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Barthel, C. (2001). Bestrafung wegen Vollrauschs trotz Rücktritts von der versuchten Rauschtat?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50395-7
Barthel, Claus. Bestrafung wegen Vollrauschs trotz Rücktritts von der versuchten Rauschtat?. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50395-7
Barthel, C (2001): Bestrafung wegen Vollrauschs trotz Rücktritts von der versuchten Rauschtat?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50395-7

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Bestrafung wegen Vollrauschs trotz Rücktritts von der versuchten Rauschtat?

Barthel, Claus

Schriften zum Strafrecht, Vol. 126

(2001)

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Abstract

Obgleich beim Vollrauschtatbestand (§ 323 a StGB) die dem Täter zur Last gelegte Handlung die Herbeiführung des Rausches und nicht die im Rauschzustand begangene rechtswidrige Tat (Rauschtat) ist, welche lediglich eine objektive Bedingung der Strafbarkeit darstellt, wendet die ständige Rechtsprechung die Bestimmungen über den strafbefreienden Rücktritt unmittelbar oder zumindest entsprechend an, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung seiner Rauschtat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.

Der Verfasser zeigt nach Darstellung und Analyse der Rechtsprechung zunächst zahlreiche Friktionen dieser auch vom überwiegenden Schrifttum befürworteten Gesetzesanwendung mit der Dogmatik des Vollrauschtatbestandes als einem (abstrakten oder konkreten) Gefährdungsdelikt und dem Wesen des Rücktritts auf, die im wesentlichen darin begründet liegen, daß sich der Rücktritt auf die versuchte Rauschtat, seine möglichen Folgen jedoch auf den - zudem bereits vollendeten! - Vollrauschtatbestand beziehen (sollen). Das Ergebnis der h. M. wird auch nach einer Auseinandersetzung mit den im Schrifttum vertretenen unterschiedlichen Begründungen in Frage gestellt. An Hand der klassischen Auslegungsmethoden überprüft der Autor sodann die Vereinbarkeit eines strafbefreienden (bzw. zumindest -mildernden) Rücktritts von der versuchten Rauschtat mit dem Vollrauschtatbestand. Hierbei wird die actio libera in causa als eine dem Vollrauschtatbestand strukturell verwandte und diesen - wie die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt - begrenzende Rechtsfigur stets ebenso in die Überlegungen mit einbezogen wie die zahlreichen zu Rechtsnatur und Normcharakter des § 323 a StGB und der Funktion der Rauschtat vertretenen Ansichten, welche in einem Überblick dargestellt werden. Nachdem eine unmittelbare Anwendung der Rücktrittsvorschriften auf die Rauschtat aus verschiedenen Gründen de lege lata abgelehnt wird, setzt sich der Verfasser zuletzt ausführlich mit der Möglichkeit und den Grenzen der anal

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
1. Kapitel: Einführung in Gegenstand und Problematik der Untersuchung 23
I. Anlaß und Gegenstand der Untersuchung 23
II. Die Rechtsprechung zum Rücktritt von der versuchten Rauschtat 30
1. Darstellung der bisherigen Rechtsprechung 30
a) RG, Entsch. vom 31. März 1936 – 1 D 68/36, HRR 1936 Nr. 1149 31
b) BGH, Urt. vom 5.1.1971 – 5 StR 676/70, MDR/D 1971, 362 33
c) BGH, Beschl. v. 7.9.1993 – 5 StR 327/93, NStZ 1997, 131 34
d) BGH, Beschl. v. 27.5.1998 – 5 StR 717/97, NStZ-RR 1999, 8 35
2. Betrachtung und Analyse der Rechtsprechung, Darstellung der Entwicklung 36
a) RG, Entsch. vom 31. März 1936 – 1 D 68/36, HRR 1936 Nr. 1149 36
