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Der Anspruch behinderter Schülerinnen und Schüler auf Unterricht in der Regelschule

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Reichenbach, P. (2001). Der Anspruch behinderter Schülerinnen und Schüler auf Unterricht in der Regelschule. Zugleich ein Beitrag zur Interpretation des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50224-0
Reichenbach, Peter. Der Anspruch behinderter Schülerinnen und Schüler auf Unterricht in der Regelschule: Zugleich ein Beitrag zur Interpretation des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50224-0
Reichenbach, P (2001): Der Anspruch behinderter Schülerinnen und Schüler auf Unterricht in der Regelschule: Zugleich ein Beitrag zur Interpretation des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50224-0

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Der Anspruch behinderter Schülerinnen und Schüler auf Unterricht in der Regelschule

Zugleich ein Beitrag zur Interpretation des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG

Reichenbach, Peter

Abhandlungen zu Bildungsforschung und Bildungsrecht, Vol. 8

(2001)

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Abstract

Die Entwicklung des Unterrichts für behinderte Kinder und Jugendliche ist von zahlreichen Kontinuitäten und Brüchen gekennzeichnet. Betrachtete man es bis in die 1970er Jahre hinein noch als eine besondere Wohltat, daß der Staat sich dieser Schülergruppe überhaupt annahm, kam - zunächst in der Sonderpädagogik - allmählich der Gedanke auf, daß es fortan nicht nur um das »ob«, sondern vor allem um das »wie« ihrer schulischen Förderung gehen mußte. Der Schwerpunkt dieser Diskussion lag insbesondere auf der Frage, inwieweit behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden können.

