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Masch, C. (2005). Die Dritthaftung von Banken bei fehlerhaften Eigenauskünften. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51678-0
Masch, Christian L.. Die Dritthaftung von Banken bei fehlerhaften Eigenauskünften. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51678-0
Masch, C (2005): Die Dritthaftung von Banken bei fehlerhaften Eigenauskünften, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51678-0

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Die Dritthaftung von Banken bei fehlerhaften Eigenauskünften

Masch, Christian L.

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 181

(2005)

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Abstract

Eine Eigenauskunft wird von der Bank über ihren Kunden erstellt und diesem ausgehändigt. Der Kunde nutzt sie bei Verhandlungen mit Dritten zum Nachweis seiner Kreditwürdigkeit. Der Verfasser untersucht, ob der Dritte von der Bank Ersatz seines Vermögensschadens verlangen kann, wenn die Eigenauskunft fehlerhaft war und der Vertrag an der Insolvenz des Bankkunden gescheitert ist. Dabei behandelt er Geschichte und aktuelle Bedeutung des § 675 Abs. 2 BGB und diskutiert bei der vertraglichen Haftung u. a. den Auskunftsvertrag. Bei § 826 BGB bildet die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung einen Schwerpunkt, bei § 823 BGB v. a. das Recht am Unternehmen und die Verkehrspflichten. Erörterungen zu c.i.c., Sachwalter- und Prospekthaftung folgen. Daneben prüft der Autor sog. Einheitslösungen, z. B. die Vertrauenshaftung, und bespricht die parallele Problematik der Haftung für unrichtige Zeugnishaftung. Schließlich wird die gewohnheitsrechtliche Auskunftshaftung, unter besonderer Berücksichtigung des bestehenden Richterrechts, untersucht.

