Das Recht der Objektivität
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Das Recht der Objektivität
Hegels Konzept abstrakter Rechtsverfolgung zur Schuldigkeit von Welt und Individuum
Hamburger Rechtsstudien, Vol. 93
(2003)
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Abstract
Im Ausgange von G. W. Fr. Hegel wird nach der Verbindlichkeit individueller Distanzierung von Gesellschaft und Staat gefragt. Hierbei begründet ein politisch-philosophisches Interesse an weltbildlicher Integration und Konfrontation sozialer Zusammenhänge den Rückgang auf die traditionellen Institutionen des Privatrechts, deren Bedeutung unmittelbar, in Abhebung gegen ein öffentliches oder auch nur bürgerliches Recht, noch (immerhin bis in den Zugriff vergeltender Läsion) gerade die personalen Grundeinheiten normativer Zuordnung und Auseinandersetzung von Welt für und unter sich ausmachen.Die schlechte Alternative: von Subjekten entweder die Grundlegung rechtsstaatlicher Inanspruchnahme schlechthin zu erwarten, oder aber den entsprechenden Individualismus lediglich in seiner Partikularität auszuweisen und also nicht gelten zu lassen, stellt sich dabei offenbar bis zur Klärung des immanenten, dem freiheitlichen Ansatze des sich vereinzelnden Standpunktes auf die je schon vorfindlichen Verhältnisse unabweisbar angehörenden Verkehrungspotentials, das erst in noch aktuell zu leistender Identifizierung des eigenen Entwurfes mit dem Recht der Welt, wovon er sich etwa absetzte, aufzufangen wäre.Das Recht der Objektivität, zunächst Schlüsselbegriff moralisch-juridischer Zurechnung, taugt dann zur Formel einer Philosophie des objektiven Geistes, die ihre kritische Kompetenz zumal gegen seine nunmehr 'intersubjektiv' sich verstehende Ablösung entfaltet. Hier auf das Verhältnis von Welt und Individuum anweisend, begegnet sie beständig der selben, von 'oben' wie 'unten' her wirksamen Anmaßung, um auf doppelter Rechtfertigung zu bestehen: daß der Akzeptabilität 'sittlicher' Ordnung unübergehbar ein privativ sich gewinnender Wille entspreche, der sich doch ihrer Beglaubigung nicht schlechthin verweigert.Verbrechen und Strafe bezeichnen, als Forderung des bösen Gewissens wie seiner Überwindung, in solcher Perspektive die Grenzen des Vermögens und der Bereitschaft, mit konkurrierenden Ansprüchen als dem unvermeidlichen Widerspruch der eigenen Existenz zu leben. Mit dem Grundrecht eigentümlichen Bestimmens aber, das jener Dynamik von Entfremdung und Wiederaneignung das Gesetz gibt, verschuldete sich der einzelne in effektiver Abstraktion an eine Welt, die seinem Idealismus immer bereits aufs Ganze, nicht aber stets auch im Sinne des jeweiligen Erfinders zu entsprechen vermöchte.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 17 | ||
I. Einleitung | 21 | ||
§ 1 Das Anliegen von Rechtskritik und ihre Überheblichkeit | 24 | ||
§ 2 Schuldverhältnis und Gewaltverhältnis | 46 | ||
§ 3 Der Anspruch auf die Wirklichkeit | 59 | ||
§ 4 Die Unübergehbarkeit des Unrechts als Fluchtpunkt | 80 | ||
II. Geistloser Selbstand | 98 | ||
1. Moralische Daseinsberechtigung | 102 | ||
§ 5 Positivität aus Freiheit | 103 | ||
§ 6 Wahrheitsfindung von Rechts wegen | 119 | ||
§ 7 Moralisches Aneignungsrecht | 145 | ||
§ 8 Das Recht der Objektivität | 159 | ||
2. Freiheit als Verhängnis | 178 | ||
§ 9 Stellvertretende Übernahme von Verantwortung | 180 | ||
§ 10 Das moralische Grundanliegen der Tat | 197 | ||
§ 11 Konsequenz eines Schicksals nach Rechtsgesetzen | 218 | ||
3. Abfälligkeit in Eigenmacht | 250 | ||
§ 12 Unmittelbarkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit | 252 | ||
§ 13 Verbindlichkeit durch Abstraktion | 276 | ||
§ 14 Positive Grenzen der Verfehlung | 295 | ||
III. Die Welt des privaten Rechts | 311 | ||
1. Eigentum – Mitteilung der Person | 318 | ||
a) Aktualisierung und Auseinandersetzung von Recht | 320 | ||
§ 15 Der sachliche Boden des Rechts und seine Gewinnung | 322 | ||
§ 16 Der Standpunkt des freien Geistes | 337 | ||
b) Vom unmittelbaren Zusammenstimmen zur Mitteilung von Freiheit | 355 | ||