Peter Reichenbach versucht, diese Problematik anhand des Art. 3 III 2 GG aus rechtswissenschaftlicher Perspektive aufzuarbeiten. Insofern geht es zunächst darum, dem verfassungsrechtlichen Behinderungsbegriff eigenständige Konturen zu verleihen. Dieser wird ganz vorrangig dahingehend verstanden, daß eine Behinderung die Betroffenen daran hindern kann, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen. Die zentrale These der Arbeit geht dementsprechend dahin, den Gleichheitsbegriff des Art. 3 III 2 GG im Sinne von Chancengleichheit zu interpretieren. Für behinderte Kinder und Jugendliche bedeutet dies, daß sie jedenfalls grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, ihren individuellen Begabungen entsprechend optimal gefördert zu werden. Daß dies praktisch möglich ist, wird anhand der einschlägigen Vorschriften der Schulgesetze Niedersachsens und Bayerns aufgezeigt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 11
Erster Teil: Einleitung und Problemaufriss 19
A. Problemstellung 19
I. Die einfachrechtlichen Rahmenbedingungen eines gemeinsamen Schulunterrichts für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen 21
1. Die Ausgangslage nach §§ 11, 49 NdsSchulG a. F.: Getrennter Unterricht für behinderte Schülerinnen und Schüler 21
2. Die Schulrechtsreform 1993: Gesetz vom 27. September 1993 22
a) Der Hintergrund: Gemeinsame Unterrichtung behinderter und nicht behinderter Kinder als pädagogische Frage 22
aa) Die Ausgangslage: Bildung behinderter Schülerinnen und Schüler in Hilfs- und Sonderschulen 22
(1) Die Entstehung des Hilfsschulwesens 23
(2) Der Wiederaufbau des Sonderschulwesens nach dem Zweiten Weltkrieg 25
bb) Der Umbruch: Die bildungspolitische Diskussion in den 1970er Jahren 27
cc) Die Erprobung: Integrativer Unterricht in der pädagogischen Forschung 28
(1) Schulversuche in Niedersachsen 28
(a) Schulleistungen 29
(b) Sozialverhalten 30
(2) Schulversuche in den übrigen Bundesländern 30
(a) Rahmenbedingungen für integrativen Unterricht 31
(b) Schulleistungen 31
(c) Sozialverhalten 33
(3) Zusammenfassung 34
dd) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994 35
b) Die Umsetzung durch den Gesetzgeber 36
aa) Der Ausgangspunkt der Beratungen 36
bb) Der Gang der Diskussion 38
(1) Grundsätzliche Aspekte 38
(2) Einzelne Regelungen 39
cc) Die Ergebnisse 40
3. Die Rechtslage nach §§ 4, 68 NdsSchulG n. F. 41
a) Möglichkeit einer gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nicht behinderter Kinder 41
aa) Der Grundsatz nach § 4 NdsSchulG 41
bb) § 68 I 2 NdsSchulG als Rechtsgrundlage für integrativen Unterricht 42
cc) Vorbehalt des personell und sächlich Möglichen 42
b) Getrennte Unterrichtung behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler als praktischer Regelfall 43
4. Zusammenfassung 44
II. Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen 44
B. Gang der Untersuchung 45
Zweiter Teil: Die Beurteilung des Unterrichts für behinderte Kinder und Jugendliche in Rechtsprechung und Lehre 47
A. Der Meinungsstand vor der Einführung des Art. 3 III 2 GG 47
I. Anerkennung der Bildungsfähigkeit und Bildungsbedürftigkeit behinderter Kinder und Jugendlicher – Einordnung der Hilfs- und Sonderschulen als Rechtswohltat 48
1. Zwei Urteile aus Preußen 48
2. Die Entwicklung der Rechtsprechung nach dem Zweiten Weltkrieg 49
3. Stellungnahmen in der Lehre 54
II. Problematisierung der Ausschulungen und Sonderschuleinweisungen – Diskussion des Rechts auf Verbleib in der Regelschule 56
III. Erkenntnis der Grundrechtsrelevanz der Sonderschuleinweisung – Erörterung erster integrativer Ansätze 59
1. Betonung des Parlamentsvorbehalts auch im Sonderschulwesen 59
2. Erörterung des Problems der integrativen Unterrichtung behinderter Kinder und Jugendlicher 61
IV. Würdigung 67
B. Die Entwicklung seit der Reform des Grundgesetzes 70
I. Die Rechtsprechung 70
