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Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff

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Geiger, T. (2006). Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff. StGB. Rechtsnatur der Sanktionen des Strafgesetzbuches und ihr System im deutschen Strafrecht, insbes. die Verfassungswidrigkeit d. Vermögensstrafe, die Verfassungsmäßigkeit d. Erweiterten Verfalls sowie die Weitergeltung d. Nettoprinzips für den Verfall. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51812-8
Geiger, Thomas. Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff: StGB. Rechtsnatur der Sanktionen des Strafgesetzbuches und ihr System im deutschen Strafrecht, insbes. die Verfassungswidrigkeit d. Vermögensstrafe, die Verfassungsmäßigkeit d. Erweiterten Verfalls sowie die Weitergeltung d. Nettoprinzips für den Verfall. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51812-8
Geiger, T (2006): Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff: StGB. Rechtsnatur der Sanktionen des Strafgesetzbuches und ihr System im deutschen Strafrecht, insbes. die Verfassungswidrigkeit d. Vermögensstrafe, die Verfassungsmäßigkeit d. Erweiterten Verfalls sowie die Weitergeltung d. Nettoprinzips für den Verfall, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51812-8

Format

Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff

StGB. Rechtsnatur der Sanktionen des Strafgesetzbuches und ihr System im deutschen Strafrecht, insbes. die Verfassungswidrigkeit d. Vermögensstrafe, die Verfassungsmäßigkeit d. Erweiterten Verfalls sowie die Weitergeltung d. Nettoprinzips für den Verfall

Geiger, Thomas

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 180

(2006)