§ 17 Exeundum e statu naturae | 357 | ||
§ 18 Der Mechanismus der Freiheit | 372 | ||
c) Die Ambivalenz rechtlicher Allgemeinbildung in erster Person | 384 | ||
§ 19 Gebrauchswert als Formalisierung der Substanz | 386 | ||
§ 20 Der Horizont von Gleichgültigkeit | 406 | ||
2. Vertrag – Zumutung des Eigentums | 425 | ||
a) Aufgabenteilung im Aufrechterhalten des bereits bestimmten Eigentumes | 428 | ||
§ 21 Unsachliches Anerkennen von Vorrang | 430 | ||
§ 22 Allgemeinverbindlichkeit der Grundform | 448 | ||
§ 23 Gewinnendes Vorbeugen von Inanspruchnahme | 461 | ||
b) Selbstgerechtigkeit des vertraglich fortbestimmten Rechtsverhältnisses in Verfügung der Parteien | 477 | ||
§ 24 Exklusivität und Relativität des Übereinkommens | 479 | ||
§ 25 Zeitlose Leistungskraft der Kontraktion | 497 | ||
§ 26 Normierung personeller Teilhabe | 513 | ||
c) Vervollständigung des reellen Vertragsrechtes in abstrakter Vorenthaltung der Sache selbst | 537 | ||
§ 27 Effektive Einbindung des Schuldmomentes | 538 | ||
§ 28 Der Realismus des vormoralischen Vertragskonzeptes | 555 | ||
§ 29 Vorbedingungen des subjektiven Rechtes | 570 | ||
3. Unrecht – Behauptung des Vertrages | 593 | ||
a) Übernahme des vertraglich vorgegebenen Mangels zur in Anspruch genommenen Verbindlichkeit | 598 | ||
§ 30 Initiativwechsel | 600 | ||
§ 31 Verbindlichkeit in Kontroverse | 614 | ||
b) Notwendig angemaßte Stellvertretung als immanentes Kriterium des Unrechts | 631 | ||
§ 32 Vorläufige Objektivierung zum Schuldverhältnis in der Differenz | 633 | ||
§ 33 Anmaßendes Urteilen | 652 | ||
c) Einhalten auf dem Streitstande als der wirklichen Verfehlung notwendig korrespondierende Möglichkeit | 677 | ||
§ 34 Affirmation des Rechtsanspruches vom Sonderinteresse her | 679 | ||
§ 35 Erschöpfung des geschlossenen Personenkreises | 699 | ||
4. Betrug – Anerkennung des Unrechts | 726 | ||
a) Ausspielen der Daseinsunmittelbarkeit zur Verwandelung von Recht in Unrecht | 731 | ||
§ 36 Subjektivierung von Korrespondenz | 733 | ||
§ 37 Etablierung persönlicher Verantwortung | 749 | ||
§ 38 Bedeutung der Urteilsform | 771 | ||
b) Persönliche Eigenverantwortung kraft ihrer Veräußerung in Mitleidenschaft | 784 | ||
§ 39 Die offensive Verbindlichkeit des Betruges | 786 | ||
§ 40 Gegenseitigkeit als normative Geschlossenheit | 805 | ||
§ 41 Individualisierung von Verschulden | 823 | ||
c) Vorläufige Entdeckung des Gewaltbegriffs in gegenseitiger Anfechtung | 849 | ||
§ 42 Objektivierung von Interpersonalität | 850 | ||
§ 43 Das Recht, zur Entscheidung gestellt | 877 | ||
5. Zwang – Vergeltung des Betruges | 905 | ||
a) Enttäuschung sachgemäßen Übereinkommens zum entsprechenden Gewaltverhältnisse | 909 | ||
§ 44 Die Nötigung zum Rechte | 910 | ||
§ 45 Übernahme von Objektivität zur Verletzungshandlung | 928 | ||
§ 46 Zwangsrechtliche Geltungslogik | 941 | ||
b) Geschlossenheit des Verletzungstatbestandes durch persönlich zu nehmende Beleidigung | 957 | ||
§ 47 Rechtsgebot vs. Rechtsmacht | 959 | ||
§ 48 Verbrechen in Alternative zur Selbstversklavung | 972 | ||
§ 49 Die Realinjurie | 984 | ||
c) Strafe als Schicksal unter eigenen Gesetzen der Greifbarkeit von Rechtssubjektivität | 1004 | ||
§ 50 Unrechtliche Stabilisierung des Zwangsrechtes | 1006 | ||
§ 51 Sinnlose Wiedervergeltung | 1019 | ||
§ 52 Gesetz und Schicksal | 1038 | ||
§ 53 Einigkeit des verletzten Lebens | 1049 | ||
IV. Substantieller Anspruch | 1063 | ||
1. Eigensinnige Entgegensetzung | 1067 | ||
§ 54 Wahrheit zwischen Betrug und Selbstbetrug | 1069 | ||
§ 55 Immer noch: Zeitalter des Weltbildes | 1107 | ||
2. Integration als Übergang | 1152 | ||
§ 56 Eröffnete Übergangssituation | 1158 | ||
§ 57 Recht geben, Recht bekommen | 1175 | ||
3. Zurückweisung von Anmaßung | 1220 | ||
§ 58 Moralische Aufgabenstellung des Rechtes | 1224 | ||
§ 59 Rechtsstaat als Notstaat | 1245 | ||
V. Ausblick | 1280 | ||
§ 60 Zusammenfassung des Denkweges | 1282 | ||
§ 61 Perspektive: Festhalten an objektivem Geist | 1323 | ||
Schrifttumsverzeichnis* | 1390 |