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Zwischen Rigidität und Flexibilität: Der Verpflichtungsgrad internationaler Menschenrechte

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Künzli, J. (2001). Zwischen Rigidität und Flexibilität: Der Verpflichtungsgrad internationaler Menschenrechte. Ein Beitrag zum Zusammenspiel von Menschenrechten, humanitärem Völkerrecht und dem Recht der Staatenverantwortlichkeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50398-8
Künzli, Jörg. Zwischen Rigidität und Flexibilität: Der Verpflichtungsgrad internationaler Menschenrechte: Ein Beitrag zum Zusammenspiel von Menschenrechten, humanitärem Völkerrecht und dem Recht der Staatenverantwortlichkeit. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50398-8
Künzli, J (2001): Zwischen Rigidität und Flexibilität: Der Verpflichtungsgrad internationaler Menschenrechte: Ein Beitrag zum Zusammenspiel von Menschenrechten, humanitärem Völkerrecht und dem Recht der Staatenverantwortlichkeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50398-8

Format

Zwischen Rigidität und Flexibilität: Der Verpflichtungsgrad internationaler Menschenrechte

Ein Beitrag zum Zusammenspiel von Menschenrechten, humanitärem Völkerrecht und dem Recht der Staatenverantwortlichkeit

Künzli, Jörg

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 144

(2001)

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Abstract

Die Bedrohungssituation für Menschenrechte hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Stellte früher meist ein zu mächtiger Staat die Hauptgefahr für Menschenrechte dar, resultieren Probleme heute oft aus dessen Schwäche, z. B. in Bürgerkriegen. Dies hat zwei Auswirkungen: Zum einen erlebt das humanitäre Völkerrecht eine Renaissance, zum anderen sind es zunehmend nichtstaatliche Gebilde, welche für Rechtsverletzungen verantwortlich sind.

Dogmatisch wirft diese Konstellation verschiedenste Probleme auf: Menschenrechtliche Verpflichtungen mit unterschiedlichem Geltungsgrad überlappen sich mit solchen des humanitären Völkerrechts, staatliche Verpflichtungen verlangen vermehrt auch aktives Handeln, und in Folge der unterschiedlichen beteiligten Akteure lassen sich Lösungen oft nur unter Berücksichtigung der Regeln der Staatenverantwortlichkeit finden. Ziel des Autors ist es, aus diesem Gewirr anwendbarer Normen ein integrales Modell des Geltungsgrades, d. h. der Verpflichtungen aus Menschenrechten, zu entwickeln.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung 23
I. Die aktuelle Bedrohungssituation der Menschenrechte 23
II. Die Relativität menschenrechtlicher Verpflichtungen 24
III. Die Fiktion einer andauernden und integralen Geltung vertraglicher Instrumente oder weitere Möglichkeiten unilateraler Differenzierungen menschenrechtlicher Verpflichtungen 25
IV. Menschenrechte und menschenrechtliche Verpflichtungen im Völkerrecht 27
V. Zum Aufbau dieser Arbeit 28
Kapitel 1: Grundlagen: Die Rechtsquellen und ihr gegenseitiges Verhältnis 30
I. Einleitung 30
II. Der Schutz des Individuums im Völkervertragsrecht 31
1. Recht der Menschenrechte 31
a) Historische Entwicklungslinien 31
b) Bestandesaufnahme vertraglicher Menschenrechtsinstrumente 33
aa) Universeller Menschenrechtsschutz 33
bb) Regionaler Menschenrechtsschutz 36
c) Verstärkter Schutz durch integrale Anwendung aller relevanten Menschenrechtsverträge? 41
aa) Möglichkeit der Berufung auf die günstigste Bestimmung 41