1. Vorbemerkung: Die strukturelle Vergleichbarkeit Bayerns und Niedersachsens 71
2. Integrativer Unterricht in Niedersachsen 72
a) Der zugrunde liegende Sachverhalt 72
b) Ein Beschluss des VG Göttingen 73
c) Ein Beschluss des OVG Lüneburg 73
d) Eine Kammerentscheidung des BVerfG 74
e) Ein neuer Beschluss des OVG Lüneburg 75
f) Ein weiterer Beschluss des BVerfG 76
g) Die endgültige Entscheidung des BVerfG 76
h) Die Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Vorgaben 79
i) Stellungnahmen im Schrifttum 85
aa) Besprechung der Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte 85
bb) Besprechung der Entscheidung des BVerfG 85
3. Integrativer Unterricht in Bayern 86
a) Vorbemerkung: Zur Rechtslage in Bayern 86
b) Die Rechtsprechung der bayerischen Verwaltungsgerichte 88
c) Die Rechtsprechung des VGH München 89
d) Stellungnahmen im Schrifttum 92
4. Integrativer Unterricht in den übrigen Bundesländern 93
a) Integrativer Unterricht in Baden-Württemberg 93
b) Integrativer Unterricht in Nordrhein-Westfalen 94
c) Integrativer Unterricht in Schleswig-Holstein 95
d) Integrativer Unterricht in Sachsen-Anhalt 96
5. Würdigung 97
II. Die Lehre 99
1. Die Einordnung des Art. 3 III 2 GG 100
a) Ablehnung einer Rechtsqualität des Art. 3 III 2 GG 100
b) Das Verständnis des Art. 3 III 2 GG als reines Abwehrgrundrecht 100
c) Darüber hinausgehende Funktionen des Art. 3 III 2 GG 101
2. Auswirkungen des Art. 3 III 2 GG auf das Schulrecht 103
a) Art. 3 III 2 GG als Bestätigung der bisherigen Schulpolitik 103
b) Art. 3 III 2 GG als Recht auf integrativen Unterricht 104
C. Zusammenfassende Würdigung: Die Beurteilung der bisherigen Diskussion und mögliche Auswirkungen auf das niedersächsische Schulrecht 105
Dritter Teil: Ausgangspunkt – Die Einschlägigkeit des Art. 3 III 2 GG 109
A. Die Bestimmung des Begriffes „Behinderung“ 110
I. Der verfassungsrechtliche Behinderungsbegriff: Stellungnahmen in Rechtsprechung und Schrifttum 110
II. Der Behinderungsbegriff im Sozialrecht 113
1. Der Behinderungsbegriff in § 10 SGB I 114
2. Der Behinderungsbegriff im Recht der Arbeitsförderung (§§ 19, 97 ff. SGB III, §§ 56 ff. AFG a.F.) 116
3. Der Behinderungsbegriff im Krankenversicherungsrecht (§§ 5, 27, 33, 38 SGB V) 118
4. Der Behinderungsbegriff im Recht der Rentenversicherung (§§ 9 ff., 15, 28 ff. SGB VI) 119
5. Der Behinderungsbegriff im Recht der sozialen Pflegeversicherung (§ 14 SGB XI) 120
6. Der Behinderungsbegriff im Schwerbehindertenrecht (§ 3 SchwbG) 121
7. Der Behinderungsbegriff im Recht der Sozial- und Kinder- und Jugendhilfe (§§ 39 ff. BSHG, § 35a SGB VIII) 122
8. Analyse: Gemeinsame Grundlinien des sozialrechtlichen Behinderungsbegriffs 123
III. Der Behinderungsbegriff in der Sonderpädagogik 125
1. Behinderung als personales Phänomen 125
2. Behinderung als soziales Phänomen 126
3. Der Behinderungsbegriff in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Bildungsrats 127
4. Analyse: Gemeinsame Grundlinien des sonderpädagogischen Behinderungsbegriffs 129
IV. Eigener Ansatz: Entwicklung eines verfassungsrechtlichen Behinderungsbegriffs 130
1. Die Schädigung als Grundvoraussetzung 130
2. Die Erheblichkeit der Schädigung als weitere Voraussetzung 131
3. Der Behinderungsbegriff 137
V. Die Erprobung des Behinderungsbegriffs 137
1. Wortlaut 138
2. Regelungszusammenhang 140
a) Berücksichtigung verfassungsimmanenter Gesichtspunkte 140
b) Berücksichtigung internationaler Aspekte 143
c) Zwischenergebnis 145
3. Entstehungsgeschichte 145
4. Regelungszweck 147
5. Ergebnis 148
B. Die Benachteiligung „wegen“ einer Behinderung 149
I. Das Verständnis als Anknüpfungsverbot 149
II. Das Verständnis als Begründungsverbot 150
III. Die Bedeutung der Diskussion für Art. 3 III 2 GG 151
1. Die Vorzugswürdigkeit der Lehre von dem Begründungsverbot 151
2. Die Lehre von dem Begründungsverbot und Art. 3 III 2 GG 153
IV. Ergebnis 155