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Abstract

Thomas Geiger untersucht die Anforderungen des Verfassungsrechts an das strafrechtliche Sanktionenrecht und berücksichtigt neben der kriminalpolitisch orientierten Sicht des Gesetzgebers die konkrete Wirkung einer Sanktion auf den Täter in Form des von der Sanktion verursachten Grundrechtseingriffs. Auf diese Weise wird - ausgehend von den Sanktionszwecken und vom verursachten Grundrechtseingriff - ein strafrechtliches Sanktionensystem entwickelt, welches Vergleiche zwischen den einzelnen Sanktionen ermöglicht und die Frage der gegenseitigen Berücksichtigung bei der Strafbemessung klärt. Die bislang in Literatur und Rechtsprechung praktizierte isolierte Sanktionenbetrachtung wird durchbrochen. Die gewichtigen und zahlreichen Widersprüche und Ungereimtheiten bei der Rechtsanwendung, die häufig zu einem übermäßigen Grundrechtseingriff führen, werden aufgezeigt. Zudem ergeben sich durch die Systematisierung für grundlegende strafrechtsdogmatische Fragen und die praktische Rechtsanwendung neue Antworten. Eine im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung verhängte Geldauflage ist eine materielle Geldstrafe, weshalb zwingend in einen formellen und materiellen Strafbegriff differenziert werden muss. Der Autor geht auf alle - auch auf die für verfassungswidrig erklärte Vermögensstrafe - ein und prüft die Sanktionen im Hinblick auf ihre Rechtsnatur, ihre Verfassungsmäßigkeit und ihre Einbettung in das Sanktionensystem.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
Teil 1: Die Charakteristika der Rechtsnatur 22
A. Formen des Grundrechtseingriffs „Geldzahlung" im Strafrecht im weiteren Sinn 24
I. Die Geldstrafe nach § 40 StGB 24
II. Die Geldauflage nach § 56b Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4 StGB bzw. nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. lNr.4JGG 24
III. Das Zuchtmittel „Geldzahlung" nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG 25
IV. Die Geldbuße des Ordnungswidrigkeitenrechts 26
V. Ergebnis 26
B. Die Kriterien zur unterschiedlichen Zweckgebung für den Grundrechtseingriff „Geldzahlung" 28
I. Der Zusammenhang zwischen Strafzwecken und Strafwirkungen 28
II. Der Ausgangspunkt für die Kriterienbestimmung 29
III. Die Wirkung des Strafausspruches im Urteil? - Strafe oder nicht als Ausfluß der Bezeichnung nach dem Ermessen des Gesetzgebers? 31
1. Der Strafausspruch und die Bestimmtheit sowie die Rechtssicherheit der Strafe 31
2. Der Strafausspruch und die Strafzwecke 32
IV. Ist der Strafausspruch essentiell für den Grundrechtseingriff „Strafe"? 36
1. Kongruenz als Gebot der Verfassung? 37
a) Der Bestimmtheitsgrundsatz gemäß Art. 103 Abs. 2 GG 37
aa) Inhalt 37
bb) Der Bestimmtheitsgrundssatz im Strafrecht 39
cc) Verweisungsfälle 40
dd) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verweisungsfällen 42
ee) Die Faktoren für die Inhaltsbestimmung 45
ff) Anwendung auf das Strafrecht - die Bestimmtheit der Strafe 47
b) Die Rechtssicherheit als Teil des Rechtsstaatsprinzips 49
aa) Der Bestimmtheitsgrundsatz und das Gebot der Rechtssicherheit 50
bb) Die Forderung nach Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen 54
2. Ergebnis: Der Grundrechtseingriff „Strafe" ist vom Strafausspruch unabhängig 56
V. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 56
1. Strafrecht und Disziplinarrecht 56
2. Strafe und Maßregeln der Besserung und Sicherung 58
3. Untersuchungshaft 59
4. Schuldgrundsatz und strafähnliche Sanktionen 60
5. Ergebnis 60
6. Exkurs: Kumulative Grundrechtseingriffe mit unterschiedlicher Rechtsnatur wegen derselben Tat 61
a) Strafrecht und Disziplinarrecht 62
b) Strafe und Maßregel der Besserung und Sicherung 63
c) Unschuldsvermutung und Sanktionscharakter einer Maßnahme im Kostenrecht 63
d) Ergebnis 64
C. Ergebnis Teil 1: Die Charakteristika der Rechtsnatur 66
Teil 2: Die erforderliche Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel der §§56 ff. StGB 70
A. Die Merkmale der Strafe im Vergleich mit den Merkmalen der Geldauflage 73
I. Der Strafbegriff 74
II. Merkmale der Strafe 75
1. Der Übelscharakter 75
2. Die sozialethische Mißbilligung 75