bb) Gegenseitige Beeinflussung der Praxis 42
2. Humanitäres Völkerrecht 44
a) Die Genfer Konventionen von 1949 44
b) Die Zusatzprotokolle von 1977 46
III. Der Schutz des Individuums im ungeschriebenen Völkerrecht 48
1. Der Nachweis von ausservertraglich geltenden Menschenrechtsgarantien 49
2. Umfang der ausservertraglich geltenden Menschenrechte 50
a) Praxis 50
b) Lehre 61
3. Erga omnes Wirkung der ausservertraglich geltenden Menschenrechte? 64
a) Das Konzept der Verpflichtungen erga omnes 64
b) Zur erga omnes Geltung ungeschriebener menschenrechtlicher Verpflichtungen 65
4. Zwingende Rechtsnatur der ausservertraglich geltenden Menschenrechte? 67
a) Vorbemerkung: Zum Konzept des ius cogens gemäss Art. 53 VRK 67
b) Ius cogens und internationale Verbrechen 72
c) Ius cogens und völkerrechtliche Verpflichtungen, deren Verletzung eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet 73
d) Ius cogens und Verpflichtungen erga omnes 74
e) Ius cogens und notstandsfeste menschenrechtliche Vertragsnormen 75
f) Ius cogens und Gewohnheitsrecht 76
g) Zwingende Menschenrechte des allgemeinen Völkerrechts 78
5. Bestand und Abgrenzung der Rechtskategorien der ius cogens Verpflichtungen, der erga omnes Verpflichtungen und der im ungeschriebenen Recht verankerten Verpflichtungen 82
6. Zur möglichen praktischen Relevanz ausservertraglich geltender Menschenrechtsgarantien 83
a) Herausbildung neuer Menschenrechtsgarantien? 83
b) Ausdehnung der Bindung vertraglicher Verpflichtungen über den Kreis der Unterzeichnerstaaten 84
c) Ausdehnung der Geltungsbereiche vertraglich geltender Garantien 87
d) Verstärkung des Verpflichtungsgrades vertraglich geltender Garantien 87
IV. Die Anwendbarkeit von Rechtsfiguren des allgemeinen Völkerrechts im Bereich der Menschenrechte 88
1. Die zwei Schulen der Doktrin 88
2. Berücksichtigung des allgemeinen Völkerrechts in menschenrechtlichen Verträgen und in der Praxis 91
3. Menschenrechtliche Spezialregeln in der VRK und im ILC-Entwurf zur Staatenverantwortlichkeit 93
4. Menschenrechte und die Theorie der „self-contained“ Regimes 94
5. Schlussfolgerungen 98
Kapitel 2: Geltungsbereiche und Träger menschenrechtlicher Verpflichtungen 99
I. Einleitung 99
II. Kumulative Anwendung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht? 100
1. Die Praxis der UNO und des IKRK 101
2. Doktrin und Terminologie 105
III. Vertragskonkurrenz zwischen Instrumenten des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte? 107
IV. Die Geltungsbereiche der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts 109
1. Der persönliche Geltungsbereich 109
a) Menschenrechte 109
b) Humanitäres Völkerrecht 109
2. Der territoriale Geltungsbereich 113
a) Die territoriale Geltung der Menschenrechtsgarantien 113
aa) Beschränkung des territorialen Geltungsbereichs auf das Staatsgebiet? 113
bb) Keine Beschränkung des territorialen Geltungsbereichs 114
cc) Menschenrechte als territoriales Regime? 122
b) Die territoriale Geltung des humanitären Völkerrechts 126
aa) Beschränkung des territorialen Geltungsbereichs auf die Staatsgebiete der Parteien der bewaffneten Auseinandersetzung 126
bb) Geltung des humanitären Völkerrechts in Gebieten ausserhalb des eigentlichen Kriegsgeschehens? 127
3. Der situationsbedingte Geltungsbereich 130
a) Menschenrechte 130
b) Humanitäres Völkerrecht und internationale bewaffnete Konflikte 131
aa) Vertragsrechtliche Konzeption 131
(1) Zwischenstaatliche bewaffnete Auseinandersetzungen 131
