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Das Recht der Objektivität

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Molkentin, W. (2003). Das Recht der Objektivität. Hegels Konzept abstrakter Rechtsverfolgung zur Schuldigkeit von Welt und Individuum. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49922-9
Molkentin, Wolf-Rüdiger. Das Recht der Objektivität: Hegels Konzept abstrakter Rechtsverfolgung zur Schuldigkeit von Welt und Individuum. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49922-9
Molkentin, W (2003): Das Recht der Objektivität: Hegels Konzept abstrakter Rechtsverfolgung zur Schuldigkeit von Welt und Individuum, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49922-9

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Das Recht der Objektivität

Hegels Konzept abstrakter Rechtsverfolgung zur Schuldigkeit von Welt und Individuum

Molkentin, Wolf-Rüdiger

Hamburger Rechtsstudien, Vol. 93

(2003)

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Abstract

Im Ausgange von G. W. Fr. Hegel wird nach der Verbindlichkeit individueller Distanzierung von Gesellschaft und Staat gefragt. Hierbei begründet ein politisch-philosophisches Interesse an weltbildlicher Integration und Konfrontation sozialer Zusammenhänge den Rückgang auf die traditionellen Institutionen des Privatrechts, deren Bedeutung unmittelbar, in Abhebung gegen ein öffentliches oder auch nur bürgerliches Recht, noch (immerhin bis in den Zugriff vergeltender Läsion) gerade die personalen Grundeinheiten normativer Zuordnung und Auseinandersetzung von Welt für und unter sich ausmachen.

Die schlechte Alternative: von Subjekten entweder die Grundlegung rechtsstaatlicher Inanspruchnahme schlechthin zu erwarten, oder aber den entsprechenden Individualismus lediglich in seiner Partikularität auszuweisen und also nicht gelten zu lassen, stellt sich dabei offenbar bis zur Klärung des immanenten, dem freiheitlichen Ansatze des sich vereinzelnden Standpunktes auf die je schon vorfindlichen Verhältnisse unabweisbar angehörenden Verkehrungspotentials, das erst in noch aktuell zu leistender Identifizierung des eigenen Entwurfes mit dem Recht der Welt, wovon er sich etwa absetzte, aufzufangen wäre.

Das Recht der Objektivität, zunächst Schlüsselbegriff moralisch-juridischer Zurechnung, taugt dann zur Formel einer Philosophie des objektiven Geistes, die ihre kritische Kompetenz zumal gegen seine nunmehr 'intersubjektiv' sich verstehende Ablösung entfaltet. Hier auf das Verhältnis von Welt und Individuum anweisend, begegnet sie beständig der selben, von 'oben' wie 'unten' her wirksamen Anmaßung, um auf doppelter Rechtfertigung zu bestehen: daß der Akzeptabilität 'sittlicher' Ordnung unübergehbar ein privativ sich gewinnender Wille entspreche, der sich doch ihrer Beglaubigung nicht schlechthin verweigert.