b) BGH, Urt. vom 5.1.1971 – 5 StR 676/70, MDR/D 1971, 362 39
c) BGH, Beschl. v. 7.9.1993 – 5 StR 327/93, NStZ 1994, 131 42
d) BGH, Beschl. v. 22.2.1994 – 1 StR 789/93, StV 1994, 304 45
e) BGH, Beschl. v. 27.5.1998 – 5 StR 717/97, NStZ-RR 1999, 8 46
III. Die praktische Bedeutung des Problems, die möglichen Rechtsfolgen 47
1. Die praktische Bedeutung des Rücktritts von der versuchten Rauschtat 47
2. Die rechtliche Bedeutung des Rücktritts von der versuchten Rauschtat 49
a) Der qualifizierte Versuch als Rauschtat oder mehrere tatmehrheitlich begangene Rauschtaten 49
b) Der einfache Versuch als alleinige Rauschtat 50
IV. Die actio libera in causa als mit dem Vollrausch „verwandte“ Rechtsfigur und der Rücktritt von der versuchten Defekttat 51
1. Die Konstellationen der „actio libera in causa“ 52
2. Die Grundproblematik der „actio libera in causa“, das Koinzidenzerfordernis 54
3. Die verschiedenen Begründungsmodelle 56
a) Tatbestandsmodelle 57
b) Unrechtsmodell 61
c) Ausnahmemodelle 62
4. Unvereinbarkeitsansichten 65
a) Die wesentlichen Einwände gegen die Tatbestandsmodelle 65
b) Die wesentlichen Einwände gegen das Unrechtsmodell 67
c) Die wesentlichen Einwände gegen die Ausnahmemodelle 67
5. Resümee zur „Strafbarkeit der alic“ ohne eigene Stellungnahme 68
6. Der Rücktritt vom Versuch der Defekttat im Zusammenhang mit der alic 68
a) Die Problematik des Rücktritts von der versuchten Defekttat bei der alic 68
b) Der Unterschied der Problematik des Rücktritts vom Versuch bei Vollrauschtatbestand und alic 71
V. Zur weiteren Vorgehensweise der Untersuchung 72
2. Kapitel: Die Ansichten zu Normcharakter und Deliktsstruktur des § 323 a sowie Funktion der Rauschtat 73
I. Die „Vorgaben“ des Schuldprinzips 73
1. Kongruenz von Unrecht und Schuld 74
2. Die Abhängigkeit des Strafrahmens vom strafrechtlichen Unrecht 75
II. Die wesentlichen zum Normcharakter des § 323 a vertretenen Ansichten in Literatur und Rechtsprechung 76
1. § 323 a als ein abstraktes Gefährdungsdelikt, die Rauschtat als eine objektive Bedingung der Strafbarkeit 76
a) Der Tatbestand im engeren Sinne 78
aa) Die tatbestandliche Handlung 78
bb) Die Gefährlichkeit der tatbestandlichen Handlung 78
b) Die Funktionen der Rauschtat 80
aa) Die Rauschtat als objektive Bedingung der Strafbarkeit 80
bb) Die Rauschtat als Indiz für die Gefährlichkeit des Rausches 81
cc) Die Relevanz der Rauschtat für die Strafzumessung 83
2. § 323 a als ein konkretes Gefährdungsdelikt 86
a) Die Kritik an § 323 a als einem abstrakten Gefährdungsdelikt 87
b) Die unterschiedlichen dogmatischen Begründungen eines konkreten Gefährdungsdelikts 89
aa) § 323 a als ein konkretes Gefährdungsdelikt im engeren Sinne 89
(1) Die besondere Gefährlichkeit des Rauschtäters 89
(2) Die besondere Gefährlichkeit des Sichberauschens, des Rausches 91
bb) § 323 a als ein Mischgebilde aus abstraktem und konkretem Gefährdungsdelikt 93
(1) Die (frühere) Rechtsprechung des 5. Strafsenats 93
(2) Die Ansicht Cramers 95
(3) Die Ansicht Gollners 97
3. § 323 a als objektiv konkretes und subjektiv generelles Gefährdungsdelikt 98
a) Der objektive Tatbestand des § 323 a 98
b) Die subjektive Tatseite 100
c) Die Kritik an Spendels Modell 101
4. § 323 a als ein „Erfolgshaftungsdelikt“ 101
a) Der Vollrausch als ein reines Erfolgshaftungsdelikt 101
b) Der Vollrausch als eine Haftung für verschuldete Folgen 103
aa) Die Haftung für „riskantes Verhalten“ (Schweikert) 103
bb) Schuld als persönliche Vermeidbarkeit (Hardwig) 104
cc) Stellungnahme zu den Ansichten von Schweikert und Hardwig 105
