Persönlichkeit 47
c) Diskussion 48
3. Die Ansicht Klugs 50
4. Die Ansicht Bleckmanns 51
5. Zusammenfassung 53
III. Die Rezeption der Menschenrechtsverträge durch die Rechtsprechung 53
1. Bundesverfassungsgericht 53
a) Die Entscheidungen bis zum Pakelli-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 54
aa) Schwerpunkte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 54
bb) Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zum Rang der Europäischen Menschenrechtskonvention 55
b) Der Pakelli-Beschluss 58
c) Die Rechtsprechung nach dem Pakelli-Beschluss 59
d) Zusammenfassung 62
2. Fachgerichte 62
a) Bundesverwaltungsgericht 62
b) Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe 65
c) Verwaltungsgerichte 66
d) Bundesgerichtshof 66
aa) Zivilsachen 67
bb) Strafsachen 68
e) Bundesfinanzhof 69
f) Zusammenfassung 70
C. Harmonisierungsmöglichkeiten zwischen den internationalen Menschenrechten und den nationalen Grundrechten – Ein Überblick über die Regelungen in verschiedenen Staaten 70
I. Konstitutionalisierung 71
1. Der Rang von Menschenrechtsverträgen in Österreich 72
2. Der Rang von Menschenrechtsverträgen in der Schweiz 74
3. Zusammenfassungen zu 1. und 2. 76
4. Regelungen außerhalb Europas 76
II. Übergesetzesrang 77
1. Die verfassungsrechtliche Situation in den Niederlanden 77
2. Die verfassungsrechtliche Situation in Frankreich 78
III. Menschenrechtliche Verträge als Auslegungshilfe: Die Regelung in Art. 10 Abs. 2 der spanischen Verfassung und Art. 16 Abs. 2 der portugiesischen Verfassung 80
IV. Exkurs: Der innerstaatliche Rang von Menschenrechtsverträgen, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, in weiteren ausgewählten europäischen Staaten 83
1. Westeuropa 84
2. Osteuropa 84
D. Zusammenfassung des 1. Teils 88
Zweiter Teil: Völker- und staatsrechtliche Anknüpfungsprobleme für die Lösung der Rangproblematik 91
A. Völkerrechtliche Vorgaben hinsichtlich des Ranges von Menschenrechtsverträgen im innerstaatlichen Recht unter besonderer Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention 91
I. Allgemeines Völkerrecht 91
II. Die Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention 92
B. Die Stellungnahme des Grundgesetzes zum Rang völkerrechtlicher Verträge. Die Bedeutung von Art. 59 GG 93
I. Abschliessende Rangzuweisung für völkerrechtliche Verträge durch Art. 59 Abs. 2 GG? 93
II. Das Verhältnis von Staats- und Völkerrecht 95
III. Die Umsetzung völkerrechtlicher Verträge und deren Rang im innerstaatlichen Recht 98
1. Die Transformationstheorie 99
2. Adoptionslehre 100
3. Die Vollzugstheorie 100
a) Rangerhöhung völkerrechtlicher Verträge bei Anwendung der Vollzugslehre? 101
b) Stellungnahme des Grundgesetzes zur Vollzugslehre 106
4. Vorrang von Menschenrechtsverträgen insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Ausschluss der Lexposterior-Regel bei Anwendung der Vollzugslehre? 107
IV. Ergebnis zu B 113
C. Ausschluss der Lex-posterior-Regel auf der Grundlage des Gesetzesranges der Menschenrechtsverträge? 113
I. Die Europäische Menschenrechtskonvention als lex specialis 114
II. Verzicht auf die Derogationsmöglichkeit 114
D. Mittelbarer Vorrang der Europäischen Menschenrechtskonvention: Die Europäische Menschenrechtskonvention als Teil des Europäischen Gemeinschaftsrechts/Unionsrechts 116
I. Staatensukzession 118
II. Die Ansicht von Bleckmann – Bindung der Mitgliedsstaaten über Art. 1 EMRK 121
III. Die Gemeinschaftsgrundrechte 123
1. Übersicht über die Problematik 123
2. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis der nationalen Grundrechte zum Europäischen Gemeinschaftsrecht 124
3. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den gemeinschaftseigenen Grundrechten 125
IV. Die Adressaten der Gemeinschaftsgrundrechte 129
V. Innerstaatliche Folgen 134
VI. Bindung durch den Unionsvertrag? 135
VII. Ergebnis 136
E. Menschenrechtsverträge als zwischenstaatliche Einrichtung gemäss Art. 24 Abs. 1 GG? 136
I. Vorfrage: Rechtsfolgen des Art. 24 Abs. 1 GG – Begründet Art. 24 Abs. 1 GG den Vorrang? 137