3. Das Verfahren 76
4. Die Unbedingtheit der Strafe 76
5. Die Strafzwecke 76
III. Die Strafmerkmale bei der Geldauflage 77
1. Der Übelscharakter 77
2. Die sozialethische Mißbilligung 77
3. Das Verfahren 77
4. Die Unbedingtheit der Strafe 78
5. Die Strafzwecke 78
6. Ergebnis 78
B. Der Übelscharakter - Die Durchsetzbarkeit der Geldauflage 78
I. Die Vollstreckung der Geldstrafe 78
II. Die „Vollstreckung" der Geldauflage 79
III. Der Zahlungsdruck von Geldstrafe und Geldauflage im Vergleich 80
C. Die sozialethische Mißbilligung der Strafe 82
I. Der Begriffsinhalt und seine Bedeutung für Strafe und Geldauflage 82
II. Relevanz der sozialethischen Mißbilliung und Ergebnis 86
D. Das Verfahren - Die Trennung in Freiheitsstrafenausspruch und Bewährungsentscheidung einerseits sowie die Auflagenverhängung andererseits 88
I. Der Bestrafungsvorgang 88
1. Die gesetzliche Regelung 88
2. Die Strafe in der Dogmatik der herrschenden Lehre 89
3. Die Bedeutung der Strafvollstreckung 91
4. Die Relevanz der Strafvollstreckung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 92
5. Die Wechselbeziehung von Strafzwecken und Grundrechtseingriff 100
6. Kritik an der herrschenden Lehre 102
7. Die Einbeziehung der Strafvollstreckung 104
II. Die Auflagen verhängung im Rahmen der §§56 ff. StGB 105
1. Die isolierte Würdigung nach Riedl 105
2. Die Zusammengehörigkeit von Strafausspruch und Folgeentscheidungen nach §§ 56 ff. StGB 105
III. Ergebnis 107
E. Die durch die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe bedingte Verhängung der Geldauflage 109
F. Die Zwecke der Geldauflage 110
I. Der Wortlaut des § 56 Abs. 1 StGB: „... zur Genugtuung für das begangene Unrecht 111
1. Das verschuldete Unrecht als Voraussetzung für Strafe 111
2. Das verschuldete Unrecht als Voraussetzung für strafähnliche Sanktionen 112
3. Die Geldauflage als Reaktion auf das verschuldete Unrecht 113
4. Ergebnis 117
II. Der systematische Zusammenhang: Ersatz für die Vollstreckung der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe 117
1. Das Strafdogma der herrschenden Lehre und die §§ 56 ff. StGB 118
2. Die Geldauflage als materielle Strafe: Ersatz für die Vollstreckung der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe 120
3. Die Ergänzungsfunktion der Geldauflage 122
4. Die Geldauflage - ein Mittel der Reaktionsbeweglichkeit 123
5. Modifikation der Strafvollstreckung 124
6. Der Widerruf der Strafaussetzung 125
7. Ergebnis 128
III. Der Schuldgrundsatz und das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit 129
1. Die Verhängung und Bezahlung einer Geldauflage 129
2. Flucht in die Schuldrahmentheorie? 136
3. Die Ausnahme: ausschließlich helfende Zielsetzung 137
4. Ergebnis 139
IV. Das Ermessen in § 56b Abs. 1 StGB und § 56f Abs. 3 S. 2 StGB 140
1. Das Ermessen bei der Strafzumessung 140
2. Das Ermessen bei der Geldauflage 142
a) Das Ermessen nach der herrschenden Lehre 143
b) Das Ermessen unter Zugrundelegung eines materiellen Strafcharakters der Geldauflage 147
3. Ergebnis 153
V. Ergebnis 153
G. Ergebnis: Die Geldauflage ist materielle Strafe 154
H. Die notwendige Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff 154
I. Der Bestimmtheitsgrundsatz und das Gebot der Rechtssicherheit 156
I. Der Erst-Recht-Schluß 156
II. Die rechtsstaatlichen Bindungen der Strafe: Bestimmtheit und Rechtssicherheit der Strafe sowie die Forderung nach Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen 157
J. Einzelprobleme der §§ 56 ff. StGB 159
I. Die Möglichkeit nachträglicher Veränderung nach § 56e StGB 160
II. §§ 58 Abs. 2 S. 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 S. 2 StGB: Die Geldauflage als Ausgleich für die Bewährungschance? 167
III. Das Anerbieten nach § 56b Abs. 3 StGB 169
K. Die Rechtsnatur der übrigen Auflagen des § 56b Abs. 2 StGB 170
I. Die Auflage der Schadenswiedergutmachung nach § 56b Abs. 2 Nr. 1 StGB 171
II. Die Auflage nach § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB „sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen" 172
L. Ergebnis Teil 2 173
Teil 3: Die Rechtsnatur der Sanktionen des StGB 175
A. Die Maßregeln der Besserung und Sicherung 175