(2) Befreiungskriege 131
(3) Gemischte Konflikte 133
(4) Die Geltung in zeitlicher Hinsicht 136
bb) Relativierung durch die ausservertragliche Rechtsentwicklung 137
(1) Die ausservertragliche Geltung des Art. 75 ZP I? 137
(2) In internationalen Konflikten anwendbare Normen des Rechts der internen Konflikte? 139
c) Humanitäres Völkerrecht und interne bewaffnete Konflikte 141
aa) Vertragsrechtliche Konzeption 141
bb) Relativierung durch die ausservertragliche Rechtsentwicklung 144
(1) Ausservertragliche Geltung der grundlegenden Bestimmungen des ZP II 144
(2) Ausservertragliche Geltung der grundlegenden Bestimmungen des ZP II in niederschwelligen internen Konflikten? 146
(3) In internen Konflikten anwendbare Normen des Rechts der internationalen Konflikte? 147
d) Anwendungsbereiche des humanitären Völkerrechts ausserhalb bewaffneter Konflikte? 150
aa) De lege lata 150
bb) De lege ferenda 152
V. Die Träger der Verpflichtungen 154
1. Eine zweite Lücke im System des völkerrechtlichen Individualschutzes? 154
2. Staaten 156
a) Allgemeines 156
b) Zurechenbares staatliches Verhalten 156
aa) Die Zurechenbarkeitsregeln 156
bb) Organe und de facto Organe 157
cc) Private 161
dd) Aufständische 163
c) Zurechenbarkeitsregeln und Menschenrechte 165
3. Nationale Befreiungsbewegungen 167
a) Die Rechtsstellung nationaler Befreiungsbewegungen im Völkerrecht 167
b) Verpflichtungen aus Menschenrechten? 168
c) Verpflichtungen aus humanitärem Völkerrecht? 168
4. Stabile de facto Regimes 169
5. Aufständische in internen bewaffneten Auseinandersetzungen 172
a) Allgemeines 172
b) Verpflichtungen aus Menschenrechten 172
c) Verpflichtungen aus humanitärem Völkerrecht 174
aa) Der Wortlaut der Genfer-Konventionen und die Position des IKRK und internationaler Organisationen 174
bb) Doktrin 176
cc) Mögliche Modelle zur Begründung einer direkten Verpflichtung Aufständischer 177
d) Schlussfolgerungen 185
VI. Fazit: Geltungsbereiche und Adressaten der Verpflichtungen aus Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht 187
Kapitel 3: Die Verpflichtungsarten und ihr Einfluss auf die Flexibilität menschenrechtlicher Verpflichtungen 189
I. Einleitung 189
II. Menschenrechtskategorien und Verpflichtungsarten 190
1. Die antagonistische Auffassung 190
2. Die integrative Auffassung 191
a) Die Überwindung der Spaltung auf formeller Ebene 192
aa) Menschenrechte 192
bb) Humanitäres Völkerrecht 193
b) Die Überwindung der Spaltung durch die Praxis der Überwachungsorgane der Sozialpakte 199
c) Die Überwindung der Spaltung durch die Praxis der Überwachungsorgane des Pakts II, der EMRK und der AMRK 201
d) Zwischenergebnis 209
3. Der aktuelle Stand der Diskussion: Die Trias der Verpflichtungsschichten 210
III. Unterlassungspflichten 213
1. Vorbemerkung 213
2. Unmittelbare und kontextunabhängige Verpflichtung 215
IV. Schutzpflichten 215
1. Staatliche Schutzpflichten des klassischen Völkerrechts 215
2. Ausgangspunkt: Die Bedrohung menschenrechtlich geschützter Rechtspositionen durch Dritte 217
a) Privatpersonen und andere privatrechtliche Vereinigungen 218
b) Aufständische 219
c) Drittstaaten 219
d) Internationale Organisationen 221
3. Die völkerrechtliche Ausgangslage 222
a) Keine direkte völkerrechtliche Verpflichtung von Nicht-Normadressaten 222
b) Die Zurechenbarkeit des Verhaltens von Nicht-Normadressaten im Falle einer Kompetenzübertragung 225
c) Das Korrektiv: Die Pflicht zur Gewährleistung von Menschenrechten 227