II. Anwendbarkeit von Art. 24 Abs. 1 GG auf Menschenrechtsverträge? 139
III. Wirkungen der Entscheidungen internationaler Streitschlichtungsorgane 140
1. Die Regelung im allgemeinen Völkerrecht 141
2. Die Wirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs 142
IV. Die Rechtsschutzsysteme der internationalen Menschenrechtspakte 143
1. Die Menschenrechtskommission der UN 144
2. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte 145
a) Berichtsverfahren 145
b) Staatenbeschwerdeverfahren 146
c) Individualbeschwerdeverfahren 147
d) Ergebnis 147
3. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 148
4. Weitere Menschenrechtsverträge auf internationaler Ebene 148
a) Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 148
b) Das „Internationale Übereinkommen vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ 149
c) Der Ausschuss gegen Folter nach der UN-Folterkonvention 150
d) ILO 150
e) KSZE/OSZE 151
5. Die Bindungswirkung der Entscheidung von Menschenrechtsschutzorganen, an denen die Bundesrepublik Deutschland nicht beteiligt ist 152
a) Die Entscheidungen des Inter-Amerikanischen Gerichtshofes gemäß Art. 63 Abs. 1 AMRK 153
b) Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte 154
6. Das Internationale Jugoslawien-Tribunal 154
7. Zusamenfassung von IV. 156
V. Die rechtlichen Wirkungen der Entscheidungen der Konventionsorgane der Europäischen Menschenrechtskonvention 157
1. Das Ministerkomitee 159
2. Kommission 160
3. Kanzlei und Ausschuss des Gerichtshofs nach Art. 25 und 27 EMRK n.F. 162
4. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 162
a) Überblick über die Entscheidungsarten des Gerichtshofes 163
b) Die Bindungswirkung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 164
aa) Die völkerrechtliche Wirkung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention 164
bb) Die innerstaatlichen Wirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 167
cc) Exkurs: Die Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in das innerstaatliche Recht 169
c) Ergebnis 171
VI. Isolierter Souveränitätsverzicht? 172
VII. Gesamtergebnis von E. 176
F. Art. 25 GG und Menschenrechtsverträge 176
I. Die Europäische Menschenrechtskonvention als allgemeine Regel des Völkerrechts gemäß Art. 25 GG 176
1. Allgemeine Regeln des Völkerrechts i.S.v. Art. 25 GG167 177
2. Art. 25 GG und die Völkerrechtsquellen 179
a) Völkervertragsrecht 179
b) Völkergewohnheitsrecht 182
c) Allgemeine Rechtsgrundsätze 185
d) Der allgemeine Rechtsgrundsatz „Pacta sunt servanda“ als allgemeine Regel des Völkerrechts 185
e) Das Grundrechtsverschlechterungsverbot als allgemeine Regel des Völkerrechts 186
II. Ergebnis zu I. 187
III. Die UN-Pakte und Art. 25 GG 187
G. Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes 187
I. Entstehung und rechtliche Grundlagen 188
II. Die Einordnung des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit in das System der Verfassungsrechtssätze 189
1. Gesetzgebungs- und Verfassungsauftrag 189
2. Staatszielbestimmung 189
3. Programmsatz 191
4. Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit als Auslegungsprinzip 191
5. Ergebnis 193
H. Art. 1 Abs. 2 GG 193
I. Die Entstehungsgeschichte des Art. 1 GG 194
1. Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee 194
2. Der Parlamentarische Rat 195
II. Würdigung der Entstehungsgeschichte 200
III. Die Regelungen in den Landesverfassungen 200
IV. Das „Deutsche Volk“ als Subjekt des Bekenntnisses 202
V. Die rechtliche Bedeutung des „Bekenntnisses“ 203
VI. Einordnung von Art. 1 Abs. 2 GG in das Normensystem 205
1. Grundrechtscharakter 205
2. Gesetzgebungs- bzw. Verfassungsauftrag 208
3. Staatszielbestimmung 210
4. Programmsätze 212
5. Ergebnis 214
VII. Das Menschenrechtsbekenntnis als Prinzip 214
1. Begriff und Abgrenzung 214
2. Ergebnis 219
VIII. Das Menschenrechtsprinzip des Art. 1 Abs. 2 GG und der Rang der Menschenrechtsverträge 219
Zusammenfassung 231
Literaturverzeichnis 233
Sachwort- und Namensverzeichnis 260