Verbrechen und Strafe bezeichnen, als Forderung des bösen Gewissens wie seiner Überwindung, in solcher Perspektive die Grenzen des Vermögens und der Bereitschaft, mit konkurrierenden Ansprüchen als dem unvermeidlichen Widerspruch der eigenen Existenz zu leben. Mit dem Grundrecht eigentümlichen Bestimmens aber, das jener Dynamik von Entfremdung und Wiederaneignung das Gesetz gibt, verschuldete sich der einzelne in effektiver Abstraktion an eine Welt, die seinem Idealismus immer bereits aufs Ganze, nicht aber stets auch im Sinne des jeweiligen Erfinders zu entsprechen vermöchte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 17
I. Einleitung 21
§ 1 Das Anliegen von Rechtskritik und ihre Überheblichkeit 24
§ 2 Schuldverhältnis und Gewaltverhältnis 46
§ 3 Der Anspruch auf die Wirklichkeit 59
§ 4 Die Unübergehbarkeit des Unrechts als Fluchtpunkt 80
II. Geistloser Selbstand 98
1. Moralische Daseinsberechtigung 102
§ 5 Positivität aus Freiheit 103
§ 6 Wahrheitsfindung von Rechts wegen 119
§ 7 Moralisches Aneignungsrecht 145
§ 8 Das Recht der Objektivität 159
2. Freiheit als Verhängnis 178
§ 9 Stellvertretende Übernahme von Verantwortung 180
§ 10 Das moralische Grundanliegen der Tat 197
§ 11 Konsequenz eines Schicksals nach Rechtsgesetzen 218
3. Abfälligkeit in Eigenmacht 250
§ 12 Unmittelbarkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit 252
§ 13 Verbindlichkeit durch Abstraktion 276
§ 14 Positive Grenzen der Verfehlung 295
III. Die Welt des privaten Rechts 311
1. Eigentum – Mitteilung der Person 318
a) Aktualisierung und Auseinandersetzung von Recht 320
§ 15 Der sachliche Boden des Rechts und seine Gewinnung 322
§ 16 Der Standpunkt des freien Geistes 337
b) Vom unmittelbaren Zusammenstimmen zur Mitteilung von Freiheit 355
§ 17 Exeundum e statu naturae 357
§ 18 Der Mechanismus der Freiheit 372
c) Die Ambivalenz rechtlicher Allgemeinbildung in erster Person 384
§ 19 Gebrauchswert als Formalisierung der Substanz 386
§ 20 Der Horizont von Gleichgültigkeit 406
2. Vertrag – Zumutung des Eigentums 425
a) Aufgabenteilung im Aufrechterhalten des bereits bestimmten Eigentumes 428
§ 21 Unsachliches Anerkennen von Vorrang 430
§ 22 Allgemeinverbindlichkeit der Grundform 448
§ 23 Gewinnendes Vorbeugen von Inanspruchnahme 461
b) Selbstgerechtigkeit des vertraglich fortbestimmten Rechtsverhältnisses in Verfügung der Parteien 477
§ 24 Exklusivität und Relativität des Übereinkommens 479
§ 25 Zeitlose Leistungskraft der Kontraktion 497
§ 26 Normierung personeller Teilhabe 513
c) Vervollständigung des reellen Vertragsrechtes in abstrakter Vorenthaltung der Sache selbst 537
§ 27 Effektive Einbindung des Schuldmomentes 538
§ 28 Der Realismus des vormoralischen Vertragskonzeptes 555
§ 29 Vorbedingungen des subjektiven Rechtes 570
3. Unrecht – Behauptung des Vertrages 593
a) Übernahme des vertraglich vorgegebenen Mangels zur in Anspruch genommenen Verbindlichkeit 598
§ 30 Initiativwechsel 600
§ 31 Verbindlichkeit in Kontroverse 614
b) Notwendig angemaßte Stellvertretung als immanentes Kriterium des Unrechts 631
§ 32 Vorläufige Objektivierung zum Schuldverhältnis in der Differenz 633
§ 33 Anmaßendes Urteilen 652
c) Einhalten auf dem Streitstande als der wirklichen Verfehlung notwendig korrespondierende Möglichkeit 677
§ 34 Affirmation des Rechtsanspruches vom Sonderinteresse her 679
§ 35 Erschöpfung des geschlossenen Personenkreises 699
4. Betrug – Anerkennung des Unrechts 726
a) Ausspielen der Daseinsunmittelbarkeit zur Verwandelung von Recht in Unrecht 731
§ 36 Subjektivierung von Korrespondenz 733
§ 37 Etablierung persönlicher Verantwortung 749
§ 38 Bedeutung der Urteilsform 771
b) Persönliche Eigenverantwortung kraft ihrer Veräußerung in Mitleidenschaft 784
§ 39 Die offensive Verbindlichkeit des Betruges 786
§ 40 Gegenseitigkeit als normative Geschlossenheit 805
§ 41 Individualisierung von Verschulden 823
c) Vorläufige Entdeckung des Gewaltbegriffs in gegenseitiger Anfechtung 849
§ 42 Objektivierung von Interpersonalität 850
§ 43 Das Recht, zur Entscheidung gestellt 877
5. Zwang – Vergeltung des Betruges 905
a) Enttäuschung sachgemäßen Übereinkommens zum entsprechenden Gewaltverhältnisse 909
§ 44 Die Nötigung zum Rechte 910
§ 45 Übernahme von Objektivität zur Verletzungshandlung 928
§ 46 Zwangsrechtliche Geltungslogik 941
b) Geschlossenheit des Verletzungstatbestandes durch persönlich zu nehmende Beleidigung 957
§ 47 Rechtsgebot vs. Rechtsmacht 959
§ 48 Verbrechen in Alternative zur Selbstversklavung 972
§ 49 Die Realinjurie 984
c) Strafe als Schicksal unter eigenen Gesetzen der Greifbarkeit von Rechtssubjektivität 1004
§ 50 Unrechtliche Stabilisierung des Zwangsrechtes 1006
§ 51 Sinnlose Wiedervergeltung 1019
§ 52 Gesetz und Schicksal 1038
§ 53 Einigkeit des verletzten Lebens 1049
IV. Substantieller Anspruch 1063
1. Eigensinnige Entgegensetzung 1067
§ 54 Wahrheit zwischen Betrug und Selbstbetrug 1069
§ 55 Immer noch: Zeitalter des Weltbildes 1107
2. Integration als Übergang 1152
§ 56 Eröffnete Übergangssituation 1158
§ 57 Recht geben, Recht bekommen 1175
3. Zurückweisung von Anmaßung 1220
§ 58 Moralische Aufgabenstellung des Rechtes 1224
§ 59 Rechtsstaat als Notstaat 1245
V. Ausblick 1280
§ 60 Zusammenfassung des Denkweges 1282
§ 61 Perspektive: Festhalten an objektivem Geist 1323
Schrifttumsverzeichnis* 1390