aa) Die explizite Verankerung von Schutzpflichten in generellen Verpflichtungsklauseln 229
bb) Die Verankerung von Schutzpflichten in spezifischen Garantien 231
cc) Die Ausgestaltungen von Schutzverpflichtungen 232
(1) Allgemeines 232
(2) Präventive Verpflichtungen 233
(3) Kurative Verpflichtungen 234
4. Unmittelbar und progressiv zu erfüllende Schutzpflichten 237
5. Voraussetzungen unmittelbarer staatlicher Schutzpflichten 239
a) Das Ausgangsparadox: Umfassender Schutz bedingt den allmächtigen und allwissenden Staat 239
b) Der Massstab der „due diligence“ 240
c) Wissen 242
aa) Grundsatz: Keine Pflicht zur Überwachung privater Verhältnisse zwecks Prävention von Eingriffen Dritter 243
bb) Ausnahmen: Untersuchungspflicht bei bestehendem staatlichen Gewahrsam 245
cc) Kurative Schutzpflichten 248
d) Möglichkeit zur Einflussnahme auf den Handlungsablauf 249
aa) Bestehende staatliche Kontrolle über den Handlungsablauf 249
bb) Geplante Aufgabe der Kontrolle über den Handlungsablauf 249
cc) Keine gegenwärtige Kontrolle über den Handlungsablauf 250
e) Relevanz der gefährdeten resp. verletzten Garantie? 252
aa) Bei Bestehen staatlichen Gewahrsams 252
bb) Bei geplanter Aufgabe des staatlichen Gewahrsams 253
cc) Bei Fehlen eines staatlichen Gewahrsams 267
dd) Bei kurativen Schutzpflichten 268
f) Relevanz persönlicher Eigenschaften des Opfers? 268
6. Sonderfall: Das Recht auf Sicherheit als explizite Kodifizierung unmittelbarer Schutzpflichten 270
7. Fazit 272
V. Leistungspflichten 274
1. Allgemeines 274
2. Grundsatz: Progressiv zu erfüllende Leistungsverpflichtungen 275
3. Ausnahme: Unmittelbar zu erfüllende Leistungsverpflichtungen 279
a) Allgemeines 279
b) Institutsgarantien 280
c) Infrastrukturgarantien 280
d) Minimalansprüche 283
e) Direkte Ansprüche auf staatliche Leistungen in besonderen Rechtsverhältnissen mit umfassender Garantenstellung des Staates 287
aa) Menschenrechte 288
bb) Humanitäres Völkerrecht 289
f) Anspruch auf Beibehaltung des Verwirklichungsstandes der materiellen Garantien? 291
g) Untersuchungspflichten zur Abklärung einer Verletzung von Unterlassungspflichten 293
4. Schlussfolgerung 293
VI. Fazit 294
Kapitel 4: Die Flexibilisierung menschenrechtlicher Verpflichtungen durch unterschiedliche Schrankensysteme 296
I. Einleitung 296
II. Terminologisches 298
III. Schrankenlos formulierte Menschenrechte 300
1. Schrankenlos formulierte Menschenrechte mit offen umschriebenem sachlichen Geltungsbereich 300
a) Bestandesaufnahme 300
b) Bekräftigung des absoluten Charakters einer Garantie am Beispiel des Verbotes der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung resp. Strafe 301
c) Kontextbedingtheit des Umfangs der Verpflichtungen aus dem Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung resp. Strafe? 303
aa) Relativ geltende Anwendungsschwelle des sachlichen Geltungsbereichs? 305
bb) Die Anerkennung implizit geltender Schranken? 310
d) Fazit 314
2. Schrankenlos formulierte Menschenrechte mit eng umschriebenem Geltungsbereich 315
a) Bestandesaufnahme 315
b) Absolute Geltung der minimalen Verfahrensrechte 315
c) Relativierung der Geltung der übrigen Verfahrensgarantien? 316
d) Fazit 317
IV. Relativierung der Verpflichtungen mittels direkter Schranken 317
1. Offen umschriebener sachlicher Geltungsbereich und Ausnahmebestimmungen 317
a) Bestandesaufnahme 317
b) Das Zusammenspiel von Schutzbereich und Ausnahmeklauseln 319
c) Fazit 320
2. Offen umschriebener sachlicher Geltungsbereich und Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe 320