In seiner Schlußbetrachtung verwendet Christian L. Masch u. a. Argumente der ökonomischen Analyse des Rechts und beschreibt die nachteiligen Auswirkungen der Auskunftshaftung auf den Nutzen von Auskünften. Als Gesamtergebnis hält er fest, dae Auskunftshaftung abzulehnen ist. Weder kenne das BGB eine solche Haftung, noch sei sie erforderlich.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Teil 1: Allgemeines 17
A. Einleitung und Problemstellung 17
I. Allgemeines zur Bankauskunft 17
II. Die Position des institutsfremden Dritten 18
III. Gegenstand der Untersuchung 19
B. Formulierung und Fehlerhaftigkeit der Auskunft 21
I. Formulierungsbeispiele 21
II. Die Fehlerhaftigkeit 22
C. Der Einfluß des § 675 Abs. 2 BGB auf die Haftung 24
I. Die Herkunft der Vorschrift, ihre Entstehungsgeschichte 24
1. Römisches Recht 24
2. Gemeines Recht 25
3. Die Regelung durch den Gesetzgeber 27
II. Die aktuelle Bedeutung des § 675 Abs. 2 BGB 29
Teil 2: Vertragliche, deliktische und vertragsähnliche Haftung 32
A. Die Haftung des Kreditinstitutes aus Vertrag, § 280 Abs. 1 BGB 32
I. Der stillschweigende Abschluß eines Vertrages als Ausgangspunkt der herrschenden Auffassung 32
1. Die stillschweigende Willenserklärung als Grundlage des Vertragsschlusses 33
2. Auslegung auf Biegen und Brechen - der stillschweigende Vertragsschluß in der Praxis 34
II. Die unterschiedlichen Verträge im einzelnen 37
1. Ausklammerung der Stellvertreter- und Botenproblematik 37
2. Der Auskunftsvertrag 38
a) Standpunkt und Formulierung der herrschenden Meinung - der stillschweigende Abschluß eines Auskunftsvertrages als Regelfall 38
b) Der Vertragsschluß, beurteilt an Hand allgemeiner Kriterien 41
aa) Die Anfrage des Kunden als möglicher Zeitpunkt des Vertragsschlusses 41
bb) Der Vorgang der Auskunftserteilung als Vertragsschluß 42
(1) Der Auskunftsvertrag als passende Regelung 42
(a) Der Vertragstyp i.S.d. BGB 42
(b) Die Hauptleistungspflicht beim Auskunftsvertrag 44
(2) Die Willenseinigung zwischen der Bank und dem Kunden bei der Auskunftserteilung 48
c) Die Veijährungsproblematik 54
d) Ergebnis zum Auskunftsvertrag 55
3. Der eigenständige Garantievertrag 55
a) Inhalt des Garantievertrages 55
b) Vertragsschluß 56
4. Haftungsvertrag eigener Art 56
a) Inhalt des Haftungsvertrages 56
b) Vertragsschluß 57
5. Haftung aus pFV, § 280 Abs. 1 BGB 60
a) pFV des allgemeinen Bankvertrages 60
b) Auskunftshaftung aus pFV, § 280 Abs. 1 BGB 61
aa) Haftung aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Schlechtleistung 62
bb) Haftung aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Nebenpflichtverletzung 62
(1) pFV wegen Nebenleistungspflichtverletzung 63
(2) pFV wegen Verhaltens- bzw. Schutzpflichtverletzung 63
6. Ergebnis zur Haftung der Bank gegenüber ihrem Kunden aus Vertrag 67
III. Die vertragliche Haftung der Bank gegenüber dem Nichtkunden (Dritter) als Verwender der fehlerhaften Auskunft 67
IV. Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zwischen Bank und Kunden anläßlich der Auskunftserteilung 70
V. Ergebnis zu A. 73
Β. Die Haftung des Kreditinstitutes gegenüber dem Dritten nach Deliktsrecht 74
I. Die bei der deliktischen Haftung für fehlerhafte Bankauskünfte auftretenden Schwierigkeiten 74
II. Der Vorteil der deliktischen Haftung 76
III. Auskunftshaftung nach § 826 BGB 76
1. Die besonderen Anforderungen des § 826 BGB 76
2. Die Erweiterung des 826 BGB in der Praxis und ihre Berechtigung 77
a) Das Merkmal der Sittenwidrigkeit 77
b) Der Schädigungsvorsatz 78
c) Hintergrund der Entwicklung in der Praxis 79
3. Der subjektive Tatbestand der Norm nach zutreffendem Verständnis 79
4. Umstände, die eine Auskunftshaftung gem. § 826 BGB begründen können, und ihr Vorliegen im Regelfall der Eigen- wie der Fremdauskunft 82
a) Überdurchschnittliches Eigeninteresse der Bank 82
b) Sachkunde der Bank und Angewiesenheit des Auskunftsempfängers 83
5. Ergebnis zu § 826 BGB 85
IV. Die Auskunftshaftung nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Eingriffs in das Recht am Unternehmen 86
1. Zu den Voraussetzungen im einzelnen 87
a) Das Schutzgut des Rechts am Unternehmen 87
b) Der haftungsauslösende Eingriff 87