I. Die Zweispurigkeit des Strafrechts 176
II. Gemeinsamkeiten von Maßregeln und Strafe 177
III. Unterschiede von Strafe und Maßregeln 177
IV. Die Zwecke der Maßregeln der Besserung und Sicherung 178
1. Der Besserungszweck 178
2. Der Sicherungszweck 181
3. Die Bedeutung von Besserungs- und Sicherungszweck für die Rechtsnatur der Maßregeln 183
a) Die Bedeutung des Besserungszwecks 183
b) Die Bedeutung des Sicherungszwecks 184
c) Das Verhältnis der Maßregelzwecke untereinander sowie zu den Strafund Strafvollzugszwecken 185
d) Kein „Etikettenschwindel 188
e) Das vikariierende System 190
V Ergebnis 193
B. Die Einziehung 193
I. Die Charakterisierung durch Rechtsprechung und Schrifttum 194
1. Die Einziehung nach § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB 194
2. Die Einziehung nach § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB 195
3. Die Einziehung nach § 74 Abs. 1, Abs. 3 StGB 196
4. Die Einziehung nach § 74a StGB 196
5. Die Einziehung des Wertersatzes nach § 74c StGB 197
II. Die Charakterisierung durch den Gesetzgeber 198
III. Die Rechtsnatur aufgrund der Einziehungszwecke 199
1. Die Rechtsnatur der Einziehung nach § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB und §§ 74 Abs. 1, Abs. 3 StGB 200
a) Die Rechtsnatur 200
b) Anrechnung der Sicherungseinziehung auf die Strafe? 201
2. Die Rechtsnatur der Einziehung nach § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB und § 74a StGB 203
a) Strafe oder strafähnliche Sanktion? 204
b) Die Strafzumessung 205
aa) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder Strafzwecke? 205
bb) Vergleich des Grundrechtseingriffs bei der strafenden Einziehung und bei der Geldstrafe 206
3. Insbesondere: Die strafende Einziehung gegen den Dritten nach § 74a StGB 210
a) Der Norminhalt 210
b) Die Problematik 212
c) Formelle und materielle oder nur materielle Strafe? 213
4. Die Rechtsnatur der Einziehung des Wertersatzes nach § 74c StGB 214
IV. Die weiteren für eine Einziehung genannten Legitimationsgrundlagen 216
1. Der Makelgedanke 217
2. Der Verwirkungsgedanke 218
a) Die Konzeption von Eser 218
b) Stellungnahme 220
V. Ergebnis 226
C. Der Verfall 226
I. Die Charakterisierung durch Rechtsprechung und Schrifttum 227
II. Die Charakterisierung durch den Gesetzgeber 228
III. Die Rechtsnatur aufgrund der Verfallszwecke 229
1. Der Verfall des Erlangten nach § 73 Abs. 1 StGB 229
2. Der Verfall der Nutzungen und Surrogate nach § 73 Abs. 2 StGB 231
3. Die Verfallsanordnung gegen Dritte nach § 73 Abs. 3 StGB 231
4. Die Verfallsanordnung gegen Dritte nach § 73 Abs. 4 StGB 233
5. Der Verfall des Wertersatzes nach § 73a StGB 236
IV. Die Unhaltbarkeit des Verwirkungsgedankens als Rechtfertigungsgrund 237
V. Ergebnis 240
D. Das Fahrverbot 241
I. Die Charakterisierung durch Schrifttum und Gesetzgeber 242
II. Die Rechtsnatur als Nebenstrafe 242
III. Das Verhältnis zur Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§69 ff. StGB 244
E. Der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts 246
I. Die Charakterisierung durch das Schrifttum 246
II. Die Charakterisierung durch den Gesetzgeber 248
III. Die Rechtsnatur aufgrund der Zwecke der §§45 ff. StGB 249
1. Der (fakultative) Verlust des Stimmrechts nach § 45 Abs. 5 StGB 251
a) Die Ungeeignetheit als Maßnahme zur Wiederherstellung der durch die Straftat verletzten Rechtsordnung 253
b) Die Geeignetheit als Strafe 254
c) Die Geeignetheit als Sicherungsmaßnahme 255
d) Die Unzulässigkeit eines Mischcharakters aus Straf- und Sicherungszwecken 256
aa) Die Wirkungsweise eines strafenden Verlustes der Amtsfähigkeit 256
bb) Die Wirkungsweise eines sichernden Verlustes der Amtsfähigkeit 257
cc) Ablehnung des Mischcharakters 257
e) Die Rechtsnatur des Verlustes der Amtsfähigkeit 260
aa) Die Schwierigkeiten eines strafenden Verlustes der Amtsfähigkeit 260
bb) Die Schwierigkeiten eines sichernden Verlustes der Amtsfähigkeit 262
cc) Die der Rechtsprechung zugrunde liegende Rechtsnatur 264
dd) Die Rechtsnatur des Verlustes der Amtsfähigkeit nach §§45 Abs. 1, 45 Abs. 2 StGB 268
2. Der obligatorische und der fakultative Verlust der Amtsfähigkeit nach § 45 Abs. 1 StGB bzw. § 45 Abs. 2 StGB 252