a) Bestandesaufnahme 320
b) Die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe 321
c) Insbesondere das Verbot des willkürlichen Eingriffs 322
d) Fazit 323
V. Relativierung der Verpflichtungen mittels indirekter Schranken 324
1. Indirekte Schranken 324
2. Offen umschriebener sachlicher Geltungsbereich und eng formulierte Eingriffsvoraussetzungen 325
a) Bestandesaufnahme 325
b) Schranken- oder Ausnahmebestimmung? 327
c) Der Begriff der absoluten Notwendigkeit 329
d) Die erlaubten Eingriffszwecke 330
e) Fazit 332
3. Offen umschriebener sachlicher Geltungsbereich und materiell determinierter Gesetzesvorbehalt 333
a) Bestandesaufnahme 333
b) Beschränkung des Rechts oder Beschränkung seiner Ausübung? 335
c) Die Feststellung eines Eingriffs: Der Umfang des sachlichen Geltungsbereichs 337
d) Der Vorbehalt des Gesetzes 337
aa) Terminologie 337
bb) Anforderungen an das Gesetz 338
e) Die erlaubten Eingriffszwecke 341
f) Die Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft 343
g) Materiell determinierte Gesetzesvorbehalte und positive Verpflichtungen 347
aa) Die generellen Schrankenklauseln des Pakts I, der ESC und des Zusatzprotokolls zur AMRK 348
bb) Positive Verpflichtungen aus Freiheitsrechten der EMRK und der „fair balance“ Test 349
h) Inhärente Schranken? 352
i) Fazit 353
4. Offen umschriebener Geltungsbereich und einfache Schrankenvorbehalte 353
a) Allgemeines 353
b) Bestimmung des materiellen Geltungsbereichs durch den nationalen Gesetzgeber: Die Beschränkung einer Garantie mittels sogenannter clawback-Klauseln 354
aa) Bestandesaufnahme 354
bb) Verstärkung des Schutzes durch die Praxis menschenrechtlicher Organe? 355
c) Materiell determinierter Vorbehalt ohne Gesetzeserfordernis 359
d) Fazit 360
VI. Die Flexibilisierung staatlicher Verpflichtungen durch das Zusammenspiel von sachlichem Geltungsbereich und Schrankenklauseln 360
Kapitel 5: Die Flexibilisierung menschenrechtlicher Verpflichtungen während Ausnahmesituationen 362
I. Die Relativierung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Ausnahmetatbestände 362
II. Spezifische Ausnahmetatbestände der Menschenrechtsverträge 364
1. Vertragliche Derogationsklauseln 364
a) Übersicht 364
b) Das Vorhandensein einer die Nation bedrohenden Notstandssituation 364
c) Das Prinzip der Verhältnismässigkeit 368
d) Das Prinzip der Vereinbarkeit mit anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen 370
e) Das Prinzip der Notstandsfestigkeit gewisser Garantien 372
f) Das Prinzip des Diskriminierungsverbots 375
g) Formelle Voraussetzungen 376
h) Fazit 377
2. Vertragliche private Missbrauchsklauseln 378
a) Die Rechtsnatur des Missbrauchsverbots: Ein Ausnahmetatbestand in persönlicher Hinsicht 379
b) Der Kreis der ausgeschlossenen Rechte 379
c) Das Verhältnis zur Derogation in Notstandssituationen 381
III. Ausnahmetatbestände des allgemeinen Völkerrechts 382
1. Übersicht 382
2. Menschenrechte und reziproke Abweichungsgründe 382
a) Der objektive Charakter der Normen des völkerrechtlichen Individualschutzes 383
aa) Menschenrechte 384
bb) Humanitäres Völkerrecht 388
b) Reziproke Beendigungsgründe der VRK 390
c) Reziproke Unrechtsausschliessungsgründe im Recht der Staatenverantwortlichkeit 392
aa) Die Voraussetzungen zulässiger Gegenmassnahmen 392
bb) Gegenmassnahmen in Form einer Verletzung menschenrechtlicher Garantien der Staatsangehörigen des sanktionierten Staates 396
cc) Gegenmassnahmen in Form von Sanktionen 397