aa) Betriebsbezogenheit des Eingriffs und Unmittelbarkeit 88
bb) Die am Zweck des Rechts am Unternehmen orientierten Voraussetzungen der Haftung 90
(1) Die Betriebsbezogenheit als Merkmal der Handlung 90
(2) Die spezifische Betroffenheit als erfolgsbezogenes Kriterium 94
(3) Die Untauglichkeit der besonderen Schadenshöhe als Abgrenzungskriterium 98
cc) Zusammenfassung für den betriebsbezogenen Eingriff 100
2. Die Bankauskunft als Eingriff in das Recht am Unternehmen 100
V. Die Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Schutzgesetz 101
1. Schutzgesetze im herkömmlichen Sinne 101
2. Auskunftshaftung wegen Verkehrspflichtverletzung 104
a) Ursprung, Funktion und Herleitung der Verkehrspflichten 105
b) Die Herleitung der Verkehrspflichten aus § 823 Abs. 1 BGB und deren Funktion 107
aa) Die Wirkung der Verkehrspflichten 108
bb) Der Bewahrungsgedanke des § 823 Abs. 1 BGB 109
c) Mögliche Einwände 114
d) Zu den Rechtswidrigkeitstheorien 115
e) Konsequenzen 116
aa) Der Bezug der Verkehrspflichten auf die Schutzgüter des § 823 Abs. 1 BGB 116
bb) Der Einzelfallbezug der Verkehrspflichten 117
cc) Die Verkehrspflichten als immanenter Bestandteil des § 823 Abs. 1 BGB 117
f) Zur Entwicklung einer neuen Kategorie der Verkehrspflichten 118
aa) Verkehrspflichten als Gewohnheitsrecht 119
bb) Richterrecht als Norm i.S.d. Art. 2 EGBGB 121
3. Ergebnis zur Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB wegen Verkehrspflichtverletzung 123
VI. Ergebnis zur deliktsrechtlichen Haftung 123
C. Die Haftung des Kreditinstitutes aus culpa in contrahendo (c.i.c.), §§ 280 Abs. 1 S. 1, 311 Abs. 2,241 Abs. 2, BGB 124
I. Vorbemerkung 124
II. Das Verhältnis zwischen Bank und institutsfremdem Auskunftsnutzer als Sonderverbindung i.S.d. § 311 Abs. 2 BGB - eigenständiger Anspruch des Dritten 125
1. Die Sonderverbindung i.S.d. § 311 Abs. 2 BGB 125
a) Die vom Vertrauensgedanken als Haftungsgrund geleiteten Ansichten 127
aa) Die Lehre vom sozialen Kontakt 127
bb) Die Lehre vom Verhandlungsvertrauen 129
cc) Der Einfluß des § 311 Abs. 2 BGB 130
b) Die Lehre vom rechtsgeschäftlichen Kontakt 131
c) Die Ersichtlichkeit der Interessen des anderen, insbesondere der Vermögensinteressen im Falle der Eigenauskunft 132
d) Der eingeschränkte Anwendungsbereich der c.i.c. - Anbindungdes Rechtsinstitutes an das vorvertragliche Verhältnis der Vertragsverhandlungen 136
aa) Die c.i.c. als aus Treu und Glauben begründete Haftung- Haftungsgründe und notwendige Beschränkung der c.i.c. auf den Fall des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, ein vorvertragliches Verhältnis 137
bb) Die c.i.c., § 311 Abs. 2 BGB, als gesetzliches Schuldverhältnis 142
2. Anwendung der c.i.c. auf das Verhältnis von Bank und Drittem / Ergebnis zu II. 143
III. Schadensersatzanspruch aus drittschützender Sonderverbindung, c.i.c., § 311 Abs. 2 BGB, zwischen der Bank und ihrem Kunden 146
1. Die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden als Sonderverbindung i.S.d. c.i.c. 146
a) Die Geschäftsverbindung als eigenständige Sonderverbindung 146
b) Die Geschäftsverbindung als Verhandlungsverhältnis i. S. d. § 311 Abs. 2 BGB 148
2. Drittschutz der Sonderverbindung 149
IV. Ergebnis zur Haftung aus c.i.c. 152
D. Die Verantwortlichkeit der Bank bei falscher Auskunft unter dem Gesichtspunkt der Sachwalterhaftung und der zivilrechtlichen Prospekthaftung, § 311 Abs. 3 BGB 152
I. § 311 Abs. 3 BGB als Sonderfall der c.i.c. 152
II. Die Haftung gemäß §§ 311 Abs. 3, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB 155
1. Die Haftung der Bank nach den Grundsätzen der Sachwalterhaftung 155
a) Beteiligung der Bank am Vertragsschluß 156
b) Wirtschaftliches Eigeninteresse der Bank 156
c) Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens durch die Bank 157
aa) Besonderes persönliches Vertrauen im herkömmlichen Sinne 157
bb) Besonders besonderes persönliches Vertrauen 166
cc) Anonymes Vertrauen als Haftungsgrundlage 168
dd) Ausgedehnte Sachwalterhaftung als Umsetzung des gesetzgeberischen Willens zu § 675 Abs. 2 BGB 170
(1) Gesetzgeberischer Wille bei der Schaffung des § 676 BGB a.F. 170
(2) Der Wille des Gesetzgebers bei der Schaffung des § 675 Abs. 2 BGB 170