5. § 323a als ein „Doppeltatbestand“ 106
a) Die Ansicht von Wolter und Paeffgen 106
b) Stellungnahme zu § 323 a als einem Doppeltatbestand 107
6. § 323 a als eine Zurechnungsnorm (Ausnahme oder Einschränkung des § 51 (a. F.) [§ 20]) 109
a) § 323 a als eine Ausnahme oder Einschränkung des § 51 (a. F.) (§ 20) 109
aa) Die Ansicht v. Webers 109
bb) Die Ansicht Maurachs 111
cc) Stellungnahme 112
b) „Kompromißlösung“ 114
7. Verfassungswidrigkeits-Verdikt 114
a) Die Ansicht Fristers 115
b) Die Ansicht Lagodnys 116
c) Stellungnahme zu den Ansichten von Frister und Lagodny 117
3. Kapitel: Die Stellungnahmen des Schrifttums zum Rücktritt von der versuchten Rauschtat 119
I. Die Argumente für die Annahme eines strafbefreienden Rücktritts von der versuchten Rauschtat 120
1. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat auf der Grundlage der Annahme eines abstrakten Gefährdungsdeliktes 120
a) Der Rücktritt als ein Indiz für eine geringere Gefährlichkeit des Rauschtäters 120
b) Der Rücktritt als Ursache des Entfallens eines kriminalpolitischen Strafbedürfnisses 121
c) Der Rücktritt und der Wortlaut des § 323 a Abs. 1 122
d) Die Ansicht Hartls 124
2. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat ausgehend von der Annahme eines konkreten Gefährdungsdeliktes 125
a) Die Ansicht Cramers 125
b) Die Ansicht Ranfts 126
c) Die Ansicht Geislers 127
3. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat nach dem Vollrauschmodell Spendels 129
4. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat ausgehend von der Annahme (zumindest auch) einer Zurechnungsregel 130
5. Versuch eines Resümees der die Möglichkeit eines Rücktritts bejahenden Literatur 131
II. Die Begründungen gegen die Annahme eines strafbefreienden Rücktritts von der versuchten Rauschtat 132
1. Die Kritik Neumanns 132
2. Die Argumentation Kuschs 133
a) Das Normverständnis Kuschs 133
b) Normstrukturelles Argument 134
c) Rauschtatausschluß durch Gefahrüberlagerung 134
d) Fehlende Freiwilligkeit 135
III. Resümee – Klärung der offenen Fragen durch die Argumente des Schrifttums? 136
1. Rücktritt trotz fehlender Rücktrittsvoraussetzungen 136
2. Die Gefahr-Relevanz eines Rücktritts von der versuchten Rauschtat 138
a) Die geringere Gefährlichkeit des von der Rauschtat zurücktretenden Täters 138
b) Der geringere „verbrecherische Wille“ des von der Rauschtat zurücktretenden Täters 141
3. Das Wortlautargument 143
4. Kapitel: Die Normgeschichte des § 323 a (§ 330 a a. F.) 145
I. Der sachliche und zeitliche Umfang der normhistorischen Betrachtung 145
II. Die Trunkenheit im Preußischen StGB, dem StGB für den Norddeutschen Bund und dem Reichsstrafgesetzbuch 146
1. Die Trunkenheit im Preußischen Strafgesetzbuch 146
a) Das ALR von 1794 als Ausgangslage der Preußischen Gesetzesrevision 147
b) Die Trunkenheit in der Preußischen Gesetzrevision (Entwurf 1828 – Entwurf 1851) 149
aa) Die Regelung(stechnik) der Zurechnungs(un)fähigkeit 149
bb) Die Regelung der vom Täter herbeigeführten Zurechnungsunfähigkeit 155
cc) Die Strafbarkeit der Trunkenheit/Trunksucht als solcher 158
c) Die Auslegung des § 40 PreußStGB durch Wissenschaft und Rechtsprechung 158
2. Die Trunkenheit im Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund und im Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich 159
a) Die Trunkenheit in der Entstehungsgeschichte des Strafgesetzbuches 159
aa) Die Regelung(stechnik) der Zurechnungs(un)fähigkeit 159
bb) Die Regelung der vom Täter herbeigeführten Zurechnungsunfähigkeit 161
