Die betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung
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Die betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 223
(2003)
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Abstract
Die Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung könnte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein angemessenes Instrument zur Kostensenkung in Unternehmen und gleichzeitig zur Erhaltung von Arbeitsplätzen sein, doch hält sie angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.Ulrike Rücker unterzieht die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung und andere in der Literatur und der Instanzrechtsprechung vertretene Lösungsansätze einer kritischen Überprüfung und arbeitet Widersprüche und offene Fragen heraus. Die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale einer Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung werden unter Zugrundelegung eines neuen Gesetzesverständnisses und unter Berücksichtigung des besonderen Schutzzwecks der Änderungskündigung neu bewertet. Die Autorin entwirft ein Prüfungskonzept, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Interessenausgleich schafft, indem die wirtschaftlichen Notwendigkeiten einerseits und die Grenzen der Zumutbarkeit einer Entgeltreduzierung andererseits angemessen berücksichtigt werden.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 19 | ||
A. Einführung in das Thema | 19 | ||
B. Gang der Untersuchung | 22 | ||
1. Teil: Möglichkeiten zur Gestaltung und Änderung von Entgeltvereinbarungen | 24 | ||
A. Die Vergütungspflicht des Arbeitgebers | 24 | ||
I. Lohnarten | 24 | ||
II. Lohnzuschläge | 25 | ||
III. Über- und außertarifliche Zulagen | 25 | ||
B. Entgeltreduzierung – Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers | 26 | ||
I. Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen | 26 | ||
II. Individualvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Entgeltreduzierung im bestehenden Arbeitsverhältnis | 27 | ||
1. Einvernehmliche Entgeltreduzierung | 28 | ||
a) Erlass, Vergleich und Änderungsvertrag | 28 | ||
b) Befristung | 28 | ||
aa) Befristete Entgeltverbesserungen | 29 | ||
(1) Der Standpunkt in Rechtsprechung und Literatur | 29 | ||
(2) Stellungnahme | 31 | ||
bb) Befristete Entgeltverschlechterungen | 33 | ||
2. Einseitige Entgeltreduzierung durch den Arbeitgeber (ohne Anderungskündigung) | 36 | ||
a) Direktionsrecht | 36 | ||
b) Freiwilligkeitsvorbehalt | 37 | ||
c) Widerrufsvorbehalt | 39 | ||
aa) Allgemeine Grundsätze | 39 | ||
bb) Der Widerrufsvorbehalt zur Entgeltreduzierung in der Rechtsprechung | 40 | ||
d) Teilkündigung | 41 | ||
3. Entgeltreduzierung durch Anpassung – der Wegfall der Geschäftsgrundlage | 42 | ||
III. Kollektive Gestaltungsmöglichkeiten zur Entgeltreduzierung im bestehenden Arbeitsverhältnis | 43 | ||
1. Betriebsvereinbarungen | 44 | ||
2. Tarifliche Klauseln | 46 | ||
C. Zusammenfassende Stellungnahme | 47 | ||
I. Kollektive Regelungen | 47 | ||
II. Individualvertragliche Regelungen | 47 | ||
1. Der Kernbereich des Arbeitsverhältnisses in der Rechtsprechung | 48 | ||
2. Der Kernbereich des Arbeitsverhältnisses in der Literatur | 49 | ||
3. Bewertung | 51 | ||
2. Teil: Allgemeine Grundsätze der Änderungskündigung | 54 | ||
A. Der Begriff der Änderungskündigung | 54 | ||
B. Die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers auf eine Änderungskündigung | 56 | ||
I. Die vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots | 56 | ||
II. Die Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt | 56 | ||
III. Die Ablehnung des Änderungsangebots | 57 | ||
C. Exkurs: Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB im Rahmen der Änderungskündigung | 58 | ||
I. Umfang des Schriftformerfordernisses | 58 | ||
II. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Form | 60 | ||
III. Ergebnis | 62 | ||
D. Der Prüfungsmaßstab der ordentlichen Änderungskündigung | 62 | ||
I. Der Prüfungsmaßstab außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes | 62 | ||