ee) Ausgedehnte Sachwalterhaftung als Umsetzung der gesetzgeberischen Anregung in BT-Drucks. 14/6040, S. 163 171
2. Auskunftshaftung der Bank gegenüber dem Dritten in entsprechender Anwendung der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung 172
III. Ergebnis zu D. 175
Teil 3: Einheitslösungen 176
A. Die Vertrauenshaftung 176
I. Der Grundgedanke 176
II. Das Vertrauen 177
III. Kritik an der Vertrauenshaftung 178
1. Die Allgegenwärtigkeit des Vertrauensgedankens 178
a) Der rechtsgeschäftliche Kontakt als untaugliches Abgrenzungskriterium 181
b) Das objektive Vertrauen als ungeeignetes Kriterium 183
c) Das Vertrauen im BGB 184
2. Die von der Vertrauenshaftungslehre zugrundegelegte Ausklammerung des Vertrauensgedankens aus der Rechtsgeschäftslehre 187
3. Die Mißachtung des Grundsatzes der Privatautonomie 189
4. Die Vertrauenshaftung als bewegliches bzw. offenes System 192
5. Zurechenbares Vertrauen in die Bank als Fiktion 193
6. Vertrauen und Unsicherheit 194
IV. Ausschluß der Banken-Auskunftshaftung auch bei Anerkennung des Rechtsinstitutes 195
V. Ergebnis zur Vertrauenshaftung 197
B. Die Haftung des Dispositionsgaranten 198
I. Der Grundgedanke / die Bank als Dispositionsgarant 198
II. Ablehnung der Rechtsfigur des Dispositionsgaranten 200
1. Zur Vertrauenshaftung und gegen die Ausweitung der c.i.c.-Haftung angeführte Bedenken 200
2. Die objektive Pflicht zur Vertrauensentsprechung 202
III. Ausschluß der Auskunftshaftung auch bei Anerkennung dieser Ansicht / Ergebnis zu Β. 203
C. Die Haftung aus einseitigem Leistungsversprechen 204
I. Die Grundkonzeption / Auskunftshaftung aufgrund einseitigen Leistungsversprechens 204
II. Ablehnung der Ansicht 205
1. Generelle Ablehnung einer maßgeblich auf dem Vertrauensgedanken basierenden Auffassung 205
2. Das einseitige Leistungsversprechen als untauglicher Maßstab 206
3. Die Bindung des promissory-estoppel-Gedankens an das anglo-amerikanische Vertragsrecht 209
4. Haftungsversprechen statt Leistungsversprechen 210
III. Ausschluß der Bankenhaftung auch bei Anerkennung der Ansicht von der Haftung aus einseitigem Leistungsversprechen / Ergebnis zu C. 210
D. Die Haftung aus Selbstbindung ohne Vertrag 211
I. Grundidee / Haftung für schuldhaft falsche Bankauskunft 211
II. Kritik 213
1. Rechtssoziologische Rollentheorie als Grundlage 213
2. Der generalisierte Geschäftswille 215
3. Der Funktionsverlust des Vertrages 216
4. Die bestimmungsgemäße Betroffenheit des Dritten 218
5. Der Rollenkonflikt der Bank 219
6. Unmöglichkeit der Vermeidung der Haftung 221
III. Ergebnis zur Haftung aus Selbstbindung 223
Teil 4: Berufs- und Zeugnishaftung 224
A. Die besondere Berufs- bzw. Expertenhaftung der Banken 224
I. Unselbständige Berufshaftung von Banken 225
II. Selbständige Berufshaftung der Banken 225
III. Haftung aus § 98 und aus § 347 HGB 226
1. § 98 HGB 226
2. § 347 HGB 227
IV. Die Haftung wie für Patronatserklärungen 228
V. Ergebnis zur Berufshaftung 229
B. Die Haftung des Arbeitgebers gegenüber Dritten für schuldhaft unrichtige Dienstzeugnisse 229
I. Die Vergleichbarkeit der Situation 229
II. Die Rechtfertigung der Haftung durch die herrschende Meinung 231
1. Vertraglicher Schadensersatzanspruch des neuen Arbeitgebers - Haftung aus Bescheinigungen 231
a) Eigenständiger Anspruch des neuen Arbeitgebers 231
b) Drittschutz aus dem beendeten Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 234
2. Die ausdehnende Anwendung des § 826 BGB 236
3. Die Haftung wegen Eingriffs in das Recht am Unternehmen 237
4. Die Haftung aus § 311 Abs. 2 oder 3 BGB 238
a) § 311 Abs. 2 BGB 238
b) § 311 Abs. 3 BGB 238
III. Zusammenfassung zu Β. 238
Teil 5: Gewohnheitsrechtliche Haftung, Ausblick und Schlußbetrachtung 240
A. Iacta alea est? - Die gewohnheitsrechtliche Haftung 240
I. Die beständige Übung 241
II. Die Rechtsüberzeugung 244
III. Ergebnis zur gewohnheitsrechtlichen Haftung 246
B. Ausblick und Schlußbetrachtung 247
I. Ausblick zu § 311 Abs. 3 BGB 247
II. Schlußbetrachtung 249
Anhang zu Fn. 14, S. 242 - Entscheidungen zur Auskunftshaftung 267
Literaturverzeichnis 269
Entscheidungsverzeichnis 286
Sachverzeichnis 292