C. Anwendung des Behinderungsbegriffs im Schulrecht 155
I. Vorfrage: Die Anwendbarkeit des Art. 3 III 2 GG auf konkrete Behinderungen 155
II. Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenschwäche als Behinderung 157
1. Ein Beschluss des VGH München als Ausgangspunkt 157
2. Hintergrund: Wissenschaftliche Erkenntnisse über Legasthenie und Dyskalkulie 158
a) Legasthenie 158
b) Dyskalkulie 160
3. Die Behandlung der Legasthenie in der Rechtsprechung 162
4. Stellungnahme: Legasthenie und Dyskalkulie als Behinderungen im Sinne des Art. 3 III 2 GG 164
III. Sonderpädagogische Förderungsbedürftigkeit als Behinderung 165
Vierter Teil: Eigener Ansatz – Die Gleichbehandlung behinderter Kinder und Jugendlicher im Schulrecht 167
A. Die mögliche Benachteiligung behinderter Kinder und Jugendlicher im Schulrecht 167
I. Die Bestimmung des Begriffs „Nachteil“ für das Schulwesen 167
1. Bestandsaufnahme: Die Interpretation der „Benachteiligung“ durch Rechtsprechung und Schrifttum 168
a) Fehlender Nachteilscharakter separierenden Unterrichts: Aufrechnung bestehender Vor- und Nachteile 168
b) Die Bestimmung anhand allgemeiner Grundsätze: Ungleichbehandlung als Indiz für eine Benachteiligung 168
c) Der Standpunkt des BVerfG 169
2. Eigene Stellungnahme: Die Auflösung des Problems für den Bereich des Schulwesens 169
a) Einschätzung der bisher entwickelten Lösungsvorschläge 169
b) Interpretation für den Bereich des Schulwesens 170
3. Zwischenergebnis 172
II. Die Unterrichtung behinderter Kinder und Jugendlicher in separierenden Einrichtungen: Einschätzungen durch Eltern und pädagogische Wissenschaft 172
1. Die Leistungen der Schule als solche 172
2. Die Auswirkungen der Sonderschuleinweisung auf das Schulumfeld 175
3. Sonderschulkarriere und Arbeitsmarkt 177
4. Zusammenfassung 178
III. Rechtliche Würdigung 179
1. Grundsätzliches 179
2. Faktische Beeinträchtigungen als grundrechtlich relevanter Nachteil 179
IV. Ergebnis 180
B. Der Gleichheitsbegriff der Art. 3 I, III 2 GG und seine Bedeutung für die Unterrichtung behinderter Kinder und Jugendlicher 180
I. Der Meinungsstand: Der Begriff der Gleichheit in Art. 3 GG 181
1. Das statische Gleichheitsverständnis: Art. 3 GG als Garantie rein formaler (Rechts-)Gleichheit 181
2. Das dynamische Gleichheitsverständnis: Art. 3 GG als Garantie materieller (tatsächlicher) Gleichheit 183
3. Die vermittelnde Position: Art. 3 GG als Garantie gleicher Ausgangsbedingungen (Chancengleichheit) 185
II. Stellungnahme: Überlegungen zum Gleichheitsbegriff in Art. 3 GG 186
1. Zu dem statischen Gleichheitsverständnis 187
a) Die Unverzichtbarkeit grundsätzlicher Rechtsgleichheit: Rechtsgleichheit als Grundlage eines gerechten Gemeinwesens 187
b) Die Problematik rein formaler Gleichheit 189
aa) Die formale Gleichheit als Mittel zur Verstärkung faktischer Ungleichheit 189
bb) Die Unerwünschtheit faktischer Ungleichheit im Hinblick auf die Merkmalsträger der besonderen Gleichheitssätze 190
cc) Die Untauglichkeit eines rein formalen Gleichheitsverständnisses bei Art. 3 III 2 GG 192
c) Zwischenergebnis: Die Notwendigkeit einer Durchbrechung des Grundsatzes formaler Gleichheit 193
2. Zu dem dynamischen Gleichheitsverständnis 193
a) Art. 3 GG als Mittel zur Verwirklichung sozialer Gleichheit: Die Interpretation des allgemeinen Gleichheitssatzes anhand des Sozialstaatsprinzips 193
b) Die Grenzen materieller Gleichheit 194
aa) Faktische Unmöglichkeit der Gewährleistung umfassender Gleichheit 194
bb) Die Gewährleistung der Balance von Freiheit und Gleichheit 195
cc) Die Unmöglichkeit der Herstellung materieller Gleichheit im Rahmen des Art. 3 III 2 GG, insbesondere im Schulwesen 196
c) Zwischenergebnis: Die Unmöglichkeit der Durchsetzung völliger Gleichheit 197
3. Der Ausweg: Das Verständnis des Art. 3 GG als Garantie gleicher Ausgangsbedingungen 197