II. Der Prüfungsmaßstab der Änderungskündigung im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes | 64 | ||
1. Der Standpunkt der Rechtsprechung | 64 | ||
2. Die Standpunkte in der Literatur | 65 | ||
3. Stellungnahme | 67 | ||
E. Die außerordentliche Änderungskündigung | 68 | ||
F. Die Massenänderungskündigung | 68 | ||
3. Teil: Die soziale Rechtfertigung der betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigung | 70 | ||
A. Die erste Stufe: Dringende betriebliche Erfordernisse | 71 | ||
I. Betriebliche Erfordernisse | 71 | ||
1. Der unbestimmte Rechtsbegriff | 71 | ||
2. Die Konkretisierung des „betrieblichen Erfordernisses“ in der Rechtsprechung | 73 | ||
a) Innerbetriebliche und außerbetriebliche Gründe und außerbetriebliche Umstände | 74 | ||
b) Die unternehmerische Entscheidung | 75 | ||
c) Die Umsetzung der Unternehmerentscheidung | 76 | ||
d) Folgerungen für die Darlegungs- und Beweislast | 77 | ||
aa) Außerbetriebliche Gründe | 77 | ||
bb) Innerbetriebliche Gründe | 78 | ||
cc) Außerbetriebliche Umstände | 78 | ||
e) Stellungnahme | 79 | ||
aa) Ungeeignete Differenzierung durch die Rechtsprechung | 79 | ||
bb) Die unternehmerische Entscheidung als genereller Anknüpfungspunkt für die gerichtliche Kontrolle betrieblicher Erfordernisse | 81 | ||
II. Dringlichkeit | 82 | ||
III. Wegfall der Möglichkeit der Weiterbeschäftigung | 84 | ||
IV. Sozialauswahl | 85 | ||
B. Die zweite Stufe: Die Zumutbarkeit | 85 | ||
4. Teil: Die Konkretisierung des betrieblichen Erfordernisses für die Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung in Rechtsprechung und Literatur | 87 | ||
A. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 87 | ||
I. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.04.1982 – Streichung eines Mietkostenzuschusses | 87 | ||
II. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1986 – Autoverkäufer | 88 | ||
III. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.10.1989 – Unrentabilität eines Betriebsteils: Werkstatt | 89 | ||
IV. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.08.1998 – Unrentabilität eines Betriebsteils: Planungsbüros | 90 | ||
V. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.11.1998 – Unrentabilität eines Betriebsteils: Schriftsetzer | 91 | ||
B. Die Rechtsprechung der Instanzgerichte | 92 | ||
I. Die zustimmende Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte | 93 | ||
II. Die ablehnende Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte | 93 | ||
1. Das Landesarbeitgericht Köln | 93 | ||
2. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg | 94 | ||
C. Diskussion der in der Literatur vertretenen Meinungen | 95 | ||
I. Die Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung ist stets sozial ungerechtfertigt | 96 | ||
II. Die Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung ist stets gerechtfertigt | 99 | ||
III. Zulässigkeit der Änderungskündigung aus gewichtigen sachlichen Gründen, triftigen Rentabilitätsinteressen oder betrieblichen Interessen von einigem Gewicht | 99 | ||
IV. Zulässigkeit der Änderungskündigung bei drohendem Wegfall von Arbeitsplätzen oder drohender Stilllegung des Betriebes | 103 | ||
1. Der Grundsatz „Geld hat man zu haben“ | 104 | ||
2. Das Prinzip der Vertragstreue | 106 | ||
3. Die Verteilung des Wirtschaftsrisikos | 108 | ||
a) Die Betriebsrisikolehre | 109 | ||
b) Das Wirtschaftsrisiko | 110 | ||
c) Das Wirtschaftsrisiko im Rahmen der betriebsbedingten Anderungskündigung | 111 | ||
aa) Parallelen zur Haftungsbeschränkung beim Betriebsrisiko | 111 | ||
bb) Auswirkungen des Wirtschaftsrisikos auf die Voraussetzungen der betriebsbedingten Änderungskündigung | 113 | ||
(1) Die Argumente der Literatur | 113 | ||
(2) Stellungnahme | 114 | ||
D. Zusammenfassung | 116 | ||
5. Teil: Kritische Stellungnahme zum Standpunkt der Rechtsprechung | 117 | ||
A. Die von der Rechtsprechung verwendeten Merkmale der Existenzgefährdung und der Unrentabilität | 117 | ||
I. Fehlende Definitionen in der Rechtsprechung | 117 | ||