cc) Die Strafbarkeit der Trunkenheit/Trunksucht als solcher 161
b) Die Auslegung des § 51 RStGB durch Wissenschaft und Rechtsprechung 162
3. Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung der Trunkenheit vom 23. März 1881 163
a) Der ursprüngliche (Regierungs)Gesetzesentwurf (RegE 1881) 164
b) Der Gesetzesentwurf in den Verhandlungen des Reichstags 169
c) Der Kommissionsentwurf (KommE) 170
4. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Trunksucht vom 15. Januar 1892 175
III. Die Bestrebungen um die Reform des Strafgesetzbuches (1909–1930) 176
1. Die „Vergleichende Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts“ (VDA) 176
a) Die der Darstellung zugrunde liegende Sicht des geltenden Rechts 177
b) Der Reformvorschlag 178
2. Der Vorentwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch 1909 (VE 1909) 181
a) Die Regelungen des Vorentwurfes 181
aa) Die Regelung der Zurechnungs(un)fähigkeit 181
bb) Die strafrechtliche Sanktionierung der Rauschtat 182
cc) Übertretungstatbestände 184
b) Die Reaktionen des Schrifttums 186
aa) Die Kritik an § 64 VE 1909 186
bb) Die Kritik an §§ 306 Ziffer 3, 309 Ziffer 6 VE 1909 187
3. Gegenentwurf zum Vorentwurf eines Deutschen Strafgesetzbuches, 1911 (GE 1911) 188
a) Die Regelung der Zurechnungs(un)fähigkeit 188
b) Die strafrechtliche Verantwortlichkeit schuldhaft Trunkener 189
c) Übertretungstatbestände 194
4. Entwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch nach den Beschlüssen der Strafrechtskommission („Kommissionsentwurf“), 1913 (KE 1913) 194
a) Die Regelung der Zurechnungs(un)fähigkeit 195
b) Übertretungstatbestände 196
c) Die strafrechtliche Verantwortlichkeit schuldhaft Trunkener 196
aa) Die Diskussion in Erster Lesung 196
bb) Die Diskussion in Zweiter Lesung 199
cc) Schlußredaktion 200
5. Entwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch 1919 (E 1919) 202
a) Die Regelung der Zurechnungs(un)fähigkeit 202
b) Die strafrechtliche Verantwortlichkeit schuldhaft Trunkener 203
6. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches, 1922 („Entwurf Radbruch“, E 1922) 206
7. „Amtlicher Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs“, 1925 (Reichsratsvorlage, E 1925) 209
8. „Amtlicher Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs“, 1927 (Reichstagsvorlage, E 1927) 210
9. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches, 1930 (Entwurf Kahl, E 1930) 211
IV. Die Strafrechtsreform im Nationalsozialismus und das Gewohnheitsverbrechergesetz 212
1. Entwurf eines Allgemeinen Strafgesetzbuches 1933 (Referentenentwurf, E 1933) 212
2. „Nationalsozialistisches Strafrecht“ 212
a) Die selbstverschuldete, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende Trunkenheit 213
b) Die das Leben anderer gefährdende Trunkenheit 214
c) „Trunkenbolde“ 214
3. Das Gewohnheitsverbrechergesetz 215
a) Zurechnungsunfähigkeit und verminderte Zurechnungsfähigkeit 215
b) Der Straftatbestand der Volltrunkenheit, § 330 a RStGB 216
4. Die Entwürfe eines (Allgemeinen) Deutschen Strafgesetzbuches 1934–1936 (Entwurf Gürtner) 218
a) Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1934 (UkE 1934) 218
b) Der Entwurf in Erster Lesung 221
c) Der Entwurf in Zweiter Lesung 221
d) Entwurf eines Deutschen Strafgesetzbuchs, 1936 (E 1936) 222
e) Das Schicksal des Entwurfes 1936 und das Ende der nationalsozialistischen Strafrechtsreform 223
5. Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuchs vom 4. September 1941 224
V. (Vorläufiges) Resümee der historischen Auslegung 226