3. Der obligatorische und der fakultative Verlust des passiven Wahlrechts nach den §§ 45 Abs. 1,45 Abs. 2 StGB 270
IV. Ergebnis 270
F. Die Bekanntgabe der Verurteilung (§§ 165,200 StGB) 271
I. Die Charakterisierung durch das Schrifttum 272
II. Die Charakterisierung durch den Gesetzgeber 273
III. Die Rechtsnatur aufgrund der Zwecke der §§ 165, 200 StGB 274
1. Die Geeignetheit als Strafe 274
2. Die Geeignetheit als Wiederherstellungsmaßnahme 275
3. Die unterschiedlichen Wirkungsweisen 275
4. Die Rechtsnatur 275
a) Die Normgeschichte 276
b) Die weiteren Kriterien 277
IV. Ergebnis 281
G. Die Vermögensstrafe, der Erweiterte Verfall und das Bruttoprinzip für den Verfall 282
I. Die Vermögensstrafe nach § 43a StGB a. F. 283
1. Die Charakterisierung durch Rechtsprechung und Schrifttum 284
2. Die Charakterisierung durch den Gesetzgeber 284
3. Die Verfassungswidrigkeit der Vermögenssira/ 285
a) Kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung 286
b) Verstoß gegen das Schuldprinzip 286
c) Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG 291
d) Verstoß gegen die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG 292
e) Kein weiterer Verstoß gegen die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG 292
f) Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz 295
4. Die Verfassungsmäßigkeit einer sichernden Vermögenseinziehung 299
II. Der Übergang vom Netto- auf das Bruttoprinzip beim Verfall durch Art. 3 AWG / StGBuaÄndG vom 28. 02. 1992 302
1. Die Charakterisierung des Verfalls nach der Änderung in Rechtsprechung und Schrifttum 302
2. Die Charakterisierung der Änderung durch den Gesetzgeber 303
3. Die Rechtsnatur des Verfalls nach dem Bruttoprinzip 304
a) Die partielle Rechtsnatur als Strafe und ihre Folgen 304
b) Geltungserhaltende - verfassungskonforme - Auslegung des partiell strafenden Verfalls nach dem Bruttoprinzip? 308
c) Die Unsinnigkeit eines partiell strafenden Verfalls als Folge des Bruttoprinzips 309
4. Trotz Neuregelung weiterhin Nettoprinzip 309
a) Die Auslegung des erlangten „etwas" in Rechtsprechung und Literatur 309
b) Die zutreffende Auslegung des erlangten „etwas" 310
III. Der Erweiterte Verfall 311
1. Die Charakterisierung des Erweiterten Verfalls in Rechtsprechung und Schrifttum 311
2. Die Charakterisierung durch den Gesetzgeber 312
3. Brutto- oder Nettoprinzip beim Erweiterten Verfall? 313
4. Die Rechtsnatur des Erweiterten Verfalls 315
a) Keine partielle Strafe oder strafähnliche Maßnahme 315
b) Keine Sicherungsmaßnahme 316
c) Wiederherstellung der gestörten Güterzuordnung 316
5. Verstoß gegen den Grundsatz in dubio pro reo? 317
6. Verstoß gegen die Unschuldsvermutung? 321
7. Kein Verstoß gegen das Schuldprinzip 322
8. Kein Verstoß gegen Art. 14 GG 323
9. Die materielle Darlegungs- und Beweislast des Täters für die von ihm aus Anlaß der Straftat gemachten Ausgaben und Aufwendungen als Folge der Unklarheit hinsichtlich Brutto- oder Nettoprinzip 324
a) Die Parallele zu §818 Abs. 3 BGB 325
b) Der Vergleich mit § 186 StGB 326
c) Der Vergleich mit der Abgabenordnung 327
d) Kein Verstoß gegen Verfassungs- oder Strafrechtsgrundsätze 328
aa) Kein Verstoß gegen Art. 14 GG 328
bb) Kein Verstoß gegen den Grundsatz in dubio pro reo 329
cc) Kein unzulässiger Zwang zur Selbstbelastung 329
e) Ergebnis 330
IV. Effektivierung von Verfall und Erweitertem Verfall 331
1. Abschaffung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB - Auslegung des § 11 lb Abs. 3 StPO 331
2. Effektivierung durch ein modifiziertes - beweisgeregeltes - Nettoprinzip ... 332
a) Materielle Darlegungs- und Beweislast des Täters für die von ihm aus Anlaß der Straftat gemachten Ausgaben und Aufwendungen auch beim Verfall nach § 73 Abs. 1 StGB? 334
b) Normierung einer Mitwirkungspflicht hinsichtlich der vom Täters aus Anlaß der Straftat gemachten Ausgaben und Aufwendungen entsprechend § 90 Abs. 1 S. 1 AO 335
c) Normierung einer bedingten gesetzlichen Beweisregel, durch die die illegale Herkunft von Vermögensgegenständen widerleglich vermutet wird, für die §§73 ff. StGB 336
Zusammenfassung: 60 Leitsätze für das Sanktionensystem 338
Literaturverzeichnis 353
Sachwortverzeichnis 369