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Die persönliche Haftung von Gesellschaftern von Personengesellschaften in der historischen Entwicklung der Neuzeit

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Thomas, F. (2003). Die persönliche Haftung von Gesellschaftern von Personengesellschaften in der historischen Entwicklung der Neuzeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51001-6
Thomas, Frank. Die persönliche Haftung von Gesellschaftern von Personengesellschaften in der historischen Entwicklung der Neuzeit. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51001-6
Thomas, F (2003): Die persönliche Haftung von Gesellschaftern von Personengesellschaften in der historischen Entwicklung der Neuzeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51001-6

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Die persönliche Haftung von Gesellschaftern von Personengesellschaften in der historischen Entwicklung der Neuzeit

Thomas, Frank

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 102

(2003)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Α. Einleitung 17
Β. Die Haftungsverhältnisse bei den Personengesellschaften nach BGB und HGB, Untersuchungsgegenstand 19
I. Die Haftungssituation bei der BGB-Gesellschaft nach der neuen Rechtsprechung des BGHs 19
II. Die Haftungsverhältnisse bei den Personengesellschaften des HGBs 22
III. Untersuchungsgegenstand 22
C. Die Gesellschafterhaftung des späten Mittelalters und der beginnenden Neuzeit 25
I. Gesellschafterhaftung der süddeutschen Fernhandelsgesellschaften 26
1. Die Gesellschafter der Fernhandelsgesellschaften 27
2. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Gesellschafterhaftung 29
a) Das Bestehen einer rechtsgeschäftlichen Haftungsbegründung und die daraus Verpflichteten 29
aa) Die Regelungen in den Gesellschaftsverträgen 29
(1) Die Regelung im Fuggervertrag von 1494 30
(2) Der Manlichvertrag von 1548 30
(3) Die Regelungen des Höchstetter-Ungelter-Baumgartnervertrages von 1524 31
(4) Die Bestimmungen des Haug-Linckvertrages von 1547 32
(5) Der Weißhaupt-Schreiber-Ditmar Vertrag von 1491 33
(6) Die Festlegungen im Imhofvertrag von 1527 34
(7) Die Regelungen im Koler-Kress-Saronnovertrag um 1506 35
(8) Der Scheurl-Behaim-Geislervertrag von 1540 36
(9) Der Fuggervertrag von 1532 37
(10) Die Fuggerverträge von 1512 und 1538 39
bb) Rechtliche Bewertung der Regelungen in den Gesellschaftsverträgen 40
cc) Der rechtsverbindliche Eintritt einer Verpflichtungswirkung infolge rechtsgeschäftlichen Handelns zu Lasten der Fernhandelsgesellschafter gegenüber Dritten 41
(1) Fehlen einer gesetzlichen Anordnung zur Begründung einer Verpflichtungswirkung im Außen Verhältnis 41
(2) Bestehen einer Verpflichtungswirkung und Haftungsbegründung zu Lasten der Gesellschafter nach allg. Auffassung 43
(3) Fehlen eindeutiger Quellennachweise für das Bestehen einer Verpflichtungswirkung außerhalb von Konkursen 45
(4) Ausweitung des Privileges Friedrich III. von 1464 zur Frage der Haftung und Haftungsbegründung für die Hauptgesellschafter 47
(a) Die herrschende Auffassung zur allgemeinen Aussage des Privileges zur Haftung der Hauptgesellschafter 47
(b) Der Inhalt des Privileges bezüglich der Haftungsbegründung für Hauptgesellschafter 49
(5) Die Feststellungen zur Frage der VerpflichtungsWirkung aufgrund der Konkurse von Fernhandelsgesellschaften 50
(6) Abschließende Bewertung 51
b) Haftungsbegründung für Einlagegesellschafter 53
aa) Die Behandlung in den Gesellschaftsverträgen 53
bb) Die herrschende Auffassung zur Haftung der Einlagegesellschafter im Anschluß an das Privileg Friedrich III. von 1464 54
cc) Die Aussage des Privileges zur Frage der Verpflichtung von Einlagegesellschaftern 56
dd) Zustimmende Literaturmeinung von Silberschmidt, keine Bestätigung der gefundenen Aussage des Privileges durch weitere Quellen 57
ee) Die Auswertung der Konkursverfahren und der Unterlagen der Arzt-Paumgartner Auseinandersetzung bezüglich der Aussage des Privileges 58
ff) Zusammenfassende Bewertung 60
3. Umfang, Inhalt und Objekt der Haftung bei den Fernhandelsgesellschaften 62
a) Keine Haftung einer rechtlich verselbständigten „Gesellschaft" mit einem Gesellschafts vermögen als eigenem Haftungsobjekt 62