a) Die Diskussion des Begriffs Chancengleichheit in Rechtsprechung und Schrifttum 197
aa) Parteienrecht 198
bb) Zugang zu den Gerichten 198
cc) Prüfungsrecht 199
dd) Wirtschaftsverwaltungs- und Subventionsrecht 201
b) Analyse: Grundlinien der bisherigen Entwicklung 201
c) Ausweg oder Irrweg: Chancengleichheit als entscheidende Perspektive bei der Auslegung des Art. 3 GG 202
aa) Die Auffassungen von Heymann/Stein und Reuter 202
bb) Die Ansicht Walter Leisners 205
cc) Stellungnahme – Problemaufriss 207
d) Eigene Anmerkung: Art. 3 GG als Garantie der Chancengleichheit im Bildungswesen – Grundlagen und Grenzen 209
aa) Die Pflicht des Staates zur Wahrung von Chancengleichheit auf den von ihm dominierten Bereichen: Die Herstellung von Chancengleichheit im Bildungswesen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips 209
bb) Leistungs- und Begabungsprinzip als entscheidende Grenze – Der Unterschied zwischen materieller Gleichheit und Chancengleichheit 213
e) Zwischenergebnis: Die Gewährleistung von Chancengleichheit im Bildungswesen als Ausfluss des Art. 3 I GG 215
C. Art. 3 III 2 GG als Garantie der Chancengleichheit für behinderte Kinder und Jugendliche im Schulwesen 216
I. Die Folgerung: Art. 3 I, III 2 GG als Garantie chancengleicher Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher 216
II. Die Erprobung des Verständnisses des Art. 3 I, III 2 GG als Garantie der Chancengleichheit im Bildungswesen 217
1. Wortlaut 217
2. Regelungszusammenhang 218
a) Art. 3 II GG 219
aa) Art. 3 II GG als Differenzierungsverbot 219
bb) Art. 3 II GG als Verfassungsauftrag 221
cc) Art. 3 II GG als kollektives Förderungsgebot 222
dd) Art. 3 II GG als gruppenbezogenes Dominierungsverbot 223
ee) Zwischenergebnis 226
b) Art. 3 III 1 GG 226
c) Art. 6 V GG 228
d) Landesverfassungen 229
aa) Brandenburg 229
bb) Sachsen 231
cc) Sachsen-Anhalt 231
dd) Mecklenburg-Vorpommern 232
ee) Thüringen 232
ff) Würdigung 233
e) Zwischenergebnis 233
3. Entstehungsgeschichte 234
4. Regelungszweck 236
5. Ergebnis 237
III. Die separierende Unterrichtung behinderter Kinder und Jugendlicher als Nachteil: Ihre Abdrängung in eine Einheits- und Ganztagsschule 237
1. Die Rechtsprechung zur Förderstufe und zu der integrierten Gesamtschule 238
2. Folgerungen für die Unterrichtung behinderter Schülerinnen und Schüler 240
IV. Die ungenügende Förderung der Kinder mit Legasthenie und Dyskalkulie 241
1. Legasthenie 241
2. Dyskalkulie 242
V. Das Ergebnis: Die Auswirkungen des Chancengleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 III 2 GG im Einzelnen 243
Fünfter Teil: Die Grenzen des Art. 3 III 2 GG 245
A. Der „zwingende Grund“ als Legitimation einer Ungleichbehandlung 246
I. Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Lehre 246
1. Erfordernis eines zwingenden Grundes 246
2. Unangemessenheit dieses Kriteriums 246
3. Stellungnahme 247
II. Anforderungen an den zwingenden Grund 247
III. Zwischenergebnis 250
B. Die Begrenzung durch kollidierendes Verfassungsrecht: Die Schulaufsicht des Staates gem. Art. 7 I GG 251
I. Der Standpunkt der Rechtsprechung 251
II. Kollidierendes Verfassungsrecht als zulässiger Differenzierungsgrund 252
1. Grundsätzliche Erwägungen 252
2. Dogmatische Struktur des Art. 3 III 2 GG 253
3. Folgerungen für die Schrankenregelung 254
III. Art. 7 I GG als mögliche Schranke des Art. 3 III 2 GG 255
1. Grundfragen zu Art. 7 I GG 255
a) Vorrang des elterlichen Erziehungsrechts 255
b) Gleichordnung von elterlichem und staatlichem Erziehungsrecht 256
c) Trennung von elterlichem und staatlichem Erziehungsrecht 257
d) Stellungnahme 259
2. Art. 7 I GG und die Ausgestaltung des Schulunterrichts für behinderte Kinder und Jugendliche 259
IV. Ergebnis 261
C. Die Begrenzung durch kollidierendes Verfassungsrecht: Grundrechte der nicht behinderten Schülerinnen und Schüler 262
Ergebnisse 264
Literaturverzeichnis 272
Stichwortverzeichnis 296