d) Schlussfolgerungen 401
3. Menschenrechte und unabhängige Beendigungsgründe der VRK 402
a) Nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung (Art. 61 VRK) 402
aa) Anwendungsvoraussetzungen 402
bb) Eignung im Bereich der Menschenrechte? 404
b) Grundlegende Änderung der Umstände (Art. 62 VRK) 404
aa) Anwendungsvoraussetzungen 404
bb) Eignung im Bereich der Menschenrechte? 408
c) Schlussfolgerungen 412
4. Menschenrechte und unabhängige Unrechtsausschliessungsgründe des ILC-Entwurfs 412
a) Das Verhältnis zwischen dem völkerrechtlichen Vertragsrecht und dem Recht der Staatenverantwortlichkeit 412
aa) Allgemeines 412
bb) Insbesondere das Verhältnis zwischen Vertragsbeendigungsgründen und Unrechtsausschliessungsgründen 414
b) Höhere Gewalt und Zufall (Art. 31 ILC-Entwurf) 417
aa) Anwendungsvoraussetzungen 417
bb) Eignung im Bereich der Menschenrechte? 419
c) Persönlicher Notstand (Art. 32 ILC-Entwurf) 420
aa) Anwendungsvoraussetzungen 420
bb) Eignung im Bereich der Menschenrechte? 421
d) Staatsnotstand (Art. 33 ILC-Entwurf) 424
aa) Anwendungsvoraussetzungen 424
bb) Eignung im Bereich der Menschenrechte? 427
e) Schlussfolgerungen 428
5. Die Anwendung der Ausnahmeregeln des allgemeinen Völkerrechts im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts 428
a) Die Ausnahmeregeln des allgemeinen Völkerrechts und gewohnheitsrechtlich geltende Menschenrechte 429
b) Die Ausnahmeregeln des allgemeinen Völkerrechts und Garantien des humanitären Völkerrechts 430
c) Die Anwendbarkeit der Ausnahmeregeln des allgemeinen Völkerrechtes in Verträgen ohne spezifische Derogationsklausel 431
aa) Übersicht 431
bb) Expliziter oder impliziter Ausschluss der Möglichkeit einer Derogation 434
cc) Die Anwendbarkeit der Unrechtsausschliessungsgründe und unterschiedlich geartete Verpflichtungen der Vertragsstaaten 437
dd) Die Anwendbarkeit der Unrechtsausschliessungsgründe und unterschiedlich geartete Schrankenbestimmungen 438
ee) Schlussfolgerungen 440
d) Die Anwendbarkeit der Ausnahmeregeln des allgemeinen Völkerrechts in Verträgen mit spezifischer Derogationsklausel 441
aa) Übersicht 441
bb) Meinungen der Doktrin 441
cc) Ein genereller Ausschluss der Anwendbarkeit der Unrechtsausschliessungsgründe infolge Identität der beiden Konzepte? 444
dd) Die Anwendungsbedingungen der Derogationsklauseln und der Unrechtsausschliessungsgründe: Ein Vergleich 447
(1) Die Definition der Notstandssituation 448
(2) Das Prinzip der Verhältnismässigkeit 449
(3) Das Prinzip der Vereinbarkeit mit anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen 449
(4) Die notstandsfesten Rechte 450
(5) Relevanz der Art der Verursachung der Notstandssituation? 452
ee) Schlussfolgerungen 456
IV. Die Flexibilität menschenrechtlicher Verpflichtungen während Notsituationen 457
Fazit: Der Verpflichtungsgrad internationaler Menschenrechte 459
I. Die Stufe der Geltungsbereiche und Adressaten menschenrechtlicher Verpflichtungen 461
II. Die Stufe der einzelnen Verpflichtungsschichten 462
III. Die Stufe der spezifischen Verpflichtungen: Schranken- und Ausnahmeklauseln 464
IV. Die Stufe der Ausnahmesituationen: Die Derogation von Menschenrechten 465
1. Die Berufung auf die spezifischen Derogationsklauseln 466
2. Die Berufung auf die allgemeinen vertragsrechtlichen Auflösungs- oder Suspensionsgründe 467
3. Die Berufung auf die Unrechtsausschliessungsgründe des allgemeinen Völkerrechts 467
Literaturverzeichnis 469
Sachwortverzeichnis 490