b) Hauptgesellschafter 63
aa) Haftungsumfang und Inhalt 63
(1) Die Aussagen in den Gesellschaftsverträgen 63
(a) Die Aussagen im Weißhaupt-Schreiber-Ditmarvertrag von 1491 und im Haug-Linckvertrag von 1547 zum Haftungsumfang nach Meinung Strieders 64
(b) Die Feststellungen Peterkas zum Haftungsumfang in den Fuggerverträgen von 1494 und 1512 65
(c) Anhaltspunkte für einen unbeschränkten Haftungsumfang in weiteren Gesellschaftsverträgen 66
(2) Fehlen weiterer Quellennachweise; unbeschränkte, solidarische Haftung der Fernhandelsgesellschafter nach herrschender Auffassung 67
(a) Fehlen weiterer Quellennachweise zum Haftungsumfang 67
(b) Unbeschränkter und solidarischer Umfang der Haftung nach herrschender Auffassung 68
(3) Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse zum Haftungsumfang 70
bb) Haftungsobjekt 70
(1) Vermögen und Person als Haftungsobjekte entsprechend der allgemeinen Auffassung im Mittelalter 70
(2) Untersuchung der Konkursunterlagen zur Frage des Haftungsobjektes 72
c) Einlagegesellschafter 75
aa) Haftungsumfang und Inhalt 75
(1) Die Regelung des Höchstettervertrages von 1524 75
(2) Aussagen in der Literatur zum beschränkten Haftungsumfang aufgrund des Privileges Friedrich III. von 1464 76
(3) Betragsmäßige Beschränkung der Haftung der Einlagegesellschafter als Inhalt des Privileges 77
bb) Haftungsobjekt 78
4. Zusammenfassung 79
II. Die Haftung der Gesellschafter im norddeutschen Wirtschaftsraum der Hanse 79
1. Norddeutsche Handelszusammenschlüsse und Aktivitäten mit Gesellschaftscharakter 80
a) Allseitige Kapitaleinlage der Gesellschafter und Ausführung der Handelsgeschäfte durch nur einen Gesellschafter als häufigste Gesellschaftsform 81
b) Die sog. „einseitige Gesellschaft" mit Kapital und „nur" Arbeitsleistung einlegenden Gesellschaftern 82
c) Kein sicherer Quellennachweis für Gesellschaftsbildungen mit Kapitaleinlagen aller Gesellschafter und gleichzeitiger Beteiligung aller an der Abwicklung der Handelsgeschäfte 83
2. Die Haftungssituation der norddeutschen Gesellschafter zu Beginn des Untersuchungszeitraumes im 15. Jhd. vor dem sog. Segeberger Kodex von 1532 84
a) Keutgens Ansicht des Bestehens einer VerpflichtungsWirkung rechtsgeschäftlichen Handelns und einer unbeschränkten Haftung der Gesellschafter 85
b) Keine Verifizierbarkeit der These Keutgens anhand der Quellen, erhebliche Indizien für das Nichtbestehen einer Verpflichtungswirkung nach herrschender Meinung 86
c) Eigene Stellungnahme 87
d) Keine Verpflichtungswirkung rechtsgeschäftlichen Handels zu Lasten der Gesellschaft oder des Gesellschaftsvermögens als rechtlich verselbständigte Verpflichtungsobjekte 90
3. Die Haftungsregelung im Segeberger Kodex von ca. 1532 91
a) Festlegung einer haftungsbegründenden Vertretungswirkung bei rechtsgeschäftlichem Handeln Einzelner zu Lasten aller Gesellschafter 92
b) Unbeschränkter Haftungsumfang, Person und gesamtes Privatvermögen als Haftungsobjekt 93
c) Keine eigenständige Verpflichtungswirkung und Haftung einer verselbständigten Gesellschaft aufgrund des Kodex 94
4. Zusammenfassung 94
III. Die Gesellschafterhaftung bei den Β erg Werksgesellschaften in der Zeit vom Ende des 15. bis ca. Mitte des 16. Jahrhunderts 95
1. Struktur der Gesellschafter 96
2. Die VerpflichtungsWirkung rechtsgeschäftlichen Handelns bei den Saigergeseilschaften 98
a) Das Bestehen einer Verpflichtungswirkung rechtsgeschäftlichen Handelns einzelner Gesellschafter und die hieraus Verpflichteten 98
aa) Die Regelungen in den Gesellschaftsverträgen 98
bb) Nachweise des Bestehens einer Verpflichtungswirkung zu Lasten der Gesellschafter aufgrund von Handelsverträgen, insb. den Kupferkauf- und Verlagsverträgen 101
cc) Keine Aufschlüsse aufgrund von Konkursen von Saigerhandelsgesellschaften; Indizien für das Bestehen einer Verpflichtungswirkung zu Lasten der Gesellschafter aus den Umständen des Zusammenbruches der Gesellschaft Steinach, Eisleben 104
dd) Keine Verpflichtungswirkung zu Lasten einer rechtlich verselbständigten Gesellschaft als eigenem Verpflichtungsobjekt 106
ee) Die Ansicht von Bauer und Kammerer bzgl. des Bestehens einer VerpflichtungsWirkung und der Verpflichteten 107
b) Haftungsbegründende Vertretungswirkung bzgl. Einlagegesellschaftern 108