1. Normcharakter und Deliktsstruktur des § 330 a (R)StGB 227
a) § 330 a (R)StGB als eine Ausnahmevorschrift von § 51 Abs. 1 (R)StGB 227
b) § 330 a (R)StGB als ein konkretes Gefährdungsdelikt 228
c) § 330 a (R)StGB als ein abstraktes Gefährdungsdelikt 230
2. Voraussetzungen der „mit Strafe bedrohten Handlung“ 231
VI. Der Vollrauschtatbestand nach dem E 1962 240
1. Die Regelung der Schuldunfähigkeit 241
2. Der Vollrauschtatbestand 242
a) Eine Vorschrift – zwei Tatbestände (§ 351 Abs. 1, 2 E 1962) 242
b) Die Funktion der Rauschtat und ihre Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip 245
c) Die Voraussetzungen der Rauschtat 246
d) Die Einbeziehung der nicht ausschließbaren Schuldunfähigkeit in den Anwendungsbereich des Vollrauschtatbestandes 246
aa) Die Rechtsprechung zu den Fällen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit 247
(1) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 247
(2) Die Rechtsprechung des BGH 248
(3) BGHSt GS 9, 390 ff. 250
bb) Die Übernahme von BGHSt 9, 390 ff. durch § 351 E 1962 253
VII. Der Vollrauschtatbestand nach dem EGStGB vom 2.3.1974 (§ 330a n.F.) 254
1. Beibehaltung eines einheitlichen Tatbestandes 255
2. Die Rauschtat 255
3. Die Einbeziehung der nicht ausschließbaren Schuldunfähigkeit in den Anwendungsbereich des Vollrauschtatbestandes 256
VIII. Ergebnis der historischen Auslegung 257
1. Die Anwendbarkeit der Rücktrittsvorschriften auf die versuchte Rauschtat bei nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit 257
a) Die BGHSt 9, 390 ff. zugrunde liegende Zweifelskonstellation 258
b) Weitere Konstellationen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit 260
2. Die Rauschtat als nunmehr „rechtswidrige Tat“ 262
3. Straflosigkeit des Täters wegen der Rauschtat aufgrund festgestellter oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit 262
5. Kapitel: Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat und der Gesetzeswortlaut 265
I. Der Versuch einer Straftat als „rechtswidrige Tat“ 265
II. Der Versuch einer Straftat als „rechtswidrige Tat“ nach und trotz wirksamen Rücktritts 268
III. Ursächlichkeit festgestellter oder nicht ausschließbarer rauschbedingter Schuldunfähigkeit für die Straflosigkeit des Täters aus der Rauschtat 270
1. Straflosigkeit des Rauschtäters wegen Schuldunfähigkeit 271
2. Straflosigkeit des Rauschtäters wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit 272
6. Kapitel: Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat und die Gefährlichkeit des Rausches/Rauschtäters 274
I. Die Dogmatik der Gefährdungsdelikte (nach Rspr. und h. L.) 274
1. Die Dogmatik konkreter Gefährdungsdelikte 274
2. Die Dogmatik abstrakter Gefährdungs- bzw. Gefährlichkeitsdelikte 275
3. Die abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikte 278
II. Das durch § 323 a StGB geschützte Rechtsgut 280
1. Rechtsgut und Handlungsobjekt 280
2. Das Rechtsgut des Vollrauschtatbestandes 281
3. Die Bedeutung des durch die Rauschtat geschützten Rechtsguts für den Vollrauschtatbestand 283
III. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat bei Annahme eines abstrakten Gefährdungsdeliktes 285
1. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat und die Dogmatik der abstrakten Gefährdungsdelikte 285
2. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat und die „Sonderdogmatik“ des Vollrauschs als einem abstrakten Gefährdungsdelikt 287
a) Die Rauschtat als Indiz für die Gefährlichkeit 287
b) Die nur versuchte Rauschtat als Indiz für die Gefährlichkeit 287