II. Die Existenzgefährdung in der Betriebswirtschaftslehre | 118 | ||
III. Der Begriff der (Un-)Rentabilität | 120 | ||
IV. Die Vernachlässigung anderer Unternehmensziele | 122 | ||
B. Die Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung nur als milderes Mittel zur Betriebsschließung | 123 | ||
C. Gefährdung von Betrieb, Betriebsteil oder Arbeitsplatz? | 125 | ||
D. Der Schutz des Äquivalenzverhältnisses | 126 | ||
I. Eine Frage der Voraussetzungen oder der Rechtsfolgen? | 127 | ||
II. Ein Vergleich: Die Rechtsprechung zur so genannten Leistungsverdichtung | 127 | ||
E. Das Verhältnis der Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung zu anderen Kündigungen | 128 | ||
I. Die moderaten Anforderungen an eine Beendigungskündigung | 128 | ||
II. Die Anforderungen an sonstige betriebsbedingte Änderungskündigungen | 129 | ||
III. Die außerordentliche Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung | 130 | ||
1. Von § 626 Abs. 1 BGB abweichende Prüfungsfolge | 130 | ||
2. Der Widerspruch zwischen ordentlicher und außerordentlicher Änderungskündigung | 132 | ||
IV. Die neueste Rechtsprechung zur Entgeltreduzierung | 133 | ||
6. Teil: Die Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung: Vorschläge zum Gesetzesverständnis | 135 | ||
A. Änderung durch Teilkündigung? | 135 | ||
B. Die Kündigung in der Änderungskündigung – eine Neuinterpretation | 136 | ||
C. Streichung der Verweisung in § 2 KSchG? | 139 | ||
D. Die Systematik des Gesetzes: Die Verweisung in § 2 S. 1 KSchG und ihre Auswirkungen auf den Prüfungsumfang der Änderungskündigung | 140 | ||
I. Vollständige und unvollständige Rechtssätze | 141 | ||
II. Die Systematisierung der in den §§ 1 und 2 KSchG enthaltenen Rechtssätze | 142 | ||
III. Die Wirkung der Verweisung in § 2 S. 1 KSchG | 142 | ||
1. Direkte Anwendung des § 1 KSchG | 142 | ||
2. Analoge Anwendung des § 1 KSchG | 143 | ||
3. Vorschläge zur Änderung des Gesetzeswortlauts | 144 | ||
4. Abschließende Bewertung | 145 | ||
IV. Die entsprechende Anwendung der §§ 1 Abs. 2 S. 1 bis 3 und Abs. 3 S. 1 und 2 KSchG auf die Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung | 146 | ||
1. Die gebotene Differenzierung von Beendigungs- und Änderungskündigung | 147 | ||
2. Die aus der Differenzierung folgende modifizierte Anwendung des § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG bei der Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung | 147 | ||
a) Modifizierung des § 1 Abs. 2 KSchG | 147 | ||
b) Modifizierung des § 1 Abs. 3 KSchG | 148 | ||
V. Zusammenfassung | 149 | ||
7. Teil: Die Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung: Vorschläge zur Konkretisierung des Gesetzes | 151 | ||
A. Die erste Stufe: Dringende betriebliche Erfordernisse | 152 | ||
I. Die verfassungsgeleitete Konkretisierung der „betrieblichen Erfordernisse“ | 152 | ||
1. Die Wirkung der Grundrechte im Arbeitsrecht und ihre Berücksichtigung bei der Gesetzeskonkretisierung | 153 | ||
2. Verfassungsrechtlicher Schutz der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers | 154 | ||
3. Verfassungsrechtlicher Schutz der Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers | 155 | ||
a) Das Verhältnis von Art. 12 GG zu Art. 14 GG | 155 | ||
aa) Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts | 156 | ||
bb) Die Meinungen in der Literatur | 157 | ||
cc) Stellungnahme | 157 | ||
b) Der Schutzbereich des Art. 12 GG | 159 | ||
c) Schranken der Berufsfreiheit | 160 | ||
aa) Vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls | 161 | ||
bb) Verhältnismäßigkeit | 162 | ||
(1) Geeignetheit | 162 | ||
(2) Erforderlichkeit | 163 | ||
(3) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne | 163 | ||
(a) Die Güterabwägung nach der von der Rechtsprechung vorgenommenen Gesetzeskonkretisierung | 164 | ||
(b) Der angemessene Ausgleich der beiderseitigen Interessen durch eine Neubestimmung des betrieblichen Erfordernisses | 165 | ||
(aa) Die Bestimmung des wirtschaftlich Vertretbaren | 165 | ||
(bb) Schlussfolgerungen für die Konkretisierung der „betrieblichen Erfordernisse“ | 167 | ||