aa) Hinweise auf das Bestehen einer Verpflichtungswirkung im Vertrag der Gesellschaft Arnstadt vom 1. April 1532 108
bb) Keine uneingeschränkte Übertragbarkeit und Anwendbarkeit des Inhaltes des Privileges Friedrich III. auf die Einlagegesellschafter der Saigergeseilschaften 109
3. Haftungsumfang und Objekt 111
a) Prinzipalgesellschafter 111
aa) Anhaltspunkte für einen unbeschränkten Haftungsumfang in den verschiedenen Quellen 111
bb) Unbeschränkter Haftungsumfang nach Ansicht von Bauer und Kammerer 112
b) Einlagegesellschafter 113
4. Zusammenfassung 114
IV. Gesellschafterhaftung im gemeinen Recht und den Stadtrechtsreformationen des 15. und 16. Jahrhunderts 115
1. Gemeines Recht 116
a) Die Haftungsverhältnisse der societas des klassischen römischen Rechtes 116
b) Die Haftung der Gesellschafter nach gemeinem (rezipiertem römischen) Recht 117
2. Nürnberger Reformationen 119
a) Die „Neue Reformation" von 1479 119
b) Die Reformationen von 1522 und 1564 121
3. Die Frankfurter Reformationen 125
4. Die Lüneburger Reformation 1577-1583 128
5. Das revidierte Lübische Stadtrecht von 1586 130
6. Das Hamburger Stadtrecht von 1603 131
7. Zusammenfassung 133
D. Die Behandlung der Gesellschafterhaftung in den Kodifikationen der Zeit der Aufklärung 134
I. Codex Maximillianeus Bavaricus Civilis von 1756 134
1. Rechtsgeschäftliche Begründung einer Haftung der Gesellschafter 136
2. Art und Umfang der Gesellschafterhaftung 138
II. Das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 139
1. Die Verpflichtungswirkung rechtsgeschäftlichen Handelns bei der allgemeinen Erwerbsgesellschaft und der Handelsgesellschaft nach dem ALR 141
a) Die allgemeinen Bestimmungen bzgl. der zivilen Gesellschaft des ALR 141
b) Das Sonderrecht der Handelsgesellschaften 143
2. Art und Umfang der Haftung der Gesellschafter 145
3. Die Haftung von Kapitaleinlegern bei den Gesellschaften des ALR 148
a) Fehlende Gesellschaftereigenschaft der Kapitaleinleger gem. § 250 I 17 148
b) Die Haftungssituation der stillen (Einlage-)Gesellschafter 149
4. Zusammenfassung 152
III. Das badische Landrecht von 1809 und der Frankfurter Entwurf eines Handelsgesetzbuches aus dem Jahre 1811 153
1. Das badische Landrecht von 1809 154
a) Die Regelungen bzgl. des Bestehens einer VerpflichtungsWirkung von rechtsgeschäftlichem Handeln der Gesellschafter 155
aa) Die Bestimmungen bzgl. der zivilen Gesellschaften 155
bb) Die offenen Handelsgesellschaften 157
b) Art, Umfang und Objekt der Haftung 158
aa) Teilverbindlichkeit nach Kopfzahl als Haftungsumfang bei der zivilen, allgemeinen Erwerbsgesellschaft 158
bb) Solidarische Gesamtverbindlichkeit als Haftungsumfang bei der offenen Handelsgesellschaft 159
c) Die Haftung der Einlagegesellschafter der „vertrauten" Gesellschaft 161
aa) Entstehen einer Verpflichtungswirkung zu Lasten aller, auch der Einlagegesellschafter gem. LRS 18 des Anhanges und LRS 1862 162
bb) Die „auf die Einlage" beschränkte Haftung der vertrauten Gesellschafter 163
2. Der Entwurf eines Handelsgesetzbuches für die Stadt Frankfurt a.M. von 1811 165
a) Die Haftung der Mitglieder der „Gesellschaft unter vereinigtem Namen" 165
b) Die Haftungssituation der Gesellschaft mit Kapitalbeitrag (société en commandite) 166
IV. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch für die gesamten deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie von 1811 167
1. Die Verpflichtungs Wirkung rechtsgeschäftlichen Handelns 168
a) Verpflichtungswirkung zu Lasten der Gesellschaft als eigener Rechtsperson und den Gesellschaftern bei der zivilen Gesellschaft 168
b) Gleiche VerpflichtungsWirkung bei den Handelsgesellschaften 171
2. Art und Umfang der Haftung 171
a) Anteilige, erst nach Verbrauch des Gesellschaftsvermögens eintretende Haftung als wahrscheinlicher Haftungsumfang der Gesellschafter der zivilen Erwerbsgesellschaft 171
b) Solidarische, subsidiäre Haftung der Handelsgesellschafter 173
3. Die Haftung der geheimen (Einlage-)Gesellschafter des ABGB 175
a) Verpflichtungswirkung aus Rechtsgeschäften auch zu Lasten der geheimen Gesellschafter 175
b) Auf die Einlage beschränkter Haftungsumfang der geheimen Gesellschafter 176
V. Zusammenfassung 177
E. Zusammenfassung der Ergebnisse 179
Gedruckte Quellen und Gesetzestexte 186
Literaturverzeichnis 190
Sachverzeichnis 200