c) Der Rücktritt von der Rauschtat als Indiz für die geringere Gefährlichkeit 290
d) Stellungnahme zu der rücktrittsbedingt geringeren Gefährlichkeit des Rauschtäters 290
aa) Die geringere Gefährlichkeit des vom Versuch zurücktretenden Täters als Grund der Straffreiheit des Rücktritts 291
bb) Die geringere Gefährlichkeit des vom Versuch zurücktretenden Täters als Grund der Anwendbarkeit der Rücktrittsvorschriften auf die versuchte Rauschtat 294
(1) Die Unterschiedlichkeit der beeinträchtigten Rechtsgüter 294
(2) Der Bezugspunkt des verbrecherischen Willens 296
(3) Rückwirkung des Rücktritts von der Rauschtat auf die vorherige Gefährlichkeit 297
(4) Gefahrrelevanz des Rücktritts bei einer „Gesamtbetrachtung“ 299
(5) Bloße Minderung der Gefährlichkeit, kein Ausschluß derselben 301
cc) Resümee 302
IV. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat bei Annahme eines konkreten Gefährdungsdeliktes 303
1. Die besondere Gefährlichkeit des Rauschtäters 303
2. Die besondere Gefährlichkeit des Sichberauschens, des Rausches 305
V. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat bei Annahme eines abstraktkonkreten Gefährdungsdeliktes – zugleich zur Ansicht Cramers 306
VI. Resümee 309
7. Kapitel: Die entsprechende Anwendung der Rücktrittsvorschriften 311
I. Möglichkeit und Grenzen der Analogie im materiellen Strafrecht 312
II. Die Voraussetzungen analoger Gesetzesanwendung 314
1. Das Bestehen einer Gesetzeslücke 314
a) Die Voraussetzung einer analogiefähigen Regelungslücke 314
b) Die fehlende Rücktrittsregelung beim Vollrauschtatbestand – eine Gesetzeslücke? 316
aa) Unmittelbar normteleologisches Erfordernis einer Rücktrittsregelung 316
bb) Regelungserfordernis aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes 318
cc) Umkehrschluß vs. Gesetzeslücke 320
dd) Singularia non sunt extendenda 321
ee) Die fehlende Rücktrittsregelung beim Vollrauschtatbestand – eine Gesetzeslücke? 325
2. Gleichwohl: Das Schließen jener Rechtslücke im Wege der Analogie 325
a) Das Wesen des Analogieschlusses 326
b) Die entsprechende Anwendung der Rücktrittsvorschriften auf die versuchte Rauschtat 327
aa) Gemeinsamkeiten und Unterschiede 328
(1) Gemeinsamkeiten 328
(2) Unterschiede 328
bb) Wesentlichkeit und Unwesentlichkeit der festgestellten Gemeinsamkeiten und Unterschiede 329
(1) Rücktrittssituation und -voraussetzung 329
(2) Versuchsbezogenheit und Rechtsfolgen des Rücktritts 331
(3) Vorliegen eines tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Versuchs 333
(4) Identität des Rücktrittsverhaltens 334
c) Ergebnis 334
III. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat – ein Fall der Tätigen Reue? 335
1. Die Gemeinsamkeit der gesetzlich geregelten Fälle der tätigen Reue 335
2. Die materiellen Anforderungen an die Tätige Reue 336
3. Die unterschiedlichen Rechtsfolgen der Tätigen Reue 337
4. Der Rücktritt von der versuchten Rauschtat – ein Fall der Tätigen Reue? 338
a) Anwendungsbereich 338
b) Aufgabeverhalten 341
c) Rechtsfolgen der Tätigen Reue 343
5. Resümee zur Tätigen Reue 343
IV. Resümee zur entsprechenden Anwendung der Rücktrittsvorschriften 344
Schlußbetrachtung 345
I. Zusammenfassende Betrachtung zum sog. „Rücktritt“ von der versuchten Rauschtat 345
II. (Mögliche) Ursachen für die Anwendung der Rücktrittsvorschriften trotz fehlender Voraussetzungen 347
III. Rechtlich widerspruchsfreie Würdigung des sog. „Rücktritts von der versuchten Rauschtat“ 351
Anhang 353
Literaturverzeichnis 356
Quellenverzeichnis 376