(c) Ergebnis | 169 | ||
4. Auswirkungen der Konkretisierungsergebnisse auf Änderungskündigungen zur Entgeltreduzierung in Betriebsteilen | 170 | ||
a) Der Betriebsteil als Anknüpfungspunkt der unternehmerischen Entscheidung | 170 | ||
b) Grenze: Möglichkeit der betriebswirtschaftlichen Bewertung des Betriebsteils | 172 | ||
5. Konsequenzen für die unternehmerische Entscheidung und die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers | 173 | ||
II. Die Dringlichkeit | 174 | ||
1. Die Geeignetheit | 175 | ||
2. Die Erforderlichkeit | 177 | ||
a) Die Sanierungsbedürftigkeit | 178 | ||
b) Die Sanierungsfähigkeit (Sanierungswürdigkeit) | 178 | ||
c) Die in Frage kommenden Sanierungsmaßnahmen – die Sanierungsplanung | 178 | ||
aa) Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers | 179 | ||
bb) Sanierungsbeiträge Dritter | 179 | ||
cc) Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer | 179 | ||
3. Die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers | 180 | ||
a) Die Einholung von Sachverständigengutachten | 181 | ||
aa) Die Einholung eines Gutachtens durch das Gericht | 182 | ||
bb) Die Einholung eines Gutachtens durch den Arbeitgeber | 183 | ||
cc) Stellungnahme | 183 | ||
b) Vorschlag zum Umfang des Sachvortrags des Arbeitgebers | 184 | ||
III. Die Sozialauswahl | 185 | ||
1. Das Merkmal der Zumutbarkeit | 185 | ||
2. Die Vergleichbarkeit | 186 | ||
a) Die Prüfung anhand „arbeitnehmerbezogener“ Merkmale | 187 | ||
b) Die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes | 188 | ||
B. Die zweite Stufe: Die Zumutbarkeit | 189 | ||
I. Das Erfordernis einer Zumutbarkeitsprüfung | 189 | ||
1. Kritik an dem Merkmal der Zumutbarkeit | 189 | ||
2. Stellungnahme | 191 | ||
a) Die Zumutbarkeit als Interessenabwägung | 191 | ||
b) Die Zumutbarkeit als Ausprägung des Erforderlichkeitsgrundsatzes | 193 | ||
II. Folgerungen aus dem „Prinzip der geringstmöglichen Einschränkung“ | 195 | ||
1. Art und Höhe des zu kürzenden Entgelts | 195 | ||
2. Dauer der Entgeltkürzung | 196 | ||
a) Keine dauerhaften Entgeltsenkungen | 197 | ||
b) Koppelung der befristeten Entgeltabsenkung an weitere Zusagen | 197 | ||
c) Die auflösende Bedingung als Alternative? | 198 | ||
d) Erfordernis einer gesonderten Befristungskontrolle? | 198 | ||
C. Zusammenfassung | 199 | ||
8. Teil: Besondere Anwendungsfälle der Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung | 201 | ||
A. Die betriebsbedingte Änderungskündigung zur Vereinheitlichung betrieblicher Arbeitsbedingungen | 201 | ||
I. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.07.1999 | 202 | ||
II. Keine Anwendung des Grundsatzes der Tarifeinheit | 203 | ||
III. Vereinheitlichung im Wege der Änderungskündigung | 205 | ||
1. Die Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz | 205 | ||
a) Der Standpunkt von Rechtsprechung und Literatur | 205 | ||
b) Stellungnahme | 206 | ||
2. Das berechtigte Interesse an der Vereinheitlichung | 208 | ||
3. Die Vereinbarkeit mit dem Kündigungsschutzgesetz | 209 | ||
a) Das zur Vereinheitlichung führende betriebliche Erfordernis | 209 | ||
b) Die Dringlichkeit | 210 | ||
c) Die Sozialauswahl | 211 | ||
d) Die Zumutbarkeit | 211 | ||
B. Herabgruppierung durch Änderungskündigung | 212 | ||
I. Bewusste Eingruppierung | 212 | ||
II. Irrtümliche Eingruppierung | 213 | ||
1. Änderung bei tariflicher Vergütung | 213 | ||
2. Änderung bei einzelvertraglicher Entgeltvereinbarung | 214 | ||
a) Änderung im Wege der betriebsbedingten Änderungskündigung | 214 | ||
b) Änderung im Wege der Anfechtung | 216 | ||
C. Die außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung | 218 | ||
I. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes | 218 | ||
II. Die Interessenabwägung | 220 | ||
1. Die Unzumutbarkeit der Erbringung der Gegenleistung – Existenzgefahr für den Betrieb | 221 | ||
2. Die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer | 222 | ||
D. Zusammenfassung | 222 | ||
9. Teil: Zusammenfassende Thesen | 224 | ||
Literaturverzeichnis | 230 | ||
Stichwortverzeichnis | 237 |